Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Bei der Bedarfsbemessung darf nur eheprägendes Einkommen berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 6/7 zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/7 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / h) Fortführung desselben Erwerbs durch Hinterbliebenen (Quellentheorie)

Rz. 175 Wenn die Person des Unterhaltspflichtigen durch dessen Tod gewechselt hat, der Unterhalt aber aus derselben Erwerbsquelle, nämlich demselben Vermögen, bestritten wird, sind diese Unterhaltsleistungen auf den Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Unterhalts grundsätzlich anzurechnen (Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 13. Auflage 2020, Rn 420)...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / V. Auskünfte und Urkunden

Rz. 123 § 836 Abs. 3 ZPO regelt, dass der Schuldner verpflichtet ist, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Auf S. 8 des PfÜB-Formulars wegen gewöhnlicher Geldforderungen befinden sich bereits einige Formulierungen, so z.B. zu Lohnabrechnungen, Sparbüchern, Sparurkunde...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / aa) Allgemeines

Rz. 75 Nunmehr hat der Gesetzgeber für alle Schadensfälle, die sich nach dem Inkrafttreten der Vorschrift am 22.7.2017 ereignet haben (Art. 229 § 43 EGBGB), für Angehörige von Unfallopfern eine Entschädigung der ihnen zugefügten immateriellen Nachteile eingeführt, unabhängig davon, ob sie eine Gesundheitsverletzung erlitten haben. Zitat Die Regelung findet sich in einem § 844 ...mehr

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FF 01/2020, Bemessung des e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt ab Oktober 2016. [2] Aus der am 4.12.1980 geschlossenen Ehe der Beteiligten sind zwei 1981 und 1984 geborene Töchter hervorgegangen. Die Beteiligten trennten sich am 5.8.2007; seit dem 2.1.2009 ist ihre Ehe rechtskräftig geschieden. [3] Der im Mai 1953 geborene Ant...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 24. Mangelfall

24.1 Ein absoluter Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Verpflichteten zur Deckung seines notwendigen Selbstbehalts und der gleichrangigen Unterhaltsansprüche der Kinder nicht ausreicht. Zur Feststellung des Mangelfalls entspricht der einzusetzende Bedarf für minderjährige und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern dem Zahlbetrag, der aus der ersten Ein...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2.Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten und ihnen gleichgestellt...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Maßgeblich sind jeweils die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkünfte der (geschiedenen) Ehegatten. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-) Einkommen als prägend. Verfügt der Berechtigte über die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägendes eigenes Einkommen, so kommt die sog. Anrechnungsmet...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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FoVo 8+9/2020, Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen wirft ihre Schatten voraus

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt und steigt … Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Von der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist auszugehen. Es wirkt sich unmittelbar auf die Zwangsvollstreckung aus. Nach den Vorstellun...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / (2) Beide Elternteile berufstätig, eine Waise

Rz. 136 Sind beide Ehegatten erwerbstätig, sind sie sich gegenseitig mit gleicher Quote zum Unterhalt verpflichtet. Ebenfalls erfolgt eine Beteiligung an den fixen Kosten der Haushaltsführung entsprechend der Einkommensquote. Auch den Kindern steht eine gleich hohe Quote entsprechend den jeweiligen Einkommen der Eltern zu. Rz. 137 Grundsätzlich ist der Haushaltsführungsanteil...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 5. Hinweise zur Relevanz der kostenfreien Wohnraumüberlassung in ausgewählten Entscheidungen

Entscheidungen des BGH, in denen die Frage der Pflichtteilsrelevanz des mietfreien Wohnens in Form der Erhöhung des Pflichtteils im Rahmen der Pflichtteilsergänzung des § 2325 BGB explizit abgelehnt wird, sucht man vergeblich. Die Kommentierungen, die das mietfreie Wohnen aus dem Anwendungsbereich des § 2325 BGB verdrängen wollen, verweisen hierzu nur sehr kurz auf einige Ent...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / 1.7 Anhänge

Anhang 1 - Tabelle zum Kindesunterhalt Anhang 2 Unterhaltstabelle - Zahlbeträge Anhang 3 Selbstbehalts- und Bedarfssätze ab 1. Januar 2016 unverändertmehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 1. Einzusetzendes Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Für die Entscheidung über die Gewährung von PKH ist in erster Linie das anzusetzende Einkommen gem. § 115 Abs. 1 ZPO maßgeblich, da sonstiges Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO nur anzusetzen ist, soweit dies in Anlehnung an § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zumutbar ist. Rz. 18 Die Partei hat daher einzusetzen:mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 2. Nutzungsmöglichkeit

Rz. 64 Der Geschädigte muss auch die Möglichkeit haben, das Fahrzeug zu nutzen. Sie entfällt z.B., wenn der Geschädigte durch den Unfall derart verletzt worden ist, dass er ein Kraftfahrzeug – ganz oder auch nur vorübergehend – nicht mehr führen kann (BGH VersR 1966, 497; BGH VersR 1985, 736 = zfs 1985, 296; KG NZV 2006, 157) = DAR 2006, 151). Das gilt selbstverständlich auc...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Unterhaltsbeitrag – vermehrte Bedürfnisse

Rz. 450 Die Haushaltsführung einschließlich Kindererziehung stellt eine eigene Erwerbstätigkeit dar. Sie wird als wirtschaftlich sinnvolle Verwertung der Arbeitskraft für den Familienunterhalt, also als gleichwertige Unterhaltsleistung erbracht. Die Behinderung bei der Hausarbeit findet aber auch bei der Führungs- bzw. Leitungsaufgabe des Verpflichteten statt. Es genügen all...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsau...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 1. Nutzungswille

Rz. 50 Der Geschädigte muss den tatsächlichen Willen haben, ein Fahrzeug zu nutzen. Ein solcher Wille ist nach der Lebenserfahrung bis zum Beweis des Gegenteils durch den Schädiger zu unterstellen (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Düsseldorf DAR 2006, 269). Rz. 51 Einen solchen vor dem Unfall vorhandenen Willen kann der Geschädigte jedoch z.B. unfallbedingt ("… habe seitdem Ang...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / C. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 98 Durch das FamFG wurde der neue Begriff "Verfahrenskostenhilfe" für einige Familiensachen und auch für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeführt. In § 76 FamFG wird für die Verfahrenskostenhilfe (VKH) auf die §§ 114 ff. ZPO verwiesen, soweit in den §§ 76 ff. FamFG nichts anderes geregelt ist. Ein Beschluss im Verfahrenskostenhilfeverfahren kann mit de...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / d) Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen

Rz. 162 Bei den Hemmungstatbeständen für Ansprüche zwischen Ehegatten (auch Lebenspartnern) und für Ansprüche zwischen Eltern und Kindern hat sich gem. § 207 BGB nichts geändert. Das Gleiche gilt für die Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen (§ 210 BGB, § 206 BGB a.F.) sowie in Nachlassfällen (§ 211 BGB). Hemmung bei höherer Gewalt ist nun in § 206 BGB geregelt.mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Sachpfändung nach Modul K

Rz. 36 Bewegliche Sachen, die der Schuldner in Besitz hat (§ 808 ZPO), werden auf Antrag des Gläubigers vom Gerichtsvollzieher gepfändet. Der Gerichtsvollzieher achtet dabei grundsätzlich nur darauf, ob der Schuldner die Sache in Gewahrsam hat, und nicht darauf, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist. In § 739 ZPO ist die Gewahrsamsvermutung beim Ehegatten und Lebens...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er ist auch dann nicht nach dem Einkommen des Pflichtigen zu bemessen, wenn dieser mit dem betreuenden Elternteil zusammengelebt hat (BGH FamRZ 2008, 1739; 2010, 357). Der Bedarf, der sich auch aus einem Unterhaltsanspruch gegen einen früheren Ehegatten ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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FF 01/2020, Das selbstständ... / d) Privatgutachten als Alternative zum selbstständigen Beweisverfahren?

In dieser Praxis wird bei Miteigentum oft ein Privatgutachten über den Wert der Immobilie eingeholt. Das hat den Vorteil, dass es recht schnell geht. Oft wird im Vorfeld aber übersehen, vor Einholung des Gutachtens eine verbindliche Schiedsabrede zu treffen, in der Hoffnung, man werde sich schon einig werden. Fällt das Gutachten dann zum Missfallen einer Partei aus, kommt es...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Zeugenanhörung des Mandanten

Rz. 418 Erste Schwierigkeiten können sich in diesem Bereich allerdings bereits ergeben, wenn der Versicherungsnehmer lediglich als Zeuge in einem Straf- oder Bußgeldverfahren angehört wird. In diesem Falle besteht für die Beratung des Mandanten dahingehend, wie er den Zeugenanhörungsbogen ausfüllen sollte bzw. ob er seinen Ehegatten als Fahrer angeben sollte, keine Rechtssch...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (c) Beweislast

Rz. 673 Die Beweislast dafür, dass der Geschädigte seine Arbeitskraft hätte anderweitig verwenden können, trifft grundsätzlich den Schädiger. Sofern der Geschädigte jedoch ganz oder teilweise arbeitsfähig ist, trifft ihn die Darlegungslast für einschlägige Bemühungen (BGH NJW 1979, 2142; MüKo-Oetker, § 254 Rn 145). Der Geschädigte ist jedoch nicht verpflichtet einen Negativ-...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 3. Hemmung der Verjährung im Fall der Vorsorgevollmacht

Der Gesetzgeber hat das skizierte Problem für Fallkonstellationen, die dem Lebenssachverhalt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht sehr nahekommen, in § 207 BGB deutlich entschärft. Danach ist die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten gehemmt, solange die Ehe besteht. Das Gleiche gilt etwa für Ansprüche zwischen dem Kind und seinen Eltern oder dem Pflegling und dem Pf...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / c) Schmerzensgeld

Rz. 46 Vornehmlich den Hinterbliebenen eines tödlich Verunfallten, also den nahen Angehörigen – nur Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatten und Verlobte sowie nichteheliche Lebensgefährten (LG Frankfurt NJW 1969, 2286); nicht unbedingt jedoch Freundin und Begleiterin eines Getöteten (LG Stuttgart VersR 1973, 648) – wird unter den nachgenannten Voraussetzungen ein eigener Schm...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / bb) Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 76 Bewusst vermieden hat es der Gesetzgeber, den anspruchsberechtigten Personenkreis abschließend zu regeln. Dementsprechend hat er lediglich in Form von Regelbeispielen Ehegatten, Lebenspartner, Elternteil und Kind des Getöteten aufgenommen, bei denen ein Näheverhältnis (widerleglich) vermutet wird. Im Übrigen soll es nach der Gesetzesbegründung auf die "Intensität der ...mehr

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Saarland, Unterhaltsleitlinien 1.1.2020

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht, 1.1.2020 Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die Düsseldorfer Tabelle – Stand: 01.01.2020 - in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt 1. gegenüber minderjährigen Kin...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / B. Vertragsschluss

Rz. 12 Wie jeder andere Vertrag auch, kommt der Versicherungsvertrag durch Angebot und Annahme zustande. Das bedeutet im Versicherungsrecht, dass ein Versicherungsantrag gestellt und daraufhin ein Versicherungsschein ausgefertigt und ausgehändigt worden sein muss. Interessant ist insoweit eine jüngste Entscheidung des Familiensenats des BGH, wonach der Abschluss und die Kündi...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle: Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2020) 2. Zahlbeträge Kindesunterhalt 3. Selbstbehaltsätze im Überblickmehr

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zfs 01/2020, Straßenverkehr... / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 – PKHB 2020

Am 30.12.2019 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 – PKHB 2020) v. 20.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2942). Danach betragen die ab 1.1.2020 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, für erwerbstätige Parteien 2...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / b) Haftungsbeschränkung zugunsten des Unternehmers

Rz. 107 Nach § 104 Abs. 1 SGB VII sind Unternehmer den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, we...mehr

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AGS 01/2020, Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 – PKHB 2020)

Im Bundesgesetzblatt ist die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 v. 20.12.2019 veröffentlicht worden:[1] Hinweis "Auf Grund des § 115 Absatz 1 Satz 5 der Zivilprozessordnung, der zuletzt durch Artikel 6 Nummer 2 des Gesetzes vom 24.3.2011 (BGBl I, 453) und Artikel 145 Nummer 2 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl I, 1474) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: " Die ab dem...mehr

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§ 11 Kapitalabfindung / 7. Entgangener Unterhalt

Rz. 121 Für den entgangenen Barunterhalt bei Tötung oder bei einem unfallbedingt 100 % arbeitsunfähig gewordenen Erwerbstätigen bzw. Unterhaltsverpflichteten ist zunächst einmal das Nettoeinkommen zu berechnen. Sodann ist der Zeitpunkt des wahrscheinlichen Ausscheidens zu ermitteln (65./67. bei Männern bzw. 63./65. Lebensjahr bei Frauen). Längstens ist das statistische Leben...mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: mindestens monatlich 2.000 EUR (einschließlich 700 EUR Warmmiete) zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens, bei Vorteilen des Zusammenlebens in der Regel 45 % des darüber hinausgehenden Einkommens. Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten bemisst sich nach den e...mehr

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FoVo 8+9/2020, Empfangene B... / 3 Der Praxistipp

Dem Einkommen der unterhaltsberechtigten Personen auf der Spur Anträge nach § 850c Abs. 4 ZPO gehören zu den ertragreichsten Ergebnissen der Zwangsvollstreckung in Arbeitseinkommen und/oder Ansprüche aus Kontoverträgen. Die ganz oder teilweise Nichtberücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person führt schnell zu entsprechenden pfändbaren Beträgen. Dem nachzugehen ist auc...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB) richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils; er beträgt aber in der Regel monatlich mindestens 960 EUR (ohne Kranken- und Pflegeversicherungskosten, die zusätzlicher Bedarf sein können). Die Inanspruchnahme des Pflichtigen ist durch den Halbteilun...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils und beträgt mindestens 960,00 EUR - falls erwerbstätig: 1.160,00 EUR; er ist jedoch nicht höher als der fiktive Bedarf eines Ehegatten in gleicher Situation. 19. Elternunterhalt Der Unterhaltsbedarf der Eltern ist konkret darzulegen. Leistungen nach §§ 41...mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 3 Der Praxistipp

Erleichterte Räumungsvollstreckung Der BGH erleichtert die Räumungsvollstreckung nachhaltig. Verstirbt einer von mehreren Mietern, ist eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO nicht notwendig. Das ist eine nachhaltige Entlastung. Zwar kann der Gläubiger nach § 792 ZPO einen Erbschein aus eigenem Recht beantragen. Auch kann er die Erben nach §§ 13, 357 FamFG in der Nachlassakte (...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / d) Rechtsübergang

Rz. 165 Halbwaisenrenten, die den Kindern aus der gesetzlichen Rentenversicherung des getöteten haushaltsführenden Elternteils nach dem Tode gezahlt werden, sind dem Betreuungsschaden kongruent (BGH NJW 1965, 1710; 1966, 1319) und daher wegen des erfolgten Forderungsüberganges nach § 116 SGB X anzurechnen. Rz. 166 Ist der verdienende Ehepartner getötet worden und war er geset...mehr

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§ 11 Kapitalabfindung / b) Tötung

Rz. 32 Bei Ehegatten beide Ansprüche bis zum Tode des Erstversterbenden; bei Kindern grundsätzlich bis zur Volljährigkeit, ausnahmsweise weiter bei Bedürftigkeit, z.B. bis zum Ende der Ausbildung oder bei schwerer Körperbehinderung; lebenslänglich (BGH v. 25.4.2006 – VI ZR 114/05 – zfs 2006, 677 ff.). Rz. 33 Insoweit besteht Waffe...mehr