Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.4.1 Begründung einer Betriebsstätte

64 Wird eine Betriebsstätte begründet, ist nach § 3 Absatz 4 Satz 1 BsGaV zu diesem Zeitpunkt erstmals eine Hilfs- und Nebenrechnung zu erstellen. Dies gilt auch, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass eine Betriebsstätte begründet wurde (z.B. Fristüberschreitung für Bau- und Montagebetriebsstätten, unbeabsichtigte und unerkannte Betriebsstättenbegründung). Für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.3.2 Hilfs- und Nebenrechnung (§ 3 BsGaV)

443 § 1 Absatz 5 AStG enthält keine ausdrückliche Rechtsgrundlage, für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2015 beginnen, eine Hilfs- und Nebenrechnung nach den Regeln des § 3 BsGaV zu erstellen. Davon unabhängig besteht die allgemeine Verpflichtung, eine wahrheitsgemäße Steuerklärung abzugeben (§ 150 Absatz 2 AO), in der die betreffenden Betriebsstätteneinkünfte enthal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seibold, Problematik der Doppelansässigkeit von KapGes, IStR 2003, 45; El Mahi, Die Europäische Genossenschaft, DB 2004, 697; Benecke/Schnitger, Neuregelungen des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Rödder/Schumacher, Das kommende SEStEG – Teil I: Die geplanten Änderungen des EStG, KStG und AStG – Der Regierungsentwurf eines Gesetzes über steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.13.3 Ausnahmeregelung: nichtsteuerrechtliche Anforderungen im Ausland (§ 13 Absatz 3 BsGaV)

149 Ein höheres Dotationskapital als nach § 13 Absatz 1 und 2 BsGaV ist anzuerkennen, soweit außersteuerliche ausländische Vorschriften dieses erhöhte Dotationskapital vorschreiben. In diesem Fall kann zugunsten des Unternehmens auch ein die Kapitalaufteilungsmethode überschreitender Betrag angesetzt werden, soweit dadurch ein internationaler Besteuerungskonflikt vermieden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.2.2 Fiktion eines eigenständigen und unabhängigen Unternehmens

438 Nach § 1 Absatz 5 Satz 2 und 3 AStG ist eine in einem anderen Staat gelegene Betriebsstätte grundsätzlich wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen zu behandeln (zu Einschränkungen, s. z.B. Rn. 3 ff. insbesondere Rn. 6 f.). Das bedeutet, dass eine Zuordnung und Aufteilung von Aufwendungen und Erträgen – entsprechend Artikel 7 Absatz 3 OECD-MA 2008 – in Wirtsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung

Rn. 399 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Ort der Geschäftsleitung bestimmt sich nach dem Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Der für die Geschäftsleitung maßgebliche Ort orientiert sich allein an den tatsächlichen Verhältnissen (Pfirrmann in Brandis/Heuermann, § 12 KStG Rz 90 (Dezember 2022)). Im Vergleich zum statutarischen Sitz, welcher anhand formeller Krit...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Beteiligung eines unbeschränkt StPfl an einer ausländischen KapGes

Rn. 47 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Veräußerungsgewinne von Beteiligungen an ausländischen KapGes werden auch von § 17 EStG erfasst, soweit nicht das anwendbare DBA dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht zuweist. Nach Art 13 Abs 5 OECD-MA wird grds das Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn einer Beteiligung im PV nur dem Ansässigkeitsstaat des Veräußerers zugeordn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.30 Allgemeines zu Bau- und Montagebetriebsstätten (§ 30 BsGaV)

341 Abschnitt 4 der BsGaV (§§ 30 bis 34 BsGaV) ist speziell auf Bau- und Montagebetriebsstätten anzuwenden. Bau- und Montagebetriebsstätten i.S.d. § 30 Satz 1 BsGaV entstehen zur Erfüllung von Bau- und Montageverträgen, die im Regelfall das Bau- und Montageunternehmen abgeschlossen hat. Bau- und Montagebetriebsstätten weisen die Besonderheit auf, dass sie von vornherein zei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.16.1.1 Zuordnungsänderung (§ 16 Absatz 1 Nummer 1 BsGaV)

169 Eine Änderung der Zuordnung, die nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 BsGaV zu einem Übergang des fiktiven Eigentums an einem Zuordnungsgegenstand führt, tritt ein, wenn ein wirtschaftlicher Vorgang i.S.d. § 1 Absatz 4 AStG stattfindet, der zur Folge hat, dass ein Zuordnungsgegenstand, der bisher aufgrund der ausgeübten maßgeblichen Personalfunktion einer Betriebsstätte nach §§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von im PV gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an KapGes lässt sich auf das Reichs-EStG (REStG) 1925 zurückführen (RGBl I 1925, 189). Nach § 30 Abs 3 REStG 1925 galten die Einkünfte aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Mitunternehmeranteils und einer wesentlichen Beteiligun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.33.2 Anzuwendender Aufteilungsschlüssel (§ 33 Absatz 2 BsGaV)

375 Ausgangspunkt für den auf das Projektergebnis anzuwendenden Aufteilungsschlüssel sind nach § 33 Absatz 2 Satz 1 BsGaV die jeweils von der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen erbrachten Leistungsbeiträge. Vor Entstehen der Bau- und Montagebetriebsstätte erbrachte Leistungsbeiträge (s. Rn. 367) sind als Leistungsbeitrag des übrigen Unternehmens zu b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Einbringung von gewerblich geprägten oder infizierten Personengesellschaften mit Steuerausländern in Sonderfällen (§ 50i Abs 2 EStG)

Tz. 129u Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist zur Verhinderung von St-Ausfällen von in gew geprägten oder infizierten Pers-Ges stneutral überführten WG und anschließendem Wegzug ins Ausl (mit DBA) die spezielle "Entstrickungsbesteuerung" des § 50i EStG eingeführt worden. Geregelt werden Fälle, in denen vor Gesetzesverkündung WG des BV oder wes Beteiligunge...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.38.1 Begründung der Förderbetriebsstätte vor dem 1. Januar 2013 (§ 38 Absatz 1 BsGaV)

416 § 38 Absatz 1 BsGaV lässt die Ermittlung der Einkünfte einer Förderbetriebsstätte i.S.d. § 34 BsGaV bis zur Beendigung der Förderbetriebsstätte nach den bisher von der Finanzverwaltung anerkannten Grundsätzen zu (Tz. 4.7 VWG Betriebsstätten), wenn die Förderbetriebsstätte schon vor dem 1. Januar 2013 bestand. Die Begründung einer Förderbetriebsstätte hängt vom Zeitpunkt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 23. BMF, Schr. v. 18.11.2011 – IV C 6 - S 2134/10/10004 – DOK 2011/0802578, BStBl. I 2011, 1278 (Finale Entnahme und finale Betriebsaufgabe; BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 – I R 77/06 – [BStBl 2009 II S. 464] und vom 28. Oktober 2009 – I R 99/08 – [BStBl 2011 II S. 1019])

Mit Urteil vom 28. Oktober 2009 – I R 99/08 – (BStBl. 2011 II S. 1019) hat der BFH – abweichend von seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung – entschieden, dass die Verlegung des Betriebs in das Ausland nicht zur Annahme einer (fiktiven) Betriebsaufgabe führt. Die Aufgabe der Rechtsprechung zur "Theorie der finalen Betriebsaufgabe" steht im Zusammenhang mit dem Urteil vom 17. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Behandlung der Anteilseigner der Übertragerin

Tz. 390 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei Aufspaltung einer Kö können die AE der übertragenden Kö Anteile an mehreren übernehmenden Kö, im Falle der Abspaltung neben Anteilen an der übertragenden auch Anteile an der übernehmenden Kö erhalten (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.42). Wegen der stlichen Folgen der Spaltung für die AE der übertragenden Kö erklärt § 15 Abs 1 UmwStG den § 13 UmwS...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.33.1 Anwendung von Gewinnaufteilungsmethoden (§ 33 Absatz 1 BsGaV)

370 Nach § 33 Absatz 1 BsGaV sind unter den dort alternativ genannten Voraussetzungen die Verrechnungspreise für die anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen nicht nach einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode, sondern nach einer geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode zu bestimme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / b) Steuerabzug auf Kapitalerträge von beschränkt steuerpflichtigen gemeinnützigen Organisationen (§ 32 Abs. 6 KStG-E)

Mit dem neu geschaffenen § 32 Abs. 6 KStG-E soll die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für ausländische, in EU- und EWR-Staaten ansässige, gemeinnützige Organisationen auch im Bereich der Kapitalertragsteuerentlastung nachvollzogen werden. Aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit soll auch gemeinnützigen Drittstaaten-Organisationen ein Erstattungsanspruch gewährt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / e) Weitere Änderungen im EStG

Neben den bereits genannten Änderungen sieht der Referentenentwurf u.a. die folgenden Änderungen im EStG vor: Einführung einer Steuerfreigrenze i.H.v. 1.000 EUR für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 3 Nr. 73 EStG-E). Es besteht eine Steuerpflicht auf Antrag, wenn die mit den Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Ausgaben die Einnahmen üb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht des Berechtigten – Berücksichtigung nach § 1a Abs 1 Nr 1 EStG und bestimmten DBA

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Empfänger des Unterhalts (der Berechtigte) muss diesen versteuern. Dazu muss er unbeschränkt steuerpflichtig sein. Nur durch > Unbeschränkte Steuerpflicht des Berechtigten kann das Prinzip des Realsplittings (SA-Abzug beim Leistenden/Versteuerung beim Berechtigten) verwirklicht werden (> Rz 12). Dieses Prinzip ist verfassungsgemäß (BFH 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ungarn

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Ungarn (Hauptstadt: Budapest; Amtssprache: Ungarisch) ist ein Binnenstaat in Mittel- bzw Osteuropa mit Grenzen zu > Österreich, der > Slowakei, der > Ukraine, > Rumänien, > Serbien, > Kroatien und > Slowenien. Mit der ersten Osterweiterung trat Ungarn am 01.05.2004 der > Europäische Union bei; das Land gehört aber nicht zur Eurozo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Usbekistan

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Usbekistan (Hauptstadt: Taschkent; Amtssprache: Usbekisch, regional auch Karakalpakisch, eng verwandt mit Kasachisch) ist ein zentralasiatischer Binnenstaat. Usbekistan grenzt im Westen, Norden und Nordwesten an > Kasachstan, im Osten an > Kirgisistan und > Tadschikistan, im Süden an > Afghanistan und im Südwesten an > Turkmenist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Armenien

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Armenien (Hauptstadt: Jerewan; Amtssprache: Armenisch) ist ein Binnenstaat in Vorderasien sowie im Kaukasus-Hochgebirge. Das Land grenzt an > Georgien im Norden, > Aserbaidschan im Osten, den > Iran im Süden und die > Türkei im Westen. Armenien war bis zur Auflösung der > Sowjetunion Rz 1 (UdSSR) am 21.12.1991 deren Teilstaat. Zun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zypern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Zypern (Hauptstadt: Nikosia, Amtssprachen: Griechisch und Türkisch) ist ein Insel-Staat im östlichen Mittelmeer. 1974 wurde der nordöstliche Teil Zypern von der > Türkei besetzt, um einen Anschluss Zyperns an > Griechenland zu verhindern. 1983 wurde dort die Türkische Republik Zypern als selbständiger Staat ausgerufen, was durch ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Argentinien

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Argentinien (Hauptstadt: Buenos Aires; Amtssprachen: Spanisch sowie regionale indigene Amtssprachen) ist ein am atlantischen Ozean gelegener Staat im Süden Südamerikas mit Grenzen zu > Chile im Westen, > Bolivien und > Paraguay im Norden sowie > Brasilien und > Uruguay im Nordosten. Es gilt das DBA vom 13.07.1978 nebst Protokoll (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Uruguay

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Östlich des Uruguay (Hauptstadt: Montevideo; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Südamerika. Uruguay grenzt im Westen an > Argentinien, im Norden und Nordosten an > Brasilien, im Osten und Süden an den Atlantik bzw den Mündungstrichter des Rio de la Plata. Seit dem VZ 2012 gilt das DBA vom 09.03.2010 mit Zustimmungsgesetz vom ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Vorzeitige Auszahlung

Rz. 28 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wird das Dienstverhältnis vor der Entnahmephase beendet und wird das angesammelte Guthaben in einem Betrag ausgezahlt, gelten für den LSt-Abzug die allgemeinen Grundsätze: Der Einmalbetrag ist als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge Rz 7 f) zu versteuern, wenn sich die Nachzahlung ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die im...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entlassungsabfindungen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für die Betroffenen oftmals folgenschwer. Häufig besteht jedoch die Möglichkeit, zumindest die wirtschaftlichen Folgen durch Zahlung einer Abfindung zu mildern. Diese gehört zum stpfl > Arbeitslohn und unterliegt grundsätzlich dem LSt-Abzug; bei einer Veranlagung zur ESt führt sie zu Einkünften aus nichtselb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entwicklungshelfer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Entwicklungshelfer iSd Entwicklungshelfergesetzes (EhfG) sind Deutsche iSv Art 116 GG oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der > Europäische Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich für eine ununterbrochene Zeit von mindestens einem Jahr gegenüber einem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes (> Rz 2) verpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Eritrea

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der seit 1993 selbständige Staat Eritrea (Hauptstadt: Asmara; Amtssprachen [de facto]: Tigrinya und Arabisch) liegt im Nordosten von Afrika. Er grenzt im Norden und Westen an den > Sudan, im Süden an > Äthiopien und > Dschibuti und im Osten an das Rote Meer. Ein DBA besteht nicht. Mit Stand vom 01.01.2023 ist auch keines geplant (vgl BMF vom 18.01.2...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erbschaftsteuer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die ErbSt ist als Personensteuer (vgl BFH 139, 253 = BStBl 1984 II, 27; > Steuer Rz 6) nicht auf die ESt anrechenbar (§ 12 Nr 3 EStG). Das gilt auch für die nach § 23 ErbStG gezahlte ErbSt, die nicht vom Kapitalwert der Rente, sondern jährlich im Voraus von dem Jahreswert erhoben wird (BFH 232, 441 = BStBl 2011 II, 680). § 35b EStG sieht eine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht

Begriff Der Begriff des Internationalen Steuerrechts ist im deutschen Ertragssteuerrecht nicht legal definiert. Der Begriff wird als übergeordnete Umschreibung der 5 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Aufgrund des Umstands, dass im Rahmen der Erlangung der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verbrauch von Minderungspositionen ein gewisser "Preis" zu zahlen ist, sollten etwaige andere einschlägige Steuerbefreiungen, bei denen dies nicht der Fall ist, vorrangig zur Anwendung kommen.[1] Dies wird bereits im Hinblick auf Steuerfreistellungen auf der Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.2 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 159 Der Ausschluss bzw. eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ist z. B. dann anzunehmen, wenn ein deutsches Besteuerungsrecht gänzlich entfällt, ein Besteuerungsrecht zwar weiterhin besteht, jedoch nunmehr ausl. Steuern anzurechnen sind, oder eine Besteuerung mit Anrechnung ausl. Steuern zu einer Besteuerung unter Anwendung der Freistellungsmethode wechselt. Aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.4 Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug

Rz. 164 Eine Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug betrifft Fälle, bei denen der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland ist und der übernehmende Rechtsträger eine Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern. Der Auslandsbezug entsteht in diesen Fällen entweder durch ausl. Betriebsstättenvermögen de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 14 Besteuerung des Übertragungsgewinns

Rz. 219 Die übertragende Körperschaft ist bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag, auf den sie eine steuerliche Schlussbilanz zu erstellen hat, ein eigenständiges Steuersubjekt. In ihrer steuerlichen Schlussbilanz kann sie das übergehende Betriebsvermögen bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder dem gemeinen Wert ansetzen. Ein Übertragung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.5 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Rz. 173 Bei einer Hinausverschmelzung ist der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Rz. 174 Bezüglich der Wirtschaftsgüter, die im Rahmen einer deutschen Betriebsstätte steuerverhaftet bleiben, liegen die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.6 Grenzüberschreitende Hereinverschmelzung

Rz. 176 Bei einer Hereinverschmelzung ist übertragender Rechtsträger eine im Ausland ansässige Körperschaft. Übernehmender Rechtsträger ist eine inl. Personengesellschaft. Rz. 177 Im Hinblick auf das deutsche Betriebsstättenvermögen geht das deutsche Besteuerungsrecht nicht verloren. Insoweit liegen die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG vor. Buch- oder Zwischenwerte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.1 Allgemeines

Rz. 27 Nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG können übertragende Rechtsträger nur Körperschaften und übernehmende Rechtsträger nur Personengesellschaften oder natürliche Personen sein. Dabei musste es sich bisher um nach den Vorschriften eines EU- bzw. EWR-Staats gegründete Gesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in der EU bzw. dem EWR handeln. Eine natürliche Person konnte nur ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.7 Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug

Rz. 179 Bei einer Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug ist eine im Ausland ansässige Körperschaft übertragender Rechtsträger. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Der Inlandsbezug resultiert aus in Deutschland belegenem Betriebsstättenvermögen oder ansässigen Gesellschaftern der übertragenden Körperschaft. Dabei ist gleichgültig, o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.3 Sicherstellung der Besteuerung

Rz. 144 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen beim übernehmenden Rechtsträger einer Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen. Handelt es sich bei dem übernehmenden Rechtsträger um eine Personengesellschaft, ist dies gesellschafterbezogen zu prüfen. Ist die Besteuerung der übergegangenen stillen Reserven bei dem übernehmenden Rechtsträger i. S. d. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Umw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 §§ 3 bis 9 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Die Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Vermögen von einem oder mehreren Rechtsträgern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen, bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) oder neu gegründ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 15 Anrechnung ausländischer Steuern (§ 3 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 226 Haben die Mitgliedstaaten der EU bei der Verschmelzung einer unbeschränkt stpfl. Körperschaft Art. 10 FRL anzuwenden, ist nach § 3 Abs. 3 UmwStG die KSt auf den Übertragungsgewinn nach § 26 KStG um den Betrag ausl. Steuer zu ermäßigen, der nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats der EU erhoben worden wäre, wenn die übertragenen Wirtschaftsgüter zum g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.1.1 Behandlung von DBA- und Nicht-DBA-Verlusten

Rz. 9 Der unbeschränkten ESt-Pflicht nach § 1 EStG unterliegen nach dem Welteinkommensprinzip alle Einkünfte. Damit werden auch die in § 34d EStG aufgeführten ausl. Einkünfte von der deutschen Besteuerung erfasst. "Einkünfte" sind nach § 2 Abs. 2 EStG der Gewinn bzw. der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Nach dem System der Einkünfteermittlung können diese Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.1.2 Vereinbarkeit des § 2a Abs. 1 EStG mit DBA

Rz. 11 § 2a Abs. 1 EStG ist nicht wegen eines Verstoßes gegen DBA unwirksam, und zwar auch insoweit nicht, als § 2a Abs. 1 EStG den Vorschriften von DBA widerspricht.[1] Wenn kein DBA besteht, stellt sich die Frage der Unwirksamkeit von § 2a Abs. 1 EStG nicht. Soweit ein DBA in dem von § 2a Abs. 1 EStG erfassten Bereich die Anrechnungsmethode vorsieht, bedeutet dies, dass di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5 Auslandsverluste aus DBA-Land (Abs. 3, 4)

5.1 Allgemeines Rz. 63 Abs. 3 und 4 sind durch das G. v. 25.7.1988 in § 2a EStG eingefügt worden. Die Vorschrift ersetzte § 2 AIG; das AIG wurde durch dieses Gesetz aufgehoben. Rz. 64 Durch G. v. 24.3.1999[1] wurde § 2a Abs. 3, 4 EStG mit Wirkung ab Vz 1999 ersatzlos aufgehoben.[2] Die Beseitigung der Möglichkeit, laufende ausl. Verluste im Inland abzuziehen, verstößt nicht ge...mehr