Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.7.2 Ansatz des Liquidationswerts bei Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb innerhalb von 15 Jahren (§ 162 Abs. 3 BewG)

Rz. 461 § 162 Abs. 3 BewG regelt den Fall, dass der Betrieb oder ein Anteil i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert wird. Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung nicht gleich, sondern fällt unter § 162 Abs. 4 BewG. Der Nachbewertungsvorbehalt des § 162 Abs. 3 BewG bezieht sich auf die wirtschaftl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Paketzuschlag (§ 11 Abs. 3 BewG)

Rz. 90 Ist der gemeine Wert einer Anzahl von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die einer Person gehören, infolge besonderer Umstände höher als der Wert, der sich aufgrund der Kurswerte[1] bzw. der gemeinen Werte[2] für die einzelnen Anteile insgesamt ergibt, so ist nach § 11 Abs. 3 BewG der gemeine Wert der Beteiligung maßgeblich. Dies kommt nach dem Gesetz insbesondere...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.6 Befristungen (§ 8 BewG)

Rz. 51 Nach § 8 BewG gelten die §§ 4–7 BewG auch, wenn der Erwerb des Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall der Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiss ist. Die Vorschrift bezieht sich auf Fälle, in denen die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen Ereignis abhängig ist, bei dem der Eintritt als solcher gewiss und nur ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.9 Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen (§ 12 Abs. 4 BewG)

Rz. 118 § 12 Abs. 4 BewG regelt die Bewertung noch nicht fälliger Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen. Nicht fällig sind Ansprüche aus Lebensversicherungen, solange die versicherte Person noch nicht verstorben ist, und Ansprüche aus Rentenversicherungen, solange die Rentenzahlung noch nicht aufgenommen worden ist. Anderenfalls sind die Ansprüche nach al...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2 Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens (§ 199 BewG)

Rz. 321 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG kommt die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens in Betracht, wenn entweder der gemeine Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 2 BewG unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder der gemeine Wert des Betriebsvermögens oder eines Anteils am Betriebsvermögen nach § 109 Abs. 1 un...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.6 Uneinbringliche Forderungen (§ 12 Abs. 2 BewG)

Rz. 113 Nach § 12 Abs. 2 BewG bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn mit ihrem Eingang nicht mehr gerechnet werden kann. Dies kann zum einen an der Vermögenslage des Schuldners liegen. Uneinbringlichkeit ist unter diesem Gesichtspunkt insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Sc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.4 Umfang des Wirtschaftsteils (§ 160 Abs. 2 BewG)

Rz. 432 § 160 Abs. 2 BewG definiert in Übereinstimmung mit § 34 Abs. 2 BewG den Wirtschaftsteil und zählt die Nutzungen als Gesamtheit der jeweils hierzu gehörenden Wirtschaftsgüter abschließend auf. Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen: die landwirtschaftliche Nutzung, die forstwirtschaftliche Nu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4.3 Abweichende Feststellung auf Antrag des Erklärungspflichtigen (§ 151 Abs. 3 S. 2 BewG)

Rz. 215 Nach § 151 Abs. 3 S. 2 BewG kann der Erklärungspflichtige[1] eine von dem zuletzt festgestellten Wert abweichende Feststellung nach den Verhältnissen am Bewertungsstichtag durch Abgabe einer Feststellungserklärung beantragen. Obwohl das Gesetz diese Rechtsfolge nicht ausdrücklich anordnet, ist das nach § 151 Abs. 1 S. 2 BewG zuständige FA in diesem Fall verpflichtet,...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.4 Bewertung ausländischer Teile einer wirtschaftlichen Einheit (§ 31 Abs. 1 S. 2 BewG)

Rz. 629 Erstreckt sich eine wirtschaftliche Einheit des Grund- oder des Betriebsvermögens sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland, so sind nach § 31 Abs. 1 S. 2 BewG nur deren ausländische Teile nach den Grundsätzen des § 31 Abs. 1 S. 1 BewG zu bewerten. In verfahrensrechtlicher Hinsicht ergibt sich daraus, dass nur die inländischen Teile der wirtschaftlichen Einheit ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.3 Unverzinsliche Kapitalforderungen oder Kapitalschulden (§ 12 Abs. 3 BewG)

Rz. 103 Der Wert unverzinslicher Kapitalforderungen und Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, ist nach § 12 Abs. 3 S. 1 BewG der Betrag, der vom Nennwert nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen verbleibt. Dabei ist nach § 12 Abs. 3 S. 2 BewG von einem Zinssatz von 5,5 % auszugehen. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.2 Feststellungsfrist (§ 153 Abs. 5 BewG)

Rz. 221 Gem. § 153 Abs. 5 BewG ist § 181 Abs. 1 und 5 AO auf die gesonderte Feststellung der Bedarfswerte entsprechend anzuwenden. Die gesonderte Feststellung ist daher nur bis zum Eintritt der Feststellungsverjährung zulässig.[1] Die Feststellungsfrist beträgt grundsätzlich 4 Jahre[2] und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer gem. § 9 ErbStG entstanden ist...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.1 Vorrangige Zurechnung der Kapitalkonten (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG)

Rz. 394 Zum Kapitalkonto i. S. d. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG gehören neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthänderischen Gewinnrücklage und die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft handelt.[1] Maßgeblich ist der Stand zum Bewertungsstichtag, der ausgehend von den Verhältnissen des letzten Bi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.6.3 Abhängigkeit der Nutzungen und Leistungen von der Lebensdauer mehrerer Personen (§ 14 Abs. 3 BewG)

Rz. 147 Hängt die Laufzeit der Nutzung oder Leistung von der Lebensdauer mehrerer Personen ab, hängt die Bewertung nach § 14 Abs. 3 BewG davon ab, ob diese mit dem Tod der zuletzt sterbenden oder der zuerst sterbenden Person erlischt. Im 1. Fall ist das Lebensalter und das Geschlecht der Person maßgebend, für die sich der höchste Vervielfältiger ergibt; im 2. Fall ist das Le...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Umfang der zu treffenden Feststellungen (§ 151 Abs. 2 BewG)

Rz. 210 Nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 BewG sind in dem Feststellungsbescheid für Grundbesitzwerte auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit zu treffen. Dabei ist darüber zu entscheiden, ob es sich um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück oder um ein Grundstück im Zustand der Bebauung handelt. Bei bebauten Grundstücken ist zwischen den in § 181 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten (§ 3 BewG)

Rz. 18 Der Wert eines Wirtschaftsguts, das mehreren Personen zusteht, ist im Ganzen zu ermitteln[1] und sodann nach dem Verhältnis ihrer Anteile auf die einzelnen Beteiligten zu verteilen, soweit nicht die Gemeinschaft nach dem maßgeblichen Steuergesetz selbstständig steuerpflichtig ist.[2] Die Regelung gilt nicht nur für die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die je für sich ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B. Rentenverpflichtungen.[1] Auch Sach- und Dienstleistungspflichten sind Lasten i. S. d. § 6 BewG. Von den aufschiebend bedingten Lasten ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Börsennotierte Wertpapiere und Schuldbuchforderungen (§ 11 Abs. 1 BewG)

Rz. 80 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs angesetzt. Entsprechend sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 BewG die Wertpapiere zu bewerten, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Rz. 81 Wertpapier ist eine U...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.5 Keine gesonderten Feststellungen bei Auslandsvermögen (§ 151 Abs. 4 BewG)

Rz. 216 Nach § 151 Abs. 4 BewG wird der Wert von ausländischem Vermögen nicht gesondert festgestellt. Der Wert ausländischer Vermögensgegenstände ist daher von dem Erbschaftsteuerfinanzamt als unselbstständige Besteuerungsgrundlage im Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerveranlagungsverfahren zu ermitteln.[1] Gehören ausländische Vermögensteile jedoch zu einem inländischen Betrieb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.4 Ermittlung des Jahresertrags (§ 201 BewG)

Rz. 334 Ebenso wie bei betriebswirtschaftlichen Ertragswertverfahren soll der Unternehmenswert auch nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren zukunftsbezogen ermittelt werden. Grundlage der Bewertung bildet deshalb nach § 201 Abs. 1 S. 1 BewG der voraussichtlich zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag. In Ermangelung entsprechender Finanzplandaten kann dieser jedoch n...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.5 Begrenzung des Kapitalwerts durch den gemeinen Wert der Nutzungen oder Leistungen (§ 13 Abs. 3 BewG)

Rz. 140 Ist der gemeine Wert eines Rechts auf Renten oder andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen nachweislich geringer oder höher als der Kapitalwert, so ist der nachgewiesene gemeine Wert zugrunde zu legen.[1] Die Worte "nachweislich" und "nachgewiesen" regeln nicht das Verfahrensrecht bei der Sachverhaltsermittlung, sondern sind Tatbestandsmerkmale des sachlichen R...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.9 Abgeltung des Ertragsteueraufwands (§ 202 Abs. 3 BewG)

Rz. 373 Zur Abgeltung des Ertragsteueraufwands ist ein positives Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 oder 2 BewG um 30 % zu mindern.[1] Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Betriebsergebnis aus Gründen der Rechtsformneutralität um Ertragsteuerzahlungen bzw. -erstattungen korrigiert wird. Da andererseits nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nur der ausschüttu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.7.5 Beibehaltung des Fortführungswerts der Wirtschaftsgüter bei rechtzeitiger Verwendung des Veräußerungserlöses im betrieblichen Interesse (§ 162 Abs. 4 S. 2 BewG)

Rz. 473 Nach § 162 Abs. 4 S. 2 BewG unterbleibt der nachträgliche Ansatz des Liquidationswerts, wenn der Veräußerungserlös innerhalb von 6 Monaten ausschließlich im betrieblichen Interesse verwendet wird. Die Vorschrift kommt nur in Fällen der Veräußerung zum Tragen, nicht hingegen, wenn Wirtschaftsgüter durch Entnahme aus ihrem Funktionszusammenhang mit dem Betrieb der Land...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.8 Grundstücke im Zustand der Bebauung (§ 196 BewG)

Rz. 574 Die Umschreibung des Begriffs "Grundstücke im Zustand der Bebauung" entspricht § 149 Abs. 1 BewG. Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt danach vor, wenn mit den Bauarbeiten begonnen wurde und Gebäude und Gebäudeteile noch nicht bezugsfertig sind.[1] Der Zustand der Bebauung beginnt mit den Abgrabungen oder der Einbringung von Baustoffen, die zur planmäßigen Er...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.3 Zurechnung des Sonderbetriebsvermögens (§ 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG)

Rz. 400 Die Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters werden nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG nicht in die Ermittlung des Gesamtwerts des Gesellschaftsvermögens einbezogen, sondern gesondert erfasst und dem jeweiligen Gesellschafter zugerechnet. Die Einzelbewertung hat nach den für die betreffenden Wirtschaftsgüter und Schulden jeweils gelte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.3.2 Reingewinn für die landwirtschaftliche Nutzung (§ 163 Abs. 3 BewG)

Rz. 441 § 163 Abs. 3 BewG konkretisiert die Bewertungsfaktoren zur Ermittlung des Reingewinns der landwirtschaftlichen Nutzung unter Beachtung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Da die betriebswirtschaftliche Ausrichtung eines Betriebs und die Betriebsgröße relevante Merkmale für die wirtschaftliche Ertragskraft eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind, müssen diese...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2 Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen (§ 97 Abs. 1a BewG)

Rz. 393 Nach § 97 Abs. 1a BewG wird der gemeine Wert eines Anteils am Betriebsvermögen nicht auf direktem Wege ermittelt, sondern als Summe aus dem Anteil am gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft (Gesellschaftsvermögen) und dem Wert des Sonderbetriebsvermögens abgeleitet.[1] Die Legaldefinition des Betriebsvermögens der Personengesellschaft als "Gesamt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3 Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft (§ 97 Abs. 1b BewG)

4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7 Erklärungspflicht, Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist (§ 153 BewG)

3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG) Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3 Struktur des vereinfachten Ertragswertverfahrens (§ 200 BewG)

4.7.3.1 Grundsatz: Kapitalisierung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags Rz. 328 Nach § 200 Abs. 1 BewG ergibt sich der Ertragswert – vorbehaltlich der Abs. 2–4 – durch Multiplikation des zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrags mit dem in § 203 BewG definierten Kapitalisierungsfaktor. Der Unternehmenswert wird damit im Wege der "ewigen" Verrentung des nachhaltig erz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.3 Ermittlung der Wirtschaftswerte (§ 163 BewG)

5.5.3.1 Allgemeines Rz. 437 § 163 BewG regelt die Ermittlung der Wirtschaftswerte für die einzelnen Nutzungen i. S. d. § 160 Abs. 2 BewG, die in ihrer Summe den Wert des Wirtschaftsteils ergeben. Die Wirtschaftswerte werden durch Kapitalisierung des jeweiligen Reingewinns mit dem Kapitalisierungsfaktor 18,6 ermittelt, der einem Kapitalisierungszinssatz von 5,5 % entspricht.[1...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6 Erbbaurechtsfälle (§§ 192 ff. BewG)

6.6.6.1 Allgemeines Rz. 557 Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind nach § 192 S. 1 BewG die Werte für die wirtschaftliche Einheit Erbbaurecht[1] und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks[2] gesondert zu ermitteln. Die gesonderte Wertermittlung ist erforderlich, um die beiden wirtschaftlichen Einheiten in ihrem Wertverhältnis zu anderen Ve...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8 Beteiligte am Feststellungsverfahren und Bekanntgabe des Feststellungsbescheids (§ 154 BewG)

3.8.1 Beteiligteneigenschaft Rz. 224 § 154 grenzt den Kreis der am Feststellungsverfahren Beteiligten ab. An die Beteiligteneigenschaft knüpfen sich sowohl Pflichten als auch Rechte. Die Beteiligten sind zur Mitwirkung verpflichtet[1], sie trifft die vorrangige Pflicht zur Erteilung von Auskünften[2] und zur Vorlage von Unterlagen.[3] Darüber hinaus ist nach § 156 BewG bei je...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5 Ermittlung des Betriebsergebnisses (§ 202 BewG)

4.7.5.1 Ausgangswert im Allgemeinen Rz. 341 Nach § 202 Abs. 1 S. 1 BewG ist zur Ermittlung des Betriebsergebnisses von dem Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auszugehen. Die früher in R 99 Abs. 1 S. 4 ErbStR 2003 vorgesehene Anknüpfung an das zu versteuernde Einkommen i. S. d. §§ 7 und 8 KStG kommt nach neuem Recht nicht mehr in Betracht, weil Einzelunternehmen und Personen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.7 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Liquidationswert (§ 162 Abs. 3 und 4, § 166 BewG)

5.5.7.1 Allgemeines Rz. 460 Nach § 162 Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 S. 1 BewG tritt an die Stelle des nach den §§ 163, 164 BewG ermittelten Fortführungswerts rückwirkend der Liquidationswert i. S. d. § 166 BewG, wenn innerhalb von 15 Jahren entweder der Betrieb oder ein Anteil am Betrieb veräußert wird oder wesentliche Wirtschaftsgüter veräußert werden oder dem Betrieb der Land- un...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.6 Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen (§ 14 BewG)

2.11.6.1 Regelbewertung Rz. 141 § 14 Abs. 1 BewG regelt die Bewertung von Nutzungen und Leistungen, die von der Lebensdauer einer oder mehrerer Personen abhängen, und stellt eine Spezialvorschrift zu § 13 BewG dar. Obwohl die Lebensdauer einer Person bis zu ihrem Tod objektiv ungewiss ist, behandelt § 14 Abs. 1 BewG die lebenszeitabhängigen Nutzungen und Leistungen wie solche...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.9 Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz (§ 197 BewG)

Rz. 575 Gebäude, Teile von Gebäuden und Anlagen, die wegen der in § 1 ZSG bezeichneten Zwecke geschaffen worden sind und im Frieden nicht oder nur gelegentlich oder geringfügig für andere Zwecke benutzt werden, bleiben bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts außer Betracht. Die Regelung entspricht § 150 BewG. Ist ein Grundstück nur mit Gebäuden bebaut, die die Befreiungsvora...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3 Allgemeiner Bewertungsgrundsatz (§ 31 Abs. 1 S. 1 BewG)

Rz. 623 Wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Grundvermögens und des Betriebsvermögens, die sich nur auf das Ausland erstrecken, sind nach § 31 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 9 BewG mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Für die Bestimmung des gemeinen Werts gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 Abs. 2 und 3 BewG. Maßgeblich ist danach der Mark...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 Wohnungs- und Teileigentum (§ 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG)

Rz. 512 Wohnungs- und Teileigentum sind die grundstücksgleichen Rechte nach dem WEG. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i. V. m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.[1] Gegenstand des Sondereigentums sind eine bestimmte Wohnung und die zu dieser Wohnung gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.2 Zurechnung des Restbetriebsvermögens nach dem Gewinnverteilungsschlüssel (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG)

Rz. 397 Das nach der vorrangigen Zurechnung der Kapitalkonten verbleibende Restbetriebsvermögen ist gem. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG nach dem für die Gesellschaft maßgebenden Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufzuteilen. Vorabgewinnanteile sind dabei nicht zu berücksichtigen. Unter Vorabgewinnanteilen sind auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage gewähr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.4 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG

Rz. 428 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG sind solche, die losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würden. Solche Fälle sind verhältnismäßig selten. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen können vor allem dann Betriebsgrundstücke sein, wenn die Land- und Forstwirtschaft den Nebenbe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten.[1] Er ist u. a. für die Bewertung der Bereicherung aus der Gewährun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.7.3 Beibehaltung des Fortführungswerts für den (Anteil am) Betrieb bei rechtzeitiger Reinvestition (§ 162 Abs. 3 S. 2 BewG)

Rz. 465 Nach § 162 Abs. 3 S. 2 BewG entfällt der rückwirkende Ansatz des Liquidationswerts, wenn der Veräußerungserlös innerhalb von 6 Monaten ausschließlich zum Erwerb eines anderen Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder eines Anteils i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG verwendet wird. Bei dem Ersatzobjekt kann es sich sowohl um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Grund und Boden, Gebäude, sonstige Bestandteile und Zubehör (§ 176 Abs. 1 Nr. 1 BewG)

Rz. 503 Zum Grundvermögen gehört in erster Linie der Grund und Boden, entweder allein, wenn es sich um unbebaute Grundstücke handelt, oder zusammen mit den darauf errichteten Gebäuden, wenn es sich um bebaute Grundstücke handelt. Daneben gehören zum Grundvermögen die sonstigen Bestandteile und das Zubehör. 6.2.1.1 Bestandteile des Grundstücks Rz. 504 Den Begriff "Bestandteile"...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Erbbaurecht (§ 176 Abs. 1 Nr. 2 BewG)

Rz. 511 Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des belasten Grundstücks ein Bauwerk zu haben.[1] Auf das Erbbaurecht finden die Vorschriften des bürgerlichen Rechts weitgehend Anwendung.[2] Da das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück im Eigentum des Erbbaurechtsverpflichteten verbleibt, entstehen mit der Belastung 2 selbsts...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.5 Nicht zum Grundvermögen gehörende Wirtschaftsgüter (§ 176 Abs. 2 BewG)

Rz. 514 Nach § 176 Abs. 2 BewG sind in das Grundvermögen nicht einzubeziehen Bodenschätze, die Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile sind. Bodenschätze, die sich zu einem selbstständigen Wirtschaftsgut konkretisiert haben, sind je nachdem, ob sie zum Betriebs- oder Pri...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6 Kapitalisierungsfaktor (§ 203 BewG)

Rz. 374 Der Ertragswert wird zum einen durch den nachhaltig zu erwartenden künftigen Jahresertrag und zum anderen durch die als marktgerecht angesehene Verzinsung des Kapitals (Kapitalisierungszinsfuß) bestimmt. Um den Kapitalbetrag zu ermitteln, dessen jährliche Verzinsung dem Jahresertrag entspricht, ist letzterer mit dem Kehrwert des Kapitalisierungszinsfußes (Kapitalisie...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.4 Rechtsbehelfsbefugnis (§ 155 BewG)

Rz. 228 Nach § 155 S. 1 BewG sind zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen einen Feststellungsbescheid die Beteiligten i. S. d. § 154 Abs. 1 BewG sowie diejenigen befugt, für deren Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz der Feststellungsbescheid von Bedeutung ist. Im Fall von Bedarfsbewertungsbescheiden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer beschränkt sich der Kreis der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6 Substanzwert (§ 11 Abs. 2 S. 3 BewG)

4.6.1 Substanzwert als allgemeine Untergrenze der Bewertung Rz. 301 Nach § 11 Abs. 2 S. 3 BewG darf die Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) nicht unterschritten werden; die §§ 99 und 103 BewG sind anzuwenden. Nach R ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Gemeiner Wert (§ 9 BewG)

2.5.1 Begriff Rz. 60 Nach § 9 Abs. 1 BewG ist bei Bewertungen – soweit nichts anderes vorgeschrieben ist – der gemeine Wert zugrunde zu legen. Der gemeine Wert wird nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis ...mehr