Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, formelle Subsidiarität [Rdn 1171]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2307]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 153]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 67]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 93]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Investmentbesteuerung: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Verhältnis zum Drittstaat

Kommentar Das BMF hat in einem weiteren Schreiben zur Pauschalbesteuerung von Investmentfonds in Bezug auf die Anwendung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Verhältnis zu Drittstaaten Stellung zu mehreren BFH-Urteilen zum EuGH-Urteil "Wagner-Raith" genommen. Hintergrund: Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit Der BFH hat mit Urteil v. 25.8.2009 (I R 88, 89/07), unter anderem entsch...mehr

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FF 6/2016, Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch

BVerfG, Urt. v. 19.4.2016 – 1 BvR 3309/13 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sog. rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht a...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / VII. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

Eine gesamtschuldnerische Haftung der Eltern für ärztliche Behandlungskosten des Kindes folgt nicht aus dem gemeinsamen Sorgerecht oder § 1357 Abs. 3 BGB, so das Bundesverfassungsgericht, welche eine anderslautende amtsgerichtliche Entscheidung, die es als unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ansah, wegen objektiver Willkür aufgehoben hat.[55] Der Bundesgerichtsh...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / C. Deutscher Familiengerichtstag 2015

Der Vorstand des Deutschen Familiengerichtstages hat folgende Empfehlung verabschiedet: Zitat "Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Teilhabeanspruch der Ehegatten auch am Vermögen steht das Güterrecht im Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts“.[91]" Diese an die Rechtsprechung gerichtete Empfehlung zum Ehevertragsrecht hätte im Falle ihrer Umsetzung dur...mehr

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FF 6/2016, Aktuelle Entwicklungen in der Familienrechtspolitik

Interview mit Dr. Sabine Sütterlin-Waack, MdB (CDU/CSU), und Sonja Steffen, MdB (SPD) Dr. Sabine Sütterlin-Waack Sonja Steffen FF/Schnitzler: Ihre Arbeit wird im Augenblick von der Flüchtlingsproblematik in Deutschland und in Europa bestimmt. Trotzdem wollen wir gemeinsam einige Fragestellungen erörtern, die den Familienrechtler interessieren. Sie sind beide Rechtsanwältinnen u...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / III. Richtervorbehalt und Drittbeteiligung

Dass die konkrete Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts in Konfliktfällen grundsätzlich richterlicher Entscheidung vorbehalten bleiben muss, wird im vorerwähnten Fall der Fremdunterbringung besonders deutlich. Ein Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind sowie die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen streng...mehr

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger vom Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum ab Januar 2012. [2] Der Antragsgegner ist der Sohn des im Jahre 1941 geborenen S., der seit Anfang 2010 von einem Pflegedienst in der eigenen Wohnung betreut und versorgt wird. S. bezieht von dem Antragsteller laufende Sozialhilfe nach §§ 61 ff. S...mehr

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Zur Barabfindung bei einem Squeeze-Out bei beherrschten Unternehmen

Zusammenfassung Die bei einem Squeeze-Out den Minderheitsaktionären zu gewährende angemessene Barabfindung errechnet sich auch bei beherrschten Unternehmen aus dem Ertragswert des Unternehmens. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dieser höher ist als der Barwert der aufgrund des Unternehmensvertrags dem Minderheitsaktionär zustehenden Ausgleichszahlungen. Hintergrund Die Beteiligt...mehr

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zerb 5/2016, Unternehmensna... / 1

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2014 das ErbStG für teilweise verfassungswidrig, aber noch (zunächst) bis zum 30.6.2016 für anwendbar erklärt. Aktuell werden daher Übertragungen von Betriebsvermögen in letzter Minute noch vorgenommen werden, um die aktuelle schenkungsteuerschonende Rechtslage zu nutzen. Vor allem Übertragungen von Unternehmensanteilen a...mehr

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FF 5/2016, Urteilsverkündung in Sachen "Abstammungsklärung"

Az.: 1 BvR 3309/13 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 24.11.2015 (siehe Pressemitteilungen Nr. 76/2015 vom 27.10.2015 und Nr. 81/2015 vom 9.11.2015) am Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, sein Urteil verkündet, wonach die Verfassungsbes...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 23 Sozialhi... / 3 Literatur

Rz. 70 Bethäuser, Zur Auslegung des Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens, DVBl. 1983 S. 536. Berger , Die Sozialhilfeansprüche von Ausländerinnen und Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland und aufenthaltsrechtliche Konsequenzen des Sozialhilfebezugs, Diss., Bonn 2005. Budde, Sozialhilfe für "Bürgerkriegsflüchtlinge" – Zur Problematik des § 120 BSHG, MDR 1994 S. 644. B...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" und zur Berücksichtigung des Gutglaubensschutzes beim Vorsteuerabzug

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Enthält eine zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug nach Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 178 Buchst. a MwStSystRL erforderliche Rechnung die "vollständige Anschrift" i.S.v. Art. 226 Nr. 5 MwStSystRL, wenn der leistende Unternehmer in der von ihm über die Leistung ausgestellten Rechnung eine Anschr...mehr

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FF 4/2016, Ablehnung der Au... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Rückübertragung der elterlichen Sorge für ihre beiden Kinder. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter eines 2003 geborenen Sohnes und einer 2008 geborenen Tochter. Die Beschwerdeführerin und der Kindesvater waren nicht miteinander verheiratet. Sie lebten mit den Kindern in einem gemeinsamen H...mehr

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FoVo 3/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung

Rechtzeitig auf neue Rechtslage vorbereiten Die Reform der Sachaufklärung hat eine Vielzahl von Streitfragen aufgeworfen. Mit einem ersten Reparaturgesetz steuert der Gesetzgeber nun nach. Gelegenheit gibt ihm der Umstand, dass die EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Kontopfändung Ergänzungen und Anpassungen im nationalen Recht erfordert (hierzu in FoVo 4/2016). Und so ve...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 3. Reichweite des Anspruchsübergangs (Abs. 1 S. 1, S. 4)

Keineswegs einheitlich geregelt sind die vom Anspruchsübergang erfassten Ansprüche. Während die cessio legis im SGB XII, UVG, BAföG und SGB III auf Unterhaltsansprüche beschränkt ist, gehen nach § 33 SGB II alle Ansprüche des Leistungsempfängers auf das Job-Center über. Dies betrifft zivilrechtliche Ansprüche – u.a. Pflichtteils- und Zugewinnansprüche sowie das Recht auf Sch...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / I. Die "verunglückten" Fälle und das Bundesverfassungsgericht

Es sind häufig nicht alltägliche Fälle, die das Bundesverfassungsgericht dazu veranlassen, eine höchstrichterliche Rechtsprechung im Familienrecht mit einem Federstrich zur Makulatur werden zu lassen. Familienrechtler erinnern sich noch an den "Paukenschlag aus Karlsruhe",[2] der die Ehevertragsfreiheit der damaligen familiengerichtlichen Rechtsprechung beendet hat. Zugrunde...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / Einführung

Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem Beifall des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb)[1] den "Blick ins Schlafzimmer" von Frauen zur Durchsetzung des bloßen Geldanspruchs (Unterhaltsregress) des Scheinvaters wegen des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Frauen versagt. Gleichzeitig hat es sich zu den Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Familienrecht geäuß...mehr

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FoVo 2/2016, Wenn das Kredi... / II. Die Lösung

Drittschuldner offenbar ohne Kenntnisse im Rechtsdienstleistungsrecht Der Drittschuldner offenbart, über keine Kenntnisse im Rechtsdienstleistungsrecht zu verfügen. Nach § 10 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) darf ein registriertes Inkassounternehmen Inkassodienstleistungen erbringen, die nach § 2 Abs. 2 RDG als spezielle Form der Rechtsdienstleistung legal definiert s...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / 2. Grundrechte der am "Zeugungsvorgang" Beteiligten

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung kollidiert mit den Rechten auf informationelle Selbstbestimmung der weiteren am Zeugungsvorgang und an der Elternschaft beteiligten Personen. Am schwächsten ist die Stellung des Samenspenders, dessen Persönlichkeitsrecht trotz etwaiger Anonymitätszusagen keinen rechtlichen Schutz genießt. Zwar können ausnahmsweise seine persönlic...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / 1. Das Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung

Die Grundrechte sind nach klassischer Auffassung staatsgerichtet.[18] Zwischen Privatpersonen ("Horizontalwirkung") wirken sie vermittelt über die Generalklauseln des Zivilrechts.[19] Die diesbezügliche Rechtsfortbildung hat das Bundesverfassungsgericht von den Zivilgerichten wiederholt angemahnt. Die Fachgerichte sollen die Mühen der Rechtsfortbildung nicht scheuen und sich...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / III. Rechtsfortbildung im Familienrecht

Auch im Familienrecht war es vor allem das Bundesverfassungsgericht,[37] das unter Bezugnahme auf die Grundrechte der Art. 2 Abs. 1, Art. 3 und Art. 6 Abs. 1 GG, teilweise in Verbindung mit der Menschenwürde (Art. 1 GG), rechtsfortbildend wirkte.[38] Stichwort ist im Kindschaftsrecht die Gleichwertigkeit biologischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft.[39] Es geht dabei ...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 1. Das Spannungsfeld zwischen Abstammungs- und Adoptionsrecht

Ein wesentlicher Grund für die mangelnde Aufmerksamkeit hinsichtlich der Problematik der Samenspende im Adoptionsrecht könnte wohl darin liegen, dass sie ausschließlich für eingetragene Lebenspartnerinnen denkbar ist.[3] Dies hat seinen Grund in der abstammungsrechtlichen Rechtslage. Bringt eine verheiratete Mutter ein mittels Samenspende gezeugtes Kind innerhalb einer besteh...mehr

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AEAO: Erneute Änderung des Anwendungserlasses zur AO

Kommentar Durch Schreiben des BMF vom 26.1.2016 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) das erste Mal im Jahr 2016 geändert. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt. Die Änderungen haben Schwerpunkte im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sowie bei den Bestimmungen, die die Änderung von Steuerbescheiden regeln. Auch die Ausführungen zur Aussetzung der Vol...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft

Leitsatz 1. Einer geschäftsleitenden Holding, die an der Verwal­tung einer Tochtergesellschaft teilnimmt und insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, steht für Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft stehen, grundsätzlich der volle Vorsteuerabzug zu. 2. Steuerfreie Einlagen bei Kreditinstituten, die zur Haupt...mehr

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FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / B. Frühe Ansätze zum Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche

Der Bundesgerichtshof hat die reformbedingten Friktionen mit der Fortschreibung seiner bereits 2003 eingeleiteten Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen[4] in Verbindung mit der Dreiteilungsmethode zur Bedarfsbestimmung aufzulösen versucht.[5] Diese Form der Bedarfsbestimmung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25.1.2011 wegen Überschr...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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FF 1/2016, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirektorin Beate Kienemund, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 1.12.2015 Beate Kienemund FF/Schnitzler: Sie sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für das Bürgerliche Recht und damit für das gesamte Familienrecht. Kienemund: Das ist zutreffend. Abteilung I (Bürgerliches Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Berücksichtigung einer bewilligten Förderung – Vorlagebeschluss

Rz. 47.1 [Autor/Stand] Mit Urteil v. 23.1.2013[2] ging das FG Köln davon aus, dass zu den Wertverhältnissen i.S.d. § 27 BewG auch das an diesem Stichtag geltende Mietpreisgefüge unter Berücksichtigung der preisrechtlichen Auswirkungen der zu diesem Zeitpunkt bekannten und möglichen Formen der öffentlichen Förderung und Steuerbegünstigungen von Wohnbauten zähle. Nach ständige...mehr

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Allgemeines [Rdn 1]

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FF 1/2016, Es bleibt spannend …

Klaus Weil Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Weihnachtsfeiertage mit ihrer wunderbaren Ruhe und Besinnlichkeit liegen hinter uns. Das neue Jahr ist angebrochen und der Praktiker im Familienrecht wartet gespannt auf wesentliche Entscheidungen – nicht nur – des BGH zu juristischen Fragestellungen, um diese in der täglichen Arbeit umsetzen zu können. Da sind zunächst streitige F...mehr

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FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / D. Zulässigkeit der gegenwärtigen Auslegungsansätze

Die dargestellten Ausgleichsansätze erweisen sich unter Anwendung der insbesondere dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.1.2011[20] zu entnehmenden Maßstäbe als einfach- und verfassungsrechtlich zulässig. Sie bewegen sich im Rahmen der zulässigen Auslegung der Gesetze und achten die aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende...mehr

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FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

Die Empfehlungen folgen den anerkannten Auslegungsmethoden und respektieren die gesetzgeberische Grundentscheidung. Daher bestehen gegen sie unter dem Gesichtspunkt des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Auslegungsansätze genügen zudem dem aus Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 GG folgen...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, neuerliche Straffälligkeit [Rdn 337]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff

Rz. 2.1 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz unterscheidet begrifflich zwischen der Jahresrohmiete (§ 79 Abs. 1 BewG) und der üblichen Miete (§ 79 Abs. 2 BewG). Sowohl der Jahresrohmiete als auch der üblichen Miete liegen die gleichen Ermittlungsgrundsätze zu Grunde. Bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen auf aktuelle Stichtage kommt der tatsächlich vereinbarten Miete i.S...mehr

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FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / C. Gegenwärtige Ansätze zum Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche

Letzteres hat bewirkt, dass seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verschiedene Ansätze für einen de lege lata zulässigen Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche diskutiert werden. Diese siedeln den Ausgleich im Wesentlichen auf der Ebene des § 1581 BGB oder aber des § 1609 BGB an. In ihren (rechnerischen) Ergebnissen weichen sie für die Beteiligt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Jahresrohmiete ist Teil des pauschalierten und typisierten Ertragswertverfahrens für bebaute Grundstücke. Anzuwenden ist das Ertragswertverfahren bei der Einheitswertfeststellung für Zwecke der Grundsteuer. Bei Bewertungen für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist ebenfalls ein Ertragswertverfahren vorgesehen, das sich jedoch nach §§ 184–189 BewG r...mehr

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Teil D: Daten / Daten, Datenlöschung, weitere spezielle Löschungsregelungen [Rdn 195]

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Teil D: Daten / Daten, Rechtsschutz, Verfassungsbeschwerde [Rdn 348]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Vollzug, Unterbringung, Einzelfragen [Rdn 619]

Rdn 620 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 538 m.w.N. Rdn 621 Der Vollzug der Sicherungsverwahrung ist landesgesetzlich geregelt (vgl. → Sicherungsverwahrung, Vollzug, landesrechtliche Vollzugsgesetze, Teil A Rdn 610). Gleichwohl sind in § 66c StGB die wesentlichen Leitlinien bundesgesetzlich normiert. Dort wird unter andere...mehr

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zerb 12/2015, Der Erwerb ei... / Aus den Gründen

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO – ). Das FG hat zutreffend entschieden, dass sich das nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 c und § 13 c ErbStG steuerbefreite Vermögen des Klägers aufgrund des bei der Erbauseinandersetzung erworbenen Alleineigentums am Grundstück R erhöht und die Steuerbefreiungen ausgehend vom ges...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Rechtsschutz, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe [Rdn 443]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Allgemeines [Rdn 537]

Rdn 538 Literaturhinweise: Anders, Kritik der nachträglichen Therapieunterbringung, JZ 2012, 498 Baier, Vollstreckung und Vollzug der Sicherungsverwahrung, StraFO 2014, 397 Bartsch, Neue bundes- und landesrechtliche Vorschriften über Vollstreckung und den Vollzug der Sicherungsverwahrung, FS 2013, 208 ders., Anmerkung zum Beschluss des OLG Köln vom 17.9.2012 – 2 Ws 653/12 -, St...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Internationale Vollstreckung, Vollstreckung ausländischer Entscheidungen [Rdn 679]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Vorlagebeschluss des BFH vom 22.10.2014

Rz. 47.4 [Autor/Stand] Der Vorlagebeschluss des BFH vom 17.12.2014[2] ist teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22.10.2014,[3] mit dem die Vorschriften über die Einheitsbewertung ebenfalls dem BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt wurden. Das Verfahren ist beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 11/14 anhängig. Rz. 47.5 [Autor/Stand] Der BFH hält die ...mehr