Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 23 Das Testament des Land... / 1. Rechtsgrundlage

Rz. 17 Die Höfeordnung in der Fassung vom 26.7.1976 (BGBl I 1933) gilt seit 1.7.1976 in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und zwar als partikuläres Bundesrecht gemäß Art. 125, 72 Abs. 2, 74 Nr. 1 GG. Nur im Saarland, in Bayern, in Berlin und in den neuen Bundesländern gelten keine höferechtlichen Sonderregelungen. Der HöfeO unterf...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 1. Grundlagen

Rz. 54 Bei letztwilligem Ausschluss der Vermögenssorge der Eltern (§§ 1638, 1909 Abs. 1 BGB), bei konkretem bzw. abstraktem Interessengegensatz (§§ 1629, Abs. 2, 1795, 1796 BGB) oder bei Gefährdung des Vermögens (§ 1666 BGB) übernimmt die gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes ein Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB), jeweils für den betroffenen Teilbereich. Den Eltern o...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 76 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an die Inländereigenschaft des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers an. Maßgeblich für die Einordnung als Inländer ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG). Als Inländer gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG jede natürliche Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ih...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Bedeutung

Rz. 140 Dem internationalen Güterrecht kommt im Erbrecht eine besondere Bedeutung zu. Die güterrechtliche Auseinandersetzung ist stets vorrangig vor der erbrechtlichen durchzuführen und kann zur Verschiebung erheblicher Nachlasswerte auf den überlebenden Ehegatten oder in den Nachlass führen. Diese Vermögentransfers sind häufig erbschaftsteuerfrei oder begünstigt. Bei Geltun...mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / Literaturtipps

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§ 19 Das Ehegattentestament / e) Verfügung für den zweiten Todesfall

Rz. 15 Da das Vermögen der Ehepartner bei der Vollerbenlösung nach dem Eintritt des ersten Todesfalls zu einer einheitlichen Vermögensmasse "verschmilzt", ist in der Verfügung für den zweiten Todesfall hinsichtlich dieses Gesamtvermögens eine Schlusserbenregelung zu treffen. Den Testierenden stehen hier ebenfalls sämtliche Gestaltungsmittel des Einzeltestaments zur Verfügung...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 1. Allgemeines

Rz. 20 Der Erblasser kann den Zeitpunkt des Nacherbfalls frei bestimmen. Falls er keine Bestimmung getroffen hat, tritt der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben ein (§ 2106 Abs. 1 BGB). Der Erblasser kann bestimmen, dass der Nacherbfall zu einem bestimmten Zeitpunkt, z.B. mit Eintritt des 18. Lebensjahrs des Nacherben, eintritt. Darüber hinaus kann der Eintritt auch von eine...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / b) Erbvertrag

Rz. 16 Einen Erbvertrag kann jedoch nur derjenige schließen, der darüber hinaus unbeschränkt geschäftsfähig ist und zusätzlich das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2275 Abs. 1 BGB). Mit Wirkung vom 22.7.2017 wurde der § 2275 Abs. 2 BGB aufgehoben, so dass es dem Minderjährigen nicht mehr möglich ist, mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter einen Erbvertrag zu schließen. ...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / Literaturtipps

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Allgemeines

Rz. 34 Die gesetzliche Erbfolge beruht auf dem Grundsatz, dass sich das Vermögen des Erblassers in der Familie weitervererben soll. Neben den einzelnen Erbenordnungen wird dem Ehegatten des Erblassers eine Art Sondererbrecht eingeräumt (§ 1931 BGB). Er fällt als Erbe nicht unter die Erbenordnung. Nach dem Gesetz kommt es zur gesetzlichen Erbfolge, wenn der Erblasser keine Er...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / Literaturtipps

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Testamentsarten

Rz. 358 Einzige vom gemeinspanischen Recht anerkannte Form der Verfügung von Todes wegen ist das einseitige Testament. Art. 669 CC untersagt die Errichtung von Testamenten durch mehrere Personen. Das gilt aus spanischer Sicht gem. Art. 733 CC ausdrücklich auch dann, wenn das Testament im Ausland errichtet wird. Aus spanischer Sicht kann daher ein spanischer Erblasser nicht u...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 340 Die gemeinschaftliche Errichtung von Testamenten ist im schweizerischen Recht nicht vorgesehen.[177] Aus dem Grundsatz der freien Widerruflichkeit von Testamenten leitet man her, dass schon die Errichtung korrespektiver – also im Bestand voneinander abhängiger, wechselbezüglicher – Testamente unzulässig ist. Nach – umstrittener – Ansicht sind korrespektive Verfügunge...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / V. Zustimmung des vertraglich Bedachten

Rz. 60 Die Zustimmung des vertraglich Eingesetzten zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit wieder zurück. Die Zustimmung erfolgt im Rahmen eines Aufhebungsvertrags gemäß § 2290 BGB, für den dieselbe Form gilt wie beim Erbvertrag;[68] bei Ehegatten oder Lebenspartnern genügt die Form des gemeinschaftlichen Testaments (§ 2292 BGB). ...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / a) Versorgungsleistungen

Rz. 107 Oft ist es erforderlich, insbesondere den überlebenden Ehegatten, der als Unternehmensnachfolger nicht in Frage kommt, für das Alter wirtschaftlich abzusichern. Dies kann – gerade dann, wenn die Versorgung aus dem Unternehmen gespeist werden soll – durch die Anordnung eines Versorgungsvermächtnisses erreicht werden. Hier kommen sowohl Renten als auch dauernde Lasten ...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / II. Beim Erbvertrag

Rz. 22 Auch bei einem Erbvertrag können die Parteien grundsätzlich einen Änderungsvorbehalt vereinbaren.[50] Ihnen steht es somit grundsätzlich frei, den Umfang der vertragsgemäßen Bindungswirkung festzulegen. So können sich die Parteien z.B. das Recht vorbehalten, nachträglich Vermächtnisse und Auflagen anzuordnen, bei einem eingesetzten Alleinerben weitere Miterben zu best...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Grundsätzliches

Rz. 301 Mit § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG sieht das Gesetz insgesamt drei unterschiedliche begünstigte bzw. befreite Übertragungsvarianten für sog. Familienheime vor: § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG betrifft die Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten unter Lebenden, § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG von Todes wegen. Schließlich regelt § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG die – flächenmä...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Nacherbfolge in anderen Fällen

Rz. 177 Wird die Nacherbfolge durch ein anderes Ereignis als den Tod des Vorerben ausgelöst, z.B. durch eine Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten, gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter Erbanfall, die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Erwerb (§ 6 Abs. 3 ErbStG). Die vom Vorerben gezahlte Erbschaftsteuer wird gemäß § 6 Abs. 3 S. 2 ErbStG auf die Erbschaft...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Testamentserrichtung

Rz. 267 Die Testierfähigkeit tritt mit 16 Jahren ein (Art. 4:55 Abs. 1 B.W.). Das niederländische Recht kennt lediglich einseitige, frei widerrufliche Verfügungen von Todes wegen. Vertragsmäßige Verfügungen sind nicht wirksam. Rz. 268 Gemeinschaftliche Testamente erkennt das niederländische Recht gem. Art. 4:93 B.W. nicht an. Da jedoch die Zulässigkeit der gemeinschaftlichen ...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 1. Allgemeines

Rz. 12 Im Zuge der Reform des Erb- und Verjährungsrechtes wurden im Bereich der Pflichtteilsentziehung vor dem Hintergrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erhebliche Veränderungen vorgenommen: die Pflichtteilsentziehungsgründe für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten wurden vereinheitlicht; die frühere Unterscheidung in den §§ 2333–2335 BGB ist hierdurch weggefallen....mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / I. Allgemeines

Rz. 18 Anders als der Notar wird der Rechtsanwalt auch bei der Beratung in Erbangelegenheiten nicht überparteilich tätig, vielmehr bleibt er Interessenvertreter.[31] Er hat also im Rahmen der Beratung von Ehepartnern hinsichtlich einer gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen darauf zu achten, dass keine Interessenkollision besteht. In der Regel werden bei Ehegatten, die...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / b) Die Vermutungsregel des § 2269 BGB

Rz. 11 Nach der Auslegungsregel des § 2269 Abs. 1 BGB wird "im Zweifel" von einer Vollerbeneinsetzung des Überlebenden ausgegangen, wenn die Ehegatten sich in ihrem Testament gegenseitig als Erben eingesetzt und bestimmt haben, dass nach dem Tod des Überlebenden der Nachlass an einen Dritten fallen soll. Der Gesetzgeber hat dabei erwogen, dass Ehepartner grundsätzlich ihr Ve...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / a) Geschäftsfähigkeit

Rz. 29 Für den Abschluss eines Erbvertrags als Erblasser ist nach § 2275 BGB unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich.[26] Die frühere Sonderregelung des § 2275 Abs. 2 und Abs. 3 BGB für Ehegatten und Verlobte ist aufgehoben. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ist auch erforderlich für die Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts. Testierunfähigkeit kann vorliegen, we...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 2. Wegfall von Wechselbezüglichkeit und einfacher Anrechnungsklausel

Rz. 129 Eine "milde" Pflichtteilsklausel ist die, mit der der Überlebende im Falle der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen von der Bindungswirkung befreit wird und so selbst entscheiden kann, ob er denjenigen, der den Pflichtteil geltend macht, von der Erbfolge ausschließt.[237] Möglich ist auch eine Bestimmung, wonach sich der Pflichtteilsberechtigte im Falle einer Ge...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / C. Das Totenfürsorgerecht

Rz. 31 Eine im Zusammenhang mit der Gestaltung in Testamenten zu berücksichtigende Frage ist, wem nach dem Ableben des Erblassers das Totenfürsorgerecht zustehen soll. Das Totenfürsorgerecht, welches die Bestattungsart, den Bestattungsort, die Umbettung,[36] die Grabgestaltung und auch die Grabpflege beinhaltet, steht nach h.M. den nahen Angehörigen des Erblassers und nicht ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Rück- bzw. Weiterverweisung durch das ausländische Recht

Rz. 152 Bei der Verweisung auf das Recht eines ausländischen Staates ist gem. Art. 4 Abs. 1 EGBGB auch das ausländische internationale Güterrecht anzuwenden und ggf. eine Rück- oder Weiterverweisung durch das IPR der ausländischen Rechtsordnung zu beachten. Bestritten wird hier allein die Beachtlichkeit eines Renvoi bei Anknüpfung an die "engste Verbindung" auf der 3. Stufe....mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 9. Beendigung des Nießbrauchs

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§ 19 Das Ehegattentestament / J. Anordnung einer gemeinsamen Testamentsvollstreckung

Rz. 151 Auch beim Ehegatten-Testament kann es bei umfangreichen Nachlässen und komplizierten Rechtsverhältnissen sinnvoll sein, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Zu unterscheiden ist, ob die Testamentsvollstreckung nur für den Schlusserbfall oder auch schon für den ersten Todesfall angeordnet werden soll. Zu beachten gilt es dabei, dass die Anordnung einer Testamentsv...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 224 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens.[250] Zugunsten des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners oder des nichtehelichen Lebenspartners soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines P...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / III. Wiederverheiratungsklausel bei der Vor- und Nacherbschaft (Trennungslösung)

Rz. 99 Haben die Ehegatten das Modell der Vor- u. Nacherbschaft gewählt, so sollte zunächst bedacht werden, dass bei einer nicht befreiten Vorerbschaft bereits eine Absicherung der zu Nacherben bestimmten Abkömmlinge vorhanden ist.[181] Im Einzelnen bieten sich bei der Vor- und Nacherbfolge folgende Möglichkeit einer Gestaltung der Wiederverheiratungsklausel an:mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / VI. Auslegung im Falle der Scheidung

Rz. 15 Eine umstrittene Situation kann sich ergeben, wenn der Erblasser seine Ehefrau als Erbin eingesetzt hat und nach seiner Scheidung vergessen hat, die Verfügung von Todes wegen abzuändern bzw. zu widerrufen. Hier stellt sich die Frage, ob der Erblasser die Verfügung auch für den Fall der Scheidung getroffen hätte (§§ 2268, 2077 BGB). Hat der Erblasser zum Zeitpunkt der ...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Testierfreiheit

Rz. 102 Um die Testierfreiheit des Mandanten feststellen zu können, bzw. gegebenenfalls wieder herzustellen, sollte der Berater sich alle bisherigen vom Mandanten errichteten Verfügungen von Todes wegen geben lassen. Hat der Mandant bereits ein gemeinschaftliches Testament errichtet, welches wechselbezüglich und bindend ist, so ist vor der Errichtung einer neuen Verfügung vo...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 78 Bei gegenseitigen Testamenten ist eine Anfechtung wegen Motivirrtums und wegen so genannter unbewusster Erwartungen nach den dafür geltenden Sonderregelungen der §§ 2078–2083 BGB möglich.[128] Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um den Ausschluss der Beseitigung der Bindungswirkung durch Selbstanfechtung eines Ehegatten.[129] Die eigenen wechse...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 306 Die Definition des Familienheims i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG entspricht dem oben Dargestellten. Allerdings genügt es auch, wenn der Zuwendende selbst seinen Lebensmittelpunkt nicht (mehr) in dem von dem anderen Ehegatten gemeinsam mit der übrigen Familie, insbesondere einem oder mehreren Kindern, bewohnten Familienheim hat.[300]mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / I. Allgemeines

Rz. 16 Im Rahmen der Auslegung eines Ehegattentestaments findet, anders als beim Einzeltestament, § 157 BGB Anwendung. Das heißt, dass eine Ehegattenverfügung auch aus der Sicht des Empfängers zu beurteilen ist, während beim Einzeltestament der Wille ausschließlich aus Sicht des Testierenden maßgeblich ist. Nach Ansicht des BGH[33] ist daher die Auslegung auch dahingehend zu...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / c) Interessenlage als Auslegungskriterium

Rz. 23 Wurde im konkreten Fall nicht ausdrücklich gekennzeichnet, welche Verfügungen vertragsgemäß und welche einseitig sind, so ist fraglich, nach welchen Kriterien eine Einordnung vorzunehmen ist. Nach der Rechtsprechung des BGH[21] kommt es auf die Interessenlage der Parteien an. Dafür spricht der Vertragscharakter, auch wenn es sich nur um einen einseitigen Erbvertrag ha...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Grundsätzliches

Rz. 502 Der anzuwendende Steuertarif hängt von der Zugehörigkeit des Erwerbers zu einer bestimmten Steuerklasse ab. Sie bestimmt also neben der Höhe des nach § 10 ErbStG ermittelten Werts des steuerpflichtigen Erwerbs ganz maßgeblich die sich ergebende Steuerbelastung. Rz. 503 Die Steuersätze stellen sich je nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs wie folgt d...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 5. Pkw als Teil des gesetzlichen Voraus

Rz. 113 Ein Pkw, der von den Ehegatten zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung gemeinschaftlich genutzt wurde, stellt einen Haushaltsgegenstand dar und somit einen Gegenstand des gesetzlichen Vorausvermächtnisses, das als Nachlassverbindlichkeit einzustufen ist.[156] Rz. 114 Muster 14.23: Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Muster 14.23: Vermächtnis betr. Haus...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / Literaturtipps

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§ 24 Der Erbvertrag / 3. Formvorschriften

Rz. 36 Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden, § 2276 Abs. 1 BGB ("Simultanbeurkundung"). Eine Trennung des Vertrags in Vertragsangebot und Vertragsannahme ist damit ausgeschlossen, zur Vertretung vgl. Rdn 35. Auf den Beurkundungsvorgang finden die Vorschriften über die Errichtung eines öffentlichen Testament...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 32 Ziel der Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht ist einerseits, das durch Erbschaft erworbene Vermögen des Pflichtteilsberechtigten vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen bzw. ihn daran zu hindern, seine Erbschaft zu verschwenden. Insoweit steht also das wohlverstandene Interesse des Pflichtteilsberechtigten im Vordergrund. Andererseits soll auch das Familienver...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 7. Testamentserrichtung und Widerruf

Rz. 168 Die Testierfähigkeit beginnt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Alleinige Testamentsform ist das Zwei-Zeugen-Testament. Das Testament ist schriftlich (nicht notwendigerweise eigenhändig) niederzulegen und vom Testator in Gegenwart von zwei Zeugen, die anschließend mit ihrer Unterschrift die Unterschrift des Testators bestätigen, eigenhändig zu unterzeichnen. E...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / III. Gestaltungen zum Entzug des Verwaltungsrechts der Eltern (§ 1638 BGB)

Rz. 37 Ein Erblasser kann das elterliche Vermögenssorgerecht für Vermögensteile, die aus seinem dereinstigen Nachlass stammen – sei es in der Form der Erbeinsetzung, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils – gemäß § 1638 BGB ausschließen.[71] Der Ausschluss kann sich auch nur auf einen Elternteil beziehen, so dass dann der andere Elternteil alleine vertreten kann (§ 1638 Ab...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Übergangsregeln für vor dem 9. April. 1983 geschlossene Ehen

Rz. 153 Durch das am 9.4.1983 verkündete Urteil des BVerfG war die Unwirksamkeit von Art. 15 EGBGB 1900 rückwirkend zum 1.4.1953 festgestellt worden. Für die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des IPR am 1.9.1986 geschlossenen Ehen wurde daher in Art. 220 Abs. 3 EGBGB eine komplexe Übergangsregelung geschaffen. Vereinfacht gilt danach Folgendes:mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / I. Planung der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Auch wenn es für den Betroffenen nicht immer ganz einfach ist, sich dem Thema zu stellen, gehört doch die Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge sicher zu den wichtigsten Aufgaben eines erfolgreichen Unternehmers. Das hat seine Ursache vor allem darin, dass neben rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten auch sehr viele wirtschaftliche, strategisc...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / f) Ersatzerbenbestimmung bei Wegfall des überlebenden Ehepartners

Rz. 20 Nicht gesetzlich geregelt ist die Frage, ob ein als Schlusserbe Bedachter auch gleichzeitig Ersatzerbe des erstversterbenden Ehegatten ist, wenn der überlebende Ehepartner die Erbschaft ausschlägt[26] oder aus sonstigen Gründen wegfällt (bspw. wegen Anfechtung, Zuwendungsverzicht oder Erbunwürdigkeit).[27] Auch wenn von einem grundsätzlichen Erfahrungssatz[28] ausgega...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / IV. Erbrecht aufgrund von Adoption

Rz. 98 Die zivilrechtlichen Folgen der Adoption unterliegen grundsätzlich dem Recht, nach dem die Adoption durchgeführt worden ist. Die in Deutschland wohl überwiegende Ansicht will aber ein gesetzliches Erbrecht aufgrund Adoption zusätzlich davon abhängig machen, dass auch das Erbstatut dem Angenommenen ein gesetzliches Erbrecht gewährt.[60] Folge ist, dass die Beteiligten ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Nachlassspaltung bei im Ausland belegenen Vermögen

Rz. 16 Gem. Art. 3a Abs. 2 EGBGB (bis zum 10.1.2009: Art. 3 Abs. 3 EGBGB) bezogen sich die Verweisungen des deutschen internationalen Erbkollisionsrechts nicht auf solche Gegenstände, die sich in einem Staat befinden, dessen Recht nicht anwendbar ist, die aber nach dem Recht dieses Staates "besonderen Vorschriften" unterliegen. Diese besonderen Vorschriften werden dann vorra...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / V. Die hypothetische Ersatzerbenbestimmung durch ergänzende Auslegung

Rz. 69 Wie bereits ausgeführt, kann die Anwendung des § 2069 BGB nicht auf andere eingesetzte Erben als Abkömmlinge angewandt werden.[120] Nach Meinung der Rechtsprechung[121] kann aber der dem § 2069 BGB zugrunde liegende Rechtsgedanke, nämlich die Bedenkung des Stammes, bei der ergänzenden Auslegung hinsichtlich einer lückenhaften Verfügung von Todes wegen herangezogen wer...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / c) Das "Zweck-Bestimmungsvermächtnis" zur Ausnutzung der Freibeträge

Rz. 28 Diskutiert wird im Zusammenhang mit der Ausnutzung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge auch das sog. Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB), welches es dem überlebenden Ehepartner erlaubt, den Gegenstand des Vermächtnisses, den Zeitpunkt der Erfüllung und die Auswahl des Begünstigten aus dem Kreise der Schlusserben zur Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge zu bestimmen. Di...mehr