Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 170 Nach § 21 Abs. 2 S. 3 UmwStG steht dem Einbringenden ein originäres Bewertungswahlrecht zu, das er unabhängig von der Ausübung des Bewertungswahlrechts der übernehmenden Gesellschaft ausüben kann. Der Einbringende kann beantragen, dass der Buchwert oder ein Zwischenwert als Veräußerungspreis der eingebrachten und als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile gilt. Vo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 92 Nach § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG hat die übernehmende Gesellschaft die Anteile an der erworbenen Gesellschaft in der Steuerbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen (einfacher Anteilstausch). § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG definiert den qualifizierten Anteilstausch, wonach die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung über die Mehrheit der Stimmrechte an der erw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3 Eingebrachtes Betriebsvermögen

Rz. 18 Aus der Formulierung "eingebrachte Betriebsvermögen" und dem Klammerverweis auf § 20 Abs. 2 S. 2 und § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG kann ebenfalls gefolgert werden, dass § 23 Abs. 1 UmwStG nicht nur die Fälle der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 20 UmwStG, sondern auch die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.2 Zwischenwert

Rz. 130 § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG gestattet es, die eingebrachten Anteile auch mit einem zwischen dem niedrigeren Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Zwischenwert zu bewerten. Grundsätzlich kann die übernehmende Gesellschaft den Zwischenwert in seiner Höhe beliebig wählen. Rz. 131 Das Bewertungswahlrecht kann immer gesondert für jeden Sacheinlagegegenstand ausgeübt werden ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.4 Umgekehrte Anrechnung auf Verbleibensfristen des Einbringenden

Rz. 44 Nach herrschender und durch den BFH bestätigter Auffassung führt die Besitzzeitanrechnung auch dazu, dass die weitere Besitzzeit der übernehmenden Gesellschaft auf etwaige für den Einbringenden geltende Verbleibensfristen angerechnet wird.[1] Rz. 45 – 49 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.2 Anwendungsbereich

Rz. 172 Die von § 21 Abs. 2 S. 3 UmwStG geregelten Fälle sind unzweifelhaft Unterfälle des § 21 Abs. 2 S. 2 UmwStG ("in den Fällen des Satzes 2"). § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG erfasst unstrittig alle Fälle des Anteilstauschs nach § 21 Abs. 1 UmwStG. Fraglich ist aufgrund des reinen Wortlauts allerdings, ob § 21 Abs. 2 S. 2 UmwStG auch noch alle Fälle des § 21 Abs. 1 UmwStG erfass...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3.3.1 Aufstockung der Buchwertansätze (§ 23 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 197 Nach dem Gesetzeswortlaut sind die "Anschaffungskosten" der eingebrachten Anteile zu erhöhen. Dieser Satz ist insoweit missverständlich, als nicht die Anschaffungskosten, sondern (nur) die Buchwerte der eingebrachten Anteile gemeint sein können, und als die eingebrachten Anteile überhaupt nicht mehr zum Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft gehören. Rz. 198...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.1 Allgemeines

Rz. 151 Falls es nach § 22 Abs. 1 UmwStG ggf. i. V. m. Abs. 3, 6 oder 7 UmwStG zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt, hat die übernehmende Gesellschaft nach § 23 Abs. 2 S. 1 UmwStG im Jahr des Eintritts des den Einbringungsgewinn I auslösenden schädlichen Ereignisses die Möglichkeit, die aktuellen Buchwerte der vormals eingebrachten Wirtschaftsgüter i...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft als Gegenstand der Einbringung

Rz. 29 Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällt nach § 21 Abs. 1 UmwStG grundsätzlich immer in den Anwendungsbereich des § 21 UmwStG, ungeachtet dessen, ob es sich um mehrheitsvermittelnde Anteile, um Anteile in einem Privat- bzw. Betriebsvermögen oder um Anteile an einer inl. bzw. ausl. Gesellschaft handelt. Die Frage der mehrheits...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.3 Zurechnung von steuerrelevanten Tatbeständen

Rz. 59 Der Eintritt der übernehmenden Gesellschaft in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden bewirkt, dass die Realisierung von steuerrelevanten Tatbeständen in Bezug auf das eingebrachte Betriebsvermögen durch den Einbringenden vor dem Einbringungszeitpunkt nicht nur dem Einbringenden selbst, sondern zusätzlich auch der übernehmenden Gesellschaft zuzurechnen ist, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.4.5 Organschaft

Rz. 79 Die Fußstapfentheorie (§§ 23 Abs. 1 i. V. m. 12 Abs. 3 S. 1 und 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG) gilt auch für die körperschaftsteuerlichen Organschaftsvoraussetzungen. Aus den § 4 Abs. 2 S. 3 und § 12 Abs. 3 Hs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 UmwStG folgt, dass die übernehmende Körperschaft umfassend und vorbehaltlos in die steuerliche Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft eint...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.4.4 Verlust- und Zinsabzug

Rz. 73 Ein etwaiger einkommen-, körperschaft- oder gewerbesteuerrechtlicher laufender Verlust oder Verlustvortrag geht nicht, auch nicht anteilig auf die übernehmende Gesellschaft über. Dies gilt auch für Verlustvorträge i. S. d. §§ 15 Abs. 4, 15a und 15b EStG sowie für den Zinsvortrag i. S. d. § 4h EStG ggf. i. V. m. § 8a KStG. [1] Rz. 74 Die übernehmende Gesellschaft kann tr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.2 Anrechnung von Vorbesitzzeiten in einem Privatvermögen

Rz. 34 Streitig ist, ob die "entsprechende" Geltung i. S. d. § 23 Abs. 1 UmwStG dahin gehend zu verstehen ist, dass die Vorbesitzzeiten auch dann anrechenbar sind, wenn der Einbringende die im Rahmen eines Anteilstauschs nach § 21 UmwStG eingebrachten Anteile in seinem Privatvermögen gehalten hatte.[1] Rz. 35 Für die Einbeziehung der Vorbesitzzeiten im Privatvermögen spricht,...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.3 Antrag der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 156 Die Aufstockung der Buchwerte erfolgt nur auf Antrag der übernehmenden Gesellschaft. Rz. 157 Der Antrag kann nicht auf einzelne Wirtschaftsgüter und auch nicht betragsmäßig beschränkt werden.[1] Rz. 158 Der Antrag ist an keine unmittelbare Frist und auch keine bestimmte Form gebunden, sodass er wohl auch konkludent[2] – z. B. durch Einreichung einer Steuerbilanz mit au...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.3.4 Erweitertes Besteuerungsrecht an den erhaltenen Anteilen bei Ansatz des gemeinen Werts (§ 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 199 Nach der hier vertretenen Auffassung kann sich die Formulierung des § 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 2 UmwStG "in diesem Fall" nur auf den Fall des § 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 1 UmwStG insgesamt beziehen, sodass das erweiterte Besteuerungsrecht an den erhaltenen Anteilen nur greift, wenn die Voraussetzungen der Fusionsrichtlinie erfüllt sind und wenn der Einbringende einen ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.1 Allgemeines

Rz. 149 Veräußert der Einbringende im Fall einer Sacheinlage i. S. d. § 20 UmwStG unter dem gemeinen Wert die erhaltenen Anteile innerhalb von sieben Jahren[1] oder wird einer der Ersatztatbestände realisiert[2], kommt es zur rückwirkenden Besteuerung des sog. Einbringungsgewinns I.[3] In den Fällen der (Mit-)Einbringung von Anteilen nach der §§ 20 UmwStG oder 21 UmwStG [4] ko...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.1 Allgemeines

Rz. 152 Nach § 23 Abs. 2 S. 1 und 2 UmwStG kommt es nur dann zur Aufstockung der Buchwerte bei der übernehmenden Gesellschaft, wenn bzw. soweit die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Anwendungsfall des § 22 Abs. 1 UmwStG, Antrag der übernehmenden Gesellschaft, soweit der Einbringende die Steuer auf den Einbringungsgewinn I nachweislich entrichtet hat, soweit die eingebracht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.5 Noch-Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 168 Die Aufstockung der Buchwerte hat nicht pauschal in einem Posten, sondern wirtschaftsgutbezogen zu erfolgen.[1] Der Einbringungsgewinn I wird nur insoweit berücksichtigt, wie die Wirtschaftsgüter noch zum Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft gehören oder zwischenzeitlich zum gemeinen Wert weiter übertragen wurden. Rz. 169 Für die Frage der Zugehörigkeit ist...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Besteuerung eines Einbringungsgewinns (§ 21 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 228 Der Anteilstausch ist grundsätzlich als Veräußerung der eingebrachten Anteile zu beurteilen, mit den Besonderheiten, dass die Höhe des Einbringungsgewinns in Abhängigkeit von der Ausübung der Bewertungswahlrechte variieren kann und die Anwendung einiger Steuervergünstigungen durch § 21 Abs. 3 UmwStG reglementiert wird. Rz. 229 Der Einbringungsgewinn ermittelt sich aus d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Buchwerte (Abspaltungsbetrag)

Rn. 230a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die FinVerw ist zunächst davon ausgegangen, dass diesen Referenzmengen kein Buchwert zuzuordnen sei, weil es sich hierbei um nicht entgeltlich angeschaffte immaterielle WG handele. Dies hatte zur Folge, dass bei späteren Veräußerungen von Milchquoten zusammen mit dem Grund und Boden der gesamte Veräußerungserlös der Milchquote versteuert w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Auswirkungen aus dem Auslaufen der Milchquotenregelung

Rn. 230g Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Wie vorstehend (s Rn 230) erläutert, ist die Milchquotenregelung zum 31.03.2015 ausgelaufen; Buchwerte (Abspaltungsbeträge) können zu diesem Stichtag nur noch vorhanden sein für Milchreferenzmengen, die der Verlustausschlussklausel (s Rn 230c) unterliegen. Alle anderen Buchwerte bzw Abspaltungsbeträge sind bis zum Auslaufen der Milchrefere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zuckermarktordnung

Rn. 231 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei den Zuckerrübenlieferrechten handelt es sich wie bei den Milchlieferrechten um gemeinschaftsrechtlich geregelte Lieferrechte (zur historischen Entwicklung s BFH vom 16.10.2008, BStBl II 2010, 28). Die Zuckermarktordung läuft – nach erneuter Verlängerung durch VO (EG) 1308/2013 – nunmehr endgültig mit Ablauf des Zuckerwirtschaftsjahrs 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Isolierte Veräußerung der Milchreferenzmenge

Rn. 230d Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Gewinn aus der (isolierten) Veräußerung der Milchreferenzmenge stellt laufenden Gewinn dar; er ist weder unter dem Gesichtspunkt einer Teilbetriebsveräußerung noch als Entschädigung iSd § 24 Nr 1 Buchst b EStG tarifbegünstigt (s Rn 220). Auch eine Rücklagenbildung nach §§ 6b, 6c EStG scheidet aus, weil es sich diesbezüglich um ein imma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Der Einschlag und seine Folgen

Rn. 9g Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ob ein Holzeinschlag gleichzeitig zu einer Buchwertminderung führt, hängt letztendlich von der Art und dem Umfang des Einschlags ab. Regelmäßig erforderliche Durchforstungsmaßnahmen (während der Umtriebszeit, also in der sog Vornutzungsphase) führen grundsätzlich zu keinem Bestandsabgang bzw zu einer Wertminderung des fortbestehenden Bestands...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerung von übrigem AV und Tieren (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 225 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unter die Vorschrift fallen Gewinne (bzw Verluste) aus der Veräußerung/Entnahme von nicht bereits unter Buchst a fallenden Anlagegütern (Maschinen, Betriebsvorrichtungen usw) und Tieren (gleichviel ob zum AV oder UV gehörig), sofern der Veräußerungspreis bzw der Entnahmewert je WG einschließlich gesetzlicher USt mehr als EUR 15 000 beträgt;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 200 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Gewinne aus den verschiedenen Erfassungstatbeständen sind entsprechend § 13a Abs 7 S 1 EStG zwingend durch EÜR zu ermitteln. Der jeweils anzusetzende Gewinn ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Veräußerungs- bzw Entnahmewerte zu den zum Veräußerungs- bzw Entnahmestichtag maßgeblichen (evtl noch um AfA bereinigten) Buchwert; wegen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Überführung von WG aus einem Betrieb mit Durchschnittssatzgewinnermittlung in einen daneben bestehenden anderen Betrieb des StPfl

Rn. 345 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Überführt ein LuF mit Durchschnittssatzgewinnermittlung WG in einen daneben vorhandenen anderen Betrieb desselben StPfl – insbesondere Eigenerzeugnisse –, sind die überführten WG grundsätzlich mit dem Buchwert (= HK bzw Selbstkosten) gemäß § 6 Abs 5 S 1 EStG anzusetzen. Unterhält ein StPfl mehrere Betriebe mit unterschiedlichen Gewinneinkun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nießbrauch an einem Grundstück

Rn. 210b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein dem Ertragsnießbrauch (s Rn 209a) gleichstehender Vorgang ist gegeben, wenn sich zB die Eltern iRd Hofübergabe beispielsweise die Erträge an bestimmten, mit übergebenen WG vorbehalten. Befinden sich danach zB im (geduldeten) luf BV vermietete Wohn- und Geschäftshäuser, und behalten sich die Eltern iRd Hofübergabe neben den vertraglich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verlustausschlussklausel

Rn. 230c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Pauschal nach § 55 Abs 1–4 EStG bewerteter Grund und Boden unterliegt gemäß § 55 Abs 6 EStG einer Verlustausschlussklausel. Diese Verlustausschlussklausel setzt sich folgerichtig auch an denjenigen Abspaltungsbeträgen fort, die aus pauschal bewertetem Grund und Boden hervorgegangen sind (BMF vom 05.11.2014, BStBl I 2014, 1503 Rz 29; BFH vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verkauf von Waldgrundstücken

Rn. 9d Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zur Frage, wann die Veräußerung von Waldflächen aus einer bestehenden Bauernwaldung bzw aus einem Nachhaltsbetrieb die Merkmale einer Teilbetriebsveräußerung erfüllen, s § 14 Rn 56ff (Mitterpleininger). Bzgl der Aufteilung eines einheitlichen Veräußerungserlöses auf die einzelnen mitveräußerten WG (Waldboden, Bestockung, Wege, Gebäulichkeite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

Rn. 10 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung eingeschlagenen Holzes s § 34b Rn 90ff (Mitterpleininger). Das geschlagene Holz geht mit seinem Einschlag vom AV in das UV über (RFH v 17.11.1943, RStBl 1944, 50; BFH v 05.06.2008, BStBl II 2008, 960; BMF v 16.05.2012, BStBl I 2012, 595 Abschnitt B.I.2.); es ist gemäß § 6 Abs 1 Nr 2 EStG am Bilanzstichtag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Insbesondere: Ausgleichsposten mit Rücklagencharakter

Rz. 1149 [Autor/Stand] Nach der m.E. zutreffenden Verwaltungsauffassung in R B 103.1 Abs. 2 letzter Satz ErbStR 2019 (abgedruckt in Rz. 1122) unterliegen dem Abzugsverbot des § 103 Abs. 3 BewG auch die Ausgleichsposten mit Rücklagencharakter. Zu diesen Ausgleichsposten rechnen auch diejenigen in der Steuerbilanz gebildeten Positionen, mit denen Gewinne neutralisiert werden, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Aktivierung

Rn. 9f Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gemäß § 141 Abs 1 S 4 AO brauchte sich die (jährliche) Bestandsaufnahme nicht auf das stehende Holz zu erstrecken. Diese Aussage bezog sich aber lediglich auf den (jährlichen) Holzmengenzuwachs und darf nicht so verstanden werden, dass angefallene AK oder HK für den Holzbestand nicht zu aktivieren gewesen wären. Das in § 141 Abs 1 S 4 AO ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbeziehung der stillen Reserven

Rn. 285 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ein evtl zu berücksichtigender Aufgabegewinn, in dem die stillen Reserven des BV erfasst werden, lässt sich durch Gegenüberstellung des bis zum Aufgabe- bzw Veräußerungszeitpunkts fortentwickelten letzten BV als sog Aufgabe-Anfangsvermögen u des sich durch Ansatz der Werte des § 14 EStG iVm § 16 Abs 3 EStG ergebenden sog Aufgabe-Endvermögen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Auswirkungen beim Verpächter

Rn. 197a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Verpächter ermittelt seinen Gewinn aus der eisernen Verpachtung regelmäßig nach § 4 Abs 3 EStG. Soweit er bisher bilanzierend war, ergeben sich hieraus uU Hinzurechnungen u Abrechnungen nach den in R 4.6 Abs 2 EStR 2012 aufgestellten Grundsätzen (insb durch die Auflösung etwaiger gebildeter Rückstellungen u passiver RAP). Während der B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung der Ansprüche

Rn. 243 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Jeder einzelne Zahlungsanspruch stellt für sich gesehen ein immaterielles, abnutzbares WG des AV dar, das allerdings nur aktivierungsfähig ist, soweit es entgeltlich angeschafft worden ist. Die erstmalige Zuteilung der Zahlungsansprüche führt dagegen mangels entgeltlichem Erwerb gemäß § 5 Abs 2 EStG nicht zu einer Bilanzierungsfähigkeit. Di...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.3 Leasing

Rz. 110 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der Praxis haben sich, wie auch in anderen Ländern, zwei Arten von Leasing entwickelt, nämlich das sog. Operative Leasing und das Finanzierungsleasing. Diese zwei Grundarten wurden auch in das Leasinggesetz übernommen. Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Finanzierungsleasingvertrag liegt in Anlehnung an die im Bereich der IFRS/IAS entwic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Gebäude

Rn. 216 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 EStG umfasst auch Gewinne aus der Veräußerung und/oder Entnahme von zum BV gehörenden (Wohn- und Betriebs-)Gebäuden, wobei unbeachtlich ist, ob sich die Gebäude auf eigenem oder fremdem Grund und Boden befinden. Die Einnahme bzw die Entnahme ist bei Zufluss bzw im Wj der Entnahme zu erfassen, während der Buchwertabgang ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Folgerungen für den Pächter

Rn. 198 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Pächter setzt die eisern übernommenen beweglichen WG des AV (nicht Grundstücke u Gebäude, sowie Betriebsvorrichtungen, die als bewegliche WG gleichwohl Grundstücks- u Gebäudebestandteil sind, vgl BFH v 28.05.1998, BStBl II 2000, 286) mit dem bisherigen Buchwert des Verpächters in seiner Bilanz an (erfolgsneutral über Einlage). In gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Grund- und Boden

Rn. 205 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gewinne aus der Veräußerung und/oder Entnahme bzw Untergang von zum BV gehörigem Grund und Boden sind grundsätzlich nicht mit der Durchschnittssatzgewinnermittlung abgegolten, sondern zusätzlich als Sondergewinn zu erfassen. Der erstmals in § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG aufgenommene Hinweis, dass bei der Ermittlung des Buchwerts für da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) AfA auf die Abspaltungsbeträge

Rn. 230b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Soweit die Abspaltungsbeträge aus pauschal bewertetem Grund und Boden hervorgegangen sind, hat die FinVerw (BMF vom 05.11.2014, BStBl I 2014, 1503 Rz 28; BFH vom 09.09.2010, BStBl II 2011, 171) zutreffend eine AfA versagt (s Rn 230c). Dagegen lässt sie nunmehr erstmals für Buchwerte, die aus mit dem höheren Teilwert nach § 55 Abs 5 EStG be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Aufzucht und Halten fremder Tiere

Rn. 265 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einnahmen aus der Pensionspferdehaltung waren bislang als eine den Dienstleistungen vergleichbare, artverwandte Tätigkeit zu beurteilen; die daraus erzielten Gewinne führten in der früheren Fassung des § 13a EStG nur insoweit zu einem Sondergewinn, als sie gegenüber Nichtlandwirten erbracht wurden, und nicht etwa deshalb, weil es sich i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zurechnung der zur Energiegewinnung eingesetzten WG

Rn. 59b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die der Energieerzeugung dienenden WG stellen grundsätzlich entsprechend in R 4.3 Abs 4 S 2 EStR aufgestellten Zuordnungsregeln gewerbliches BV dar; dies gilt nur dann nicht, wenn die erzeugte Energie überwiegend im luf Betrieb Verwendung findet (s Rn 59a). Bei den zum Einsatz kommenden WG dürfte es sich regelmäßig um Betriebsvorrichtungen h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewinnkorrekturen beim Übergang zum BV-Vergleich

Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wie vorstehend bereits ausgeführt, steht die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen dem Grunde nach einer Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 EStG gleich (R 13.5 Abs 2 S 2 EStR 2012; "die Gewinnermittlung nach § 13a EStG stellt quasi einen verdeckten Bestandsvergleich dar", BFH v 16.06.1994, BStBl II 1994, 932). Geht danac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Liebhaberei nach Zubilligung einer Anlaufphase

Rn. 294 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ist eine Betätigung nach Zubilligung einer Anlaufphase endgültig als Liebhaberei zu qualifizieren, fällt also eine bislang bestehende Einkunftserzielungsabsicht weg, weil zB prognostizierte Gewinne ausbleiben u evtl eingeleitete Gegenmaßnahmen ohne Erfolg geblieben sind, sind die aus der Betätigung erzielten Verluste ab diesem Zeitpunkt nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Energieerzeugung durch Wind-, Solar- und Wasserkraft bzw durch ein Blockheizkraftwerk

Rn. 59a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Verwertung der mittels Wind-, Solar- bzw Wasserkraft erzeugten Energie stellt grundsätzlich eine gewerbliche Betätigung dar, weil insoweit keine planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens erfolgt (R 15.5 Abs 12 S 1 EStR 2012). Dementsprechend kann sie auch nicht im Rahmen eines luf Nebenbetriebs erfolgen, weil Wind-, Solar- un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Wohnung des LuF und Altenteilers als notwendiges BV – historischer Überblick

Rn. 60 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gemäß § 13 Abs 2 Nr 2, § 13a Abs 3 Nr 4, Abs 7 EStG aF gehörte (seit EStG 1925; dort § 27 Abs 1) der Nutzungswert der Betriebsleiter- und Altenteilerwohnung zu den Einkünften aus LuF, wenn die Wohnung die bei Betrieben gleicher Art übliche Größe nicht überschritt. In diesem Fall waren die Wohnung(en) samt dem dazugehörigen Grund und Boden no...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Regelungsinhalt des Abs. 3

Rz. 1120 [Autor/Stand] § 103 Abs. 3 BewG statuiert im Grundsatz ein Abzugsverbot für alle oben genannten Rücklagen und rücklagengleich wirkende Ausgleichsposten. Eine Ausnahme sieht die Vorschrift lediglich für den zur Zeit – soweit ersichtlich – nicht existierenden Fall vor, dass der "Abzug der Rücklage bei der Bewertung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Beherbergung von Fremden

Rn. 268 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einnahmen aus der Beherbergung von Fremden (durch Vermietung von zum luf BV gehörenden Ferienwohnungen und -zimmern) können gemäß R 15.5 Abs 13 EStR 2012 aus Vereinfachungsgründen noch den Einkünften aus LuF zugeordnet werden, wenn weniger als vier Zimmer und weniger als sechs Betten bereit gehalten werden und keine Hauptmahlzeit gewähr...mehr