Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorabausschüttung

Rn. 211 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinnanteile beruhen idR auf offenen Gewinnausschüttungen aufgrund eines handelsrechtlichen Gewinnverwendungsbeschlusses (§ 174 AktG; § 46 Nr 1 GmbHG). Dazu zählen auch sogenannte Vorabausschüttungen, dh Zahlungen einer GmbH an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den zu erwartenden Gewinn eines Wj (BFH v 27.01.1977, BStBl II 1977, 491; BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Sonstige Ansprüche

Rn. 1262 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Wurden Dividendenansprüche nicht verbrieft, liegt eine wirksame Veräußerung eines sonstigen Anspruchs iSd zweiten Alternative des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG vor, wenn der Anspruch Gewinnausschüttung durch eine wirksame Forderungsabtretung auf den Erwerber übertragen wurde. Rn. 1263 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zurechnung bei Veräußerung

Rn. 215 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Veräußert ein StPfl seinen Kapitalanteil nach Ablauf des Wj der Gesellschaft, jedoch noch vor dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnausschüttung und behält er sich dabei das Dividenden-Bezugsrecht vor, regelt § 20 Abs 5 EStG, dass derjenige Einkünfte aus KapVerm erzielt, dem die Anteile an dem KapVerm im Zeitpunkt der Fassung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Partiarisches Darlehen

Rn. 481 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Ein partiarisches Darlehen gemäß § 488 Abs 1 BGB ist gegeben, wenn die Parteien ohne jeden gemeinsamen Zweck lediglich ihre eigenen Interessen verfolgen und ihre Beziehungen ausschließlich durch die Verschiedenheit ihrer Interessen bestimmt werden (BFH v 28.10.1964, I 198/62 U, BStBl III 1965, 119). Ein zivilrechtlicher Vertrag, der eine Ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Dividendenscheine und sonstige Ansprüche

baa) Dividendenscheine Rn. 1261 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Dividendenscheine, oft auch als Coupon bezeichnet, sind den Aktien beigefügte Gewinnanteilscheine. Sie werden in §§ 72 Abs 2 und 75 AktG genannt. Auch ohne gesetzliche Regelung ist bei einer GmbH ein Gewinnanteilschein anerkannt (s Kersting in Baumbach/Hueck, GmbHG, § 29 Rz 87 (22. Aufl 2019)). Dividendenscheine diene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Anwendung der AbgSt

Rn. 203a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gemäß § 52a Abs 1 EStG (aF bis 30.07.2014, inzwischen entfallen) werden Dividenden, die dem StPfl nach dem 31.12.2008 zufließen, mit der AbgSt besteuert.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beherrschender Gesellschafter

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft (gGmbH) und ihrem beherrschenden Gesellschafter sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Ein Gesellschafter beherrscht seine Gesellschaft, wenn er in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschaft durchzusetzen. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Gesellschafter die Mehrheit der Stimmrech...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nahestehende Personen

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist auch gegeben, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Körperschaft zugunsten einer nahestehenden Person erfolgt (R 8.5 Abs. 1 KStR, Anhang 4). Zur Begründung des Nahestehens reicht jede Beziehung des Mitglieds oder Gesellschafters zu einer anderen Person au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einkünfteerzielung durch den Anteilseigner (§ 20 Abs 5 S 1 EStG)

Verwaltungsanweisungen: BMF v 17.12.2013, BStBl I 2014, 63 (Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen). Rn. 1491 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 u 2 EStG erzielt nach § 20 Abs 5 S 1 EStG der Anteilseigner. Letzter ist in § 20 Abs 5 S 2 u 3 EStG definiert (s Rn 1492ff). Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG können of...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Veräußerung durch den Inhaber des Stammrechts

Rn. 1264 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Veräußerung des Dividendenscheins oder sonstigen Anspruchs muss durch den Inhaber des Stammrechts erfolgen. Wird ein (isoliert) erworbener Dividendenschein weiterveräußert, so wird diese Veräußerung nicht von § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG erfasst. Der Nießbraucher oder Pfandgläubiger am Stammrecht ist nicht dessen Inhaber. Somit wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zinsscheine und Zinsforderungen einer Schuldverschreibung

Rn. 1278 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In den sachlichen Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG fällt die Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen einer Schuldverschreibung. Die Einordnung, ob der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG einschlägig ist, hängt auch von der Fälligkeit der Zinszahlung ab. Die Fälligkeit erg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Investmentgesellschaft

Tz. 17a Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Eine Investmentgesellschaft wird in IFRS 10 Appendix A definiert als eine Einheit, die von einem oder mehreren Investoren finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommt mit dem Zweck, für diese Investoren Investmentdienstleistungen (investment management services) zu erbringen; lediglich die erhaltenen finanziellen Mittel zur Erzielung von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu Regelungen des internationalen Steuerrechts

Rn. 28 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für beschränkt StPfl ist der sachliche Anwendungsbereich der Einkünfte aus KapVerm auf inländische Einkünfte nach § 49 Abs 1 Nr 4 EStG reduziert. Der Einbehalt von KapSt hat – ähnlich wie bei der AbgSt – nach § 50 Abs 2 S 1 EStG abgeltende Wirkung. Diese Quellensteuer wird zT noch durch DBA reduziert (s Art 10 Abs 2 u 11 Abs 2 DBA-MA). § 50d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Organverhältnis

Rn. 210 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinnanteile liegen auch vor, wenn nicht die Gesellschaft selbst, sondern aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ein Dritter (zB Garantiegeber) die Beträge ausbezahlt. Die bei Organverhältnissen den Minderheitsgesellschaftern durch den Organträger garantierte Dividende ist Gewinnanteil und KapErtr der Minderheitsgesellschafter (Gutachte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Steuerbefreiung der Zinszahlung

Rn. 1288 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG enthält keine dem § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG vergleichbare Regelung, wonach die Besteuerung des Veräußerungsgewinns der verbrieften und unverbrieften Forderung an die Stelle der Besteuerung der Zinsen aus § 20 Abs 1 (Nr 7) EStG tritt. Nach dem Sinn und Zweck des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Ausschüttende Fonds

Rn. 263 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ausschüttende Fonds sind Fonds, die sämtliche zugeflossenen ordentlichen Erträge (Dividenden und/oder Zinsen) und ggf außerordentliche Erträge (vor allem Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren) am Ende eines Geschäftsjahres an den Anleger ausschütten. Fondsebene: Die ausgeschütteten Erträge auf Investmentanteile gehören beim Anleger nach w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zinsscheine

Rn. 1281 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zinsscheine, gesetzlich geregelt in § 803 BGB, sind Urkunden (Wertpapiere), die ihrem Inhaber einen Zinsanspruch in einer bestimmten Höhe gewähren. Zinsscheine werden idR als Bogen zusammen mit der Schuldverschreibung ausgegeben, wobei der Bogen für jede Zinsrate einen eigenen Coupon enthält. Der fällige Zinsbetrag wird nur gegen Einreichu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 223 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommen den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IAS 39.78) ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss es s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Rn. 1276 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Zinsseinen und Zinsforderungen durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung, wenn die dazugehörigen Schuldverschreibungen nicht mitveräußert werden. Diese Vorschrift bewirkt somit eine Vorverlagerung der Besteuerung, indem bereits der Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Veräußerungsbegriff

Rn. 1290 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BFH/NV 2020, 640 mwN). Einzelheiten s Rn 1215ff. Auf die Ausführung zum Veräußerungsbegriff iRd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG wird auch verwiesen, der auch hier entsprechend Anw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Zinsforderungen

Rn. 1282 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wurden Zinsansprüche nicht verbrieft, liegt eine wirksame Veräußerung einer Zinsforderung iSd zweiten Alternative des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG vor, wenn der Zinsanspruch durch eine wirksame Forderungsabtretung auf den Erwerber übertragen wurde. Die Veräußerung sonstiger Rechte, die keine Zinsforderungen sind, zB Optionsrechte, sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Keine Veräußerung der dazugehörigen Schuldverschreibung

Rn. 1286 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG sieht vor, dass die dazugehörigen Schuldverschreibungen nicht mitveräußert werden. Dazu ist eine Abtrennung des Zinsscheins oder der Zinsforderung von dem Stammrecht erforderlich (sogenanntes Bond-Stripping). Dadurch wird die ursprünglich festverzinsliche Schuldverschreibung in eine Nullkupon-Anleihe (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Sachlicher Anwendungsbereich des § 20 EStG sind Erträge aus der Nutzung privaten Geldvermögens in bestimmten Anlageformen. Darüber hinaus werden seit dem VZ 2009 auch die Einnahmen aus Stillhaltergeschäften, die realisierten Erlöse aus einer Veräußerung der Kapitalbeteiligung sowie sonstiger, verbriefter oder verbriefter Kapitalforderungen u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / di) Besteuerung der Zwischengewinne

Rn. 269 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Als Zwischengewinn (§ 1 Abs 4 InvStG 2004) werden die besitzzeitanteiligen Zinserträge bezeichnet, die während des Geschäftsjahres des Investmentvermögens erzielt werden, vergleichbar den Stückzinsen. Nicht zum Zwischengewinn gehören Dividenden, Einnahmen aus Vermietung und stpfl Veräußerungsgewinne. Der Zwischengewinn wird zur korrekten bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Erweiterung auf Einnahmen aus Abtretung in einem öffentlichen Schuldbuch eingetragenen Zinsforderungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 3 EStG)

Rn. 1299 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 3 EStG gilt § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 EStG auch bei der Abtretung von Zinsansprüchen aus Geldbuchforderungen, die in ein öffentliches Schuldbuch eingetragen sind. Ein öffentliches Schuldbuch ist ein öffentliches Register, in das Darlehensforderungen gegen die öffentliche Hand (Bund, Länder oder Gemeinden) eingetrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anteilstausch mit Barkomponente (§ 20 Abs 4a S 2 EStG)

Rn. 1462 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Erhält der StPfl in den Fällen des Anteilstausches nach § 20 Abs 4a S 1 EStG zusätzlich zu den Anteilen eine Gegenleistung, sogenannte Barkomponente, so gilt diese insoweit als Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. Daneben findet aber auch noch die Regelung des § 20 Abs 4a S 1 EStG Anwendung, wonach die AK der hingegebenen Anteile die AK der er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 1504 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Verlustverrechnung iRd KapSt-Abzugs ist in § 43a Abs 3 EStG geregelt. Die die KapErtr auszahlende Stelle (zB Kreditinstitut, depotführendes Kreditinstitut) wird zu Folgendem verpflichtet (§ 43a Abs 3 EStG): Sie hat die ausländischen Steuern auf KapErtr nach Maßgabe des § 32d Abs 5 EStG zu berücksichtigen (S 1). Sie hat im Kj negative KapE...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsvermögen

Rn. 1572 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 2 Nr 1 EStG gehört der Gewinn aus der Erzielung von Einkünften aus KapVerm dann, wenn das KapVerm Bestandteil des notwendigen oder gewillkürten BV bzw des Sonder-BV ist. Das ist zB der Fall bei Dividenden auf Aktien, die zum BV gehören. Ebenso gehören Gewinnanteile, die ein gewerblicher Unternehmer d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) KapSt-Einbehalt/AbgSt

Rn. 276 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Regelungen zum KapSt-Einbehalt in § 7 InvStG 2004 für Erträge aus Investmentfonds gelten für inländische Fonds und ausländische Fonds, die in inländischen Depots verwahrt werden. Durch die Einbeziehung ausländischer Dividenden und die Anrechnung ausländischer Steuern bei inländischen Depots werden Veranlagungen zur ESt bei den Anlegern ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Schuldverschreibung

Rn. 1279 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Zinsscheine oder die Zinsforderungen müssen mit Schuldverschreibungen im Zusammenhang stehen. Bei einer verbrieften Inhaberschuldverschreibung wird eine Urkunde ausgestellt, in der der Aussteller dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (s § 793 BGB). Diese Schuldverschreibung, auch Anleihe, Rentenpapier oder Obligation genannt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Einzelfälle

Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zu Fragen der vGA in Zusammenhang mit der Vereinsführung ergingen einige Entscheidungen: Die verbilligte Überlassung von Eintrittskarten an Mitglieder von Vereinen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung aus Billigkeitsgründen weder eine vGA noch ein Verstoß gegen die Selbstlosigkeit i. S. v. § 55 AO (Anhang 1b), wenn im Kalenderjahr der Erm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 726 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl 2000, 1433) wurde die KSt auf eine nicht von der KSt befreite Körperschaft iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG (Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 3. Steuerrechtliche Analyse

Gem. § 10 Nr. 1 S. 1 KStG sind Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind, nichtabziehbare Betriebsausgaben. Dies bedeutet, dass diese Aufwendungen außerbilanziell bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaft wieder hinzuzurechnen sind, soweit sie d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Steuererhebung

Rn. 1292 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung von verbrieften und unverbrieften Zinsansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Zins unterliegt – bei Einlösung des Zinsscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG und somit dem KapSt-Einbehalt nach § 43 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1410 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 20 Abs 3 EStG gehören zu den Einkünften aus KapVerm auch besondere Entgelte und Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 u 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Dabei enthält § 20 Abs 3 EStG keinen selbstständigen Besteuerungstatbestand, sondern nur eine Klarstellung des Umfangs der Einnahmen nach § 20 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Grundsätzliches

Rn. 255 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Besteuerung der Fondserträge findet auf Anlegerebene nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes (InvStG 2004) statt. Das InvStG 2004 findet Anwendung für inländische Investmentvermögen (Investmentfonds und Investment-AG) und Anteile daran und ausländische Investmentvermögen, sofern sie den Vorschriften des InvStG 2004 entsprechen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Besonderheiten bei Fremdwährungsgeschäften und Kryptowährungen

Rn. 97 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Fremdwährungsgeschäften unterscheidet die Rspr bereits seit jeher zwischen dem Fremdwährungsguthaben einerseits und der aus der Nutzung desselben resultierenden Darlehensforderung, die bspw durch die zinsbringende Anlage des Fremdwährungsguthabens entsteht. Insoweit handelt es sich um unterschiedliche WG (vgl hierzu BayLfSt vom 12.03.201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 800 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zu Einkünften aus KapVerm der Trägerkörperschaft werden qualifiziertmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Veräußerung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung

Rn. 1284 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG muss die Veräußerung der verbrieften oder unverbrieften Zinsforderung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung erfolgen. Als Inhaber der Schuldverschreibung kommt zunächst die Person in Betracht, die das durch die Schuldverschreibung verkörperte Darlehen gewährt. Eine steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Einlösung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 2 EStG)

Rn. 1294 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 2 EStG erfasst den Fall der Einlösung von Zinsscheinen und Zinsforderung durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung. Dieser hat die Zinsen zu versteuern. § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 2 EStG hat klarstellende Wirkung für den Zeitraum, in dem der ehemalige Inhaber der Schuldverschreibung noch selber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Vorbehaltsnießbrauch

Rn. 91 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn sich der bisherige Eigentümer anlässlich der Übertragung von KapVerm an den übertragenen WG den Nießbrauch vorbehält. Beispiel: Der bisherige Eigentümer (Nießbraucher) überträgt eine verzinsliche Darlehensforderung oder ein Wertpapierdepot auf eine andere Person (neuer Eigentümer, Nießbrauchbesteller) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Vermögensverwaltung von Wertpapieren

Rn. 1573 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Erzielung von KapErtr kann nicht nur Bestandteil eines andersartigen BV sein, sondern selbst einen eigenständigen Gewerbebetrieb bilden, sofern der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten wird. Eine private Vermögensverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung noch als Nutzung von Vermögen iS einer Fruchtziehung aus zu e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Vermögensverwaltungsdienstleistung

Rn. 1630 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Vom Vermögensstand abhängige Vermögensverwaltungsgebühr Bei den üblichen Vermögensverwaltungsverträgen wird der Vermögensverwalter bzw die Bank durch entsprechende Vollmacht beauftragt, die Vermögenswerte nach deren Ermessen ohne vorherige Einholung von Weisungen zu verwalten und in jeder Weise über die Vermögenswerte zu verfügen, An- und V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Streck, Liebhaberei bei den Einkünften aus KapVerm: Ab Veranlagungsjahr 2007 nur noch in Ausnahmefällen zu bejahen, NWB 2007, 2445; Stöber, Die subjektübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht, FR 2017, 801; Jachmann-Michel, Nach fast 100 Jahren anders: Verluste unter dem Regime der AbgSt, BB 2018, 2329. Rn. 41 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Vorliegen können stpfl Einkünfte aus KapV...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Vermögensverwaltende Versicherungsverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 5 EStG)

Rn. 586 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 20 Abs 1 Nr 6 S 5 EStG nimmt vermögensverwaltende Versicherungsverträge von den allg Besteuerungsregeln für Versicherungsverträge aus. Er gilt nicht für Altverträge. Vermögensverwaltende Versicherungsverträge, bei denen eine gesonderte Verwaltung der Kapitalanlage vereinbart wurde und der wirtschaftlich Berechtigte unmittelbar oder mittelb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (Einlagenrückgewähr)

Rn. 746 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Durch die Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG in § 20 Abs 1 Nr 9 Hs 2 EStG gehören Bezüge aus der Rückzahlung von Beträgen unter Verwendung des Einlagekontos iSd § 27 Abs 7 KStG nicht zu den Einnahmen. Aus dieser Regelung ist zu folgen, dass die unter § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG fallenden und nicht von der KSt befr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rückzahlung von Einnahmen

Rn. 139 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Rückzahlungen berühren den früheren Zufluss nicht und fließen im VZ der tatsächlich erfolgten Rückzahlung ab (s Rn 53; BFH vom 04.05.2006, BStBl II 2006, 830). Dem Zufluss von Zinsen steht nicht der Umstand entgegen, dass sie später zurückzuzahlen sind (BFH vom 02.07.2008, BFH/NV 2008, 1679). Die Gewinnausschüttung einer KapGes bleibt bei de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beherrschende Gesellschafter

Rn. 138 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gewinnausschüttungen sind dem Gesellschafter schon dann zugeflossen, wenn sie ihm zB auf einem Verrechnungskonto bei der leistungsfähigen KapGes gutgeschrieben worden sind, über das der Gesellschafter verfügen kann, oder wenn der Gesellschafter aus eigenem Interesse (zB bei einer Novation) seine Gewinnanteile in der Gesellschaft belässt (BF...mehr