Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2.2 Guthabenverwendung für die betriebliche Altersversorgung

Wird das Guthaben eines steuerlich anzuerkennenden Zeitwertkontos aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Fälligkeit, also vor der planmäßigen Auszahlung während der Freistellung, ganz oder teilweise zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung herabgesetzt, wird dies steuerlich wie eine Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgu...mehr

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Arbeitszeitkonto / 2.1 Individualarbeitsrechtliche Grundlage

In individual-arbeitsrechtlicher Hinsicht ist die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos eine Abrede zur flexiblen Gestaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dem Arbeitszeitkonto liegt dabei die Idee zugrunde, dass der Arbeitnehmer ein verstetigtes Monatsentgelt erhält und die diesem Entgelt entsprechende Arbeitszeit variabel eingeteilt werden kann. Die Flexibilisieru...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4 Rechtliche Grenzen

Bei Zeitkontenregelungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen sind arbeitszeitschutz-, vergütungs- und abgabenrechtliche Vorgaben zu beachten. 4.1 Arbeitszeitschutzrecht Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen (Nachtarbeitnehmer: 1 Kalendermon...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.8.1 Kündigung erzwingbar mitbestimmter Betriebsvereinbarungen

Rn 38 In Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann (sogenannte "erzwingbare" Betriebsvereinbarungen), gelten die Regelungen der Betriebsvereinbarung nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 77 Abs. 6 BetrVG). Im Rahmen von § 120dürften derartige...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Betriebsvereinbarungen

Rn 7 Vom Anwendungsbereich des § 120 erfasst werden zunächst Betriebsvereinbarungen nach dem BetrVG. Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher, privatrechtlicher Vertrag, der für einen Betrieb zwischen den Betriebspartnern im Rahmen des gesetzlichen Aufgabenbereichs des Betriebsrats und für die von ihm repräsentierte Belegschaft zur Festsetzung von Rechtsnormen über de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.8.2 Kündigung freiwilliger Betriebsvereinbarungen

Rn 39 In Angelegenheiten, die nicht durch Spruch der Einigungsstelle erzwungen werden können (sogenannte "freiwillige" Vereinbarungen), endet die Betriebsvereinbarung mit Ablauf der Kündigungsfrist. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebspartner – was nach der Rechtsprechung zulässig ist – die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung vereinbart haben, deren Regelungsgegenstand A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 120 Kündigung von Betriebsvereinbarungen

Gesetzestext (1) 1Sind in Betriebsvereinbarungen Leistungen vorgesehen, welche die Insolvenzmasse belasten, so sollen Insolvenzverwalter und Betriebsrat über eine einvernehmliche Herabsetzung der Leistungen beraten. 2Diese Betriebsvereinbarungen können auch dann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, wenn eine längere Frist vereinbart ist. (2) Unberührt bleibt das...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.8.3 Kündigung teilmitbestimmter Betriebsvereinbarungen

Rn 40 Betriebsvereinbarungen, die zum Teil mitbestimmungspflichtig, zum Teil aber auch der Mitbestimmung des Betriebsrats entzogen sind (z.B. Betriebsvereinbarungen über Sonderboni oder übertarifliche Zahlungen), wirken im Anschluss an den Ablauf der Kündigungsfrist nur gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG nach, wenn der Insolvenzverwalter eine Herabsetzung der Leistung beabsichtigt, di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Kündigung von Betriebsvereinbarungen

4.1 Ordentliche Kündigung, § 120 Abs. 1 Satz 2 Rn 28 Nach § 120 Abs. 1 Satz 2 können Betriebsvereinbarungen auch dann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, wenn eine längere Frist vereinbart ist. 4.1.1 Höchstkündigungsfrist Rn 29 Dem Wortlaut nach handelt es sich bei § 120 Abs. 1 Satz 2 somit um eine Höchstkündigungsfrist, durch die etwaige zwischen den Betriebspar...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Auswirkungen der Insolvenz auf Arbeitnehmervertreter und Betriebsvereinbarungen

Rn 1 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Amtszeit bzw. Zusammensetzung der im Unternehmen gebildeten Arbeitnehmervertretungen (vgl. §§ 21, 24, 47, 49, 55, 57 BetrVG).[1] Rn 2 Die in den Betrieben des insolventen Unternehmens gewählten Betriebsräte bleiben in personell unveränderter Besetzung[2] weiterhin im Amt.[3] ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.2 Gesetzliches Kündigungsrecht bei Unkündbarkeit oder Kündigungserschwernis

Rn 30 Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung bedarf regelmäßig keiner sachlichen Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle.[75] Dies gilt unabhängig vom Regelungsgegenstand der Betriebsvereinbarung. Insofern können auch Betriebsvereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung gekündigt werden.[76] Rn 31 Trotz der von § 113 Satz 1 abweichenden Formuli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Belastung der Insolvenzmasse

Rn 12 Weiterhin müssen in der Betriebsvereinbarung Leistungen vorgesehen sein, welche die Insolvenzmasse belasten. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Betriebsvereinbarung Leistungsverpflichtungen des Arbeitgebers begründet, die aus der Insolvenzmasse zu erfüllen sind. Hiervon ist insbesondere bei Geldleistungen oder der Gewährung von geldwerten Vorteilen auszugehen. Von §...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Außerordentliche Kündigung, § 120 Abs. 2

Rn 43 Das Recht zur außerordentlich fristlosen Kündigung von Betriebsvereinbarungen bleibt nach der deklaratorischen Aussage des § 120 Abs. 2 auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen. Der hierfür erforderliche wichtige Grund liegt entsprechend §§ 314, 626 Abs. 1 BGB nur dann vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und nach Abwägung der Int...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Regelungsgegenstand/Normzweck des § 120

Rn 4 Vor diesem Hintergrund begründet § 120 ein an den Insolvenzverwalter sowie die betroffenen Betriebsräte gerichtetes Gebot zur Beratung über eine einvernehmliche Herabsetzung von Leistungen, die in Betriebsvereinbarungen vorgesehen sind und die Insolvenzmasse belasten (§ 120 Abs. 1 Satz 1). Weiterhin enthält die Vorschrift ein Recht zur vorzeitigen Kündigung von die Inso...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Sind in Betriebsvereinbarungen Leistungen vorgesehen, welche die Insolvenzmasse belasten, so sollen Insolvenzverwalter und Betriebsrat über eine einvernehmliche Herabsetzung der Leistungen beraten. 2Diese Betriebsvereinbarungen können auch dann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, wenn eine längere Frist vereinbart ist. (2) Unberührt bleibt das Recht, eine...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Beratungsgebot, § 120 Abs. 1 Satz 1

Rn 24 Gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 sollen Insolvenzverwalter und Betriebsrat über eine einvernehmliche Herabsetzung der die Insolvenzmasse belastenden Leistungen beraten. Dies beinhaltet auch die Befugnis, die durch Betriebsvereinbarung geregelten Leistungen vollständig aufzuheben. Eine gerichtlich erzwingbare Verpflichtung zur Beratung besteht nicht.[63] Eine Einigungsstelle z...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.3 Teilkündigung

Rn 32 Soweit eine Betriebsvereinbarung neben belastenden Regelungen i.S.d. § 120 Abs. 1 auch Normen enthält, an deren Beibehaltung der Insolvenzverwalter interessiert ist, kommt grundsätzlich auch eine Teilkündigung in Betracht.[78] Voraussetzung hierfür ist, dass der gekündigte Teil einen selbstständigen Regelungskomplex betrifft, der ebenso in einer eigenständigen Betriebs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.8.4 Besonderheiten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung

Rn 41 Besonderheiten bestehen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Entsprechende, durch Betriebsvereinbarung gemachte Zusagen gehören hinsichtlich des "Ob" der Leistung gemäß § 88 Nr. 2 BetrVG zum Bereich der freiwilligen Mitbestimmung. Sie unterliegen lediglich insoweit der Mitbestimmung des Betriebsrats, als es um die Verteilung der zur Verfügung gestellten Mitte...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.8 Rechtsfolgen der Kündigung

Rn 37 In Bezug auf die Wirkung der Kündigung ist nach dem Regelungsgegenstand der gekündigten Betriebsvereinbarung zu differenzieren: 4.1.8.1 Kündigung erzwingbar mitbestimmter Betriebsvereinbarungen Rn 38 In Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann (sogenannte "erzwingbare" Betriebsvereinbarungen)...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.5 Form/Begründung der Kündigung

Rn 34 Die Kündigung von Betriebsvereinbarungen ist formlos möglich.[81] Daran ändert die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts. Aus Dokumentationsgründen empfiehlt sich allerdings eine schriftliche Erklärung der Kündigung. Ist Eigenverwaltung angeordnet, muss der Sachwalter der Kündigung gemäß § 279 Satz 3 zustimmen. Andernfalls ist die Kündigung – ohne die Möglichkeit de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.8.5 Kein Schadensersatz

Rn 42 Mangels einer § 113 Satz 3 entsprechenden Regelung kommt ein Anspruch auf Schadensersatz (Verfrühungsschaden) bei vorzeitiger Kündigung einer Betriebsvereinbarung gemäß § 120 Abs. 1 Satz 2 nicht in Betracht.[96]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.6 Kündigungsadressat

Rn 35 Adressat einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter ist das Gremium der Arbeitnehmervertretung, mit der die Betriebsvereinbarung abgeschlossen worden ist (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat). Bei Konzernbetriebsvereinbarungen ist die Kündigung wegen der insolvenzbedingten Beendigung des Konzernverhältnisses regelmäßig an den Gesamtbetriebsrat bzw. – wenn ein solcher nich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Prozessuales

Rn 46 Streitigkeiten zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat über die Kündigung von Betriebsvereinbarungen nach § 120 sind im Beschlussverfahren gemäß § 2a Abs. 1 ArbGG beizulegen.[103] Soweit jedoch ein Arbeitnehmer gegenüber dem Insolvenzverwalter Rechte aus einer gekündigten Betriebsvereinbarung geltend macht, ist hierüber im Urteilsverfahren nach § 2 Abs. 1 N...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.1 Höchstkündigungsfrist

Rn 29 Dem Wortlaut nach handelt es sich bei § 120 Abs. 1 Satz 2 somit um eine Höchstkündigungsfrist, durch die etwaige zwischen den Betriebspartnern vereinbarte längere Kündigungsfristen auf die in § 77 Abs. 5 BetrVG vorgesehene Regelkündigungsfrist verkürzt werden. Haben die Betriebspartner eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, ist hingegen die kürzere Frist maßgeblich. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Unabdingbarkeit

Rn 45 Obwohl § 120 in § 119 nicht erwähnt wird, enthält die Regelung zwingendes Recht. Das Recht, Betriebsvereinbarungen mit der Frist des § 120 Abs. 1 Satz 2 bzw. gemäß § 120 Abs. 2 aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, kann daher weder durch Betriebsvereinbarung noch durch Tarifvertrag abbedungen oder eingeschränkt werden.[102]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.4 Sozialpläne und Interessenausgleichsvereinbarungen

Rn 18 Sozialpläne, die gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Wirkung einer Betriebsvereinbarung haben, werden vom Anwendungsbereich des § 120 nicht erfasst, wenn sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber nicht früher als drei Monate vor dem Eröffnungsantrag aufgestellt worden sind. Ein Recht zur vorzeitigen Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich, da sich beide ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Ordentliche Kündigung, § 120 Abs. 1 Satz 2

Rn 28 Nach § 120 Abs. 1 Satz 2 können Betriebsvereinbarungen auch dann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, wenn eine längere Frist vereinbart ist. 4.1.1 Höchstkündigungsfrist Rn 29 Dem Wortlaut nach handelt es sich bei § 120 Abs. 1 Satz 2 somit um eine Höchstkündigungsfrist, durch die etwaige zwischen den Betriebspartnern vereinbarte längere Kündigungsfristen au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.2 Vereinbarungen mit dem Sprecherausschuss

Rn 15 Eine analoge Anwendung des § 120 ist auch für zwischen Arbeitgeber und Sprecherausschuss vereinbarte Richtlinien (§ 28 Abs. 1 SprAuG) und Sprecherausschussvereinbarungen (§ 28 Abs. 2 SprAuG), die für die Gruppe der leitenden Angestellten den Regelungsabreden und Betriebsvereinbarungen vergleichbare Bestimmungen über den Inhalt, den Abschluss oder die Beendigung von Arb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.4 Kündigungsberechtigter

Rn 33 Kündigungsberechtigt i.S.d. § 120 Abs. 1 Satz 2 sind sowohl der Insolvenzverwalter als auch – auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen Beschlusses (§ 33 BetrVG)[80] – der Betriebsrat. Im Fall der Eigenverwaltung tritt der Insolvenzschuldner an die Stelle des Insolvenzverwalters (§ 279 Satz 1).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Sonstige Anpassungs- und Beendigungsgründe

Rn 44 Sonstige Gründe für die Anpassung (z.B. Störung der Geschäftsgrundlage[100]) oder Beendigung von Betriebsvereinbarungen (z.B. Zeitablauf oder Zweckerreichung)[101], werden durch § 120 nicht berührt.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.3 Vereinbarungen mit dem Europäischen Betriebsrat bzw. dem SE-Betriebsrat

Rn 16 Nichts anderes wird man für etwaige zwischen der Zentralen Leitung (§ 1 Abs. 3 EBRG) und dem Europäischen Betriebsrat (§§ 18, 21 ff. EBRG) bzw. den Leitungen (§ 2 Abs. 5 SEBG) und einem SE-Betriebsrat (§§ 2 Abs. 7, 21 ff. SEBG) geschlossene Vereinbarungen annehmen können.[46] Da sich die Beteiligungsrechte des Europäischen Betriebsrats bzw. des SE-Betriebsrats im Regel...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.7 Berechnung der Kündigungsfrist

Rn 36 Die Kündigungsfrist des § 120 Abs. 1 Satz 2 endet gemäß §§ 186, 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3 BGB mit Ablauf von drei Monaten ab dem Tag des Kündigungszugangs. Anders als im Rahmen des § 113 Satz 2 [86] muss der Kündigungstermin – ebenso wie bei § 77 Abs. 5 BetrVG – nicht notwendigerweise am Monatsende liegen.mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.6 Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 94 Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung (Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses) gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erwerber kommt in Betracht, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebs oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolgedessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingte...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Suchtprävention / 4.1 Alkohol

Weil Alkoholmissbrauch in der Gesamtbevölkerung so weit verbreitet ist (bis zu 5 % sind behandlungsbedürftig betroffen), muss davon ausgegangen werden, dass statistisch bis zu 10 % der Erwerbstätigen alkoholkrank oder erheblich gefährdet sind. Demnach dürfte kaum ein Betrieb davon nicht betroffen sein. Trotzdem tun sich Betriebe vielfach schwer mit dem Thema Alkohol – und er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Suchtprävention / 4.2 Cannabis

Mit der Legalisierung von Besitz und Konsum von Cannabis am 1.4.2024 in begrenztem Umfang ist der Konsum von Cannabis in der Arbeitswelt nicht mehr grundsätzlich verboten. Es greifen dieselben Regelungen wie beim Alkoholkonsum (insb. § 15 DGUV-V 1, s. o.). Wünscht das Unternehmen ein absolutes Cannabisverbot während der Arbeitszeit bzw. auf dem Betriebsgelände, dann muss das ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 2 Dauer des Bildungsurlaubs und Verhältnis zu sonstigen Freistellungen (§ 2 HBUG)

Rz. 10 (1) Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeitstage. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung entsprechend. Fällt der Bildungsurlaub ganz oder teilweise auf arbeitsfreie Tage, so werden diese auf den Anspruch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeitarbeit während der ... / 1.9.2 Leistungsentgelt nach Dienst-/Betriebsvereinbarung

Wurde in der Einrichtung/im Betrieb eine Dienst-/Betriebsvereinbarung zum Leistungsentgelt abgeschlossen, richtet sich der Anspruch auf Leistungsentgelt während der elternzeitunschädlichen Teilzeitbeschäftigung nach den in der Vereinbarung getroffenen Regelungen. Regelmäßig wird die Teilzeitbeschäftigung Grundlage für die Leistungsbeurteilung bzw. die Zielvereinbarung sein.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeitarbeit während der ... / 1.9.1 Pauschalierte Auszahlung des Leistungsentgelts

Ist keine Dienst- oder Betriebsvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung vorhanden, werden im Dezember eines Jahres 6 % des September-Tabellenentgelt pauschal als Leistungsentgelt ausgezahlt (Einzelheiten Lexikonstichwort Leistungsentgelt). Übt der Beschäftigte im September des Auszahlungsjahres eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit aus, müssen Sie als paus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Baden-Württe... / 5 Verhältnis der Bildungszeit zu anderen Freistellungen (§ 5 BzG BW)

Rz. 20 (1) Der nach diesem Gesetz bestehende Anspruch auf Bildungszeit ist ein Mindestanspruch. Andere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge über Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung bleiben davon unberührt. (2) Freistellungen, die aufgrund der in § 5 Abs. 1 BzG BW genannten Regelungen erfolgen, werden auf den A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 4 Höhe des Anspruchs

Sachverhalt Über ein Unternehmen ist am 7.7. eines Jahres das Insolvenzverfahren eröffnet worden, der Insolvenzverwalter führt das Unternehmen fort. In den Monaten Mai, Juni und Juli haben die Mitarbeiter ihre Vergütung nicht erhalten, ebenso wenig das mit der Abrechnung Juni zu bezahlende zusätzliche Urlaubsgeld. Der Akkordmehrverdienst wird aufgrund einer Betriebsvereinbaru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.2.3 Fortzahlung des Arbeitsentgelts

§ 14 Abs. 1 ArbPlSchG regelt als Ausnahme die Aufrechterhaltung der Entgeltzahlung trotz Nichterbringung der Arbeitsleistung (Entgeltfortzahlungspflicht) und stellt gegenüber § 616 BGB eine speziellere Regelung dar. Voraussetzung der Entgeltfortzahlung ist der Ursachenzusammenhang zwischen dem Melde- und Vorstellungstermin und dem Arbeitsausfall. Dieser ist auf jeden Fall da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.2 Anrechnung der Wehrdienstzeit

Die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes wird auf die Dauer der Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet.[1] Werden in Gesetz, Arbeits-, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung Rechtsfolgen an die Berufs- oder Betriebszugehörigkeit geknüpft, muss der Arbeitnehmer so behandelt werden, als hätte er den Wehrdienst nicht abgeleistet und stattdessen dem Betrieb angehört.[2] Knü...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Cannabis-Legalisierung: Fol... / 5.2 Ergänzung von Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen zur Suchtprävention, die den Umgang mit Alkohol, Drogen und Medikamenten regeln, gibt es in vielen Unternehmen. Die Betriebsparteien sollten in diesem Fall prüfen, ob bestehende Vereinbarungen angepasst werden müssen. Die Mitarbeitenden sollten aber in regelmäßigen Abständen an die Vereinbarungen erinnert werden. Das kann z. B. im Rahmen von Betriebsver...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Cannabis-Legalisierung: Fol... / 5.1 Generelles Verbot von Cannabis am Arbeitsplatz

Arbeitgeber können in Zusammenarbeit mit Juristen und dem Betriebs- oder Personalrat gemäß ihres Direktionsrechts den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz und während der Pausen grundsätzlich verbieten. Ein solches Verbot kann mittels einer Arbeitsanweisung, einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung (in Betrieben mit Betriebsrat) erfolgen. Ein solche...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Cannabis-Legalisierung: Fol... / 4 Fragen für Arbeitsschutzverantwortliche und Führungskräfte

Verantwortliche stehen vor der Herausforderung, effektive und rechtlich saubere Lösungen zum Umgang mit Cannabis vor, während und nach der Arbeit zu finden. Bevor vorschnell Maßnahmen beschlossen werden, sollten Geschäftsführung und Arbeitsschutzverantwortliche sich folgende Fragen stellen, um eine Einschätzung des Handlungsbedarfs zu erhalten: In welchen Bereichen des Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 3.7 Anrechnung (§ 23 Abs. 4, § 27 BbgEBG )

Rz. 18 Im Falle eines Arbeitsplatzwechsels wird die in demselben Kalenderjahr gewährte Freistellung angerechnet. Sonstige Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, werden angerechnet, wenn sie den Grundsätzen der Bildungsfreistellung entspr...mehr