Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.1 Einführung

Rz. 586 Das GmbH-Gesetz enthält keine abschließende Regelung darüber, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn ein Gesellschafterbeschluss materiell oder formell fehlerhaft ist. Es regelt nur den Sonderfall der Nichtigkeit[1] einiger Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsbeschlüsse in: § 57j Satz 2 GmbHG (Verteilung neuer Geschäftsanteile); § 57n Abs. 2 Satz 4 GmbHG (Stammkapit...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 6.3 Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 315 Verstößt die GmbH gegen das Gleichheitsgebot, so hängen die Rechtsfolgen davon ab, ob es sich um einen Beschluss der Gesellschafterversammlung oder um eine Maßnahme der Verwaltung handelt. Rz. 316 Ein Gesellschafterbeschluss ist wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes grundsätzlich anfechtbar.[1] Ergeht z. B. ein satzungsändernder Beschluss dahingehend, dass die...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6 Nicht-notarielles Protokoll einer Gesellschafterversammlung

Protokoll der Gesellschafterversammlung der … GmbH, … am … , … :00 Uhr in den Geschäftsräumen der … Anwesend: … (Geschäftsanteil: … EUR) Rechtsanwalt … unter Vollmachtsvorlage als Vertreter der folgenden Gesellschafter: … (Geschäftsanteil: … EUR) … (Geschäftsanteil: … EUR) Wirtschaftsprüfer und Steuerberater … als Steuerberater der Gesellschaft. Die Vollmachten werden zu Protokoll g...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.1 Voraussetzungen der verdeckten Einlage

Rz. 1868 Eine verdeckte Einlage ist gegeben, wenn der Anteilseigner oder eine ihm nahe stehende Person außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen, der GmbH einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und die Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Dies ist dann der Fall, wenn ein Nicht-Gesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufma...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.1 Die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 KStG

Rz. 1772 Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den in § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Anteilen stehen, sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen (§ 8b Abs. 3 Satz 3 KStG). Hierunter fallen insbesondere Veräußerungsverluste, Gewinnminderungen aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts sowie aus der Herabsetzung des Nennkapitals der Körperschaft und Liquidationsv...mehr

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VI Das Kapital / 1.3 Insbesondere Cash Pooling

Rz. 1151 Innerhalb von Konzernen verfügen oft einige Gesellschaften über momentan nicht benötigte Liquidität, während andere (z. B. für Investitionen) Liquiditätsbedarf haben. Es ist naheliegend, dies konzernintern durch ein Cash Pooling-System zum Ausgleich zu bringen: Die überschüssige Liquidität aller beteiligten Konzerngesellschaften wird täglich an einen Cash Pool-Leade...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.3.4 Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung

Rz. 795 Die "Mannesmann"-Entscheidung des BGH v. 21.12.2005[1] zu Aktiengesellschaften hat für die Praxis Klarheit darüber geschaffen, unter welchen Voraussetzungen bei der Aktiengesellschaf der Aufsichtsrat Vorstandsmitgliedern Anerkennungsprämien ("appreciation awards") gewähren darf – gleichzeitig aber auch neue Fragen aufgeworfen. Bei der Beantwortung der Frage, ob die G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.4 Insbesondere Dividenden aus ausländischen Beteiligungen

Tz. 117 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für ausl Dividenden gelten zwar keine besonderen Regeln. Jedoch ist es sinnvoll, sich für eine evtl ausl Besteuerung folgende Unterscheidung vor Augen zu führen: Hat der ausl Staat die ausschüttende ausl Gesellschaft einer dortigen KSt unterworfen, so besteht insoweit keine Subjektidentität, weil diese St für Rechnung der ausl Gesellschaft er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4 Anrechnung nur bis zur vom DBA vorgesehenen Höchstgrenze (Dividenden/Zinsen/Lizenzgebühren), weitere Begrenzungen

Tz. 220 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die tats gezahlte ausl St erfüllt nicht in allen Fällen in voller Höhe die Anrechnungsvoraussetzungen. Denn in den DBA wird in jeweils unterschiedlichem Umfang dem Quellenstaat bei bestimmten Eink nur ein der Höhe nach begrenztes Besteuerungsrecht zugebilligt (bei Dividenden – s Art 10 Abs 2 OECD-MA – durchgängig, bei Zinsen – s Art 11 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.13 Anrechnung ausländischer Steuern bei nicht steuerfreien verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 26 Abs 1 S 2)

Tz. 137c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der mit dem JStG 2007 eingeführte § 26 Abs 1 S 2 (vor VZ 2014: Abs 6 S 1 2. HS) ist Folgeregelung zum gleichzeitig eingeführten § 8b Abs 1 S 2 . Nach Letzterem sind vGa nicht schachtelprivilegiert, wenn und soweit sie bei der (hier: ausl) ausschüttenden Kö zu einer Einkommensminderung führen. Anrechnung bzw Abzug ausl St ist in diesen Fällen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IFRIC 17 ist ausschließlich auf folgende Ausschüttungen an die Eigentümer eines Unternehmens, die in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner handeln, anzuwenden (IFRIC 17.3): Ausschüttungen von Sachwerten (zB selbsterstellte Produkte, Sachanlagen, Geschäftsbetriebe lt. Definition in IFRS 3 (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 3, Tz. 52ff.), eigene Gesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.5 Qualifikationskonflikte Kapitalgesellschaft/Personengesellschaft

Tz. 118 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Das dt StR kennt grds keine Bindung an die stliche Würdigung durch einen ausl Staat. Daher werden ausl Gesellschaften aus dt Sicht einem sog Typenvergleich unterzogen, nach dem sich entscheidet, ob eine solche Gesellschaft für Zwecke der dt Besteuerung als (eigenes) KSt-Subjekt oder als "transparente" Pers-Ges aufgefasst wird (grundlegend sc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Früherer Sonderfall: Indirekte Anrechnung (§ 26 Abs 2 bis 5, 7 KStG aF)

Tz. 358 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bis zur Einführung des Halbeink-Verfahrens bestand nach § 26 Abs 2–5 KStG 1999 grds die Möglichkeit, die bei einer ausl Kap-Ges anfallende ausl KSt auf die dt KSt der inl AE anzurechnen; dies galt entspr bei Dividenden, die in einer inl BetrSt von ausl Kap-Ges bezogen wurden (s § 26 Abs 7 KStG 1999 ). Systematisch bildeten diese Regelungen in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.9.2 Versagung der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer im alten Körperschaftsteueranrechnungsverfahren

Tz. 59 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Besteuerung von Dividenden durch das Halbeink-Verfahren (s §§ 8b Abs 1 KStG, 3 Nr 40 EStG) dürfte EU-rechtlich unbedenklich sein, weil inl und ausl Dividenden gleich behandelt werden. Tz. 60 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Für VZ des alten KSt-Anrechnungsverfahrens war es nach EuGH jedoch nicht mit EU-Recht vereinbar , dass nach § 36 Abs 2 Nr 3 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2.1 Wirtschaftliche/rechtliche Doppelbesteuerung

Tz. 4 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Hauptzweck des § 26 KStG (s Tz 1) erschließt sich zur Gänze erst, wenn man die Vorschrift im Gesamtzusammenhang mit den in D geltenden Regelungen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung sieht. Dazu ist zunächst zwischen der rechtlichen Doppelbesteuerung (auch Doppelbesteuerung "im Rechtssinne" bzw "juristische" Doppelbesteueru...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Relevanter Steuersatz

Tz. 96 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IAS 12 (2000) liegt als Abgrenzungskonzept die (bilanzorientierte) liability-Methode zugrunde. Entsprechend diesem Konzept sind zur Berechnung der Steuerlatenzen grundsätzlich künftige Steuersätze anzuwenden. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Tz. 97 Stand: EL 39 – ET: 11/2019mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ansatzzeitpunkt einer Ausschüttungsverbindlichkeit

Tz. 19 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Eine Verbindlichkeit für die Sachausschüttung ist gem. IFRIC 17.10 erstmals anzusetzen, wenn die Ausschüttung ordnungsgemäß genehmigt wurde (authorised) und nicht länger im Ermessen des Unternehmens steht (at the entity’s discretion). Dieser Zeitpunkt variiert nach den gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen nationalen Rechtskreise. Es werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Überblick über Anrechnungsvoraussetzungen nach DBA

Tz. 206 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Voraussetzungen, die die DBA für die Anrechnung aufstellen, müssen auf jeden Fall gegeben sein (s Tz 198). Diese sind zunächst allgemein:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.1 Grundregeln für Zuordnung von Drittstaateneinkünften bzw Einkünften aus dem Ansässigkeitsstaat zu Betrieben im Quellenstaat

Tz. 314 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Nicht-Ansässigkeitsstaat ("Quellenstaat", in der Konstellation des § 50 Abs 3 EStG: D) hat in DBA-Fällen im Verhältnis zum Ansässigkeitsstaat zumindest im Grundsatz nur insoweit ein Besteuerungsrecht, als ein hinreichender territorialer Bezug zum Quellenstaat vorhanden ist. Fehlt dieser, darf der Quellenstaat nicht besteuern, wie sich le...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.2 "Briefkastengesellschaften"

Tz. 115 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Werden Eink über eine gem § 42 AO nicht anzuerkennende ausl Kap-Ges bezogen, sind ausl St, die bei dieser Kap-Ges anfallen, beim inl AE (nur) anrechenbar, soweit sie auch bei iSd § 42 AO angemessener Gestaltung angefallen wären (vgl auch BFH Urt v 02.03.2016, BStBl II 2016, 887). Dies setzt insbes voraus, dass es sich um ausl Eink (dazu s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Voraussetzungen

Tz. 278 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Voraussetzungen des St-Abzugs ergeben sich nicht unmittelbar aus § 34c Abs 2 EStG. Jedoch macht die Formulierung "statt der Anrechung" deutlich, dass der St-Abzug nur statthaft ist, wenn und soweit die Tatbestandsvoraussetzungen der St-Anrechnung vorliegen (ebso zB s Pohl, in Blümich, § 26 KStG Rn 101; s Endert, in F/M, § 26 KStG Rn 189;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.9 Identität des Besteuerungsobjekts und -zeitraums

Tz. 231 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Auch in DBA-Fällen ist St-Objektidentität erforderlich. Dies folgt schon aus § 34c Abs 6 S 2 iVm Abs 1 S 2 EStG, weil auch dort (wie in § 34c Abs 1 S 1 EStG) die "auf die ausl Eink entfallende" dt St ausdrücklich angesprochen ist (s Tz 102). Es ergibt sich zudem auch unmittelbar aus den DBA, weil auch diese ihrer Natur gem nur insoweit Doppe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.3 Keine Anwendung bzw Wirkung des § 26 KStG bei Freistellung ausländischer Einkünfte nach DBA oder sonstigen steuerfreien Einkünften (insbesondere § 8b Abs 1 KStG)

Tz. 10 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Weil die DBA den rein nationalen Regeln vorgehen (näher s Tz 24 ff), ist § 26 KStG nicht anwendbar, wenn und soweit für die in Betracht kommenden Eink kraft eines DBA die Freistellung angeordnet ist. Tz. 11 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sind ausl Eink aus anderen Gründen als einem DBA in D stfrei, ist § 26 KStG ebenfalls nicht anwendbar. Denn dann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.5 Sonderfall: Avoir Fiscal des DBA-Frankreich aF

Tz. 36 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Avoir fiscal des Art 20 Abs 1 Buchst b Unterbuchst bb DBA-F aF enthielt einen systematisch nicht mit §§ 34c EStG, 26 KStG vergleichbaren Sonderfall der St-Anrechnung. Er wurde aus Anlass der Einführung des Halbeink-Verfahrens in D durch Zusatzabkommen v 20.12.2001 mit Wirkung zum 01.01.2002 abgeschafft (s Schr des BMF v 10.09.2002, DB 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Identität des Besteuerungsgegenstands (Steuerobjektidentität)

Tz. 102 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Auf die Eink, die iSd § 34d EStG (s Tz 69, 79 ff) aus einem bestimmten ausl Staat stammen und dort besteuert werden, muss dt KSt entfallen. Sonst kann es nicht zu einer Anrechnung kommen. Daraus folgt das Erfordernis der St-Objektidentität (ebso s Geurts, in E & Y, § 26 Rn 67; s Staats, in R/H/N, KStG, § 26 Rn 60; ähnlich s Jochimsen/Schnitg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Allgemeines zur Höchstbetragsberechnung in DBA-Fällen

Tz. 253 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Im Grundsatz folgt die Höchstbetragsberechnung in DBA-Fällen den gleichen Regeln wie in Nicht-DBA-Fällen (dazu s Tz 148 – 190). Bei denjenigen DBA, die zur Anrechnung nur allgemein auf das dt Recht verweisen, ist dies offensichtlich. Ein erheblicher Teil der dt DBA (wegen einer Übersicht s Vogel, in Vogel/Lehnert, DBA, Art 23 Rn 171) über ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4.4 Anrechnung bei der Gewerbesteuer?

Tz. 35a Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Im Gewerbeertrag können uU auch ausl Eink enthalten sein (Zinsen, Lizenzgebühren und – vorbehaltlich des § 8b Abs 1 KStG – Dividenden), die zumindest außerhalb der EU regelmäßig ausl Quellen-St unterliegen. Seit Absenkung des KSt-Satzes auf 15 % können diese wegen der Höchstbetragsbegrenzung häufig nicht mehr zur Gänze iRd KSt angerechnet we...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Sachausschüttungen im deutschen Rechtskreis

Tz. 45 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Sachausschüttungen im Rahmen der Gewinn-/Ergebnisverwendung wurden für Aktiengesellschaften mit dem Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG) im Jahre 2002 ausdrücklich gesetzlich geregelt (vgl. ausführlich Orth, WPg 2004, S. 778ff.). Nach § 58 Abs. 5 AktG kann die Hauptversammlung mit e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 1999 (§ 34c Abs 6 S 6 EStG)

Tz. 301 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Als Reaktion auf die oben behandelte BFH-Rspr (s Tz 296) hat der Gesetzgeber ab VZ 1999 (s Tz 19) § 34c Abs 6 S 4 (heute: S 6) EStG eingeführt. Danach ist Abs 3 (nur) anzuwenden, wenn der DBA-Staat Eink besteuert, "die nicht aus diesem Staat stammen" und diese Besteuerung ihre Ursache nicht "in einer Gestaltung [hat], für die wirtsch oder sons...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.2 § 12 AStG

Tz. 41 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In § 12 Abs 2 AStG (und auch Abs 3, dazu s Tz 42) wird die "entspr Anwendung" von Teilen der § 34c EStG bzw § 26 KStG (versehentlich noch auf "Abs 1 und 6", also auf die Fassung vor 2014, s Tz 22d; gemeint ist nunmehr Abs 1 S 1 Nr 1 iVm Abs 2, auch s Staats, in R/H/N, KStG, § 26 Rz 18; s Roser, in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 26 Rz 17) angeordnet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8 Steueranrechnung/-abzug bei Organschaft (§ 19 KStG)

Tz. 50 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach der sog Zurechnungstheorie bleiben OT und OG (auch) stlich selbständige Rechtssubjekte, die in der ersten Stufe ihr jeweiliges Einkommen selbständig ermitteln; erst in der zweiten Stufe kommt es zur Zurechnung des Einkommens der OG zum OT (zB s Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9). Auf dieser Basis gilt für die Anwendung der §§ 26...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Aussensteuerrecht, Loseblattkommentar; Wassermeyer, DBA, Loseblattkommentar; Menhorn, Anrechnungshöchstbetrag gem § 34c EStG noch gemeinschaftskonform?, IStR 2002, 15; Kaminski/Strunck, Internationale Aspekte des StVergAbG, StB 2003, 253; Lüdicke J., Internationale Aspekte des StVergAbG, IStR 2003, 433; Müller-Dott, Zur Rechtsänderung des § 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.3.1 Allgemeines

Tz. 256 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Im Grundsatz gilt das oben Ausgeführte ( s Tz 150 – 170 zu Nicht-DBA-Fällen) auch hier entspr. Insbes ändern die DBA nichts daran, dass die Eink nach dt Recht und den einschlägigen Gewinnermittlungsvorschriften zu ermitteln sind. Außerdem gilt auch in DBA-Fällen die Per-country-limitation, so dass für jeden (DBA-)Staat eine gesonderte Höchs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Investmentsteuerrecht – DBA-Freistellung für Dividenden – anlegerbezogene Betrachtung

Leitsatz § 4 InvStG 2004 ist dahin auszulegen, dass die Frage, ob Dividendenerträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund des sog. Schachtelprivilegs steuerbefreit sind, im Einklang mit dem sog. Transparenzprinzip nach Maßgabe der Beteiligungen der Fondsanleger zu beurteilen ist. Normenkette § 4, § 15 InvStG 2004, Art. 10 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 Buchst. a DBA Polen 20...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bilanzierung des Anteils des Partnerunternehmens im (separaten) Einzelabschluss

Tz. 166 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Im IFRS-Einzelabschluss haben die Partnerunternehmen gem. IFRS 11.26(b) ihre Beteiligung nach IAS 27.10 zu erfassen. IAS 27.10 eröffnet, wie bei Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen, ein Wahlrecht die Beteiligung zu Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert (IFRS 9) oder seit 2016 nach der Equity-Methode (IAS 28) zu bilanzie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die ab 2002 geltende Vorschrift stellt die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen/-anwartschaften auf einen Pensionsfonds in Fällen der Direktzusage oder Unterstützungskasse steuerfrei. Zum Begriff "Pensionsfonds" s. § 4e EStG. Im Ergebnis kommt es nicht zu einer endgültigen Steuerbefreiung, sondern wegen der späteren Besteuerung nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG nur zu ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ABC der Zinsaufwendungen u Zinserträge

Rn. 142 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auf- u Abzinsung von unverzinslichen o niedrig verzinslichen Verbindlichkeiten o Forderungen führt zu Zinsaufwendungen bzw -erträgen, die für Zwecke der Zinsschranke zu berücksichtigen sind. Nach Ansicht der FinVerw sind jedoch solche Erträge für Zwecke der Zinsschranke unbeachtlich, sofern diese aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Zielsetzung u rechtspolitischer Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 IRd Unternehmensteuerreform 2008 (UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BStBl I 2007, 630) wurde neben der Absenkung der GewSt-Messzahl u der Einführung der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmer ua auch der KSt-Tarif herabgesetzt. Um den damit einhergehenden Steuerausfällen entgegenzuwirken, wurde in diesem Zuge ua das Instrument der Zins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Maßgeblicher Gewinn/Einkommen

Rn. 130 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die Bestimmung des Zinsabzugs ist das verrechenbare EBITDA zu ermitteln. Als Ausgangsgröße wird hierzu der in § 4h Abs 3 S 1 EStG definierte maßgebliche Gewinn herangezogen. Es gelten zunächst die Vorgaben des EStG, also die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 S 1 EStG o durch EÜR nach § 4 Abs 3 EStG. Rn. 131 Stand: EL 139...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.2 Aufgaben der Prüfstelle

Rz. 3 Der Begriff des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen ist weit gefasst und geht über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus. Die Ermittlungs- und Prüfstelle bei einer KV/KZV sowie bei der KBV/KZBV ist verpflichtet, innerhalb der Zuständigkeit der jeweiligen vertrags(zahn)ärztlichen Körperschaft Fällen und Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder rech...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.5 GmbH & Co. KG im IAS/IFRS-Abschluss

Rz. 420 In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS/IFRS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, (i) flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben; ...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.3 Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 231 Für den GmbH-Geschäftsführer ist ein Wettbewerbsverbot zwar gesetzlich nicht geregelt. Nach ständiger Rechtsprechung folgt jedoch aus seiner Treuepflicht, dass er im Geschäftszweig seiner Gesellschaft für eigene Rechnung keine Geschäfte tätigen darf.[1] Daraus ergibt sich mittelbar auch ein Wettbewerbsverbot gegenüber der KG. Denn in einer typischen GmbH & Co. KG ist...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 3 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Mehrpersonen-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteili...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 5 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Einmann-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligu...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 1 Gesellschaftsvertrag einer personen- und beteiligungsgleichen Mehrpersonen-GmbH & Co. KG

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist … (2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Streitwert bei gesonderter Feststellung der Einlagenrückgewähr

Die Regelung des § 27 KStG bildet einen Bestandteil des Systems, das die Besteuerung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner miteinander verzahnt. Während Gewinne der Kapitalgesellschaft regelmäßig bei Ausschüttung einer Steuerbelastung beim Anteilseigner unterliegen, ist die bloße Rückgewähr des investierten Kapitals nicht steuerbar. Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungsfinanzierung / 3.1 Aktienarten

Die Aktiengesellschaft weist die größte Eignung für die Beschaffung großer Eigenkapitalbeträge auf. Eine Aktiengesellschaft besitzt ein nominell fixiertes Grundkapital, das in der Bilanz als "gezeichnetes Kapital" ausgewiesen wird. Das Grundkapital muss mindestens 50.000 EUR betragen und wird in einzelne Anteile, d. h. in Aktien, aufgeteilt. Eine Aktie verbrieft die Teilhabe...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 346 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Kirchensteuer ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 320). Die Kirchensteuer...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 5 Gewinnermittlung

Rz. 273 [Steuerfreie Einnahmen → Zeilen 91–93] In den Zeilen 91 bis 93 sind steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (max. 2.400 EUR), § 3 Nr. 26a EStG (max. 720 EUR) bzw. § 3 Nr. 26b EStG (max. 2.400 EUR) abzuziehen, soweit diese in den Betriebseinnahmen enthalten sind. Die nach § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG steuerfreien Einnahmen dürfen zusammen den Betrag von 2.40...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 254 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–15] In den Zeilen 11–15 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grundsätzlich im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Wichtig Dividenden müssen in voller Höhe eingetragen werden Dividenden, die unter das Teileinkünfteverfahren fallen, sind zwar nur zu 60 % steuerpflichtig, da 40 % nicht als Gewinn erfasst werden (§ 3 Nr. 4...mehr