Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Anwendungserlasse zur neuen... / b) Gebäude mit Mischnutzung

Das BewG lässt die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten für Gebäude mit einer Mischnutzung offen (zu Verwaltungskosten und Mietausfallwagnis: Lücke/Lüder/Matern, FR 2023, 153 [157]). aa) Verwaltungskosten (Rz. 35) Die Verwaltungskosten für Wohnungen sowie Garagen und ähnlichen Einstellplätze, die der Wohnnutzung dienen, bestimmen sich nach deren Anzahl und den indizierten Ein...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / 2. Bewirtschaftungskosten (Rz. 31 bis 38)

Zweifelsfragen galt es insb. hinsichtlich der Indizierung der Basiswerte der Anlage 23 BewG zu beantworten. Auch brauchte es Hinweise zur Ermittlung der Bewirtschaftungskosten für Gebäude mit Mischnutzung. Sprachlich wird im Gesetz zwischen "Wohn- und Gewerbenutzung" unterschieden. In den AEBew JStG 2022 wird hiervon abweichend zwischen "Wohn- und Nichtwohnnutzung" unterschie...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / 1. Regionalfaktor (Rz. 51)

Es ist der Regionalfaktor zu verwenden, den der Gutachterausschuss bei der Ableitung des Sachwertfaktors zugrunde gelegt hat. Liegt kein Sachwertfaktor vom Gutachterausschuss vor oder ist der Faktor nach Maßgabe des § 177 Abs. 2 und 3 BewG ungeeignet, ist der gesetzliche Regionalfaktor 1,0 anzuwenden (s.a. Lücke/Lüder/Matern, FR 2023, 153 [159]). Es ist auf eine modellkonfor...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / aa) Grundstücksmerkmale und Bewertungsparameter (Rz. 74 Satz 2 und 3)

Bei der Gebäudewertermittlung auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts ist grundsätzlich von den Grundstücksmerkmalen und den Bewertungsparametern am Bewertungsstichtag auszugehen. Das gilt neben den Grundstücks- und Gebäudeflächen insb. für die Bodenrichtwerte, Roherträge, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssätze, Regelherstellungskosten, Verbraucher- und Baupre...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / I. Einleitung

Mit dem JStG 2022 (BGBl. I 2022, 2294 [2312]) wurden die Grundbesitzbewertung an die ImmoWertV v. 14.7.2021 (BGBl. I 2021, 2805) und die gesetzlichen Marktanpassungsfaktoren an das aktuelle Marktniveau angepasst. Die Änderungen gelten für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 (§ 265 Abs. 14 BewG). Mit gleichlautenden Erlassen v. 20.3.2023 – S 3015, BStBl. I 2023, 738 (z.B. FinM...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / IX. Ausblick

Die AEBew JStG 2022 machen deutlich: Die Grundbesitzbewertung ist komplexer und anspruchsvoller geworden. Der Pfad der Typisierung wird zusehends verlassen. Die AEBew JStG 2022 liefern wichtige Details, wie die Finanzverwaltung die neue Grundbesitzbewertung anwenden wird. Es bleibt abzuwarten, ob alle Erlassregelungen finanzgerichtlichen Überprüfungen standhalten. Zentrale Fra...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / aa) Verwaltungskosten (Rz. 35)

Die Verwaltungskosten für Wohnungen sowie Garagen und ähnlichen Einstellplätze, die der Wohnnutzung dienen, bestimmen sich nach deren Anzahl und den indizierten Einzelansätzen der Anlage 23 BewG. Für gewerblich bzw. nicht zu Wohnzwecken genutzte Räumlichkeiten betragen die Verwaltungskosten 3 % des Rohertrages, der auf diese Räume entfällt. Im Falle einer Mischnutzung ist der...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / II. Anwendung der AEBew JStG 2022 (Rz. 104)

Die AEBew JStG 2022 sind für alle Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 anzuwenden. Weitere Hinweise zur Anwendung der AEBew JStG 2022 finden sich hier (Rz. 104) nicht. Sie treten folglich neben die ErbStR 2019 . Die ErbStR 2019 wurden seinerzeit mit Zustimmung des Bundesrates von der Bundesregierung erlassen (Art. 108 Abs. 7 GG). Die AEBew JStG 2022 sind u.E. lediglich dort an...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / I. Begrifflichkeiten und Motivation

Rz. 1 Die Übergabe unter Lebenden löste im Jahre 1995 durch das am 1.1.1996 in Kraft getretene neue Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht eine wahre Welle von Vermögensübergaben unter Lebenden aus. Durch die Abschaffung des Einheitswerts als steuerlicher Bemessungsgrundlage für die Schenkung und Vererbung von Grundvermögen drohte die Steuerlast insbesondere bei künftigen Erbfä...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Rechtswirkungen der Zuweisung

Rz. 344 Mit Rechtskraft der Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts geht das Eigentum an den zugewiesenen Sachen und Rechten auf den Zuweisungsempfänger über, § 13 Abs. 2 GrdstVG. Die weichenden Miterben erhalten statt ihres Erbteils am landwirtschaftlichen Betrieb einen Abfindungsanspruch in Geld, der wertmäßig ihrem Anteil am Betrieb entspricht, § 16 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / cc) Bewertung eines Nießbrauchs

Rz. 23 Hat sich der Schenker – was in der Praxis häufig vorkommt – den Nießbrauch an dem geschenkten Gegenstand vorbehalten, so ist vom Wert des Gegenstands der dem Schenker eingeräumte kapitalisierte Nießbrauch abzuziehen.[45] Nur dieser Rest ist der Wert der Schenkung. Wie die Kapitalisierung des Nießbrauchs zu erfolgen hat, wird vom BGH nicht präzisiert. In Frage kommt ein...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ff) Begriff der Schenkung

Rz. 167 Es gelten die §§ 516 ff. BGB, insbesondere ist die Einigung über die Unentgeltlichkeit erforderlich. Reine Schenkungen sind selten. In der Regel sind Gegenleistungen – und seien es nur Auflagen – mit der Schenkung verbunden. Rz. 168 Von gemischter Schenkung spricht man, wenn der Wert des geschenkten Gegenstands objektiv höher ist als der der Gegenleistung. Es liegt ei...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt die Einbeziehung der verwandtschaftli...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / e) Wert des Nachlasses ("Aktiva")

Rz. 106 Die Feststellung des Nachlasswertes [71] bereitet dem Anwalt in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. In manchen Fällen ist die exakte Bestimmung des Wertes gar nicht möglich.[72] Während das Steuerrecht durch das Bewertungsgesetz und verschiedene Verwaltungserlasse eine umfangreiche Unterstützung bietet, mangelt es im zivilrechtlichen Bereich an solchen Vorschriften...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Gemischte Schenkung und Auffassung der Parteien (Prinzip der subjektiven Äquivalenz)

Rz. 151 Dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt immer nur der unentgeltliche Teil einer Zuwendung. Bei der Bewertung des Ergänzungsanspruchs ist demnach im Rahmen einer gemischten Schenkung immer die Gegenleistung abzuziehen. In der Praxis ergibt sich oftmals die Schwierigkeit, dass nicht eindeutig geklärt ist, ob eine gemischte Schenkung vorliegt. Zweitens stellt sich ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VII. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses

Rz. 486 Muster 3.31: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses Muster 3.31: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verheiratet, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen s...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB)

Rz. 158 Anders als bei der gemischten Schenkung handelt es sich bei der mit einer Schenkung verbundenen Auflage um keine Gegenleistung, sondern um eine rechtlich selbstständige Leistungspflicht. Eine typische Auflage ist in der Praxis bspw. die Übernahme einer Pflegeverpflichtung.[160] Rz. 159 Wie Reiff [161] zutreffend bemerkt, ist die Abgrenzung zwischen gemischter Schenkung...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Abfindung der weichenden Erben

Rz. 328 Für diejenigen nach § 1922 BGB berufenen Miterben, die nicht Hoferben geworden sind (bei Erbfällen seit 1.4.1998 auch die nichtehelichen Kinder), tritt gem. § 4 S. 2 HöfeO an die Stelle des Hofes der Hofwert. Sofern der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder Rechtsgeschäft unter Lebenden nichts anderes bestimmt hat, erhalten diese Erben als Abfindung einen Ge...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 1 Kommentare:

Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 80. Auflage 2022 BGB-RGRK, 12. Auflage 1975–1999 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar ErbStG und BewG, 4. Auflage 2023 Demharter, Grundbuchordnung, 32. Auflage 2021 Erman, Handkommentar zum Bürgerlichen ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Rechtsgrundlage

Rz. 319 Die Höfeordnung in der Fassung v. 26.7.1976[295] gilt seit 1.7.1976 in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und zwar als partikuläres Bundesrecht gem. Art. 125, 72 Abs. 2, 74 Nr. 1 GG. Nur im Saarland, in Bayern, in Berlin und in den neuen Bundesländern gelten keine höferechtlichen Sonderregelungen. In Baden-Württemberg gilt...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 81 Die Überleitung von Ansprüchen nach dem SGB XII ist brisant und kann sich bei der Gestaltung von Übergabeverträgen als "Beraterfalle" entpuppen. Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, § 2 Abs. 1 SGB XII,[196] sollte im Hinblick auf §§ 93, 94 SGB XII stets im Auge behalten werden. Überleitungsfähig (innerhalb der Zehnjahresfrist des § 529 Abs. 1 BGB) ist insbesond...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / ee) Zug-um-Zug-Verurteilung zur Durchführung der Vermächtniskürzung

Rz. 132 Besteht der Vermächtnisanspruch in einer teilbaren Leistung, so ist die Durchführung der Kürzung problemlos. Handelt es sich bei dem Vermächtnis jedoch um einen unteilbaren Gegenstand, z.B. um ein Grundstück, einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht, so kann der Vermächtnisschuldner bei Geltendmachung des Vermächtnisses im Gegenzug den Kürzungsbetrag verlangen.[125] Da...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Vieheinheiten-Obergrenze bei Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 24 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 24.1 Abs. 2 UStAE . Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können wahlweise die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden und so für ihre land- und forstwirtschaftlichen Umsätze einen Sondersteuersatz[1] anwenden und dazu korrespondierend die Vorsteuer pauschal in Abhängigkeit von der Höhe der Ausgangsumsätze ermit...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.2 Veräußerungsfiktion nach § 6 Abs. 1 AStG

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Nr. 1 AStG fingiert eine Veräußerung i. S. d. § 17 EStG, wenn eine Person im Falle des Wegzugs aus der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ausscheidet, weil sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgibt.[1] Maßgeblicher Zeitpunkt der Veräußerung ist "die letzte Sekunde" bevor die unbeschränkte Steuerpflicht in D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / 3.1.3 Wiederkehrende Leistungen (Rente)

Besteht die Gegenleistung für die Veräußerung des Betriebs aus wieder­kehrenden Leistungen (insbesondere Renten), hat der Veräußerer ein Wahlrecht: Er kann den Veräußerungsgewinn sofort versteuern. In diesem Fall ist als Veräußerungspreis der versicherungsmathematische Barwert der Rente anzusetzen, dieser wird nach den Vorschriften des BewG ermittelt. Der Barwert der Rente wi...mehr

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Veräußerungsgewinn / 3.1 Veräußerungspreis

Unter Veräußerungspreis versteht man die Gegenleistung, die der Veräußerer für den Betrieb erlangt.[1] Zur Gegenleistung gehört vor allem der Anspruch auf den Kaufpreis, ferner eine Freistellung des Veräußerers von privaten oder betrieblichen Schulden.[2] Zur Bewertung der Gegenleistung sind ggf. die §§ 2–16 BewG zu beachten.[3] Werden im Zusammenhang mit der Veräußerung des ...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 10 Die Steuermesszahlen für Grundstücke werden gem. § 13 S. 2 GrStG als Berechnungsfaktor zur Ermittlung des Steuermessbetrages für das jeweilige Grundstück (Steuergegenstand nach § 2 Nr. 2 GrStG) benötigt. Die Steuermesszahlen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden in § 14 GrStG bestimmt. Die Steuermesszahlen für Grundstücke in § 15 GrStG differenzieren auf de...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 2 Steuermesszahlen für Grundstücke (Abs. 1 GrStG)

Rz. 12 Ausgehend von den bewertungsrechtlichen Grundstücksarten werden in § 15 Abs. 1 GrStG für Grundstücke folgende Steuermesszahlen normiert: Steuermesszahlen für Grundstücke (GrStG) Die Definition und Abgrenzung der Grundstücksarten ergeben sich aus § 249 Abs. 2 bis 10 BewG (s. § 249 BewG Rz. 9 ff.). Die Steuermesszahlen für Grundstücke werden gem. § 13 S. 2 GrStG als Berech...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Nach § 12 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1] galt eine allgemeine Steuermesszahl von 10 vom Tausend, die in §§ 28 bis 33 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[2] weiter abgestuft wurde. Für bebaute Grundstücke enthielt § 29 GrStDV eine sehr detaillierte Abstufung der Steuermesszahlen. Mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 5.1 Teilweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestandes

Rz. 37 Wenn die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2, 3 oder 5 GrStG nur für einen Teil der wirtschaftlichen Einheit vorliegen oder das Grundstück nur teilweise einer der in § 15 Abs. 4 GrStG genannten Gesellschaft zuzurechnen ist, so ist die Ermäßigung entsprechend anteilig zu gewähren. Nach Verwaltungsauffassung erfolgt eine derartige Auft...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3 Ermäßigung der Steuermesszahl für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung (Abs. 2 bis 4)

Rz. 15 Im Rahmen der Grundsteuerreform 2019 wurden in § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG Grundsteuervergünstigungen (Ermäßigung der Steuermesszahlen) für Grundstücke, die der sozialen Wohnraumförderung dienen, eingeführt (Rz. 3 und 7).[1] Für Wohngrundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG wird die Steuermesszahl um 25 % ermäßigt, soweit für die Grundstücke eine Förderung nach den...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 4 Ermäßigung der Steuermesszahl bei Baudenkmälern (Abs. 5)

Rz. 34 Nach § 15 Abs. 5 GrStG wird die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt, wenn sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die Baudenkmäler i. S. d. des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind. Die Ermäßigung der Steuermesszahl für bebaute Grundstücke mit aufstehenden Baudenkmälern nach § 15 Abs. 5 GrStG erfolgt unabhä...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Steuermesszahlen für Grundstücke Die Vorschrift bestimmt die Steuermesszahlen, die bei der Ermittlung des Grundsteuermessbetrages gem. § 13 GrStG (§ 13 GrStG Rz. 10 ff.) für Grundstücke (Steuergegenstand nach § 2 Nr. 2 GrStG Rz. 29 ff.) heranzuziehen sind. Ausgehend von den bewertungsrechtlichen Grundstücksarten werden in Abs. 1 der Vorschrift für Grundstücke folgende St...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 5 Antragsgestützte Gewährung der Ermäßigungen der Steuermesszahlen für einzelne Erhebungszeiträume (Abs. 6)

Rz. 36 In dem im Wege des Jahressteuergesetzes 2022 (Rz. 7) neu eingefügten § 15 Abs. 6 GrStG wird zunächst allgemein gültig für alle Ermäßigungstatbestände nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG geregelt, dass die Ermäßigung der Steuermesszahl jeweils einen Antrag voraussetzt. Dieser kann gem. § 15 Abs. 6 S. 4 GrStG durch eine entsprechende Angabe in der Erklärung zur Feststellung de...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3.2 gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften (Abs. 4 Nr. 2)

Rz. 30 Ist weder § 15 Abs. 2 GrStG noch § 15 Abs. 3 GrStG einschlägig, ist die Steuermesszahl gem. § 15 Abs. 4 Nr. 2 GrStG um 25 % zu ermäßigen, wenn das jeweilige Wohngrundstück (§ 15 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG) einer Wohnungsbaugesellschaft bewertungsrechtlich zugerechnet wird, die i. S. d. § 52 AO als gemeinnützig anerkannt ist. Nach §§ 51 Abs. 1,...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3.1 Wohnungsbaugesellschaften von Gebietskörperschaften (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 28 Ist weder § 15 Abs. 2 GrStG noch § 15 Abs. 3 GrStG einschlägig, ist die Steuermesszahl gem. § 15 Abs. 4 Nr. 1 GrStG um 25 % zu ermäßigen, wenn das jeweilige Wohngrundstück (§ 15 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG) einer Wohnungsbaugesellschaft bewertungsrechtlich zuzurechnen ist, deren Anteile mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschafte...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3.3 körperschaftsteuerbefreite Genossenschaften und Vereine (Abs. 4 Nr. 3)

Rz. 32 Ist weder § 15 Abs. 2 GrStG noch § 15 Abs. 3 GrStG einschlägig, ist die Steuermesszahl gem. § 15 Abs. 4 Nr. 3 GrStG um 25 % zu ermäßigen, wenn das jeweilige Wohngrundstück (§ 15 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG) einer Genossenschaft oder einem Verein bewertungsrechtlich zugerechnet wird, für deren oder dessen Tätigkeit eine Steuerbefreiung nach § 5...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.1 Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes (Abs. 2)

Rz. 17 § 15 Abs. 2 enthält eine Grundsteuervergünstigung (Ermäßigung der Steuermesszahl) für nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes geförderte Grundstücke. Nach § 15 Abs. 2 GrStG wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke nach § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) v. 13.9.2001[1] e...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3 Förderung von Grundstücken bestimmter Gesellschaften (Abs. 4)

Rz. 24 Nachrangig zu den Ermäßigungstatbeständen gem. § 15 Abs. 2 und 3 GrStG normiert § 15 Abs. 4 GrStG eine Ermäßigung der Steuermesszahl in Höhe von 25 % für Wohngrundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG bestimmter Gesellschaften.[1] Die Anwendung des § 15 Abs. 4 GrStG setzt zuvörderst voraus, dass für das Grundstück weder die Tatbestandsvoraussetzungen für eine G...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Anlage Substanzwert zur Feststellungserklärung. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. Das Formular ist für Bewertungsstichtage ab dem 1.7.2016 anzuwenden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf bei der Bewertung eines Unternehmens der ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.3.1 Allgemeines

Die Schuldposten des Betriebs sind in den Zeilen 77 bis 89 einzutragen. Dabei sind in der linken Spalte der Steuerbilanzwert und in der rechten Spalte der Wert nach dem Bewertungsgesetz anzugeben. Letzterer Wert ist der gemeine Wert.[1]mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.5 Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken ab 2023

1) Allgemeines Auch die Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken hat sich ab 2023 geändert. Der Gleichlautende Ländererlass vom 20.3.2023 [1] stellt die neue Rechtslage ausführlich dar. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick gegeben werden. 2) Bewertung des Erbbaugrundstücks[2] Der Wert des Erbbaugrundstücks wird vorrangig durch Anwendung der von den Gutachterausschüss...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.3 Änderung der Bewertung von Grundbesitz

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Änderungen in der Bewertung von Grundvermögen vorgenommen, d. h. es wurde eine Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.7.2021 vorgenommen. Hierbei werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Be...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.1 Allgemeines

Die Besitzposten des Betriebs sind in den Zeilen 24 bis 75 einzutragen. Dabei sind in der linken Spalte der Steuerbilanzwert und in der rechten Spalte der Wert nach dem Bewertungsgesetz anzugeben. Letzterer Wert ist der gemeine Wert. Sofern kein Zwischenabschluss auf den Bewertungsstichtag erstellt wurde, sind hier die Verhältnisse nach dem letzten vor dem Bewertungsstichtag ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.3 Ertragswertverfahren

Rz. 15 des Gleichlautenden Ländererlasses v. 20.3.2023[1] beinhaltet die Struktur des Ertragswertverfahrens. Eine Übersicht über den Ablauf des Ertragswertverfahrens enthält Rz. 16 des Gleichlautenden Ländererlasses v. 20.3.2023[2] und ein Beispiel enthält Rz. 17 des Gleichlautenden Ländeerlass v. 20.3.2023.[3] Hierbei ändert sich nichts an der bisherigen Struktur des Ertrags...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.2 Feststellungsverfahren

Nach § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG ist der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 11 Abs. 2 BewG gesondert festzustellen. Voraussetzung ist hierfür, dass die Werte für die Erbschaftsteuer oder eine andere Feststellung im Sinne dieser Vorschrift von Bedeutung sind. Hinsichtlich der Abgabe der Feststellungserkläung gilt aufgrund den Änderungen durch das Jahressteuer...mehr