Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises

Rn. 259 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Tatbestand der Veräußerung des § 17 EStG wird mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums verwirklicht. Dieser Zeitpunkt muss aber nicht mit dem Zeitpunkt der Bezahlung übereinstimmen, woraus sich nachträgliche Veränderungen ergeben können. So kann die Kaufpreisforderung durch Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers, beispielsweise aufgrund e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auflösungsgewinn iSd § 17 Abs 4 EStG ist der Betrag, um den der gemeine Wert (§ 9 BewG) des dem StPfl zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der KapGes die AK einschließlich der als nachträgliche AK der Beteiligung zu behandelnde Kosten (s Rn 184ff) übersteigt. Die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom StPfl persönlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 166 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei wiederkehrenden Bezügen ist grundsätzlich zwischen einer vollentgeltlichen, teilentgeltlichen und einer unentgeltlichen Übertragung zu unterscheiden. Zur Bewertung der Entgeltlichkeit ist darauf abzustellen, ob die Höhe der Bezüge nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen worden ist, also ob sich die Höhe des Entgelts nach wirtschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Gesetzliche Regelung (Neufassung durch SEStEG, EU-Konformität und Verfassungsmäßigkeit)

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Siebte Teil des UmwStG behandelt die ertragstliche Beurteilung der "Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges" (ges Titel des Siebten Teils). Dieser Abschnitt des UmwStG umfasst nur einen Paragraphen (s § 24 UmwStG). Durch Verweise in § 24 Abs 2, 4, 5 und 6 UmwStG werden jedoch einige Bestimmungen des Sechs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.2 Verhältnis des § 1 Absatz 5 AStG zu anderen innerstaatlichen Vorschriften, insbesondere zu den Entstrickungs-/Verstrickungsregelungen

20 Führt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes entsprechend § 1 Absatz 5 AStG zu weitergehenden Berichtigungen als andere Einkünfteermittlungs- oder Korrekturvorschriften (z.B. § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 EStG oder § 12 Absatz 1 KStG in Entstrickungssachverhalten; § 4 Absatz 1 Satz 8 Halbsatz 2 EStG in Verstrickungssachverhalten; § 49 i.V.m. § 50 Absatz 1 EStG hinsicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Übertragung und Bestehen von Leistungsansprüchen und Rechten

Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein geldwerter Vorteil fließt bei bloßer Begründung eines Leistungsanspruchs des ArbN gegen den ArbG noch nicht zu (> Rz 6). Gibt der ArbG dem ArbN einen Gutschein zum Bezug von Waren aus dem eigenen Betrieb, fließt ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) erst mit dem Bezug der Ware zu. Anders ist es aber, wenn der Gutschein bei einem Dritten ein...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 10.2 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 93 In der von der übertragenden Körperschaft zu erstellenden steuerlichen Schlussbilanz sind die übergehenden Wirtschaftsgüter nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt auch für nicht entgeltlich erworbene oder selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Damit sind grundsätzlich alle stillen Reserven aufzudecken. Der An...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Restrukturierungsrückstellu... / 4.5 Abzinsung im Steuerrecht

Steuerrechtlich sind Rückstellungen für Verpflichtungen abzuzinsen. Ab dem Kalenderjahr 1999 schreibt das Steuerrecht für derartige Verbindlichkeiten eine Abzinsung von 5,5 % vor (Abzinsungsgebot). [1] , [2] 4.5.1 Ausnahmen von der Verzinsung Eine Abzinsung unterbleibt, wenn die Laufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, die ungewisse Verbindlichkei...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / Zusammenfassung

Überblick Eine Restrukturierung umfasst alle Formen von Prozessen, die auf eine – unter Umständen – tiefgreifende Veränderung im Unternehmen abzielen. Neben einer Reorganisation und Neustrukturierung führt dies auch zu einer Produktänderung und einer Neuorientierung am Markt. Restrukturierungskosten entstehen beim Verkauf oder bei der Aufgabe eines Geschäftszweigs, bei Stillleg...mehr

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Unternehmensnachfolge im Fa... / b) Veranlassung durch Einlage

Die durch den Bilanzansatz für den Verlustübernahmeanspruch bei der Organgesellschaft verursachte Betriebsvermögenserhöhung (BV-Erhöhung) ist m.E. auch durch eine Einlage veranlasst, weil es sich bei der gewinnwirksamen Einbuchung der Verlustübernahmeforderung als "Erträge aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages" gem. § 277 Abs. 3 S. 2 HGB um eine gesellschaftsrechtlich vera...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.3 Amtlich zugezogene Sachverständige (§ 30 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Rz. 23 Amtlich zugezogene Sachverständige stehen ebenfalls den Amtsträgern gleich. Sie können von einer Behörde oder einem Gericht hinzugezogen sein. Ein von einem Stpfl. gestellter Sachverständiger ist nur dann amtlich hinzugezogen und damit dem Steuergeheimnis unterworfen, wenn die Behörde oder das Gericht ihn als Sachverständigen übernimmt.[1] Ohne Bedeutung ist es, für we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.5 Andere verpflichtete Personen

Rz. 25 Außerhalb des Kreises der Amtsträger und der ihnen nach Abs. 3 gleichgestellten Personen sind andere Personen nach besonderen steuerlichen Vorschriften für bestimmte Bereiche geheimnisverpflichtet. Das gilt z. B. für den Arbeitgeber, der nach § 39 Abs. 8 EStG die auf der LSt-Karte eingetragenen Merkmale nur für die Einbehaltung der LSt verwerten und sie ohne Zustimmun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln

Rz. 91 Einige Normen der bundesgesetzlichen Öffnung des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO sind unmittelbar in der AO geregelt. So enthält § 31 AO die Befugnis zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie von geschützten Daten der betroffenen Person an die Träger der gesetzlichen Sozialversich...mehr

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Der Familienkonzern in der ... / 2. "Organgesellschaftsverlust": Verlustübernahmeforderung als junge Finanzmittel

Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Besonderheiten der Verlustübernahmeforderung beim Organgesellschaftsverlust soll am folgenden Fallbeispiel veranschaulicht werden: Beispiel 1 A überträgt schenkweise seinen Kommanditanteil an der OT GmbH & Co. KG (Organträger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge m.W. zum 1.2.2003. Im Wirtschaftsjahr 2022 ergab sich bei der OG-1 GmbH ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gemeiner Wert in anderen Vorschriften des BewG

Rz. 41 [Autor/Stand] Trotz der Regelung des gemeinen Werts im ersten Teil des Bewertungsgesetzes unter den allgemeinen Bewertungsvorschriften sieht das Gesetz in besonderen Fällen die Zugrundelegung des gemeinen Werts noch einmal ausdrücklich klarstellend, aber darüber hinaus auch ersatzweise an Stelle des speziellen Wertes vor. Ein klarstellender Hinweis auf die Verwendung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verhältnis der Bewertungsmaßstäbe

Rz. 31 [Autor/Stand] Aufgrund seiner Bestimmung zum allgemeinen Bewertungsmaßstab ist bei der Bewertung eines Wirtschaftsgutes stets der gemeine Wert zugrunde zu legen, soweit nicht im Bewertungsgesetz selbst oder in anderen Regelungen ein spezieller Bewertungsmaßstab ausdrücklich vorgeschrieben wird. Bestehen gesetzliche Vorschriften mit gesonderten Wertbegriffen oder geson...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vergleichswertmethode

Rz. 67 [Autor/Stand] Im Rahmen der Vergleichswertmethode wird der gemeine Wert auf der Grundlage von Verkaufspreisen vergleichbarer Wirtschaftsgüter ermittelt.[2] Die Feststellung eines Vergleichswertes muss für die wirtschaftliche Einheit als Ganzes erfolgen. Eine rechnerische Ermittlung aus dem Verkauf eines ideellen Anteils der wirtschaftlichen Einheit ist nicht möglich, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 190 (bis 31.12.2015) Ermittlung des Gebäudesachwerts

Schrifttum: Vgl. Ausführungen zu § 189 BewG. A. Einleitung Rz. 1 [Autor/Stand] § 190 BewG i.d.F. für Bewertungsstichtage vom 1.1.2009 bis 31.12.2015 enthält die Regelungen zur Ermittlung des beim Sachwertverfahren maßgebenden Gebäudesachwerts. Die Vorschrift ist durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und gilt für Bewertungsstichtage bis ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 190 (bis 31.12.2022) Ermittlung des Gebäudesachwerts

Schrifttum: Vgl. Ausführungen zu § 189 BewG. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich Rz. 1 [Autor/Stand] § 190 BewG i.d.F. für Bewertungsstichtage vom 1.1.2016 bis 31.12.2022 wurde durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 geändert und neu strukturiert. Damit wurde § 190 BewG an die Regelungen der zur ImmoWertV 2010[3] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Einleitung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 190 BewG i.d.F. für Bewertungsstichtage vom 1.1.2009 bis 31.12.2015 enthält die Regelungen zur Ermittlung des beim Sachwertverfahren maßgebenden Gebäudesachwerts. Die Vorschrift ist durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und gilt für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015. Für Bewertungsstichtage ab dem 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 9 Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert

A. Bewertungsmaßstab: Gemeiner Wert Rz. 1 [Autor/Stand] § 9 Abs. 1 BewG stellt einen allgemeinen steuerrechtlichen Bewertungsgrundsatz dar. Es handelt sich hierbei um eine steuerrechtliche Generalklausel für die – mit Ausnahme von inländischem Geld – infolge von gesetzlichen Regelungen erforderliche Bewertung von Wirtschaftsgütern. Mit der Bestimmung des gemeinen Werts eines ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 190 BewG i.d.F. für Bewertungsstichtage vom 1.1.2016 bis 31.12.2022 wurde durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 geändert und neu strukturiert. Damit wurde § 190 BewG an die Regelungen der zur ImmoWertV 2010[3] vom 19.5.2010 ergangenen Sachwertrichtlinie [4] vom 5.9.2012 angepasst. Die Vorschrift des § 190 BewG i.d.F. bis 31.12.20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Regelherstellungskosten nach Anlage 24, Teil II zum BewG

Rz. 30 [Autor/Stand] Aus Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016[2] ergeben sich für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 folgende Regelherstellungskosten für insgesamt 18 verschiedene Gebäudearten (zzgl. Untergruppen) und fünf Standardstufen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 181 Grundstücksarten

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 137 Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz

Schrifttum Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts – Teil 2, MittBayNot 2010, 435; Christoffel, Die Einheitsbewertung der GmbH ab 01.01.1993, GmbHR 1993, 766; Christoffel, Einheitsbewertung des Betriebsvermögens für Bilanzierende zum 1.1.1995, StWK Gruppe 9,1; Christoffel, Vermögensteuer – leicht gemacht, Vermög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten (RHK) sind durch das Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Sie sind in Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016 aufgeführt und gelten für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 (vgl. § 205 Abs. 10 BewG). Sie haben die für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015 gel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 166 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Liquidationswert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ErbStB 2011, 317; Bruschke, Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 164 Mindestwert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertungsmaßstäbe des BewG

I. Einteilung der Bewertungsmaßstäbe Rz. 21 [Autor/Stand] Bei dem gemeinen Wert handelt es sich um den originären Bewertungsmaßstab des steuerrechtlichen Bewertungsrechts. Daneben gibt es weitere spezielle, aus den Grundsätzen des gemeinen Werts ableitbare Bewertungsmaßstäbe.[2] Dazu gehören: Teilwert[3] für Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, § 10 BewG; Kurswert fü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ermächtigung (Abs. 7)

Rz. 60 [Autor/Stand] Über § 164 Abs. 7 BewG wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, über eine Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen 14 bis 18 zum Bewertungsgesetz zu ändern und die darin aufgeführten Pachtpreise und Werte für das Besatzkapital turnusmäßig an die Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 Landwirtschaftsgesetz anzupassen. Dadurch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einteilung der Bewertungsmaßstäbe

Rz. 21 [Autor/Stand] Bei dem gemeinen Wert handelt es sich um den originären Bewertungsmaßstab des steuerrechtlichen Bewertungsrechts. Daneben gibt es weitere spezielle, aus den Grundsätzen des gemeinen Werts ableitbare Bewertungsmaßstäbe.[2] Dazu gehören: Teilwert[3] für Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, § 10 BewG; Kurswert für Wertpapiere und Schuldbuchforderun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Andere wertbeeinflussende Umstände

Rz. 141 [Autor/Stand] Die gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG vorgeschriebene umfassende Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände erfordert neben der Beachtung der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes auch die Einbeziehung aller sonstigen die Wertbestimmung beeinflussenden Umstände. Derartige Umstände können wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Art sein. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ertragswertmethode

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Ertragswertmethode kommt zur Ermittlung des gemeinen Werts aller Wirtschaftsgüter in Betracht, welche zukünftige Erträge erwirtschaften. Die Methode stellt auf das Ertragspotential eines Wirtschaftsguts ab. Der gemeine Wert ist durch Kapitalisierung der Erträge zu ermitteln, sofern für die Vergleichswertmethode relevante Verkäufe nicht oder zu selten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelherstellungskosten 2007

Rz. 9.1 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten 2007 (RHK 2007) sind durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Sie gelten für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2011. Für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2012 bis einschließlich 31.12.2015 sind die Regelherstellungskosten 2010 maßgebend (s. Rz. 14.1 ff.). Rz. 9...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Regelherstellungskosten 2010

Rz. 14.1 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten 2010 (RHK 2010) sind durch Art. 10 BeitrRLUmsG[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und haben die RHK 2007 abgelöst. Die RHK 2010 gelten für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2012 [3] bis einschließlich 31.12.2015. Die Namensgebung erscheint zunächst unglücklich, da die RHK 2010 (erst) für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 181 BewG enthält im Rahmen der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer die Aufzählung der verschiedenen in Betracht kommenden Grundstücksarten und deren Definition sowie erstmalig die Bestimmung des Wohnungsbegriffs. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Ermittlung der durchschnittlichen Regelherstellungskosten eines Gebäudes

Rz. 33 [Autor/Stand] Die (durchschnittlichen) Regelherstellungskosten eines Gebäudes werden aus dem Durchschnitt der Summe der Flächenpreise aller Bauwerksteile ermittelt. Dabei ergibt sich der Flächenpreis eines jeden Bauwerksteils in Abhängigkeit seines Ausstattungsstandards nach Anlage 24, Teil III zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 und den maßgeblichen Regelherstellungskoste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Berechnung des Liquidationswertes (Abs. 2)

Rz. 18 [Autor/Stand] § 166 Abs. 2 BewG unterteilt die möglichen Bereiche für den Ansatz des Liquidationswertes auf zwei große Bereiche. Dabei handelt es sich zum einen um den Grund und Boden und zum anderen um die übrigen Wirtschaftsgüter. Die jeweiligen Bemessungsgrundlagen werden in den Nrn. 1 und 2 eindeutig geregelt. Rz. 19 [Autor/Stand] Während der Grund und Boden der De...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 10 [Autor/Stand] § 137 BewG bezieht sich auf Unternehmen mit Hauptniederlassung im Beitrittsgebiet (= neue Bundesländer), die auf den 1.7.1990 eine DM-Eröffnungsbilanz zu errichten hatten. Die bei der Erstellung der DM-Eröffnungsbilanz zu beachtenden (Sonder-)Vorschriften enthält das Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (DMBilG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Regelherstellungskosten 2007 nach Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2011

Rz. 14 [Autor/Stand] Aus Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2011[2] ergeben sich für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2011 folgende Regelherstellungskosten: Regelherstellungskosten 2007 (RHK 2007) (einschließlich Baunebenkosten, Preisstand 1.1.2007)mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Regelherstellungskosten 2010 nach Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015

Rz. 14.6 [Autor/Stand] Aus Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015[2] ergeben sich für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2012 bis einschließlich 31.12.2015 folgende Regelherstellungskosten: Regelherstellungskosten 2010 (RHK 2010) (einschließlich Baunebenkosten, Preisstand IV. Quartal 2010)mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung und Vereinfachungsregelung

Rz. 66 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts ist vom Gebäuderegelherstellungswert eine stichtagsbezogene Alterswertminderung abzuziehen (§ 190 Abs. 2 BewG i.d.F. bis 31.12.2015). Diese ergibt sich aus dem Verhältnis des Alters des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015. Rz. 67 [Autor/St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäudeart

Rz. 37 [Autor/Stand] Mit Einführung der für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 geltenden Grundbesitzbewertung wurde der Begriff Gebäudeart gewählt, der den bis dato geltenden Begriff der Gebäudeklasse abgelöst hat (vgl. Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2015 Rz. 21). Rz. 38 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der nach Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016 anzunehme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Gebäuderegelherstellungswert

Rz. 62 [Autor/Stand] Der Gebäuderegelherstellungswert ergibt sich durch die Multiplikation der in Abhängigkeit der Gebäudeklasse, dem Baujahr und der Ausstattung des Gebäudes bestimmten Regelherstellungskosten (RHK) mit der Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes. Rz. 63 Beispiel: Ein im Sachwertverfahren zu bewertendes voll unterkellertes Einfamilienhaus mit Flachdach wurde 19...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung/Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 166 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Gründe für eine abweichende Bewertung des Wirtschaftsteil und bezeichnet die Stellung des Liquidationswertes innerhalb des Gefüges des Bewertungsrechts. § 166 Abs. 2 BewG bestimmt die jeweiligen Bewertungsmaßstäbe für den ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 164 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, stellt eine notwendige Ergänzung zu § 162 Abs. 1 Satz 4 BewG dar, der festlegt, dass in den Fällen, in denen der Mindestwert den Ertragswert übersteigt, der Mindestwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes anzusetzen ist. Darüber hina...mehr