Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Allgemeines

Rz. 14 Nach § 176 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind BVO nicht im Grundvermögen, sondern i. d. R. im BV zu erfassen (in Ausnahmefällen auch im übrigen Vermögen, bspw. wenn ein bebautes Grundstück inkl. BVO vermietet wird). Die FinVerw hat in einem umfangreichen Erlass ausführlich zur Abgrenzung des Grundvermögens von den BVO Stellung genommen (BVO-Abgrenzungserlass vom 05.06.2013, BStBl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Vereinbarte Jahressollmiete

Rz. 12 Bei bestehenden Mietverhältnissen zum Bewertungsstichtag ist der Rohertrag das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Nutzung des bebauten Grundstücks aufgrund der zum Bewertungsstichtag bestehenden vertraglichen Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen haben (§ 186 Abs. 1 Satz 1 BewG). Dies gilt für alle vermietete Grundstücke (oder Grunds...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Inländisches Grundvermögen (§ 121 Nr. 2)

Rz. 18 Zum inländischen Grundvermögen gehört das in der Bundesrepublik belegene Grundvermögen (§ 121 Nr. 2 BewG) eines beschränkt Steuerpflichtigen. Zur Bestimmung des inländischen Grundvermögens finden die §§ 176 ff. BewG uneingeschränkt Anwendung. Hierunter fallen nicht nur unbebaute, sondern auch bebaute bzw. sich im Zustand der Bebauung befindende Grundstücke, sonstige B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2 Übertragung eines Gewerbebetriebes

Rz. 26 Die Übertragung eines ganzen Gewerbebetriebes ist nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG begünstigt. Die Begriffe Gewerbebetrieb oder Teilbetrieb sind nach ertragsteuerlichen Grundsätzen abzugrenzen (R E 13b.5 Abs. 2 S. 2 ErbStR). Erfasst sind damit alle Teile eines Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören, ebenso ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Betriebsgrundstücke

Rz. 4 Grundstücke bzw. Grundstücksteile sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie ausschließlich und unmittelbar zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt werden oder dazu bestimmt sind (s. R 4.2 Abs. 7 EStR). Sie sind auch dann notwendiges BV, wenn sie trotz Vorliegens der vorstehend genannten Merkmale nicht bei der Gewinnermittlung als BV ausgewiesen, z. B. nicht bilanziert,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.6 Einem inländischen Gewerbebetrieb überlassene Wirtschaftsgüter (§ 121 Nr. 6)

Rz. 56 Zum Inlandsvermögen gehören auch Wirtschaftsgüter eines beschränkt Steuerpflichtigen, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet werden. § 121 Nr. 6 BewG erfasst somit alle Wirtschaftsgüter, die einem inländischen Gewerbebetrieb dienen, jedoch einem Dritten, d.h. nicht dem Betriebsinhaber gehören; ansonsten wären sie be...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher is...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.3 Eigener Grundbesitz

Rz. 45 Das Grundstücksunternehmen muss Grundbesitz verwalten und nutzen. Der Begriff "Grundbesitz" ist – ebenso wie bei § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG – im bewertungsrechtlichen Sinne zu verstehen.[1] Um welche Art von Grundbesitz es sich handelt – z. B. Wohn- oder Bürogebäude – ist unerheblich. Bodenschätze sowie Betriebsvorrichtungen rechnen nach § 68 Abs. 2 Nr. 1, 2 BewG nicht zum...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.3 Grundbesitz

Rz. 9 Was Grundbesitz ist, ergibt sich aus dem BewG. Nach § 19 Abs. 1 BewG gehören hierzu Grundstücke der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke des Grundvermögens und Betriebsgrundstücke. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft unterliegen nicht der GewSt. Relevant für die GewSt sind somit nur die Grundstücke des Grundvermögens i. S. d. § 68 BewG und die Betrieb...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.6 Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG)

Rz. 73g Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG auch vor, wenn Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes erzielt werden und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind. Die Einnahmen müssen aus anderen als den in §...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Zeitlich begrenzte Eigentumsüberlassung als schädliches Nebengeschäft i.S.d. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Wird ein Mietvertrag über ein Hotel in der Weise geändert, dass die bisherige Mitvermietung des Hotelinventars einschließlich Betriebsvorrichtungen beendet und durch eine auf die Dauer des Mietverhältnisses begrenzte Überlassung des Eigentums am Inventar auf den Mieter (Inventarpensionsgeschäft) ersetzt wird, kann auch das Ersatzgeschäft zur Versagung der erweiterten Kürzung na...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / 1. Sachliche Verflechtung

Überlassung einer "wesentlichen Betriebsgrundlage": Eine sachliche Verflechtung ist anzunehmen, sobald das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zumindest eine wesentliche Betriebsgrundlage überlässt.[16] Begriff der "wesentlichen Betriebsgrundlage": Mangels einer Legaldefinition des Terminus der wesentlichen Betriebsgrundlage ist eine sich aus der Rechtsprechung ergebend...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / I. Reichweite der Umsatzsteueroption

Nachfolgend soll kurz auf die Reichweite der Steuerbefreiung eingegangen werden, um den Umfang der Umsatzsteueroption zu skizzieren. Der für § 4 Nr. 9 Buchst. a) UStG maßgebliche Grundstücksbegriff ergibt sich aus § 2 GrEStG.[5] Es wird somit von dem Grundstück i.S.d. bürgerlichen Rechts (§ 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG) und nicht von dem Grundvermögen i.S.d. § 68 Abs. 1 BewG ausgega...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.2.1 Grundvermögen

Rz. 31 Das Grundvermögen gehört zu den Vermögensarten, die gem. § 218 S. 1 BewG nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG für Zwecke der Grundsteuer zu bewerten ist (Rz. 11). Begriff und Umfang des Grundvermögens werden in § 243 BewG definiert. Die Vorschrift bildet die bisherige Begriffsdefinition des Grundvermögens in der Einheitsbewertung gem. § 68 BewG nach....mehr

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Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1.2 Ermittlung des Ausmaßes der Rohertragsminderung

Rz. 16 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt voraus, dass gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG der normale Rohertrag (s. Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % gemindert ist. Nach dem Wortlaut des § 34 Abs. 1 GrStG bleibt offen, um welche Referenzgröße der normale Rohertrag zu mindern ist, um das Ausmaß der Minderung des Rohertrags zu ermitteln. Erst anhand de...mehr

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Beherbergungsumsätze; Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG aufgrund des beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsersuchens Az. C‐516/21 ernstlich zweifelhaft

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG im nationalen Recht angeordnete Aufteilungsgebot für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, mit Unionsrecht vereinbar ist (Anschluss an den BFH-Beschluss vom 26.05.2021, V R 22/20, BFHE 273, 351). Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG, § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO Sachverhalt Die A...mehr

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Der neue Grundsteuerwert fü... / b) Abgrenzung vom Grundvermögen in Sonderfällen

Über § 233 BewG hat der Gesetzgeber klare Grenzen zum Grundvermögen gezogen und dabei auch eine ganz besondere Streitfrage entschieden. Dabei geht es um die Flächen, die einer Windenergieanlage dienen. Grundsätzlich würden diese unter § 232 Abs. 4 BewG fallen und als gewerbliche Anlage im Grundvermögen zu bewerten sein. In Abs. 1 des § 233 BewG wird jetzt ausdrücklich gerege...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Herrichtung für den steuerbegünstigten Zweck (Satz 2)

Rz. 211 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist für den Beginn einer Steuerbefreiung der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der steuerbefreiende Tatbestand erstmalig verwirklicht wird. Für die Katalogtatbestände der §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 GrStG wäre dies grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Grundbesitz dem begünstigten Zweck zugeführt worden ist, d.h. mit dessen Nutzung tatsächlich begon...mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 1 Problematik

Damit in Deutschland Umsatzsteuer entstehen kann, muss eine Lieferung oder sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt werden. Im Mittelpunkt gerade bei der Bestimmung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen[1] steht die zutreffende Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung.[2] Aber auch in den Fällen, in denen sich der Ort einer Leistung nicht im Inland be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zusammenrechnung bei Betriebsaufspaltung (Abs. 3 Satz 13)

Rz. 144 [Autor/Stand] Jedenfalls bei Betriebsaufspaltungen konnte aber nach bisherigem Verständnis wohl nicht von nachgeordneten Gesellschaften ausgegangen werden.[2] Die Anforderungen an die Entwicklung der Lohnsumme spielten bei der Besitzgesellschaft keine Rolle. Die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft waren der Besitzgesellschaft nicht zuzurechnen. Bei Schwestergesell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des unbebauten Grundstücks (Abs. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Die in § 178 Abs. 1 BewG enthaltene Formulierung entspricht wörtlich dem § 72 Abs. 1 BewG. Danach sind unbebaute Grundstücke solche Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Rz. 18 [Autor/Stand] Den unbebauten Grundstücken sind somit alle Grundstücke zuzurechnen, auf denen sich keine (benutzbaren) Gebäude befinden. Das sind zum einen...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 3.5 Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen in Sonderfällen – § 233 BewG

Die in § 233 BewG festgelegten Grundsätze sind bei der Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in Verbindung mit Standorten für Windenergieanlagen und Flächen mit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten anzuwenden. Bewertungsgegenstand sind ausschließlich Flächen (Grund und Boden) des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft i. S. ...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 5.7 Zuschläge zum Reinertrag – § 238 BewG

Umstände, die den Ertragswert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft positiv beeinflussen, d. h. erhöhen, werden durch § 238 BewG erfasst. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung sind dies insbesondere die Einflüsse einer vorhandenen verstärkten Tierhaltung und die Nutzung von Flächen durch Windenergieanlagen. Die jeweiligen Nutzungsteile der gärtnerischen Nutzung profitier...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Regelmäßiger Berichtigungszeitraum

Rz. 142 Grundsätzlich beträgt der Berichtigungszeitraum fünf Jahre. Er gilt für alle Wirtschaftsgüter und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht vom verlängerten Berichtigungszeitraum (Rz. 143ff.) erfasst werden und bei denen nicht eine kürzere Verwendungsdauer (Rz. 151ff.) zugrunde zu legen ist. Der Berichtigungszeitraum umfasst grundsätzlich volle ...mehr

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Betriebsvorrichtungen einer Kfz-Werkstatt und erweitere Kürzung für Grundstücksunternehmen

Leitsatz Eine Bodenvertiefung für einen Bremsenprüfstand erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Betriebsvorrichtung. Dies gilt auch für das Fundament zur Verankerung einer Werbeanlage. Wird beides mitvermietet, verstößt dies nicht gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Sachverhalt Die Klägerin betätigt sich gewerblich mit dem Erwerb, der Errichtun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundstück und Grundstücksteile

Rn. 460 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Grund und Boden sowie Gebäude, die unmittelbar für die selbstständige Arbeit genutzt werden, gehören zum notwendigen BV (BFH BStBl II 2005, 431). Bei einer teilweise betrieblichen Nutzung des Gebäudes zählt nur der beruflich genutzte Gebäudeteil zum notwendigen BV. Es ist deshalb denkbar, dass ein Grundstück des Unternehmers, das zu verschie...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.2 Ertragsmesszahl (Zu Spalte 3)

Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist das Ergebnis der Bodenschätzung (BodSchätzG) für landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Sie ergibt sich aus der Multiplikation der Ackerzahl bzw. der Grünlandzahl mit der Fläche in Ar. Die Ertragsmesszahlen werden im Flächennachweis der Vermessungs- und Katasterverwaltung ausgewiesen. Sie sollen auch über die länderspezifischen Medien bereitgestel...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.25 Windenergie [Nummer 27]

Zur Nutzung Windenergie zählen ausschließlich Windenergieanlagen, die durch Windkraft Energie erzeugen und deren Standortflächen von Flächen umgeben sind, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dienen. Die abgrenzbaren Standortfläche wird bestimmt durch Standfläche des Turms, Fläche der Betriebsvorrichtungen (Transformatorenhaus), befestigte Betriebsflächen einschließl...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / Zusammenfassung

Überblick Der Gewerbesteuer kommt insbesondere in Corona-Zeiten für die Finanzierung kommunaler Haushalte besondere Bedeutung zu. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2021 zu beachten sind. Zu beachtende gesetzliche Änderungen: Durch...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Inventarpensionsgeschäft: Versagung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrages

Wird ein Mietvertrag über ein Hotel in der Weise geändert, dass die bisherige Mitvermietung des Hotelinventars einschließlich Betriebsvorrichtungen beendet und durch eine auf die Dauer des Mietverhältnisses begrenzte Überlassung des Eigentums am Inventar auf den Mieter (Inventarpensionsgeschäft) ersetzt wird, kann auch das Ersatzgeschäft zur Versagung der erweiterten Kürzung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Betriebsvorrichtungen und deren Abgrenzung von den Betriebsgrundstücken

Rz. 413 [Autor/Stand] Der Wert eines Betriebsgrundstücks umfasst den Grund und Boden, das Gebäude, die sonstigen Bestandteile, das Zubehör und die Außenanlagen. Betriebsvorrichtungen werden dagegen bei der Bewertung des Grundstücks ausgeschieden und sind somit nicht im Grundstückswert enthalten. Ertragsteuerlich rechnen die Betriebsvorrichtungen zu den beweglichen Wirtschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäude

Rz. 51 [Autor/Stand] Gesetzlich, insb. auch nach dem BewG, ist keine Definition des Begriffs Gebäude vorgesehen. Ein Gebäude ist nach der Finanzrechtsprechung gegeben, wenn das Bauwerk Menschen und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 246 BewG wurde durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt. Die Gesetzesbegründung für diese Vorschrift lautet wie folgt:[3] § 246 Absatz 1 Die Begriffsbestimmung der unbebauten Grundstücke und die Abgrenzung zu den bebauten Grundstücken in Absatz 1 folgt im Wesentlichen der Regelung in § 72 BewG. Danach liegt ein unbebautes Grundstück vor, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Zum Umfang des Betriebsvermögens bei nichtbilanzierenden Steuerpflichtigen

a) Allgemeines Rz. 508 [Autor/Stand] Zum Kreis der nichtbilanzierenden Steuerpflichtigen gehören diejenigen Unternehmer, die nach § 4 Abs. 3 EStG den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, weil sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch freiwillig ...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 2.2 Verhältnis zur Umsatzsteuer

Rz. 4 Das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zur Umsatzsteuer bestimmt sich nach § 4 Nr. 9a UStG. Diese Vorschrift beruht unionsrechtlich auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k sowie auf Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG. Danach besteht für die Mitgliedstaaten die Befugnis, die Lief...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Blockheizkraftwerk

Rn. 73 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der private Wärmeverbrauch eines Blockheizkraftwerks ist wie in s Rn 72 zu behandeln, soweit es sich um eine Betriebsvorrichtung handelt (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 45).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Beweglichkeit des WG

Rn. 52 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nur bewegliche (und abnutzbare) WG sind begünstigt, also nicht (s § 7 Rn 286 (Handzik); Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 9, 40. Aufl 2021) unbewegliche (zur Abgrenzung beweglicher von unbeweglichen WG s § 7 Rn 235f (Handzik)) immaterielle WG (Krudewig, NWB 37/2013, 2946; dazu s § 7 Rn 286 (Handzik)), s Rn 58. Betriebsvorrichtungen sind beweglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die begünstigten Objekte (§ 7i Abs 1 S 1–4, Abs 3 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG kommen in Betracht für Bauaufwendungen an inländischen (s Rn 1g–1i) Gebäuden (§ 7i Abs 1 S 1 EStG; s § 7 Rn 317ff (Handzik)), also nicht an Betriebsvorrichtungen oder Außenanlagen ( Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7i EStG Rz 21; auch s Rn 8) Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche WG sind (§ 7i Abs 3 ESt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze

Rz. 218 Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu Abschn. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII Nr. 5 MwStSystRL[1] erfordert die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auf die Vermietungsumsätze eines Land- und Forstwirts, dass das überlassene Wirtschaftsgut dem Grunde oder der vorhandenen Anzahl nach dem betriebsgewöhnlichen, d....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Hilfsumsätze

Rz. 234 Nach Abschn. 265 Abs. 3 UStR 2008 galt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auch für die vor dem 1.1.2011 ausgeführten sog. Hilfsumsätze eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Der Begriff des Hilfsumsatzes war sinngleich mit dem Begriff des Hilfsgeschäfts[1] bzw. der Hilfstätigkeit. Für die Anwendung von Abschn. 265 Abs. 3 UStR 2008 auf den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4.3 Vorsteuerberichtigung

Rz. 303 Der Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zur Regelbesteuerung und umgekehrt bewirkt nach § 15a Abs. 7 UStG eine Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 1 bis 3 UStG und kann somit unter den übrigen Voraussetzungen der Norm zu Berichtigungen des Vorsteuerabzugs führen.[1] Für Zwecke der Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Standfestigkeit

Rn. 329 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Gebäude muss "standfest" sein, dh darf nicht einstürzen, wenn die als Betriebsvorrichtungen anzusehenden Bauwerksteile entfernt werden (BFH BStBl II 1969, 612; Tz 2.7 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Dies bedeutet: Betriebsvorrichtung Das Merkmal "standfes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 70 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA ist auch einheitlich zu ermitteln, dh, Teile von WG dürfen nicht nach unterschiedlichen AfA-Sätzen abgeschrieben werden, auch wenn sie sich unterschiedlich abnutzen. Dies betrifft zBmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Divergenzen zwischen Steuer- und Zivilrecht

Rn. 237 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zu beachten ist, dass bei der Abgrenzung zwischen "beweglichen" und "unbeweglichen" WG des AV Steuer- und Zivilrecht nicht unbedingt gleichlaufen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 235 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bewegliche WG können nur sein (BFH BStBl III 1964, 575 zu § 14 BerlinFG; BFH BStBl II 1979, 634 zu § 19 BerlinhilfeG; R 7.1 Abs 2, 3 EStR 2012; s auch von Glasenapp, BB 2020, 1899): Sachen (§ 90 BGB) Tiere (§ 90a BGB) Scheinbestandteile (§ 95 BGB) Schiffe, auch dann, wenn sie im Schiffsregister eingetragen sind (R 7.1 Abs 2 S 2 EStR 2012) Flugze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schutzgewährung gegen äußere Einflüsse für Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung

Rn. 322 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Bauwerk muss durch räumliche Umschließung gegen Witterungseinflüsse schützen. Dh nicht, dass das Bauwerk an allen Seiten Außenwände haben muss. Selbst wenn Außenwände an allen Seiten fehlen, kann ein Gebäude vorliegen, wenn das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließt und dadurch gegen Witterungseinflüsse schützt (BFH B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Selbstständige bewegliche WG

Rn. 470 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Solche sind zB Wellblechgarage, die an auf dem Erdboden aufliegenden Zementbalken aufgeschraubt sind (vgl BFH BStBl II 1971, 317) Betriebsvorrichtung (R 7.1 Abs 3 EStR 2012; ferner s Rn 329), zB eine Photovoltaik-Anlage (s Rn 235, 395a) Datenkabel und Zubehör zur Vernetzung einer EDV-Anlage in einem Bürogebäude (BFH BFH/NV 2006, 1499).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufenthaltsgestattung für Menschen

Rn. 325 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Bauwerk muss den Aufenthalt von Menschen "gestatten"; dass es zum Aufenthalt von Menschen aus "bestimmt" ist, ist nicht erforderlich (BFH BStBl II 2009, 986). Dies bedeutet (Tz 2.4 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734): Arbeitsbühne: Für die Gebäudeeigenschaft ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Besitzt ein Kegelsportverein eigene Kegelbahnen, handelt es sich hierbei um Wirtschaftsgüter des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens (Betriebsvorrichtungen). Tz. 3 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Zu den Grundstücksteilen gehören die allgemeinen Beleuchtungsanlagen. Betriebsvorrichtungen sind: Bahnen, Kugelfangeinrichtungen, Kugelrücklaufeinricht...mehr