Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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zfs 12/2021, Verkehrsanwälte-MEDCHECK

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere ARGE Verkehrsrecht tritt seit über 30 Jahren für die Rechte der Unfallgeschädigten ein. Dabei müssen wir in der Praxis sehen, dass auf Seite der Versicherer manchmal mehr Wissen und mehr Background vorhanden ist. Diesem Ungleichgewicht stellen wir uns täglich entgegen. Ansporn ist dabei der Ausspruch von Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das arbeitsteilige Verfahren

Rn. 16 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 IRd Bescheinigungsverfahrens ist zu unterscheiden (wie bei § 7h EStG; s § 7h Rn 10 (Handzik)): Rn. 16a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieses arbeitsteilige (s Rn 16) Prüfungs- und Bescheinigungsverfahren hält BFH BStBl II 2004, 711 für sinnvoll, weil und soweit die Denkm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 7. Einberufung von weiteren Gläubigerversammlungen

Rn 33a Ist es in der ersten Gläubigerversammlung nicht zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Schuldverschreibungsgläubiger gekommen, ist die Einberufung einer zweiten Versammlung mit dem neuerlichen Ziel, für die Vertretung im Insolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen, nicht rechtsmissbräuchlich, solange die Einigung auf einen Gläubigervertreter nicht a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.13 Darlehensforderung der übertragenden Körperschaft gegen Gesellschafter

Tz. 77 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Hat die übertragende Kö ihrem Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Konditionen gegeben, ist bei einer übernehmenden Pers-Ges uE wie folgt zu differenzieren:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Sanierungseignung

Rn. 23 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Sanierungseignung meint die Geeignetheit, alleine oder ggf mit anderen, steuerbaren Maßnahmen, die Ertragsfähigkeit wiederherzustellen und somit den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Hierbei kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt des Erlasses das Gelingen der Sanierung zu erwarten war, zB nicht, wenn die Maßnahmen erkennbar nicht ausreic...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / d) Zurechnung fiktiver Einkünfte

Stützt sich die Verurteilung des Unterhaltspflichtigen auf fiktives Einkommen, steigert dies typischerweise die Intensität des Eingriffs in das betroffene Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG. Während das Unterhaltsrecht in der Regel die Berufsentscheidung derjenigen akzeptiert, die Unterhalt schulden, mitsamt der sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Höhe des zumutbar zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Verhältnis von Steuerrecht und Zivilrecht

Tz. 17 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das allg Verhältnis zwischen Zivil- und St-Recht war in der Lit lange umstritten. So ist nach Tipke/Lang (StR, 24. Aufl, 6ff) das ZivR zwar das rechtliche Instrument für den Rechtsverkehr, an dessen wirtsch Ergebnisse das StR anknüpft. Gleichwohl sei es aber "irreführend, das ZivR als Mutterrecht des StR zu bezeichnen oder von einem Primat d...mehr

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ZErb 12/2021, Zum Totenfürs... / 2 Gründe

II. Die Berufung ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Mehrere Betriebe eines Unternehmers

Rn. 20 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ist der StPfl im Besitz mehrerer Unternehmen, so soll die Sanierungsbedürftigkeit nach der Gesamtheit der Betriebe beurteilt werden (BFH v 22.01.1985, VIII R 37/84, BStBl II 1985, 501). Daraus soll nicht geschlussfolgert werden, dass alle Betriebe des StPfl sanierungsbedürftig sein müssen. Sondern es ist zu überprüfen, ob die übrigen Betrieb...mehr

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ZErb 12/2021, Entlassung de... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist nach § 58 Abs. 1 FamFG zulässig, insbesondere ist die nach § 61 Abs. 1 FamFG notwendige Mindestbeschwer überschritten. Die Beschwerdefrist des § 63 Abs. 1 FamFG ist gewahrt worden. Das Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Nach § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn ein wichtig...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / b) Rechtsprechung

Bundesgerichtshof Bereits 1989 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine ausgleichspflichtige ehebezogene Zuwendung auch dann vorliegen kann, wenn der Zuwendende nicht nur den Erwerb eines Vermögensgegenstandes von einem Dritten, sondern auch und die spätere Wertsteigerung des Objektes (z.B. wie hier durch Bebauung des erworbenen Grundstücks) finanziert hat.[39] Diese...mehr

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zfs 12/2021, Rechtskrafters... / 2 Aus den Gründen:

[7] Die Klage ist wegen der Bindungswirkung des rechtskräftigen klageabweisenden Urteils des AG F/O gemäß § 124 Abs. 1 VVG zugunsten der Beklagten unzulässig. [8] 1. Die Bekl. ist in persönlicher Hinsicht von der Rechtskrafterstreckung des § 124 Abs. 1 VVG erfasst. Nach dieser Vorschrift wirkt ein rechtskräftiges Urteil, durch das festgestellt wird, dass dem Dritten ein Anspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Inlandsumwandlungen mit und ohne Auslandsbezug

Tz. 99 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl-Umwandlungen (ohne ausl BV) können auch nach Inkrafftreten des SEStEG in aller Regel ohne Gewinnrealisierung zum Bw erfolgen und zwar auch dann, wenn neben unbeschr stpfl auch beschr stpfl Gesellschafter beteiligt sind (s Tz 82). GlA s Hagemann/Jakob/Ropohl/Viebrock (NWB Sonderheft 1/2007, 20). Tz. 100 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nitzschke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.1 Allgemeines

Tz. 95 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Der Anwendungsbereich des UmwStG wird nur für solche grenzüberschreitenden und ausl Umwandlungsvorgänge eröffnet, die mit einer vom UmwStG erfassten inl Umwandlungsart vergleichbar sind. Voraussetzung für den Vergleichbarkeitstest ist zunächst, dass die grenzüberschreitende bzw ausl Umwandlung insges zivilrechtlich wirksam vollzogen wird. Die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Bestrittene Forderungen (Abs. 3)

Rn 64 § 309 Abs. 3 betrifft einen Sonderfall der unangemessenen Bevorzugung eines Gläubigers bzw. Benachteiligung der übrigen Gläubiger, nämlich den vorgeschobenen Gläubiger (sog. Scheingläubiger).[136] Eine letztgültige Klärung, ob der Schuldner bewusst Forderungen bestimmter Gläubgier zu hoch angesetzt oder ganz erfunden hat, kann im Schuldenbereinigungsplanverfahren nicht...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 1. Bestimmung des Unterhaltsbedarfs

Der Unterhaltsbedarf des betreuenden Elternteils wird bestimmt durch die Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Das Einkommen des Vaters ist nicht bedarfsprägend, denn der Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung aus § 1615l BGB gewährt dem betreuenden Elternteil keine Teilhabe am Lebensstandard des Vaters, selbst wenn er mit ihm zeitweise zusammengelebt hat.[61] Der Un...mehr

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zfs 12/2021, Beschwerde geg... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Beschwerde ist zulässig und begründet. 1. Das Amtsgericht hat ausgeführt, dass die Beschwerde gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 OWiG und angesichts der ständigen Rechtsprechung des Landgerichts Hagen unzulässig sei. Dies ist unrichtig. Zum einen findet § 62 Abs. 2 S. 2 OWiG [das LG Hagen dürfte sich auf § 62 Abs. 2 S. 3 OWiG beziehen; d. Schriftl.] auf die vorliegende Fallkonst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Haftung (§ 45a Abs 7 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum Ausgleich für die Gefahr der Steuerverkürzung oder der Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile durch unzutreffende Bescheinigungen ist eine Haftung der in das Bescheinigungsverfahren einbezogenen Personen vorgesehen. Allerdings hat das FA auch die Möglichkeit, einen Nachforderungsbescheid zu erlassen; FG Sa v 01.12.2010, 1 V 1321/10,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hf) Die Ermittlung des Gewinns bei PersGes als Mitunternehmerschaft (§ 7g Abs 7 EStG aF)

Rn. 116 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Entsprechend den allg Grundsätzen war der Gewinn auf Gesamthands- und Sonder-BV-Ebene zusammenzurechnen und dann zu prüfen, ob das Größenmerkmal TEUR 100 überschritten war oder nicht. Rn. 117 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieses Größenmerkmal war auch relevant, wenn die Investition im Sonder-BV vorgenommen werden sollte (mE zutreffend BMF v 20....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 6 KStG)

Tz. 52 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Im Gegensatz zur jur Pers des privaten Rechts leitet die jur Pers d öff Rechts ihre Rechtsfähigkeit aus dem öff Recht (zB der B-Rep oder eines Bundeslandes) her. Jur Pers d öff Rechts sind dabei zB die B-Rep, die Länder, Kreise und Gemeinden, Gemeindeverbände, bestimmte landesrechtlich festgelegte Religionsgemeinschaften, Landeszentralbanken,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Überblick über den Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 4 UmwStG enthält die grundlegenden Vorschriften über die Auswirkungen des Vermögensüberganges auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person im Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf den alleinigen Gesellschafter der Kö. Wegen des sachlichen Anwendungsbereichs im Übrigen, s Tz 2 und s Tz 3. Er wird dur...mehr

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zfs 12/2021, Haftung für Sc... / 1 Aus den Gründen:

II. [3] 1. Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 5.829,18 gemäß den §§ 823 Abs. 1, 249 ff. BGB zu. [4] Der Bus der Klägerin ist im Streitfall durch einen vom Mäher der Beklagten heraufgeschleuderten Stein beschädigt worden. Dies steht aufgrund der erstinstanzlichen Beweisaufnahme zur Überzeugung des erkennenden Einzelrichters (§§ 525 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.6 Ausländische Verschmelzung oder grenzüberschreitende Hereinverschmelzung mit Inlandsbezug

Tz. 115 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 3 UmwStG ist auch dann einschlägig, wenn eine reine Ausl-Umwandlung oder eine grenzüberschreitende Hereinverschmelzung vorliegt, bei der aber ein inl Anknüpfungspunkt (inl BetrSt oder unbeschr bzw beschr stpfl AE) vorhanden ist (s Tz 8). Ebenso s Kraft/Poley (FR 2014, 1, 3). Besteht im Inl nur eine BetrSt ohne dass inl AE beteiligt sind, m...mehr

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FF 12/2021, Bemessung des W... / 2 Anmerkung

Die im vorliegenden Verfahren sehr zügig ergangene Entscheidung des BGH (etwa 11 Monate nach Verkündung der Beschwerdeentscheidung) lässt vermuten, dass der 12. Zivilsenat großen Wert darauf legt, die von ihm mit seinem Beschl. v. 21.11.2017 eingeleitete Änderung hinsichtlich der Beurteilung des Verhältnisses der konkreten Bedarfsermittlung zur Quotenmethode beim Ehegattenun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Tz. 104 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Zu einem Ausschluss bzw zu einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts kann es auch im Fall der grenzüberschreitenden Hinausverschmelzung einer inl Kö auf eine EU- bzw EWR-ausl Übernehmerin kommen. Die Verschmelzung auf eine in einem Drittstaat ansässige Übernehmerin wird von den §§ 3ff UmwStG nicht erfasst (s Tz 13). Ebenso s Schmitt (in S...mehr

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FF 12/2021, Aufhebung der B... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die geschiedenen Eltern streiten über bestimmte Aspekte der elterlichen Sorge für ihren gemeinsamen, aus der Ehe hervorgegangenen, heute 15 Jahre alten Sohn. Der Vater wendet sich gegen den am 23.10.2020 erlassenen Beschluss des Familiengerichts, mit dem sein Antrag zurückgewiesen wurde, die gemeinsame Sorge beider Eltern aufzuheben und das Aufenthaltsbestimmu...mehr

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AGS 12/2021, Streitwert bei... / II. Wert der Beschwer

Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass dieses Interesse nach den sich aus den §§ 3 ff. ZPO ergebenden allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln sei. Dabei habe das Revisionsgericht über die Höhe der Beschwer se...mehr

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Leistungsbeschreibung in Rechnungen (zu § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG)

Kommentar Eine ordnungsgemäße Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung enthalten. Nur unter diesen Bedingungen ist für den Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug zulässig. Nachdem sich der BFH mit den Rechnungsangaben bei Lieferungen im sog...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 2 II. Die Entscheidung

BGH entscheidet nach Erledigung der Hauptsache nach § 91a ZPO Der Senat hat nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens betreffend den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) zu entscheiden. Danach hat der Gläubiger die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zustimmungsf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Definition der Fondsetablierungskosten (§ 6e Abs 2 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die gesetzliche Definition der Fondsetablierungskosten enthält § 6e Abs 2 EStG. Dabei erfolgt diese in enger Anlehnung an den sog Bauherren- und Fondserlass v 20.10.2003 (BStBl I 2003, 546). Nach dieser Regelung gehören zu diesen neben den AK iSv § 255 HGB alle auf Grund des vorformulierten Vertragswerts an den Anbieter geleisteten Aufwendun...mehr

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AGS 12/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Das "neue" Erfolgshonorar – was die Praxis jetzt wissen muss, AnwBl Online 2021, 246 Am 1.10.2021 ist das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsgesetz (Legal-Tech-Gesetz) in Kraft getreten. In seinem Beitrag weist Mayer darauf hin, dass dieses Gesetz nicht nur die Inkassodienstleistungen nach dem RDG neu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Rechtslage seit 2006

Tz. 87 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Mit dem SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) wurde ua der Katalog in § 1 Abs 1 Nr 1 KStG um die Europäische Gesellschaft erweitert. Durch die zusätzliche Einfügung des Wortes "insbesondere" hat der Ges-Geber nach eigenen Worten (s Begr in BR-Drs. 16/2710, 30) klargestellt, dass es sich hier nicht mehr um eine abschließende Aufzählung von G...mehr

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zfs 12/2021, Bemessung von ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die am … 1994 geborene Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 10.4.2011 ereignet hat und bei dem die Klägerin als Insassin in dem vom Beklagten zu 2) gefahrenen, bei der Beklagten zu 1) versicherten Pkw schwer verletzt wurde. Der Unfall geschah ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs. [2] Mit ...mehr

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zfs 12/2021, Anerkennung ei... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [11] Die Revision des Kl., über die der Senat mit Einverständnis der Parteien ohne weitere mündliche Verhandlung entscheidet (§ 101 Abs. 2 i.V.m. § 141 S. 1 und § 125 Abs. 1 S. 1 VwGO), ist unbegründet. Das Urt. des Berufungsgerichts beruht nicht auf einer Verletzung revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO). Der Kl. hat keinen Anspruch auf die Feststellung, dass er bere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.10 Pensionsrückstellungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Götz, Rückgedeckte Pensionszusagen an Ges-GF bei Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1998, 1946; Centrale-Gutachtendienst, Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH in eine Partnerschaft, GmbHR 1999, 597; Gosch, Pensionszusage bei Umwandlung der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137; Neumann, Behandlung von Pensionszusagen an Ges-GF ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Kanzleimanagement: Zu teuer? Wenn Mandanten nach Preisnachlässen fragen

Steuerberater werden durch Mandanten immer häufiger mit Fragen nach der Höhe und der Angemessenheit ihres Honorars konfrontiert. Viele Mandanten stellen Honorarvergleiche an und hinterfragen die Honorarhöhe kritischer als in der Vergangenheit. Mit einigen einfachen Maßnahmen können Sie die Honorarakzeptanz Ihrer Mandanten oft deutlich erhöhen. Die Beurteilung der Honorarhöhe ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe

Leitsatz Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. Normenkette § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG, A...mehr

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Sneaker, Sammler und Resell... / 5. Umsatzsteuerliche Aspekte

Zu erörtern ist, ob ein Reseller auch Unternehmer i.S.d. UStG ist. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 Abs. 1 S. 1 UStG). Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen – auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt (§ 2 Abs. 1 S. 3 UStG). Ein Reseller ist im Allgemeinen auch Unterne...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsempfänger bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum

Leitsatz Bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungsempfänger, sodass für den Fall eines Verzichts gemäß § 9 Abs. 1 und Abs. 3 UStG auf die nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG bestehende Steuerfreiheit keine Steuerschuld einer GbR nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1 UStG besteht. Normenkette § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1 und 3, § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.1 Schreibfehler, Rechenfehler, ähnliche offenbare Unrichtigkeiten

Rz. 3 Das Gesetz benutzt den Begriff der "offenbaren Unrichtigkeiten" als Oberbegriff; hierunter fallen Schreibfehler, Rechenfehler und "ähnliche" offenbare Unrichtigkeiten. Das Gesetz enthält somit keine Definition des Begriffs der "offenbaren Unrichtigkeiten". Bei der Auslegung dieses Begriffs ist daher von den in Rz. 1 dargestellten systematischen Erwägungen auszugehen. E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.4 Offenbarsein für die Beteiligten

Rz. 20 Die Unrichtigkeit muss offenbar sein; wann dies der Fall ist, ist jedoch umstritten. Der Streit dreht sich vor allem um die Frage, ob der Fehler gerade für den Stpfl. offenbar sein muss (so die hier vertretene Ansicht; vgl. Rz. 21), oder ob ein Fehler bereits dann offenbar ist, wenn er sich bei Offenlegung des Akteninhalts (den der Stpfl. regelmäßig nicht kennt) für j...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Tatbestände des Abs. 2

Rz. 6 Der Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts ist nur aus den in Abs. 2 aufgeführten Gründen möglich. Die Aufzählung der Widerrufsgründe in Abs. 2 ist daher abschließend. Rz. 7 Nach Nr. 1 ist der Widerruf zulässig, wenn er im Gesetz[1] oder rechtmäßig im Verwaltungsakt[2] vorbehalten worden ist. Ein Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO kann dabei nic...mehr

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§ 3 §§ 81 und 81a BGB n.F. ... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 81 BGB-neu (Stiftungsgeschäft) § 81 BGB-neu entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 81 BGB. Die Vorschrift regelt die Anforderungen an den Inhalt und die Form des Stiftungsgeschäfts, das die grundlegende Voraussetzung für das Entstehen einer rechtsfähigen Stiftung ist. Zu Absatz 1 In § 81 Absatz 1 BGB-neu entspricht im Wesentliche...mehr

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§ 9 §§ 85, 85a, 85b BGB n.F... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 85 BGB-neu (Voraussetzungen für Satzungsänderungen) § 85 BGB-neu regelt die Voraussetzungen für die Änderungen der Stiftungsverfassung durch Satzungsänderung durch die Stiftungsorgane und die nach Landesrecht zuständigen Behörden bundesrechtlich abschließend. § 85 BGB-neu ersetzt § 87 BGB, soweit dieser die Änderung des Stiftungszwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verständnis der Unterbewertung

Rn. 32 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Vom Antragsteller darf – abgeleitet aus den vorangegangenen Überlegungen – nicht gefordert werden, dass er einzelne VG oder Verbindlichkeiten als unterbewertet bezeichnet (vgl. Hüffer-AktG (2021), § 258, Rn. 5). Die Bezugnahme auf den jeweiligen Bilanzposten reicht aus. Jedoch ist der Antragsteller nicht gehindert, im Rahmen seines Antrags au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nicht unwesentliche Unterbewertung

Rn. 40 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Nicht jeder Anlass für die Annahme einer Unterbewertung rechtfertigt die Antragstellung; vielmehr muss die Unterbewertung von Bilanzpositionen "nicht unwesentlich" sein. Da Unwesentlichkeit ein geringerer Maßstab als Nicht-Wesentlichkeit ist, können an eine nicht unwesentliche Unterbewertung nicht so hohe Anforderungen gestellt werden wie an ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 22 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bei der Bewertung von VG und Schulden, die auf eine Fremdwährung lauten oder, wie etwa wie im Fall einer gegen Fremdwährung erworbenen Maschine, ursprünglich gelautet haben, können sich durch Wechselkursveränderungen eigenständige positive oder negative Erfolgsauswirkungen ergeben. Bei der Beurteilung dieser sog. Währungs- oder Kursgewinne bz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungen

Rn. 108 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Eine Fremdwährungsumrechnung von Rückstellungen ist nicht Gegenstand von § 256a, zumal der Gesetzeswortlaut neben VG nicht etwa Schulden, sondern lediglich Verbindlichkeiten adressiert (vgl. mit offenbar a. A. KK-RLR (2011), § 256a HGB, Rn. 28, wonach Rückstellungen Verbindlichkeiten seien). Eine Umrechnungsnotwendigkeit existiert gleichwohl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Lagebericht

Rn. 138 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 KapG und ihnen gemäß § 264a gleichgestellte PersG haben, soweit sie als "mittelgroß" oder "groß" i. S. d. § 267 Abs. 2f. gelten (vgl. auch § 264 Abs. 1 Satz 4), ihren Geschäftsverlauf sowie ihre UN-Lage nach Maßgabe des § 289 Abs. 1 Satz 1f. darzustellen und zu analysieren (vgl. grundlegend auch HdR-E, HGB §§ 289, 289a–f, Rn. 61ff.). Im Zuge...mehr