Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.11.5 Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 904 Wird der Gewinnabführungsvertrag zwischen Organträger und Organgesellschaft aufgehoben, ohne dass die Beteiligung veräußert wird, stellt sich die Frage nach dem Schicksal der Ausgleichsposten in der Bilanz des Organträgers. Rz. 905 Durch einen aktiven Ausgleichsposten infolge Rücklagenbildung in der Bilanz der Organgesellschaft wurde berücksichtigt, dass dem Organträg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.6 Abwicklungsgewinne

Rz. 462 Der Ergebnisabführungsvertrag erfasst nicht die während der Liquidation der Organgesellschaft erzielten Ergebnisse.[1] Nach § 301 AktG ist der Jahresüberschuss abzuführen, nach § 302 AktG der Jahresfehlbetrag auszugleichen. Beide Begriffe verweisen auf die Bilanzierung bzw. Gewinnermittlung nach den §§ 238ff. HGB. Im Rahmen der Liquidation der Organgesellschaft wird ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.2 Technik der Bildung und Auflösung der Ausgleichsposten

Rz. 850 Der Grundfall, der zu einer Minderabführung mit Ursache in organschaftlicher Zeit führt, ist die Bildung einer Rücklage in der Bilanz der Organgesellschaft. Entsprechend kommt es zu einer Mehrabführung, wenn während der Laufzeit des Gewinnabführungsvertrags die Rücklage aufgelöst wird, da dann der Auflösungsbetrag von der Gewinnabführung erfasst wird. Die Technik der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.5 Sonderposten mit Rücklageanteil bei der Organgesellschaft

Rz. 600 Bildete die Organgesellschaft Sonderposten mit Rücklageanteil, entstanden unter der Geltung der §§ 247 Abs. 3, 273 HGB a. F. keine Schwierigkeiten. Da ein entsprechender Ansatz in der Handelsbilanz der Organgesellschaft erforderlich war, traten sowohl beim handelsrechtlichen Jahresüberschuss der Organgesellschaft, der an den Organträger abgeführt wird, als auch bei d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.3 Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr (Abs. 4 S. 2)

Rz. 914 Nach § 14 Abs. 4 S. 2 KStG gelten Mehrabführungen mit Ursache in organschaftlicher Zeit als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger. Mehrabführungen liegen vor, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher ist als der dem Organträger im Einkommen zugerechnete Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Eine Mehrabführung ist regelmäßig eine Fo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.4.3 Folgewirkungen vororganschaftlicher Vorgänge

Rz. 878a Bei Organschaftsketten entstehen bei dem obersten Organträger keine Mehr- und Minderabführungen, wenn bei der unteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) ein vororganschaftlicher Vorgang i. S. d. § 14 Abs. 3 eintritt. Bei der zwischengeschalteten Organgesellschaft wird dadurch eine Einnahme aus Gewinnausschüttung angenommen, die den Steuerbilanzgewinn erhöht, sodass es...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.2 Bilanzierung der Organbeteiligung

Rz. 615 Der Organträger hat die Beteiligung an der Organgesellschaft in der Handels- und Steuerbilanz nach den allgemeinen Vorschriften zu aktivieren. Damit stellt sich auch die Frage, ob eine Teilwertabschreibung zulässig ist und welche steuerlichen Folgen sie hat. Diese Frage hat für Körperschaften als Organträger keine Bedeutung, da eine Teilwertabschreibung bei diesen na...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.9 Ausgleichsposten bei grenzüberschreitender Organschaft

Rz. 891b Eine grenzüberschreitende Organschaft setzt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 KStG voraus, dass die Organbeteiligung einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet ist, also in der Bilanz der inländischen Betriebsstätte erfasst wird. Die Organschaftswirkungen treten im Verhältnis zu der inländischen Betriebsstätte ein. Das bedeutet, dass etwaige Ausgleichsposten in der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.1 Problemstellung

Rz. 789 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit wurden für Vorgänge vor dem 1.1.2022 durch passive oder aktive Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers abgebildet. Durch Gesetz v. 25.6.2021[1] wurden die Ausgleichsposten für Minder- und Mehrabführungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgten, durch die Einlagelösung ersetzt. Minderabfüh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.6.2 Mittelbare Organschaft

Rz. 918 Problematisch ist die Einlagenlösung, wie schon im bisherigen Recht der Ausgleichsposten, wenn die Organschaft auf einer mittelbaren Beteiligung beruht.[1] In diesen Fällen besteht die Organschaft der Muttergesellschaft unmittelbar zu der Enkelgesellschaft, also unter Umgehung der zwischengeschalteten Tochtergesellschaft. Auch in diesem Fall müssen Minder- und Mehrabf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.7.3 Bildung und Auflösung einer Rücklage

Rz. 921 Nach § 34 Abs. 6e S. 15 KStG kann der Ertrag, der bei Abzug des Betrages eines negativen Ausgleichspostens von dem Buchwert der Beteiligung, nach S. 13 entsteht, durch Bildung einer steuerfreien Rücklage neutralisiert werden. Dadurch soll die Versteuerung dieses Betrages zeitlich gestreckt werden. Dem Stpfl. steht damit ein doppeltes Wahlrecht zu, wenn der Minderungs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.2 Zuordnung der Organbeteiligung bei unmittelbarer Beteiligung (S. 4)

Rz. 141d S. 4 konkretisiert die Voraussetzungen für die finanzielle Eingliederung nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG im Hinblick auf den Inlandsbezug.[1] Danach muss die Beteiligung, die die finanzielle Eingliederung vermittelt, ununterbrochen während der ganzen Dauer der Organschaft einer inl. Betriebsstätte zuzuordnen sein. Diese Voraussetzung gilt für alle Organträger, also...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.2 Ergebnisabführung und Gewinnausschüttung

Rz. 553 Die handelsrechtliche Ergebnisabführung aufgrund des Gewinnabführungsvertrags ist keine Gewinnausschüttung. Es handelt sich weder um Leistungen nach § 27 Abs. 3 KStG noch um Gewinnausschüttungen nach § 37 Abs. 2 KStG, § 38 Abs. 2 KStG. Das gilt auch, wenn handelsrechtlich Gewinne aus der Zeit des Bestehens des Ergebnisabführungsvertrags nach dessen Beendigung abgefüh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.2 Die Organtheorie

Rz. 20 Die §§ 14ff. KStG enthalten zwar positivrechtliche Regelungen für die Organschaft, der systematische Grundgedanke, der zu diesen Vorschriften geführt hat, wird aber nicht deutlich. Diese theoretischen Grundlagen für das Organschaftsverhältnis zu erarbeiten, ist Aufgabe der Organtheorie. Im Zuge der Rechtsentwicklung sind die Angestellten-, die Filial- oder Einheits- u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.10 Offene und verdeckte Einlage

Rz. 892 Leistet der Organträger eine verdeckte Einlage in die Organgesellschaft, die handelsrechtlich nicht als Einlage eingeordnet wird, etwa einen Ertragszuschuss, der steuerlich als verdeckte Einlage zu werten ist, ist bei der Bildung von Ausgleichsposten zu unterscheiden, ob der Ertragszuschuss handelsrechtlich in eine freie Rücklage eingestellt oder bereits im Jahr der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.1 Allgemeines und Systematik

Rz. 739 § 14 Abs. 3 KStG enthält eine besondere Regelung, falls Mehr- oder Minderabführungen aus Geschäftsvorfällen aus vororganschaftlicher Zeit resultieren. Die Vorschrift soll verhindern, dass die steuerlichen Auswirkungen der vor Anwendbarkeit der Organschaftsregeln realisierten Geschäftsvorfälle in die organschaftliche Zeit verlagert werden.[1] Dabei ist auf den einzelne...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.7 Ausgleichsposten bei Zusammenrechnung von Beteiligungen

Rz. 888 Wird die finanzielle Eingliederung durch Zusammenrechnung von Beteiligungen hergestellt, richtet sich die Bildung von Ausgleichsposten nach den Grundsätzen über die mittelbare Beteiligung. Bei der Zusammenrechnung von Beteiligungen kann nur eine der beteiligten Gesellschaften Organträger sein. Bei dieser sind die Ausgleichsposten zu bilden, nicht jedoch bei den Gesel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.5 Rechtsfolge: Zurechnung des Organeinkommens (S. 6)

Rz. 141v § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 6 KStG regelt die Rechtsfolge. Ist die Beteiligung an der Organgesellschaft oder bei mittelbarer Beteiligung des Organträgers die Beteiligung an der vermittelnden Körperschaft oder Personengesellschaft, aus der sich die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft ergibt, einer inl. Betriebsstätte des Organträgers zuzuordnen, wird das Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.2.4 Anwachsung

Rz. 970 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus einer Organträger-Personengesellschaft aus und erwirbt der verbleibende Gesellschafter daher das Vermögen durch Anwachsung, ist danach zu unterscheiden, ob eine steuerliche Rückwirkung eintritt oder nicht. Der übernehmende Gesellschafter tritt nicht generell in die Organträgereigenschaft der Personengesellschaft ein, da er nu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.8 Zurechnung des Einkommens bei dem Organträger

Rz. 608 Das nach § 8 KStG i. V. m. den besonderen Vorschriften über die Ermittlung des Einkommens im Organschaftsverhältnis ermittelte Einkommen der Organgesellschaft ist nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen und dem Organträger zur Versteuerung zuzurechnen.[1] Diese Zurechnung erfolgt vorbehaltlich des § 16 KStG. Daraus folgt, dass das Einkommen dem Organträger nur ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.3.3 Zusammenrechnung der Beteiligungen

Rz. 259 Die Frage nach der Zusammenrechnung von Beteiligungen geht dahin, ob es für die finanzielle Eingliederung genügt, wenn eine mittelbare und eine unmittelbare Beteiligung oder zwei oder mehr mittelbare Beteiligungen, die jede für sich nicht die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft vermitteln, durch Zusammenrechnung der Obergesellschaft die Mehrheit der Sti...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.3 Ermittlung des eigenen Einkommens des Organträgers

Rz. 635 Auch für den Organträger gilt die "zweistufige Gewinnermittlung".[1] Auf der ersten Stufe wird der Bilanzgewinn ermittelt, für den die steuerrechtlichen Vorschriften gelten. Da insoweit der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz anzuwenden ist, sind hierbei auch die Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Ergebnisabführungsvertrag zu be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.5 Ausgleichsposten bei mehrstufigen Organschaftsverhältnissen

Rz. 879 Besteht eine Organschaftskette, bei der zwischen den Gesellschaften und den Gesellschaftern jeweils Ergebnisabführungsverträge bestehen, fließen Mehr- und Minderabführungen durch die Organschaftskette bis zu dem Organträger oberster Stufe. Entsprechend sind auf jeder Stufe Ausgleichsposten zu bilden.[1] § 14 Abs. 4 KStG enthält insoweit keine ausdrücklichen Hinweise,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.8 Ausgleichsposten bei Organträger-Personengesellschaft

Rz. 891a Da eine Personengesellschaft nur Organträger sein kann, wenn sie die Beteiligung an der Organgesellschaft nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 3 KStG im Gesamthandsvermögen hält, sind bei Mehr- und Minderabführungen die Ausgleichsposten in der steuerlichen Gesamthandsbilanz nach den allgemeinen Regeln zu bilden. Ist Gesellschafter der Personengesellschaft wiederum eine Pe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.1 Abführung des ganzen Gewinns

Rz. 359 Der Ergebnisabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt, d. h. der ganze Gewinn der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt und der ganze Verlust der Organgesellschaft vom Organträger übernommen werden.[1] Teilgewinnabführungsverträge nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG genügen daher nicht für eine Organschaft. Besteht an der Organgesellschaft eine stille Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.2.1 Verschmelzung

Rz. 948 Wird ein Organträger nach den Vorschriften des UmwG auf ein anderes Unternehmen verschmolzen, so tritt handelsrechtlich Gesamtrechtsnachfolge ein. Die Gesamtrechtsnachfolge, d. h. der kraft Gesetzes eintretende Übergang der Rechtsstellung der untergehenden auf die aufnehmende Gesellschaft, ist auch für die Organträgereigenschaft zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.5 Abführung des Gewinns, Übernahme des Verlusts

Rz. 446 Der Ergebnisabführungsvertrag wird nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn der Gewinn auch tatsächlich an den Organträger abgeführt und der Verlust auch tatsächlich von ihm übernommen wird.[1] Dies kann in der Weise geschehen, dass der Gewinn durch eine tatsächliche Zahlung der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt oder der Verlust durch eine tatsächliche Za...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 305 Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2016[1] hatte der Bundesrat zunächst vorgeschlagen, "Wertpapiere, die ausschließlich zur Rückdeckung von betrieblichen Pensionsverpflichtungen angelegt" sind, als Finanzmittel einzuordnen und i. H. v. bis zu 20 % des Unternehmenswerts vom Verwaltungsvermögen auszunehmen.[2] Rz. 306 Die vom Deutschen Bundestag im Juni 2016 beschlosse...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 3.2 Forderungen

Forderungen sind Bestandteil des Umlaufvermögens eines Unternehmens und tauchen auf der Habenseite der Bilanz auf. Sie sind auf der einen Seite ein Indikator für den Verkaufserfolg des Betriebes. Jedes Unternehmen sollte sich aber bewusst sein, dass Forderungen nichts anderes sind als unverzinsliche Außenstände bzw. Kredite an seine Kunden. Und diese Kredite sind für den gew...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 3.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Der dritte Treiber schließlich sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (L+L). In der Bilanz sind sie auf der Passivseite zu finden und müssen mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt werden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind haben i. d. R. eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Eigentlich ist es aus Sicht der Liquiditätsfreisetzung günstig, ...mehr

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Krisenleitfaden für die Buc... / 6.2 Neubewerten der Beteiligung

Haben diese ihren Sitz oder ihren Tätigkeitsbereich in einem Krisengebiet, muss die Buchhaltung die Beteiligung neu bewerten. Eindeutig ist der neue Wert, wenn die Gesellschaft im Ausland zerstört wurde. Der Wert der Beteiligung sinkt auf null, wenn keine Wertgegenstände oder sichere Geldmittel mehr vorhanden sind. Wer z. B. zu Beginn des Ukrainekrieges an einer Vertriebsgese...mehr

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Krisenleitfaden für die Buc... / 4 Vorräte: Die Anzeichen einer Krise und was geprüft werden muss

Die im Umlaufvermögen der Bilanz ausgewiesenen Vorräte bestehen aus Rohstoffen, Bauteilen oder Fertigwaren, die für die Produktion bzw. den Verkauf bestimmt sind. Der Wert wird durch die Beschaffungs- bzw. Herstellkosten ermittelt. Dieser Wert kann sich für das Unternehmen durch eine Krise verändern, sowohl negativ, als auch positiv, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben si...mehr

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Krisenleitfaden für die Buc... / 6 Beteiligungen: Wie eine Krise erkannt werden kann und was in der Buchhaltung getan werden muss

Hat sich das Unternehmen an Gesellschaften im Ausland beteiligt, werden diese Werte als Finanzanlagen in der Bilanz aufgeführt. Das kann eine unbedeutende Beteiligung an einem Händler sein oder aber eine 100-prozentige Tochtergesellschaft. 6.1 Die Zeichen einer Krise erkennen In der Praxis existieren meist sehr gut Kontakte zwischen den Buchhaltungen des Unternehmens und den U...mehr

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Krisenleitfaden für die Buc... / 2.2 Werthaltigkeit der Forderungen feststellen und dokumentieren

Die Buchhaltung muss bei Annahme einer Krisensituation handeln, da gegen die betroffenen Kunden noch Forderungen offen sein können. Diese sind auf den Forderungskonten verbucht und als Vermögensposition "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" in der Bilanz ausgewiesen. Jetzt gilt es, die Werthaltigkeit dieser Forderungen festzustellen und in den Büchern zu korrigieren, ...mehr

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Krisenleitfaden für die Buc... / 3.3 Geleistete Anzahlungen: Prüfen der Erfüllung des Vertrags oder Rückerstattung der Anzahlung

Eine geleistete Anzahlung an einen Lieferanten in einem Krisengebiet kann ihren Wert verloren haben. Es ist zu prüfen, wie wahrscheinlich die Erfüllung des Vertrags durch den Kreditor ist oder ob eine Rückerstattung erwartet werden kann. Entsprechend muss der Wert der Anzahlung verringert werden. Die Vorgehensweise entspricht dabei der Wertberichtigung auf Forderungen. Das Untern...mehr

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Krisenleitfaden für die Buc... / 4.2 Knappe Güter und steigende Werte

Manche Rohstoffe, aber auch Bauteile kommen aus sehr begrenzten Regionen. So stammt die Mehrzahl der Computerchips, die für die Steuerung der Waren von Küchenmaschinen bis zum Auto eingesetzt werden, aus Taiwan. Kommt es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen der Volksrepublik China und Taiwan, dürften die Lieferketten dieser Chips erheblich gestört werden. Das natür...mehr

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Krisenleitfaden für die Buc... / 4.4 Verlorene Nachfrage und indirekte Wirkung

Für die Vorräte hat eine krisenbedingt verlorene Nachfrage vergleichbare Auswirkungen. Da im Krisengebiet der Absatz nicht mehr oder nicht im gewohnten Umfang möglich ist, verlieren die im Lager vorhandenen Fertigwaren und die für eine Produktion notwendigen anderen Güter plötzlich an Wert. Können die Waren in anderen Vertriebsgebieten verkauft werden, entstehen zusätzliche ...mehr

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Krisenleitfaden für die Buc... / 5.3 Sachanlagen im Krisengebiet: Mögliche Teilwertabschreibung prüfen

Demonstrationsanlagen zur Vertriebsunterstützung oder Werkzeuge für internationale Wartungsteams können sich im Krisengebiet befinden. Sie gehören dem Unternehmen und sind in dessen Bilanz ausgewiesen. Wurden diese Vermögensteile durch einen Krieg oder durch eine Naturkatastrophe zerstört oder beschädigt, haben sie an Wert verloren. Das gilt auch für den Fall, dass die Vermö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Krisenleitfaden für die Buc... / Zusammenfassung

Überblick Die Welt ist in den letzten Jahren unruhiger geworden. Nicht nur Naturkatastrophen führen zu Betroffenheit in unserer für unerschütterlich gehaltenen Gesellschaft. Das Entsetzen ist groß, überrascht sind nur noch wenige, wenn wieder ein neuer, menschengemachter Krisenherd entsteht. Entwicklungen innerhalb von Staaten wie in Mali, Afghanistan oder aktuell in Argenti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Krisenleitfaden für die Buc... / 4.3 Knappe Güter und indirekte Wirkung

Knappe Güter können auch indirekt Einfluss auf den Wert der Vorräte haben. Können Waren nicht mehr hergestellt werden, weil Rohstoffe oder Bauteile krisenbedingt fehlen, verlieren die Vorräte anderer Güter, die ebenfalls für die Waren benötigt werden, an Wert für das Unternehmen. Der Verlust entsteht, wenn die jetzt überflüssigen Güter verkauft werden müssen und nur ein nied...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Krisenleitfaden für die Buc... / 3.2 Offene Verbindlichkeiten: Bei Zahlungen in Krisengebiete ist rechtlicher Rat empfehlenswert

Wenn Lieferanten in einem Krisengebiet angesiedelt sind, kann die Bezahlung offener Verbindlichkeiten an diesen Kreditor problematisch werden. Festzuhalten ist, dass die Verbindlichkeiten beglichen werden müssen, wenn alle Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Ein Abwarten mit der Hoffnung, dass die Verbindlichkeit nicht eingefordert wird, ist weder rechtlich noch moralisch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.2 Ersparnis von Aufwendungen

Rz. 76 Einnahmen i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG sind nur tatsächliche, nicht lediglich fiktive Wertzugänge. Die Einsparung von Ausgaben führt grundsätzlich nicht zu Einnahmen.[1] Die Ersparnis von Aufwendungen durch eigene Leistung bleibt sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben unberücksichtigt. Einnahmen müssen von außen tatsächlich zufließen. Ersparte Aufwendungen kön...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung, eige... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Wenn der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer dessen Beiträge zu einer Berufskammer (z. B. Steuerberater-, Rechtsanwaltskammer) übernimmt, hand...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung, eige... / 6 Vorsteuerkorrektur bei Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen

Bei sonstigen Leistungen kommt eine Korrektur nur in Betracht, wenn sie im Falle einer Bilanzierung in der Bilanz ausgewiesen werden müsste, z. B. als Rechnungsabgrenzungsposten. Somit scheidet eine Vorsteuerkorrektur bei sonstigen Leistungen immer aus, wenn diese sich sofort verbrauchen. Wenn jedoch für derartige sonstige Leistungen die Vorsteuer im Voraus in Anspruch genom...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung, eige... / 5 Vollendung der sonstigen Leistung als Beginn des Berichtigungszeitraums

Der Berichtigungszeitraum beginnt, sobald eine sonstige Leistung ausgeführt worden ist. Umsatzsteuerlich sind sonstige Leistungen erst dann ausgeführt, wenn sie vollständig erbracht sind, d. h., sobald sie vollendet sind. Macht der Unternehmer den Vorsteuerabzug aus einer sonstigen Leistung bereits geltend, bevor die sonstige Leistung vollständig abgeschlossen ist, kann eine...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung, eige... / 4 Vorsteuerkorrektur bei sonstigen Leistungen, die unabhängig von einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden

Bei sonstigen Leistungen, die nicht an einem Gegenstand ausgeführt werden, ist eine Vorsteuerkorrektur durchzuführen, wenn die Verwendung anders zu beurteilen ist, als sie beim Leistungsbezug beabsichtigt war.[1] Zu den sonstigen Leistungen, die berichtigt werden können, gehören z. B. Beratungsleistungen (z. B. für ein Unternehmens- oder Produktkonzept), gutachterliche Leistun...mehr