Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 990 Für die konkrete Formulierung einer Bezugnahmeklausel gilt insbesondere bei nicht tarifgebundenen Parteien im Ausgangspunkt die Vertragsfreiheit; bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist jedoch die zwingende Wirkung der Tarifnormen (§ 4 Abs. 1 TVG) zu beachten, gegenüber der sich die Bezugnahmeabrede nur im Fall einer ausdrücklichen Gestattung oder einem günstigeren Inha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) GbR, ARGE, sonstige Gesellschaften

Rn. 54 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 GbR Schließen sich mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (§ 705 BGB) zusammen und betreiben sie als GbR ein Kleingewerbe iSv § 1 Abs 2 HGB (nicht also Freiberufler-Gemeinschaften zum Zweck gemeinsamer Berufsausübung, Gesellschaften zur gemeinsamen privaten Vermögensverwaltung, Bauherren-Gemeinschaften, Investment-Clubs etc)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitpunkt der Nachversteuerung (§ 19a Abs 4 S 1, Abs 4a EStG)

Rn. 121 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 19a Abs 4 S 1 EStG regelt auch den Besteuerungszeitpunkt. Tritt einer der in den Nr 1–3 des § 19a Abs 4 S 1 EStG genannten Fälle ein, so unterliegen bisher nicht besteuerte Vorteile zu diesem Zeitpunkt der Besteuerung (dh im Zeitpunkt der Übertragung, nach fünfzehn Jahren und bei Beendigung des Dienstverhältnisses, s jedoch Rz 121a) und d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Informations- und Kommunikationsmittel

Rz. 291 Zu den vom Arbeitgeber bereitzustellenden sächlichen Mitteln zählen weiterhin die erforderlichen Informations- und Kommunikationsmittel. Dazu gehört regelmäßig eine dem betrieblichen Standard entsprechende Telefonanlage. Allenfalls in Kleinbetrieben kann dem Betriebsrat die ungestörte Mitbenutzung der Telefonanlage des Arbeitgebers zuzumuten sein, sofern die Vertraul...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.3 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 17 Die Ermittlung der Einkünfte hat grds. nach den für die jeweilige Einkunftsart für die unbeschränkte Steuerpflicht geltenden allgemeinen Vorschriften des EStG und des KStG zu erfolgen. Es gelten demnach neben anderen auch die Bestimmungen über die abziehbaren und die nichtabziehbaren Aufwendungen.[1] Hinsichtlich des Ausgabenabzugs sind außerdem die Sondervorschriften...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.4 Isolierende Betrachtungsweise

Rz. 23 Für das Einordnen der Einkünfte von beschränkt Stpfl. bleiben auch bei der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht nach § 2 KStG [1] im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG nicht angenommen werden könnten – isolierende Betrachtungsweise (§ 49 Abs. 2 EStG).[2] Rz. 24 Beispie...mehr

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Zweites Zukunftsfinanzierun... / 2 Änderungen im Investmentsteuergesetz

Unternehmerische Tätigkeit von Investmentfonds Um für die Zukunft Rechtsicherheit für Investitionen von Investmentfonds insbesondere in erneuerbare Energien und in sonstige Infrastruktureinrichtungen zu schaffen, soll in § 1 Absatz 2 Satz 2 InvStG geregelt werden, dass eine unternehmerische Tätigkeit nicht schädlich für den Status als Investmentfonds ist. Körperschaftsteuerpfl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 9 Betriebsstätte

9.1 Grundlagen Rz. 112 GewSt-Pflicht einer unternehmerischen Tätigkeit besteht nur, wenn und soweit das Unternehmen in einer inl. Betriebsstätte ausgeübt wird. Das GewStG enthält – auch in den §§ 28, 30 GewStG – keine Definition der gewerbesteuerlichen Betriebsstätte.[1] Diese Vorschriften regeln die Zerlegung des Messbetrags auf die einzelnen Gemeinden, in denen das Unterneh...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 9.5 Mehrgemeindliche Betriebsstätten

Rz. 121 Das Bestehen einer Betriebsstätte hat nicht nur Bedeutung für die Frage, ob die Tätigkeit der GewSt unterliegt. Auch für die Aufteilung der GewSt auf die einzelnen Gemeinden ist maßgeblich, ob und in welcher Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten wird. Anders als bei der ESt bzw. KSt, wo das Vorliegen einer Betriebsstätte hauptsächlich bei der Abgrenzung von in- un...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 9.1 Grundlagen

Rz. 112 GewSt-Pflicht einer unternehmerischen Tätigkeit besteht nur, wenn und soweit das Unternehmen in einer inl. Betriebsstätte ausgeübt wird. Das GewStG enthält – auch in den §§ 28, 30 GewStG – keine Definition der gewerbesteuerlichen Betriebsstätte.[1] Diese Vorschriften regeln die Zerlegung des Messbetrags auf die einzelnen Gemeinden, in denen das Unternehmen eine Betri...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 9.2 Allgemeine Definition

Rz. 114 Eine Betriebsstätte ist gem. § 12 AO eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient.[1] Insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, Fabrikations- oder Werkstätten, ein Warenlager, Ein- oder Verkaufsstellen, Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 20]

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.3 Ausländische Gesellschaften

Rz. 63 Auch eine ausländische Kapitalgesellschaft kann in Deutschland der GewSt-Pflicht unterliegen, wenn sie im Inland eine gewerbliche Tätigkeit durch eine Betriebsstätte ausübt. Die in § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG enthaltene Aufzählung der deutschen Gesellschaftsformen ist nicht abschließend, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt.[1] Eine Gesellschaft ist als ausländisch ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2 Stehender Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 2 Das GewStG unterscheidet zwischen dem stehenden Gewerbe und dem Reisegewerbe. Dies ist maßgeblich dadurch begründet, dass die Regelungen der GewSt für das stehende Gewerbe auf dem Vorhandensein zumindest einer Betriebsstätte aufbauen. Das Vorliegen einer Betriebsstätte begründet die Inlandseigenschaft[1], die Hebeberechtigung für die jeweilige Gemeinde[2], damit auch d...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 14 Steuerbefreiung für Unternehmen aus nicht DBA-Ländern (§ 2 Abs. 6 GewStG)

Rz. 165 Grundsätzlich unterliegt jede gewerbliche Tätigkeit, die in einer inländischen Betriebsstätte ausgeübt wird, der GewSt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer im In- oder Ausland ansässig ist. Umgekehrt können im Ausland ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten nicht der deutschen GewSt unterliegen. Entscheidend für die GewSt-Pflicht ist nicht die Ansässigkeit des U...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 9.3 Organgesellschaft

Rz. 119 Auch eine Organgesellschaft gilt für gewerbesteuerliche Zwecke als Betriebsstätte (vgl. § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG; Rz. 71ff.). Dies bedeutet allerdings keine Ausweitung des Betriebsstättenbegriffs. Organgesellschaft kann nur eine inländische Kapitalgesellschaft sein. Diese muss gem. § 14 KStG den Ort ihrer Geschäftsleitung im Inland haben. Damit unterhält eine Organgese...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 8.1 Inland

Rz. 105 Die GewSt ist in ihrer Wirkung territorial beschränkt. Sie erfasst nur gewerbliche Tätigkeiten, die in Deutschland ausgeübt werden. Anders als bei der ESt oder KSt führt ein Anknüpfungspunkt für die Besteuerung im Inland niemals zu einer Besteuerung der weltweiten Einkünfte. Es gibt daher im Bereich der GewSt keine Unterscheidung in unbeschränkte und beschränkte Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.1.2 Wesen der gewerbesteuerlichen Organschaft

Rz. 68 Der Vorteil der gewerbesteuerlichen Organschaft besteht ebenso wie bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft im Wesentlichen im Verlustausgleich. Negative Gewerbeerträge können mit positiven Besteuerungsgrundlagen im Organkreis verrechnet werden.[1] Rz. 69 Als Rechtsfolge der gewerbesteuerlichen Organschaft bestimmt § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG, dass die Organgesellschaft...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 9.6 Schifffahrt

Rz. 124 Eine Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs enthält § 6 GewStDV für Binnen- und Küstenschifffahrtsbetriebe. Diese Betriebe betreiben ihr Gewerbe in inl. Gewässern. Sie haben trotz dieses Inlandsbezugs aber häufig keine feste Einrichtung im Inland. Auch wenn diese Unternehmen keine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO unterhalten, können sie in Deutschland der GewSt unter...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.1 Überblick

Rz. 53 Unabhängig davon, ob eine originär gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, kann die GewSt-Pflicht durch einen Gewerbebetrieb kraft Rechtsform entstehen. Das Gesetz enthält eine abschließende Aufzählung, Unternehmen welcher Rechtsformen unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform der GewSt unterfallen. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG nennt insoweit K...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 9.4 Betriebsaufspaltung

Rz. 120 Bei einer Betriebsaufspaltung ist für die Betriebs- und für die Besitzgesellschaft gesondert zu bestimmen, ob eine Betriebsstätte im Inland unterhalten wird. Die Tatsache, dass die Tätigkeit der Besitzgesellschaft wegen der gewerblichen Tätigkeit der Betriebsgesellschaft ebenfalls als gewerblich einzustufen ist, führt nicht dazu, dass der Besitzgesellschaft etwaige B...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Wichtig Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall: Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie Ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen. Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen. [Überblick]mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.9 Anteilsveräußerung i. S. d. § 17 EStG

Rz. 47 Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft werden nach § 17 EStG unter bestimmten Umständen in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert. Da es sich dabei um Anteile des Privatvermögens handelt, werden originäre Einkünfte aus einer Vermögensverwaltung durch die gesetzliche Fiktion zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Rz. 47a Der GewSt unterlie...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.4 Gewerbliche Prägung

Rz. 29 Wird eine Personengesellschaft nicht originär gewerblich tätig, so erzielt sie dennoch gewerbliche Einkünfte und unterliegt damit der GewSt, wenn sie gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt ist.[1] Dies betrifft nur Personengesellschaften, die keine originär gewerblichen Einkünfte erzielen, also eigentlich vermögensverwaltende Gesellschaften.[2] Eine Personenge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.3.2 Vororganschaftliche Gewerbeverluste

Rz. 90 Gem. § 10a S. 3 GewStG kann die Organgesellschaft den Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge kürzen, die sich vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ergeben haben. Damit ist ein Ausgleich organschaftlicher positiver Gewerbeerträge mit vororganschaftlichen negativen Gewerbeerträgen nicht möglich. Im Ergebnis können die vororganschaftlichen negativen...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 [Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88]

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.4 Schädliches Verhalten bei Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Alle steuerlichen Auswirkungen, die durch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung bedingt sind, müssen rückgängig gemacht werden, wenn keine Auflösung des Investitionsabzugsbetrags bis zum Ende des Investitionszeitraums (Jahr des Abzugs des Investitionsabzugsbetrags plus drei Jahre) erfolgt ist oder eine schädliche Nutzung erfolgt. Damit kei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2 GewStG legt den Steuergegenstand und damit das Steuerobjekt der GewSt fest. Aus dieser Vorschrift wird der Objektsteuercharakter der GewSt deutlich. Die GewSt knüpft nicht an die Person des Steuerpflichtigen an, sondern an das Steuerobjekt. Ob eine Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig ist, bestimmt sich daher nicht nach Tatbestandsmerkmalen, die der Steuerpflichtige er...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 8.2 Kauffahrteischiffe (§ 2 Abs. 1 S. 3 GewStG)

Rz. 109 Eine Sonderregelung enthält § 2 Abs. 1 S. 3 GewStG für Gewerbebetriebe, die auf Kauffahrteischiffen unterhalten werden. Anknüpfungspunkt für die GewSt-Pflicht ist auch hier eine Betriebsstätte. Diese muss sich allerdings nicht im Inland befinden, sondern auf dem im inl. Schiffsregister eingetragenen Kauffahrteischiff. Ein solches Schiff wird daher dem Inland gleichge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.2 Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaft

Rz. 133 Wird die gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit durch einen Einzelgewerbetreibenden oder eine Personengesellschaft ausgeübt, so beginnt die GewSt-Pflicht mit der Aufnahme der werbenden Tätigkeit. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister. Für den Beginn der GewSt-Pflicht ist nicht auf formal-, sondern auf materiell-rechtliche ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.28 [Kfz-Kosten → Zeilen 68–73]

Zu unterscheiden sind die Aufwendungen für: Kfz-Leasing (Zeile 68) Steuern, Versicherungen und Maut (Zeile 69) sonstige Fahrtkosten (Zeile 70) In Zeile 70 gehören alle übrigen festen und laufenden Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, Reparaturkosten etc.), allerdings nicht die AfA und Zinsaufwendungen. Ferner sind Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel, die für betriebliche Zwec...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 2 Grundangaben (Seite 1)

[Art der Erklärung → Zeilen 1–2] Kreuzen Sie in den Zeilen 1 und 2 an, ob Sie neben der Veranlagung zur Einkommensteuer weitere Anträge stellen (z. B. Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlusts). [Festsetzung der Mobilitätsprämie → Zeile 3] Steuerpflichtige Personen, die mit ihrem z. v. E. innerhalb des Grundfreibetrags liegen (z. v. E. 2024 bis 11.784 EUR, bei Zusam...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 79 Da Organgesellschaft und Organträger als jeweils selbstständige Unternehmen anzusehen sind, ist der Gewerbeertrag bei beiden Unternehmen getrennt, und zwar jeweils nach den Verhältnissen, die bei der einzelnen Gesellschaft vorliegen, zu ermitteln. Das bedeutet, dass bei Geschäftsbeziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft Gewinnrealisierung nach den allgeme...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 96 Die Gefahr der doppelten Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft besteht bei einer natürlichen Person oder einer Personengesellschaft, wenn die Organgesellschaft Verluste erleidet und der Organträger deswegen eine Teilwertabschreibung vornimmt. Eine mögliche Doppelerfassung ist zwar durch § 3c Abs. 2 EStG wegen des nur anteiligen Ansatzes der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] Fahrtkost...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

[Steueranrechnung → Zeilen 12–13] Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen ESt entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung nachgewiesen wird (§ 68...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.2 Organträger und Organgesellschaft

Rz. 73 Organgesellschaft kann nach § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG i. V. m. § 14 Abs. 1 S. 1, § 17 KStG nur eine Kapitalgesellschaft (AG, KGaA, GmbH) sein (zum Begriff der Kapitalgesellschaft § 1 KStG Rz. 16ff.; zum Beginn der Eignung als Organgesellschaft vgl. § 14 KStG Rz. 18, zum Ende der Eignung § 14 KStG Rz. 351ff.). Auch wenn eine Personengesellschaft GewSt-Subjekt sein kann, ka...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.1 Anwendungsbereich

Der Begriff "eigene Belegschaft" i. S. d. ESRS S1 ist weit zu verstehen: Er umfasst nicht nur angestellte Beschäftigte, sondern auch Leiharbeitnehmer und Selbstständige:[1] Zu den Selbstständigen zählen auch alle Auftragnehmer, die im Unternehmen Aufgaben übernehmen, die sonst von Beschäftigten ausgeübt werden (i) oder für das Unternehmen Dienstleistungen im öffentlichen Bere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62]

Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.12 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80]

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, üben im Regelfall eine Auswärtstätigkeit (wechselnde Einsatzstellen, Fahrtätigkeit) aus und können Reisekosten als Werbungskosten abrechnen. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte aufhalten (z. B. Dienstreise). Die abzugsfähigen R...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.4 Steuerbefreiungen

Rz. 60 Das Gesetz fingiert bei den aufgezählten Rechtsformen eine gewerbliche Tätigkeit und damit die GewSt-Pflicht. Dies führt aber nicht zwangsläufig dazu, dass ein Unternehmen auch tatsächlich der GewSt unterfällt. Sind die Gesellschaften gem. § 3 GewStG von der GewSt befreit, fällt keine GewSt an, auch wenn ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform vorliegt. Eine GewSt-Befreiu...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.2 Rechtsformen

Rz. 56 Das Gesetz definiert zwar nicht, welche Gesellschaften als Kapitalgesellschaften einen Gewerbebetrieb kraft Rechtsform unterhalten. Allerdings enthält § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG eine Aufzählung, welche Rechtsformen Kapitalgesellschaften sind. Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend. Genannt werden die Europäischen Gesellschaften, die AG, die KGaA und die ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.4 Natürliche Person

Rz. 130 Eine natürliche Person kann mehrere Gewerbebetriebe neben- oder nacheinander unterhalten.[1] Ob die gewerblichen Tätigkeiten einer Person einheitlich zu betrachten sind oder jeweils einen eigenständigen Gewerbebetrieb darstellen, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. Ausnahmen für geringfügige Tätigkeiten soll es nach der Rechtsprechung nicht geben.[2]...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Ausländische Unternehmer, die eine steuerpflichtige Geschäftstätigkeit über eine Tochtergesellschaft in Schweden betreiben, müssen sich ebenso wie schwedische Unternehmer bei dem für den Ort zuständigen Finanzamt registrieren lassen, von dem aus die Geschäftstätigkeit in Schweden erfolgt (z. B. Firmensitz der Tochtergesellschaft). Ausländische Unternehmer, die keine Tochterg...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Alle Steuerpflichtigen, die in Frankreich MwSt und gleichgestellte Steuern schulden, müssen für MwSt-Zwecke registriert sein. Ausländische Unternehmer müssen in Frankreich für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie dort direkt oder über eine Betriebsstätte Lieferungen von Gegenständen tätigen oder Dienstleistungen erbringen, für die sie in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.4 Freistellung bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 186 Bei unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften sowie eingetragenen Genossenschaften erfolgt die Freistellung der KapESt-Tatbestände vom Steuerabzug ohne Weiteres aufgrund der Rechtsform. Eine Freistellungserklärung ist nicht notwendig. Hintergrund ist, dass bei Kapitalgesellschaften gem. § 8 Abs. 2 KStG alle Kapitalerträge zu den gewerblichen Einkünften gehören, eine ...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Unternehmer, die in Österreich im Zeitpunkt der Leistung weder Wohnsitz (Sitz), einen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben, und die in Österreich Umsätze tätigen, bei denen es nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt (d.h. insbesondere Inlandslieferungen, sonstige Leistungen an Privatpersonen), sind verpflichtet, sich ...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.2 Vorbereitungsarbeiten für einzelne Bilanzpositionen

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.22.2.2 Zu übermittelnde Daten, Frist, Empfänger

Rz. 131 Nach § 43 Abs. 1 S. 6 EStG müssen im Fallen eines unentgeltlichen Depotübertags nach § 43 Abs. 1 S. 5 EStG durch die auszahlende Stelle an das für die auszahlende Stelle zuständige Betriebsstätten-FA folgende Daten gemeldet werden, um der Finanzverwaltung eine Überprüfung der schenkungsteuerlichen Konsequenzen zu ermöglichen: Bezeichnung der auszahlenden Stelle (Nr. 1...mehr