Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.4 Zusammenfassung

Der Betrieb einer Fanpage oder eines Unternehmensprofils stellt für Unternehmen ein gewisses datenschutzrechtliches Risiko dar. Um den oben skizzierten Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es der Unterstützung durch den Anbieter des jeweiligen sozialen Netzwerks. Die Datenschutzkonferenz geht in ihrem "Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von F...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.5 Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 205 Trotz der Abschaffung des Ausweises von Aufwendungen als "Außerordentliche Aufwendungen" im GuV-Rechnungsschema des § 275 Abs. 2, 3 HGB durch das BilRUG sind nach § 285 Nr. 31 HGB jeweils der Betrag und die Art der einzelnen (Ertrags- oder) Aufwandsposten von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordnete...mehr

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Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.2 Arbeitszeiterfassung

Der EuGH hatte am 14.5.2019 entschieden (Az. C-55/18), dass die Mitgliedstaaten der EU die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann. Bislang ist im deutschen Recht nur die Regelung des § 16 Abs. 2 ArbZG vorhanden, die den Arbeitgeber zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.10 Sofortmeldung für Beschäftigte in bestimmten Wirtschaftszweigen

Rz. 110 Der Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses ist in den in § 28a Abs. 4 Satz 1 genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen spätestens bei Beschäftigungsaufnahme unmittelbar an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zu melden. Das 2. SGB IV-ÄndG (dazu Rz. 1) hat mit Wirkung zum 1.1.2009 für Arbeitgeber in den in Abs. 4 genannten Wirtschaftsz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.6 Disziplinarmaßnahmen (Abs. 5)

Rz. 18 In Abs. 5 sind die einer KV bzw. KZV zustehenden Mittel und Maßnahmen aufgeführt, wenn die Mitglieder ihre Pflichten als Vertragsärzte oder Vertragszahnärzte nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen. Die Ausübung der Disziplinarbefugnis wird in einer Satzung geregelt. Disziplinarmaßnahmen haben sowohl einen spezialpräventiven als auch einen generalpräventiven Zweck. Di...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte (§ 27 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 § 27 Abs. 1 Satz 2 verbietet ausdrücklich die unbefugte Bekanntgabe der Mitteilung der Frau über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen an Dritte. Die Norm stellt das klar, was nach dem BDSG, aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht und in Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der werdenden oder jungen Mutter ohnehin gilt: Es ist Sache der Frau zu entsche...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 11 Ausschluss von Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge

Neben der Verhängung von Bußgeldern sieht das LkSG den Ausschluss von Vergabeverfahren vor.[1] Das betrifft die Vergabe von Verträgen über Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge durch öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber.[2] Im Vergaberecht wird zwischen dem Oberschwellenbereich und dem Unterschwellenbereich unterschieden. Ab bestimmten Schwellenwerten richt...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 10 Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens ist eine Ordnungswidrigkeit

Ein Verstoß gegen die Pflicht, ein Beschwerdeverfahren einzurichten, ist eine Ordnungswidrigkeit.[1] Auch das Unterlassen des Angebots eines Beschwerdeverfahrens bei mittelbaren Zulieferern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Tatbestand ist auch erfüllt, wenn das Unternehmen das Beschwerdeverfahren zwar einrichtet, es aber nicht den Anforderungen des § 8 LkSG genügt. Die ...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 16 Checkliste für die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Diese Checkliste[1] gibt einen kompakten Überblick über die notwendigen Punkte, die bei der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens bedacht werden müssen: Reichweite des Beschwerdeverfahrens eigener Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer mittelbare Zulieferer Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens Unterlassen der (ordnungsgemäßen) Einrichtung is...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 3 Verpflichtung zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens nach LkSG

§ 8 LkSG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung des Beschwerdeverfahrens entlang der gesamten Lieferkette. Allerdings steht diese Pflicht, wie alle Pflichten des LkSG, unter dem Vorbehalt der Angemessenheit.[1] Unternehmen müssen das Verfahren bekannt machen und so ausgestalten, dass es für potenziell Betroffene zugänglich ist. Potenziell Betroffene sind alle Personen, der...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Hintergrund zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Zur Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität und der Stärkung der Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deals werden vom europäischem Verordnungs- und Richtlinien- sowie vom deutschen Gesetzgeber verschiedenste Regulierungen angestoßen bzw. wurden diese bereits umgesetzt. Dabei kommen neben direkten Eingriffen, wie etwa dem Emissionshandel, Vorgaben für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterweisung / Zusammenfassung

Begriff Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen sicherheitsgerechten Arbeitsplatz. Das Unternehmen muss daher dafür sorgen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleistet sind. Eine sichere Technik und eine gute Organisation reichen jedoch erfahrungsgemäß nicht aus. Um hier die optimalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass keine oder möglichst wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 6.1 Für Arbeitgeber

Es kommen sowohl Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht aus dem ArbSchG wie auch gegen das ArbZG in Betracht. Für die Einhaltung der sich aus den Gesetzen ergebenden Vorschriften ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob er die Einhaltung der Vorschriften des ArbZG oder die Erfassung der Arbeitszeit auf den Arbeitnehmer delegiert hat. Arbeitsschutz Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 3.2 Bisherige Rechtsprechung

Auch die Rechtsprechung hat sich vor Inkrafttreten des HinSchG mit der Zulässigkeit von Hinweisgebermeldungen und einem etwaigen Schutz der hinweisgebenden Personen befasst. Der Umgang mit und die Auslegung der Vorschriften des HinSchG durch die zuständigen (Bußgeld-)Behörden bleiben abzuwarten: Das BAG [1] nimmt eine gewisse Treue-, Loyalitäs-, Rücksichts- und Verschwiegenhei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 6 Folgen bei Nichterfassung

Wird die Arbeitszeit trotz der geltenden Pflicht nicht erfasst, drohen Arbeitgebern Bußgelder und Arbeitnehmern arbeitsrechtliche Sanktionen, sofern Ihnen die Erfassung der Arbeitszeit wirksam übertragen wurde und sie gegen ihre Aufzeichnungspflicht verstoßen haben. 6.1 Für Arbeitgeber Es kommen sowohl Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht aus dem ArbSchG wie auch gegen das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 5 Sanktionen

Die gesetzlichen Regelungen sowie die Rechtsprechung zeigen Grenzen für rechtmäßiges Whistleblowing auf. Wer diese einhält, darf keine arbeitsrechtlichen Sanktionsmaßnahmen erfahren. Werden die Grenzen allerdings verletzt, darf der Arbeitgeber Sanktionen ergreifen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 2 GewO und § 315 BGB zul...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Rolle von Betriebsanwei... / 1 Form und Inhalt

Betriebsanweisungen müssen schriftlich vorliegen, und zwar in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten, d. h. für nicht deutschsprachige Beschäftigte sind evtl. Übersetzungen erforderlich. Betriebsanweisungen müssen auf den Arbeitsplatz zugeschnitten sein und beziehen sich z. B. auf eine bestimmte Anlage, ein Verfahren oder den Einsatz eines Gefahrstoffs für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Mit... / [Ohne Titel]

Stefanie Guerra, RAin[*] Im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts soll es nach dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes umfangreiche Mitteilungspflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen geben. Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare trifft die Mitteilungspflicht trotz gesetzlicher Verschwiegenheitsverpflichtung als sog. Intermediäre. Die Nichtanzeige mitteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4 Geldbußen, Geldstrafen und sonstige Rechtsfolgen eines Bußgeld- oder Strafverfahrens (Nr. 3)

4.1 Rechtsentwicklung Rz. 48 RFH und BFH haben in langjähriger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, durch den Betrieb oder Beruf ausgelöste Geldstrafen und Geldbußen könnten nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil die betriebliche Veranlassung hinter der persönlichen Verfehlung zurücktrete.[1] Rz. 49 Von dieser ständigen Rechtsprechung ist der Große Senat[2] hins...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.4 Ordnungsgelder

Rz. 55 Ordnungsgelder sind die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichneten Unrechtsfolgen, die hauptsächlich in den Verfahrensordnungen oder in verfahrensrechtlichen Vorschriften vorgesehen sind. Sie fallen unter das Abzugsverbot.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.5 Verwarnungsgelder

Rz. 56 Verwarnungsgelder sind die in § 56 OWiG so bezeichneten geldlichen Einbußen, die dem Betroffenen aus Anlass einer Ordnungswidrigkeit mit seinem Einverständnis auferlegt werden. Sie fallen unter das Abzugsverbot.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.7 Verfahrenskosten

Rz. 58 Zum Abzugsverbot für mit den Sanktionen zusammenhängende Aufwendungen ab Vz 2019 s. Rz. 66.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2 Geldbußen, Ordnungsgelder, Verwarnungsgelder

4.2.1 Allgemeines Rz. 51 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG, der durch den Verweis in § 8 Abs. 1 KStG auch für den unter das KStG fallenden Personenkreis gilt, enthält Abzugsverbote für Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde in der Bundesrepublik Deutschland oder von Organen der EU festgesetzt werden, Leistungen zur Erfüllung von Aufla...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3 Geldstrafen und Nebenstrafen vermögensrechtlicher Art

4.3.1 Allgemeines Rz. 60 Obgleich die Beschlüsse des Großen Senats[1] lediglich die Abziehbarkeit von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verfahrenskosten bejahen[2], wird die Abziehbarkeit von in einem Strafverfahren festgesetzten Geldstrafen offengelassen, wurde im Interesse der Rechtssicherheit auch ein Abzugsverbot für Geldstrafen eingeführt. Hierin ist aber – anders als bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.4 Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen

Rz. 65 Nichtabziehbar sind auch Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, soweit diese nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen. Unter das Abzugsverbot fallen insbesondere Auflagen, die bei Strafaussetzung zur Bewährung[1] nach § 56b Abs. 2 Nr. 2, 3 und 4 StGB erteilt werden (Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.4 Durchsetzung der Untersagungsanordnung

Rz. 17 Nach Abs. 4 hat die Agentur für Arbeit eine Untersagung nachzuhalten. Sie muss aktiv überwachen, ob die untersagte Berufsberatung fortgesetzt wird oder nicht. Ggf. hat sie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zu ergreifen. Rz. 18 Im Übrigen steht der Agentur für Arbeit zu, das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit zu prüfen und ggf. zu ahnden. Vgl. dazu § 404 Abs. 2 Nr. 6 bi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.6 Zwangsgelder

Rz. 57 Nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG fallen Zwangsgelder, z. B. auch Zwangsgelder, die nach § 329 AO festgesetzt werden. Diese sind grundsätzlich abziehbare Ausgaben, es sei denn, dass sie eine Nebenleistung zu einer nichtabziehbaren Ausgabe sind, sodass sich ein Abzugsverbot aus einer anderen Vorschrift herleiten lässt.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 60 Obgleich die Beschlüsse des Großen Senats[1] lediglich die Abziehbarkeit von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verfahrenskosten bejahen[2], wird die Abziehbarkeit von in einem Strafverfahren festgesetzten Geldstrafen offengelassen, wurde im Interesse der Rechtssicherheit auch ein Abzugsverbot für Geldstrafen eingeführt. Hierin ist aber – anders als bei den Geldbußen – ke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.3 Nebenfolgen vermögensrechtlicher Art

Rz. 54 Nebenfolgen vermögensrechtlicher Art ohne Strafcharakter, wie die Abführung von Mehrerlösen nach den preisstrafrechtlichen Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes i. d. F. v. 3.6.1975[1], die Einziehung nach § 22 OWiG fallen nicht unter das Abzugsverbot; sie sind wie schon in der Vergangenheit abziehbare Betriebsausgaben.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.8 Rückzahlung von Sanktionen

Rz. 59 Die Rückzahlung von nichtabziehbaren Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 5 EStG und i. S. v. § 160 AO erhöht nach allgemeinen Grundsätzen den Gewinn.[1] Diese Folge wird durch § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 3 EStG ausgeschlossen, soweit eine Vermögensmehrung durch Rückzahlung der in der Vorschrift aufgeführten Sanktionen eintritt.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.3 Nebenstrafen vermögensrechtlicher Art

Rz. 64 Das Abzugsverbot erstreckt sich auch auf Vermögenseinbußen durch die Einziehung von Vermögensgegenständen, soweit dieser Maßnahme strafrechtlicher Charakter zukommt. Nach § 74 Abs. 1 StGB können bei vorsätzlich begangenen Straftaten Gegenstände eingezogen werden, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer zustehen[1] oder die Gegenstände na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 51 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG, der durch den Verweis in § 8 Abs. 1 KStG auch für den unter das KStG fallenden Personenkreis gilt, enthält Abzugsverbote für Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde in der Bundesrepublik Deutschland oder von Organen der EU festgesetzt werden, Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.5 Verfahrenskosten

Rz. 66 Die mit den betrieblich veranlassten Sanktionen zusammenhängenden Verfahrenskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten, unterfielen bislang nicht dem Abzugsverbot, weshalb sie nach allgemeinen Grundsätzen auch dann abziehbare Betriebsausgaben waren, wenn die Sanktion selbst unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG fiel. Diese Grundsätze galten nach ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 48 RFH und BFH haben in langjähriger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, durch den Betrieb oder Beruf ausgelöste Geldstrafen und Geldbußen könnten nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil die betriebliche Veranlassung hinter der persönlichen Verfehlung zurücktrete.[1] Rz. 49 Von dieser ständigen Rechtsprechung ist der Große Senat[2] hinsichtlich der Geldbuße...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.2 Geldstrafen

Rz. 62 Das Abzugsverbot umfasst alle Rechtsnachteile, die von einem Gericht nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts als Geldstrafe verhängt werden. Privatrechtliche Sanktionen wie z. B. Vertragsstrafen fallen nicht unter den Begriff der Geldstrafen in diesem Sinne. Da im deutschen Strafrecht derzeit Geldstrafen nicht gegen juristische Personen, sondern allen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.1 Kurzarbeitergeld und Winterbauleistungen

Rz. 3 Abs. 1 erlegt Arbeitgebern umfassende Pflichten im Zusammenhang mit Kug und Wintergeld auf. Dies überrascht, soweit das aus Beitragsmitteln finanzierte Kug betroffen ist, und leuchtet beim Wintergeld ein, das durch eine Umlage der Arbeitgeber aufgebracht wird (vgl. Komm. zu § 102 (ab 1.4.2012), §§ 354 ff.). Die Regelung gilt auch für das Saison-Kug. Für das Transfer-Ku...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.2 Geldbußen

Rz. 52 Geldbußen sind Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind, insbesondere Geldbußen nach dem OWiG einschließlich der nach § 30 OWiG vorgesehenen Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes und der Länder, Geldbußen nach den Disziplinargesetzen des Bundes und der Länd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.5 Arbeitskämpfe

Rz. 16 Im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen trachten die Tarifpartner stets danach, die dafür entstehenden Kosten bei sich selbst zu minimieren bzw. bei der Gegenseite zu erhöhen. Deshalb gehen mit Arbeitskämpfen stets Anzeigen über Arbeitsausfall und Antragstellungen auf Kurzarbeitergeld (vgl. auch § 100) und Arbeitslosengeld (vgl. auch § 160) einher. Damit die betroffenen Ag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.1 Schadensersatzanspruch

Rz. 3 Die Vorschrift verlagert das Risiko der Folgen schuldhafter Pflichtverletzungen nicht nur bei Vorsatz, sondern schon bei Fahrlässigkeit auf den in Anspruch genommenen Dritten. Dieser wird schon schadensersatzpflichtig, wenn er die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, z. B. die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Ausstellung einer Bescheinigung nic...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Bußgeld

Rz. 296 Der Verstoß gegen Mitteilungs- und Angabepflichten gem. §§ 20, 21 GwG sowie gegen die Pflichten aus §§ 23, 23a GwG ist bußgeldbewehrt (vgl. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 55–66 GwG). Normadressaten der Ordnungswidrigkeiten nach § 56 Abs. 1 GwG sind u.a. alle Verpflichteten i.S.d. § 2 Abs. 1 GwG, aber auch transparenzpflichtige Vereinigungen (vgl. § 30 OWiG), deren Vertretungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Rz. 148 Vorsätzliche oder leichtfertige Verstöße gegen die von Art. 19 MMVO auferlegten Pflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Gem. § 120 Abs. 15 Nr. 17–22 WpHG liegt eine Pflichtverletzung vor, wenn eine Mitteilung oder Veröffentlichung der Mitteilung nach Art. 19 MMVO nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vo...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Rz. 98 Nach § 120 Abs. 15 Nr. 6–11 WpHG liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn eine Ad-hoc-Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise, nicht rechtzeitig vorgenommen oder nicht rechtzeitig nachgeholt wird. Nach § 120 Abs. 18 WpHG kann in einem solchen Fall gegenüber einer natürlichen Person ein Bußgeld i.H.v. bis zu 1 Mio. EUR ver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 6 Sanktionen

Abgabepflichtigen Verwertern, die ihre Melde-, Auskunfts-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen, drohen neben den üblichen Beitreibungsverfahren (Mahnung und Vollstreckung) weitere Maßnahmen der Künstlersozialkasse. Dazu gehören – ebenso wie bei anderen Einzugsstellen der Sozialversicherung - Erhebung von Säumniszuschlägen Auferlegung von Barauslagen (z. B. bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.2 Arbeitnehmer verstößt gegen eine Rechtsvorschrift

Arbeitnehmer riskieren im Einzelfall ein Bußgeld bis zu 30.000 EUR, wenn diese bei einer Prüfung nicht mitwirken. Betroffen ist der Arbeitnehmer, der eine Auskunft nicht erteilt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sich seiner Personalienfeststellung entzieht oder geforderte Unterlagen nicht vorlegt. In geringfügigen Fällen können Verwarnungsgelder sofort kassiert ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.4 Folgen der Verletzung der Aufzeichnungs-, Nachweis- und Mitwirkungspflichten

Verletzt der Arbeitgeber seine Aufzeichnungs-, Nachweis- oder Mitwirkungspflichten, so können daraus weitreichende Folgen eintreten:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 3 Folgen der Verletzung der Aufbewahrungspflichten

Verstöße gegen die Regelungen zur Aufbewahrung sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zu 50.000 EUR belegt werden kann. Wenn im Baugewerbe oder in der Kurier-, Express- oder Paketbranche Entgeltunterlagen nicht oder nicht richtig gestaltet sind, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR belegt werden.[1] Feststellung des Verstoßes bei einer Betriebsprüfung Hat ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.1 Mitwirkungspflichtverletzungen

Wer als Arbeitgeber eine Prüfung nicht duldet, bei einer Prüfung nicht mitwirkt, eine Auskunft nicht oder nicht richtig erteilt oder die genannten Unterlagen nicht vorlegt oder das Betreten des Grundstücks oder der Geschäftsräume nicht duldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 30.000 EUR geahndet werden. Wer einer der Mitf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 6 Rechtsmittel

Gegen die Festsetzung eines Bußgeldes durch die Verwaltungsbehörde (Hauptzollamt) hat der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist dem Bußgeldbescheid zu entnehmen. Bei Geld- oder Freiheitsstrafen gelten die den jeweiligen Entscheidungen zu entnehmenden Rechtsmittelbelehrungen. Praxis-Tipp Rechtsmittel richtig einlegen Arbeitgeber sollte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Ahndung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Rz. 49 Sowohl der Primär- als auch der Sekundärinsider machen sich gem. § 119 Abs. 3 WpHG strafbar (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe), wenn sie entgegen Art. 14 MMVO ein Insidergeschäft tätigen, einem Dritten empfehlen, ein Insidergeschäft zu tätigen oder einen Dritten dazu verleiten oder eine Insiderinformation unrechtmäßig offenlegen. Die Einstufung als Prim...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / a) Grundzüge des Bußgeldverfahrens

Rz. 84 Gem. § 81 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 GWB handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB eine Vereinbarung trifft, einen Beschluss fasst oder Verhaltensweisen aufeinander abstimmt. Gem. § 81c Abs. 1 GWB kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1 Mio. EUR geahndet werden. Richtet sich die Geldbuße geg...mehr