Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Türkei / 6. Ehegatte

a) Erbrechtliche Position des Ehegatten Rz. 21 Der Ehegatte[43] hat ein konkurrierendes Erbrecht gegenüber anderen gesetzlichen Erben. Er erbt neben Abkömmlingen (Erben erster Ordnung) ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung (Eltern bzw. deren Abkömmlingen) die Hälfte und neben Großeltern und deren Abkömmlingen drei Viertel; sind auch keine Großelternteile vorhanden, wir...mehr

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Frankreich / 1. Ehegatte und Partner eines PACS

Rz. 231 Ehegatten (auch gleichgeschlechtliche) und Partner eines PACS sind nach Art. 796–0bis C.G.I. von der Erbschaftsteuer befreit. Bei der Schenkungsteuer beträgt bei Ehegatten und Partnern eines PACS der Steuersatz zwischen 5 % und 45 %, der Höchststeuersatz wird bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 1.805.677 EUR erreicht. Der Ehegatte bzw. Partner eines PACS hat nach ...mehr

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Schweiz / 3. Ehegatte bzw. eingetragener Partner

Rz. 78 Der überlebende Ehegatte und der überlebende eingetragene Partner[97] stehen als nicht verwandte Angehörige des Erblassers außerhalb des Parentelensystems. Sie sind neben den Parentelen und damit zusätzlich erbberechtigt (Art. 462 ZGB). Der Erbanteil des überlebenden Ehegatten bzw. des überlebenden eingetragenen Partners ist davon abhängig, welche Parentel konkurriere...mehr

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Deutschland / 2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Rz. 20 In welcher Höhe der Ehegatte Erbe wird, ergibt sich zunächst aus § 1931 BGB. Daneben ist aber zu berücksichtigen, in welchem Güterstand die Eheleute im Zeitpunkt des Todes des Ehegatten gelebt haben. Lediglich wenn weder Verwandte der ersten Ordnung (d.h. Abkömmlinge des Erblassers) oder der zweiten Ordnung (Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge) noch Großeltern...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Rz. 77 Das Erbrecht des Ehegatten ist in Art. 581 c.c. geregelt. Soweit neben dem Ehegatten Abkömmlinge, Eltern, Großeltern oder Geschwister des Erblassers vorhanden sind, erben diese mit. Sind solche nicht vorhanden, erbt der Ehegatte allein. Beim Zusammentreffen mit Kindern oder deren Repräsentanten erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses, wenn nur ein Kind...mehr

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§ 10 Erbrecht / III. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 9 Das Erbrecht des Ehegatten des Erblassers ist gesondert geregelt. Es konkurriert mit dem der Erben kraft Verwandtschaft und ist umso stärker, je weiter die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Erblasser und erbenden Verwandten sind. Rz. 10 Der Ehegatte ist neben Erben der ersten Ordnung zu einem Viertel und neben denen der zweiten Ordnung zur Hälfte berechtigt, § 1...mehr

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Irland / b) Legal right des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners

Rz. 113 Der überlebende Ehegatte hat einen nicht ausschließbaren Anspruch auf Beteiligung am Nachlass, sog. legal right (Sec. 111 ISA). Einen ebensolchen Anspruch hat der überlebende eingetragene Lebenspartner gemäß Sec. 111A ISA. Der Anspruch beträgt jeweils ein Drittel des Nachlasswertes, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt; anderenfalls steht ihm ein Anspruch in Höhe de...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 5. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 48 Der überlebende Ehegatte gehört zur ersten wie zur zweiten Ordnung (siehe Rdn 47). Sein Erbteil differiert je nachdem, ob er mit Abkömmlingen zusammentrifft oder nur mit Vorfahren in gerader Linie (Aszendenten). Erbt er mit gesetzlichen Erben erster Ordnung, wird grundsätzlich nach Kopfteilen geerbt (siehe Rdn 46), doch erhält er auf jeden Fall mindestens ein Viertel ...mehr

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Litauen / IV. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 16 Gemäß Art. 5.13 lit. BGB ist der überlebende Ehegatte nach der gesetzlichen Erbfolge entweder Alleinerbe oder erbt gemeinsam mit den Erben der ersten Ordnung bzw. den Erben der zweiten Ordnung. Zusammen mit den Erben der ersten Ordnung erhält der Ehegatte eine Erbquote von einem Viertel, wenn es neben dem Ehegatten nicht mehr als drei Erben gibt. Andernfalls erben all...mehr

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Katalonien / 5. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 26 In der gesetzlichen Erbfolge nach katalanischem Recht hat der Ehegatte – anders als im spanischen Código civil – eine Vorzugsstellung. Der Ehegatte hat den zweiten Rang in der Erbfolgeordnung nach den Kindern und Abkömmlingen des Erblassers, aber vor den Eltern und Vorfahren. Gleichwohl steht dem Ehegatten im Verhältnis zu den Kindern in der gesetzlichen Erbfolge der ...mehr

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Ungarn / 4. Pflichtteil des Ehegatten

Rz. 166 Auch der Pflichtteil des Ehegatten richtet sich nach seinem gesetzlichen Erbteil, je nachdem, ob er den Nießbrauch oder das Eigentum erben würde (d.h. ob er neben Abkömmlingen oder ohne Abkömmlinge erbt). Der überlebende Ehegatte erbt einen Nießbrauch in folgenden Fällen:mehr

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Island / 2. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 9 Neben Abkömmlingen erbt der Ehegatte ein Drittel. Durch Änderung des Ehegesetzes wurde im Jahr 2010 die Ehe geschlechtsneutral ausgestaltet. Die Regelungen über die Ehe erstrecken sich seither auch auf alte registrierte Partnerschaften.[6] Hinterlässt der Erblasser keine Abkömmlinge, erhält der Ehegatte die gesamte Erbschaft (Art. 3 Abs. 1 ErbG). Rz. 10 Erbt der überleb...mehr

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Finnland / 3. Die Stellung des Ehegatten und des Partners

Rz. 39 Der Ehegatte wird nach finnischem Recht nicht Erbe, sofern Leibeserben vorhanden sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er ohne Rechte wäre. So steht ihm grundsätzlich das Recht zu, den ungeteilten Nachlass bis zu seinem Tode zu behalten. Die Erben und testamentarisch Bedachten sollen nach Vorstellung des Gesetzgebers ihr Recht erst nach dem Tod des überlebenden Ehega...mehr

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Türkei / c) Güterrechtliche Ansprüche des Ehegatten im Erbfall beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 26 Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten.[50] Errungenschaft sind die Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt.[51] Die Errungenschaft eines Ehegatten umfasst insbesondere seinen Arbeitserwerb, die Leistungen von Einrichtungen der sozialen Sicher...mehr

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Estland / 1. Gegenseitiges Testament von Ehegatten

Rz. 39 Ein gegenseitiges Testament von Ehegatten[25] ist ein Testament, das die Ehegatten gemeinsam errichten und in dem sie entweder sich gegenseitig zu ihren Erben bestimmen oder andere Verfügungen von Todes wegen über ihr Vermögen machen. Das gegenseitige Testament von Ehegatten muss notariell beurkundet sein. Falls die Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben bestimmt ha...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Rechte des Ehegatten und registrierten Lebenspartners

Rz. 41 Die gesetzliche Erbfolge ist traditionell von einer sehr starken Stellung des länger lebenden Ehegatten geprägt, wobei dieser in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden wird, durch das Güterrecht aber keinen zusätzlichen Ausgleich erhält.[49] Voraussetzung für das Entstehen der Rechte des Ehegatten ist, dass er den Erblasser um mindestens 28 Tage überlebt.[50] ...mehr

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Rumänien / 1. Die Erbberechtigung des Ehegatten

Rz. 12 Der überlebende Ehegatte gehört keiner der Ordnungen an, sondern erbt konkurrierend mit und neben diesen. Er erbt zu bestimmten Bruchteilen neben den Verwandten des Erblassers. Voraussetzung der Erbberechtigung ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers eine wirksame Ehe besteht. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht erlischt nicht mit Trennung, sondern erst mit rec...mehr

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Rumänien / 2. Die Erbquote des Ehegatten

Rz. 13 Die Erbquote des überlebenden Ehegatten richtet sich danach, welchen Erbordnungen die miterbenden Verwandten des Erblassers angehören. Dabei wächst sein Anteil mit der Entfernung der überlebenden Verwandten des Erblassers.mehr

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Rumänien / 4. Der Voraus des Ehegatten

Rz. 15 Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten umfasst auch ein besonderes Wohnrecht des überlebenden Ehegatten in der gemeinsamen Ehewohnung (Art. 973 CCN). Dieses Recht erlischt mit der Nachlassteilung, dauert aber zumindest ein Jahr und verfällt, wenn der überlebende Ehegatte in dieser Zeit wieder heiratet (Art. 973 Abs. 4 CCN). Rz. 16 Erbt er nicht mit Abkömmlingen, so er...mehr

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Ungarn / b) Wegfall des Ehegatten aus der gesetzlichen Erbfolge

Rz. 53 Die Grundlage der ehelichen Lebensgemeinschaft ist das Zusammenleben bzw. die Aufrechterhaltung der emotionalen und wirtschaftlichen Gemeinschaft. Im Falle der Beendigung dieser Gemeinschaft erlöschen die Gütergemeinschaft und das Erbrecht des überlebenden Ehegatten. Der Ehegatte ist zur Erbfolge nicht berechtigt, wenn beim Erbfall die Lebensgemeinschaft zwischen den ...mehr

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Dänemark / b) Auszahlung an den überlebenden Ehegatten

Rz. 143 Im 13. Kapitel DSL ist die Auszahlung an den überlebenden Ehegatten (œgtefœlleudlœg) geregelt: Das Vermögen kann an den überlebenden Ehegatten ausbezahlt werden, wenn er dieses beantragt und es aus den Bestimmungen des ARL sowie des Gesetzes über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten (siehe Rdn 56) – die u.a. dem Ehegatten einen Mindestbetrag vor der Zuteil...mehr

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Finnland / b) Nutzungsrecht des überlebenden Ehegatten an der gemeinsamen Wohnung

Rz. 15 Der überlebende Ehegatte hat nach PK 3:1a Abs. 2 das Recht, eine in Finnland gemeinsam bewohnte eheliche Wohnung weiterhin zu nutzen. Dieses Recht besteht nach PK 26:12 auch, wenn im Übrigen finnisches Recht nicht anzuwenden ist. Voraussetzung für das Nutzungsrecht ist allerdings, dass die Wohnung den Lebensverhältnissen des überlebenden Ehegatten entspricht. Auch wir...mehr

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Bulgarien / 2. Erbrechtliche Stellung des hinterbliebenen Ehegatten

Rz. 25 Erbrechtlich ist nur die Ehe relevant, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bestanden hat. Der Ehegatte erhält eine besondere erbrechtliche Stellung: Er erbt neben den Erben der ersten, zweiten und dritten Erbordnung und schließt erst die Erben der vierten Ordnung vom Erbe aus. Rz. 26 Wenn der Ehegatte neben Erben der ersten Ordnung erbt, ist er mit den Kindern d...mehr

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Polen / 2. Sonderregelungen für das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 31 Die Vorschriften über die gesetzliche Erbfolge gelten nicht für einen Ehegatten des Erblassers, der mit diesem Erblasser in der Separation (gesetzliche Trennung von Tisch und Bett) lebte (Art. 9351 ZGB). Eine Ausnahme von der Regelung in Art. 931 § 1 ZGB ist Art. 940 ZGB. Der Ehegatte ist von der Erbfolge schon dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser aufgrund Verschul...mehr

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Lettland / II. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 7 Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist gem. Art. 392 ZGB unabhängig von dem zwischen den Ehegatten zu Lebzeiten gewählten Güterstand. Der überlebende Ehegatte erbt mit Kindern bzw. weiteren Abkömmlingen einen Kindeserbteil, erhält aber zumindest ein Viertel (Art. 393 ZGB). Neben Erben der zweiten und dritten Ordnung erbt er die Hälfte des Nachlasses und erhält die...mehr

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Katalonien / 2. Das "Witwenviertel" (Viertel des Ehegatten)

Rz. 74 Die Stellung des überlebenden Ehegatten in Katalonien ist einzigartig. In der gesetzlichen Erbfolge hat er mit dem umfassenden Nießbrauch am ganzen Nachlass im Verhältnis zu den Kindern des Erblassers und dem zweiten Rang in der Erbfolge unter Ausschluss der Vorfahren eine sehr starke Position inne. Diese Stellung wird zwar durch die fehlende Verfügungsbefugnis geschw...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / (a) Anspruch auf eine lebenslange Rente zugunsten des (auch) mit Schuldausspruch getrennt lebenden Ehegatten (gem. Art. 548 Abs. 2. c.c.)

Rz. 144 Voraussetzung ist das Bestehen des Trennungsunterhaltstitels.[204] Dies gilt nicht für den eingetragenen Partner, da für die unioni civili keine Trennung vorgesehen ist. Fraglich ist, ob die Regelung dem Unterhalts- oder dem Erbstatut unterfällt. Nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. e) EuErbVO sind Unterhaltsansprüche vom Regelungsbereich der EuErbVO ausgenommen. Dies gilt aber...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 5. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 105 Der überlebende Ehegatte hat nach dem gemeinspanischen Recht des Código Civil grundsätzlich eine erbrechtlich recht schwache Position (siehe Rdn 11 f.).[153] Er ist zwar gem. Art. 807 Nr. 3 CC auch Noterbe (heredero forzoso), haftet aber nicht für Nachlassverbindlichkeiten.[154] In dem regelmäßigen Fall aber, dass Abkömmlinge oder Aszendenten (Voreltern) vorhanden si...mehr

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Türkei / a) Erbrechtliche Position des Ehegatten

Rz. 21 Der Ehegatte[43] hat ein konkurrierendes Erbrecht gegenüber anderen gesetzlichen Erben. Er erbt neben Abkömmlingen (Erben erster Ordnung) ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung (Eltern bzw. deren Abkömmlingen) die Hälfte und neben Großeltern und deren Abkömmlingen drei Viertel; sind auch keine Großelternteile vorhanden, wird der Ehegatte Alleinerbe, Art. 499 ZGB...mehr

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Frankreich / d) Weitere Rechte des überlebenden Ehegatten

Rz. 84 Neben dem gesetzlichen Erbrecht stehen dem überlebenden Ehegatten noch andere Vermögensvorteile beim Tod des Erstversterbenden zu. aa) Unterhaltsanspruch des bedürftigen Ehegatten gegen den Nachlass Rz. 85 Zu nennen ist beispielsweise der Unterhaltsanspruch des bedürftigen Ehegatten gegen den Nachlass gem. Art. 767 C.C. Diese Unterhaltsrente muss gem. Art. 767 Abs. 1 C....mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / (b) Anspruch auf eine Rente zugunsten des geschiedenen Ehegatten (gem. Art. 9 bis lit. d G. 898/1070 (l. div.)

Rz. 145 Zur selben Lösung kommt man in Bezug auf den Anspruch auf eine Rente zugunsten des geschiedenen Ehegatten (gem. Art. 9 bis lit. d G. 898/1970 (l. div.)). Hier ist allerdings festzuhalten, dass nach italienischem Recht dieser Anspruch des geschiedenen Ehegatten als Scheidungsfolge geregelt ist (also nicht im Erbrecht) und im Scheidungsgesetz nicht als mantenimento def...mehr

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Russische Föderation / III. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 25 Wie dargestellt (siehe Rdn 19) ist der Ehegatte Erbe in der ersten Kategorie und erbt gleichberechtigt mit Kindern und Eltern des Erblassers. Gemäß Art. 1150 ZGB hat diese Erbenstellung keinen Einfluss auf die Ansprüche auf güterrechtliche Auseinandersetzung. Gemäß Art. 256 ZGB und Art. 33, 34 Familiengesetzbuch gilt, sofern ehevertraglich keine andere Regelung getrof...mehr

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Dänemark / V. Erbschuldenaufschub für den überlebenden Ehegatten

Rz. 62 Das 4. Kapitel (§§ 35 bis 39 ARL) regelt umfassend den Erbschuldenaufschub für den überlebenden Ehegatten (arvehenstand for længstlevende ægtefælle). Das Nachlassgericht kann nach § 35 Abs. 1 ARL einem Ehegatten ganz oder teilweise gegenüber einem Abkömmling nach dem zuerst verstorbenen Ehegatten Erbschuldenaufschub gewähren, wenn dieser die Erbschulden (gegenüber dem...mehr

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Frankreich / d) Besonderheiten bei Vorhandensein eines überlebenden Ehegatten

Rz. 121 Besonderheiten ergeben sich gem. Art. 1094 ff. C.C. bezüglich der Höhe der quotité disponible, wenn der überlebende Ehegatte mit anderen Noterben, also Abkömmlingen,[98] zusammentrifft. Diese besonderen Quoten gelten nur für Verfügungen zugunsten des Ehegatten, nicht aber für Verfügungen zugunsten Dritter. Es ist auch nicht möglich, dass der Erblasser zum einen zugun...mehr

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Deutschland / 3. Voraus des Ehegatten

Rz. 26 Gemäß § 1932 BGB erhält der überlebende Ehegatte als gesetzlicher Erbe zusätzlich die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und die Hochzeitsgeschenke als sog. Voraus. Der Voraus soll dazu beitragen, dass der überlebende Ehegatte seinen bisherigen häuslichen Lebensstandard aufrechterhalten kann. Zum Voraus gehö...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Legalnießbrauch des überlebenden Ehegatten nach spanischem Recht

Rz. 246 Der überlebende Ehegatte des spanischen Erblassers hat neben Abkömmlingen und Verwandten des Erblassers ein gesetzliches Nießbrauchsrecht an einer Quote des Nachlasses (Art. 834 CC). Hier fragt sich, ob das gesetzliche Nießbrauchsrecht im deutschen Fremdrechtserbschein zu vermerken ist. Nach überwiegender Rechtsansicht stellt der Legalnießbrauch keine dingliche Erbre...mehr

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Ungarn / 6. Wegfall des Ehegatten wegen Auflösung der Lebensgemeinschaft

Rz. 158 Durch die Auflösung der Lebensgemeinschaft wird der überlebende Ehegatte ipso facto erbunfähig, vorausgesetzt, es gab keine Aussicht auf Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft (siehe dazu noch Rdn 53 ff.). Rz. 159 Folge der Auflösung der Lebensgemeinschaft ist, dass das zugunsten des Ehegatten während der Lebensgemeinschaft errichtete Testament unwirksam ist, wenn d...mehr

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Norwegen / b) Mindesterbe des Ehegatten

Rz. 22 Ebenfalls nach § 8 Erbgesetz hat der überlebende Ehegatte einen Anspruch auf einen Pflichtteil (minstearv). Dieses Recht des Ehegatten ist erst 1990 eingeführt worden. Von diesem Pflichtteil kann auch testamentarisch nicht abgewichen werden. Der Mindestbetrag beläuft sich, wenn der Erblasser Abkömmlinge hinterlässt, auf den vierfachen Grundbetrag der Volksversicherung...mehr

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Tschechien / 4. Besonderheiten bei Ehegatten

Rz. 118 Grundsätzlich kann sich nur ein Erblasser durch einen Erbvertrag binden. Eine gegenseitige Erbeinsetzung in einem Erbvertrag ist daher nicht möglich. Für Ehegatten sieht das Gesetz jedoch eine Ausnahme vor. Diese können sich in einem Erbvertrag gegenseitig zu Erben oder Vermächtnisnehmern einsetzen (§§ 1592 f. ZGB). Die gleiche Möglichkeit steht Verlobten offen; der ...mehr

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Frankreich / aa) Unterhaltsanspruch des bedürftigen Ehegatten gegen den Nachlass

Rz. 85 Zu nennen ist beispielsweise der Unterhaltsanspruch des bedürftigen Ehegatten gegen den Nachlass gem. Art. 767 C.C. Diese Unterhaltsrente muss gem. Art. 767 Abs. 1 C.C. innerhalb eines Jahres bzw. bis zur Beendigung der Teilung der Erbschaft geltend gemacht werden. Sie wird gem. Art. 767 Abs. 2 C.C. der Erbschaft vorweg entnommen und von den Erben, bei unzureichendem ...mehr

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Belgien / 2. Tarif für Erwerber in gerader Linie, Ehegatten und gesetzlich Zusammenwohnende

Rz. 183 Der obige Tarif gilt nicht zwischen geschiedenen Ehegatten, von Tisch und Bett getrennten Ehegatten und Personen, die das gesetzliche Zusam...mehr

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Dänemark / IV. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 44 Das 4. Kapitel ARL eröffnet in den §§ 17 bis 34 bei ehelicher Gütergemeinschaft auch die Möglichkeit, diese (mit Abkömmlingen) ungeteilt fortzusetzen (uskiftet bo). Die fortgesetzte Gütergemeinschaft hat zur Folge, dass die Nachlassteilung bis zum Tod des überlebenden Ehegatten hinausgeschoben wird. Bei nur gemeinsamen Abkömmlingen ist eine fortgesetzte Gütergemeinsch...mehr

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Frankreich / c) Die institution contractuelle zwischen künftigen Ehegatten im Ehevertrag

Rz. 147 Gemäß Art. 1091 C.C. kann eine donation de biens à venir im Ehevertrag auch zwischen Ehegatten selbst vereinbart werden. Hierfür gelten gem. Art. 1093 C.C. grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei einer institution contractuelle durch Dritte. Wie sich aus Art. 1095, 1398 C.C. ergibt, sind für den instituant – anders als bei der ersten Form der institution contra...mehr

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Belgien / a) Steuerbefreiung für Ehegatten und gesetzlich zusammenwohnenden Partner

Rz. 228 Der Nettoeigentumsanteil, den der Ehegatte oder gesetzlich zusammenwohnende Partner am gemeinsamen Wohnsitz des Erblassers und seines Ehegatten oder gesetzlich zusammenwohnenden Partners erhält, ist von der Erbschaftsteuer befreit.[163] Die Verbindlichkeiten, die speziell für den Erwerb oder den Erhalt der Immobilie eingegangen wurden, werden vorrangig vom Wert der I...mehr

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Frankreich / d) Die institution contractuelle zwischen Ehegatten während der Ehe

Rz. 153 Eine institution contractuelle zwischen Ehegatten kann auch nach Eheschließung und außerhalb eines Ehevertrages vereinbart werden. Diese Form ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, ihre Zulässigkeit ergibt sich jedoch aus einer Zusammenschau der Art. 1096, 943, 947 C.C. Art. 1096 C.C. spricht ausdrücklich von Schenkungen unter Ehegatten während der Ehe (don...mehr

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Türkei / b) Güterrechtliche Position des überlebenden Ehegatten

Rz. 24 Nachdem der überlebende Ehegatte seinen Anteil an dem Gesamtvermögen der Ehegatten bekommen hat, der ihm güterrechtlich zusteht, bleibt der Rest als Nachlass. Die güterrechtlichen Positionen waren nach dem alten gesetzlichen Güterstand klarer geregelt, da die Gütertrennung gesetzlicher Güterstand war. Mit dem Inkrafttreten des neuen ZGB am 1.1.2002 hat der türkische G...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / c) Gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht des Ehegatten

Rz. 86 Einen weiteren Sonderfall stellt die Anknüpfung der "gesetzlichen Rechte des Ehegatten" von Todes wegen dar. Art. 9.8.3 CC stellt insoweit nicht auf das Heimatrecht (die vecindad civil) des Erblassers ab, sondern auf das Ehegüterstatut (vgl. Rdn 13). Diese Anordnung gilt in spanischen Inlandssachverhalten für den rein interregionalen Normenkonflikt gem. Art. 38 EuErbV...mehr

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Belgien / 2. Tarif für Erwerber in gerader Linie, Ehegatten, Zusammenwohnende

Rz. 218 Rz. 219 In der Region Brüssel-Hauptstadt gilt für Persone...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 2. Fälle, in denen das Erbrecht des gleichgeschlechtlichen Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners trotz Anerkennung scheitern kann

Rz. 32 Wegen der unvollständigen internationalen Verbreitung und der großen Unterschiede bei der gesetzlichen Regelung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ergeben sich in internationalen Fällen für die Beteiligten erhebliche Risiken: Rz. 33 (1) Gemäß Art. 75 Abs. 1 EuErbVO genießen Regelungen in internationalen Vereinbarungen Vorrang vor den autonomen Kollisionsnormen, dami...mehr

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Frankreich / 2. Begünstigung des überlebenden Ehegatten durch avantages matrimoniaux

Rz. 186 Neben den allgemeinen und testamentarischen Mitteln der Vermögensverteilung stellt das französische Recht für Ehegatten einige besondere Rechtsinstitute zur Verbesserung der Stellung des Überlebenden zur Verfügung. Die erste dieser Möglichkeiten ist die Abänderung der für die einzelnen Güterstände im Gesetz vorgesehenen Auseinandersetzungs- und Abwicklungsvorschrifte...mehr