Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 6.2 Kapitalgesellschaften

Vorteilhafter ist eine Leistungsbeziehung bei Kapitalgesellschaften. Hier bleibt es beim gebuchten Betriebsausgabenabzug; es erfolgt keine steuerrechtliche Korrektur bei der Gewinnermittlung. Die Auswirkungen von vertraglichen Vergütungen werden für die Besteuerung beachtet. Dies gilt auch und gerade für die Gewerbesteuer, welche damit durch die Zahlung von Vergütungen an di...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.2 Kapitalgesellschaften

Anders als eine Personengesellschaft unterliegt eine Kapitalgesellschaft mit ihrem Einkommen selbst der Besteuerung; es wird Körperschaftsteuer i. H. von 15 % erhoben. Zur Gewinnermittlung wird weitgehend auf die Vorschriften des EStG zurückgegriffen – ergänzt um einige zusätzliche Vorschriften des KStG. Jedoch gelten alle Einkünfte einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte au...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Anspruch auf Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens auf das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 5 KStG 2002 n.F.

Leitsatz 1. Aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Solidaritätszuschlaggesetzes (SolZG) 1995 n.F. ergibt sich kein Anspruch auf Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines rechnerisch auf das Körperschaftsteuerguthaben (§ 37 Abs. 5 des Körperschaftsteuergesetzes –KStG– 2002 n.F.) entfallenden Solidaritätszuschlags. 2. § 3 SolZG 1995 n.F. ist nicht insoweit verfassungswidrig, als er ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Konten-Modell / 6 Personen- und Kapitalgesellschaften

Die dargestellten Grundsätze gelten unverändert auch für Personengesellschaften, z. B. eine gewerblich tätige KG oder eine Freiberuflersozietät. Die Gesellschafter können sämtliche Betriebseinnahmen über das betriebliche Guthabenkonto entnehmen und sämtliche Betriebsausgaben mit Kredit finanzieren. Auch hier sind die Einschränkungen des § 4 Abs. 4a EStG zu beachten, soweit e...mehr

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F+E-Controlling: Aktivierun... / 1.2 Zweck der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände

Vorteile der Aktivierung Doch was wird mit einer Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände bezweckt? Hier verfolgte der Gesetzgeber zwei Hauptziele: Stärkung der Eigenkapitalbasis: Durch die Aktivierung von Entwicklungskosten steigt der Periodengewinn zunächst, was zu einer Stärkung der Eigenkapitalbasis führt. Dies soll besonders jungen, innovativen Un...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Gewinnausschüttung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gewinnausschüttung wird beschlossen

Die Gesellschafter der X-GmbH beschließen im Geschäftsjahr 02 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 50.000 EUR. Es handelt sich um Gewinn, der aus dem Geschäftsjahr 01 vorgetragen wurde. Buchungsvorschlag: Gewinnvortragmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Gewinnausschüttung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Gewinnverwendungsbeschluss Vorabausschüttung Gewinnvortrag 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig!...mehr

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GmbH, Gewinnausschüttung / 4.1 Abgeltungssteuer: 25 %iger Steuersatz bei Anteilen im Privatvermögen

Für Gewinnausschüttungen gilt bei Privatanlegern die Abgeltungsteuer und bei Zugehörigkeit der Anteile zum Betriebsvermögen eines Personenunternehmens das Teileinkünfteverfahren. Danach sind Gewinnausschüttungen zu 60 % steuerpflichtig und unterliegen in dieser Höhe dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters. Korrespondierend hierzu werden alle im wirtschaftlichen Zusam...mehr

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GmbH, Gewinnausschüttung / 3.3 Vorabausschüttungen sind zulässig

Während bei der AG Vorabausschüttungen nur nach Ablauf eines Geschäftsjahres und aufgrund einer vorläufigen Bilanz möglich sind,[1] sind Vorabausschüttungen bei der GmbH allgemein zulässig. Vorabausschüttungen sind Dividendenzahlungen, die vor dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zu Lasten des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres, dessen Jahresabschl...mehr

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GmbH, Gewinnausschüttung / 4 Steuerliche Anmerkungen

4.1 Abgeltungssteuer: 25 %iger Steuersatz bei Anteilen im Privatvermögen Für Gewinnausschüttungen gilt bei Privatanlegern die Abgeltungsteuer und bei Zugehörigkeit der Anteile zum Betriebsvermögen eines Personenunternehmens das Teileinkünfteverfahren. Danach sind Gewinnausschüttungen zu 60 % steuerpflichtig und unterliegen in dieser Höhe dem persönlichen Steuersatz des Gesell...mehr

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GmbH, Gewinnausschüttung / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Gewinnverwendungsbeschluss Vorabausschüttung Gewinnvortragmehr

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GmbH, Gewinnausschüttung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Beschließen die Gesellschafter einer GmbH eine Gewinnausschüttung, erfolgt die Buchung auf das Konto "Gewinnvortrag vor Ve...mehr

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GmbH, Gewinnausschüttung / 3 Gewinnverwendung: Beschluss der Gesellschafterversammlung, Gegenstand des Gewinnanspruchs und Vorabausschüttung

3.1 Die Gesellschafterversammlung beschließt die Gewinnverwendung § 29 Abs. 1 GmbHG regelt die Gewinnverwendung. Danach bestimmt die Gesellschafterversammlung – soweit in der Satzung nichts anderes geregelt ist – mit einfacher Mehrheit, ob und in welcher Höhe ausschüttungsfähige Überschüsse an die Gesellschafter verteilt werden. Zwar haben die Gesellschafter nach Satz 1 1. Ha...mehr

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GmbH, Gewinnausschüttung / 4.2 Besteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer

Kapitalerträge aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft können gem. §32d Abs. 2 Nr. 3 EStG auf Antrag statt mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % mit der niedrigeren tariflichen Einkommensteuer besteuert werden, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungsjahr zu mindestens 25 % an der GmbH beteiligt ist, oder der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum zu mindes...mehr

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GmbH, Gewinnausschüttung / 3.1 Die Gesellschafterversammlung beschließt die Gewinnverwendung

§ 29 Abs. 1 GmbHG regelt die Gewinnverwendung. Danach bestimmt die Gesellschafterversammlung – soweit in der Satzung nichts anderes geregelt ist – mit einfacher Mehrheit, ob und in welcher Höhe ausschüttungsfähige Überschüsse an die Gesellschafter verteilt werden. Zwar haben die Gesellschafter nach Satz 1 1. Halbsatz der Vorschrift Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich...mehr

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GmbH, Gewinnausschüttung / 3.2 Gegenstand des Gewinnanspruchs ist der Jahresüberschuss

Im Normalfall ist Gegenstand des Gewinnanspruchs des Gesellschafters der Jahresüberschuss mit folgenden Modifikationen:mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16 Strategien zur Vermeidung bzw. Verminderung der Offenlegung

Rz. 91 Während sich bei Kapitalgesellschaften die sanktionsbewehrte Offenlegung des Jahresabschlusses – abgesehen von den Fällen des § 264 Abs. 3 HGB – kaum vermeiden lässt, sondern allenfalls über die Beeinflussung der Größenklasse gem. § 267 HGB der Umfang der Offenlegung vermindert werden kann, werden in der Literatur verschiedene Strategien aufgezeigt, wie Personenhandel...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.3 Änderung der Aussagekraft von Jahresabschlüssen

Rz. 98 Schließlich besteht die Möglichkeit, durch Verlagerung von Ertragspotenzialen die Aussagekraft von Jahresabschlüssen zu verändern. Zu diesem Zweck können z. B. über den Einsatz konzerninterner Verrechnungspreise Ergebnisanteile auf Schwestergesellschaften oder Auslandsgesellschaften transferiert werden, um so die Ertragskraft des publizitätspflichtigen Unternehmens zu...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6.1 Sonderregel für Kapitalerträge bei fehlendem DBA

Rz. 76 § 32d Abs. 5 S. 1 u. 3 EStG enthält Vorgaben zur Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, wenn mit dem Herkunftsstaat der ausl. Kapitalerträge kein DBA besteht. § 32d Abs. 5 S. 1 EStG bestimmt in diesem Zusammenhang, dass in den Fällen des § 32d Abs. 3 und 4 EStG bei unbeschränkt Stpfl., die mit ausl. Kapitalertr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Pflichtveranlagung zum proportionalen Sondertarif, § 32d Abs. 3 EStG

Rz. 67 § 32d Abs. 3 S. 1 EStG bestimmt, dass der Stpfl. Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht der KapESt unterlegen haben, in der Steuererklärung anzugeben hat. Für diese Kapitalerträge erhöht sich die tarifliche ESt nach § 32d Abs. 3 S. 2 EStG um die nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Abgeltungsteuer. § 32d Abs. 3 S. 3 EStG stellt klar, dass im...mehr

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Zinsschranke / 1.2 EBITDA bei Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften tritt an die Stelle des maßgeblichen Gewinns das maßgebliche Einkommen.[1] Demnach erhöhen z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen und Spenden das Einkommen. Dividenden und Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG vermindern dieses entsprechend. Das steuerliche EBITDA für Kapitalgesellschaften ermittelt sich somit wie folgt:[2]mehr

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Zinsschranke / 3.2.1 Zinsaufwand

Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des Kreditzweitmarktförderungsgesetz waren Zinsaufwendungen definiert als Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. Nach dem BMF-Schreiben zählen zum Fremdkapital alle als Verbindlichkeit passivierungspflichtigen Kapitalzuführungen in Geld, die nach steuerlichen Kriterien nicht zum Eigenk...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Abzugsmöglichkeit in den Fällen der Steueranrechnungsmethode

Allgemein Aus der Anwendung der Symmetriethese folgt aber auch, dass es zu einer Verlustberücksichtigung kommen kann, wenn die Freistellungsmethode des DBA nicht zur Anwendung kommt. Dies könnte der Fall sein, wenn entweder das DBA ausnahmsweise die Anrechnungsmethode vorsieht (z. B. DBA Vereinigte Arabische Emirate); das DBA für passive Einkünfte (Aktivitätsvorbehalt) die ante...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Europarechtlich zulässige Ungleichbehandlung von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen mit inländischen Dividendenbezügen

Streitig ist die Erstattung von in Deutschland einbehaltener und in Belgien nicht anrechenbarer KapErtrSt. Ein in Deutschland beschränkt Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Belgien, der in Deutschland eine endgültige steuerliche Belastung hinsichtlich der von einer GmbH ausgeschütteten Dividenden i.H.v. 15 % zu tragen hat, wird im Hinblick auf diese Kapitalerträge durch das deu...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / III. Legitimationswirkung und Stellung als "Anteilseigner" i.S.d. § 20 Abs. 5 EStG: Wem ist die Ausschüttung zuzurechnen?

Gemäß § 20 Abs. 5 S. 1 EStG sind Gewinnausschüttungen vom Anteilseigner zu versteuern. Anteilseigner ist gem. § 20 Abs. 5 S. 2 EStG derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile "im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind". Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter "dem Eigentümer" zuzurechnen; dies gilt auch für Anteile an Kapitalgesellschaften. 1. "Spannungsve...mehr

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Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.6.11.2 Direkter Regionaler Cash Flow

Die regionalen Beschaffungen sind ein Element des regionalen Cash Flows, d. h. den Zahlungen, die durch das Unternehmen in die Region fließen. Neben den regionalen Lieferanten und Dienstleistern werden auch Zahlungen an Beschäftigte aus der Region (Netto-Löhne zzgl. regional wirksamer Sozialabgaben), an die regionalen Anteilseigner (Dividenden) und die Kommunen als Empfänger...mehr

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Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.8 Business Case für Nachhaltigkeit

Für den Grundsatzbeschluss über die Weiterentwicklung zu nachhaltigen Geschäftsmodellen sollten neben den qualitativen Vorteilen für das Kundenunternehmen auch der quantitative Nutzen dargestellt werden. Neben der Vorstellung einer Fallstudie bietet sich für die Begründung auch die Verwendung einer Wirtschaftlichkeitsrechnung an. Liegt eine positive Wirtschaftlichkeit vor, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.2 Umsatzsteuer auf Entnahmen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 34 Das Abzugsverbot der USt für Umsätze, die Entnahmen sind, bezieht sich m. E. ausschließlich auf § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG. Es handelt sich dabei um Fälle der Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Sie werden umsatzsteuerlich als fiktive Lieferungen behandelt. § 3 Abs. 1b Nrn. 2, 3 UStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.3 Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 76 Nach § 8 Abs. 3 KStG darf das Einkommen nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen gemindert werden. Erfüllt eine Zuwendung zugleich den Tatbestand der Zuwendung und den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung, hat das in § 8 Abs. 3 KStG begründete Abzugsverbot für verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Vorrang vor der Abziehbarkeit der Zuwendunge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.2 Verhältnis zu einkommensteuerlichen Vorschriften

Rz. 5 Die Frage, welche Aufwendungen bzw. Ausgaben bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens nicht abziehbar sind, richtet sich nach dem in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweis grundsätzlich nach den Vorschriften des EStG. Bedingt durch die Besonderheiten der juristischen Personen gibt es bei Körperschaften Aufwendungen, die bei natürlichen Personen nicht vor...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.2 Zuwendungen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und von Betrieben gewerblicher Art an ihre Träger

Rz. 74 Stellt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb seiner Körperschaft für deren steuerbegünstigte Zwecke Beträge zur Verfügung, liegt eine als Entnahme anzusehende Gewinnverwendung für eigene Zwecke vor, weil der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kein eigenes Steuersubjekt ist. Ein Zuwendungsabzug ist in diesen Fällen nicht möglich.[1] Dagegen sind Zuwendu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.2.2 Inländische Steuern vom Einkommen

Rz. 29 Zu den nichtabziehbaren Steuern vom Einkommen gehören insbesondere die von der juristischen Person gezahlte KSt, die auf vereinnahmte Kapitalerträge entfallende KSt, die von vereinnahmten Kapitalerträgen einbehaltene KapErSt. Rz. 29a Nicht unter das Abzugsverbot der Vorschrift fallen Steuerabzugsbeträge vom Kapitalertrag auf verausgabte (vom Steuerpflichtigen ausgeschütte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 33 Das Gesetz v. 24.3.1999[1] passte den Wortlaut des § 10 Nr. 2 KStG an die umsatzsteuerlichen Änderungen an, die dieses Gesetz vorsah. Bei der USt wurde der Eigenverbrauch als selbstständiger Besteuerungstatbestand abgeschafft und ersetzt durch die Regelungen zur unentgeltlichen Wertabgabe.[2] Dem folgend bestimmt § 10 Nr. 2 KStG, dass die USt für Umsätze, die Entnahme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.2 Zur Systematik des Abzugs von Zuwendungen im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 23 Die in Abs. 1 Nr. 2 getroffenen Regelungen zum Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) im Bereich des KSt-Rechts entsprechen weitgehend den in § 10b EStG für das ESt-Recht getroffenen Regelungen. Aus diesem Grund gilt § 50 EStDV für Zuwendungen nach dem 31.12.2007 im KSt-Recht entsprechend.[1] R 32 Abs. 1 Nr. 2 KStR sieht § 50 EStDV als von der Generalver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 67 Das Abzugsverbot für Aufsichtsratsvergütungen war seit Inkrafttreten des KStG 1934 in § 12 Nr. 3 KStG enthalten. Hiernach waren Aufsichtsratsvergütungen in voller Höhe nicht abziehbar, obwohl es sich eindeutig um Betriebsausgaben handelte. Zurückzuführen ist das Abzugsverbot auf das alte KSt-System, das die Doppelbelastung mit KSt und ESt wollte und durch das Abzugsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.1 Körperschaften als Spender

Rz. 21 Rechtspolitisch war die Regelung, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Körperschaften begünstigte Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) mit steuerlicher Wirkung leisten können, stets umstritten. Die Problematik besteht darin, dass Spenden freiwillige und fremdnützige Aufwendungen sind, mit denen über den Förderungszweck hinaus kein Ziel verfolgt, ins...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 Die Vorschrift entspricht der Regelung des § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuern sich ausnahmslos nicht steuermindernd auswirken dürfen, sondern Einkommensverwendung darstellen. Ebenso wie bei der ESt ist es auch bei der KSt nicht gerechtfertigt, für einzelne Personensteuern eine Ausnahme vom Abzugsverbot zu machen. Dies gilt auch für ausländische Steuern.[1] Der Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.5.2 Nichtabziehbare steuerliche Nebenleistungen

Rz. 40 Zu den nichtabziehbaren steuerlichen Nebenleistungen gehören insbesondere: Säumniszuschläge nach § 240 AO [1]; Verspätungszuschläge nach § 152 AO; sie sind nur dann nichtabziehbar, wenn sie wegen einer Personensteuer einer Körperschaft erhoben werden. Die KapErSt ist für die ausschüttende Körperschaft keine Personensteuer (Rz. 28); daher ist ein Verspätungszuschlag wegen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.2 Der Begriff der Mitgliedsbeiträge

Rz. 30 Unter den Begriff der Zuwendungen fallen nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge. In Betracht kommen Mitgliedsbeiträge nur bei Körperschaften, die ihrer Natur nach Mitgliedsbeiträge erheben, insbes. Vereinen, nicht bei steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften. Mitgliedsbeiträge sind Zuwendungen von Mitgliedern der Körperschaft, die aufgrund der Satzung von d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.4 Verhältnis zu Betriebsausgaben, Werbungskosten und Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen)

Rz. 21 Sind Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke gleichzeitig Betriebsausgaben, tritt das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 KStG hinter den Betriebsausgabenabzug des § 4 Abs. 4 EStG zurück, weil § 10 Nr. 1 KStG lediglich verhindern soll, dass Aufwendungen, die eine Einkommensverwendung darstellen, abziehbar sind.[1] Der Abzug von Aufwendungen, die der Einkommenserziel...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland unterliegen Dividenden grundsätzlich der Besteuerung in dem Staat, in dem der Empfänger ansässig ist. Unter den Begriff der Dividenden fallen u.a. auch die Einkünfte des stillen Gesellschafters aus seiner stillen Beteiligung.[45] Der andere Vertragsstaat kann jedoch gem. Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA Österreich/Deutschland eine A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Dividenden- und Veräußerungsgewinnbefreiung beim Anteilseigner für Zwecke der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

(1) Besteuerung der Ausschüttungen Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches Körperschaftsteuersystem mit Anteilseignerentlastung, das sog. Halbeinkünfteverfahren bei natürlichen Personen und ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Dividenden

Rz. 451 Natürliche Personen, deren Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird, können aufgrund der 40 %igen Dividendenfreistellung Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Dividendeneinkünften stehen, gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG zu 40 % nicht abziehen. Gleiches gilt für Aufwendungen in Personengesellschaften, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Besteuerung der Ausschüttungen

Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches Körperschaftsteuersystem mit Anteilseignerentlastung, das sog. Halbeinkünfteverfahren bei natürlichen Personen und eine technische vollständige Freis...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung (Grundfall)

Rz. 453 Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Kapitalgesellschaften ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG sieht lediglich in § 8 Abs. 3 KStG vor, dass vGA das Einkommen nicht mindern. Der BFH[806] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA als:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 41. Gewinnausschüttungen von Zwischengesellschaften nach §§ 7–14 AStG (§ 3 Nr 41 EStG – aufgehoben ab VZ 2022)

Schrifttum (ab 2000): Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469; Lieber, Neuregelung der Hinzurechnungsbesteuerung durch das UntStFG, FR 2002, 139; Schönfeld, Verweist § 8 Abs 1 KStG auch auf § 3 Nr 41 EStG (Steuerbefreiung von Ausschüttungen ausländischer Zwischengesellschaften)...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Verdeckte Gewinnausschüttungen in der Betriebsaufspaltung

1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung Rz. 129 Das Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auf Ebene einer Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG enthält lediglich in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG die Regelung der Rechtsfolge, dass auch vGA das Einkommen nicht mindern und in § 8 Abs. 7 Nr. 2 KStG hierzu eine Ausnahme. Der ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Verdeckte Gewinnausschüttungen

(1) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung (Grundfall) Rz. 453 Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Kapitalgesellschaften ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG sieht lediglich in § 8 Abs. 3 KStG vor, dass vGA das Einkommen nicht mindern. Der BFH[806] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA als:mehr