Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Inanspruchnahme eines GmbH Gesellschafter-Geschäftsführers aus Bürgschaftserklärungen als Werbungskosten

Leitsatz Wird der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH aus einer Bürgschaft gegenüber einem Mandanten der GmbH in Anspruch genommen, stellen die Zahlungen Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und nicht nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung dar. Sachverhalt K war neben drei weiteren Gesellschaftern zu 25 % an der S-GmbH bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Gewinnanteile (Dividenden)

3.2.1 Gewinnausschüttungen Tz. 43 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Gewinnanteil ist der Anteil des AE an dem von der Kap-Ges ausgeschütteten Gewinn. Hierunter fallen alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die dem AE aufgrund seines Gesellschaftsverhältnisses zufließen, soweit die Vorteilszuwendungen nicht als Kap-Rückzahlung zu werten sind (s Urt des BFH v 06.06.2012, BStBl II 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Für Dividenden ist der Besteuerungsgegenstand ein anderer als für die übrigen Arten von Kapitalerträgen

Tz. 108 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wenn Scholtz (DStZ 1990, 547) ausführt, dass für alle Arten von Kap-Erträgen der Besteuerungsgegenstand der gleiche ist, ist ihm darin bereits für die Zeit vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG nicht zu folgen. Mit Leberfinger (DStR 1991, 1205) sehen wir einen Unterschied zwischen zeitablaufbedingten Nutzungsentgelten (insbes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Zurechnung von Dividenden beim Anteilseigner (§ 20 Abs 5 EStG)

Tz. 309 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Dazu s Tz 214 ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Für Dividenden anderer Besteuerungsgegenstand als für die übrigen Arten von Kapitalerträgen

4.2.1 Vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG unvollständige gesetzliche Regelung Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aus § 38 AO folgt im Umkehrschluss, dass die Eink aus KapV demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft. Das führt zu der Frage, an welchen Tatbestand das EStG die Entstehung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Steuerliche Zurechnung von Dividenden beim Auseinanderfallen von Stammrecht und Dividendenschein (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a und Abs 5 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334; Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405; Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266; Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 6...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Bis Veranlagungszeitraum 2003: Anwendung des § 3c Abs 1 EStG auch auf Ausgaben, die mit nach § 8b Abs 1 KStG steuerfreien Dividenden zusammenhängen

2.2.1 Allgemeines Tz. 19 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wie bereits erwähnt hat § 3c Abs 1 EStG bis zum VZ 2003 auch Bedeutung für Kö als Empfänger von Inl-Dividenden. Danach sind Ausgaben, die wirtsch unmittelbar mit nach § 8b Abs 1 KStG stfreien Dividenden zusammenhängen, nicht als BA oder als WK abzb. Für Ausgaben, die mit Ausl-Dividenden zusammenhängen, wird die Anwendung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Gewinnausschüttungen

Tz. 43 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Gewinnanteil ist der Anteil des AE an dem von der Kap-Ges ausgeschütteten Gewinn. Hierunter fallen alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die dem AE aufgrund seines Gesellschaftsverhältnisses zufließen, soweit die Vorteilszuwendungen nicht als Kap-Rückzahlung zu werten sind (s Urt des BFH v 06.06.2012, BStBl II 2013, 111). Die GA führt zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.1 Allgemeines

Tz. 99a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG gelten als sonstige Bezüge auch Einnahmen, die an Stelle der Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG von einem anderen als dem AE nach § 20 Abs 5 EStG bezogen werden, wenn die Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert werden. Mit dieser durch das JStG 2007 eingefügten Regelung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Kapitalertragsteuer und verdeckte Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise: Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357. Tz. 72 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Aufdeckung einer vGA kann es bei der ausschüttenden Kö nicht nur wäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.7 Veräußerung des Stammrechts unter Zurückbehaltung des Dividendenscheins (Fallgruppe II)

Tz. 225 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ebenfalls keine St-Pflicht nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG besteht, wenn der bisherige AE das Stammrecht veräußert, den Dividendenschein bzw sonstigen Gewinnanspruch jedoch zurückbehält. Zur Besteuerung des VG für das Stammrecht gilt das oben Gesagte entspr (s Tz 223). Tz. 226 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Fall A: Im Zeitpunkt der Stammrec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA! DStR 2005,999; DWS-Institut, Gefahr der Doppelbesteuerung bei einer nachträglich festgestellten vGA, DStR 2005, 989; Jacobsen, Der Anspruch des Gesellschafters auf Änderung seines ESt-Bescheids bei nachträglich festgestellter vGA, BB 2006, 183; Suchanek/Hagedorn, Stliche Behandlung von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Rückgängigmachung einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 149; Briese, Nochmals: Zur vGA und verdeckten Einlage, GmbHR 2006, 1308. Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Rückgewähr einer oGA o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen

Ausgewählte Literaturhinweise Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290. Tz. 11...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 15 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 3c Abs 1 EStG dürfen Ausgaben, soweit sie "mit stfreien Einnahmen" in unmittelbarem wirtsch Zusammenhang stehen, nicht als BA oder WK abgezogen werden. Nach dem Beschl des BFH v 18.06.2003 (BFH/NV 2003, 1555) ist der Grundsatz des § 3c Abs 1 EStG nicht idS umkehrbar, dass die Rückerstattung nabzb Ausgaben zu nicht stpfl Einnahmen führen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 115 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Nießbraucher gilt gem § 20 Abs 5 S 3 EStG als AE, wenn ihm die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG zuzurechnen sind. Zur Frage, wann dem Nießbraucher die Dividenden zuzurechnen sind, enthielt das EStG vor seiner Änderung durch das StandOG jedoch keine Aussage. Für wichtige Teilbereiche hat die Rspr Leitlinien erarbeitet, die auch di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Anwendung des § 20 Abs 5 EStG auf verdeckte Gewinnausschüttungen und auf Ausgleichszahlungen iSd § 304 AktG?

Tz. 220 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wichmann (GmbHR 1995, 426) weist auf ein Problem hin, das sich bei der Anwendung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG in den Fällen der vGA ergibt. § 20 Abs 5 EStG enthält die Legaldefinition des AE und regelt, wem die Eink aus KapV stlich zuzurechnen sind. Die AE-Definition des § 20 Abs 5 S 2 EStG bezieht sich nach ihrem Wortlaut auf Kap-Ertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6 Belastungswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 76a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Das Aufdecken einer vGA bedeutet für die Kö sowohl im Halb-/Teil-Eink- als auch im früheren Vollanrechnungsverfahren stets eine stliche Mehrbelastung (s § 27 KStG 1999 Tz 209). Ob das auch für den AE oder bei einer Gesamtbetrachtung von Kö und AE so ist, hängt zum Einen von dem im betr VZ geltenden Recht als auch vom Einzelfall ab. Im Halb-/T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 3c Abs 1 EStG ergänzt die Regelungen über die St-Befreiung von Einnahmen und schränkt die in § 4 Abs 4 und in § 9 EStG angeordnete Abzugsfähigkeit von BA und WK ein. Ausgaben dürfen nicht als BA oder WK abgezogen werden, soweit sie mit stfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtsch Zusammenhang stehen. Dazu s Tz 15 ff. Tz. 2 Stand: EL 84 – ET: 0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.4 Steuerliche Behandlung beim Dividendenscheinveräußerer

Tz. 248 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG regelt die stlichen Folgen für den AE, der seinen (noch nicht entstandenen) Gewinnanspruch aus Aktien, GmbH-Anteilen oder aus Genossenschaftsanteilen ohne das Stammrecht veräußert. Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188) steht in diesen Fällen die Vereinnahmung des Veräußerungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Tz. 21 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ein unmittelbarer Zusammenhang ist gegeben, wenn die Ausgaben und die Erträge in der Wirtschaftsführung des Unternehmens nach Entstehung und Zweckbestimmung verbunden sind, wenn also die Ausgaben ursächlich und unmittelbar auf Vorgänge zurück zu führen sind, die die Erträge betreffen (s Urt des BFH v 25.10.1966, BStBl III 1967, 92). Gemeint i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 67 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.6 Veräußerung des Dividendenscheins zusammen mit dem Stammrecht (Fallgruppe I)

Tz. 223 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aus § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG folgt im Umkehrschluss, dass Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen beim Veräußerer dann nicht als Kap-Ertrag stpfl sind, wenn die dazugehörigen Anteile mitveräußert werden und noch kein Beschl über die Gewinnverwendung gefasst worden ist. Insoweit kann bei zum PV g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Grundsätzliches

Tz. 210 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 EStG regelt die Besteuerung von Dividendenerträgenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.6.2 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf die spätere Dividendenzahlung an den Dividendenscheinerwerber

Tz. 259 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188 und v 12.12.1969, BStBl II 1970, 212) zieht der Dividendenscheinerwerber in dem in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG geregelten Sachverhalt nur eine Forderung ein und erzielt keinen stpfl Ertrag (s Tz 243). Legt er dem Kreditinstitut den Dividendenschein zur Einlösung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Abtretung; Ver- und Rückkauf um den Dividendenstichtag

Tz. 50 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ausschüttungen, die formal an den Empfänger geleistet werden, die diesem jedoch nur zufließen, weil der AE den zu erwartenden Dividendenanspruch an ihn abgetreten hat, sind beim AE und nicht beim tats Empfänger als Kap-Ertrag zu versteuern (s Urt des BFH v 12.10.1982, BStBl II 1983, 128 und v 23.01.1985, BStBl II 1985, 330). Wegen der Veräuße...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Leistungen, die einer Gewinnausschüttung iSd § 20 Abs 1 Nr 1 KStG wirtschaftlich vergleichbar sind

Tz. 189 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 3 bis 5 KStG werden nur dann von § 20 Abs 1 Nr 9 EStG erfasst, wenn sie einer GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar sind (s Urt des BFH v 03.11.2010, BStBl II 2011, 417 und s FG SchlH, rkr Urt v 07.05.2009, EFG 2009, 1558). Der Leistungsbegriff ist uE weit auszulegen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334; Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405; Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266; Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 65; Weber, Die Einbehaltung von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.9 Aufteilung des Dividendenertrags in Sonderfällen? (Fallgruppe IV)

Tz. 268 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Im Bericht des Fin-Aussch (s BT-Drs 12/5016, 88 linke Sp) heißt es: "Der Ausschuss geht davon aus, dass in dem Sonderfall der Börseneinführung von Aktien die zivilrechtliche Zurechnung der Dividende im Verwaltungswege auch für stliche Zwecke anerkannt wird. Die in § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG vorgesehene Regelung wäre für diese Sonderfälle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Begriff des Anteilseigners (§ 20 Abs 5 EStG)

Tz. 214 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Legaldefinition des AE befand sich bis 1993 in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG (ebenso hierzu s R 97 Abs 3 KStR 1995). AE ist danach derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen sind. Das ist idR der bürgerlich-rechtliche Eigentümer, bei Sonderverhältnissen der Treu- oder Sicherungsgeber usw....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Reuter, Vereinnahmung noch nicht ausgeschütteter Dividenden, BB 1978, 83; Weber, Die Konkretisierung von Gewinnbezugsrechten in Handels- und St-Recht bei Kap-Ges, StBp 1988, 179; Meilicke, Zum Zeitpunkt der Aktivierung von Dividendenansprüchen, FR 1990, 9; Kaufmann, Der Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnansprüchen aus der Beteiligung an Kap-Ges, DStR 1992, 1677; Schwedhelm, Bi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Das Rechtsverhältnis, das der Kapitalüberlassung zu Grunde liegt, als Besteuerungsgegenstand

Tz. 106 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In zwei Urt (s Urt des BFH v 21.05.1986, BStBl II 1986, 794 und v 21.05.1986, BStBl II 1986, 815) hat der I. Senat des BFH entschieden, dass bei dem Erwerb eines GmbH-Anteils vor dem Gewinnverteilungsbeschl die AK nicht auf das Stammrecht und ein daneben bestehendes WG "Gewinnbezugsrecht" aufgeteilt werden können. Im Urt-Fall war – abw von d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wie bereits erwähnt hat § 3c Abs 1 EStG bis zum VZ 2003 auch Bedeutung für Kö als Empfänger von Inl-Dividenden. Danach sind Ausgaben, die wirtsch unmittelbar mit nach § 8b Abs 1 KStG stfreien Dividenden zusammenhängen, nicht als BA oder als WK abzb. Für Ausgaben, die mit Ausl-Dividenden zusammenhängen, wird die Anwendung des § 3c Abs 1 EStG a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.2 Anwendung des § 3c Abs 2 EStG bei vereinnahmten verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 80 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Soweit vGA beim Vorteilsempfänger nach § 3 Nr 40 EStG nur einer 60%igen (bis VZ 2008: hälftigen) Besteuerung unterliegen, findet auf die damit im wirtsch Zusammenhang stehenden Aufwendungen § 3c Abs 2 EStG in gleicher Weise wie bei der Vereinnahmung von oGA Anwendung. Nach uE unzutreffender Auff des FG Sa (s Beschl des FG Sa v 05.12.2007, EFG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.1 Grundsätzliches zur Anwendung des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 233 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG gehören zu den Eink aus KapV auch Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden. Diese Besteuerung tritt an die Stelle der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Der Kapitalnutzungsgedanke als allgemeingültige Zuordnungsregel?

Tz. 105 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der früheren Rspr des VIII. Senats des BFH (insbes s Urt des BFH v 09.03.1982, BStBl II 1982, 540; v 29.11.1982, BStBl II 1983, 272, 274; v 22.05.1984, BStBl II 1984, 746; v 10.12.1985; BStBl II 1986, 342, 343; v 18.12.1986, BStBl II 1988, 521, 524; v 13.10.1987, BStBl II 1988, 252, 255; v 31.10.1989, BStBl II 1990, 532; v 24.04.1990, B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 9 und 10 sowie Abs 2 S 1 Nr 1, Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a und Abs 5 (vorher: Abs 2a) des EStG regeln "die andere Seite" der Besteuerung des von einer Kö erwirtschafteten und an die AE ausgekehrten Gewinns. Dies gilt für das frühere Vollanrechnungsverfahren ebenso wie für das heutige Teil-Eink-Verfahren. Im zeitlichen Geltungsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Finanzierungsaufwendungen uä bei Organschaft

Tz. 32 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Es stellt sich die Frage, ob die in § 15 S 1 Nr 2 KStG geregelte sog Bruttomethode Auswirkungen auf die Abziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen hat, die beim OT auf die OG-Beteiligung anfallen. Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG ist § 8b KStG nicht bei der OG, sondern erst beim OT anzuwenden. Mit Beinert/Mikus ( DB 2002, 1467, 1472) ist uE davon ausz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 152 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In seiner früheren Rspr hatte es der BFH (s Urt des BFH v 30.10.1973, BStBl II 1974, 234) in einem Fall, in dem die Anteile einschl der Dividendenansprüche im Lauf des Wj der Kö veräußert wurden, zunächst zugelassen, dass der Erwerber von Anteilen an einer Kap-Ges den Anschaffungspreis in einen Kaufpreisanteil für das Stammrecht selbst und i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5 Gewinnverteilung abweichend von der Beteiligung des Anteilseigners am Nennkapital

Tz. 222 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aus § 20 Abs 5 EStG kann uE nicht hergeleitet werden, dass Dividenden immer mit dem Betrag als Eink aus KapV versteuert werden müssen, der aus dem prozentualen Anteil des AE am Nenn-Kap der Kap-Ges fließt (s Tz 109 ff). So hat der AE bei Vorzugsaktien uU einen höheren Kap-Ertrag. § 20 Abs 5 S 2 EStG ist uE in diesem Zusammenhang so zu verste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Zusammenhang zwischen Finanzierungsaufwendungen und steuerfreien Veräußerungserlösen

Tz. 31 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ob in VZ bis 2003 § 3c Abs 1 EStG auch für Ausgaben Bedeutung hat, die mit Erlösen aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen zusammenhängen, erscheint in Teilbereichen ungeklärt. § 8b Abs 2 KStG stellt – anders als § 8b Abs 1 KStG – nicht die Einnahmen, sondern die Gewinne, also das Nettoergebnis, stfrei. Dh in § 8b Abs 2 KStG ist, wenn er de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.7 Bei Veräußerung des Dividendenscheins unter Zurückbehaltung des Stammrechts weicht die spätere Dividendenzahlung von dem Veräußerungspreis ab

Tz. 265 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Relativ unproblematisch ist die Vorschrift des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG in den Fällen, in denen die spätere Dividendenzahlung genau der Dividendenerwartung entspr, die bei der Kaufpreisbemessung für die Dividendenscheine zugrunde lag (dazu s Tz 248 ff). Schwieriger zu beantworten ist die Frage, wie stlich zu verfahren ist, wenn die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG unvollständige gesetzliche Regelung

Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aus § 38 AO folgt im Umkehrschluss, dass die Eink aus KapV demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft. Das führt zu der Frage, an welchen Tatbestand das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft und wann dieser Tatbestand verwirklicht ist. Die weitere Frage ist, ob...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 53 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Das Genussrecht an einer Kap-Ges ist die einzige schuldrechtliche Beteiligungsform, die Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG auszulösen vermag. Der Genussrechtsinhaber kann gleichzeitig Gesellschafter der Kap-Ges sein, muss es aber nicht. Wegen der Abgrenzung zwischen Genussrecht und stiller Beteiligung s Urt des BFH v 08.04.2008 (BStBl II 200...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Meincke, Zivilrechtliche Vorfragen bei der estlichen Übertragung von Einkunftsquellen aus der Sicht des Zivilrechtlers, in Tipke (Hrsg), Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht, DStJG 1978 (Bd 1), 69; Ruppe (in Tipke, aaO), 7, 16; L. Schmidt, Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Einkunftsquellen von Eltern auf Kinder, (in Tipke, aaO), 41; Autenrieth, Die Abtretung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.2 Unechtes Wertpapier-Pensionsgeschäft

Tz. 124 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Beim sog unechten Wertpapier-Pensionsgeschäft ist der Pensionsnehmer nur berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Pensionsgut zurückzugeben (s § 340b Abs 3 HGB). Sowohl handels- als auch strechtlich gehen die Pensionsgüter auf den Pensionsnehmer über (s § 340b Abs 5 HGB). Dh der Pensionsnehmer, dem die verpensionierten Wertpapiere sowohl jur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.5 Steuerliche Behandlung beim Dividendenscheinerwerber

Tz. 257 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Käufer des Dividendenscheins erwirbt mit dem Dividendenschein einen Anspruch gegen den Veräußerer auf die spätere GA. Im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschl wandelt sich der Anspruch gegen den Veräußerer in eine Forderung an die Gesellschaft um. Bei dem Erwerber des Dividendenscheins führt die spätere Vereinnahmung der Dividende nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilserwerben, GmbHR 2000, 1015; Köster, StSenkG: Befreiung innerkonzernlicher Beteiligungserträge – Dividenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.3 Keine Mitveräußerung des Stammrechts

Tz. 246 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zu der Frage, wann das Stammrecht mit dem Dividendenschein mitveräußert ist und § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG daher keine Anwendung findet, bestehen unterschiedliche Auff. Die weitestgehende Auff dazu findet sich wohl in dem Grünen Brief Nr 235 des Instituts FSt (Abschn II 1, 2). Dort vertritt Voß die Meinung, die Vorschrift des § 20...mehr