Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 3 Avalkredit

Wesen des Avalkredits Der Avalkredit ist eine Form der Kreditleihe, bei der die Kreditwürdigkeit einer Bank "geliehen" wird. Im Rahmen eines Avalkredits haftet eine Bank für und im Auftrag ihres Kunden (Avalkreditnehmer) gegenüber Dritten (Avalbegünstigte). Der Avalkreditnehmer bleibt Hauptschuldner seines Gläubigers. Die Bank wird nur dann in Anspruch genommen, wenn der Aval...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 10 Förderkredit

Wesen des Förderkredits Ein Förderkredit (oft auch als Liquiditätshilfe bezeichnet) ist dadurch gekennzeichnet, dass staatliche, halbstaatliche oder überstaatliche Institutionen einem kreditsuchenden Wirtschaftssubjekt Finanzmittel in Kreditform i. d. R. mittel- bis langfristig zur Verfügung stellen. Förderkredite stellen ein Instrument der Subventionsfinanzierung dar und wer...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.3 Vermögenssorge

Im Rahmen der Vermögenssorge des § 1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern die Verpflichtung, das Vermögen des Kindes zu verwalten, es zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren, § 1642 BGB. Hinweis Eltern erfüllen ihre Pflicht, Geld des Kindes nach Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, wenn sie eine Form der Vermögensverwaltung wählen, die auch ein wi...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.1.1 Vereinbarung in Teilbereichen

Ein typisches und nicht ungewöhnliches Beispiel ist die religiöse Kindererziehung bei unterschiedlichen Glaubensrichtungen der Eheleute/Eltern. Beispiel religiöse Erziehung Wir, (die Eheleute) A. und H. M., wollen am … in … heiraten. Wir wollen Kinder haben. Für unsere Kinder legen wir uns in dieser Vereinbarung auf eine kirchlich ausgerichtete und kirchlich begleitete Erzieh...mehr

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Bürgschaft

Zusammenfassung Begriff Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich eine natürliche Person (= Bürge) gegenüber einem Gläubiger eines Dritten (= Hauptschuldner) für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen. Eine Bürgschaft verpflichtet den Bürgen direkt dem Gläubiger gegenüber durch einen Vertrag. Die Bürgschaft ist zu den Verbindlichkeiten des Hauptsschu...mehr

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Bürgschaft / 6 Erlöschen der Bürgschaft

Eine Bürgschaft erlischt durch Erfüllung Zahlt der Bürge an den Gläubiger, dann erlischt die Bürgschaft. wenn die Hauptschuld erlischt, denn die Bürgschaft ist akzessorisch wenn der Gläubiger vorsätzlich und ohne Zustimmung des Bürgen ein die Forderung sicherndes Recht (z. B. eine Grundschuld oder das Recht gegen einen Mitbürgen) aufgibt.[1] Dies gilt auch dann, wenn das vom Glä...mehr

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Bürgschaft / 5 Arten von Bürgschaften

Gesetzlich näher geregelt sind nur folgende Bürgschaftsarten: Selbstschuldnerische Bürgschaft[1] Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ist die Einrede der Vorausklage ausgeschlossen, ohne dass dies ausdrücklich vereinbart werden muss. Der Gläubiger muss vor der Inanspruchnahme des Bürgen nicht erst erfolglos Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Hauptschuldner versucht ...mehr

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Bürgschaft / 2 Rechtsbeziehung Bürge – Gläubiger

Der Bürgschaftsvertrag bestimmt das Rechtsverhältnis zwischen Bürge und Gläubiger. Im Bürgschaftsvertrag wird u. a. die Art der Bürgschaft geregelt.[1] Wegen ihres Sicherungszwecks ist die Bürgschaft vom jeweiligen Bestand der Hauptforderung abhängig (Akzessorietät der Bürgschaft [2]). Ist die Hauptforderung nicht entstanden, besteht auch keine Forderung des Gläubigers gegen ...mehr

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Bürgschaft / Zusammenfassung

Begriff Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich eine natürliche Person (= Bürge) gegenüber einem Gläubiger eines Dritten (= Hauptschuldner) für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen. Eine Bürgschaft verpflichtet den Bürgen direkt dem Gläubiger gegenüber durch einen Vertrag. Die Bürgschaft ist zu den Verbindlichkeiten des Hauptsschuldners akzessor...mehr

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Bürgschaft / 7 Anspruch des Bürgen auf Befreiung

Hat sich der Bürge im Auftrag des Hauptschuldners verbürgt oder hat er nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag wegen der Übernahme der Bürgschaft die Rechte eines Beauftragten gegen den Hauptschuldner, dann kann er unter folgenden Voraussetzungen die Befreiung von der Bürgschaft verlangen[1]: Die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners haben sich wesent...mehr

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Bürgschaft / 3 Rechtsbeziehung Hauptschuldner und Gläubiger

Die Rechtsbeziehung zwischen Hauptschuldner und Gläubiger ergibt sich aus dem zwischen ihnen bestehenden Vertrag, der durch eine Bürgschaft abgesichert werden soll. Zwischen Hauptschuldner und Gläubiger kann z. B. ein Darlehensvertrag, Werkvertrag oder Mietvertrag bestehen. Der zwischen Hauptschuldner und Gläubiger bestehende Vertrag legt fest, ob und in welchem Umfang der H...mehr

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Bürgschaft / 1 Form

Eine Bürgschaft ist nur dann rechtsgültig, wenn die Bürgschaftserklärung schriftlich erteilt wird.[1] Schriftform bedeutet, dass die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigtem Handzeichen unterzeichnet sein muss.[2] Eine in elektronischer Form [3] erteilte Bürgschaftserklärung ist ungültig. Ein Formmangel führt zur Nichtigkei...mehr

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Bürgschaft / 4 Rechtsbeziehung Bürge - Hauptschuldner

Zwischen Bürge und Hauptschuldner liegt der Rechtsgrund für die Übernahme der Bürgschaft in einem Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsvertrag. Im Verhältnis zum Gläubiger ist das Rechtsverhältnis zwischen Bürge und Hauptschuldner unerheblich. Dies bedeutet, dass der Bürge gegenüber dem Gläubiger keine Einwendungen vorbringen kann, die aus der Rechtsbeziehung zwischen ihm und d...mehr

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Verdeckte Einlage: Auswirku... / 4 Typische Fälle der verdeckten Einlage

Der Gesellschafter überträgt der GmbH Wirtschaftsgüter unentgeltlich oder zu einem unangemessen niedrigen Preis. Die GmbH veräußert an einen Gesellschafter Wirtschaftsgüter über Preis. Der Gesellschafter verzichtet gegenüber seiner GmbH auf eine Forderung (rechtlich entstandener Anspruch). Die GmbH berechnet dem Gesellschafter für sonstige Leistungen, z. B. Darlehensgewährung, ...mehr

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Kaufmann / 8 Rechte und Pflichten eines Kaufmanns

Für Kaufleute gelten die Vorschriften des HGB. Es gibt ihnen besondere Rechte und Pflichten. Ein Kaufmann i. S. d. HGB ist verpflichtet, eine Firma (§ 17 Abs. 1 HGB) zu führen. Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 2 HGB). kann handelsrechtliche Vol...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / bb) Sicherheiten

Ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter bei günstigen Vermögensverhältnissen des Schuldners ein Darlehen ohne Sicherheiten gewährt hätte oder die Gründe im Gesellschaftsverhältnis liegen, hänge nach ständiger BFH-Rechtsprechung von folgenden Kriterien ab: Höhe des Darlehens im Verhältnis zu den Einkünften und dem Vermögen des Schuldners Laufzeit des Darlehens (e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. AK infolge Inanspruchnahme durch Bürgschaft

a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008 Rn. 237 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch Verbindlichkeiten eines Gesellschafters aus einer Bürgschaft können zu nachträglichen AK führen. Die Beurteilung, ob die Inanspruchnahme durch Bürgschaft zu AK führt, erfolgt stark angelehnt an die Kriterien für die Berücksichtigung von AK durch einen Ausfall von Gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bürgschaft

Rn. 205 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hierzu s Rn 238ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 237 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch Verbindlichkeiten eines Gesellschafters aus einer Bürgschaft können zu nachträglichen AK führen. Die Beurteilung, ob die Inanspruchnahme durch Bürgschaft zu AK führt, erfolgt stark angelehnt an die Kriterien für die Berücksichtigung von AK durch einen Ausfall von Gesellschafterdarlehen (s Rn 224ff). Folglich führt die Inanspruchnahme d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Neuregelung nach Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008 bis zum 31.07.2019

Rn. 239a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unabhängig davon, ob eine Bürgschaft "krisenbestimmt" oder in der Krise der Gesellschaft übernommen worden ist, führten Aufwendungen aus der Inanspruchnahme aus einer Gesellschafterbürgschaft nicht mehr zu nachträglichen AK bei den Anteilen gemäß § 17 EStG (BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208). Für die Zwischenzeit bis zum I...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Bormann, Der Diebstahl von Geld als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit?, DStZ 1982, 97; Glanegger, Vermögensveränderungen und Veranlassungsprinzip bei den Überschußeinkünften, DStZ 1984, 583; E. Schmidt, Vermögensverluste bei ArbN als WK, DB 1985, 1918; von Bornhaupt, Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kenntnis über die (wesentliche) Höhe der nachträglichen AK

Rn. 362 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben der zivilrechtlichen Auflösung erfordert die Realisation des § 17 Abs 4 EStG, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen gemäß § 17 Abs 4 S 2 EStG nicht zu rechnen ist. Ferner muss Gewissheit darüber bestehen, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter nachträgliche AK oder sonstige iRd § 17 Abs 4 S 2 EStG zu berücksichtigende Aufwendungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Veränderungen der AK

Rn. 266 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nachträgliche Veränderungen von AK können naturgemäß nur dann ein rückwirkendes Ereignis darstellen, soweit sie nach dem Veräußerungsvorgang eingetreten sind. Bei der Rückwirkung der AK muss daher genau differenziert werden, ob zum Zeitpunkt der Veräußerung der Gesellschafter schon ernsthaft mit den weiteren AK rechnen konnte. Die zur Passi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Neuregelung durch § 17 Abs 2a EStG ab 01.08.2019

Rn. 239c Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hierzu ausführlich s Rn 281aff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wolff-Diepenbrock, Zur Entstehungsgeschichte und Systematik des § 17 des EStG, Festschrift für Franz Klein (1994), 875; Kanzler, Problematik der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen, FR 2000, 1245; Küperkoch, Notarielle Mitteilungspflichten, RNotZ 2002, 298; Schnorr, Die Ungleichbehandlung der Veräußerung von Anteilen an inländischen und ausländischen KapGes in 2001...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter, Zur Überspannung des Begriffs der vorweggenommenen WK bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, DStR 1984, 516; Stöcker, Nachträgliche WK eines GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführers aus Bürgschaftsübernahmen für die GmbH, DStZ 1986, 201; Wertenbruch/Bornheim, Emeritierte Hochschullehrer und WK-Abzug, DB 1986, 1150; Apitz, Aufwendungen während der Zeit der Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausfall von Bürgschaftsregressforderungen (§ 17 Abs 2a S 3 Nr 3 EStG)

Rn. 281h Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch mit § 17 Abs 2a S 3 Nr 3 EStG wird zu den durch die Rspr zur Rechtslage vor MoMiG entwickelten Grundsätzen zurückgekehrt. Ist der Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung nach § 774 Abs 1 BGB gesellschaftsrechtlich veranlasst, liegen nachträgliche AK vor (BMF vom 07.06.2022, BStBl I 2022, 897 Rz 20). Maßgeblich ist unverändert, inwie...mehr

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§ 3 Mietrecht und WEG-Recht / A. Muster: Geltendmachung von Mietforderungen

Rz. 1 Muster 3.1: Geltendmachung von Mietforderungen Muster 3.1: Geltendmachung von Mietforderungen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,mehr

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§ 4 Baurecht / I. Muster: Mängelansprüche (Bauunternehmer)

Rz. 2 Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Auftraggeber macht Mängelansprüche geltend. Folgendes ist zu beachten und ggf. näher aufzuklären: 1. Stehen die behaupteten Mängel im Zusammenhang mit Ihrer Leistung? Liegt das Mangelsymptom nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ehegattenarbeitsverhältnis

Verwaltungsanweisungen: R 4.8 EStR 2012; H 4.8 EStH 2021. Rn. 56 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten kann die steuerliche Anerkennung nicht schon deswegen versagt werden, weil dem vertraglichen Weisungsrecht unter Ehegatten nicht die Bedeutung wie unter Fremden zukomme, s BVerfGE 13, 318. Ehegattenarbeitsverhältnisse sind nicht nur bei StPfl mit b...mehr

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§ 3 Mietrecht und WEG-Recht / H. Muster: Rückgabe der Mietsache und der Kaution

Rz. 9 Muster 3.8: Rückgabe der Mietsache und der Kaution Muster 3.8: Rückgabe der Mietsache und der Kaution _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, anlässlich der Rückgabe der Mietsache ist einiges zu beachten. Sinnvoll ist es, wenn Mieter und Vermieter die Rückgabe gemeinsam am Objekt vornehmen und ein gemeinsames Protokoll anfer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Drittaufwand (Aufwendungen durch Nichtgesellschafter)

Rn. 209 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Abzug von Drittaufwendungen wird in der Rspr verneint (BFH vom 23.08.1999, GrS 2/97, BStBl II 1999, 782). Das bedeutet, dass die Aufwendungen eines Dritten auf die Beteiligung eines Gesellschafters keine Berücksichtigung bei der Gewinnermittlung iSd § 17 Abs 2 EStG finden dürfen (BFH vom 12.12.2000, VIII R 52/93, BStBl II 2001, 286). Di...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.16.3 Nutzung von finanziellen Mitteln (§ 16 Absatz 3 BsGaV)

174 Die Nutzung von finanziellen Mitteln des übrigen Unternehmens durch eine Betriebsstätte begründet im Regelfall keine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung (fiktives Darlehen). Die Zuordnung der entsprechenden Passivposten erfolgt nach den §§ 12 ff. BsGaV, insbesondere nach § 14 BsGaV. Die Spezialregelung des § 19 Absatz 6 BsGaV gilt nur für Bankbetriebsstätten. Fall – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahlert, Neuausrichtung nachträglicher AK bei § 17 EStG durch den BFH, zugleich Besprechung des BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, DStR 2017, 2305; Förster, Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften, DB 2018, 336; Jachmann-Michel, BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2017, BB 2018, 854; Kahlert, Gesellschafterfremdfinanzier...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 2.2 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

Rz. 11 Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verpflichtung des Dritten einzustehen (§ 765 Abs. 1 BGB). Damit ist die Bürgschaft durch das Dreiecksverhältnis Gläubiger-Hauptschuldner-Bürge gekennzeichnet. Der Bürge leistet durch seine Bürgschaft dem Gläubiger gegenüber...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 2.3 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

Rz. 18 Der Begriff des Gewährleistungsvertrags i. S. v. § 251 HGB ist gesetzlich nicht definiert, es handelt sich also hierbei um einen bilanzrechtlichen Begriff. Unter diese Vermerkpflicht nach § 251 HGB fallen: Gewährleistungen für eigene Leistungen, Gewährleistungen für fremde Leistungen, Sonstige Gewährleistungen. § 251 HGB verlangt einen Vertrag, d. h. gesetzliche Haftungsv...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 6 Haftungsverhältnisse im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 41 Unternehmen, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und ein Jahresabschluss-Modul ("GAAP-Modul").[2] Jedes b...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.9 Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1a)

Rz. 54 Mit Wirkung zum 1.1.2004 können MVZ gleichberechtigt mit Vertragsärzten (Vertragspsychotherapeuten) als zugelassene Leistungserbringer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (vgl. Abs. 1 Satz 1). In Abs. 1 Satz 2 ist vorgegeben, dass die in einem zugelassenen MVZ als Angestellte oder Vertragsärzte tätigen Ärzte/Psychotherapeuten nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der V...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.3 Zulassung/Rechtsgrundlage

Rz. 18 Die Zulassung als häufigste Form der Teilnahme an der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen oder vertragszahnärztlichen Versorgung ist eine öffentlich-rechtliche Berechtigung des Arztes, Psychotherapeuten oder Zahnarztes bzw. eines MVZ, Leistungen im System der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung und zu dessen finanziellen Lasten zu erbringen (BSG, Urteil v. 10.5....mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel SGB V "Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern" und dort zum Zweiten Abschnitt "Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten". Sie ist Teil des Siebten Titels, der mit "Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung" überschrieben ist. Obwohl sich die Überschrift ...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 3 Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften und Kleinstgenossenschaften

Rz. 35 Wollen Kleinstkapitalgesellschaften auf einen Anhang verzichten, haben sie gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB unter der Bilanz anzugeben: Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und die in § 268 Abs. 7 HGB genannten Angaben; Angaben zu Vorschüssen und Krediten an Mitglieder der Geschäftsführung oder Aufsichtsorgane[1]. Zu diesen Angaben unter der Bilanz sind Kleinstkapitalgesellsc...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Eine allgemeine Definition für Haftungsverhältnisse enthält weder das HGB noch das AktG noch das GmbHG. § 251 HGB regelt für 4 Haftungsverhältnisse – abschließende Aufzählung – eine Vermerkpflicht unter der Bilanz; dies sind Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen, aus ...mehr

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Rückstellung, Wartungsrücks... / 4 Alternative Sachverhaltsgestaltung: Monatliche Zahlung von Wartungsbeiträgen

Die alternative Fallgestaltung, dass der Leasingnehmer die Wartungsrücklagen-Beiträge monatlich (oder jährlich) an den Leasinggeber zahlt – anstatt auf die Zahlung zu verzichten und stattdessen die Bürgschaft in Anspruch zu nehmen –, wurde in dem Urteil des FG Düsseldorf Urteil vom 21.04.2015,[1] das dem BFH Urteil vom 9.11.2016 vorausgeht, gewürdigt. In diesem Fall zahlt der...mehr

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Rückstellung, Wartungsrücks... / 3.3 Zivilrechtlich ungewisse Verbindlichkeit

Indessen ist nach dem BFH-Urteil vom 9.11.2016 für eine zivilrechtlich bestehende ungewisse Verbindlichkeit eine Rückstellung zu bilden, wenn sich der Bilanzierende dieser Verpflichtung bei Vertragsende nicht mehr entziehen kann.[1] Wird zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer vereinbart, dass der Leasingnehmer eine Bankbürgschaft stellt und dafür bis zum Ende des Leasingvert...mehr