Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.2.3 Begrenzung der Bilanzänderung

Rz. 102 Die Bilanzänderung ist nur bis zu dem Punkt zulässig, bis zu dem die Auswirkung der Bilanzberichtigung reicht.[1] Der Steuerpflichtige ist demnach nur berechtigt, die Bilanz maximal bis zur Höhe desjenigen Ergebnisses zu ändern, das sich vor der Bilanzberichtigung ergeben hat. Eine steuerliche "Besserstellung" im Vergleich zur "unberichtigten" Bilanz ist somit durch ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.2.2 Sachliche Verknüpfung zur Bilanzberichtigung

Rz. 98 Als weitere Voraussetzung für die Durchführung einer Bilanzänderung muss nicht nur ein zeitlicher, sondern ebenso ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Bilanzberichtigung und der Bilanzänderung bestehen. Der vom Gesetz vorgegebene enge sachliche Zusammenhang dürfte stets dann anzunehmen sein, wenn die Bilanzänderung unmittelbar eine Folge der Bilanzberichtigung dar...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.3.1 Nachträglich getroffene Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 105 Bei Bilanzänderungen handelt es sich vor allem um Fälle, in denen der Steuerpflichtige eine zum Ansatz gebrachte Bilanzposition im Rahmen eines ihm zustehenden Bewertungswahlrechts ändert, er folglich nachträglich ein Bewertungswahlrecht ausübt oder auf die Wahlrechtsausübung verzichtet. Von der Bilanzänderung sind jedoch solche Maßnahmen zu differenzieren, die ledig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern und Sportl...mehr

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ZErb 08/2021, Begünstigungs... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Erbauseinandersetzung zwischen dem Kläger und seinem Bruder für die Anwendung der Begünstigungsvorschriften §§ 13 Abs. 1 Nr. 4c, 13a, 13b und 13c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zu berücksichtigen ist. Die Mutter des Klägers, … , und sein Vater, … , verstarben … .2015 und … .2015 kurz nacheinander. Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Schult/Hundsdoerfer, Optimale Nutzung des geplanten Wahlrechts beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG, DStR 1993, 525; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tabellarischer Vergleich der Altersvorsorgeförderformen

Rn. 51 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die folgende Tabelle beinhaltet eine Zusammenstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Altersvorsorgeförderformen (Riester-, Rürupverträge):mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Zunächst stellt sich die Frage, ob der im Ausland (aufgrund dortigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) ansässige Influencer im Inland eine beschränkte Steuerpflicht begründet. Eine solche besteht, wenn der Influencer weder über Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt und im Inland Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielt. Maßgebend sind dabei die im Inla...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.3 Abkommensrechtliche Einordnung der Einkünfte

Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen stellt sog. Schrankenrecht dar. Es vermag keine Besteuerungsrechte zu schaffen. Diese können jeweils ausschließlich durch das nationale Steuerrecht begründet werden. Kollidieren die Besteuerungsansprüche beider Staaten auf Basis der nationalen Bestimmungen des Ansässigkeits- und des Quellenstaats, vermeidet ein Doppelbesteuerungsabkom...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.2 Begründung weiterer Wohnsitze oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland

Mit der Begründung weiterer Wohnsitze im Ausland geht die Begründung weiterer unbeschränkter Steuerpflichten einher, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Mit Staaten, mit denen ein DBA besteht, entscheidet die Anwendung der sog. Tie-Breaker-Rule[1] darüber, in welchem Staat der Steuerpflichtige für die Anwendung des DBA als ansässig gilt. Nach nationalem Recht...mehr

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Handel im Internet – Veröffentlichung überarbeiteter Vordruckmuster (zu § 25e UStG)

Kommentar Zum 1.7.2021 sind im Zusammenhang mit den Neuregelungen des Digitalpakets auch die Haftungsvorschriften für die Betreiber elektronischer Schnittstellen (bisher elektronische Marktplätze) angepasst worden.[1] Nach § 25e Abs. 1 UStG [2] haftet der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für die nicht entrichtete Steuer aus einer Lieferung von Gegenständen, wenn er...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG in Fällen der Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Für die Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG genügt es in Fällen, in denen der Betrieb im Jahr nach der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts aufgegeben wird, wenn das Wirtschaftsgut nicht für ein volles Kalenderjahr bzw. einen vollen Zwölf-Monats-Zeitraum nach dem Wirtschaftsjahr seiner Anschaffu...mehr

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§ 28 Leasing / 2. Steuerrechtliche Vorgaben und Gestaltungsmodelle

Rz. 4 Seine Beliebtheit verdankt das Leasing ursprünglich vor allem seinen steuerlichen Vorteilen. Um diese zu erlangen, muss durch die leasingvertraglichen Regelungen sichergestellt sein, dass nicht nur das rechtliche, sondern auch das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggut der Leasinggesellschaft zugerechnet wird.[1] Das ist bei dem hier allein zu erörternden Leasing von b...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Bauabzugssteuer (zu § 6 Abs. 5 des Mustervertrags)

Rz. 23 Die Bauabzugssteuer hat für Bauträgerverträge in aller Regel keine Relevanz. Einen unternehmerisch tätigen Auftraggeber, der Empfänger einer Bauleistung i.S.v. § 48 Abs. 1 S. 1 EStG ist, trifft zwar grundsätzlich die Verpflichtung, wegen aller auf den Kaufpreis zu zahlenden Beträge eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gem. § 48a EStG vorzunehmen sowie...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / b) Aktuelles Stiftungssteuerrecht

Rz. 60 Der Gesetzgeber hat im Laufe der Zeit ein modernes Stiftungssteuerrecht normiert, das hier zumindest kurz anzusprechen ist.[111] Nach der letzten größeren Reform des Gemeinnützigkeitsrechts im Jahre 2007 ("Hilfen für Helfer") wurde am 21.3.2013, nach durchaus zähem Ringen der Gesetzgebungsorgane, das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts (Ehrenamtsstärkungsgesetz) verabsc...mehr

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§ 38 Sponsoring / Literaturtipps

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§ 40 Stiftungsrecht / 3. Die "gemeinnützige" und die "mildtätige" Familienstiftung

Rz. 97 Die "gemeinnützige Familienstiftung", die der Gesetzgeber in § 58 Nr. 6 AO "erfunden" hat, ist bereits oben angesprochen worden (siehe Rdn 58). Bei jeder gemeinnützigen Stiftung sollte dieser Aspekt – und sei es als Notfallvorsorge – mit dem potentiellen Stifter erörtert werden. Rz. 98 Eine echte Familienstiftung kann dagegen zwar nicht gemeinnützig sein, wohl aber mild...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe

Rz. 84 Gibt der Leasingnehmer den Gegenstand nicht bei Vertragsende zurück, sehen die Leasingbedingungen bei sämtlichen Vertragsmodellen eine Verpflichtung des Leasingnehmers zur zeitanteiligen Fortzahlung der Leasingraten bis zum Zeitpunkt der Rückgabe vor. Entsprechende Klauseln sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Za...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Arbeitgeberdarlehen

Rz. 251 Bei einem Arbeitgeberdarlehen überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis Kapital zur vorübergehenden Nutzung. Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb aufgrund einer Ausgleichsklausel erlischt, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sonde...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / A. Einleitung Umwandlungsverfahren

Rz. 1 Mit dem "Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts" und dem "Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts"[1] hat der Gesetzgeber seit dem 1.1.1995 nicht nur eine Rechtsbereinigung herbeigeführt, sondern Umwandlungsvorgänge auch gesellschafts- und steuerrechtlich erheblich erleichtert.[2] Allerdings hat der Gesetzgeber mit mehreren zwischenzeitlichen Änderungen d...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 8. Die unselbstständige Stiftung

Rz. 78 Seit geraumer Zeit wird der "Stiftungsfachmann" vermehrt auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[145] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) ist keine juristische Person,[146] sondern ein Vertragsverhältnis des "Stifters" mit einem Treuhänder, durch das eine rechtsfähige Stiftung nac...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen aufgrund der Flutkatastrophe

Kommentar Parallel zur Corona-Pandemie hat die Flutkatastrophe in Teilen von Deutschland zu flächendeckenden Zerstörungen und damit auch zu erheblichen Problemen in der Wirtschaft geführt. Nachdem die Finanzverwaltung in den vergangenen Monaten schon diverse Billigkeitsregelungen aufgrund der Corona-Pandemie veröffentlicht hatte, sind nun auch verschiedene temporäre Vereinfa...mehr

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§ 39 Steuerrecht / l) Klagefrist, § 47 FGO

Rz. 127 Die Frist für die Erhebung der Anfechtungsklage beträgt gem. § 47 Abs. 1 FGO einen Monat. Sie beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung[167] über den außergerichtlichen Rechtsbehelf. Eine vor Bekanntgabe erhobene Klage ist und bleibt auch nach Bekanntgabe nach der Rechtsprechung unzulässig.[168] Wird die Einspruchsentscheidung – wie meist – mit einfachem Brief bek...mehr

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§ 38 Sponsoring / 3. Ausgrenzung nicht quellensteuerpflichtiger Leistungen

Rz. 17 Nicht mit der Abzugssteuer belastet sind Leistungen außerhalb der Gewährung von Rechten bzw. der Darbietung sportlicher Leistungen. Soweit der Sportler also Vergütungen für allgemeine Werbeleistungen durch Teilnahme an Werbeveranstaltungen, Interviews, Werbesendungen erhält, die nicht anlässlich eines in Deutschland stattfindenden Turniers erfolgten, ist die Vergütung...mehr

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§ 38 Sponsoring / 5. Freistellungsbescheinigung

Rz. 19 Die Einbehaltungspflicht des Sponsors entfällt auch bei quellensteuerpflichtigen Vergütungen dann, wenn der Vergütungsschuldner durch eine so genannte Freistellungsbescheinigung, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) in Bonn, An der Küppe 1, 53225 Bonn erteilt wird, von dieser Verpflichtung entbunden wird.[19] Dies ist möglich, wenn der Vergütungsgläubiger in ei...mehr

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§ 38 Sponsoring / 2. Ertragsteuerliche Beurteilung beim Gesponserten

Rz. 24 Während die Behandlung der Sponsoring-Ausgaben bei dem Sponsor auf Basis des BMF-Schreibens vom 18.2.1998 in der Regel eindeutig zu qualifizieren ist, stellt sich die Qualifikation der Einnahmen bei der gesponserten gemeinnützigen Körperschaft als wesentlich streitbefangener dar. Eine Verknüpfung der Qualifikation bei der gesponserten Körperschaft und bei dem zahlende...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[3] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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Steuerbefreiung von Fluggastkontrollen (zu § 8 Abs. 2 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 8.2 Abs. 7 und Abs. 8 UStAE. Umsätze für die Luftfahrt können unter gesetzlich genau beschriebenen Voraussetzungen steuerfrei ausgeführt werden.[1] Die Finanzverwaltung ging bisher unterschiedslos davon aus, dass Leistungen an eine Luftfahrtbehörde für Zwecke der Luftaufsicht i. S. d. § 29 LuftVG nicht zu den nach § 8 Abs. 2 U...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (2) Kapitalisierungsfaktor

Rz. 315 Der Kapitalisierungsfaktor ist in § 203 Abs. 1 BewG starr vorgegeben, und zwar mit 13,75. Das Bundesministerium der Finanzen ist aber nach § 203 Abs. 2 BewG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Kapitalisierungsfaktor an die Entwicklung der Zinsstrukturdaten anzupassen. Eine von diesen Vorgaben abweichende Bestimmung des anzuwendenden K...mehr

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§ 17 Familienholding / 1. Einbringung von Privatvermögen

Rz. 83 Die Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft ist grundsätzlich als tauschähnlicher Vorgang anzusehen. Hinsichtlich der ertragsteuerlichen Konsequenz ist jedoch zu unterscheiden: Erfolgt die Vermögensübertragung im Wege einer (offenen) Einlage, also gegen Gewährung von Gesells...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 3. Ertragsteuerliche Behandlung wiederkehrender Leistungen

Rz. 130 In ertragsteuerlicher Hinsicht (Einkommensteuer) besteht die Zielsetzung bei der Vereinbarung wiederkehrender Bezüge in der Regel darin, dem Leistungsverpflichteten einen Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG zu ermöglichen. Der Leistungsberechtigte hat die empfangenen Leistungen dann korrespondierend nach § 22 Nr. 1 EStG als sonstige Einkünfte zu versteu...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Allgemeines – Zielsetzung

Rz. 120 Oftmals ist der Inhaber des Vermögens nur in der Lage bzw. bereit, sein Eigentum aufzugeben, wenn er im Gegenzug eine wirtschaftliche Absicherung in Form wiederkehrender Bezüge erhält. Es geht also hier um Vereinbarungen, in denen der Übernehmer "als Gegenleistung" für die Übergabe eines oder mehrere Vermögensgegenstände zu regelmäßigen Zahlungen an den Übergeber ver...mehr

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§ 17 Familienholding / II. Transfer an vermögensverwaltende Personengesellschaften

Rz. 80 Soweit der Einbringende selbst am Vermögen der (vermögensverwaltenden und auch nicht gewerblich geprägten) Personengesellschaft beteiligt ist, sind Einlagen von Gegenständen des Privatvermögens – mit oder ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten – steuerlich neutral. Es kommt weder zu Veräußerungs- noch zu Anschaffungsvorgängen.[159] An der steuerlichen Qualifikation d...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / b) Vervielfältiger

Rz. 55 Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 hat sich für den maßgeblichen Vervielfältiger gemäß § 14 Abs. 1 BewG eine grundlegende Änderung ergeben. Dieser hängt anders als bisher von der anhand der jeweils letzten veröffentlichten Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermittelnden aktuellen statistischen Lebenserwartung des Nießbrauchers ab. Die sich hieraus er...mehr

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§ 17 Familienholding / 2. Einbringung von Betriebsvermögen

Rz. 88 Bei der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts aus einem Betriebsvermögen in ein anderes handelt es sich um einen Vorgang im Sinne von § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 EStG. Das Wirtschaftsgut wird aus dem abgebenden Betriebsvermögen entnommen (§ 4 Abs. 1 S. 2 EStG) und in das aufnehmende Betriebsvermögen eingelegt (§ 4 Abs. 1 S. 8 EStG).[175] Die Bewertung richtet sich abw...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / II. Vermächtnismodell

Rz. 56 Beim Vermächtnismodell wird das Unternehmen bzw. die Beteiligung am Unternehmen im Wege des Vermächtnisses auf den Nachfolger übertragen. Soweit es sich beim Vermächtnisgegenstand um ein Einzelunternehmen handelt, muss genau bezeichnet werden, auf welche Vermögenswerte sich das Vermächtnis beziehen soll. Die bloße Bezugnahme auf eine Bilanz ist im Regelfall nicht ausr...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Erbrecht und Gesellschaftsrecht

Rz. 225 So wichtig die sorgfältige Konstruktion und Formulierung des Unternehmertestamentes ist, so wenig kann sie ihre eigentlich beabsichtigte Wirkung entfalten, wenn es an der Abstimmung von Testament und Gesellschaftsvertrag hapert. Insoweit gilt der eherne Grundsatz "Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor!" [312] D.h.: Bei Personengesellschaften bestimmt allein der Ges...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / V. Schenkung unter Vereinbarung von Gleichstellungsgeldern

Rz. 135 Oftmals verfügt der Schenker neben dem zu übergebenden Unternehmen nicht über ausreichendes Vermögen, alle Abkömmlinge ohne Versilberung des Besitzes wirtschaftlich gleich zu behandeln. Nichtsdestotrotz besteht oftmals der Wunsch, zum einen das Vermögen in seiner Substanz, also gegenständlich, zu erhalten und in dieser Form weiterzugeben und andererseits eine – wenig...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / cc) Besteuerung des Optionsberechtigten

Rz. 56 In steuerlicher Hinsicht stellen sich bei Optionsprogrammen ähnliche Probleme wie bei der anfänglichen verbilligten Einräumung einer Beteiligung. Denn wenn – und dies ist regelmäßig zu unterstellen[83] – der Preisnachlass als Gegenleistung für den Arbeitseinsatz des Managements anzusehen ist, liegen Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Mitunternehmerstellung bei Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 48 Der Gesellschafter ist regelmäßig Mitunternehmer der Gesellschaft, weil der Anteil selbst die Mitunternehmerstellung begründet.[87] Er verbleibt auch grundsätzlich dann in seiner Mitunternehmerstellung, wenn auch der Nießbraucher als Mitunternehmer anzusehen ist. Der Nießbraucher wird dann neben dem Gesellschafter Mitunternehmer, wenn er Mitunternehmerrisiko trägt und...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / Literaturtipps

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 93 Bildet Kapitalvermögen (z.B. im steuerlichen Privatvermögen gehaltene Anteile an der das Familienunternehmen tragenden Kapitalgesellschaft) den Gegenstand des Nießbrauchs, so handelt es sich insoweit um einen Nießbrauch an Rechten, der ertragsteuerlich nur dann relevant ist, wenn das Vermögen, an dem der Nießbrauch besteht, überhaupt einen Ertrag abwirft, im Regelfall...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / a) Vergütung von Organmitgliedern

Rz. 42 Nach der Grundidee des Gesetzes ist die Mitgliedschaft in Organen von Stiftungen als Ausübung eines Ehrenamts anzusehen. Lediglich anfallende Auslagen (Reisekosten, Verdienstausfall etc.) sind zu ersetzen. Satzungsmäßige Vergütungsregelungen sind aber dessen ungeachtet möglich. So können beispielsweise Sitzungsgelder, pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Ve...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Einkommensteuer

Rz. 371 Wird das Eintrittsrecht nicht ausgeübt, hat die Klausel die gleichen Wirkungen wie eine Fortsetzungsklausel.[574] Wird hingegen das Eintrittsrecht innerhalb von sechs Monaten seit dem Erbfall ausgeübt, treten nach Meinung der Finanzverwaltung die Wirkungen ein wie bei einer einfachen Nachfolgeklausel. Machen nur einzelne der Eintrittsberechtigten von ihrer Eintrittsmö...mehr

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§ 17 Familienholding / I. Verträge zwischen nahen Angehörigen – Grundsätzliches

Rz. 47 Im Hinblick darauf, dass gegensätzliche wirtschaftliche Interessen (wie unter fremden Dritten) beim Abschluss von Verträgen zwischen nahen Angehörigen oftmals fehlen, ist die steuerliche Anerkennung von unter Familienangehörigen geschlossenen Verträgen (auch Gesellschaftsverträgen) nicht immer gesichert.[91] Rz. 48 Aus steuerlicher Sicht muss ausgeschlossen sein, dass ...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / IV. Besteuerung von Leistungen an Begünstigte (Destinatäre)

Rz. 74 Unter der Voraussetzung, dass der Empfänger von Leistungen einer Familienstiftung nicht persönlich von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer befreit ist (z.B. wegen Gemeinnützigkeit), unterliegen Zuwendungen einer Stiftung an Begünstigte als Einkünfte aus Kapitalvermögen (nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG) der Einkommensteuer.[100] § 32d Abs. 1 EStG ist anzuwenden mit der ...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / I. Begünstigte Gesellschaften

Rz. 3 Hinsichtlich Anteilen an Kapitalgesellschaften setzt die Inanspruchnahme der Privilegierungen der §§ 13a, 13b, 13c, 19a und 28 sowie 28a ErbStG zunächst voraus, dass die jeweilige Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland bzw. in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat des EWR hat. Von den Begünstigungen ausgeschlossen ist daher nur noch de...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / b) Indirekte Beteiligungen (Treuhandverhältnisse)

Rz. 50 Ist eine unmittelbare Beteiligung Fremder (und hierzu zählt auch das Management) nicht gewünscht oder erscheint sie zu aufwendig, kann alternativ auch eine indirekte Beteiligung, z.B. durch die Begründung von Treuhandverhältnissen erwogen werden. Dabei hält die Eigentümerfamilie einen Teil der ihr zustehenden Gesellschaftsanteile treuhänderisch für den bzw. die Manage...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / I. Unternehmensnachfolge als Strukturierungsaufgabe

Rz. 1 Die Regelung der Unternehmensnachfolge gehört zu einer der schwierigsten Aufgaben, mit denen sich ein erfolgreicher Unternehmer im Laufe seines Lebens konfrontiert sieht. Denn neben rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten spielen hier nicht zuletzt wirtschaftliche, strategische und psychologische Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Anders als die o...mehr