Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 478 Der Vorbehaltsnießbrauch wird unentgeltlich bestellt. Die Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch führt zur Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG.[1] Die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt gelten auch für die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.5 Erzeugte oder gehaltene Tiere (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 105 Die im jeweiligen Wirtschaftsjahr erzeugten und gehaltenen Tiere sind zu ermitteln. Anschließend erfolgt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG deren Umrechnung nach dem Futterbedarf in Vieheinheiten (Rz. 109ff.). Bei der Feststellung der Tierbestände ist von den regelmäßig und nachhaltig im Wirtschaftsjahr erzeugten und den im Durchschnitt des Wirtschaftsjahrs gehaltenen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.5 Substanzbetriebe

Rz. 228 Unter Substanzbetrieben sind Betriebe zu verstehen, in denen unter der Erdoberfläche befindliche bergbaufreie Bodenschätze abgebaut werden. Hierzu gehören z. B. Sand, Kies oder Torf. Der Abbau der Substanz erfolgt im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs, wenn die gewonnene Substanz überwiegend, also zu mehr als 50 %, im eigenen land- und forstwi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.1 Allgemeines

Rz. 481 Zivilrechtlich gelten für die Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben §§ 581ff. BGB . Im Einzelfall kann die Abgrenzung zu anderen Nutzungsüberlassungsformen schwierig sein. Hat der Verpächter ein Mitspracherecht in wesentlichen Bereichen der Betriebsführung, können ein Gesellschaftsverhältnis und damit eine Mitunternehmerschaft vorliegen. Steht bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.1 Gewinnermittlungsarten

Rz. 515 Bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kommen drei Gewinnermittlungsarten in Betracht: Die Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 1 und 3 EStG und die Gewinnermittlung nach § 13a EStG. Rz. 516 Liegen die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG vor, ist der Land- und Forstwirt zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen verpflichtet. Er kann aber nach § 13a Abs. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.7 Entnahme einer vermieteten Wohnung für den Eigenbedarf (§ 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG)

Rz. 330 Nach § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG bleibt der Entnahmegewinn außer Ansatz, wenn eine vor dem 1.1.1987 einem Dritten entgeltlich zur Nutzung überlassene Wohnung und der dazugehörende Grund und Boden für eigene Wohnzwecke oder für Wohnzwecke eines Altenteilers entnommen wird, soweit nicht Wohnungen vorhanden sind, die Wohnzwecken des Eigentümers des Betriebs oder Wohnzwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.1 Allgemeines

Rz. 491 Eine Sonderform der Betriebsverpachtung ist die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters, die eiserne Verpachtung nach § 582a BGB. Eiserne Verpachtung bedeutet, dass das Inventar vom Pächter zum Schätzwert mit der Pflicht zur Rückgabe zum Schätzwert bei Beendigung des Pachtverhältnisses übernommen wird. Der Begriff des Inventars be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.6 Wirtschaftsüberlassungsverträge

Rz. 506 Unter Wirtschaftsüberlassungsverträgen sind Vereinbarungen zu verstehen, in deren Rahmen ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gegen Versorgungs- bzw. Altenteilsleistungen zur Nutzung überlassen wird. Abgeschlossen werden derartige Abmachungen zumeist im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (gleitende Hofübergabe). Zwingend ist dies allerdings nicht. Nutzungsbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.2 Nebenbetrieb

Rz. 199 Ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb muss den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb fördern und ergänzen. Er muss durch den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb geprägt werden und in funktionaler Hinsicht vom land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb abhängig sein. Die Verbindung darf nicht nur zufällig oder vorübergehend und nicht ohne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.4 Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 49 Forstwirtschaft ist die unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht selbstständig und nachhaltig ausgeübte Tätigkeit, die auf der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Waldbodens zur Gewinnung von Nutzhölzern und ihrer Verwertung im Wege der Holzernte beruht.[1] Erfasst wird die unmittelbare Verwertung durch Veräußerung ode...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 6.2 Verteilung der Erhaltungsaufwendungen

Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden im Privatvermögen, die im Zeitpunkt der Leistung überwiegend Wohnzwecken dienen, können abweichend von § 11 Abs. 2 EStG auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.[1] Welche Aufwendungen als "größer" anzusehen sind, wird in § 82b EStDV nicht näher definiert. Ein Gebäude dient überwiegend Wohnzwecken, wenn die Grundfläche...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 2 Kriterien des Erhaltungsaufwands

Erhaltungsaufwendungen liegen danach vor, wenn ein Gebäude lediglich in ordnungsgemäßem Zustand entsprechend seinem ursprünglichen Zustand erhalten wird oder wenn dieser Zustand in zeitgemäßer Form wieder hergestellt wird. Erhaltungsaufwendungen sind danach Aufwendungen für Maßnahmen an einem bereits angeschafften oder fertiggestellten Gebäude, die in sachlicher und zeitlicher ...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 9 Erhaltungsaufwendungen als Herstellungskosten

Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen sind, soweit sie nicht als Folge der Herstellung der Betriebsbereitschaft bereits zu Anschaffungskosten gehören[1], nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB als Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen. Dies gilt auch, wenn oder soweit das Gebäude u...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 2.2 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine WEG für einen Minijobber nicht dieselben Vorteile beanspruchen kann, wie ein privater Haushalt. Der Streitsache lag der Sachverhalt zugrunde, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft Personen zur Überwachung und Säuberung der gemeinschaftlich genutzten Bereiche beschäftigte. Hier liege keine durch einen privaten Haushalt beg...mehr

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ZErb 10/2023, Anwendbarkeit... / 1 Gründe

I. Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschl. des AG Mannheim – Grundbuchamt – vom 9.3.2021, nachdem gegen die Beteiligte eine Gebühr nach KV 14110 GNotKG angesetzt worden ist. Die Beschwerde beruft sich auf die Ausnahmeregel Abs. 1 zu KV 14110 GNotKG. Hiernach stehe der Beteiligten im vorliegenden Fall Gebührenfreiheit zu. Denn hierfür genüge es, wenn die Erben die Grunds...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Kosten und Lasten des Wohneigentums

Rz. 1491 Dem Eigentümer ist ein Wohnvorteil nur insoweit zuzurechnen, als der Wohnwert die mit dem Grundeigentum verbundenen Unkosten übersteigt. Es wird um der Gleichstellung mit einem Mieter willen lediglich die Differenz aus Wohnwert und dem Mietzins vergleichbarer Immobilien als Einkommen zugerechnet.[1599] Rz. 1492 Die Rechtsprechung hatte früher zwischen den verbrauchsu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Nutzungsentschädigung

Rz. 1507 Eine Nutzungsentschädigung ist dann zu zahlen, wenn der ausziehende Ehegatte Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie ist. Die Höhe entspricht dem Mietzins für einen Teil des Anwesens. Sie ist Surrogat des früheren Wohnwertes und damit bei einer Unterhaltsberechnung in der Ehe angelegt.[1613] Während der Trennungsphase der Eheleute ist lediglich der angemessene W...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Wohnvorteil als Vermögensvorteil

Rz. 1479 Zu den wirtschaftlichen Nutzungen, die aus Vermögen gezogen werden, zählen die Vorteile des mietfreien Wohnens im eigenen Haus. Es handelt sich insoweit um Nutzungen des Grundstückseigentums im Sinne von § 100 BGB in Form von Gebrauchsvorteilen.[1578] Der Nutzen besteht darin, dass der Eigentümer für das Wohnen keine Mietzinszahlungen leisten muss, einen Teil des all...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Verbrauchsunabhängige und verbrauchsabhängige Kosten

Rz. 326 Verbrauchsunabhängige Kosten, die vom Eigentümer zu tragen sind und nicht nach § 556 Abs. 1 §§ 1, 2 BetrKV auf den Mieter umgelegt werden können, reduzieren den Wohnvorteil.[413] Alle auf den Mieter nach den zitierten Vorschriften umlagefähigen Kosten haben auf den Wohnvorteil keinen Einfluss, da der Eigentümer insoweit nicht günstiger als ein Mieter wohnt.[414] Das ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auf- oder Abstockung ohne Hinzuerwerb oder Veräußerung von Anteilen durch das Mutterunternehmen

Tz. 398 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auf- oder Abstockungen ohne Hinzuerwerb oder Veräußerung von Anteilen durch das Mutterunternehmen (zT. als deemed acquisitions oder deemed disposals bezeichnet) waren bislang ebenfalls nicht geregelt. Sie sind nun – wie Auf- oder Abstockungen durch Hinzuerwerb oder Veräußerung – gemäß IFRS 10.23 als Eigenkapitaltransaktionen abzubilden, dh. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses durch Aufstellung eines Konzernabschlusses von einem übergeordneten Mutterunternehmen

Tz. 180 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10.4 knüpft die Konzernrechnungslegungspflicht nach IFRS an das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses an. Im mehrstufigen Konzern ist daher grds. jedes Mutterunternehmen auf jeder Stufe zur Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses verpflichtet (Tannenbaumprinzip). Im Falle eines mehrstufigen Unterordnungskonzerns wäre demzuf...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Einzelfragen mit Beispielen i.V.m. Grundstücksveräußerungen (Eigennutzung und Vereinbarungen im Zugewinnausgleich)

Rz. 709 Für Grundstücksveräußerungen ist die Regelung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unverändert geblieben, sodass insoweit auf ältere Quellen zurückgegriffen werden kann.[473] Von der Besteuerung ausgenommen hat der Gesetzgeber eigengenutzte Grundstücke, die gemäß den § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den b...mehr

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zfs 10/2023, Leistungskürzu... / 2 Aus den Gründen.

1. Das LG hat angenommen, dass der Kl. gegen den Bekl. dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB zustehe. Insbesondere könne der Bekl. sich im Ergebnis nicht auf die in den Kaskobedingungen der Kl. enthaltene Haftungsbeschränkung des berechtigten Fahrers berufen. Denn der Bekl. habe den Unfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke grob fahrlä...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Auf- oder Abstockung durch Hinzuerwerb oder Veräußerung von Anteilen

Tz. 391 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Beim Hinzuerwerb oder der Veräußerung von Anteilen an Unternehmen, die nicht zu einem Statuswechsel führen, stellt sich die Frage, wie Differenzen zwischen dem für die zusätzlichen Anteile gezahlten oder erhaltenen Betrag und dem Buchwert des anteiligen abgehenden nicht beherrschenden Anteils zu bilanzieren sind (zur Bilanzierung bei Statusw...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 491 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.080 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 380 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.300 EUR der Betrag von 480 EUR, jeweils Warmmi...mehr

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ZErb 10/2023, Anwendbarkeit... / Leitsatz

1. Die Kostenprivilegierung von Abs. 1 zu Nr. 14110 KV GNotKG setzt voraus, dass es sich bei dem Erwerber um einen "Erben" handelt. 2. Privilegiert ist nur der erbrechtliche Gesamtrechtsnachfolger. Die Eintragung des Erben muss originär auf der Erbfolge beruhen und der Voreintragung des Erblassers als Eigentümer unmittelbar nachfolgen. In diesem Rahmen ist die Art der Erbause...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 266 Nach R 4.2 Abs. 1 EStR 2012 gehören zum notwendigen Betriebsvermögen: Beispiel Unternehmer A ist Eigentümer mehrerer Fa...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 268 Nach R 4.2 Abs. 1 EStR 2012 gehören zum gewillkürten Betriebsvermögen:mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Tatsächliche Einkünfte mit Wohnvorteil

Rz. 319 Die tatsächlichen Einkünfte ergeben sich aus den vom Unterhaltsschuldner bezogenen Einkünften. Daneben erhöht sich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners auch um den Vorteil, den er aus dem Umstand hat, dass er in einer eigenen Immobilie wohnt. Der Mietwert des Wohnens in eigener Wohnung ist unterhaltspflichtiges Einkommen.[406] Die Anrechnung des Wohnvorteil...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 91 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Verfügungsgewalt basiert auf Rechten (IFRS 10.11). Häufig vermitteln Stimmrechte oder ähnliche Rechte, die an Eigenkapitalinstrumente gekoppelt sind (zB Aktien, Geschäftsanteile) und über die die maßgeblichen Tätigkeiten gesteuert werden können, die Verfügungsgewalt (IFRS 10.B34). Bei der Analyse, ob die maßgeblichen Tätigkeiten durch Stimmre...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Verlust der Beherrschung durch Ausgabe von Anteilen durch das bisher beherrschte Unternehmen

Tz. 349 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verloren wird, weil das Tochterunternehmen Anteile an konzernexterne Anteilseigner ausgibt und dies dazu führt, dass das Mutterunternehmen nicht mehr über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt, sieht IFRS 10.B98 (b)(ii) vor, dass diese Transaktion im Rahmen der Endkonsolidierung als deemed d...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Dauer der Ehe als Billigkeitskriterium

Rz. 116 Praxistipp Zu unterscheiden ist bei der praktischen Behandlung der Fälle zwischen den Gesichtspunkten Diesen Unterschieden sollte auch beim Sachvortrag und bei der Argumentation Rechnung getragen werden. Rz. 117...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Gewerblicher Grundstückhandel

Rz. 719 (Diese Problematik steht im Kontext zur Auswirkung der latenten Ertragsteuer auf die Vermögenswerte und den zuvor hierzu genannten Folgen beim Vermögenswert Grundstück. Nach Steuerrecht ist dieses systematisch keine Fragestellung der Versteuerung von Veräußerungsgeschäften nach §§ 22, 23 EStG, sondern der Gewinnbesteuerung nach § 15, 16 EStG!) Rz. 720 Zur Verdeutlichu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Zins- und Tilgungsleistungen

Rz. 1496 Abziehbar sind stets die Kreditzinsen für Verbindlichkeiten der Immobilie eines in der Ehe angelegten Wohnwertes.[1604] Das gleiche gilt für die Zinsen eines Darlehens bei einem nicht in der Ehe angelegten Wohnwertes.[1605] Rz. 1497 Bei der Tilgungsleistung als Vermögensbildung ist zu differenzieren, ob es sich um einen in der Ehe angelegten oder nicht in der Ehe ang...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Bedarfsminderung durch Wohnvorteil

Rz. 639 Nutzt der Berechtige eine in seinem Eigentum stehende Wohnung oder ein Haus, sind ihm die Nutzungsvorteile anzurechnen. Bei lastenfreiem Eigentum, bei dem ein Abzug für Zins- und Tilgungsaufwand nicht erfolgt, handelt es sich grundsätzlich um (zusätzliches) Einkommen in Höhe der Marktmiete.[686] Einzuschränken ist, dass nur ein angemessener Nutzungsbetrag anzurechnen ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Bewertungsgrundsätze und Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung (GOB)

Rz. 272 Zum Verständnis der Vorstellungswelt der Bilanzierung nach HGB und EStG, auch für die unterhaltsrechtliche Würdigung, ist es geboten, die wesentlichen Prinzipien der Bilanzierung nachvollziehen zu können. Diese sind konkretisiert in den Grundsätzen Ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung (GOB) und sind vielfach normiert.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Zusatzfragen

Rz. 1485 Zieht ein Ehegatte nach Trennung in ein neben der Ehewohnung noch im Eigentum der Eheleute stehendes Mietobjekt ein, ist der neue Wohnwert beim Ehegattenunterhalt Surrogat der früheren Mieteinkünfte. Als Wohnwert ist die Marktmiete heranzuziehen, wenn damit – was regelmäßig der Fall sein wird – eine Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten erfolgte. Haben sich die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 15. Investmentgesellschaft

Tz. 46a Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Eine Investmentgesellschaft wird in IFRS 10 Appendix A als ein Unternehmen definiert, das von einem oder mehreren Investoren finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommt mit dem Zweck, für diese Investoren Vermögensverwaltungsdienstleistungen zu erbringen; sich den Investor(en) gegenüber verpflichtet, dass sein Geschäftszweck allein darin...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Neuer Lebensgefährte

Rz. 642 Wird ein neuer Lebensgefährte in die "Ehewohnung" aufgenommen, entfällt für den Wohnbereich das Prädikat der besonders zu schützenden Ehewohnung. Der Vorteil des mietfreien Wohnens ist daher sodann mit dem objektiven Mietwert zu bemessen.[689] Rz. 643 Bewohnt der Berechtigte eine nicht ihm, sondern dem Verpflichteten gehörende Wohnung, wird der dem Berechtigten zusteh...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Die Höhe des Wohnvorteils

Rz. 1482 Die Höhe des Wohnvorteils richtet sich während der Trennung der Eheleute nach Angemessenheitskriterien, [1587] nach endgültigem Scheitern der Ehe durch Zustellung des Scheidungsantrages oder Vermögensauseinandersetzung der Eheleute sowie nach Scheidung der Ehe nach der objektiven Marktmiete.[1588] Nimmt der Unterhaltsberechtigte während der Trennungszeit einen neuen P...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Einkünfte des Kindes aus Gebrauchsvorteilen

Rz. 252 Auch Gebrauchsvorteile, wobei es sich bei solchen Gebrauchsvorteilen des minderjährigen Kindes in der Praxis regelmäßig um einen Wohnvorteil handelt, reduzieren den Barbedarf des minderjährigen Kindes. Rz. 253 Im Barbedarf eines minderjährigen Kindes nach den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle sind Wohnkosten enthalten. Lebt das minderjährige Kind bei einem Elter...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Härtegrund aus § 1579 Nr. 3 BGB (schwere Straftat des Unterhaltsberechtigten)

Rz. 284 Es muss sich um ein Verbrechen oder schweres Vergehen des Berechtigten handeln, dass sich gegen den Unterhaltspflichtigen oder seinen nahen Angehörigen richtet. Das Vergehen muss vorsätzlich begangen worden sein. Zitat Diebstahl nach § 242 StGB , soweit sich der Diebstahl nicht nur als eine Wegnahme im Rahmen der Trennun...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Eigenkapital

Rz. 404 Trotz der Vorschriften der §§ 272, 266 Abs. 3 HGB wird das Eigenkapital im Gesetz nicht definiert und gehört zu den unbestimmten Rechtsbegriffen. Eigenkapital kann weder als Vermögensgegenstand noch als Schuld gemäß § 246 Abs. 1 HGB aufgefasst werden und ist primär eine Wertgröße. Das Eigenkapital stellt den Saldo aus den angesetzten und bewerteten aktiven Vermögensg...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Verfestigte Lebensgemeinschaft

Rz. 272 Mit dem Härtegrund des § 1579 Nr. 2 BGB wird kein vorwerfbares Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten sanktioniert, sondern es wird auf rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten abgestellt, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. Entscheidend ist deswegen darauf abzustellen, das...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 281 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10.B86 (c) sind konzerninterne Lieferungen und Leistungen (Transaktionen) sowie daraus resultierende nicht realisierte Gewinne vollständig aus dem Konzernabschluss zu eliminieren; nicht realisierte Verluste aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen können dagegen ein Anzeichen für einen bestehenden Abwertungsbedarf sein, der ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzern­abschlusses für Investmentgesellschaften

Tz. 191a Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Eine Investmentgesellschaft ist ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung anbietet: Es sammelt finanzielle Mittel von Investoren ein und investiert diese, um Wertsteigerungen oder Kapitalerträge zu erwirtschaften (zur Bestimmung, ob ein Unternehmen eine Investmentgesellschaft iSd. IFRS 10 ist, vgl. Tz. 191d). ...mehr

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ZErb 10/2023, Zum Wert eine... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt als Vorerbe des 1970 verstorbenen Erblassers die Feststellung, dass sein Sohn zum Nacherben des Erblassers berufen ist und dem Beklagten nur ein nachrangiges Anwartschaftsrecht als möglicher Ersatzerbe zusteht. Das LG hat die Klage abgewiesen, das OLG hat die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen und den Streitwert auf 20.000 EUR fest...mehr