Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.2 Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG

Rz. 71 Voraussetzung für die gewinnneutrale Spaltung zu Buchwerten ist, dass die Anforderungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erfüllt sind. Daneben gelten die besonderen, weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 2 (Teilbetriebsvoraussetzung) und des § 15 Abs. 2 UmwStG. Die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erlauben die Steuerneutralität der Spaltung, "soweit" sie erfüllt sin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.5.2 Vermutung nach Abs. 2 S. 4

Rz. 203 Da der Tatbestand des Abs. 2 S. 3 für sich allein unbestimmt und daher unanwendbar ist, konkretisiert S. 4 das Tatbestandsmerkmal "Schaffung der Voraussetzungen einer Veräußerung". Nach Abs. 2 S. 4 wird das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals unwiderlegbar vermutet, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag[1] mehr als 20 % der Anteile v...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung, beweg... / 4 Anwendung der Differenzbesteuerung: Unternehmer muss Wiederverkäufer sein

Nur Wiederverkäufer dürfen die Differenzbesteuerung bei beweglichen körperlichen Gegenständen anwenden, wenn diese ohne Möglichkeit des Vorsteuerabzugs eingekauft worden sind. Händler ist, wer geschäftsmäßig Gegenstände für sein Unternehmen erwirbt (Umlaufvermögen), um sie anschließend (ggf. nach Instandsetzung) wieder zu verkaufen. Wenn ein Unternehmer einen Gegenstand priv...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Buchwert

Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In einer etwaigen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nicht aber auf dem Bewertungswahlrecht na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Ansatz zum Buchwert

5.2.1 Allgemeines Rz. 184 § 23 Abs. 1 UmwStG regelt den Fall, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert ansetzt. Damit werden sowohl der Ansatz mit dem Buchwert als auch der Ansatz mit einem Zwischenwert erfasst. Für den Zwischenwertansatz gelten jedoch auch die Regelungen des § 23 Abs. 3 UmwS...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung liegt nicht insoweit vor, als der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird. Das wäre der Fall , wenn zu dem eingebrachten Betriebsvermögen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehören und a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 184 § 23 Abs. 1 UmwStG regelt den Fall, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert ansetzt. Damit werden sowohl der Ansatz mit dem Buchwert als auch der Ansatz mit einem Zwischenwert erfasst. Für den Zwischenwertansatz gelten jedoch auch die Regelungen des § 23 Abs. 3 UmwStG entsprechend, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Einheitlichkeitsgrundsatz

Rz. 114 Zwar spricht § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG im Gegensatz zu § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG nicht ausdrücklich davon, dass das übernommene Betriebsvermögen "einheitlich" mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen ist. Jedoch ist dem wohl keine weitere Bedeutung beizumessen. Auch nach § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist für jeden einzelnen Einbringungsvorgang entweder einheitlich d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.2 Anwendungsbereich

Rz. 186 Die entsprechende Anwendung des § 23 Abs. 1 UmwStG setzt voraus, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert (oder einem Zwischenwert) ansetzt. Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 187 – 189 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3 Steuerfolgen

Rz. 279 Soweit innerhalb von 7 Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt eine Veräußerung der eingebrachten Anteile erfolgt oder einer der Ersatztatbestände realisiert wird, kommt es auf der Ebene des Einbringenden zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II. Der Einbringungsgewinn II ermittelt sich in einem ersten Schritt aus dem gemeinen Wert der eingebrachten Ant...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Austausch bzw. Überspringen stiller Reserven

Rz. 117 Sofern das eingebrachte Betriebsvermögen von der übernehmenden Personengesellschaft mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt wird, werden stille Reserven, die sich auf der Ebene des Einbringenden gebildet haben, auf die Personengesellschaft übertragen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die stillen Reserven der Höhe nach und objektbezogen, nur der Höhe ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.2 Sonstige Gegenleistung

Rz. 77 Unschädlich für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG ist die Gewährung einer sonstigen Gegenleistung, z. B. in Form einer Gutschrift auf einem Darlehenskonto des Einbringenden[1], soweit der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistungen, die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, nicht mehr beträgt als 25 Prozent des Buchwerts des eingebrachten Betriebsve...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Allgemeines

Rz. 176 § 24 Abs. 4 Hs. 1 UmwStG erklärt § 23 Abs. 1, 3, 4 und 6 UmwStG für entsprechend anwendbar. § 23 UmwStG regelt die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft. Die Steuerfolgen hängen entscheidend davon ab, ob die übernehmende Gesellschaft im Einbringungszeitpunkt für das eingebrachte Betriebsvermögen den bisherigen Buchwert, einen Zwischenwert oder den ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG

Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während die §§ 20ff. UmwStG die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft behandeln, geht es in § 24 UmwStG um die Einbringung in eine Personengesellschaft mit den sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 § 24 UmwStG geht letztlich auf die Rechtsprechung de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3 Steuerfolgen auf Ebene der übernehmenden Personengesellschaft

5.2.3.1 Allgemeines Rz. 190 Für den Fall einer Buchwerteinbringung sind entsprechend § 23 Abs. 1 UmwStG die §§ 4 Abs. 2 S. 3 und 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG entsprechend anwendbar. Auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft kommt es mithin zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeiten des Einbringenden und einem Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden. 5.2.3....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3.2 Anrechnung der Vorbesitzzeiten

Rz. 191 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3.3 Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung

Rz. 192 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 159 Soweit die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebvermögen nicht mit dem bisherigen Buchwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein sog. Einbringungsgewinn, der bei natürlichen Personen grundsätzlich zu Einkünften nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG führt. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen zu bilanzieren. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 UmwStG mit dem gemeinen Wert a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2.3 "Überdimensionierte" sonstige Gegenleistung

Rz. 133f In Ausnahmefällen, in welchen der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistung weit über dem Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens liegt, kann der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistung noch über dem sich nach § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG ergebenden Wert liegen.[1] In diesen Ausnahmefällen ist das eingebrachte Betriebsvermögen nach § 24 Abs. 2 S. 4 UmwStG mindestens...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2 Wertobergrenze für sonstige Gegenleistungen

Rz. 133a In § 24 UmwStG wurden die gleichen Begrenzungen für sonstige Gegenleistungen implementiert wie in den § 20 und § 21 UmwStG. Diese Begrenzung war aus Sicht der Finanzverwaltung notwendig geworden, da der BFH unter Anwendung der Einheitstheorie entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung[1] zwischenzeitlich entschieden hatte, dass auch im Rahmen einer Einb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3.1 Allgemeines

Rz. 190 Für den Fall einer Buchwerteinbringung sind entsprechend § 23 Abs. 1 UmwStG die §§ 4 Abs. 2 S. 3 und 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG entsprechend anwendbar. Auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft kommt es mithin zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeiten des Einbringenden und einem Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 134 Soll die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen, muss die übernehmende Personengesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag ist damit selbst eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Formwechsel zeichnet sich handelsrechtlich dadurch aus, dass es nicht zu einer Vermögensübertragung von einem auf einen anderen Rechtsträger kommt (bloßer Rechtskleidwechsel des identischen Rechtsträgers) und dass die Personengesellschaft weder eine Schlussbilanz noch die Kapitalgesellschaft eine Eröffnungsbilanz aufstellen muss und dass zwangsweise die Buchwerte fort...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.2 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge

Rz. 52 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 UmwStG fällt in den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG auch die Übertragung im Wege der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge auf eine Personengesellschaft. Neben den ganz eindeutig vom Wortlaut erfassten Fällen, dass der zivilrechtliche Ausgangsrechtsträger das zivilrechtliche Eigentum auf eine Personengesellschaft überträgt und im Gegenzug dafü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.4 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 267 Das Beispiel in Rz. 266 zeigt, dass einzelne Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften steuerneutral übertragen werden können. Dadurch wird die Besteuerung von stillen Reserven zwar nicht endgültig vermieden, jedoch kann diese zumindest in die Zukunft verschoben werden. Praxis-Beispiel Aufgabe des Mitunternehmeranteils mit Gewinnrealisierung V ist an einer KG beteili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.14 Umstrukturierungen

Rz. 258 Im Rahmen der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sollte auch die Rechtsform des Unternehmens überprüft und ggf. optimiert werden.[1] Im Fokus stehen hierbei nicht nur haftungsrechtliche Gesichtspunkte, sondern insb. auch erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Themen. Wenn sich eine Umstrukturierung vor diesem Hintergrund als sinnvoll oder erforderlich darstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.1 Entgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang

Rz. 206 In der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge ist der Fokus nicht nur auf die SchenkSt zu richten. Denn Vermögensübertragungen haben regelmäßig auch einkommensteuerliche Auswirkungen, die mitunter erhebliche ungewollte, überraschende und ggf. existenzgefährdende Steuerbelastungen zur Folge haben können. Rz. 207 Erfolgt die vorweggenommene Erfolgeunentgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.1 Ausgleichszahlungen

Rz. 220 Der Schenker verfügt häufig – neben dem zu übergebenden Unternehmen – nicht über ausreichend weiteres Vermögen, um alle Abkömmlinge gleich zu behandeln. Gleichwohl möchte er das Unternehmen in seiner Substanz (d. h. gegenständlich) erhalten und in dieser Form auch weitergeben, gleichzeitig aber auch eine wenigstens annähernde wirtschaftliche Gleichbehandlung seiner K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.4 Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen

Rz. 171 Die Gestaltung der Unternehmenskaufverträge richtet sich nach dem Einzelfall. Als Hilfsmittel dient eine Due Diligence (Detailuntersuchung des Kaufobjekts). Daneben sind u. a. folgende Punkte zu beachten: rechtliche Klärung des Ablaufs der Transaktion, Formulierung des Unternehmenskaufvertrags und Integration des erworbenen Unternehmens in die Strukturen des Käufers. Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.1 Ausgangssituation

Rz. 260 Nicht nur die ErbSt bzw. SchenkSt, sondern auch die ESt kann bei Unternehmensnachfolgen eine erhebliche oder sogar existenzbedrohende Liquiditätsbelastung auslösen, wenn die steuerliche Situation vorab nicht bzw. nicht im ausreichenden Maße analysiert wird. Praxis-Beispiel Schenkung des Grundstücks aus Betriebsvermögen V betreibt ein Einzelunternehmen und ist zugleich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.3 Stille Reserven

Rz. 265 Stille Reserven resultieren aus der Differenz zwischen dem Buchwert von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und dem Verkehrswert. Sie entstehen z. B. durch Abschreibungen und Wertsteigerungen von Aktiva oder durch Unterbewertung von Passiva. Rz. 266 Die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachfolgeplanung, da diese bei A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.1 (Teil-)Entgeltliche Übertragung auf einen Abkömmling

Rz. 161 Die entgeltliche Betriebsveräußerung (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) an einen Abkömmling kommt vor allem bei Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Betracht, insbes. sofern der Alteigentümer die Begünstigungen nach den §§ 16, 34 EStG in Anspruch nehmen kann.[1] Korrespondierend dazu entstehen dem Erwerber Anschaffungskosten, die er ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.2 Fortsetzungsklausel

Rz. 97 Fortsetzungsklauseln werden bei Personengesellschaften vereinbart, wenn die Gesellschafter erreichen möchten, dass der versterbende Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt wird. Der Anwendungsbereich von Fortsetzungsklauseln bleibt auch nach dem MoPeG begrenzt, da eine Fortsetzung weiterhi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.5 Sonderfall Betriebsaufspaltung

Rz. 273 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden. Die unentgeltliche Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen ist für den Übergeber einkommensteuerlich neutral möglich. Der Übernehmer führt die Anschaffungskosten des Übergebers fort (§ 20 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.2 Steuerrechtliche Begünstigungen

Rz. 244 Nach § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (allgemeiner Spendenabzug). Zuwendungen, die diese Grenzen überschreiten, lassen sich in folgende Jahre unbegrenzt vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.4.2 Erbfall bei einem Erben

Rz. 135 Der Erbfall ist keine Betriebsveräußerung oder -aufgabe durch den Erblasser, sondern eine insgesamt unentgeltliche Betriebsübertragung i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG mit notwendiger Fortführung der Buchwerte durch den Alleinerben. Der Alleinerbe tritt demnach in die Fußstapfen des Erblassers, wobei stille Reserven nicht aufgedeckt werden.[1] Eine Auseinandersetzung ist dam...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.7.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 156 Beim Vorbehalt eines Unternehmensnießbrauchs wird der Betrieb zwar auf den Nachfolger übertragen, der Alteigentümer bleibt aber weiterhin unternehmerisch tätig. Steuerrechtlich entstehen – ebenso wie beim Zuwendungsnießbrauch – zwei Gewerbebetriebe: Aktiver Betrieb des Nießbrauchers und ruhender Betrieb des Erwerbers. Der Alteigentümer als Nießbraucher erzielt weiter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.6 Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 108 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ermöglicht beim Tod eines Gesellschafters den Eintritt von Nachfolgern außerhalb der Erbfolge und somit ohne Rücksicht auf die Erbenstellung. Der Nachfolger muss entweder im Gesellschaftsvertrag bereits mitgewirkt haben oder der Übernahme des Anteils mit allen verbundenen Rechten und Pflichten in sonstiger Weise zugestimmt hab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.9.1 Betriebsübertragung im Ganzen

Rz. 159 Plant der Alteigentümer seinen Rückzug aus dem Unternehmen, bietet sich die Betriebsübertragung im Ganzen an, falls ein geeigneter Nachfolger vorhanden ist.[1] Bei der unentgeltlichen Betriebsübertragung im Ganzen muss der Erwerber die Buchwerte nach § 6 Abs. 3 EStG fortführen. Voraussetzung hierfür ist, dass das wirtschaftliche Eigentum grundsätzlich an allen funktio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.4.3.2 Fehlender manifestierter Wille des Übergebers

Rz. 137 Bei der ungeplanten Unternehmensnachfolge können sich aus dem fehlenden manifestierten Willen des Übergebers verschiedene Probleme ergeben: Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen Gesamthandsvermögen (§§ 19022 Abs. 1, 2032 Abs. 1 BGB). Das gilt ebenso für ein im Nachlass enthaltenes gewerbliches Unter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.6 Freibetrag Betriebsübergang

Rz. 276 Ertragsteuerliche Besonderheiten im Rahmen der Unternehmensnachfolge ergeben sich darüber hinaus durch die einmalige Gewährung des Freibetrags für den Betriebsübergang. Freibetrag bei Betriebsübergang Fall 1: Der 60-jährige U möchte sein Einzelunternehmen auf seinen Sohn S übertragen. Der Wert des Unternehmens beträgt 150.000 EUR. Den gleich hohen Kaufpreis finanziert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3 Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 45 Nießbrauchsgestaltungen zeichnen sich dadurch aus, dass das Vermögen und dessen Erträge unterschiedlichen Personen zugeordnet werden. Bei einem Nießbrauchsvorbehalt überträgt der bisherige Eigentümer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen auf einen Nachfolger und behält sich den Nießbrauch an diesem Vermögen vor. Entsprechend steht beim Nießbrauchsvorbehalt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.6 Betriebsverpachtung

Rz. 147 Möchte der Alteigentümer den gesamten Betrieb noch nicht übertragen, besteht die Möglichkeit einer Betriebsverpachtung. Dabei wird der Betrieb verpachtet; die operative Betriebsführung erfolgt bereits durch den künftigen Nachfolger, der als Pächter am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Praxis-Beispiel Betriebsverpachtung U bestimmt seinen Sohn S, der sich schon immer ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3 Das steuerliche Bewertungswahlrecht der übertragenden Kapitalgesellschaft

Rz. 30 Eine Bindung der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft an ihre Handelsbilanz besteht – entgegen dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG – nicht. Steuerrechtlich gilt das Bewertungswahlrecht nach § 16 S. 1 i. V. m. § 3 UmwStG. Rz. 31 – 32 einstweilen frei Rz. 33 Nach § 3 Abs. 1 UmwStG, der aufgrund der Verwe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4 Einschränkung der Wahlrechte nach § 15 Abs. 2 UmwStG

Rz. 37 § 16 S. 1 UmwStG verweist auf den gesamten § 15 UmwStG und damit auch auf § 15 Abs. 2 UmwStG. Danach entfällt das Wahlrecht der übertragenden Kapitalgesellschaft, in ihrer steuerlichen Schlussbilanz die zu übertragenden Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen, wenn der Teilbetrieb vor der Spaltung erworben oder aufgestockt wurde oder wenn ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2 Bilanzierung nach Handelsrecht

Rz. 28 Die übertragende Kapitalgesellschaft hat nach § 125 i. V. m. § 17 Abs. 2 UmwG eine Schlussbilanz auf den Spaltungsstichtag nach § 126 Abs. 1 Nr. 6 UmwG aufzustellen. Für diese Schlussbilanz gelten nach § 17 Abs. 2 S. 2 UmwG die Vorschriften über die Jahresbilanz entsprechend. Ein Wahlrecht, die Buchwerte bis zu den Verkehrswerten aufzustocken, besteht nicht. Es kommt ...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 2.1 Überblick

Es sind folgende Fälle zu unterscheiden[1]: Ausbau eines bisher unausgebauten Dachgeschosses (Dachboden), Umbau des ausgebauten Dachgeschosses, Erweiterung des Gebäudes durch Aufstockung. Baumaßnahmen zum Ausbau eines Dachbodens sowie für die Aufstockung eines Gebäudes sind nachträgliche Herstellungskosten, soweit das ausgebaute oder aufgestockte Dachgeschoss in dem gleichen Nut...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.6 Preisausschreiben und Verlosungen

Bereits bei der Abgrenzung der Geschenke wurde darauf hingewiesen, dass Preise anlässlich eines Preisausschreibens aus Sicht der Finanzverwaltung keine Geschenke darstellen. Veranstaltet ein Unternehmen selbst ein Preisausschreiben oder eine Verlosung bzw. beteiligt es sich an einer derartigen Maßnahme eines Dritten, so kann in solchen Fällen eine Werbemaßnahme vorliegen, mu...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 11 Steuerneutrale Ausbuchung des Aufwandsverteilungspostens bei Ende der Nutzung

In der Praxis ist der Fall anzutreffen, dass der Unternehmer-Ehegatte den Betrieb aufgibt, veräußert oder verlegt, bevor die Herstellungskosten, die auf den Eigentums- bzw. Miteigentumsanteil des Nichtunternehmer-Ehegatten – also den wie ein materielles Wirtschaftsgut aktivierten Aufwandsverteilungsposten – entfallen, vollständig abgeschrieben worden sind. Außerdem ist der F...mehr