Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.3.1 Art, Ort oder zeitliche Lage der Arbeitsleistung

Rz. 95 Anlass für Änderungskündigungen mit dem Ziel einer Änderung von Art, Ort oder zeitlicher Lage der auszuübenden Tätigkeit sind in der Praxis regelmäßig betriebliche Gründe. Die zugrunde liegenden unternehmerischen Entscheidungen sind entsprechend den allgemeinen Grundsätzen zur betriebsbedingten Beendigungskündigung[1] nur eingeschränkt überprüfbar. Beispiel Übergang vo...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4.2 Befristung von Arbeitsbedingungen

Rz. 44 Die Arbeitsvertragsparteien können auch einzelne Vertragsbedingungen befristet ändern, z. B. zum Zweck der nur befristeten Übertragung einer anderen Tätigkeit. Soweit die Befristung wirksam vereinbart wurde, gelten nach Ablauf der Befristung automatisch wieder die alten Bedingungen, ohne dass der Ausspruch einer Änderungskündigung erforderlich wäre. Beispiel Nach dem A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2.2 Widerrufsvorbehalte

Rz. 33 Widerrufsvorbehalte finden sich vor allem in Bezug auf vertraglich vereinbarte übertarifliche Entgeltbestandteile. Sie räumen dem Arbeitgeber das Recht ein, eine von ihm versprochene Leistung einseitig zu widerrufen. Beispiel "Der Arbeitnehmer erhält eine übertarifliche Zulage i. H. v. 500 EUR brutto monatlich. Der Arbeitgeber behält sich vor, die übertarifliche Zulage...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 26 Mietzeit

Die Parteien können einen Zeitmietvertrag oder einen befristeten Kündigungsausschluss vereinbaren. Hinweis Beginn der Mietzeit Die Klausel: "Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe" ist wirksam.[1] Bei der Vermietung vom Reißbrett wird allerdings die Auffassung vertreten, dass eine Klausel, wonach das Mietverhältnis mit der Übergabe beginnt, nur dann zulässig ist, wenn die Parte...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 14.1 Minderungsrecht

Das Minderungsrecht kann bei der Wohnraummiete nicht ausgeschlossen werden – auch nicht durch einen Individualvertrag.[1] Die Vorschrift verbietet aber nicht nur den Ausschluss des Minderungsrechts, sondern auch jede vom Gesetz abweichende Einschränkung zum Nachteil des Mieters. Dennoch sind in vielen Formularmietverträgen solche Einschränkungen enthalten. Ankündigungsfrist f...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / IV. Fazit

Entscheidung des BVerfG ...: Das BVerfG hat sich sehr eingehend und überzeugend mit der verfassungsrechtlichen Benachteiligung personenidentischer Schwester-PersG auseinandergesetzt und einen punktuellen, sachlich nicht einleuchtenden Begünstigungsausschluss gekippt. ... fordert den Steuergesetzgeber: Nunmehr ist der Steuergesetzgeber am Zug. Im Rahmen seiner Gestaltungsfreih...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / 4. BVerfG klärt: Erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich

Jetzt hat das BVerfG entschieden, dass eine erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich ist. Auch das BVerfG sieht sich aufgrund des abschließenden Gesetzeswortlauts hier an einer Buchwertfortführung gehindert:[5] Eine solche Analogie würde die Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten. Zwar vergleichbare Sachverhalte, ...: Zwar ist ein...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / II. Die Entscheidung des BVerfG

Das BVerfG hat geklärt, dass eine erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG zugunsten einer Buchwertfortführung bei WG-Transfers zwischen den BV beteiligungsidentischer Schwester-PersG nicht möglich ist. In der darin liegenden Benachteiligung beteiligungsidentischer Schwester-PersG liegt ein Verfassungsverstoß. Damit ist eine in der Praxis seit langer Zeit – auch innerha...mehr

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Abmahnung / 2.3 Entbehrlichkeit

Aus der Rechtsprechung des BAG folgt, dass eine Abmahnung in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann entbehrlich ist, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach einer Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzungen handelt, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich – auch für den Arbeitne...mehr

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ISO 26000: Leitfaden zum Ma... / 3.3 Kapitel 6: Handlungsempfehlungen zu den Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung

Das 6. Kapitel der ISO 26000 umfasst alle, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als relevant angesehenen Aspekte und Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung. Dabei wird ausdrücklich auf den Inhalten einschlägiger, insbesondere international anerkannter Standards und Konventionen aufgebaut – nicht zuletzt, um für Unternehmen, die damit in der Vergangenheit bereits gear...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.5 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung

Die Ausgestaltung von sog. Rückzahlungsklauseln ist in der Regel anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu überprüfen (sog. AGB-Kontrolle). Da Rückzahlungsklauseln geeignet sind, das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG einzuschränken, muss die Rückzahlungspflicht einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1.5 Staatsangehörige von Mitgliedstaaten des Europa-Mittelmeer-Abkommens

Rz. 138 Art. 65 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits[1] ist zentral für das Recht tunesischer Staatsangehöriger, Elterngeld in Anspruch nehmen zu können. Danach wird (vorbehaltlich abweichender Regelungen in den weiteren Abs. ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 383 § 14 Abs. 3 TzBfG wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen vom 19.4.2007[1] mit Wirkung vom 1.5.2007 neu gefasst. Bis dahin hatte die Vorschrift folgenden Wortlaut: Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vol...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.6.2 Schwangerschaft

Rz. 62 Eine im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende oder während der Vertragslaufzeit eintretende Schwangerschaft der Arbeitnehmerin führt nicht zur Unwirksamkeit der Befristung oder zu einer Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmerin in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.[1] Die Schwangerschaft darf jedoch nicht der Grund dafür sein, dass die Ar...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.10 Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG mit Betriebsratsmitgliedern

Rz. 362 § 14 Abs. 2 TzBfG gilt auch für Mitglieder des Betriebsrats. Deren nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Unionsrechtliche Vorgaben gebieten insoweit keine einschränkende Auslegung der Vorschrift[1] Die unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 und Ar...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.3 Befristung einzelner Vertragsbedingungen

Rz. 15 § 14 TzBfG findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen.[1] Denn die Vorschrift bezieht sich nur auf die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags, nicht auf die Befristung einzelner Vertragsbestandteile. Deshalb führte das Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2001 nicht zu einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf die ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.5.3 Änderung der Vertragsbedingungen

Rz. 322 Eine Vertragsverlängerung i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt nach der Rechtsprechung des BAG außerdem voraus, dass nur der Beendigungszeitpunkt verändert wird, die übrigen Vertragsbedingungen aber unverändert bleiben. Ansonsten handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ni...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.9 Vereinbarkeit der Vorschrift mit Unionsrecht

Rz. 416 Die Neufassung des § 14 Abs. 3 TzBfG ist mit der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge jedenfalls insoweit vereinbar, als es um die erstmalige Anwendung der Vorschrift zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien geht.[1] Anders als die Vorgängerregelung enthält die Neufassung der Vorschrift eine Höchstbefristung...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.3 Vertragslaufzeit

Rz. 34 Ein sachlicher Grund muss nur für die Befristung als solche bestehen. Die vereinbarte Dauer der Vertragslaufzeit bedarf keiner eigenen sachlichen Rechtfertigung. [1] Rz. 35 Die Vertragsdauer ist für die Rechtfertigung der Befristung dennoch nicht völlig ohne Belang. Sie ist bedeutsam für die Prüfung des Sachgrunds, weil die vereinbarte Vertragslaufzeit neben anderen Ums...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.4 Übergangsregelung für Altverträge aufgrund des Gesetzes v. 18.12.2013

Rz. 44 § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG gilt zunächst nur für neu abgeschlossene Ergebnisabführungsverträge (Rz. 34). Für Verträge, die vor dem 27.2.2013 abgeschlossen worden sind, die sog. Altverträge, enthält § 34 Abs. 10b S. 2–4 KStG i. d. F. des Gesetzes v. 18.12.2013[1] eine Übergangsregelung; diese ist aufgrund der Regelung in § 17 Abs. 2 KStG auch nach der Abs. 10b nicht m...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.4 4-Monatszeitraum

Rz. 404 Die Befristung nach § 14 Abs. 3 TzBfG setzt voraus, dass die Beschäftigungslosigkeit, der Bezug von Transferkurzarbeitergeld oder die Teilnahme an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme während eines Zeitraums von mindestens 4 Monaten unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses bestand. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Beginn de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.3 Bühnenkünstler

Rz. 157 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Bühnenkünstlern entspricht langjährigem Bühnenbrauch. Bereits der Normalvertrag Solo (NV Solo) vom 1.5.1924, der für Solisten galt, ging vom befristeten Bühnenarbeitsverhältnis als Regelfall aus. An dieser tariflichen Regelung hat sich bis heute nichts geändert. Die Tarifvertragsparteien haben in § 2 Abs. 2 des am 1.1.2003 in K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.3 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 45 Innerhalb der EU führen das Erfordernis des Organträgers mit Geschäftsleitung im Inland und der "doppelte Inlandsbezug" bei der Organgesellschaft zu der Frage, ob eine unzulässige Diskriminierung ausl. Tochtergesellschaften vorliegt. Erleidet eine inl. Tochtergesellschaft Verluste und besteht zu der inl. Muttergesellschaft ein Organschaftsverhältnis, kann der Organträ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.6.3 Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rz. 535 Ob die Vorschrift mit den Grundfreiheiten des EU-Vertrags vereinbar ist, hängt davon ab, welchen Anwendungsbereich man ihr zubilligt. Nach der hier vertretenen Auffassung soll die Vorschrift Verlustverrechnungsmöglichkeiten einschränken, die sich aus der Kombination von erweiterter Verlustverrechnung durch Organschaft und eine entsprechende Verlustabzugsmöglichkeit i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.2.1 Rechtslage bis Vz 2011

Rz. 39 Hatte die Muttergesellschaft weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland, war sie grundsätzlich als Organträger ausgeschlossen. Damit stellte sich die Frage, ob diese Rechtsfolge mit dem Diskriminierungsverbot nach Art. 24 Abs. 5 OECD-MA vereinbar war. Diese Vorschrift schützt allerdings nicht den Organträger, der Gesellschafter der Organgesellschaft ist, sondern die i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.2 Körperschaften mit Auslandsbezug

Rz. 187 Die Organgesellschaft musste ursprünglich Geschäftsleitung und Sitz im Inland haben (doppelter Inlandsbezug); unbeschränkte Stpfl. allein genügte nicht. Wegen der mit diesem doppelten Inlandsbezug verbundenen Diskriminierung hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.[1] Das BMF hatte sich der Ansicht der...mehr

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Mobbing im Unternehmen / 8.1 Vorteile einer Anti-Mobbing-Betriebsvereinbarung

Der Betrieb signalisiert soziales Problembewusstsein. Mitarbeiter können sich an dem verbindlichen Verhaltenscodex orientieren. Führungskräfte erhalten eine Grundlage, mit der sie konsequent gegen Mobber vorgehen können. Mobber kennen die arbeitsrechtlichen Sanktionen, die ihnen drohen. Praxis-Tipp Denken Sie weiter! Wenn Sie eine Anti-Mobbing-Betriebsvereinbarung erarbeiten woll...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.3 Natürliche Person als Organträger

Rz. 108 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG kann Organträger auch eine natürliche Person sein. Bis Vz 2011 musste eine natürliche Person unbeschränkt stpfl. sein. Ausl. natürliche Personen konnten unter den Voraussetzungen des § 18 KStG a. F. Organträger sein. Ab Vz 2012 ist das Merkmal der unbeschränkten Stpfl. aufgegeben worden. Stattdessen wird der Inlandsbezug durch § 14 Ab...mehr

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Mobbing im Unternehmen / 1.1 Mobbinghandlungen

"Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.1 Mehrheit der Stimmrechte

Rz. 208 Finanzielle Eingliederung liegt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG vor, wenn der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Umfang beteiligt ist, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht. Die finanzielle Eingliederung soll gewährleisten, dass der Organträger in den im regelmäßigen Geschäftsverkehr auftretenden Fragen seinen Willen durchsetzen kann....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.1 Begriff und Wesen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 290 Ein Gewinnabführungsvertrag ist nach § 291 Abs. 1 AktG ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine AG oder eine KGaA dazu verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen, dessen Rechtsform nicht maßgeblich ist, abzuführen. Danach kann auch eine KGaA, trotz ihres "hybriden Charakters"[1], einen Gewinnabführungsvertrag abschließen und sich dazu verpflicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.3 Die GmbH & Co. KG als Organträger

Rz. 166 Die GmbH & Co. KG kann grundsätzlich Organträger sein, wenn die Voraussetzungen, die § 14 KStG für Personengesellschaften aufstellt, erfüllt sind. Beschränkt sich die Tätigkeit der GmbH & Co. KG auf die Vermögensverwaltung, unterhält sie infolge der in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gesetzlich verankerten Geprägerechtsprechung des BFH[1] zwar einen Gewerbebetrieb, wenn neben...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.2 Grundstücke einer Gesellschaft

Rz. 427 Mit der Formulierung "Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" hat der Gesetzgeber an den einleitenden Satz der Vorschrift angeknüpft[1], wonach die Überlassung dieser Vermögensgegenstände an Dritte grundsätzlich zu schädlichem Verwaltungsvermögen führt. Rz. 428 Die Grundstücke müssen zum Vermögen einer Gesellschaft "gehören".[2] Maßgebend...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / Zusammenfassung

Überblick Religion und Weltanschauung gehören zu den nach § 1 AGG geschützten Merkmalen, aufgrund derer eine Diskriminierung verboten ist. Fälle der Diskriminierung wegen der Religion hatten in der Vergangenheit eine gewisse gesellschaftliche Brisanz. Die Freiheit, religiöse Entscheidungen zu treffen und diese (bisweilen wortwörtlich) nach außen tragen zu dürfen, ist ein nac...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.3 Nichteinladung zu einer Weihnachtsfeier

Mit Urteil vom 4.9.2014 entschied das LAG einen skurrilen Fall.[1] In diesem begehrte ein mittlerweile aus der Schule ausgeschiedener Lehrer einer privaten Realschule eine Einladung auf eine Weihnachtsfeier. An der Weihnachtsfeier des vorherigen Jahres hatte der Kläger nicht teilgenommen. Die Schule lud ihn auf die darauffolgende Weihnachtsfeier nicht ein, und der Lehrer sah...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3 Anwendung im Arbeitsverhältnis

3.1 Kündigung In § 9 Abs. 2 AGG findet sich eine Generalklausel, die es den Religionsgemeinschaften erlaubt, von ihren Mitarbeitern zu erwarten, dass sie sich loyal verhalten. Das heißt, dass sie sich entlang der Werte der Gemeinschaft verhalten müssen. Hinweis § 9 Abs. 2 AGG "Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das R...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.1.1 Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes

Das BAG entschied mit Urteil vom 20.2.2019, dass § 9 Abs. 2 AGG nicht getreu dem Wortlaut ausgelegt werden darf, sondern bei der Auslegung der Vorschrift das Unionsrecht berücksichtigt werden muss.[2] Dies erklärt sich damit, dass das BAG den EuGH um eine Antwort auf die Frage ersuchte, ob § 9 Abs. 2 AGG unionsrechtskonform ist. Der EuGH verneinte das. Nach der Auffassung de...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.2 Neutralitätsanordnung/Kopftuchverbot

3.2.1 Europäisches Recht Hinweis Vorlagefragen an den EuGH bzgl. der Zulässigkeit von Kopftuchverbote In den Rechtssachen C-804/18 und C-341/19 beschäftigte sich der EuGH[1] mit Vorlagefragen deutscher Arbeitsgerichte (ArbG Hamburg und BAG). Gerichte der Mitgliedsstaaten der EU dürfen gemäß Art. 267 Unterabs. 2 AEUV dem EuGH Fragen stellen, die die Auslegung des Unionsrechts b...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.2.2 Nationales Recht

Kopftuchverbot in der Zahnarztpraxis (ArbG Berlin) Das Arbeitsgericht Berlin entschied mit Urteil vom 28.3.2012, dass die beklagte Zahnarztpraxis die klagende Bewerberin diskriminiert hat.[1] In diesem Fall bewarb sich eine Muslimin um einen Ausbildungsplatz bei einer Zahnarztpraxis als Zahnarzthelferin. Bereits auf ihrem Lebenslauf war ein Bild von ihr, auf dem sie ein Kopft...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 2 Anwendung im Bewerbungsverfahren

2.1 Vorstellungsgespräch: Fragerecht nach der Religionszugehörigkeit Im Bereich des allgemeinen (also nicht Kirchen-)Arbeitsrechts liegt keine Rechtsprechung zu Fragen zur Religionszugehörigkeit vor, die Arbeitgeber in Bewerbungsgesprächen stellten. In Betracht kommen Fragen wie "Halten Sie Gebetszeiten ein?".[1] Derartige Fragen dürften grundsätzlich ein diskriminierungsrele...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 1 Grundlagen zum Merkmal "Religion und Weltanschauung"

1.1 Bedeutung von Religion und Weltanschauung im Arbeitskontext Das Merkmal Religion hat seine Bedeutung vor allem für das Kirchenarbeitsrecht. Nur dort findet die Regelung des § 9 AGG Anwendung. Diese Regelung erlaubt sogenannten Tendenzbetrieben, Mitarbeiter wegen der Religion, der sie angehören, unterschiedlich zu behandeln, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 2.1 Vorstellungsgespräch: Fragerecht nach der Religionszugehörigkeit

Im Bereich des allgemeinen (also nicht Kirchen-)Arbeitsrechts liegt keine Rechtsprechung zu Fragen zur Religionszugehörigkeit vor, die Arbeitgeber in Bewerbungsgesprächen stellten. In Betracht kommen Fragen wie "Halten Sie Gebetszeiten ein?".[1] Derartige Fragen dürften grundsätzlich ein diskriminierungsrelevantes Indiz i. S. v. § 22 AGG begründen, das eine Benachteiligung w...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 1.1 Bedeutung von Religion und Weltanschauung im Arbeitskontext

Das Merkmal Religion hat seine Bedeutung vor allem für das Kirchenarbeitsrecht. Nur dort findet die Regelung des § 9 AGG Anwendung. Diese Regelung erlaubt sogenannten Tendenzbetrieben, Mitarbeiter wegen der Religion, der sie angehören, unterschiedlich zu behandeln, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein kirchlicher Tendenzbetrieb kennzeichnet sich dadurch, dass er ...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.4 Religionsurlaub

Vereinzelt findet sich die Diskussion über die Frage, ob sich aus der Religionsfreiheit unter Umständen auch ein Recht auf Religionsurlaub ergibt gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.[1] Aktuell liegt indes keine Rechtsprechung zum Religionsurlaub vor. Allenfalls möglich erscheint ein Anspruch auf Religionsurlaub aus einer Analogie zum Bildungsurlaub gemäß § 7 Abs. 1 BUrLG i. V. m. Art. 4 ...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion und Weltanschauung

Zusammenfassung Überblick Religion und Weltanschauung gehören zu den nach § 1 AGG geschützten Merkmalen, aufgrund derer eine Diskriminierung verboten ist. Fälle der Diskriminierung wegen der Religion hatten in der Vergangenheit eine gewisse gesellschaftliche Brisanz. Die Freiheit, religiöse Entscheidungen zu treffen und diese (bisweilen wortwörtlich) nach außen tragen zu dürf...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.1.4 Aktuelle Entwicklungen im Kirchenarbeitsrecht und weitere Vorlagefragen an den EuGH

Weiterhin beschäftigen das BAG Fragen rund um die Zulässigkeit von Kündigungen seitens kirchlicher Arbeitgeber, die erfolgen, nachdem der betreffende Mitarbeiter aus der Kirche ausgetreten ist. Kürzlich hat das Gericht dem EuGH Fragen vorgelegt, die den Fall einer Mitarbeiterin in einer kirchlichen Schwangerschaftsberatung betreffen, die aus der Kirche ausgetreten ist und de...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 1.2 Begriffe Religion und Weltanschauung

Der begriffliche Übergang der Religion zur Weltanschauung ist fließend. Aus praktischer Sicht kommt es nicht auf eine trennscharfe Definition der Merkmale an, weil sie gleichermaßen zu einem Merkmal zählen und § 9 AGG sich auf beide Begriffe bezieht. Auch ergeben sich je nach einschlägigem Merkmal keine Unterschiede bei den Rechtsfolgen. Als Religion zählen zunächst alle 5 We...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.1 Kündigung

In § 9 Abs. 2 AGG findet sich eine Generalklausel, die es den Religionsgemeinschaften erlaubt, von ihren Mitarbeitern zu erwarten, dass sie sich loyal verhalten. Das heißt, dass sie sich entlang der Werte der Gemeinschaft verhalten müssen. Hinweis § 9 Abs. 2 AGG "Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der […] ...mehr