Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zins

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Betreibt ein StPfl aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung gegen Erbringung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft und vereinbart er mit der Bank als Sicherheit für die Bürgschaft die Hinterlegung des erstrittenen Geldbetrags auf einem verzinslichen Sperrkonto, so fließen ihm die Zinsen im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift auf dem Sper...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Berücksichtigung von Haftungstatbeständen, die nicht durch HR-Eintragung dokumentiert sind, zwecks erweitertem Verlustausgleich

Verwaltungsanweisungen: OFD D'dorf vom 31.07.1995, S 2241 A-St 11 H, S 2241 A-St 11 H, FR 1995, 715 (Bürgschaften von Kommanditisten für Verbindlichkeiten der KG); OFD Ffm vom 01.08.1996, S 2241 A – 30 – St II 21, FR 1996, 683 (negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten: Zurechnung von Verlustanteilen; Nachversteuerung negativer Kapitalkonten); BMF BStBl I 1997, 627 (Ermittlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeitenspiegel / 3 Erläuterungen und Beispiele zu Verbindlichkeiten im Anhang

In folgenden Beispielen wird die Angabe der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten nach den Restlaufzeiten im Anhang vorgenommen.[1] Die Angaben zu den Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorschrift. Die Angaben zu Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr und Restlaufzeiten von 1 bis zu 5 Jahren werden freiwillig gemach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Normalfälle

Rn. 50 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Entsprechend der Rechtslage vor In-Kraft-Treten von § 15a EStG (s Rn 2; BFH BStBl II 1981, 164; 1981, 795) gilt auch bei Veräußerung eines Kommanditistenanteils mit negativem Kapitalkonto aufgrund nur verrechenbarer Verluste aus einer KG gegen Entgelt/Abfindung, dass sich der Veräußerungsgewinn aus der Differenz zwischen den dem ausscheidend...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / IV. Keine Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

Rz. 21 Nach § 138 Abs. 1 BGB ist der Arbeitsvertrag nichtig, wenn er gegen die guten Sitten verstößt. Das ist dann der Fall, wenn er nach Inhalt, Zweck und Beweggründen gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BAG v. 1.4.1976 – 4 AZR 96/75, NJW 1976, 1958 = BB 1976, 1079 = DB 1976, 1680). In subjektiver Hinsicht genügt es, wenn der Handelnde...mehr

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Zoll kompakt: Export / 4.3.2 Carnet-ATA.-Verfahren: Vorübergehende Ausfuhr bzw. Einfuhr

Das Carnet-ATA-Verfahren (Admission Temporaire/Temporary Admission) ist ein Zollverfahren für die vorübergehende Einfuhr (bzw. auch für die vorübergehende Ausfuhr). Es ist zurzeit in 77 Staaten, die der Internationalen Handelskammer angehören, anwendbar und wird verwendet, wenn der Wareneigentümer seine Waren nur vorübergehend in ein Drittland ausführen will, um sie anschlie...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / IV. Zuständigkeit bei Rechtsnachfolge nach § 3 ArbGG

Rz. 37 Durch § 3 ArbGG wird die Rechtswegzuständigkeit über den sich aus den §§ 2, 2a ergebenden Personenkreis hinaus auf die Rechtsnachfolger und diejenigen erweitert, die kraft Gesetzes an der Stelle der Berechtigten oder Verpflichteten zur Prozessführung befugt sind. Typische Rechtsnachfolgestreitigkeiten sind die Fälle, in denen im Hinblick auf die Gewährung von Sozialle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte, Zielsetzung und Grundkonzeption des § 15a EStG

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Übergeordnetes Ziel der Einführung des § 15a EStG war als systembasierte Strukturnorm die Durchsetzung des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (BT-Drucks 8/3648, 16 linke Spalte) durch die Einschränkung von Verlustausgleich, -vortrag oder -rücktrag bei beschränkt haftenden Kommanditisten oder durch vergleichbaren Haftungsverh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hempe/Huber, Die Reihenfolge der Verlustverrechnung beim Zusammentreffen von Veräußerungsgewinnen mit lfd und § 15a-EStG-Verlusten, DStR 2013, 1217. Verwaltungsanweisung: OFD Ffm vom 19.10.2017, S 2241a A – 11 – St 213, DStR 2018, 569 zu 3. (Zweifelsfragen zum Verlustausgleichsvolumen nach § 15a Abs 1 EStG). Rn. 58 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Auflösung der KG erfolgt idR auf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Aufgaben, Kompetenzen und Haftung des Geschäftsführers – Vertretungsberechtigung/Ressortzuständigkeit/Zustimmungspflichtige Geschäfte

Rz. 342 Der Geschäftsführer hat die Aufgabe, die Gesellschaft entsprechend des Unternehmenszweckes zu leiten und zu vertreten (vgl. zur Eintragung der Bestellung ins Handelsregister oben Rdn 170 ff.). Hinweis zu den Aufgaben Gem. § 36 GmbHG (gültig ab 12.8.2021) legen die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, für den Frauenanteil in den beiden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung des § 15a EStG

Rn. 10a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 15a Abs 1 S 1 EStG (die außenhaftungsbezogene Erweiterung durch S 2 wird hier außen vor gelassen) schließt den horizontalen und den vertikalen Verlustausgleich sowie auch den Verlustrück- und -vortrag insoweit aus, als das Kapitalkonto iSv § 15a EStG (dazu im Einzelnen s Rn 6a) negativ wird oder sich der bereits bestehende Negativsaldo de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Vereinbarung über zustimmungsbedürftige Geschäfte

Rz. 144 Muster 16.9: Vereinbarung über zustimmungsbedürftige Geschäfte Muster 16.9: Vereinbarung über zustimmungsbedürftige Geschäfte Zwischen der Firma _________________________, – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgende Vereinbarung über zustimmungsbedürftige Geschäfte geschlossen: Die in de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Einbeziehung von positivem und negativem Sonder-BV in das Kapitalkonto

Rn. 19 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aktives und passives Sonderbilanzvermögen bleiben für das Verlustausgleichsvolumen ohne Bedeutung. Wegen der Übergangszeit, für die positives Sonder-BV noch als Kapitalkontenbestandteil anerkannt wurde, vgl BMF BStBl I 1992, 123. Gegen die Einbeziehung des Sonder-BV in den Begriff des Kapitalkontos gemäß § 15a Abs 1 S 1 EStG wurden an dieser S...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IX. Soziale Absicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers

Rz. 43 Für den Fall der Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses wegen Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers vor Erreichen der Altersgrenze sieht § 10 AltTZG eine Absicherung der Altersteilzeit-Arbeitnehmer über die Agentur für Arbeit vor. Danach hat der betroffene Mitarbeiter einen Anspruch auf Alg bis zum Zeitpunkt der möglichen Inanspruchnahme seiner gesetzlichen A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allgemein:

Pickert, § 15a EStG – sein Einfluss auf den Erhalt mittelständischer Unternehmen sowie Möglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung negativer Wirkungen, FS Heigl, 1996, 240 ff; Kempf/Hillringhaus, § 15a EStG als Hemmschuh bei Unternehmensreorganisation und Unternehmensverkäufen?, DB 1996, 12; IDW, Sonderprobleme der Verlustverrechnung nach § 15a EStG, insbesondere bei Verände...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bürgschaft

Literatur: Dahnke, IStR 1997, 138 Das angemessene Entgelt für die Übernahme einer Bürgschaft ist die für Bürgschaften dieser Art (Dauer, Risiko) übliche Avalprovision. Die Übernahme einer Bürgschaft durch die Gesellschaft im Interesse des Gesellschafters, d. h. ohne betriebliche Veranlassung, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Sie tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem die Bür...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Patronatserklärung

Eine "harte" Patronatserklärung ist grundsätzlich entsprechend den für eine Bürgschaft geltenden Regeln zu behandeln.[1] Je nach dem Ausmaß der Verpflichtung, die die Patronatserklärung beinhaltet, ist eine Avalgebühr zu vereinbaren. Im Einzelfall kann eine Patronatserklärung einer Bürgschaft gleichkommen. Ist die Patronatserklärung dagegen nicht bürgschaftsähnlich ("weiche"...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Berücksichtigung des Rückhalts im Konzern

Umstritten ist, ob bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass der Darlehensnehmer einem Konzern angehört und daher zu vermuten sei, dass die Konzernmutter die Gesellschaft erforderlichenfalls mit den notwendigen Finanzmitteln ausstatten würde, ein Insolvenzrisiko also nicht bestehe. M.E. ist ein solcher "Rückhalt im Konzern" nicht zu b...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vermögensminderung

Literatur: Ahmann, DStZ 1998, 495 Eine Vermögensminderung der Körperschaft im Interesse des Gesellschafters beruht auf gesellschaftsrechtlicher Veranlassung und ist daher eine verdeckte Gewinnausschüttung.[1] Sie ist gegeben, wenn die Steuerbilanz nach der fraglichen Handlung ein geringeres Vermögen ausweist als eine (fiktive) Steuerbilanz ohne diese Handlung bzw. bei Durchfü...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rückhalt im Konzern

Literatur: Krüger, DStZ 2017, 284; Wacker, FR 2019, 449; Kahlenberg/Kempelmann/Rieck, DB 2019, 1752; Köhler/Neumann/Scholz, DStR 2019, 704; Maetz, IStR 2019, 481; Nürnberg, DStR 2019, 1901; Schuster/Steiner/Ullmann, DStZ 2020, 823; Schmid, FR 2020, 453; Winkelmann, IStR 2021, 740; Brugger, Der Konzern 2022, 5; Unruh, IStR 2022, 337 Unter Rückhalt im Konzern versteht man die V...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsaufspaltung können sich verdeckte Gewinnausschüttungen bei der Bildung der Betriebsaufspaltung und beim laufenden Betrieb ergeben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine Betriebsaufspaltung voraussetzt, dass Besitz- und Betriebsgesellschaft von der gleichen Person bzw. der gleichen Personengruppe beherrscht werden. Es sind daher regelmäßig die besonderen R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 7 Vorteilsausgleich

Rz. 280 Der Maßstab der verdeckten Gewinnausschüttung ist das Verhalten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Ein solcher Geschäftsleiter muss bei seinen Entscheidungen eine Vielzahl von Faktoren einbeziehen; diese Faktoren müssen auch bei der Beurteilung, ob seine Handlungen eine verdeckte Gewinnausschüttung bedeuten, berücksichtigt werden. Ein ordentliche...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttung an andere (nahestehende) Personen

Rz. 59 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn die Leistung, die zu der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung beim KSt-Subjekt führt, nicht unmittelbar an den Gesellschafter erfolgt, sondern an einen Dritten. Der Vorteil wird dann dem Gesellschafter mittelbar zugewendet. Voraussetzung ist immer, dass der Dritte Nutzen aus der Vermögensverl...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Fehlende Besicherung

Auch wenn das Darlehen ernsthaft vereinbart ist, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen, wenn die Darlehenssumme nicht in marktkonformer Weise gesichert ist. Die Bedingungen des Darlehens müssen dem Drittvergleich standhalten. Vergleichsmaßstab sind dabei in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Kreditvergabebedingungen der Banken. Die Bedingungen müssen auß...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Gesamtausstattung

Ob das vereinbarte Gehalt angemessen ist, ist aus der Sicht des Zeitpunkts der Gehaltsvereinbarung zu prüfen.[1] Das Gehalt ist der Höhe nach angemessen, wenn es auch einem Geschäftsführer gezahlt worden wäre, der nicht Gesellschafter ist.[2] Auszugehen ist dabei davon, dass dem Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung eine Allzuständigkeit zukommt. Nicht nur die klassis...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 2 Rechtsgrundlagen des Fremdvergleichs

Rz. 3 Überblick der Rechtsgrundlagen. Die Zielsetzung des Fremdvergleichs besteht darin festzustellen, ob die Bewertung von Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften dem Angemessenheitspostulat genügt, d. h. ob die Preise so festgelegt worden sind, wie dies fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen tun oder tun w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassener Darlehen nach § 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG

Leitsatz 1. Ein in der Krise stehen gelassenes Darlehen ist im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise bestehenden Teilwert zu bewerten. 2. Der bei § 17 EStG nicht abziehbare Verlust aus dem Ausfall eines stehen gelassenen Gesellschafterdarlehens wird nicht bei § 20 EStG berücksichtigt, wenn der Darle...mehr

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Güterrecht / 3.4.8 Bürgschaft

Rz. 117 Bürgschaften sind grundsätzlich bei der Ermittlung des Vermögens zu berücksichtigen. Die eigentliche Frage in diesem Zusammenhang ist, wie die Verpflichtung aus einer Bürgschaft zu bewerten ist. Hier kommt es auf die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Bürgen an. Je besser es demjenigen, zu dessen Gunsten die Bürgschaft gegeben wurde, finanziell geht, umso ger...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.6 Bürgschaften/Freistellungsanspruch

Rz. 89 In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass ein Ehegatte für den anderen entweder die Mithaftung für einen dem Interesse des anderen Ehegatten dienenden Kredit oder eine Bürgschaft dafür übernimmt. Bei einer Trennung der Beteiligten entsteht dann regelmäßig der Wunsch, aus dieser Mithaftung bzw. Bürgschaftsverpflichtung herauszukommen. Hat ein Ehegatte während int...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2 Aus Bürgschaften

11.2.1 Vorliegen eines wirksamen Bürgschaftsvertrages Rz. 319 Nicht selten ist der eine Ehegatte während der Ehezeit eine Bürgschaftsverpflichtung nach § 765 BGB gegenüber einem Gläubiger des anderen Ehegatten eingegangen. Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der bürgende Ehegatte gegenüber dem Gläubiger seines Ehepartners, für die Erfüllung von dessen Verbindlichkeit einzu...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.5 Behandlung von Schulden

Rz. 365 Im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haftet jeder Partner grundsätzlich nur für seine eigenen Schulden. Rz. 366 Bei Schulden nur eines Lebensgefährten bestehen nur dann möglicherweise Ausgleichsansprüche, wenn ein Lebensgefährte den Kredit im ausschließlichen Interesse des anderen aufgenommen hat. Allerdings gilt auch hier das grundsätzliche Abrechnungsve...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.2 Ausgleichs- und Befreiungsanspruch

Rz. 327 Beim Scheitern der Ehe stellt sich zunächst die Frage, ob die Möglichkeit besteht, die Bürgschaft gegenüber der Bank zu kündigen. Dies ist grundsätzlich zu verneinen. Der BGH[410] hat jedoch entschieden, dass der Sicherungsgeber, der den Kredit eines Dritten wirksam auf unbestimmte Zeit besichert hat, nach Treu und Glauben das Recht hat, nach Ablauf eines gewissen Ze...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1.1.1 Krasse finanzielle Überforderung

Rz. 321 Die Wirksamkeit im Außenverhältnis kann insbesondere daran scheitern, dass der Bürge durch die Bürgschaft finanziell krass überfordert ist. Eine krasse finanzielle Überforderung liegt nach dem BGH[401] vor, wenn eine auf den Zeitpunkt der Abgabe der Bürgschaftserklärung abstellende, die Ausbildung, Fähigkeiten und familiären Belastungen berücksichtigende Prognose erg...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1.2 Rechtsprechung

Rz. 324 Nach der Rechtsprechung des BGH[408] hängt die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf von Kreditinstituten mit privaten Sicherungsgebern geschlossene Bürgschafts- oder Mithaftungsverträge regelmäßig entscheidend vom Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit des dem Hauptschuldner persönlich nahe stehenden Bürgen ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1 Vorliegen eines wirksamen Bürgschaftsvertrages

Rz. 319 Nicht selten ist der eine Ehegatte während der Ehezeit eine Bürgschaftsverpflichtung nach § 765 BGB gegenüber einem Gläubiger des anderen Ehegatten eingegangen. Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der bürgende Ehegatte gegenüber dem Gläubiger seines Ehepartners, für die Erfüllung von dessen Verbindlichkeit einzustehen. Die Bürgenschuld ist vom Bestehen und Umfang ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1.1.2 Enge emotionale Verbundenheit

Rz. 322 Ferner ist Voraussetzung, dass der Mithaftende sich aufgrund seiner engen emotionalen Verbundenheit zum Darlehensnehmer auf die Mitverpflichtung eingelassen und die Bank dies in verwerflicher Art und Weise ausgenutzt hat.[403] Dies wird bei einer krassen finanziellen Überforderung des mithaftenden Ehegatten widerleglich vermutet.[404] Die Vermutung gilt als widerlegt...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.1 Grundsätzliches und rechtliche Grundlagen

Rz. 40 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass beide Ehegatten gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten haften, die während der Ehe begründet wurden. Das Bestehen einer Gesamtschuld hat nach § 421 Satz 1 BGB zur Folge, dass jeder Schuldner im Außenverhältnis auf die ganze Verbindlichkeit haftet und der Gläubiger frei wählen kann, welchen Gesamtschuldner er in Anspruch n...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 320 Die Annahme der Sittenwidrigkeit ist letztlich an drei Voraussetzungen geknüpft. 11.2.1.1.1 Krasse finanzielle Überforderung Rz. 321 Die Wirksamkeit im Außenverhältnis kann insbesondere daran scheitern, dass der Bürge durch die Bürgschaft finanziell krass überfordert ist. Eine krasse finanzielle Überforderung liegt nach dem BGH[401] vor, wenn eine auf den Zeitpunkt der...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1.1.3 Kenntnis oder Kennenmüssen

Rz. 323 Darüber hinaus muss die Bank Kenntnis oder Kennenmüssen vom Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung und der emotionalen Verbundenheit haben. Dies ist angesichts der banküblichen Gepflogenheit, die geforderten Sicherheiten auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen, im Regelfall anzunehmen.[407]mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.3 Anwendung auf sonstige schuldrechtliche oder dingliche Sicherheiten

Rz. 331 Nach der Rechtsprechung kann auch dann auf die Regelungen des Auftragsrechts zurückgegriffen werden, wenn ein Ehegatte dem anderen die Möglichkeit einer Kreditaufnahme dadurch verschafft oder erleichtert, dass er ihm sonstige schuldrechtliche oder dingliche Sicherheiten zur Verfügung stellt.[415] Der Sicherungsgeber kann bei Scheitern der Ehe gegen den anderen Ehegat...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Banken

Rz. 100 Die Banken haben den Erben umfassend Auskunft über die Kontenbewegungen zu erteilen, so lange sie hierzu in der Lage sind. Die reguläre Aufbewahrungsfrist für Kontenbelege beträgt gem. § 257 Abs. 4 HGB sechs Jahre. Da das Kreditinstitut in aller Regel die Unterlagen über einen längeren Zeitraum (meist über zehn Jahre) aufbewahrt, ist es auch über diesen Zeitraum hina...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Muster: Zahlungsklage gegen die unbekannten Erben

Rz. 270 Im Rahmen einer Klage auf Zahlung hat der Anwalt auf die richtige Parteibezeichnung zu achten. Grundsätzlich ist die Klage gegen die "unbekannten Erben, gesetzlich vertreten durch den Nachlasspfleger" zu richten (siehe Rdn 256). Rz. 271 Muster 6.51: Zahlungsklage gegen die unbekannten Erben Muster 6.51: Zahlungsklage gegen die unbekannten Erben Muster: Zahlungsklage ge...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Klage auf Rückzahlung

Rz. 89 Muster 25.17: Klage auf Rückzahlung Muster 25.17: Klage auf Rückzahlung An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________, – Beklagte – wegen: ungerechtfertigter Bereicherung Streitwert: _________________________ EUR Namens und in Vol...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / f) Muster: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung

Rz. 64 Muster 25.11: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung Muster 25.11: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung An das Landgericht[56] _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen die _________________________-Lebensversicherung-AG, Schadenstr. 1, 50667 Köln, vertreten dur...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 5. Rechtsgeschäftliche Beschränkung

Rz. 138 Da ein Kontrollbetreuer nur bei konkretem Anlass zu bestellen ist, kann zusätzlich eine rechtsgeschäftliche Beschränkung sinnvoll sein. Zum einen bietet es sich an, besondere Vorstellungen des Vollmachtgebers durch verbindliche Weisungen in das der Vollmacht zugrunde liegende Grundverhältnis aufzunehmen (siehe dazu Rdn 116 ff.). Rz. 139 Zusätzlich kann eine Beschränku...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 17. Muster: Verzeichnis des Anfangsbestandes zur Vorlage an das Nachlassgericht

Rz. 92 Der Nachlasspfleger mit dem Wirkungskreis "Sicherung und Verwaltung des Nachlasses" hat dem Nachlassgericht gem. §§ 1885, 1888 Abs. 1, 1835 BGB ein Verzeichnis über das Vermögen des Nachlasses einzureichen. In das Nachlassverzeichnis ist der gesamte Aktivnachlass und auch der gesamte Passivnachlass (Nachlassverbindlichkeiten) aufzunehmen. Bei der Aufnahme der Nachlass...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Erblasserschulden

Rz. 110 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist. Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie bspw. unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf andere abwä...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Antrittsbericht

Rz. 116 Muster 6.28: Antrittsbericht Muster 6.28: Antrittsbericht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassangelegenheit _________________________ Az.: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorbezeichneten Sache überreiche ich das Nachlassverzeichnis auf den Todestag. Ergänzend berichte ich wie folgt: A. Erbenermittlung Herr ___...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich)

Rz. 234 Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Satzung der Stiftung _________________________ – gemeinnützige Stiftung für _________________________ – mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ (In der Präambel können z.B...mehr