Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Einkünfte und Bezüge

Tz. 26 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bezüge i. S. d. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) sind alle Einkünfte i. S. d. EStG (s. § 2 EStG, Anhang 10) und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, die der Alleinstehende oder der Alleinerziehende und die sonstigen Haushaltsangehörigen erzielen. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zu...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.1 Steuerlatenzen, sonstige Aktivierungsverbote

Rz. 6 Für aktive Steuerlatenzen nach § 274 Abs. 1 HGB ist zu berücksichtigen, dass sie schwerpunktmäßig dann entstehen, wenn eine Differenz zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen besteht und sich diese Differenz in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich umkehrt und in Folge zu einer Steuerentla...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.5 Weitere Rückerstattungsansprüche

Rz. 10 Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG ist Abs. 1 Satz 1 nicht anzuwenden auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftli...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.3 Weitere immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 8 Nach § 248 Abs. 2 HGB können selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Ansatzverboten sind nach § 248 Abs. 1 HGB auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 83 Anders als § 4k Abs. 1 EStG sieht § 4k Abs. 2 EStG eine Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nur im Fall einer tatsächlichen Nichtbesteuerung der korrespondierenden Erträge vor. Rz. 84 Fälle der Niedrigerbesteuerung werden anders als im Fall § 4k Abs. 1 EStG von § 4k Abs. 2 EStG – im Einklang mit Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 3 Buchst. e ATAD – nicht erfasst.[1] Daraus folg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.3 Nicht- oder Niedrigerbesteuerung der korrespondierenden Erträge

Rz. 53 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist, dass "die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifikation oder Zurechnung besteuert werden". Folglich muss der Qualifikation...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.1 Besteuerungsinkongruenz zwischen anderen Staaten

Rz. 172 Voraussetzung ist, dass der ausl. Gläubiger des Stpfl. oder ein weiterer Gläubiger Aufwendungen hat, die nach § 4k EStG einem Abzugsverbot unterliegen würden, wenn der (weitere) Gläubiger unbeschränkt stpfl. wäre ("hybride" Aufwendungen).[1] Rz. 173 Für den Anwendungsbereich des § 4k Abs. 5 S. 1 EStG müssen somit Aufwendungen vorliegen, die selbst nicht unter das Betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.2 Qualifikation- oder Zurechnungskonflikt

Rz. 48 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist das Vorliegen einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Tatbestandsalternativen. Rz. 49 Liegt weder ein Qualifikations- noch ein Zurechnungskonflikt vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 1 S. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.3 Abweichende steuerliche Behandlung des Rechtsträgers

Rz. 93 Der Tatbestand des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG setzt eine abweichende steuerliche Behandlung des Stpfl. im Staat des Gläubigers der Erträge voraus. Rz. 94 Liegt keine abweichende Behandlung des Stpfl. vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn den Aufwendungen entsprechende Erträge im Ausland aus einem anderen G...mehr

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Zeugnis / 6.2 Bewertung der Leistung und Beurteilung der Führung

Die Formulierung der Beurteilung und die Entscheidung, welche Leistungen und Eigenschaften seines Beschäftigten er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen will, ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers. Das Zeugnis muss Angaben zur Führung und Leistung enthalten. Es ist ein einheitliches Ganzes. Alle für die Gesamtbeurteilung wesentlichen Umstände und Bewertungen sind anzuf...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.4 Wiederaufnahme der Tätigkeit ab dem 2.9.

Nimmt der Beschäftigte die Tätigkeit frühestens am 2.9. wieder auf, besteht im regulären Bemessungszeitraum Juli, August, September für weniger als 30 Kalendertage Anspruch auf Entgelt. Hinweis Elternzeit in den Monaten Juli, August, September Befindet sich der Beschäftigte im Bemessungszeitraum in Elternzeit, wird der Berechnung der Jahressonderzahlung der letzte Kalendermona...mehr

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Zeugnis / 11.4 Reihenfolgetechnik

Hier erfolgt eine Abwertung dadurch, dass unwichtige oder weniger wichtige Aussagen vor wichtige Aussagen gesetzt werden. Praxis-Beispiel Die Verhaltensbeurteilung wird vor die Leistungsbeurteilung gesetzt oder das Verhalten gegenüber den Kollegen vor den Vorgesetzen erwähnt[1], Nebenaufgaben vor Hauptaufgaben genannt.mehr

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Zeugnis / 11.5 Technik des Weglassens

Diese Technik besteht darin, statt einer negativen Aussage, gar keine Aussage zu machen. Den extremsten Fall dieser Technik stellt das einfache Zeugnis dar. Die nächste Stufe dieser Technik besteht darin, dass eine ganze Zeugniskomponente fehlt, z. B. es fehlt jede Aussage zur Leistung oder aber zum Verhalten oder es fehlt die Schlussfloskel. Am häufigsten aber ist, dass inner...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.2 SV-rechtliche Behandlung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung stellt beitragsrechtlich einmalig gezahltes Arbeitsentgelt dar. Die Vorschriften des § 23a SGB IV finden entsprechend Anwendung. Zeiten der Elternzeit sind wie Bezugszeiten von Krankengeld zu behandeln. Es liegt ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis auch während der beitragsfreien Zeit vor. Einmalzahlungen, die während dieser Zei...mehr

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Zeugnis / 12 Änderung des Zeugnisses

Berichtigungsanspruch des Beschäftigten Strittig ist, wie lange ein Berichtigungsanspruch geltend gemacht werden kann. Zum Teil wird eine Überlegungsfrist von vier Wochen als ausreichend angesehen. Das LAG Hamm hat in einem Fall eine Verwirkung bei einem Zeitablauf von zwei Monaten verneint.[1] Das BAG hat in einem anderen Fall Verwirkung nach Ablauf von fünf Monaten angenomme...mehr

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Bereitschaft / 2.2.2 Grundsätze der Anordnung

Soweit die Beschäftigten – durch Tarif- oder Arbeitsvertrag – zur Leistung von Bereitschaftsdienst verpflichtet sind, kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts (vgl. Weisungsrecht, Verantwortlichkeit) nach billigem Ermessen i. S. d. § 106 GewO die Einzelheiten einseitig bestimmen.[1] Der Arbeitgeber kann auch aus sachlichen Gründen davon absehen, Beschäftigte, die...mehr

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Zeugnis / 7 Einzelfragen

Alkohol Alkoholismus darf generell im Zeugnis nicht erwähnt werden. Hat der Alkoholismus jedoch gravierende und das Arbeitsverhältnis prägende Auswirkungen, dürfen die Auswirkungen erwähnt werden. Solche Alkohol signalisierenden Formulierungen sind z. B. "seinem Arbeitsplatz blieb er wiederholt fern" oder "da sich die Fehltage immer mehr häuften" oder "es kam zu Unstimmigkeit...mehr

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Zeugnis / 13 Haftung des Arbeitgebers

Gegenüber dem Beschäftigten Der Beschäftigte hat Schadensersatzansprüche, wenn die Erteilung eines Zeugnisses abgelehnt wird, das Zeugnis nach Anmahnung zu spät erteilt wird, ein unrichtiges Zeugnis erstellt wird, die Berichtigung oder Ergänzung eines unrichtigen Zeugnisses abgelehnt wird. Die besondere Problematik des Schadensersatzanspruchs liegt in der Darlegungs- und Beweislas...mehr

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Zeugnis / 11.1 Die Positiv-Skala-Technik

Diese Technik besteht darin, negative Aussagen verbal auf den entsprechend fein unterteilten Positivbereich zu transformieren. Beispiel: Die Skala reicht da nicht von sehr gut bis mangelhaft, sondern von "sehr gut", "gut", "ganz gut", "noch gut" und "teilweise gut". Die bekannteste Positivskala ist die Zufriedenheitsskala zur Leistungsbeurteilung. Sie lautet:mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.6 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten und Angehörigen

Rz. 831 [An Angehörige vermietete Wohnungen → Zeilen 7, 12, 14] Die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich) und ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. Ange...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 878 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.4 Sonstige Kapitalforderungen

Rz. 807 Gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (z. B. Darlehen, DAX-Zertifikate, Genussrechte, Gewinnobligationen, Optionsanleihen, Schuldverschreibungen). Davon ausgenommen sind Kapitalforderungen, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Auch die Veräußerung priv...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.2 Verbilligte oder teilentgeltliche Vermietung

Rz. 844 [Vermietung an Angehörige → Zeile 12] Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) sind aus einkommensteuerrechtlicher Sicht besonders zu prüfen. Zum einen ist zu klären, ob das Mietverhältnis mit dem Angehörigen dem Grunde nach steuerlich anerkannt werden kann (→ Tz 831, → Tz 835), zum anderen werden solche Wohnungen oft teilentgeltlich oder verbil...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 1 Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit

Rz. 360 [Identifikationsnummer → Zeilen 7 und 19] Der BFH hat geurteilt, dass die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die Datenspeicherung mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar sind (BFH, Urteil v. 18.1.2012, II R 49/10, BFH/NV 2012 S. 475). Rz. 361 [Geburtsdatum → Zeilen 8 und 19] Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.4 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Rz. 827 Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.5 Leer stehende Immobilie

Rz. 830 Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leer stehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsa...mehr

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Anlage Unterhalt 2021 – Tip... / 1 Steuerliche Beurteilung von Unterhaltsleistungen

Rz. 596 Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zahl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unterschiedliche Steuersätze für ortsungebundene Schausteller und Freizeitparks

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Köln[1] ging es um den Steuersatz bei Eintrittsgeldern für einen Freizeitpark. Das FG Köln fragte den EuGH: Kann die in Anhang III Kategorie 7 i. V. m. Art. 98 Abs. 2 der MwStSystRL erfolgte Benennung von Jahrmärkten und Vergnügungsparks i. S. einer Differenzierung für eine Besteuerung eines Freizeitparks zum Regelsteuersa...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.6 Arbeitszimmer

Rz. 682 [Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer → Zeile 44] Ein häusliches Arbeitszimmer in steuerlicher Hinsicht ist ein (so gut wie ausschließlich) beruflich oder betrieblich genutzter büroartiger Raum, der in die häusliche Sphäre eingebunden ist (→ Tz 686). Häusliche Arbeitszimmer sind bei Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern möglich. Auch wenn das Zim...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der ei...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.6 Schulgeld

Rz. 583 [Schulgeld für Privatschule → Zeilen 65–67] Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss besucht, ist eine abzugsfähige Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung oder Verpflegung des Kindes. Hierfür ko...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 699 [Fortbildungskosten → Zeile 46] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 421) anfallen. Diese gehören zu den WK. Im Gegensatz dazu können Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung handelt, aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung a...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 653 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) über eine Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 668) und bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Reisekosten

Rz. 704 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 61–72] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

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Neue Entwicklungen im Gemei... / a) Kooperationsprivileg

Der neue § 57 Abs. 3 Satz 1 AO eröffnet die Möglichkeit, eine gGmbH aus- oder neuzugründen, die in ihrer Satzung das planmäßige Zusammenwirken mit einer gemeinnützigen Körperschaft oder Vermögensmasse zu steuerbegünstigten Zwecken vorsieht. Die GmbH muss also nicht notwendigerweise ausschließlich die gemeinnützige Tätigkeit selbst ausführen, sondern es wird eine Kooperation ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsansätze für die ... / 1. Grunderwerbsteuerbarer Rechtsvorgang (§§ 1, 2 GrEStG)

Veräußern Erben gemeinschaftlich ein Grundstück (bspw. zur Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten), wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Ein Kaufvertrag unterliegt als Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, der Grunderwerbsteuer, § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG (Hofmann, GrEStG, 11. Aufl. 2016, § 1 Rz. 36; Meßbacher-Hönsch in Boruttau, GrEStG, 19. Aufl. 2018,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrücklage / 1.1.1 Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung

Die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage gehen mit ihrer Zahlung von der Rechtszuständigkeit des einzelnen Wohnungseigentümers in die Rechtszuständigkeit der Wohnungsei­gen­tümergemeinschaft über. Die Instandhaltungsrücklage ist Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft. Durch die Neuregelung in § 10 Abs. 6 und 7 WEG aufgrund des Gesetzes zur Änderung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Prüfung und Beurteilung der im Bericht aufgeführten Maßnahmen

Rn. 30 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Hinsichtlich der im Bericht aufgeführten Maßnahmen hat der AP nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu prüfen und zu beurteilen, ob keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand im Abhängigkeitsbericht nach § 312 Abs. 3 Satz 1 AktG sprechen. Der Prüfer hat nach dieser bewusst vom Gesetzgeber zurückhaltenden Fo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Prüfung und Beurteilung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung bei den im Abhängigkeitsbericht aufgeführten Rechtsgeschäften; Feststellung des Nachteilsausgleichs

a) Prüfung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung Rn. 23 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG hat der AP zu prüfen, ob bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistungen betreffender AG/KGaA/SE nicht unangemessen hoch waren. Nach dem Gesetzeswortlaut – und auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 228 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die nachstehende Übersicht zeigt, wie nach Auff der Fin-Verw einzelne Leistungen des Vereins aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind. Hinsichtlich der Definition eines Mitglieds wird auf AEAO Nr 12 zu § 67a verwiesen. Danach ist es für Gastmitgliedschaften nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Prüfung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung

Rn. 23 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG hat der AP zu prüfen, ob bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistungen betreffender AG/KGaA/SE nicht unangemessen hoch waren. Nach dem Gesetzeswortlaut – und auch im Zusammenhang mit dem nach § 313 Abs. 3 AktG vorgesehenen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verhältnis zur Prüfung des Jahresabschlusses

Rn. 36 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 313 AktG gibt für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts nur einen allg. Rahmen vor. Festzuhalten ist aber, dass der AP sich nicht nur mit der Überprüfung der Richtigkeit der tatsächlichen Angaben im Bericht anhand der Bücher und der Schriften der Gesellschaft begnügen kann, sondern darüber hinaus weitere und im Hinblick auf die Prüfung des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Einzelfragen

Rn. 65 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Um die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung beurteilen zu können, müssen diese zahlenmäßig quantifiziert werden (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 289 HGB, Rn. 397). Eine lediglich verbale Umschreibung von Leistung und Gegenleistung wird nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen genügen. Diese Überlegungen gelten für alle Geschäfts...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Inhalt der Schlusserklärung

Rn. 92 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Hinsichtlich der Schlusserklärung des Vorstands können folgende Fallvarianten unterschieden werden (vgl. mit Formulierungsvorschlägen für die Schlusserklärung ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 90; Beck Bil-Komm. (2020), § 289 HGB, Rn. 441):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Strafanzeige

Rz. 10 [Autor/Stand] Im Regelfall kommen Strafverfahren durch die Erstattung von Strafanzeigen in Gang (s. auch § 385 Rz. 128 ff.). Es handelt sich um die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Ansicht des Anzeigenden den Verdacht einer strafbaren Handlung begründet. Der durch eine Straftat Verletzte oder eine andere Person regt damit die Prüfung an, ob Anlass zur Strafverf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 3. Wirtschaftliche Unverwertbarkeit (insbesondere eines Grundstücks) im Ausbildungszeitraum

Rz. 144 Unabhängig vom Risiko des Verlustes der selbstbewohnten Wohnstatt kann bezüglich der Verwertung einer (nicht selbstbewohnten) Immobilie (oder eines sonstigen Vermögenswertes) auch der Unbilligkeitsgrund der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit ganz allgemein in Betracht kommen. Eine Härte liegt deshalb nach Tz 29.3.2 Buchst. c) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Inhalt des Prüfungsberichts

Rn. 46 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der AR soll aus dem Prüfungsbericht ersehen können, ob die Berichterstattung nach Überzeugung des AP einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht (vgl. § 312 Abs. 2 AktG); nach durchgeführter Prüfung die tatsächlichen Angaben in dem Bericht des Vorstands richtig sind; bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das Ziel der Prüfung des Abhängigkeitsberichts wird in § 313 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgegeben; danach richtet sich die Prüfung i.W. auf drei Fragestellungen, nämlich (1) die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben in dem Bericht, (2) die Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften und (3) die Pla...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Feststellung über erfolgten Nachteilsausgleich

Rn. 28 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Bei erfolgter Feststellung einer unangemessen hohen Leistung der abhängigen AG/KGaA/SE, die gleichzeitig die Feststellung der Zufügung eines Nachteils beinhaltet, entweder durch den Vorstand im Rahmen seiner Erklärung nach § 312 Abs. 3 Satz 1 AktG oder erst durch den Prüfer, hat der AP zu prüfen, ob der Nachteil ausgeglichen worden ist. Der N...mehr