Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wie die Ausfuhr von Gegenständen steht auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr im unmittelbaren Wettbewerb mit ausländischen Konkurrenten. Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmer im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu sichern, gilt es, sowohl die Ausfuhrlieferungen als auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr von der in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 3. Gewerbesteuer

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Anmeldung und Abführung der pauschalen Einkommensteuer

Rz. 64 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die pauschale Steuer ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Stpfl/ArbG als Teilbetrag in der > Lohnsteuer-Anmeldung der lohnsteuerlichen > Betriebsstätte – zusammen mit dem > Solidaritätszuschlag und der > Kirchensteuer (> Rz 60) – anzumelden und spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des für die Betriebsstätte maßgebenden Lohnsteuer-Anmel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Sammel-/Treffpunkt

Rz. 46 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Hat ein ArbN nach den vorstehenden Grundsätzen (> Rz 2–41) keine erste Tätigkeitsstätte, aber nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen/Absprachen/Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich einen festgelegten Ort aufzusuchen/sich dort einzufinden, werden die Fahrtkosten dahin wie bei Fa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Antrag

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Prämienanbieter (> Rz 4) kann die auf den steuerpflichtigen Teil der von ihm ausgeschütteten Prämien entfallende ESt mit abgeltender Wirkung pauschal besteuern, wenn er einen entsprechenden Antrag stellt und das FA diesen genehmigt. Über den Pauschalierungsantrag des Dienstleistungsunternehmens entscheidet dessen > Betriebsstätten-Finanza...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Abführung im Einzelnen

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG hat die im Anmeldungszeitraum von seinen sämtlichen ArbN einbehaltene sowie die pauschal erhobene und deshalb übernommene LSt (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2) abzuführen, dh an das FA zu zahlen. Rechtsgrundlage ist die auf der LSt-Anmeldung beruhende Steuerfestsetzung (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 15 ff). In der Praxis wird der Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Begünstigte Arbeitgeber

Rz. 6 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ATE bezweckt, die (inländische) Volks-(Export-)wirtschaft zu fördern (vgl § 34c Abs 5 EStG; vgl bereits > Rz 1). Grundsätzlich sollten ursprünglich der Einleitung des ATE folgend nur die ArbN > Inländischer Arbeitgeber iSv § 38 Abs 1 Satz 1 EStG (> R 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 16 f, EFG 2001, 974) begünstigt sein, was verfassungskonform ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Consulting

Rz. 23 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Begünstigt ist die Beratung (Abschn I Nr 3 ATE) ausländischer Auftraggeber oder Organisationen im Hinblick auf Vorhaben des Anlagenbaus (> Rz 16 ff) oder das Aufsuchen oder Gewinnen von Bodenschätzen (> Rz 22). Mit "Beratung im Hinblick auf" wird ausgedrückt, dass eine Auslandstätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung von Vorstudien berate...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Weitere Verfahrensvoraussetzungen

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Voraussetzung für die Pauschalierung ist, dass der Prämienanbieter die pauschale ESt übernimmt. Die pauschal besteuerten Leistungen bleiben bei der Veranlagung des Prämienempfängers außer Ansatz (§ 37a Abs 2 Satz 1 iVm § 40 Abs 3 EStG). Korrespondierend dazu ist das pauschalierende Unternehmen verpflichtet, den Prämienempfänger von der abgelt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verfahren beim Arbeitgeber

Rz. 45 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das im Folgenden beschriebene Freistellungsverfahren ist nicht Teil des > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (ergänzend > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug). Die Freistellungsbescheinigung nach dem ATE gehört deshalb nicht zu den ELStAM (> Lohnsteuerabzugsmerkmale). Im einem vom ATE geregelten Verfahren eigener Art (> Rz 50) kann der ArbG f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Das Wesentliche vorab

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der > Arbeitgeber hat die im LSt-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene LSt und andere Steuerabzüge spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums an das für ihn zuständige > Betriebsstätten-Finanzamt abzuführen (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG). Rz. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Je nach dem, ob der LSt-Anmeldungszeit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Progressionsvorbehalt bei nach DBA steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ausländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA; > Doppelbesteuerung) in Deutschland nicht besteuert werden können, unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Der Progressionsvorbehalt wird unabhängig davon angewendet, ob dies in dem maßgebenden DBA vorgesehen ist. Er wird nur dann nicht angewendet, wenn ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Begünstigte Zeiten

Rz. 58 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die begünstigten Arbeitszeiten für die Steuerfreiheit der SFN-Arbeitszuschläge sind für alle begünstigten ArbN einheitlich geregelt. Damit ist die tarifvertragliche Festlegung, wann SFN-Arbeit geleistet wird, für die Steuerfreiheit der Zuschläge ohne Bedeutung. Es gelten allein die in § 3b Abs 2 und Abs 3 Nr 2 EStG festgelegten Zeiten. Ein s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 20 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine Regelung des § 8 EStG zur Definition der Einnahmen aus den Über­schuss­einkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG) und ihrer Bewertung war bereits im EStG 1934 (RStBl 1934, 1008) enthalten. Sachbezüge waren grundsätzlich mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsorts anzusetzen (vgl § 8 Abs 1 Satz 1 EStG aF; Neufassung aus redakt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Einzelnachweis

Rz. 61 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da nur Zuschläge für tatsächlich geleistete SFN-Arbeit steuerfrei bleiben (> Rz 47 ff), setzt das den Einzelnachweis der geleisteten Arbeitsstunden voraus (> R 3b Abs 6 Satz 3ff LStR). Die Art und Weise des Nachweises bleibt im Einzelnen grundsätzlich demjenigen überlassen, der die Steuerfreiheit in Anspruch nimmt, idR also dem ArbG; ergänze...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 12. Anrufungsauskunft, Außenprüfung, Nachschau, Haftung

Rz. 81 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Anrufungsauskunft: Für Fragen zur Pauschalierung kann eine (kostenfreie) Auskunft gemäß § 42e EStG beim > Betriebsstätten-Finanzamt eingeholt werden (BMF vom 19.05.2015, Rz 37, BStBl 2015 I, 468, > Rz 12). Zu Einzelheiten > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 9 ff. Rz. 82 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Außenprüfung, Nachschau, Haftung: Weil d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Übernahme der Pauschsteuer

Rz. 61 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 40 Abs 3 EStG ist auf die pauschale ESt sinngemäß anzuwenden (§ 37b Abs 3 Satz 2 EStG). Das bedeutet: Bei Ausübung der Wahl für § 37b EStG entsteht mit dem Zufluss der Zuwendung der Steueranspruch (vgl BMF vom 19.05.2015, Rz 29, BStBl 2015 I, 468, > Rz 12). Der zuwendende Stpfl/ArbG hat die Pauschalsteuer im Verhältnis zum FA zu übernehmen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Verfahren – Veranlagung, Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers und des Trägers von Sozialleistungen

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Progressionsvorbehalt auf Lohnersatzleistungen wird iRe Veranlagung berücksichtigt (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG). Veranlagt wird aber nur, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven steuerfreien Einkünfte insgesamt mehr als 410 EUR betragen (ergänzend > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff). Für den negativen Progressions...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Abgrenzung zu DBA-Recht

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Besteht kein DBA mit dem Staat, in den ein ArbN entsandt wird (> Rz 3), kann Deutschland in bestimmten Fällen auf die ESt/LSt verzichten. Eine solche Regelung enthält der seit 1984 geltende > Anh 2 Auslandstätigkeitserlass (– ATE – BMF vom 31.10.1983, BStBl 1983 I, 470). Er hat seine Rechtsgrundlage heutzutage in § 34c Abs 5 EStG; dieser ermä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Rz. 75 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG muss in der Lage sein, die Berechtigung der von ihm bei der Erstattung von Aufwendungen in Anspruch genommenen Steuerfreiheit gegenüber dem FA zu belegen. Gelingt das zB in einer lohnsteuerlichen > Außenprüfung nicht, besteht die Gefahr der > Haftung für Lohnsteuer. Die Feststellungslast (> Beweislast), ob steuerfreie Erstattung von...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der LSt nicht nach, so kann das FA die Abgabe der LSt-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 II, 1087). Das FA h...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Freigrenze für geringwertige Sachbezüge (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG)

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sachbezüge, die unentgeltlich oder teilentgeltlich (verbilligt) überlassen werden, sind uU steuerfrei, soweit ihr Wert insgesamt im Monat 50 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG; > Rz 25 – 28). Die Einführung dieser > Freigrenze sollte der Steuervereinfachung dienen. Der Verwaltungsaufwand, der für eine Besteuerung geringer Vorteile ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit. Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 regelt insoweit nichts Neues, sondern stellt nur erläuternd klar, dass es bei diesen auf jahrelanger Rechtsprechung beruhenden Abgrenzungskriterien – auch nach den Änderun...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R ). Konstituierend für die Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche Abhängigkeit vom ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 162 Abs. 4 AO – Nichtexistenz einer Betriebsstätte

Auch für die Nichtvorlage von Verrechnungspreisdokumentationen in Bezug auf nicht existente ausländische Betriebsstätten kann ein Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO festgesetzt werden wenn sich der Steuerpflichtige auf die Existenz dieser Betriebsstätte berufen hat. Zu diesem Ergebnis kam der BFH in einem auf einstweiligen Rechtsschutz gerichteten Verfahren. Zur Begründung führte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Inlandsvermögen (§ 121 BewG)

Rz. 92 Das Inlandsvermögen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG setzt sich ausschließlich aus den in § 121 BewG abschließend aufgezählten Vermögenswerten zusammen[1], jede der in den Nrn. 1–9 genannten Gruppen von Wirtschaftsgütern beinhaltet einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die inländische Besteuerung. Liegt eine der Nrn. – aus welchem Grund auch immer – nicht vor, so k...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Aufbau des Steuertatbestands – Subjekt, Objekt, Bemessungsgrundlage und Steuersatz – stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Subjekt der subjektiven Steuerpflicht, also die Frage, wer Schuldner der Steuer ist. Die Antwort hierauf gibt § 20 ErbStG. § 2 ErbStG regelt dagegen, inwieweit die in § 1 ErbStG genannten Vermögenserwerbe der deutschen Erbschaftsteuer unterl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 4 AStG)

Rz. 130 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 AStG [1] ist der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG angeglichen. Bei Wegzug eines unbeschränkt Stpfl. in ein einkommensteuerrechtliches Niedrigsteuergebiet wird unterstellt, dass oftmals auch die Erbschaftsteuer entsprechend niedrig gehalten ist. Ist Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Zuständiges Betriebsstättenfinanzamt

Rz. 17 Zuständig für die Erteilung der Anrufungsauskunft ist das Betriebsstätten-FA. "Betriebstätte" i. S. d. LSt-Rechts ist nach § 41 Abs. 2 EStG derjenige Betrieb oder Betriebsteil des Arbeitgebers, in dem der für den LSt-Abzug maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Das für diese Betriebsstätte zuständige FA ist in entsprechender Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO dasjenig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2 Persönliche und sachliche Reichweite

Rz. 23 In persönlicher Hinsicht erfasst die Anrufungsauskunft die Beteiligten, d. h. nach § 78 Nr. 1 AO den oder die Antragsteller. Hat der Arbeitgeber den Antrag gestellt, wirkt sie gegen ihn mit der Folge, dass er bei einem dem Inhalt der Anrufungsauskunft entsprechenden Verhalten nicht in Haftung genommen werden kann. Der Arbeitnehmer ist nicht Beteiligter, die Wirkungen d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.2 Gegenstand der Anrufungsauskunft

Rz. 9 Gegenstand der Anrufungsauskunft ist, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die LSt (Einbehaltung/Abführung) anwendbar sind, und auf sämtliche Fragen zu Form und Inhalt der Lohnbuchführung, Arbeitnehmer-Eigenschaft bestimmter Personen.[1] Die Anrufungsauskunft kann die Frage betreffen, wie und in welcher Höhe bei einem unstreitig vorliegenden Arbeitsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2 Form der Anrufungsauskunft

Rz. 20 Im Gegensatz zu § 205 Abs. 1 AO ist für die Anrufungsauskunft gesetzlich keine bestimmte Form vorgeschrieben. Das Betriebsstätten-FA soll die Anrufungsauskunft unter ausdrücklichem Hinweis auf § 42e EStG schriftlich erteilen. Dies gilt auch, wenn der Beteiligte die Auskunft nur formlos erbeten hat. Wird eine Anrufungsauskunft abgelehnt oder abweichend vom Antrag ertei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.1 Bindungswirkung

Rz. 21 Die Anrufungsauskunft trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt.[1] Das FA ist grundsätzlich an den Inhalt der Anrufungsauskunft gebunden (s. aber Rz. 27). Der Grund für die Bindung der Finanzbehörde liegt darin, dass die Anrufungsauskunft ein Verwaltungsakt mit Rechtswirkung nach außen ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist durch das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] mit Wirkung ab Vz 1975 eingeführt worden. Bis Vz 1974 einschließlich war eine entsprechende Bestimmung in § 56 LStDV enthalten. Die Vorschrift wurde aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit aus der LStDV in das EStG übernommen. Die Vorschrift ist durch G. v. 22.12.1999[2] um die Sätze 2 bis 4 e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.1 Auskunftsberechtigter

Rz. 7 Auskunftsberechtigt sind nach § 42e EStG die "Beteiligten". Beteiligt am LSt-Verfahren sind der Arbeitgeber aufgrund seiner Verpflichtung, die LSt einzubehalten und abzuführen (vgl. § 38 Abs. 3, § 41a EStG), und der Arbeitnehmer als der Stpfl. (§ 38 Abs. 2 EStG). Daher sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beteiligte und damit auskunftsberechtigt. Auskunftsberec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 129 Grundlage der Rennwett- und Lotteriebesteuerung ist auf Basis des zum 1.7.2021 in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrags[1] das (ebenfalls zum 1.7.2021 reformierte) Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) [2] sowie die (zu dem 1.7.2021 reformierte) RennwLottDV [3], mit den danach ergangenen Änderungen. Mit der Aufnahme neuer steuerrechtlicher Vorschriften in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Ort der unentgeltlichen Wertabgabe

Rz. 65 Der Ort der unentgeltlichen Wertabgabe war bis zum 13.12.2019 in § 3f UStG geregelt. Er sollte immer am Sitz des Unternehmers liegen oder am Ort der Betriebsstätte. Diese Vorschrift hatte keine Grundlage im Unionsrecht und wurde daher durch das Gesetz vom 12.12.2019[1] ersatzlos aufgehoben. Seither richtet sich der Ort der unentgeltlichen Wertabgabe danach, wo der Ort ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 6 Verlegung von Betriebsstätten (§ 30 GewStDV)

Rz. 35 Die reine Verlegung von Betriebsstätten führt hinsichtlich der GewSt-Vorauszahlungen nicht zu einer Aufspaltung des Zerlegungsanteils auf die alte und die neue Gemeinde. Wird eine Betriebsstätte in eine andere Gemeinde verlegt, sind die GewSt-Vorauszahlungen in dem Umfang, wie sie in dem Vorauszahlungsbescheid festgelegt worden sind, von dem Fälligkeitszeitpunkt an, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.1 Freistellungsbescheinigung

Antrag des leistenden Unternehmers beim zuständigen Finanzamt Antrag Der leistende Unternehmer kann bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Normalerweise senden die Finanzämter vor dem Erteilen der Bescheinigung dem Antragsteller einen Fragebogen zu. Darin sind neben den allgemeinen Angaben zum Un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.3 Inland

Rz. 9 Ein Reisegewerbebetrieb unterliegt nach § 35a Abs. 1 GewStG nur insoweit der GewSt, als er im Inland betrieben wird. Dabei setzt die GewSt-Pflicht des Reisegewerbebetriebs nicht voraus, dass im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird. § 2 Abs. 1 S. 3 GewStG gilt nicht für Reisegewerbebetriebe, sondern nur für stehende Gewerbebetriebe. Vor diesem Hintergrund macht a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 19 GewStG regelt die Fälligkeit, Höhe und Festsetzung von GewSt-Vorauszahlungen. GewSt-Vorauszahlungen stellen das zeitnahe und stetige Aufkommen an GewSt sicher. Auch sollen Liquiditätsprobleme beim Steuerschuldner vermieden werden, die sich im Hinblick auf die Zusammenballung von Steuerzahlungen aufgrund einer Veranlagung ergeben können. Das Vorauszahlungssystem de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.5 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 21 Festzusetzen sind die GewSt-Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid.[1] Der Vorauszahlungsbescheid ist schriftlich bzw. elektronisch zu erteilen.[2] Er muss neben den zu leistenden GewSt-Vorauszahlungen und Vorauszahlungsterminen auch den Betrieb, für den die GewSt-Vorauszahlungen zu leisten sind und den Steuerschuldner angeben. Im Hinblick auf die GewSt-Vorausza...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5 Zerlegungsbescheid für Vorauszahlungszwecke (§ 29 GewStDV)

Rz. 32 Setzt das FA nach § 19 Abs. 3 S. 3 GewStG einen GewSt-Messbetrag für Vorauszahlungszwecke fest, braucht bei Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden grundsätzlich kein Zerlegungsbescheid für Vorauszahlungszwecke erteilt zu werden.[1] Vielmehr können die hebeberechtigten Gemeinden an dem GewSt-Messbetrag in demselben Verhältnis beteiligt werden, nach dem d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.2 Unternehmer nach § 2 UStG

Rz. 38 Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 UStG hat jeder Unternehmer i. S. d. § 2 UStG den genannten Anspruch auf die Erteilung einer USt-IdNr. (Rz. 36)[1], denn das Gesetz knüpft daran keine weiteren Bedingungen. Voraussetzung ist lediglich ein entsprechender Antrag bei dem BZSt bzw. der zuständigen Finanzbehörde (Rz. 29ff.). Unternehmer sind allerdings nicht dazu verpflichtet, eine U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr