Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Umfang der Anrechnung

Rz. 50 Gegenstand der Anrechnung ist nur diejenige ausländische Erbschaftsteuer, die auf das sog. Auslandsvermögen entfällt.[111] Nur in den Fällen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 4 AStG muss Deutschland zusätzlich auch eine auf das erweiterte Inlandsvermögen entfallende ausländische Steuer anrechnen. Denn für den Fall, dass der Erblasser/Schenker kein Inlä...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer

Rz. 26 Anrechenbar sind nur solche ausländischen Steuern, die der deutschen Erbschaftsteuer entsprechen. Soweit diese im Ausland, also in irgendeinem ausländischen Staat, erhoben werden, kommt eine Anrechnung in Betracht. Dies gilt sowohl für durch den jeweiligen Staat erhobene Steuern (Bundessteuern) als auch für solche Steuern, die von Untergliederungen (Kantonen, Gemeinde...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Erwerb durch Familienstiftung, Familienverein, Trust (Abs. 2 S. 1)

Rz. 13 § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG regelt die Steuerklasse bei Erwerb durch eine inländische Familienstiftung. Der Erwerb infolge der Errichtung[28] einer inländischen Familienstiftung (zumindest mit Geschäftsleitung im Inland) ist steuerbar. Das Vermögen unterliegt zusätzlich einer Erbersatzsteuer im 30-Jahresturnus. Zu den Kriterien, nach denen eine inländische Familienstiftun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Zur Besteuerung von Stock Options im Fall des Ansässigkeitswechsels

Leitsatz 1. Werden einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Stock Options gewährt, fließen die daraus resultierenden geldwerten Vorteile erst zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zu (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 24.01.2001 – I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, und I R 119/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512). 2. Die geld...mehr

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Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem Drittstaat

Leitsatz Bezieht ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 1 EStG zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben a...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / V. Anrechnung ausländischer Steuer

Territorialitätsprinzip: Wie eingangs dargestellt unterliegt die GewSt im Grundsatz dem Territorialitätsprinzip und erfasst nur Teile des Einkommens, die auf inländische Betriebstätten entfallen. Eine Durchbrechung dieses Prinzips kann aber z.B. in der Erfassung von Streubesitzdividenden ausländischer Kapitalgesellschaft gesehen werden. Grundsätzlich sind solche Dividenden im...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / c) Ständiger Vertreter

Ein ständiger Vertreter i.S.d. § 13 AO ist eine natürliche oder juristische Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachanweisungen unterliegt. Die Person soll Verträge abschließen oder vermitteln oder einen Bestand von Gütern oder Waren unterhalten und davon Auslieferungen vornehmen. Beachten Sie: Dabei ist kein räumlicher Anknüpfung...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 2. Gewerbebetrieb im Inland

Territorial beschränkte Wirkung der GewSt: Die Wirkung der GewSt ist territorial beschränkt. So werden nur gewerbliche Tätigkeiten von ihr erfasst, die im deutschen Inland ausgeübt werden. Beachten Sie: Unter der Annahme, dass diese territoriale Beschränkung auch in anderen Staaten gilt, sofern diese eine vergleichbare Steuer erheben, enthält das GewStG keine Regelungen zur ...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Internationale Bezüge

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Weitere wichtige Entscheidungen

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 7. Auslandsberührung

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 109 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Erbschaftsteuer und Kapitalverkehrsfreiheit: eine "never ending story"?, ZEV 2022, 189; Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bron, Der Brexit in de...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Abgrenzung zu DBA-Recht

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Besteht kein DBA mit dem Staat, in den ein ArbN entsandt wird (> Rz 3), kann Deutschland in bestimmten Fällen auf die ESt/LSt verzichten. Eine solche Regelung enthält der seit 1984 geltende > Anh 2 Auslandstätigkeitserlass (– ATE – BMF vom 31.10.1983, BStBl 1983 I, 470). Er hat seine Rechtsgrundlage heutzutage in § 34c Abs 5 EStG; dieser ermä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Progressionsvorbehalt bei nach DBA steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ausländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA; > Doppelbesteuerung) in Deutschland nicht besteuert werden können, unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Der Progressionsvorbehalt wird unabhängig davon angewendet, ob dies in dem maßgebenden DBA vorgesehen ist. Er wird nur dann nicht angewendet, wenn ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 25 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ArbN, dessen Arbeitslohn vom ATE begünstigt wird, muss mindestens drei Monate ununterbrochen eine begünstigte Tätigkeit (> Rz 15 ff) in einem oder mehreren vom ATE erfassten Staaten (> Rz 3 f) ausüben. Der ATE ist auch anwendbar, wenn die Tätigkeit im Ausland im Zusammenhang mit mehreren Vorhaben steht und nur dadurch die zeitliche Vorau...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. ATE-Ausland

Rz. 3 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ATE gilt nicht, wenn die Tätigkeit in einem Staat ausgeübt wird, mit dem ein DBA besteht, in das die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einbezogen sind (Abschn V Nr 2 ATE). Ob der ATE für einen bestimmten Staat anwendbar ist, ergibt sich – negativ -- aus dem BMF-Schreiben zum Stand der DBA (zum jeweils aktuellen Stand > Anh 2 – Erlas...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 32b EStG wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769) ab VZ 1975 in das EStG eingefügt. Die Regelung galt zunächst nur für die nach einem DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte, um den in den DBA enthaltenen und von der FinVerw bereits früher angewandten Progressionsvorbehalt im innerstaatlichen Recht abzusichern (BT-Drs 7/218...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Puerto Rico

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der in der Karibik gelegene Freistaat Puerto Rico (Hauptstadt: San Juan; Amtssprachen: Spanisch und Englisch) ist eines der nicht inkorporierten US-Außengebiete. Er umfasst auch die spanischen > Jungferninseln. Das DBA mit den > Vereinigte Staaten von Amerika ist nicht anwendbar (Art 3 Abs 1 Buchst b DBA-USA). Ein DBA mit dem Freistaat besteh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Ausland Rz 8 sowie allgemein zu den DBA vor allem ausführlich > Doppelbesteuerung . Weitere Ausführungen zu konkreten DBA finden sich jeweils beim Stichwort für den in Betracht kommenden Vertragsstaat.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Begünstigte Einkünfte

Rz. 33 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Nur ausländische Einkünfte werden von der gesetzlichen Ermächtigung des § 34c Abs 5 EStG (> Rz 1) und somit auch von dem darauf beruhenden ATE begünstigt. Zum Begriff der ‚ausländischen Einkünfte’ vgl § 34d EStG; > Ausländischer Arbeitslohn. Deshalb werden alle steuerpflichtigen Einnahmen des ArbN durch den ATE vom Steuerabzug ausgenommen, s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verfahren beim Arbeitgeber

Rz. 45 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das im Folgenden beschriebene Freistellungsverfahren ist nicht Teil des > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (ergänzend > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug). Die Freistellungsbescheinigung nach dem ATE gehört deshalb nicht zu den ELStAM (> Lohnsteuerabzugsmerkmale). Im einem vom ATE geregelten Verfahren eigener Art (> Rz 50) kann der ArbG f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 § 34b EStG gilt grundsätzlich im Rahmen der unbeschränkten und der beschr. Steuerpflicht. Bei natürlichen Personen ist es gleichgültig, ob sie die entsprechenden Einkünfte als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer erzielen. Ausreichend ist auch eine Bewirtschaftung des Forstbetriebs als Pächter oder Nießbraucher, sofern dem Pächter oder Nießbraucher das uneingeschr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Ausländische Einkünfte

Rz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das für den besonderen Steuersatz maßgebliche zu versteuernde > Einkommen ist nach inländischem Recht zu ermitteln (BFH 145, 331 = BStBl 1986 II, 287). Dabei sind die dort vorgesehenen Abzugsbeschränkungen zu berücksichtigen (BFH 215, 130 = BStBl 2007 II, 756). In die Berechnung gehen nur Einkünfte ein. SA, wie zB ausländische KV oder RV-Bei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Progressionsvorbehalt auf Anteile an steuerfreien ausländischen Einkünften einer Organgesellschaft (§ 32b Abs 1a EStG)

Rz. 19 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Anders als die ESt kennt die KSt keinen Progressionsvorbehalt; für sie gelten feste Steuersätze. Folgender Sonderfall ist zu beachten: Als unmittelbar von einem unbeschränkt Stpfl bezogene ausländische Einkünfte (iSd § 32b Abs 1 Nr 3 EStG; > Rz 15) gelten auch diejenigen ausländischen Einkünfte, die eine Organgesellschaft (§§ 14, 17 KStG) bez...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (§ 32b Abs 1 Nr 1 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommens-(Lohn-) Ersatzleistungen sind in § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a – k EStG aufgezählt. Die Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BVerfG vom 24.04. und vom 03.05.1995 – 1 BvR 231/89 und 1176/88, BStBl 1995 II, 758; BFH 153, 363 = BStBl 1988 II, 674). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Le...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeordnete

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Verfahren – Veranlagung, Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers und des Trägers von Sozialleistungen

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Progressionsvorbehalt auf Lohnersatzleistungen wird iRe Veranlagung berücksichtigt (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG). Veranlagt wird aber nur, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven steuerfreien Einkünfte insgesamt mehr als 410 EUR betragen (ergänzend > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff). Für den negativen Progressions...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht (§ 32b Abs 1 Nr 2 EStG)

Rz. 12 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 Nr 2 EStG erfasst zwei Fallgruppen:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gegenstand der Zuwendung

Rz. 17 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da eine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG nur für sämtliche dafür in Betracht kommenden Sachzuwendungen zulässig ist (zu Ausnahmen > Rz 46 ff), ist ihre Eingrenzung von erheblicher Bedeutung. Die Pauschalierung gilt für > Sachbezüge, und zwarmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Begünstigte Arbeitgeber

Rz. 6 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ATE bezweckt, die (inländische) Volks-(Export-)wirtschaft zu fördern (vgl § 34c Abs 5 EStG; vgl bereits > Rz 1). Grundsätzlich sollten ursprünglich der Einleitung des ATE folgend nur die ArbN > Inländischer Arbeitgeber iSv § 38 Abs 1 Satz 1 EStG (> R 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 16 f, EFG 2001, 974) begünstigt sein, was verfassungskonform ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Grundlohnzahlungszeiträume

Rz. 16 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Der Arbeitstag gilt als Lohnzahlungszeitraum, wenn der Lohn jeweils für einen Arbeitstag gezahlt wird. Der Arbeitstag deckt sich nicht immer mit dem Kalendertag. Reicht zB eine Arbeitsschicht in zwei Kalendertage, etwa von 20 Uhr bis 6 Uhr des folgenden Tages, so gilt das nur als ein Arbeitstag. Beim Arbeitstag als Lohnzahlungszeitraum beträg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Grundlohn

Rz. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Umfang der Steuerfreiheit von Zuschlägen für SFN-Arbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (> Rz 27 ff), bemisst sich nach bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (§ 3b Abs 1 EStG; > Rz 65 ff). Die Bestimmung des Grundlohns als > Bemessungsgrundlage ist deshalb wesentlich. "Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehme...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Anrechnung aufgrund eines DBA (§ 21 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 140 § 21 Abs. 4 ErbStG bestimmt, dass eine in einem DBA vereinbarte Steueranrechnung nach den Grundsätzen des § 21 Abs. 1–3 ErbStG vorzunehmen ist. Die Vorschrift regelt lediglich die technischen Anwendungsmodalitäten der Anrechnung ausländischer Steuern, sofern in einem DBA die Anrechnungsmethode [1] vereinbart ist und das DBA für die Anrechnung selbst keine näheren Rege...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Subsidiarität der Anrechnung

Rz. 35 Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist ausgeschlossen, "sofern" – d. h. wenn und soweit – die Vorschriften eines DBA anzuwenden sind.[1] Die Anrechnung ist nur in dem Umfang ausgeschlossen, in dem die Doppelbesteuerung durch ein DBA tatsächlich beseitigt wird. Soweit z. B. ein DBA nur das bewegliche Nachlassvermögen erfasst – so etwa das DBA Griechenland –, bleib...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 ErbStG regelt die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer in Fällen, in denen Erwerber für Auslandsvermögen (§ 21 Abs. 2 ErbStG) zu einer ausländischen Steuer herangezogen werden. Die Vorschrift ist gem. § 1 Abs. 2 ErbStG ebenso auf die Schenkungsteuer anzuwenden. § 21 ErbStG steht im systematischen Zusammenhang mit § 2 ErbStG. Die Anknüpfung der unbeschränkten S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 4 AStG)

Rz. 130 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 AStG [1] ist der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG angeglichen. Bei Wegzug eines unbeschränkt Stpfl. in ein einkommensteuerrechtliches Niedrigsteuergebiet wird unterstellt, dass oftmals auch die Erbschaftsteuer entsprechend niedrig gehalten ist. Ist Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 A...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG)

Rz. 29 Als Inländer gelten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG natürliche Personen, die im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die so definierte Inländereigenschaft ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit[1] und allein nach den tatsächlichen Umständen zu ermitteln. Ob rechtliche Hindernisse (z. B. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Aufbau des Steuertatbestands – Subjekt, Objekt, Bemessungsgrundlage und Steuersatz – stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Subjekt der subjektiven Steuerpflicht, also die Frage, wer Schuldner der Steuer ist. Die Antwort hierauf gibt § 20 ErbStG. § 2 ErbStG regelt dagegen, inwieweit die in § 1 ErbStG genannten Vermögenserwerbe der deutschen Erbschaftsteuer unterl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Einseitige Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 2 Zielsetzung des § 21 ErbStG ist es, die doppelte steuerliche Belastung von Erwerben mit inländischer und ausländischer Steuer einseitig zu beseitigen bzw. zu mildern, die denselben Steuerfall betreffen.[1] Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist der Sache nach eine einseitige Maßnahme eines Staats – im Gegensatz zum Abschluss eines DBA –, die häufig nicht zur volls...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Ausländische Steuer; Entsprechensklausel

Rz. 35a Anrechenbar ist nach § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG nur eine ausländische Steuer, die der deutschen Erbschaftsteuer entspricht. Gegenstand dieser ausländischen Steuer muss das Auslandsvermögen[1] sein. Die Höhe des Auslandsvermögens ist vom Erwerber nachzuweisen (§ 21 Abs. 3 ErbStG). Rz. 36 Die von § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG vorausgesetzte Heranziehung des Erwerbers "in einem a...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 34 Die "erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG ist in ihren Auswirkungen der unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b der Vorschrift gleichgestellt. Sie betrifft deutsche Staatsangehörige als Erblasser bzw. Schenker und Erwerber, die sich nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.1 Freistellungsbescheinigung

Antrag des leistenden Unternehmers beim zuständigen Finanzamt Antrag Der leistende Unternehmer kann bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Normalerweise senden die Finanzämter vor dem Erteilen der Bescheinigung dem Antragsteller einen Fragebogen zu. Darin sind neben den allgemeinen Angaben zum Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Steuerliche Vergünstigungen können nach dem Abschn. "Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51–68 AO (Anhang 1b) grundsätzlich nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die das KStG (§ 1 KStG, Anhang 3) erfasst, in Anspruch genommen werden. Eine steuerliche Vergünstigung wird für den Personenkrei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG

Rn. 120 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG regelt die Kindergeldberechtigung von StPfl, die auf ihren Antrag von den FinBeh nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt estpfl behandelt werden, BFH v 12.01.2001, VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231. Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland können nach § 1 Abs 3 EStG einen Antrag auf Behandlung als...mehr