Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abbruchverpflichtung

Rz. 22 [Autor/Stand] Anlage 40 zum BewG bezieht sich ausschließlich auf Wohngrundstücke, die im vereinfachten Ertragswertverfahren zu bewerten sind. Für die ausgewiesenen Grundstücksarten Ein-/Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum und Mietwohngrundstück gilt nach Anlage 38 zum BewG jeweils eine wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren. Die nach § 253 Abs. 2 Satz 5 BewG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Gebäudewertanteil

Rz. 14 [Autor/Stand] Befinden sich auf einem Grundstück neben den Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen, die dem Zivilschutz dienen, auch Gebäude oder Gebäudeteile, die anderen Zwecken (z.B. Wohnzwecken) dienen, erstreckt sich die Befreiung nach § 197 BewG nur auf die dem Zivilschutz dienenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen. Die übrigen Gebäude oder Gebäudeteile sind hing...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Beispiel: Bewertung eines Grundstücks im Zustand der Bebauung auf einem bisher bebauten Grundstück

Rz. 50 [Autor/Stand] Der Grundbesitzwert für ein ländlich gelegenes freistehendes Zweifamilienhaus ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.7.2022 zu ermitteln. Am Bewertungsstichtag wird ein kleineres Werkstattgebäude auf dem Grundstück errichtet. Das Grundstück ist 1 750 m[2] groß, der Bodenrichtwert beträgt 50 EUR/m[2]. Ein Vergleichspreis oder Vergleichsfaktor für das Zwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Beispiel: Bewertung eines Erbbaugrundstücks mit einem Gebäude im Zustand der Bebauung

Rz. 52 [Autor/Stand] Ein Erbbaugrundstück (Geschäftsgrundstück) ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.8.2022 zu bewerten. Das Grundstück ist 2.500 m2 groß, der Bodenrichtwert beträgt 60 EUR/m2. Am Bewertungsstichtag errichtet der Erbbaurechtsnehmer ein Gebäude auf dem zuvor unbebauten Erbbaurecht. Bis zum Bewertungsstichtag sind dem Erbbauberechtigten Herstellungskosten fü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Einfluss auf die Bestimmung der Grundstücksart

Rz. 24 [Autor/Stand] Es stellt sich die Frage, ob die dem Zivilschutz dienenden und damit befreiten Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen bei der Bestimmung der Grundstücksart einzubeziehen sind oder ob sie außer Betracht bleiben. Von der Bestimmung der Grundstücksart ist das anzuwendende Bewertungsverfahren abhängig (vgl. § 182 BewG). Rz. 25 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Definition der Bewirtschaftungskosten

Rz. 8 [Autor/Stand] Bewirtschaftungskosten sind nach § 255 BewG die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Damit entspricht die Regelung den bei der Verabschiedung des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Korrekturen beim Wohnungseigentum (Abs. 3)

Rz. 24 [Autor/Stand] Bei Wohnungseigentum ist – wie bei Ein- und Zweifamilienhäusern – zur Gewährleistung einer relations- und realitätsgerechten Bewertung von Wohnungseigentum im Ertragswertverfahren eine Abstufung der gesetzlich normierten Liegenschaftszinssätze in Korrelation zu hohen Bodenrichtwerten erforderlich. Auch hier verringert sich der Liegenschaftszinssatz bei s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Allgemeiner Bewertungsstichtag

Rz. 7 [Autor/Stand] Nach § 161 Abs. 1 BewG sind für die Größe des Betriebs, für den Umfang und den Zustand der Gebäude sowie für die stehenden Betriebsmittel die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend. Der Bewertungsstichtag bestimmt sich dabei nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Dies ergibt sich eindeutig aus § 11 ErbStG. Die Entsteh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung eines Erbbaugrundstücks mit einem Gebäude im Zustand der Bebauung

Rz. 42 [Autor/Stand] Die Bewertung von Erbbaugrundstücken mit Gebäuden im Zustand der Bebauung ist ebenfalls durch die Finanzverwaltung im Rahmen der ErbStR 2011 neu geregelt[2] und in die ErbStR 2019 übernommen worden[3]. Demnach stellt der bei Ablauf des Erbbaurechts nicht zu entschädigende und auf den Bewertungsstichtag nach Maßgabe der Anlage 26 zum BewG abgezinste Antei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff der Liegenschaftszinsen (Abs. 1)

Rz. 8 [Autor/Stand] Nach der Definition des § 256 Abs. 1 Satz 1 BewG sind Liegenschaftszinssätze die Zinssätze, mit denen der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Mit den Liegenschaftszinssätzen werden die allgemein vom Grundstücksmarkt erwarteten künftigen Entwicklungen, insbesondere der Ertrags- und Wertverhä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Korrekturen bei Ein- und Zweifamilienhäusern (Abs. 2)

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat aus Vereinfachungsgründen im Interesse einer leichten Umsetzbarkeit von einer Ermittlung von örtlichen Liegenschaftszinssätzen abgesehen. Dennoch hat sich der Gesetzgeber die am Grundstücksmarkt zu beobachtenden Marktmechanismen zu Nutze gemacht und zur Gewährleistung einer relations- und realitätsgerechten Bewertung von Ein- und Zwei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 55 [Autor/Stand] Für die wirtschaftliche Einheit des Grundstücks im Zustand der Bebauung kann der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes nach § 198 BewG unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten geführt werden. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kann nicht anhand des Werts des Grundstücks vor Beginn oder nach Beendigung der Baumaßnahme erbracht we...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 30 [Autor/Stand] Für die wirtschaftliche Einheit eines Grundstücks, dessen Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen dem Zivilschutz dienen, kann der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes (vgl. § 198 BewG) geführt werden. Bezüglich der Einzelheiten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts wird auf die Erläuterungen zu § 198 BewG verwiesen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Ausgewiesenes Bauland

Rz. 34 [Autor/Stand] Nach § 159 Abs. 3 BewG sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen sind, stets als Grundvermögen zu bewerten, sofern ihre sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebietes in benachbarten Bereichen begonnen oder schon durchgeführt worden ist. Folglich ist die Ausweisung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertung eines Erbbaurechts im Zustand der Bebauung

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Grundbesitzwert eines zuvor unbebauten Erbbaurechts, welches sich am Bewertungsstichtag im Zustand der Bebauung befindet, ermittelt sich nach geänderter Auffassung der Finanzverwaltung[2] aus dem Bodenwertanteil des Erbbaurechts (§ 193 Abs. 3 und 4 BewG) und den bis zum Bewertungsstichtag entstandenen Herstellungskosten des Gebäudes, abzüglich des be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Besonderer Bewertungsstichtag

Rz. 13 [Autor/Stand] § 161 Abs. 2 BewG bestimmt den besonderen Bewertungsstichtag bei umlaufenden Betriebsmitteln (§§ 158 Abs. 3 Nr. 4, 170 BewG). Abweichend von der Regelung des § 161 Abs. 1 BewG wird dabei auf die Bestände zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres abgestellt. Auch diese Regelung entspricht der bei der Bedarfsbewertung und der Einheitsbewertung anzu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ausnahmefall Existenzgrundlage

Rz. 19 [Autor/Stand] Über § 159 Abs. 2 BewG wird sichergestellt, dass die künftige Nutzung einer noch land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche i.d.R. dann nicht zu einer Bewertung als Grundvermögen führt, wenn diese Fläche die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers darstellt. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Schutzvorschrift zugunsten des Betriebsinhabers, m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Dauer und Ende des Zustands der Bebauung

Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt bis zur Bezugsfertigkeit des errichteten Gebäudes oder Gebäudeteils vor. Ein Gebäude gilt als bezugsfertig, wenn den künftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, das Gebäude zu benutzen. Auf die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde kommt es nicht an (vgl. § 178 Abs. 1 BewG). Rz. 13 [Auto...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vergleichswertverfahren

Rz. 16 [Autor/Stand] Der auf den begünstigten Gebäudeteil entfallende Anteil am Vergleichswert kann nur im Schätzungswege ermittelt und vom gesamten Vergleichswert abgezogen werden. Anhaltspunkte für die Aufteilung im Schätzungswege können u.E. die Flächenanteile oder die Herstellungskosten des Gebäudes sein. Kommt es zum Ansatz von Vergleichsfaktoren (§ 183 Abs. 2 BewG) wär...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bodenwertanteil

Rz. 9 [Autor/Stand] Greift die Befreiung für Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen, die dem Zivilschutz dienen, erstreckt sich diese nur auf den entsprechenden Gebäudewertanteil. Sie gilt nicht für den entsprechenden Bodenwertanteil des Grundstücks. Rz. 10 [Autor/Stand] Im Falle einer vollumfänglichen Befreiung des Gebäudewertanteils, stellt der Wert des Grund und Bodens zugleich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachwertverfahren

Rz. 20 [Autor/Stand] Die auf den begünstigten Gebäudeteil entfallende Brutto-Grundfläche kann u.E. bei der Ermittlung des Gebäudesachwertanteils außer Betracht bleiben. Der für die Anwendung der Regelherstellungskosten maßgebende Gebäudestandard nach Anlage 24, Teil III zum BewG ist u.E. allein anhand der übrigen (nicht befreiten) Gebäude bzw. Gebäudeteile zu bestimmen; die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Nutzungsänderung in absehbarer Zeit

Rz. 9 [Autor/Stand] Nach § 159 Abs. 1 BewG sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den am Bewertungsstichtag bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden. Rz. 10 [Autor/Stand] Eine Nutzu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzung für die Befreiung

Rz. 6 [Autor/Stand] Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen, die wegen der in § 1 ZSKG[2] bezeichneten Zwecke geschaffen worden sind und im Frieden nicht oder nur gelegentlich oder geringfügig für andere Zwecke benutzt werden, bleiben nach § 197 BewG bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts außer Betracht. Für diese dem Zivilschutz dienenden Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen greift...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 255 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt den Umfang und die Höhe der Bewirtschaftungskosten. Der nach § 253 BewG zu kapitalisierende Reinertrag ergibt sich durch Abzug der Bewirtschaftungskosten (§ 255 BewG) vom Rohertrag. Rz. 2 [Autor/Stand] § 255 BewG i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Liegenschaftszinsen

I. Begriff der Liegenschaftszinsen (Abs. 1) Rz. 8 [Autor/Stand] Nach der Definition des § 256 Abs. 1 Satz 1 BewG sind Liegenschaftszinssätze die Zinssätze, mit denen der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Mit den Liegenschaftszinssätzen werden die allgemein vom Grundstücksmarkt erwarteten künftigen Entwicklung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 197 BewG enthält die Regelungen zu Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen, die dem Zivilschutz dienen. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Rz. 2 [Autor/Stand] § 197 BewG bestimmt, dass Gebäude, Gebäudeteile oder Anlagen, die für Zwecke des Zivils...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des Grundstücks im Zustand der Bebauung

I. Allgemeines Rz. 7 [Autor/Stand] Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt vor, wenn mit den Abgrabungsarbeiten oder mit der Einbringung von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils begonnen worden ist und das Gebäude oder der Gebäudeteil am Bewertungsstichtag noch nicht bezugsfertig ist. Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt auch dan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 256 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt den Begriff und die Höhe der Liegenschaftszinssätze. Der bei der Kapitalisierung des nach § 253 BewG anzusetzenden Reinertrags maßgebende Vervielfältiger hängt von der Höhe des Liegenschaftszinssatzes und der Rest...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewirtschaftungskosten

I. Definition der Bewirtschaftungskosten Rz. 8 [Autor/Stand] Bewirtschaftungskosten sind nach § 255 BewG die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Damit entspricht die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

I. Einleitung Rz. 1 [Autor/Stand] § 196 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung von Grundstücken im Zustand der Bebauung. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und gilt für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Regelung umfasst zum einen die Definition eines Grundstücks im Zus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Sonderfälle

I. Bewertung eines Erbbaurechts im Zustand der Bebauung Rz. 37 [Autor/Stand] Der Grundbesitzwert eines zuvor unbebauten Erbbaurechts, welches sich am Bewertungsstichtag im Zustand der Bebauung befindet, ermittelt sich nach geänderter Auffassung der Finanzverwaltung[2] aus dem Bodenwertanteil des Erbbaurechts (§ 193 Abs. 3 und 4 BewG) und den bis zum Bewertungsstichtag entstan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 –tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 7 [Autor/Stand] Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt vor, wenn mit den Abgrabungsarbeiten oder mit der Einbringung von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils begonnen worden ist und das Gebäude oder der Gebäudeteil am Bewertungsstichtag noch nicht bezugsfertig ist. Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt auch dann vor, wenn du...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beginn des Zustands der Bebauung

Rz. 9 [Autor/Stand] Sobald mit den Abgrabungsarbeiten auf einem Grundstück begonnen wird, stellt dieses ein Grundstück im Zustand der Bebauung dar. Als Beginn der Abgrabungsarbeiten auf dem Grundstück ist der Zeitpunkt anzusehen, in dem mit den Erdarbeiten, z.B. mit dem Ausschachten der Baugrube oder mit dem Planieren als Vorarbeiten für eine Bodenplatte, begonnen wird. Sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 16 [Autor/Stand] Zur wirtschaftlichen Einheit eines Grundstücks im Zustand der Bebauung gehören der Grund und Boden, die Gebäude und Gebäudeteile, insbesondere auch wenn sie am Bewertungsstichtag noch nicht bezugsfertig sind, die Außenanlagen, sonstige wesentliche Bestandteile und das Zubehör. Rz. 17 [Autor/Stand] Nicht in die wirtschaftliche Einheit einzubeziehen sind Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ertragswertverfahren

Rz. 17 [Autor/Stand] Der auf den begünstigten Gebäudeteil entfallende Gebäudeertragswertanteil kann u.E. anhand des auf den gesamten Gebäudeertragswert angewandten Verhältnisses des Entgelts für den befreiten Gebäudeteil zum gesamten Entgelt ermittelt und vom gesamten Gebäudeertragswert abgezogen werden (vgl. nachfolgendes Beispiel). Dies gilt ebenso beim Ansatz der üblichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / I. Konzeptionelle und punktuelle Abweichungen in den Ländern

Rz. 20 [Autor/Stand] Entsprechend der verfassungsrechtlichen Reichweite der Abweichungsbefugnis (s. Rz. 6 ff.) reichen materielle Abweichungen durch die Landesgesetzgebung von alternativen Bewertungsmodellen zur Besteuerung des Grundvermögens (s. bereits Rz. 1 sowie 24) hin bis zu nur punktuellen Abweichungen bei den Steuermesszahlen (s. Rz. 25). Soweit das Land von der Abwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / V. Teilabweichung oder Vollregelung

Rz. 15 [Autor/Stand] Abweichungen vom Bundesrecht bedeutet vom Wortsinn her, dass der Landesgesetzgeber eine inhaltlich mit dem Bundesrecht nicht identische Regelung trifft. Ob der Landesgesetzgeber zudem das Bundesrecht als Landesrecht inhaltsgleich wiederholen darf, bleibt umstritten (dagegen allg. VerfR GrStG Rz. 7).[2] Das verfassungsrechtliche Risiko wiederholenden Land...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonderfall: Errichtung in Bauabschnitten

Rz. 18 [Autor/Stand] Eine Errichtung in Bauabschnitten liegt vor, wenn ein Gebäude nicht in einem Zuge in planmäßig vorgesehenem Umfang bzw. im Rahmen der behördlichen Genehmigung bezugsfertig erstellt wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn wegen fehlender Baugelder anstelle des geplanten Mietwohngrundstücks zunächst nur eine Wohnung im Erdgeschoss fertig gestellt wird. Die Verz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / I. "Bundes-Folgeländer" bei der Grundsteuer

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Entscheidung über das Ob und Wie einer Abweichungsgesetzgebung bei der Grundsteuer obliegt dem Landesgesetzgeber. Ohne eigenen Gesetzgebungsakt besteht Vollidentität mit dem Bundesrecht. Die Länder, die derzeit (s. Rz. 18) bei der Grundsteuer abweichungslos dem Bundesgesetz folgen ("Bundes-Folgeländer") sind: Berlin Brandenburg Bremen Mecklenburg-Vorpomm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / 1. Abweichungsbefund

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Föderalisierung der Grundsteuer in Deutschland schreitet fort. Die abweichungswilligen Länder füllen den verfassungsrechtlichen Rahmen landesgesetzlich aus. Nach der Grundsteuerreform ist vielfach vom "Flickenteppich" in den Ländern[2] die Rede[3] oder – neutraler formuliert – von der neuen "Diversität der Steuerart".[4] Die Ursache und die verfassung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / III. Mehrstufiges Grundsteuer-Verfahren in den abweichenden Ländern

Rz. 32 [Autor/Stand] Das Grundsteuer-Verfahren ist im Bund und 15 Ländern dreistufig ausgestaltet[2]: In der ersten Stufe erlässt das Lage-Finanzamt[3] den sog. Grundsteuerwertbescheid (§ 219 BewG) und darauf aufbauend als Folgebescheid (§ 171 Abs. 10 AO) den sog. Grundsteuermessbescheid (§ 16 GrStG). Auf der dritten Stufe erlässt (abgesehen von den Stadtstaaten)[4] die Geme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen aus der Abzinsung eines ratierlich gezahlten Kaufpreises als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Leitsatz Im Zusammenhang mit der Veräußerung von zum Privatvermögen gehörenden Gegenständen vereinbarte langfristige Kaufpreisraten sind in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufzuteilen. Sachverhalt Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen veranlagt. Sie haben versucht, ein geerbtes Einfamilienhaus zu vermieten und haben hierfür unter anderem Zinsaufwendungen und Ma...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung

Leitsatz 1. Der Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens i.S. des § 37 Abs. 5 KStG ist eine sonstige Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. 2. Die Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG zu besteuern und nicht in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen. 3. Die Anschaffungsk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / i) Kürzung bei Ersatzwirtschaftswerten

Werden für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (im Beitrittsgebiet) anstelle der Einheitswerte Ersatzwirtschaftswerte gem. § 125 Abs. 2 BewG der Besteuerung zugrunde gelegt, so ist zur Ermittlung des Eigentumsanteils am Ersatzwirtschaftswert (§ 126 Abs. 2 BewG) für Zwecke der gewerbesteuerlichen Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG zunächst eine Aufteilung der bewirtschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 4. Absehen vom Steuerabzug bei Vermietung von nicht mehr als zwei Wohnungen (§ 48 Abs. 1 S. 2 EStG)

In Tz. 53 des BMF-Schreibens wird der Begriff der Wohnung näher definiert. Hierbei wird auf § 181 Abs. 9 BewG abgestellt.mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 1. Begriff der Bauleistung

In Tz. 4 des BMF-Schreibens nimmt das BMF nunmehr auf die Definition des § 101 Abs. 2 S. 2 SGB III Bezug, was den Begriff der Bauleistung anbelangt; vorher war dies § 211 Abs. 1 S. 2 SGB III. Inhaltliche Änderungen sind damit allerdings nicht verbunden. Darüber hinaus wird in Tz. 4 des BMF-Schreibens unter Bezugnahme auf den BFH klargestellt, dass der Begriff des Bauwerks auc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO. Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1 KS...mehr