Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteueranrechnung bei cum-ex-Geschäften präzisiert

Leitsatz Für das Streitjahr 2010 ist eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei außerbörslichem Erwerb von Aktien vor dem Dividendenbeschlusstag cum Dividende und verspäteter Belieferung mit Aktien ex Dividende nur möglich, wenn der Käufer die Erhebung der Abzugssteuer nachweisen kann. Sachverhalt Der Kläger erwarb im Jahr 2010 im außerbörslichen Aktiengeschäft börsennotiert...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung unverzinslicher Darlehen

Leitsatz Ein zwar kurzfristig kündbares, jedoch auf eine längere Laufzeit angelegtes, unverzinsliches Darlehen ist abzuzinsen, wenn die Restlaufzeit des Darlehens zum Bilanzstichtag weder bestimmt noch auch nur annähernd bestimmbar ist. Sachverhalt Die Steuerpflichtige erwarb sie im Rahmen einer Kapitalerhöhung Inhaberaktien an einer AG in Höhe von insgesamt 750.000 Euro und ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation

Leitsatz 1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Realisation des Körperschaftsteuerguthabens bis zum Inkrafttreten des SEStEG ausschüttungsabhängig ausgestaltet hat. 2. Die gesetzliche Begrenzung der Körperschaftsteuerminderung auf 1/6 des im Rahmen einer Liquidation verteilten Vermögens, die bei unzureichender Kapitalausstattung einer Ka...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vororganschaftliche Mehrabführung unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz Finanzierungskosten unterliegen quotal dem Halbabzugsverbot, da für eine Mehrabführung der Organgesellschaft an die Organträger-Personengesellschaft kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich ist. Sachverhalt Zwischen einer KG als Organträgerin und einer AG als Organgesellschaft bestand eine Organschaft i. S. d. § 14 KStG. Neben einer Gewinnabführu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

Leitsatz Wendet eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft einen Vermögensvorteil zu und sind an beiden Gesellschaften dieselben Personen beteiligt, so ist darin eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung der ersten Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner zu sehen, die ihrerseits das zugewendete Wirtschaftsgut in die zweite Kapitalgesellschaft (verdeckt) ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Sonderbetriebseinnahmen (hier Dividenden aus Sonderbetriebsvermögen II) nach DBA-Spanien 1966 und der Rückfallregelung in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007

Leitsatz 1. Die Besteuerung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen, nach dortigem im Gegensatz zum deutschen Recht steuerlich als intransparent behandelten Personengesellschaft ist nach Maßgabe des DBA-Spanien 1966 auf der Grundlage des deutschen und nicht des spanischen Steuerrechts vorzunehmen (Bestätigung des Senatsurteils vom 25.5.2011, I R 95/10,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Erhöhung der Teilbeträge EK 45 bzw EK 40 beim Bezug von Dividenden, die einer "Nachsteuer" von 45 % bzw 40 % unterliegen (§ 36 Abs 2 S 3 KStG nF)

3.4.1 Allgemeines Tz. 19 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 36 Abs 2 S 3 KStG nF erhöht sich jeweils nach Abzug der KSt, der sie unterlegen haben. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Gewinnausschüttungen

Tz. 8 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Unter GA von ausl Gesellschaften iSd § 3 Nr 41 Buchst a EStG sind Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu verstehen, wozu neben oGA und vGA auch Vorabausschüttungen und Vergütungen aus beteiligungsähnlichen Genussrechten gehören (glA s Beckerath, in K/S/M, § 3 EStG Rn B41/100; und s Schnitger/Bildstein, IStR 2009, 629). Nicht unter § 3 Nr 41 EStG f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Steuerbefreiung für Gewinnausschüttungen (§ 3 Nr 41 Buchst a EStG)

4.1 Allgemeines Tz. 6 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Stfrei sind nach § 3 Nr 41 Buchst a EStG GA, soweit für das Kj oder Wj, in dem sie bezogen werden, oder für die vorangegangenen sieben Kj oder Wj aus einer Beteiligung an derselben ausl Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge (s § 10 Abs 2 AStG) der ESt unterlegen haben, § 11 Abs 1 und 2 AStG nicht anzuwenden war und der Stpfl dies n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verringerung der Teilbeträge wegen Gewinnausschüttungen, für die noch das bisherige Recht gilt (§ 36 Abs 2 S 1 und 2 KStG nF)

3.3.1 Allgemeines Tz. 13 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 36 Abs 2 S 1 KStG nF sind die Teilbeträge zu verringernmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Weiterausschüttung von EK 45 zwischen Körperschaften (§ 34 Abs 12 S 2–5 KStG nF)

Tz. 20 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Für eine zur EK-Gliederung verpflichtete Kö und Pers-Vereinigung (Dividendenbezieherin) beträgt nach § 34 Abs 12 S 2–5 KStG nF die KSt 45 % der Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 oder 2 EStG zuz der anzurechnenden KSt (s § 20 Abs 1 Nr 3 EStG 1999), für die bei der ausschüttenden Kö der Teilbetrag EK 45 als verwendet gilt; die KSt beträgt höchstens 45...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Sowohl Buchst a als auch Buchst b des § 3 Nr 40 EStG machen die St-Befreiung der dort genannten GA bzw VG ua davon abhängig, dass für das Jahr des Bezugs oder für die vorangegangenen sieben Kj oder Wj Hinzurechnungsbeträge iSd § 10 Abs 2 AStG ›der ESt unterlegen› haben. Die Vorschrift ist bei natürlichen Personen anzuwenden, und zwar unabhängig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 36 Abs 2 S 3 KStG nF erhöht sich jeweils nach Abzug der KSt, der sie unterlegen haben. Die Vorschrift des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Regelungslücken in § 34 Abs 12 KStG

Tz. 23 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 In § 34 Abs 12 S 2ff KStG fehlt eine dem § 23 Abs 2 S 5 KStG 1999 und dem § 37 Abs 3 S 2 KStG entspr Regelung, wonach die Nach-St auch auf einen Anteil am Übernahmegewinn zu erheben ist. S § 34 KStG Tz 212. Weiter fehlt in § 34 Abs 12 S 2ff KStG eine entspr Regelung für Ausschüttungen aus dem Teilbetrag EK 30. Dessen Ausschüttung unterliegt be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 3 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die in § 3 Nr 41 EStG geregelte StBefreiung ist lex specialis zu § 3 Nr 40 EStG und zu § 8b KStG und verdrängt damit diese Regelungen. § 3 Nr 40 EStG und § 8b KStG bleiben aber auf den nicht nach § 3 Nr 41 EStG stbefreiten Teil einer GA bzw eines VG anwendbar. (glA s Intemann, in H/H/R, § 3 Nr 41 EStG Rn 5). Nach § 3 Nr 41 EStG stbefreite GA un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Weiterausschüttung von EK 40 zwischen Körperschaften (§ 34 Abs 12 S 6–8 KStG)

Tz. 22 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Die S 6–8 des § 34 Abs 12 KStG enthalten eine den S 2–5 vergleichbare Sonderregelung (s Tz 19 ff) für den Fall der Weiterausschüttung von EK 40 im oa Übergangsjahr von der T – GmbH an die M-GmbH. Auch das zur sog phasengleichen Vereinnahmung Gesagte (s Tz 21, 21a) gilt hier entspr.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Verfahrensfragen

Tz. 33 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 3 Nr 41 S 2 EStG erfolgt die Prüfung, ob Hinzurechnungsbeträge der ESt unterlegen haben, iRd gesonderten Feststellung nach § 18 AStG. Die Umsetzung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung kann zu praktischen Problemen führen. Während die Ermittlung und Festsetzung des Hinzurechnungsbetrags in den meisten Bundesländern den zentral...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Einer der belasteten Teilbeträge ist negativ (§ 36 Abs 6 S 1 KStG)

Tz. 44 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Ist einer der mit KSt belasteten Teilbeträge des VEK negativ, sind diese Teilbeträge zunächst untereinander zu verrechnen. Ein danach sich ergebender Negativbetrag verringert vorrangig das EK 02, anschließend das zusammengefasste EK 01/EK 03. § 36 Abs 6 KStG ist durch das UntStFG iS einer Klarstellung neu gefasst worden. Da nach § 36 Abs 3 KSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Nur Bestände beim EK 01 bis EK 03 maßgebend

Tz. 31 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Ist die Summe der unbelasteten Teilbeträge iSd § 30 Abs 2 Nr 1–3 KStG 1999 (EK 01, EK 02 und EK 03) nach Anwendung des Abs 2 des § 36 KStG negativ, sind diese Teilbeträge gem § 36 Abs 4 KStG zunächst untereinander und danach mit den mit KSt belasteten Teilbeträgen in der Reihenfolge zu verrechnen, in der ihre Belastung zunimmt. Wegen der Verf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Stfrei sind nach § 3 Nr 41 Buchst a EStG GA, soweit für das Kj oder Wj, in dem sie bezogen werden, oder für die vorangegangenen sieben Kj oder Wj aus einer Beteiligung an derselben ausl Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge (s § 10 Abs 2 AStG) der ESt unterlegen haben, § 11 Abs 1 und 2 AStG nicht anzuwenden war und der Stpfl dies nachweist. Tz. 7...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Nachweispflicht

Tz. 18 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 3 Nr 41 Buchst a EStG macht die St-Befreiung davon abhängig, dass der StPfl die Hinzurechnungsbesteuerung der ausgeschütteten Beträge nachweist. Nach der amtlichen Ges-Begr (BT-Drs 14/6882, 31) kann die Fin-Verw dies im Regelfall nicht selbst feststellen. Der Nachweis kann idR durch die Bescheide über die gesonderte (und ggf einheitliche) F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Ausschüttungen während der sogenannten Interimszeit nach einer Umwandlung

Tz. 18f Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Rn 02.29 des UmwSt-Erl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1 998 268) und nach Rn 23–27 des Einf-Schr des BMF v 16.12.2003 (BStBl I 2003, 786); ebenso hierzu s Dötsch/ Pung, DB 2004, 208, 210) sind Ausschüttungen der zivilrechtlich noch bestehenden übertragenden Kö im Rückwirkungszeitraum stlich nach der Rückwirkungsfiktion des § 2 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Nichtanwendung von § 11 Abs 1 und 2 AStG 1993

Tz. 17 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die StBefreiung nach § 3 Nr. 41 Buchst a EStG setzt, um eine doppelte Steuerbefreiung zu verhindern, die Nichtanwendung des § 11 Abs 1 und 2 AStG 1993 voraus. Nach § 11 Abs 1 und 2 AStG 1993 führte einer spätere GA zur nachträglichen Verringerung des Hinzurechnungsbetrags. Soweit eine solche erfolgt ist, ist § 3 Nr. 41 Buchst a EStG nicht anz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Die Rechtsfolgen des § 3 Nr 41 Buchst a EStG

Tz. 19 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die StBefreiung von GA ausl Kö ist der Höhe nach auf den Betrag der Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs 2 AStG in dem in § 3 Nr 41 Buchst a EStG genannten Siebenjahreszeitraum begrenzt. Da der Hinzurechnungsbetrag gem § 10 Abs 2 S 1 AStG zu den Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehört und gem § 10 Abs 2 S 3 AStG nicht dem Teileink-Verfahren bzw d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Entsprechende Anwendung des § 3c Abs 2 EStG

Tz. 22 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 3 Nr 41 Buchst a HS 2 EStG erklärt den § 3c Abs 2 EStG für entspr anwendbar. Die Regelung ist unklar. UE meint das Gesetz einen wirtsch Zusammenhang der unter § 3c Abs 2 EStG fallenden Aufwendungen mit den nach § 3 Nr 41 Buchst a EStG stfreien GA, nicht mit den früheren (stpfl) Hinzurechnungsbeträgen (glA s Schönfeld, in F/W/B/S, § 3 Nr 41 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Anrechnung einer ausländischen Quellensteuer (§ 12 Abs 3 AStG)

Tz. 24 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 12 Abs 3 AStG werden St von den nach § 3 Nr 41 EStG stbefreiten GA auf Antrag im VZ des Anfallens der zu Grunde liegenden Zwischen-Eink als Hinzurechnungsbetrag in entspr Anwendung des § 34c Abs 1 und 2 EStG angerechnet oder abgezogen. Das gilt danach auch dann, wenn der St-Bescheid für diesen VZ bereits bestandskräftig ist. Ohne eine S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Die Teilbeträge ...

Tz. 15 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wenn § 36 Abs 2 S 1 KStG nF "Die Teilbeträge" nennt, die zu verringern sind, dann bezieht sich diese Regelung auf Abs 1, der alle Teilbeträge einschl des EK 04 anspricht.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 ... soweit aus der Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge (§ 10 Abs 2 AStG) der Einkommensteuer unterlegen haben

Tz. 9 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Anwendung des § 3 Nr 41 Buchst a EStG setzt voraus, dass bei dem Stpfl für das Kj oder Wj, in dem die GA bezogen werden oder für die vorangegangenen sieben Kj oder Wj aus einer Beteiligung an ders ausl Gesellschaft ein Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs 2 AStG der EStG unterlegen hat. Eine ausl Gesellschaft iSd § 3 Nr 41 EStG ist parallel z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 13 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 36 Abs 2 S 1 KStG nF sind die Teilbeträge zu verringernmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Ausschüttungen, für die noch bisheriges Recht gilt

Tz. 16 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die GA und sonstigen Leistungen, die § 36 Abs 2 S 1 KStG nF erwähnt, sind diejenigen, für die gem § 34 Abs 12 KStG nF und gem § 52 Abs 36 und 50b EStG nF sowohl auf der Seite der ausschüttenden Kö als auch auf der der AE noch bisheriges Recht gilt. Dh für diese GA hat die Kö noch die KSt-Ausschüttungsbelastung herzustellen; die AE haben einen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Problemfälle

Tz. 18c Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Probleme können sich insbes bei in 2001für 2000 (bei abw Wj; in 2001/2002für 2000/2001) beschlossenen GA ergeben, wenn diesen GA ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss nicht zugrunde liegt, weil eine dazu erforderliche Abschlussprüfung nicht durchgeführt worden ist (s Förster/Ott, Stbg 2001, 349, 350; weiter s § 34 KStG nF Tz 109 und s § 37 KSt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte Gewinn­ausschüttung

Leitsatz 1. Eine Vereinbarung, in welcher im Rahmen eines sog. Arbeitszeitkontos oder Zeitwertkontos auf die unmittelbare Entlohnung zugunsten von späterer (vergüteter) Freizeit verzichtet wird, verträgt sich nicht mit dem Aufgabenbild des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH. Dies gilt auch, wenn die Gutschrift während der Ansparphase nicht in Zeiteinheiten, sondern i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwertabschreibung der Darlehensforderung

Leitsatz Die Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und die Forderung auf Zahlung der vereinbarten Darlehenszinsen sind getrennt voneinander zu bilanzieren. Dementsprechend schlägt die als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizierende Wertbe­richtigung der Darlehensforderung nicht auf den Ausweis der Zinsforderungen durch. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 2002, § 6 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung: Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem FATCA-Abkommen

Kommentar Das BMF hat das Anwendungsschreiben im Zusammenhang mit dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 31.5.2013 geschlossenen FATCA-Abkommen an die obersten Finanzbehörden der Länder versandt. Hintergrund Hintergrund des umfangreichen, 71 Seiten umfassenden, Anwendungsschreibens des BMF ist das am 31.5.2013 zwischen Deutschla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 17. Ermittlung inländischer Betriebseinkommen (Satz 4)

Rz. 197 [Autor/Stand] Sinn und Zweck von § 34 c Abs. 1 Satz 4. § 34 c Abs. 1 Satz 4 ist wie Satz 3 mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 16.5.2003[2] ab dem VZ 2003 eingefügt worden (vgl. Anm. 21). Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die BFH-Rspr.[3], wonach Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten den ausländischen Einkünften ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Herangezogen werden

Rz. 143 [Autor/Stand] Heranziehung, Festsetzung und Zahlung. § 34 c Abs. 1 Satz 1 unterscheidet begrifflich zwischen dem Herangezogensein zu der ausländischen Steuer, ihrer Festsetzung und ihrer Zahlung. Dies legt es nahe, Unterschiede zwischen den Begriffen anzuerkennen, auch wenn dies letztlich auf eine akademische Diskussion hinausläuft. Kann nämlich nur die festgesetzte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 16. Steuersenkungsgesetz 2000

Rz. 20 [Autor/Stand] Durch das StSenkG v. 23.10.2000[2] wurde in § 34 c Abs. 1 Satz 2 die Angabe "32c" gestrichen. Dies erfolgte infolge der Aufhebung des § 32 c EStG durch dieses Gesetz. Diese auf den ersten Blick nur redaktionelle Änderung warf jedoch einige, weniger diskutierte Fragen bzgl. der Ermittlung von ausländischen Dividenden, die nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abgabengegenstand

Rz. 134 [Autor/Stand] Identität des Abgabengegenstands. Der unbeschränkt Stpfl. muss im Ausland mit seinen ausländischen Einkünften besteuert werden. Was unter den "ausländischen Einkünften" zu verstehen ist, regelt sich abschließend nach § 34 d EStG. Sind Einkünfte keine ausländischen i.S. des § 34 d EStG, so kann eine dennoch auf sie erhobene ausländische Steuer nur nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 34c EStG Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Düsseldorf, Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Hans Weggenmann, Nürnberg Literaturverzeichnis Allgemeine Literatur: Amann, Zur Systematik der Ermittlung ausländischer Einkünfte, DB 1997, 796; Baranow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) 1. Teilsatz

aa) Anrechnung oder Abzug Rz. 732 [Autor/Stand] Anrechnungsmethode vereinbart. Die Anwendbarkeit des § 34 c Abs. 6 Satz 2 EStG setzt zunächst voraus, dass im DBA als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnungsmethode vorgesehen ist. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden. Rz. 733 [Autor/Stand] DBA regelt Methode der Steueranrechnung selbst. Das DBA sieht d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Tatbestandsmerkmale

Rz. 776 [Autor/Stand] Teilweise deklaratorische Regelung. Für Staaten, mit denen kein DBA besteht, ordnet § 34 c Abs. 3 EStG als unilaterale Maßnahme zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und (letzte) Auffangvorschrift den Abzug der ausländischen Steuern von Amts wegen an, soweit eine Anrechnung nach § 34 c Abs. 1 EStG mangels Erfüllung des Tatbestandes nicht in Betracht komm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Verwaltungsregelungen 1938/1939

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Entstehungsgeschichte des § 34 c EStG beginnt streng genommen im Jahr 1938, als der frühere Reichsminister der Finanzen mit einem unveröffentlichten Erlass (v. 12.8.1938 – S 1289 – 18 III R –) gewisse Anordnungen zur Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften im Verwaltungswege erlassen hat. Zu der weiteren Vorgeschichte der Maßnahmen gegen eine st...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 18. Jahressteuergesetz 2007

Rz. 27 [Autor/Stand] Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2007 v. 13.12.2006[2] wurden die Wörter "um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte" an die Stelle der bisherigen Regelung in Abs. 1 Satz 1 gesetzt. Dadurch sollte die nach der Rspr. des BFH für möglich erachtete Anrechnung von ausländischen Steuern, auf die zwar ein Ermäßigungsanspruch bestand, der jedoch verj...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) 3. Teilsatz

Rz. 758 [Autor/Stand] Fiktive Quellensteuer. Nach dem DBA als gezahlt geltende Steuern sind solche, die tatsächlich nicht festgesetzt oder erhoben werden, sondern nur im Rahmen des DBA für Zwecke der Anrechnung als gezahlt gelten (fiktive Quellensteuer). In der deutschen Abkommenspraxis sehen vor allem DBA mit Entwicklungsländern die Anrechnung von fiktiven Quellensteuern, i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 15. Höchstbetragsberechnung im Einzelnen

Rz. 183 [Autor/Stand] Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes. Die ausländische Steuer ist nur in der Höhe anzurechnen, wie deutsche Steuer auf die ausländischen Einkünfte aus dem betreffenden Staat entfällt. Hierzu muss die anteilige deutsche Steuer ermittelt werden. Bis einschließlich 2014 wurden die aus dem jeweiligen Staat stammenden ausländischen Einkünfte ins Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeine Erläuterungen zur Methode und zu Änderungen

Rz. 41 [Autor/Stand] Grundsatz. § 34 c EStG und seine Ausführungsbestimmungen sowie § 26 KStG enthalten mehrere verschiedene Maßnahmen (i.S. von Anspruchsnormen). § 34 c Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ordnet die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer an, und zwar im Rahmen eines Höchstbetrags, der durch das Verhältnis zwischen ausländischen Einkünften z...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bonusprogramm eines Kreditinstituts als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz Zahlungen eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft aus einem Bonusprogramm für Genossenschaftsmitglieder sind Einkommensverwendungen und damit verdeckte Gewinnausschüttungen an die Genossen, wenn das Programm die Vorteile entgeltunabhängig gewährt. Normenkette § 8 Abs. 3 Sätze 1, 2, § 22 KStG, § 1 Abs. 1 GenG Sachverhalt Die Klägerin ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Führt eine verdeckte Gewinnausschüttung auch zu einer Schenkung?

Leitsatz Eine auf Einkünfteerzielung gerichtete Erwerbshandlung steht einer Schenkung entgegen, auch wenn ertragsteuerlich eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Sachverhalt Eine GmbH hatte von ihrem Geschäftsführer G ein Grundstück und diverse Maschinen gemietet. Alleinige Gesellschafterin der GmbH war die Ehefrau des G. Das Finanzamt sah die Miete als überhöht an und b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anwendung von § 8b Abs. 5 KStG auf Gewinnausschüttungen, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung unterlegen haben

Leitsatz Bei Kapitalgesellschaften ist das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8b Abs. 5 KStG auf die nach § 3 Nr. 41 EStG steuerfreien Gewinnausschüttungen, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 - 10 AStG unterlegen haben, nicht anzuwenden. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH mit 100 %iger Beteiligung an der Schweizer X-AG. Die Voraussetzungen der Hin...mehr