Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Berufsrechtliche Verfahren/Überblick [Rdn 953]

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FF 12/2015, Der Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche

Renata von Pückler2015, Studien zum deutschen und internationalen Familien- und Erbrecht Bd. 22, 218 Seiten, 54,95 EUR, ISBN 978-3-631-65346-3 "Unfair zu Muttchen" titelte Sebastian Haffner im Jahr 1977 einen Artikel im "Stern" und brachte damit das schon damals im Zuge der ersten Eherechtsreform diskutierte Prinzip nachehelicher Eigenverantwortlichkeit der geschiedenen Ehega...mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 2 Gründe:

[4] Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Beklagte sei nicht nach § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB erbunwürdig, ohne dass es darauf ankomme, ob er im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Er habe zwar vorsätzlich versucht, die Erblasserin durch das Durchtrennen des Verbindung...mehr

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FF 12/2015, Kein Vorrang de... / 2 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt von dem Antragsgegner Betreuungsunterhalt wegen Pflege und Erziehung des gemeinsamen minderjährigen Kindes … Beide Beteiligten leben in ehelicher Gemeinschaft mit ihrem jeweiligen Ehegatten zusammen. Beide haben ein bzw. zwei Kinder aus ihren jeweiligen ehelichen Beziehungen. In dem Haushalt des Antragsgegners leben außer seiner Ehefrau sei...mehr

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Verschenken von Anteilen an der Betriebs-GmbH an Außenstehende

Leitsatz Gehören die Anteile an der Betriebs-GmbH trotz eigener Geschäftstätigkeit der GmbH zum Sonderbetriebsvermögen der Besitz-KG, zwingt eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung eines Teils dieser Anteile auf nicht an der KG beteiligte Personen zur Versteuerung darin liegenden stillen Reserven. Sachverhalt Eine GmbH & Co.KG mit drei natürlichen Personen als Komma...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / V. Verfassungsmäßigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Vorschrift des § 1631d BGB?

Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit[94] bzw. Verfassungswidrigkeit[95] ist in der Literatur heftig umstritten. Wegen möglicher verfassungsrechtlicher Fragen wollte der nicht angenommene Gruppenantrag von 66 Abgeordneten die Beschneidung als einen schweren und irreversiblen, schmerzhaften[96] und mit einem Sensibilitätsverlust verbundenen Eingriff von der Einwilligung des...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.3 Mindestvergütung

Rn 17 Nach § 13 Abs. 1 Satz 3 a. F., die nach der Übergangsregelung in § 19 für die vor dem 1.1.2004 eröffneten Verfahren weiter gilt, sollte die Mindestvergütung des Treuhänders in der Regel mindestens 250 EUR betragen und konnte in Abhängigkeit von dessen Tätigkeit bis auf 100 EUR herabgesetzt werden. Diese Mindestvergütung wurde seit Einführung des Verbraucherinsolvenzver...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / 1. Rechtfertigung aufgrund des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Die Glaubens- und Gewissensfreiheit)?

Art. 4 Abs. 1 GG schützt die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Art. 4 Abs. 2 GG gewährleistet die ungestörte Religionsausübung. Letztlich handelt es sich hierbei um ein einheitliches Grundrecht,[20] das "auch die Teilnahme an kultischen Handlungen und das Handeln nach dem Glauben umfasst".[21] Geschützt ...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / 2. Rechtfertigung aufgrund von Art. 6 Abs. 2 GG (Familie)?

Nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG wacht die staatliche Gemeinschaft über ihre Betätigung. Im Gegensatz zu Art. 4 GG ist das Recht aus Art. 6 GG durch Gesetz beschränkbar. Das Kindesschutzrecht des BGB (§§ 1666, 1666a BGB) repräsentiert – wie ...mehr

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zerb 11/2015, Der Gesetzese... / C. Verfassungswidrigkeit von § 13 b Abs. 8 ErbStRG

§ 13 b Abs. 8 ErbStRG sagt nichts über das Verhältnis des nicht begünstigten Vermögens (Substanzwert) zum gemeinen Wert des gesamten Betriebs (Ertragswert). Die Regelung könnte zukünftig daher verfassungskonform ausgelegt werden. Ausgehend von der systematischen Ausgestaltung von § 13 b Abs. 8 ErbStRG bestehen in der bisher zum Gesetzesentwurf erschienenen Literatur wenig Zw...mehr

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FF 11/2015, Rückschau auf den Anwaltstag in Hamburg

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Sozialrecht und Mediation am 11.und 12.6.2015 Elternunterhalt – erst die Moral, dann das Recht Die alten und bedürftigen Eltern zu versorgen, ist eine originär sittlich-moralische Pflicht. Wer hätte auch etwas dagegen einzuwenden, dass in einem "Dankesschuld-Verhältnis" die Kinder in ihrem Alter den Eltern die Liebe und ...mehr

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Erhebliche Einschränkungen für den Rückzug von der Börse (Delisting)

Zusammenfassung Rückwirkend zum 7.9.2015 gelten verschärfte Anforderungen für Emittenten, die ihre Zulassung zum geregelten Mark widerrufen möchten (Delisting). Nun muss dem Delisting immer ein Übernahmeangebot vorgeschaltet sein, was ein Delisting auf alleiniges Betreiben des Emittenten in der Regel unmöglich macht. Vorgeschichte Im Herbst 2013 hatte der BGH in einem viel bea...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / I. Prüfungsmaßstäbe und -intensität des Bundesverfassungsgerichts

Der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab und die verfassungsgerichtliche Prüfungsintensität bei Verfassungsbeschwerden gegen sorge- oder umgangsrechtliche Entscheidungen unterscheiden sich, je nachdem, ob eine Trennung des Kindes von den Eltern (Art. 6 Abs. 3 GG) wegen Kindeswohlgefährdung in Rede steht, oder ob ein Kind getrennter Eltern bei einem seiner beiden Elternteile...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / a) Sorgerecht

Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, müsste das Kind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet sein. Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist ode...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / 1. Anforderungen an den Gesetzgeber

Der Gesetzgeber hat für die Regelung der Elternverantwortung im Trennungsfall einen Ausgestaltungsspielraum. Die Einbeziehung aller Eltern in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 2 GG bedeutet nicht, dass allen Müttern und Vätern stets die gleichen Rechte im Verhältnis zu ihrem Kind eingeräumt werden müssen.[20] Weil die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung nach einer Tr...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / Einführung

Die Entscheidung sorge- und umgangsrechtlicher Streitigkeiten richtet sich nicht zuletzt nach den Grundrechten der Betroffenen; insbesondere den Grundrechten des Kindes und der Eltern. Es existiert daher auch umfangreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu verfassungsrechtlichen Fragen umgangs- und sorgerechtlicher Streitigkeiten. Im Folgenden werden die verfass...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / aa) Prüfungsmaßstab und Kontrolldichte

Hingegen legt das Bundesverfassungsgericht diesen strengen Prüfungsmaßstab in solchen Fällen nicht an, in denen die Fachgerichte wegen Getrenntlebens der Eltern auf Antrag eines Elternteils über die künftige Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu entscheiden haben,[9] selbst wenn ein Elternteil dabei von der Sorge ausgeschlossen wird. Fehlt es an einem diesbezüglichen Einverne...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / b) Umgangsrecht

Die in Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen getrennt lebenden Eltern anzuwendenden Grundsätze gelten entsprechend für Streitigkeiten, die das Umgangsrecht des getrennt lebenden Elternteils betreffen.[12] Das Bundesverfassungsgericht verneint eine Betroffenheit des Art. 6 Abs. 3 GG auch durch bestimmte gesetzliche oder gerichtliche Regelungen zum Umgangsrecht,[13] wenn die inso...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / 1. Verfassungsrechtliche Anerkennung

Der Wunsch des leiblichen Vaters nach Umgang und nach Auskunft über das Kind ist grundsätzlich verfassungsrechtlich anzuerkennen. Sofern der leibliche Vater auch rechtlich die Vaterstellung innehat, folgt dies bereits aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und ist in § 1684 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzlich geregelt. In Reaktion auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenr...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / III. "Wechselmodell"

Das Bundesverfassungsgericht[19] hat kürzlich Fragen der Zulässigkeit und Notwendigkeit der Anordnung eines "Wechselmodells" gegen den Willen eines Elternteils gestreift und hat dabei Feststellungen zum Ausgestaltungsspielraum des Gesetzgebers (1) und zu den Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung im konkreten Anwendungsfall (2) getroffen. 1. Anforderungen an den Geset...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / a) Sorgerecht

aa) Prüfungsmaßstab und Kontrolldichte Hingegen legt das Bundesverfassungsgericht diesen strengen Prüfungsmaßstab in solchen Fällen nicht an, in denen die Fachgerichte wegen Getrenntlebens der Eltern auf Antrag eines Elternteils über die künftige Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu entscheiden haben,[9] selbst wenn ein Elternteil dabei von der Sorge ausgeschlossen wird. Fehl...mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von S... / 1 Gründe:

[1] I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer vor allem dagegen, dass die Gerichte ihm kein paritätisches Umgangsrecht ("Wechselmodell") eingeräumt haben und beanstandet die zugrunde liegende Gesetzeslage. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist Vater eines im September 2011 nichtehelich geborenen Kindes. Kurz nach der Geburt des Kindes trennten sich die Elter...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / 2. Abstammungsklärung als Umgangsvoraussetzung

Zur Ermöglichung der praktischen Durchsetzung der Rechte des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters ermächtigt § 167a FamFG die Gerichte zur Anordnung einer Abstammungsuntersuchung, sofern dies in Verfahren, die das Umgangs- und Auskunftsrecht des leiblichen Vaters nach § 1686a BGB betreffen, zur Klärung der leiblichen Vaterschaft erforderlich ist. Das Bundesverfassungsge...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / c) Pauschalen und andere Maßstäbe

Die derzeit gebräuchliche Methode wirkt auf den ersten Blick einleuchtend, sollte aber einmal kritisch hinterfragt werden, ob sie ihren eigenen Vorgaben gerecht werden kann. Der Elternunterhalt soll zu keiner signifikanten Einschränkung der einkommenstypischen Konsumgewohnheiten führen. Es ist nur schwer vorstellbar, wie sich diese Vorgabe verwirklichen lässt, wenn bei Unter...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / 2. Bedürftigkeit

Unmittelbar mit dem Bedarf hängt die Bedürftigkeit zusammen. Denn je höher der Bedarf ist, umso schwerer fällt es, diesen aus eigenem Einkommen zu decken, umso schneller verbrauchen sich die Kapitalreserven des Pflegebedürftigen, umso früher setzt die Unterhaltspflicht ein und umso höher kann der Regressanspruch ausfallen. Die Fragen der Bedürftigkeit sind vielschichtig. Beim...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / 1. Trennung des Kindes von beiden Eltern (Art. 6 Abs. 3 GG)

Die strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen gelten nur im Fall der Trennung eines Kindes von seinen Eltern ("Inobhutnahme"/"Fremdunterbringung"). Diese seien kurz skizziert. a) Sorgerecht Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, müsste das Kind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei einem Verbleiben in der Familie in seinem kö...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / 2. Trennung des Kindes von einem Elternteil wegen Getrenntlebens der Eltern

a) Sorgerecht aa) Prüfungsmaßstab und Kontrolldichte Hingegen legt das Bundesverfassungsgericht diesen strengen Prüfungsmaßstab in solchen Fällen nicht an, in denen die Fachgerichte wegen Getrenntlebens der Eltern auf Antrag eines Elternteils über die künftige Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu entscheiden haben,[9] selbst wenn ein Elternteil dabei von der Sorge ausgeschloss...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / 4

Auf einen Blick Nach der Entscheidung des OLG Zweibrücken und des Saarländischen Oberlandesgerichts ist nunmehr davon auszugehen, dass die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Sittenwidrigkeit von Bedingungen in letztwilligen Verfügungen und die dazu ergangenen Prüfungsgrundsätze auch auf Wiederverheiratungsklauseln Anwendung finden. Klauseln, die zu einer ...mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von S... / Leitsatz

1. Es obliegt dem Gesetzgeber, den einzelnen Elternteilen bestimmte Rechte und Pflichten zuzuordnen, wenn die Voraussetzungen für eine gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung fehlen. Seine Gestaltungsbefugnis ist dabei umso größer, je weniger von einer Übereinstimmung zwischen den Eltern und von einer sozialen Beziehung zwischen dem einzelnen Elternteil und dem Kind ausg...mehr

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FF 10/2015, Familienanwälte und Familienrichter

Interview mit Dr. Hermann Heuschmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn FF/Schnitzler: Sie sind seit 1973, also inzwischen mehr als 40 Jahre Anwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie diese lange Zeit Revue passieren lassen, was sind für Sie die einschneidendsten Erlebnisse in dieser Zeit? Heuschmid: Es dürfte schwierig sein, auf diese Frage in d...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / bb) Abänderung nach § 1696 Abs. 1 BGB

Dass eine Sorgerechtsregelung nach § 1696 Abs. 1 BGB nur abgeändert werden kann, wenn triftige, das Wohl des Kindes nachhaltig berührende Gründe vorliegen, welche eine Änderung der ursprünglichen Regelung angezeigt erscheinen lassen, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Diese Regelung stellt im Interesse des Kindes aus Kontinuitätsgründen sicher, dass eine einmal getroffen...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / II. Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen

Zitat "Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet." Auf diese seit 1900 unverändert geltende Vorschrift des § 1601 BGB stützt sich der Elternunterhalt. Nachdem die Probleme einer alternden Gesellschaft seit dem letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts zunehmend in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind, haben sich die Rahmenbedingungen an viel...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / f) Verdeckte Schwiegerkindhaftung

Wie verhält es sich mit der Leistungsfähigkeit von Kindern, die über kein oder ein nur geringes Einkommen verfügen, sich aber vorteilhaft verheiratet haben? Nun besteht im deutschen Unterhaltsrecht gegenüber Geschwistern und Schwiegereltern keine Unterhaltspflicht. Damit sollte sich bei fehlender Leistungsfähigkeit die unterhaltsrechtliche Frage erledigt haben. Die Rechtspre...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / e) Angemessenheit im Lebensverlauf

Im Unterhaltsrecht gilt allgemein das Prinzip der Zeitidentität zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Die Lebensstellung wird jedoch stark durch langfristig wirkende Abläufe beeinflusst. Alle Beurteilungen einer als angemessen angesehenen Belastung nehmen das im Unterhaltszeitraum tatsächlich oder vermeintlich verfügbare Einkommen zum Maßstab. Akzeptiert werden früh...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / b) Umgangsrecht

Auch der Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind wie auch die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen.[5] Zwar kommen die strengen Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 GG bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung eines gerichtlichen Umgangsausschlusses nicht direkt zum Tragen, d...mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von S... / 2 Anmerkung

Mit seinem Beschluss vom 24.6.2015 hatte das BVerfG sowohl zu der Frage der Verfassungskonformität der aktuellen Gesetzeslage bezüglich der Zuordnung der elterlichen Sorge sowie des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern, als auch einer möglicherweise gegen Verfassungsgrundsätze verstoßenden Auslegung der §§ 1671, 1684 BGB durch die vorangehenden Fachgerichte Stellung zu...mehr

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Aufhebung der Vollziehung eines Bescheids über Solidaritätszuschlag

Leitsatz Das Niedersächsische Finanzgericht hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheids über die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Jahr 2012, weil es von der Verfassungswidrigkeit des der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Solidaritätszuschlagsgesetzes überzeugt ist. Sachverhalt Die Antragsteller haben gegen den Bescheid über die F...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentziehung in der Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Einführung Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht nach § 1666 BGB die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Hierzu zählt nach § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB auch die teilweise oder vollständige Entzieh...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / II. Verfassungsprozessuales

Umstritten geblieben ist vor allem der konkrete Kontrollzugriff des BVerfG.[69] So betont das BVerfG gegenüber den Fachgerichten mit ungewöhnlicher Deutlichkeit, dass eine Trennung der Kinder von ihren Eltern "strenger verfassungsgerichtlicher Kontrolle" unterliege.[70] Die Verhältnismäßigkeit wird bisweilen sehr intensiv geprüft, wobei das BVerfG auch darauf eingeht, inwiew...mehr

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FF 9/2015, Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

BVerfG, Urt. v. 21.7.2015 – 1 BvF 2/13 Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig. Sie können zwar der öffentliche...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / III. Gehörsverletzung

Wurde gegen den Betroffenen eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR festgesetzt, so ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde ausgeschlossen wegen Verfahrensrechtsverstößen. Diese Einschränkung betrifft nicht die Versagung des rechtlichen Gehörs, da sich die Einschränkung der Zulassungsrechtsbeschwerde nach § 80 Abs. 2 OWiG nur aus Abs. 1 Nr. 1, und nicht Abs. 1 Nr. 2 ergibt.[...mehr

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FF 9/2015, Keine Vaterschaf... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Vaterschaftsanfechtung. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist unstreitig leiblicher Vater einer im Jahr 2002 geborenen Tochter. Er war mit deren Mutter nicht verheiratet. Nach der Geburt lebten der Beschwerdeführer, die Kindesmutter und die Tochter in einem gemeinsamen Haushalt, wobei der Beschwerdefü...mehr

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Zerb 09/2015, Zur grundrech... / Sachverhalt

I. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtberücksichtigung einer dem Erbfall nachfolgenden Einkommensteuerbelastung für Zinserträge bei der Heranziehung zur Erbschaftsteuer. 1. Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe seines im Jahr 2001 verstorbenen Bruders. Der erbschaftsteuerliche Gesamtwert des Nachlasses aus Grund- und Kapitalvermögen be...mehr

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FF 9/2015 / Betreuung

a) Von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren sind in der Regel neue Erkenntnisse i.S.d. § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG zu erwarten, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 7.8.2013 – XII ZB 188/13, FamRZ 2013, 1800, und v. 16.5.20...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Einführung in die Probl... / 1. Besonderheiten für Deutschland

Rz. 35 Eine Besonderheit für Deutschland ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.6.2009:[21] Der deutsche Vertreter im Rat darf dem Übergang in das ordentliche Verfahren überhaupt nur dann zustimmen, wenn die innerstaatliche Zustimmung vorliegt.[22]mehr

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Zerb 8/2015, Mannheimer Unt... / 1. Referat Meister

Zu Beginn seiner Ausführungen wies Dr. Michael Meister, MdB (CDU) und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Fiananzen, auf die Planung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hin, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 zur Erbschaftsteuer (Az.: 1 BvL 21/12, Anm. d. Verf.) zügig umzusetzen, und zwar innerhalb der...mehr

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Zerb 8/2015, Steuersparmode... / II. Die Verschonungsregelung für Kulturgüter in der deutschen Erbschaftsteuer

§ 13 ErbStG [11] enthält sowohl teilweise als auch vollständige Steuerbefreiungen, deren Eingreifen – unabhängig von den subjektiven Verhältnissen des Erwerbers – ausschließlich an objektive Voraussetzungen anknüpfen. Es handelt sich um eine in weiten Teilen unveränderte Nachfolgeregelung des § 18 ErbStG von 1959.[12] Die Steuerbefreiung von Kulturgütern regelt § 13 Abs. 1 Nr....mehr

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zfs 8/2015, Fischer: Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, C.H. Beck, 62. Auflage 2015, 2.727 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-406-66884-5

Das "Ein-Personen-Werk" von Thomas Fischer, Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, ist auf den Tischen der Staatsanwälte und Strafrichter in der 62. Auflage gelandet. Für Verkehrsrechtler sind insbesondere interessant die Vorschriften der Verkehrsdelikte, die jedoch in dem Literaturteil in Teilen relativ alte Literaturfundstellen zitieren. Nicht ohne G...mehr

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Zerb 8/2015, Mannheimer Unt... / 2. Referat Eichberger

Den zweiten Vortrag des Tages hielt Prof. Dr. Michael Eichberger, der als Richter des Bundesverfassungsgerichts Stellung zu dessen jüngsten Urteil zum Erbschaftsteuergesetz nahm. Einleitend machte Eichberger einige Anmerkungen zu dem Vortrag seines Vorredners Dr. Meister. So stellte er klar, dass, sollte der Gesetzgeber seinen Regelungsauftrag nicht bis zum Stichtag wahrnehm...mehr