Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 262 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Gesetzestext Bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden ist für den Grund und Boden sowie für das Gebäude auf fremdem Grund und Boden ein Gesamtwert nach den §§ 243 bis 260 zu ermitteln. Der ermittelte Wert ist dem Eigentümer des Grund und Bodens zuzurechnen.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 148 Erbbaurecht § 148 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist bei der Ermittlung der Grundbesitzwerte für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks und für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts von dem Gesamtwert auszugehen, der sich für den Grund und Boden einschließlich der Gebäude vor Anwendung des § 139 ergäbe, wenn die Belastung nicht best...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Inhalt des Feststellungsbescheides bei Grundvermögen

Rz. 18 Mitgeteilt werden der Wert des Grundbesitzes, die Art der wirtschaftlichen Einheit und wem der Wert zugerechnet wird. Der Feststellungsbescheid beinhaltet auch die Feststellung über die Grundstücksart, so dass die Begünstigung nach § 13a ErbStG davon abhängt, dass eine Feststellung als Betriebsgrundstück nach § 99 BewG erfolgt. Die Feststellung der Grundstücksart läss...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Bebautes Grundstück

Rz. 10 Gegenstand des Erwerbs für die Anwendung des § 13d ErbStG muss ein bebautes Grundstück bzw. – sofern zivilrechtlich möglich – eine Grundstückteil i.S.d. § 180 BewG sein. Zu den bebauten Grundstücken oder Grundstücksteilen, die zu Wohnzwecken vermietet werden, gehören z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum oder entsprechende Grundstücks...mehr

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FF 07+08/2023, Veräußerung ... / 2 Aus den Gründen

Gründe: II. [11] Die Revision ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das FG hat zu Recht erkannt, dass der Kläger im Streitjahr ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG getätigt hat (dazu unter 1.). Entgegen der Ansicht der Revision hat der Kläger das Wirtschaftsgut im maßgeblichen Zeitraum nicht i.S...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Abs. 1 Nr. 4a: Erwerb des Familienheims unter Lebenden

Rz. 26 Zum 1.1.2009 ist § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG neu gefasst worden. Die Norm gilt nur für den Erwerb unter Lebenden. Dem begünstigten Ehegatten werden in Satz 3 ausdrücklich die eingetragenen Lebenspartner gleichgestellt. Nicht zu dem begünstigten Personenkreis gehören damit nach wie vor Kinder, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Verlobte oder andere Verwandte.[37] Der Gü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Nießbrauch

Rz. 17 Bei dem Nießbrauch an einem Grundstück kann von dem jährlichen Reinertrag ausgegangen werden, der der Differenz zwischen den marktüblich erzielbaren Erträgen und marktüblich entstehenden Bewirtschaftungskosten entspricht (vgl. §§ 31 f. ImmoWertV 2021). Allerdings spricht viel dafür, den Reinertrag nach den §§ 185 ff. BewG zu berechnen, damit der Bewertung des Grundstü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 142 Betriebswert § 142 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Der Wert des Betriebsteils (Betriebswert) wird unter sinngemäßer Anwendung der §§ 35 und 36 Abs. 1 und 2, der §§ 42, 43 und 44 Abs. 1 und der §§ 45, 48 a, 51, 51 a, 53, 54, 56, 59 und 62 Abs. 1 ermittelt. Abweichend von § 36 Abs. 2 Satz 3 ist der Ertragswert das 18,6 fache des Reinertrags. (2) Der Betriebswert setzt sich zusammen aus den Einzelertragswerten ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang der begünstigten Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 103 § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG begünstigt den Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften, bei denen der Erblasser oder Schenker am Nennkapital der jeweiligen Gesellschaft zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligungsquote). Trotz der Verwendung des Wortes "Übergang" können auch neu entstehende Anteile (z.B. anlässlich einer disquotalen Kapit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Gesamtwert des Erbbaugrundstücks nach dem gesetzlichen (finanzmathematischen) Verfahren (Abs. 2)

Rz. 4 Der Gesamtwert des Erbbaugrundstücks ist in der Regel mit dem Bodenwertanteil identisch. Kann der Eigentümer des Erbbaurechtsgrundstücks das Gebäude nach Ablauf ohne Entschädigung bzw. gegen geringe Entschädigung erhalten, ist ihm auch ein Gebäudewertanteil zuzurechnen. In diesem Fall ergibt sich der Gesamtwert aus der Summe von Bodenwertanteil und Gebäudewertanteil. E...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IX. Nutzungsrechte an Inlandsvermögen, Nr. 9

Rz. 27 Schließlich zählen zusätzlich zu den in § 121 Nr. 1–8 BewG genannten Vermögensgegenständen auch an solchen bestehende Nutzungsrechte zum Inlandsvermögen.[99] Das Nutzungsrecht muss einem beschränkt Steuerpflichtigen zustehen, ob es dinglicher oder obligatorischer Natur ist, spielt keine Rolle. Auf Rentenrechte und sonstige Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen ist §...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der fertiggestellte Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. (2) Als Grundstück im Sinne des Absatzes 1 gilt auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden errichtet oder in sonstigen Fällen einem anderen als dem Eigentümer des Grund und B...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Weitergabe des geschenkten Gegenstandes an eine inländische Gebietskörperschaft oder inländische gemeinnützige Stiftung

Rz. 22 Ein Erwerb bleibt nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG steuerfrei, sofern der Beschenkte i.S.v. § 7 ErbStG oder der Erwerber von Todes wegen nach § 3 ErbStG den erworbenen Gegenstand innerhalb von 24 Monaten an eine inländische Gebietskörperschaft oder inländische gemeinnützige Stiftung weitergibt. Die Regelung von § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG ist im Einklang mit § 13 Abs. 1 Nr....mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Das Finanzamt kann von jedem, für dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist, die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung muss mindestens einen Monat betragen. (2) Ist der Gegenstand der Feststellung mehreren Personen zuzurechnen oder ist eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft desse...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Definition der Bewirtschaftungskosten

Rz. 2 Bewirtschaftungskosten sind die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Aufwendungen. Sie umfassen die Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis. Zu den Verwaltungskosten gehören die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, di...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / VIII. Weitere Muster

Rz. 52 Muster 16.16: Mitteilung der Nachlassverwaltung an das Grundbuchamt Muster 16.16: Mitteilung der Nachlassverwaltung an das Grundbuchamt An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________ In der Nachlasssache _________________________ wurde ich mit Beschluss des Am...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / IV. Rückforderung der Vorsorgevollmacht von Dritten

Rz. 45 Unklar ist, ob sich der Rückgabeanspruch aus § 175 BGB neben dem Bevollmächtigten auch gegen andere Besitzer der Vollmachtsurkunde richtet. Richtigerweise ist in diesen Fällen aber § 175 BGB entsprechend anzuwenden. Eine direkte Missbrauchsgefahr bei dem besitzenden Dritten besteht zwar nicht. Jedoch besteht die Gefahr, dass dieser die Vollmachtsurkunde wieder an den ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Gewerblich genutzte Wirtschaftsgüter, Nr. 6

Rz. 21 Das Inlandsvermögen umfasst grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter eines beschränkt Steuerpflichtigen, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen sind. Die Nutzungsüberlassung kann sowohl unentgeltlich als auch durch Vermietung oder Verpachtung erfolgen.[70] Die beispielhafte Nennung von Miet- und Pachtverhältnissen im Gesetz selbst stellt insoweit keine Beschränku...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Absatz 2

Rz. 4 Als bebautes Grundstück kann ein Gebäude gelten, das auf fremdem Grund und Boden errichtet wurde, d.h. die wirtschaftliche Einheit "Gebäude auf fremden Grund und Boden" ist das "Grundstück", obwohl das (fiktive) Grundstück nur aus einem Gebäude besteht (siehe § 195 BewG Rdn 3, 7). Entsprechendes gilt in sonstigen Fällen, in denen das Gebäude einem anderen als dem Eigen...mehr

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zfs 01/2023, Regress des Ka... / 1 Sachverhalt

Die Kl. nimmt den Bekl. nach einem Verkehrsunfall vom 11.10.2019 auf Schadensersatz wegen der Beschädigung eines bei ihr versicherten Mietfahrzeugs in Anspruch. Die T. GmbH war zum Unfallzeitpunkt Eigentümer des Fahrzeugs, für das bei der Kl. eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,– EUR bestand. Das Fahrzeug war vor dem Unfall von der Mutter ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Rohertrag ist das Entgelt, das für die Benutzung des bebauten Grundstücks nach den am Bewertungsstichtag geltenden vertraglichen Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen ist. Umlagen, die zur Deckung der Betriebskosten gezahlt werden, sind nicht anzusetzen. (2) Für Grundstücke oder Grundstücksteile,mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 160 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Gesetzestext (1) Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst (2) Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasstmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 79 Jahresrohmiete § 79 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Jahresrohmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Benutzung des Grundstücks auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben. Umlagen und alle sonstigen Leistungen des Mieters sind einzubeziehen. Zur Jahresrohmiete gehören auch Betriebskosten (z.B. Gebühren der Gemeinde), d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / f) Weiterleitungsverpflichtungen

Rz. 56 Bei Schenkungen unter Lebenden führen Weitergabeverpflichtungen, die erst bei Eintritt bestimmter aufschiebend bedingter Ereignisse (Tod des Beschenkten, grober Undank, sonstige Verfehlungen etc.) wirksam werden, regelmäßig[108] zur Annahme eines auflösend bedingten Erwerbs. Der von der Weiterleitungsverpflichtung Begünstigte erwirbt dementsprechend aufschiebend bedin...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Erklärungspflicht bei Gemeinschaften und Gesellschaften (Abs. 2)

Rz. 7 Durch Absatz 2 wird die Erklärungspflicht auf Gemeinschaften und Gesellschaften erweitert, wenn diesen der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist. Beim Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Sachen kommt in zeitlicher Hinsicht die Inanspruchnahme der Personengesellschaft frühestens in dem Moment in Betracht, in dem alle den Eigentumserwerb auslösenden Handlungen...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft). Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch. [2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurd...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 6 Das Wohnungs- und Teileigentum ist seit 2009 für erbschaftsteuerliche Zwecke jeweils eine eigene Grundstücksart. Bei der Einheitsbewertung richtete sich die Grundstücksart beim Wohnungs- und Teileigentum nach der Nutzung; in der Regel war z.B. eine Eigentumswohnung ein Einfamilienhaus. Seit 2009 kommt es für Erbschaftsteuerzwecke auf die Nutzung nicht an, maßgeblich is...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 25 Begünstigungsfähig ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG das inländische bzw. das EU-/EWR-ausländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Allerdings ist durch das ErbStG 2009 die früher[60] für die Abgrenzung maßgebliche Anknüpfung an die ertragsteuerrechtliche Zuordnung entfallen.[61] Maßgeblich ist daher ausschließlich die Definition nach dem Bewertungsgesetz.[62...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 125 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen § 125 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Einheitswerte, die für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1935 festgestellt worden sind, werden ab dem 1. Januar 1991 nicht mehr angewendet. (2) Anstelle der Einheitswerte für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden abweichend von § 19 Abs. 1 Ersatzwirtschaftswerte für das in Absatz 3 bezeichnete Vermögen er...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Nicht abzugsfähige Schulden und Lasten, Abs. 6

Rz. 62 Schulden und Lasten können nach § 10 Abs. 6 S. 1 ErbStG nicht in Abzug gebracht werden, sofern sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung nach diesem Gesetz unterliegen. Dazu zählen neben Vermögen, das wegen nur beschränkter Steuerpflicht in Deutschland nicht besteuert wird,[81] insbesondere Vermögensgegenstände, w...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Tatbestand

Rz. 10 Der Katalog des § 151 Abs. 1 S. 1 BewG ist abschließend. Insoweit der Vermögenswert dort nicht enthalten ist, hat die Erbschaftsteuerstelle in eigener Zuständigkeit den Wert zu ermitteln und als unselbstständige Besteuerungsgrundlage in die Besteuerung einfließen zu lassen (z.B. Wert von Kunstgegenständen, Wert der Hausratsgegenstände). Über den Wortlaut hinaus sind e...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Abs. 2

Rz. 39 § 12 Abs. 2 BewG regelt die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Diesbezüglich wird auf § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG verwiesen. Bei diesem handelt es sich jedoch nur um eine Verfahrensvorschrift, derzufolge der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht an einer Börse notiert sind (§ 11 Abs. 2 BewG), gesondert festzustellen ist (§ 179 AO). Der f...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Rechtsfolgen der Unterschreitung der Mindestlohnsumme

Rz. 164 Der Verschonungsabschlag gem. § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG (ggf. i.V.m. Abs. 10) wird zunächst ohne Rücksicht auf die Einhaltung des Lohnsummenkriteriums gewährt. Stellt sich jedoch nach Ende der Lohnsummenfrist (fünf bzw. sieben Jahre) heraus, dass die Mindestlohnsumme unterschritten wurde, vermindert sich der dem Steuerpflichtigen bereits gewährte Verschonungsabschlag ...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 2. Anspruch aus Zweckverfehlungskondiktion

Theoretisch können voreheliche Zuwendungen auch über die Zweckverfehlungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB ausgeglichen werden. Dies setzt aber die positive Feststellung einer entsprechenden Zweckvereinbarung im Sinne einer Willensübereinstimmung voraus bezogen auf den Fortbestand der (nicht)ehelichen Lebensgemeinschaft. Der andere Teil muss also die Zweckvorstell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsgrundlagen (Befugnisnorm), § 99 AO

a) Rechtliche Grundlagen für das Verständnis der Norm des § 99 AO Rz. 717 [Autor/Stand] Die Befugnis zum Betreten des Grundstückes (Wohn-/Geschäftsraum) des Stpfl. ergibt sich aus § 99 AO: § 99 AO Betreten von Grundstücken und Räumen (1) Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen si...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Sachliche Verfügungsbeschränkungen

Rz. 40 Sachliche Verfügungsbeschränkungen gelten für jeden Eigentümer des Wirtschaftsguts. Auch sie können sich aus dem Gesetz[41] oder einem Rechtsgeschäft ergeben. Rz. 41 Gesetzliche Verfügungsbeschränkungen bestehen im Recht der Personengesellschaften. Hier können die Gesellschafter unter Lebenden nicht über ihre Gesellschafterrechte verfügen (§ 717 S. 1 BGB, §§ 105 Abs. 3...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (7) Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Flächen

Rz. 244 Schließlich sind von der Verwaltungsvermögenseigenschaft solche Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten ausgenommen, die an Dritte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden, § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. f ErbStG. Insoweit geht es allerdings nicht um jeglichen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verpachteten G...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / II. § 1568b BGB – die Entwicklung der Vorschrift

Sedes materiae war ursprünglich § 8 Abs. 1 der Hausratsverordnung: "Hausrat, der beiden Ehegatten gemeinsam gehört, verteilt der Richter gerecht und zweckmäßig" gegen die Auferlegung einer Ausgleichszahlung bei Billigkeit i.d.R. in Höhe des Mehrwerts. Letzteres dann, wenn ein Ehegatte mehr erhielt als der andere (§ 8 Abs. 3 HausrVO, Sollvorschrift. Hausrat, der nach § 8 Haus...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 237 Bewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Gesetzestext (1) Bei der Ermittlung des Ertragswerts für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, Nutzungsarten und die Nebenbetriebe (§ 234 Absatz 1) mit ihrem jeweiligen Reinertrag nach den Absätzen 2 bis 8 zu bewerten. Mit dem Ansatz des jeweiligen Reinertrags sind auch dem Eigentümer des Grund und Bodens nicht gehör...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Freibeträge bei Schenkungsketten

Rz. 7 Durch so genannte Kettenschenkungen können im Endergebnis höhere Beträge steuerfrei erworben werden als bei einem direkten Erwerb.[16] Beispiel Schenkung von 400.000 EUR durch einen Elternteil an ein Kind und Weiterschenkung vom Kind an seinen Ehegatten. Bei Direktschenkung vom Elternteil an das Schwiegerkind blieben nur 20.000 EUR steuerfrei. Die so genannte Kettenschen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Schenkung bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 117 Durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft werden beide Ehegatten gemeinschaftlich Eigentümer des Gesamtgutes. Der Ehegatte, der weniger Vermögen in das Gesamtgut einbringt, wird daher durch die gemeinschaftliche Eigentümerstellung am Gesamtgut bereichert. Dies gilt unabhängig vom Grund für die Vereinbarung der Gütergemeinschaft;[248] auf einen Willen zur freigebigen Z...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / II. Tilgungsraten und Wohnvorteil

Der Vorteil des mietfreien Wohnens in einer eigenen Immobilie ist anerkannter Bestandteil des unterhaltsrechtlichen Einkommens. Er ist allerdings nicht uneingeschränkt für Zwecke des Unterhalts zu verwenden, sondern zu kürzen um die auf den Mieter nicht umlegbaren Nebenkosten sowie die im Rahmen der regelmäßig notwendigen Finanzierung anfallenden Zinslasten. Während die Berü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Inländisches Grundvermögen, Nr. 2

Rz. 6 Auch beim inländischen Grundvermögen bildet die geografische Belegenheit das entscheidende Abgrenzungskriterium. Zum Grundvermögen rechnen neben unbebauten und bebauten Grundstücken auch Erbbaurechte, Grundstücke im Zustand der Bebauung, Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie das Wohnungseigentum, das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht.[21...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 146 Bebaute Grundstücke § 146 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Grundstücke, auf die die in § 145 Abs. 1 genannten Merkmale nicht zutreffen, sind bebaute Grundstücke. (2) Der Wert eines bebauten Grundstücks ist das 12,5 fache der im Besteuerungszeitpunkt vereinbarten Jahresmiete, vermindert um die Wertminderung wegen des Alters des Gebäudes (Absatz 4). Jahresmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die N...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 121 BewG zählt enumerativ und abschließend diejenigen Gegenstände auf, die zum sog. Inlandsvermögen – insbesondere i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG – gehören. Eine konkrete Definition des Begriffs "Inlandsvermögen" enthält die Vorschrift allerdings nicht. Eine solche findet sich auch nicht im ErbStG. Vielmehr wird von beiden Gesetzen die Existenz von Inlandsvermögen vo...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (b) Erbschaftsteuer

Rz. 77 Geht der Gesellschaftsanteil im Wege einer einfachen Nachfolgeklausel mit dem Erbfall auf sämtliche Miterben über, handelt es sich um einen Erwerb durch Erbanfall, der gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftsteuer zu unterwerfen ist. Sämtlichen in die Gesellschaft nachfolgenden Erben stehen die Begünstigungen der §§ 13a, 13b, 19a ErbStG zu. Rz. 78 In denjenigen Fäll...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Steuerschuldner bei Familienstiftungen nach Abs. 1 S. 1 Hs. 3 und bei Stiftungen

Rz. 33 Das Vermögen einer Stiftung unterliegt der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren der Steuer (Ersatzerbschaftsteuer), siehe § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Steuerschuldner in den Fällen ist die Stiftung (§ 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 3 ErbStG). Die Gleichstellung von...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Abgrenzung

Rz. 44 Persönliche und sachliche Verfügungsbeschränkungen sind ausschließlich nach ihren Wirkungen abzugrenzen. Unerheblich ist, warum und auf welche Weise sie entstanden sind. Eine in der Wirkung sachliche Verfügungsbeschränkung ist nicht deshalb eine persönliche Verfügungsbeschränkung, weil sich der Eigentümer ihr aus persönlichen Gründen unterworfen hat. Typisches Beispie...mehr

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FoVo 03+04/2023, Gebühren b... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH: Es ist nur eine Gebühr angefallen Das LG nimmt zu Recht an, dass die Verfahrensgebühr nach Nr. 3311 Ziff. 1 VV RVG in Höhe von 0,4 für die Tätigkeit des Rechtsanwalts der Gläubigerin bei den nach § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO mit der Versteigerung zugleich beizutreibenden notwendigen Kosten nur einfach in Ansatz zu bringen ist. Allerdings mehrere Verfahren Dies folgt allerdings en...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Übliche Miete

Rz. 2 Grundsätzlich ist zur Ermittlung des Rohertrags von den tatsächlichen Nutzungsentgelten nach den vertraglichen Konditionen auszugehen. Ist dies im Einzelfall nicht möglich oder nicht zulässig, ist stattdessen die übliche Miete heranzuziehen. So ist z.B. bei Eigennutzung, Leerstand u. dgl. eine tatsächliche Miete nicht vorhanden. Nicht zulässig ist ein Ansatz der tatsäc...mehr