Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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AGS 02/2021, Terminsgebühr ... / II. Anfall der Terminsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Vorliegend hatte der der Klägerin im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt weder einen gerichtlichen noch einen außergerichtlichen Te...mehr

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AGS 02/2021, Einwand der Ni... / II. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen

1. Grundsatz Das LAG Berlin-Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass in dem Kostenfestsetzungsverfahren nach einer gerichtlichen Kostengrundentscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Verfahrenskosten nach prozessualen Maßstäben und nach Maßgabe des Kostenrechts entschieden wird (BAG RVGreport 2010, 28 [Hansens]). Folglich könnten materiell-rechtliche Einwendungen und Einr...mehr

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AGS 02/2021, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist zu begrüßen, dass das OVG Berlin-Brandenburg schon vor dem Inkrafttreten des in seinem Fall noch nicht anwendbaren KostRÄG 2021 den Anfall der Terminsgebühr auch bei Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs, sei er auf Initiative des Gerichts oder ohne dessen Initiative geschlossen worden, bejaht. Unter welchen Voraussetzungen dem Prozess- bzw. Verfahrensbevollmäc...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 3. Begründetheit der Erinnerung

Die Auffassung, dass dem Rechtsanwalt die Terminsgebühr nach Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV auch für die Mitwirkung beim Abschluss eines schriftlichen außergerichtlichen Vergleichs anfallen kann, setzt sich in der Rspr. immer mehr durch.[4] Auch das dem SG Berlin im Rechtszug übergeordnete LSG Berlin-Brandenburg[5] vertritt diese Auffassung. I.Ü. genügt auch nach der durch da...mehr

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AGS 02/2021, Terminsgebühr ... / Leitsatz

Ein schriftlicher Vergleich i.S.d. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 der Anlage 1 zum VV erfordert keinen gerichtlichen Vergleich i.S.d. § 106 VwGO, sondern erfasst auch einen außergerichtlichen Vergleich, der auf Vorschlag des Gerichts oder auch ohne gerichtliche Initiative geschlossen wird. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.11.2020 – OVG 6 K 60/20mehr

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AGS 02/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Straf- und Bußgeldsachen (S. 49). Auch hier hat es nicht nur eine Erhöhung der Gebührenrahmen und Festgebühren für den Pflichtverteidiger gegeben, sondern auch einige inhaltliche Änderungen bzw. Klarstellungen, insbesondere für den Pflichtverteidiger Auch die Vergütung für Ins...mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen LSG gibt Anlass, auf einige Probleme des Verfahrens auf Festsetzung der PKH-/VKH-Anwaltsvergütung hinzuweisen. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Es entspricht zunächst einmal allgemeiner Auffassung in Rspr. und Lit., dass die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütun...mehr

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AGS 02/2021, Einwand der Ni... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen Die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg liegt auf der Linie der ganz überwiegenden Rspr., wonach materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu berücksichtigen sind, sondern vorrangig mit der Vollstreckungsgegenklage außerhalb des Kostenfestsetzungsv...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / 3 Anmerkung:

In diesem Kostenfestsetzungsverfahren ging es hin und her, was auch an dem Vorbringen der Parteien gelegen hat. Im Ergebnis ist die letzte Entscheidung des Rechtspflegers des LG Potsdam, mit der er dem Kostenfestsetzungsantrag der Kl. stattgegeben hat, richtig. Die Entscheidung des OLG Brandenburg gibt Anlass, sich ein wenig mit einigen Grundsätzen des Kostenfestsetzungsverf...mehr

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AGS 02/2021, Anrechnung der... / Leitsatz

Auf die aus der Landeskasse zu zahlende Verfahrensgebühr ist eine vorangegangene Geschäftsgebühr nur insoweit anzurechnen, als sie auch an den Anwalt gezahlt worden ist. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.12.2020 – L 39 SF 41/18 B Emehr

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AGS 02/2021, Einwand der Ni... / Leitsatz

In dem Kostenfestsetzungsverfahren wird nach einer gerichtlichen Kostengrundentscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Verfahrenskosten nach prozessualen Maßstäben und nach Maßgabe des Kostenrechts entschieden (vgl. BAG 28.5.2009 – 8 AZR 226/08, zu II 1 m.w.N. = RVGreport 2010, 28 [Hansens]). Materiell-rechtliche Einwendungen und Einreden gegen den prozessualen Kosteners...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / 1. Unkenntnis des Beklagten

Hat der Kläger seine Klage bspw. einen Tag vor dem angesetzten Verhandlungstermin[7] oder auch nur wenige Minuten vor Aufruf der Sache per Telefax, per elektronischer Post oder durch Abgabe des Rücknahmeschriftsatzes in der Geschäftsstelle persönlich zurückgenommen, ist die Klagerücknahme mit Eingang bei Gericht wirksam geworden. Dies hat gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO zur Folge...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / Leitsatz

1. Das RVG findet für Tätigkeiten eines Rechtsanwalts als Syndikusanwalt i.S.d. § 46 Abs. 3 BRAO keine Anwendung. 2. Die im Rahmen einer Tätigkeit als Syndikusanwalt erbrachten Leistungen sind deshalb nicht nach Maßgabe des RVG zu vergüten und damit vom unterlegenen Gegner auch nicht gem. § 91 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 ZPO zu erstatten. 3. Wird der als Syndikusanwalt beschäftigte...mehr

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AGS 02/2021, Einwand der Ni... / I. Sachverhalt

Der Rechtspfleger des ArbG Berlin hatte durch Kostenfestsetzungsbeschluss vom 3.6.2020 die von dem Kläger an die Beklagte zu erstattenden Anwaltskosten des Revisionsverfahrens festgesetzt. Die Beklagte hatte Anwaltskosten i.H.v. 2.629 EUR sowie Parteiauslagen i.H.v. 233 EUR zur Festsetzung angemeldet. Der Rechtspfleger des ArbG hat die Anwaltskosten antragsgemäß auf 2.629 EU...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / Sachverhalt

Die Kl. hat gegen die Bekl. vor dem LG Potsdam ein Anerkenntnisurteil erwirkt, nach dem die Bekl. auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. In diesem Rechtsstreit hat sich die Kl. durch einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten vertreten lassen, der gleichzeitig ihr Syndikusanwalt war. Im Kostenfestsetzungsverfahren hat die Kl. mit Antrag vom 4.10.2019 Anwaltskos...mehr

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AGS 02/2021, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

In dem Rechtsstreit vor dem VG Berlin hatte das Gericht den Beteiligten einen außergerichtlichen Vergleich vorgeschlagen, wonach der Beklagte der Klägerin eine Ausbildungsförderung in näher bestimmtem Umfang gewährt und die Klägerin die Klage zurücknimmt. Die Beteiligten haben diesem Vorschlag zugestimmt. Hieraufhin hat die Klägerin ihre Klage wieder zurückgenommen. Der der K...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

In dem gegen das Jobcenter geführten Rechtsstreit hat das SG Berlin im Jahr 2018 Rechtsanwalt A dem Kläger im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet. Der Rechtsanwalt hat nach Einreichen der Klageschrift mit dem Jobcenter korrespondiert. In dem hieraufhin erfolgten schriftlichen Vergleichsvorschlag des Jobcenters, den Rechtsanwalt A schriftsätzlich angenommen hat, hat sich ...mehr

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zfs 02/2021, (Keine) Verjäh... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige erhobene Rechtsbeschwerde hat lediglich den aus dem Tenor ersichtlichen geringen Teil-Erfolg. Im Übrigen ist sie nach Maßgabe von §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 349 Abs. 2 StPO unbegründet. Zur Begründung nimmt der Senat auf die auch unter Berücksichtigung des Vorbringens in der Gegenerklärung v. 17.2.2020 zutreffenden Erwägungen der GenStA in ihrer Zuschrift v...mehr

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zfs 02/2021, BahnCard 50 al... / 3 Anmerkung:

Der Einzelrichter des OLG Celle hat eine praxisgerechte Entscheidung getroffen, die der kostensparenden Verfahrensweise des Verteidigers und auch den Interessen der Staatskasse Rechnung trägt. Zur Vermeidung von Missverständnissen soll hier auf einige Probleme näher eingegangen werden. I. Gesetzliche Grundlagen des Vergütungsanspruchs Der im Wege der Prozesskostenhilfe oder Ve...mehr

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FF 02/2021, Erwerbstätigenbonus und Halbteilung

I. Anfang des vergangenen Jahres löste der Beschl. v. 13.11.2019 nicht nur in der Anwaltschaft, sondern auch innerhalb der Amts- und Oberlandesgerichte eine lebhafte Diskussion aus, weil der BGH die Süddeutschen Leitlinien insoweit übernommen zu haben schien, als er sich für einen Erwerbstätigenbonus von 1/10 neben dem Abzug pauschalierter berufsbedingter Aufwendungen ausges...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberatung: Organ der Steuerrechtspflege nicht systemrelevant

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder kommt in einem Beschluss vom 13.5.2020 (Az. VG 6 L 227/20) zu dem Ergebnis, dass ein Steuerberater kein Organ der allgemeinen Rechtspflege, sondern gem. § 32 Abs. 2 Satz 1 StBerG lediglich ein (entbehrliches) Organ der Steuerrechtspflege ist. Daher schlussfolgern die Richter, dass die Steuerrechtspflege nicht als besonderer Teil der Rech...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Einspruch nach RVG abrechnen doch nicht günstiger?

Frage: Ich wollte erstmals einen Einspruch gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid nach § 40 StBVV n. F. abrechnen und bin dabei auf Unklarheiten gestoßen. Der Einspruch bewirkte eine Herabsetzung der ursprünglich festgesetzten GrESt um 460 EUR. Wenn ich dies nach § 40 StBVV i. V. m. Nr. 2300 VV RVG mit einer Geschäftsgebühr von 1,3 abrechne, bekäme ich 58,50 EUR. Das irritiert...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 70)

An die Stelle der in Zeile 69 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines Grundstüc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 41 und Zeile 48)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 3 Literatur

Rz. 52 Becker, Die Voraussetzungen des Unterlassungszwangs im Berufskrankheitenrecht, NZS 2004 S. 618. ders., Gesetzliche Unfallversicherung, München 2004. Benz, § 3 BKV – Kausalität, Aufgabenzwang, Maßnahmenkatalog aus Sicht der GUV, Berichtsband über das Berufskrankheiten-Kolloquium des HVBG und der ABD zum "Bamberger Merkblatt" am 6./7. März 2003, 119–126 (BK-Report, 3/2003...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.1 Allgemeine Angaben

Die in den Zeilen 11–15 einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder gesetzlicher Vertreter ist und wem der Steuerbescheid zugesandt werden soll. Die Zeilen 5-10 sind seit VZ 2020 frei. Die Anschrift ist für die Identifikation des Steuerpflichtigen nicht mehr nötig; Änderun...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Beginnt der Gewerbebetrieb mit dem Beginn der Abschreibung eines Wirtschaftsguts, ist diese in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen.[2] Die Steuerpflicht erlischt, wenn...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.4 Gewinnanteile stiller Gesellschafter (Zeile 43 und Zeile 50)

Auch hier erfolgt der Ansatz der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Stiller Gesellschafter ist, wer sich mit einer Vermögenseinlage am Handelsgeschäft eines anderen beteiligt. Eine stille Beteiligung ist am Handelsgewerbe eines Einzelunternehmers an einer Handelsgesellschaft (Personen- und Kapitalgesell...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.1.1.3 Wiederaufleben

Rz. 9 Die Gefahr des Wiederauflebens kommt in Betracht, wenn die Berufskrankheit bereits zuvor ausgebrochen war, wenn also alle Voraussetzungen des Berufskrankheiten-Tatbestandes gegeben waren und der Versicherungsfall eingetreten war. Weiter wird vorausgesetzt, dass die Krankheit ausgeheilt war, nun aber mit einem erneuten Ausbruch der Krankheit zu rechnen ist, wenn die gef...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.10 "Export" von Übergangsleistungen ins Ausland

Rz. 50 Ob Übergangsleistungen auch an solche ausländische Versicherte (weiterhin) zu erbringen sind, die in ihr Heimatland zurückkehren, ist höchstrichterlich nicht entschieden und wird in der Kommentarliteratur uneinheitlich beantwortet (bejahend: Koch, in: Lauterbach § 9 SGB VII Anh. II Rz. 138; Becker, § 9 SGB VII Rz. 457); verneinend: Mehrtens/Brandenburg, § 3 Rz. 6, und...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 6 Rück... / 2.2 Abgrenzung gegenüber der Anerkennung nach § 9 Abs. 2 SGB VII

Rz. 6 Liegt der Versicherungsfall vor dem Rückwirkungszeitpunkt nach § 6 , so kommt allein eine Anerkennung wie eine Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2 in Betracht. Ist diese vor dem Inkrafttreten der in Aussicht genommenen Änderung der BKV erfolgt, so erhält der Versicherte dadurch eine Rechtsposition, die aus rechtsstaatlichen Gründen durch die in der Verordnung getroffene Reg...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 46 und 47 und Zeilen 53 und 54)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 44, 44a, 45 und Zeilen 51, 51a, 52)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dage...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.2 Art der Bezüge, Personenkreis

Rz. 183 Stpfl. sind Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen, Übergangs-, Überbrückungs-, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen und Versorgungsbezüge, die aufgrund des Abgeordnetengesetzes oder des Europaabgeordnetengesetzes v. 6.4.1979, BGBl I 1979, 413, BGBl I 1986, 2039, zuletzt geändert durch G. v. 23.10.2008, BGBl I 2008, 2020, sowie vergl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Gewährung von Beköstigung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 39 Unter Beköstigung ist die Versorgung der aufgenommenen Jugendlichen mit der im Zusammenhang der Aufnahme stehenden erforderlichen Verpflegung (Abgabe von Speisen und Getränken) zu verstehen. Wohl nicht begünstigt ist die Abgabe alkoholischer Getränke und von Tabakwaren, weil diese Umsätze nicht notwendigerweise mit der Aufnahme der Jugendlichen in Verbindung stehen.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2.2 Straftaten außerhalb des Arbeitsverhältnisses

Bei außerhalb des Arbeitsverhältnisses begangenen Straftaten gilt der Grundsatz: Wichtig "Der Arbeitgeber ist nicht Sittenwächter des Arbeitnehmers." Deshalb liegt in solchen Fällen ein "wichtiger Grund an sich" allenfalls vor, wenn die Tat konkreten Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat und dieses negativ beeinträchtigt. Das ist der Fall, wenn die Straftat die Arbeitsleistun...mehr

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AGS 01/2021, Verzögerungsge... / II. Voraussetzungen für die Auferlegung der Verzögerungsgebühr

Gem. § 38 GKG kann das Gericht unter den dort näher beschriebenen Voraussetzungen dem Kläger oder dem Beklagten von Amts wegen eine besondere Gebühr in Höhe einer 1,0 Gebühr auferlegen. Von dieser Regelung ist auch der Fall erfasst, dass die Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung nötig ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verzögerung des Rechtsstreits...mehr

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FF 01/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

BGH, Beschl. v. 23.9.2020 – XII ZB 94/20 Einem Beteiligten im Kindesunterhaltsverfahren ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass der Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde ...mehr

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AGS 01/2021, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Thür. OVG bedarf einiger Anmerkungen. 1. Anfall der Terminsgebühr a) Rechtslage bis 31.7.2013 Ob eine Terminsgebühr für Besprechungen dann anfallen kann, wenn der Rechtsanwalt Besprechungen allein mit dem Gericht oder dem Berichterstatter geführt hat, war schon nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV umstritten.mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / III. Bedeutung für die Praxis

Regelmäßig wird verkannt, dass weder in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG noch in einem Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO Wertfragen geklärt werden können. Wenn sich in solchen Verfahren ein Streit über den Gegenstandswert oder Streitwert ergibt, ist das Verfahren zwingend auszusetzen, bis das Wertfestsetzungsverfahren abgeschlossen ist (f...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Keine Mitwirkung des Gerichts erforderlich

Rz. 343 Ergänzt wird ferner, dass die Gebühr bei einer Einigung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts anfällt. Daraus ergibt sich, dass auch ein privatschriftlicher Vergleich ausreicht, was der BGH für die Zivilgerichtsbarkeit vor Kurzem bereits klargestellt hat. Rz. 344 Hinweis Für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1, Var. 3 VV RVG genügt der Abschluss eines außerge...mehr

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AGS 01/2021, Wie sind außer... / 2. Nicht zu berücksichtigende Einwendungen

Unberücksichtigt bleiben ausnahmsweise nur diejenigen Einwendungen, die offensichtlich unbegründet sind. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn die Haltlosigkeit des Einwandes ohne nähere Sachprüfung auf der Hand liegt, der Einwand substanzlos ist oder erkennbar rechtsmissbräuchlich erhoben wird.[6] Auch nicht jeder pauschal erhobene Einwand, der seine Grundlage außerhalb des ...mehr

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AGS 01/2021, Verzögerungsge... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Möglichkeit der Verhängung einer Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG ist sowohl bei den Gerichten als auch bei den Rechtsanwälten kaum bekannt. In der Praxis verhängen die Gerichte recht selten eine solche Verzögerungsgebühr. Deshalb ist es sachgerecht, sich mit der in § 38 GKG geregelten Verzögerungsgebühr näher zu befassen. 1. Anwendungsbereich Die Verzögerungsgebühr gem. §...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / Leitsatz

Macht der Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG geltend, die zur Festsetzung angemeldeten Gebühren seien nach einem zu hoch angesetzten Gegenstandswert berechnet, liegt darin in der Regel ein konkludenter Antrag auf förmliche Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 1 RVG, sodass das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 Abs. ...mehr

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AGS 01/2021, Verzögerungsge... / Leitsatz

Eine beabsichtigte Klageerweiterung rechtfertigt es nicht ohne Weiteres, einen anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung zu versäumen (entgegen LAG Köln v. 20.7.2018 – 11 Ta 252/17). LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.11.2020 – 17 Ta 1414/20mehr

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AGS 01/2021, Fragen und Lös... / II. Verzögerungsgebühr

Das Prozessgericht kann dem Beklagten gem. § 38 S. 1 GKG eine sog. Verzögerungsgebühr auferlegen, weil durch sein Verschulden, bzw. das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten, das ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist, die Anberaumung eines neuen Verhandlungstermins erforderlich wurde (s. LAG Berlin-Brandenburg AGS 2021, 34 [Hansens]). Das Verschulden des Beklagten ka...mehr