Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hartung, Zur Bewertung von Jubiläumsrückstellungen, DB 1989, 736; Hartung, Zur Ansammlung von Jubiläumsrückstellungen, BB 1989, 1723; Grabner, Rückstellungen für Jubiläumsleistungen ab 1993, DB 1992, 2561; Höfer, Jubiläumsrückstellungen ab 1993, DB 1993, 2241; Schlotter, Anmerkung zu BFH v 18.01.2007, IV R 42/04, BB 2007, 660. Verwaltungsanweisungen: BMF v 08.12.2008, DStR 2008, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsvoraussetzungen.

Rn 11 Zunächst muss (1) das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts ein anderes Recht als das nach Art 3 ff bestimmte Vertragsstatut sein, nach dem (2) der streitige Vertrag grds wirksam abgeschlossen wurde, und es darf zudem (3) nicht gerechtfertigt sein, eine durch ein fremdes Vertragsstatut bereits gebundene Partei am Vertragsschluss festzuhalten (vgl Köln NJW-RR 97, 182, 183)...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Hand- und Lehrbücher, Formularbücher, Monographien

Andrae, Internationales Familienrecht, 5. Aufl. 2023 Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch Erbrecht, hrsg. von Keim/Lehmann, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch zum Bürgerlichen, Handels- und Wirtschaftsrecht, hrsg. von Gebele/Scholz, 14. Aufl. 2022 Beck’sches Handbuch der GmbH, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, 6. Au...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Gütergemeinschaftsmodell

Rz. 124 Das Gütergemeinschaftsmodell bezweckt die in Rdn 122 unter Nr. 2 dargestellte Wirkung. Rz. 125 Nach Ansicht des BGH[218] ist in der Vereinbarung der Gütergemeinschaft regelmäßig keine Schenkung zu erblicken, da insofern eine eigene, güterrechtliche "causa" vorliegen soll, die erst durch einen eigenständigen Schenkungsvertrag im Einzelfall verdrängt werden muss. Umstän...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 7 Nicht bestandene Prüfung

Ist die Prüfung nicht bestanden[1], sieht § 37 Abs. 2 Satz 1 BBiG gleichwohl die Erteilung eines Zeugnisses vor. Hier sieht die Musterprüfungsordnung stattdessen einen entsprechenden schriftlichen Bescheid vor. Hinweis § 28 Bescheid über nicht bestandene Prüfungmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gebrauchsvorteil.

Rn 2 Der Gebrauch einer Sache oder eines Rechtes besteht in der Ausübung der damit verbundenen Rechte. Im Gegensatz zum Verbrauch geht durch den Gebrauch die Sache oder das Recht nicht unter. Allerdings zehrt der Gebrauch den Wert der Sache auf, wenn diese nur eine begrenzte Gebrauchsdauer hat (Möbel, KfZ, Maschinen). Gebrauchsvorteile einer Sache werden durch deren Besitz v...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 284 Die Vorgaben von § 2312 BGB sind prinzipiell für alle pflichtteilsrechtlichen Ansprüche zu beachten,[787] also nicht nur i.R.d. Berechnung des ordentlichen Pflichtteils, sondern auch beim Pflichtteilsrestanspruch. Bei der Berechnung etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche setzt die Anwendung des Ertragswertprivilegs jedoch voraus, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Erb...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / D. Auskunftsanspruch über Vorempfänge

Rz. 113 Neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB hinsichtlich des tatsächlichen und fiktiven Nachlasses steht dem pflichtteilsberechtigten Abkömmling auch ein Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB gegenüber den übrigen Abkömmlingen zu. Dies unabhängig davon, ob die anderen Abkömmlinge Erben geworden sind oder nicht.[146] Nicht ganz eindeutig ist das Verhältnis zwischen dem Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bilanzielle Beurteilungseinheit

Rn. 189a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bezugsbasis der personellen Zurechnung zum StPfl sowie der Zuordnung zum BV/PV ist das WG als kleinste bilanzielle Beurteilungseinheit. Für selbstständige bewegliche WG ist bei gemischter Nutzung sowohl die Frage der personellen Zurechnung (§ 246 Abs 1 S 2 HGB, § 39 AO) als auch die Frage der Zuordnung zum BV bzw PV für das WG in seiner Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Hinzurechnungen (Abs 2).

Rn 14 Nach dem Grundgedanken des gesetzlichen Güterrechts beschränkt sich der Zugewinnausgleich auf das gemeinsam Erwirtschaftete, während die Eheleute nicht an solchen Zuwendungen beteiligt werden sollen, die allein auf persönlichen Beziehungen eines Ehegatten beruhen oder ihm aufgrund ähnlicher Umstände zufließen, an denen der andere keinen Anteil hat und die in keinem Zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Fiktive Einlage (Steuerverstrickung), § 4 Abs 1 S 8 Hs 2 EStG

Rn. 286 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Bedeutung: Grundsätzlich spiegelbildlich zur Entstrickung, mit der das deutsche Steuersubstrat gesichert werden soll (§ 4 Abs 1 S 3–5 EStG; s Rn 244ff), wird durch Verstrickung ein deutsches Besteuerungsrecht ausgeschlossen, indem die Begründung des inländischen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines WG der Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Besondere Billigkeitsmaßnahmen trotz fehlender Einschlagsbeschränkung (§ 34b Abs 5 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Bundesregierung wird (mit Zustimmung durch den Bundesrat) ermächtigt, durch Rechts-VO für besondere Schadensereignisse (Kalamitätsschäden) aus sachlichen Gründen sowohl von § 34b Abs 3 EStG abweichende Steuersätze festzulegen als auch bei buchführenden LuF die (teilweise) Nichtbewertung des am Bilanzstichtag vorhandenen eingeschlagenen ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Anordnung des Erblassers

Rz. 294 Wenn der Erblasser mehrere pflichtteilsberechtigte Erben hinterlässt, kann (bzw. muss) er durch ausdrückliche Anordnung selbst bestimmen, welcher von ihnen das Recht haben soll, das Landgut zum Ertragswert zu übernehmen.[816] Die Anordnung kann sich auch im Rahmen der Auslegung unter Anwendung von § 2049 BGB ergeben (§ 2312 Abs. 1 BGB),[817] wobei das Übernahmerecht ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Maßgeblicher Zeitpunkt des Erwerbs gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG

Rz. 156 Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG entsteht die Steuer in den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG mit dem Zeitpunkt des Verzichts auf den Pflichtteilsanspruch. Auf den Zufluss oder die Erfüllung der Gegenleistung kommt es demnach nicht an.[212] Dies gilt selbst dann, wenn von vornherein vereinbart war, dass die Gegenleistung, also die Abfindung, erst zu einem wese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verselbstständigung als WG

Rn. 1405 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Bodenschätze (Kiesvorkommen, Steinvorkommen, Sandvorkommen, Salzlager, Erzlager, Erdölvorkommen usw) sind so lange kein gegenüber dem Grund und Boden (Erdoberfläche) selbstständig ansetzbares u bewertbares WG, wie sie nicht entdeckt, o zwar entdeckt sind, aber nicht verwertet werden (BFH BStBl II 1973, 702; 1977, 825; 1978, 343; 1979, 624)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ 245 3 Zahlung eines Preises 312 5 Zahlungsanweisung 780 3 Zahlungsaufschub Tatbestand 506 4 Zahlungsauftrag 675f 27 Ablehnung 675o 1 Ausführungspflicht 675o 6 Entgelt 675y 18 Haftungsausschluss 675y 15 Nicht erfolgte Ausführung 675y 1 Regressansprüche 676a 2 Sonstige Ansprüche 675z 1 Terminaufträge 675n 6 Unwiderruflichkeit 675p 2 Verschuldensunabhängige Haftung 675y 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zukunftsbezug des "Vermögens"

Rn. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 (Positives) Vermögen liegt ökonomisch vor, wenn aus einer Position künftig Ertragsüberschüsse erzielt werden können. Vermögen impliziert stets Erwartungswerte, ist zukunftsbezogen und folglich mit einem Prognoseproblem behaftet. Ob und wieviel die betreffenden Vermögenswerte in der Vergangenheit "gekostet" haben (AK/HK), ist für den "Wert" u...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / e) Verwendung des Begriffs "im Wege vorweggenommener Erbfolge"

Rz. 61 Ist eine Ausgleichungsbestimmung nicht ausdrücklich getroffen worden, so bestehen in der Praxis Auslegungsschwierigkeiten, wie bestimmte Formulierungen auszulegen sind. Nach Ansicht der Rspr. kann aus der Formulierung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" der Wille des Erblassers entnommen werden, dass der Zuwendungsempfänger den Wert der Zuwendung später im Erbfall...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / III. Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG

Rz. 117 Gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG ist der Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nicht steuerpflichtig. Zivilrechtlich mag es sich hierbei um einen Erlassvertrag handeln, der zu einer freigebigen und unentgeltlichen Vermögenszuwendung beim Pflichtteilsbelasteten führen kann. Das ErbStG folgt dieser Betrachtungsweise jedoch ausdrücklich nicht bzw. korr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer.

Rn 9 Aus der Perspektive des Käufers ist zu bestimmen, ob die von ihm gewählte Art der Nacherfüllung verglichen mit der sofortigen Geltendmachung von Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung unzumutbar ist (HP/Faust Rz 39). Die Käuferorientierung ändert nichts daran, dass bei der Bewertung die hohe Bedeutung des Rechts auf zweite Andienung durch den Verkäu...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Beweislast bezüglich Leistung und Gegenleistung

Rz. 285 Umso schwieriger gestaltet sich die Situation, wenn der Beklagte sich auf die Entgeltlichkeit der Zuwendung beruft, weil er tatsächlich eine Gegenleistung gegenüber dem Erblasser erbracht hat, diese aber nicht dem Wert der Zuwendung entspricht. Hier stellt sich das Problem, inwieweit den Parteien ein Ermessensspielraum dahingehend einzuräumen ist, dass sie es selbst ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / IV. Vergleich über den Pflichtteilsanspruch

Rz. 81 Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch, der durch Zahlung eines Geldbetrages zu erfüllen ist. Ein Vergleich über den Pflichtteilsanspruch ist daher grundsätzlich formlos möglich. Etwas anders gilt nur, wenn der Pflichtteilsanspruch durch Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Anteilen erfüllt werden soll. Der mangelnde Formzwang ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 43 enthält besondere Vorschriften zur Bewertung von Anrechten aus der GRV. Die Grundlagen der GRV sind (seit 1992) im SGB VI zusammengefasst. Seit 2005 gibt es nur noch zwei Zweige der GRV, die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung. Letztere unterscheidet sich von der allgemeinen Rentenversicherung insb durch höhere Beiträge und höh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Möglichkeiten der Gewinnübertragung, insb Rücklagenbildung, und Beschränkungen nach § 6b Abs 1, 3 und 5 EStG

Rn. 51 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Gewinnübertragung auf andere WG (Abzug von den AK/HK) nach § 6b Abs 1 EStG setzt voraus, dass der StPfl ein begünstigtes WG mit Gewinn veräußert (Veräußerungsgewinn) und ein anderes begünstigtes WG (Reinvestitions-WG bzw Ersatz-WG) anschafft oder herstellt. Als Zeitpunkt muss die Anschaffung oder Herstellung im Wj der Veräußerung erfolge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / aa) Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 44 Die überwiegende Meinung[53] geht davon aus, in der Stundung eines Pflichtteilsanspruchs liege stets eine Geltendmachung des gesamten Pflichtteilsanspruchs. Erbschaftsteuerlich entsteht damit grundsätzlich sogleich die Steuerpflicht in voller Höhe. Der Stundung gehe denklogisch die Einigung zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem voraus, dass der Pflichtteilsanspru...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / a) Schwächen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 145 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§§ 2325, 2329 BGB) bietet dem Pflichtteilsberechtigten nicht den gleichen Schutz wie der ordentliche Pflichtteilsanspruch bei der Vererbung im Todesfall. Dies beruht im Wesentlichen auf folgenden Umständen:[255]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccc) Selbstständige sonstige Gebäudeteile: gemischt genutzte Gebäude

Rn. 165 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Aufteilungsumfang: Gemischt genutzte Gebäude können – über die vorbezeichneten selbstständigen beweglichen (s Rn 162f) und unbeweglichen (s Rn 163af) Gebäudeteilen hinaus – als WG-Mehrheit bei abweichender Nutzung einzelner Gebäudeteilemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mayer-Wegelin, Der Teilwert von unverzinslichen … Darlehen, BB 1990, 23; Groh, Unverzinsliche Darlehen in der HB u StB, StuW 1991, 297; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 1210 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Forderungen erscheinen in der handelsrechtlichen Gliederungssystematik des § 266 HGB sowohl im AV als auch im UV. Im AV handelt es sich idR um Ausleihungen, im UV um Forde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelheiten

Rn. 132 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 9 Abs 1 DMBilG ist Grund und Boden mit dem Verkehrswert anzusetzen. Dabei durfte die Preisentwicklung in Gesamtdeutschland bis zur Feststellung der Eröffnungsbilanz berücksichtigt werden. Da es in den neuen Bundesländern keinen funktionierenden Grundstücksmarkt gab, führte dies dazu, dass auf vergleichbare Preise für entsprechende Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abc) Begrenzungsmaßgeblichkeit bei steuerlicher Rückstellungsbewertung (§ 6 Abs 1 Nr 3a EStG)

Rn. 326d Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Rückstellungen sind gem § 6 Abs 1 Nr 3a EStG "höchstens" insb unter Berücksichtigung der in Buchst a–f) der Norm aufgestellten Grundsätze anzusetzen. Die Höhe steuerlicher, nach den Vorgaben des § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst a–f EStG modifizierter Rückstellungswerte unterschreitet typischerweise die Höhe handelsrechtlich auszuweisender Rückstellu...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / b) Perspektive der Rechtsprechung

Rz. 68 In mittlerweile "ständiger" Rspr. beschreibt der BGH das pflichtteilsrechtliche Bewertungsziel wie folgt:[296] "Der Pflichtteilsberechtigte ist wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden." Diese Aussage sei – so der IV. Senat – der Grundgedanke des Gesetzes,[297] was der BGH bereits in seinem Urteil vom 30.9.1954...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / d) Zeitliche Nähe zum Erbfall

Rz. 98 Hinsichtlich der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine zeitnahe Veräußerung noch angenommen werden kann, liegt eine abschließende und allgemeingültige Entscheidung durch die Rechtsprechung bislang nicht vor. Vielmehr besteht (insbesondere zu Grundstücksverkäufen) eine relativ große Bandbreite von Verkaufszeitpunkten, die in der Vergangenheit für ausreichend zeitnah zum ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Praktische Bedeutung der Vorschrift

Rn. 7 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Vorschrift kommt – obwohl an sich ausgelaufenes Recht (s Weber-Grellet in Schmidt, § 55 EStG Rz 1 (42. Aufl 2023) – nach wie vor, insb bei der Besteuerung der Einkünfte aus LuF eine große praktische Bedeutung zu, sind doch erhebliche Teile des (in den alten Bundesländern) genutzten luf Grund und Bodens nach den Regeln des § 55 EStG bewert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Pauschalvertrag.

Rn 9 Die soeben erläuterten Abrechnungsgrundsätze gelten im Ausgangspunkt auch für den Pauschalpreisvertrag. Maßgebend sind die vertraglichen Preise, die tätigkeitsbezogen auf die erbrachten Leistungen umgelegt werden müssen. Die Höhe der Vergütung ist also nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtlei...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / b) Beteiligte, Vertretung bei der Geltendmachung

Rz. 30 Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs kann grundsätzlich nur durch den Pflichtteilsberechtigten selbst erfolgen. Er kann jedoch auch Dritte, wie seinen Rechtsanwalt, mit der Geltendmachung beauftragen. Es handelt sich dabei nicht um eine höchstpersönliche Handlung. Rz. 31 Die Geltendmachung erfolgt grundsätzlich gegenüber dem Erben. Im Falle des Pflichtteilsergä...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / f) Geltendmachung durch Abtretung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 42 Unklar und umstritten ist die Frage, ob in der Abtretung eines Pflichtteilsanspruchs bereits eine Geltendmachung zu sehen ist. Während dies im zivilrechtlichen Schrifttum im Rahmen des § 852 ZPO weitgehend bejaht wird,[47] wird dies in der steuerrechtlichen Rechtslehre überwiegend abgelehnt und auf die Geltendmachung durch den Zessionar abgestellt.[48] Troll/Gebel/Jül...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. § 97 Abs. 1a BewG

Rz. 51 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1a BewG trifft Anweisungen dazu, wie der gemeine Wert eines von Todes wegen oder durch freigebige Zuwendung unter Lebenden übergegangenen bzw. übertragenen Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG genannten Personengesellschaft in Relation zu den übrigen Anteilen an dieser Gesellschaft zu ermitteln ist. Dies geschieht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatsache.

Rn 3 Tatsachen als Gegenstand der haftungsbegründenden Handlung sind konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die sinnlich wahrnehmbar oder einer Überprüfung ihrer Richtigkeit durch Beweis zugänglich sind (BVerfG NJW 96, 1529 f mwN; BGHZ 132, 13, 21 mwN; 139, 95, 102). Sie sind abzugrenzen von Werturteilen, bei denen die subjektive Beziehung des sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 680 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 5 Abs 2 EStG verlangt ("ist") einen Bilanzansatz für entgeltlich erworbene – körperlich nicht greifbare – immaterielle WG des AV. Im Umkehrschluss ist bei nicht entgeltlichem Erwerb die Bilanzierung ausgeschlossen. Die Vorschrift hatte bis zur Gültigkeit des BilMoG nur klarstellende Bedeutung, denn über § 5 Abs 1 S 1 EStG aF ("Maßgeblichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 18 Der Bereicherte ist von der Verpflichtung zur Herausgabe des Erlangten iSd § 818 I oder zum Wertersatz gem § 818 II frei, soweit er nicht mehr bereichert ist – § 818 III. Dieser zentrale Grundgedanke des Bereicherungsrechts gilt für alle Bereicherungsansprüche, aber auch nur dort (BGH NJW 03, 2451, 2453 [BGH 17.06.2003 - XI ZR 195/02] – keine analoge Anwendung auf vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erläuterungspflichten (Abs 3).

Rn 28 Neben die Pflichten aus I u II treten seit 2010 bei Allgemein- u Immobiliar-Verbraucherdarlehen Erläuterungspflichten des Darlehensgebers. Danach hat er – nicht nur ›auf Verlangen‹– dem Darlehensnehmer den Vertrag vor dessen Abschluss mit seinen Bedingungen verständlich zu machen. Inhalt u Reichweite der Pflicht sind streitig. Ein Teil der Literatur sieht darin quasi e...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / d) Übernahme von Schulden und Grundpfandrechten

Rz. 122 Hier sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden:[378] Rz. 123 (1) Übernimmt der Erwerber im Zusammenhang mit der Zuwendung Verbindlichkeiten des Veräußerers im Wege der befreienden Schuldübernahme (§§ 414 f. BGB), so handelt es sich in Höhe der Schuld um eine Gegenleistung, die den Schenkungsteil der Zuwendung mindert und damit auch den Ergänzungsanspruch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Gestaltungsmöglichkeiten

Rn. 182y Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Doppelte Aufwandsberücksichtigung ohne Versteuerung der stillen Reserven: Infolge der geänderten Qualifikation des Bilanzpostens zur Aufwandsverrechnung (s Rn 182q) und der beim Nutzenden (dem das Gebäude selbst nicht zuzurechnen ist) nicht eintretenden Realisation stiller Reserven des Gebäudes (s Rn 182x) kann es zu einer (partiellen) Dop...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Für zwei aufeinander folgende Termine.

Rn 19 Wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts genügt ein einmaliger Mietrückstand auch dann nicht, wenn der Mieter erklärt, er könne künftig nicht mehr zahlen (aA Ddorf NJW-RR 91, 1353). Bei Wohnraumiete ist nach § 569 III Nr 1 ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete erheblich, bei Mietverhältnissen über andere Räume gilt dies erst Recht (BGH NJW 15, 2417: im Ausnahmefa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung.

Rn 85 Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen (insb auf Unterlassung) aus Schutzrechten gegen einen Konkurrenten oder dessen Abnehmer, die sich als unberechtigt erweist. Werden Herstellung oder Vertrieb bestimmter Produkte durch den Verwarnten aufgrund der Verwarnung eingeschränkt oder eingestellt, hat die Rspr einen Eingriff in das Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Berücksichtigung der Begünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG aE)

Rn. 1728 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde eine Änderung des § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG vorgenommen. Durch Verweis am Ende des § 4 Abs 5 Nr 6 S 3 EStG auf die Neuregelung in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG soll ein BA-Abzug für bestimmte Aufwendungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge auch bei der Bewertung der Nutzungsentnahme für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Rechnungslegung für Software, DStR 1988, 727; Pensel/Hild, Benutzungsgebühren und HK, DB 1989, 2348; Voss, Steuerbilanzielle Behandlung von PC-Software, FR 1989, 358; von Westphalen, Zivilrechtliche und steuerrechtliche Fragen beim Software-Leasing, DB Beil 3/1989; Stapperfend, Die steuer- und bilanzrechtliche Behandlung von Software, Diss Bochum 1990/91; Welf Müller, DStZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis 130 1; 903 14 Beispiele 903 17 Nachbarrecht IPR Art. 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 33, 41 Nachbarwand 921 10 Nachbesserung 275 12 Anspruch 278 20 eigenmächtige ~ 275 12 Kaufsache 439 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers 2183 1 Nacherbe 1967 12; 1968 3; 1981 6, 10; 1994 3; 2001 4; 2009 2; 2019 1; 2032 8; 2033 9; 20...mehr