Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Präsenzversteigerung

Rz. 13 Es besteht eine Amtspflicht des Gerichtsvollziehers, dem Meistbietenden die zugeschlagene Sache zu den Versteigerungsbedingungen gegen – bedingungsfeindliche – Barzahlung (Abs. 2; § 95 Abs. 11 GVGA) abzuliefern. Vorangegangene Überweisung genügt allerdings (Thomas/Putzo, § 817 Rn. 11). Einen Scheck darf der Gerichtsvollzieher nur mit Zustimmung des Auftraggebers (Gläu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Ablieferung an Gläubiger (Abs. 1)

Rz. 3 § 815 ZPO befasst sich im unmittelbaren Anwendungsbereich der Vorschrift mit der Verwertung gepfändeten Geldes. Diese gestaltet sich insofern besonders einfach, als es genügt, dass der Gerichtsvollzieher das gepfändete Geld dem Gläubiger "abliefert" (§ 815 Abs. 1 ZPO). Hierbei handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Übertragungsakt, kraft dessen der Gläubiger –...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Durchführung der Austauschpfändung

Rz. 9 Mit dem Zulassungsbeschluss wird die bisher unpfändbare Sache gepfändet. Spätestens bei Wegnahme muss dem Schuldner das Ersatzstück übereignet oder der Geldbetrag überlassen werden. Rz. 10 Bei Überlassung des Ersatzstücks prüft der Gerichtsvollzieher, ob die Sache dem Inhalt des Beschlusses entspricht. Der Schuldner erwirbt das Eigentum an der Sache gem. §§ 929 BGB . Der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Wegnahme beim Schuldner (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 stellt im Wege der gesetzlichen Fiktion darauf ab, dass im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Wegnahme des dem Schuldner gehörenden Geldes durch den Gerichtsvollzieher als Zahlung des Schuldners gilt (zur freiwilligen Zahlung des Schuldfners vgl. Rz 9). Die Vorschrift regelt die Gefahrtragung und bewirkt, dass der Schuldner nach Wegnahme des Geldes durch den Ger...mehr

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Schenkungsteuer: Begünstigung von Betriebsvermögen – Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Leitsatz 1. Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG i.d.F. des Jahres 2007 setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und bei dem neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird. 2. Ist Gegenstand des Erwerbs eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, muss der Erwerber Mitunternehmer werden. 3. Der Eigentüme...mehr

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Abzug vergeblicher Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, sind als Nachlassregelungskosten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG abzugsfähig. § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG steht dem Abzug nicht entgegen. Normenkette § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1, Abs. 6 Satz 1, § 11 ErbStG Sachverhalt Der am 24.2.1999 versto...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.4.2 Nutzung nur durch die Betriebsstätte

Rz. 29 Der Betriebsstätte werden alle Wirtschaftsgüter zugeordnet, die nach ihrer Zweckbestimmung der Erreichung des Zwecks der Betriebsstätte dienen[1]. Entscheidend soll nach den Vorstellungen der Finanzverwaltung die jeweilige Nutzung sein (§ 5 Abs. 1 BsGaV); bei einer Nutzung durch mehrere, ist zu prüfen, bei welcher Stelle die Nutzung überwiegt. Eine Aufteilung des Wirt...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 2.7 Steuerliche Zuordnung

Gemäß § 39 Abs. 2 AO 1977 ist ein Wirtschaftsgut steuerlich seinem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen. Obwohl der Verkäufer zivilrechtlich erst einmal Eigentümer bleibt, gehört die Vorbehaltsware nach den tatsächlichen Verhältnissen wirtschaftlich zum Vermögen des Vorbehaltskäufers und ist, nachdem er den Besitz erlangt hat, von ihm als Betriebsvermögen zu aktivieren.[1]mehr

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Eigentumsvorbehalt / 2.5 Anwartschaftsrecht des Verkäufers

Nach der bedingten Übereignung liegt es allein in der Hand des Vorbehaltskäufers, durch die Kaufpreiszahlung den Eigentumsübergang herbeizu­führen. Der Käufer hat damit eine sichere Rechtsposition, die als Anwartschaftsrecht bezeichnet wird und eine Vorstufe zum Eigentum darstellt. Das Anwartschaftsrecht kann – abhängig vom Tilgungsstand – einen erheblichen Vermögenswert habe...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 2.4 Eigentumslage

Anders als bei der normalen Abwicklung eines Kaufvertrags verliert der Vorbehaltsverkäufer mit Übergabe der Ware an den Vorbehaltskäufer sein Eigentum noch nicht. Aus der Auslegungsregel des § 449 Abs. 1 BGB (bzw. aus der einseitigen Erklärung des Verkäufers) ergibt sich, dass die Übereignung an die aufschiebende Bedingung der Kaufpreiszahlung geknüpft ist (§§ 929 Satz 1, 15...mehr

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Eigentumsvorbehalt / Zusammenfassung

Begriff Der Eigentumsvorbehalt ist das wichtigste Kreditsicherungsmittel des Warenkreditgebers. Er sichert den Verkäufer beweglicher Sachen, der gegenüber dem Käufer mit der Lieferung des Kaufgegenstands in Vorleistung geht. In der Grundform des einfachen Eigentumsvorbehalts wird im Kaufvertrag vereinbart, dass die Vorbehaltsware bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreis...mehr

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Zugewinnausgleich / 2 Details

Die Vorschriften über den Zugewinnausgleich sollen für den Regelfall einer Zugewinngemeinschaftsehe ("gesetzlicher Güterstand") sicherstellen, dass die Ehepartner im Falle einer Scheidung an dem während der Ehe erworbenen Vermögen je zur Hälfte partizipieren. Die hälftige Teilung des Zugewinns basiert auf der Vermutung, dass beide Ehepartner zu dem in der Ehe erwirtschaftete...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 3.1 Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Die Vorbehaltsware sichert beim erweiterten Eigentumsvorbehalt nicht nur den Kaufpreiszahlungsanspruch, sondern auch andere Forderungen ab. Bedingung für den Eigentumsübergang auf den Käufer ist die Tilgung aller von der Vereinbarung erfassten Forderungen. Der erweiterte Eigentumsvorbehalt wird häufig im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen verwendet, und zwar auch in einer ...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 3.2.1 Verarbeitungsklausel

Die Verarbeitungsklausel besagt, dass die Verarbeitung der Ware für den Vorbehaltsverkäufer erfolgt. Die Klausel macht ihn zum Hersteller, sodass er Eigentümer der verarbeiteten Sache wird (vgl. § 950 BGB). Die Rechtsprechung akzeptiert das, obwohl sie davon ausgeht, dass § 950 BGB zwingendes Recht und die Herstellereigenschaft nicht frei vereinbar, sondern eine Frage der Ver...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 1.1 Überblick

Rz. 253 Die GmbH ist als juristische Person Eigentümerin des Unternehmens. Die Gesellschafter sind Eigentümer der Geschäftsanteile an der GmbH. Der dem jeweiligen Gesellschafter zustehende Geschäftsanteil stellt einen Bruchteil des Stammkapitals dar und bezeichnet zugleich seine Mitgliedschaft an der Gesellschaft sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Rz. 254 Die w...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 1 Lieferung durch körperliche Übergabe

Eine Lieferung liegt umsatzsteuerlich vor, wenn die Verfügungsmacht an einem Gegenstand einem Abnehmer verschafft wird.[1] Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist ein Vorgang tatsächlicher Natur, der i. d. R. mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübergang verbunden ist, aber nicht notwendigerweise verbunden sein muss. Der Abnehmer muss faktisch in der Lage sein, mit dem Ge...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 2.3 Recht zum Besitz des Verkäufers

Der Vorbehaltskäufer hat aus dem Kaufvertrag ein Recht zum Besitz der Vorbehaltsware. Damit ist der Herausgabeanspruch, den ein Eigentümer gemäß § 985 BGB an sich gegen den Besitzer seiner Sachen hat, blockiert (§ 986 BGB). Aus § 449 Abs. 2 BGB ergibt sich, dass der Käufer das Besitzrecht nur dann verliert, wenn der Verkäufer wirksam vom Vertrag zurücktritt. Der Verkäufer kan...mehr

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II Gründung - Muster / 2.3 Einbringungsvertrag

Einbringungsvertrag zwischen 1. der … GmbH – im Folgenden auch: “Gesellschaft” – 2. … 3. … – im Folgenden zusammen auch als "einbringende Gesellschafter" bezeichnet – unter Beteiligung von 4. … – im Folgenden auch als "Mitgesellschafter" bezeichnet – Vorbemerkung Die einbringenden Gesellschaftern sowie der Mitgesellschafter haben durch notarielle Urkunde des beurkundenden Notars vom ...mehr

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VI Das Kapital / 3.2 Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 1282 Beispiel Vereinfachte Kapitalherabsetzung: Muster VI, 4.2 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 58a ff. GmbHG) dient dem Ausgleich von Wertminderungen oder der Deckung sonstiger Verluste und kommt in Sanierungsfällen zum Einsatz. Häufig wird sie mit einer effektiven Kapitalerhöhung kombiniert ("Kapitalschnitt"): die Kapitalherabsetzung beseitigt – unter Beteiligun...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1.2 Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 1712 Unbeschränkt steuerpflichtig ist die GmbH, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland hat (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Anknüpfungspunkte der unbeschränkten Steuerpflicht sind demnach Geschäftsleitung oder Sitz im Inland. Es genügt somit, wenn eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist. Der Inlandsbegriff (Gebiet der Bundesrepublik Deutschland inkl. Fes...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 3.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Mit dem verlängerten Eigentumsvorbehalt verschafft sich der Vorbehaltsverkäufer Ersatzsicherheiten für den Fall, dass die Vorbehaltsware noch während der Tilgungsphase verarbeitet oder weiterveräußert wird. Denn der einfache (oder der erweiterte) Eigentumsvorbehalt schützt nur, solange die Vorbehaltsware unverändert beim Käufer bleibt. Das hat folgenden Hintergrund: Bei einer...mehr

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II Gründung - Muster / 2.1 Gründungsurkunde

Es sind erschienen: … (Anfang wie Muster zur Bargründung, 1.1) Auf das Stammkapital übernehmen: … , geb. am … , wohnhaft in … , … Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils … EUR mit den laufenden Nummern 1 – … die … GmbH … , … Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils … EUR mit den laufenden Nummern … – … … , geb. am … , wohnhaft in … , … Geschäftsanteile im Nennbetrag von j...mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 5 Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführungsmitglied

Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen … GmbH vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung im Folgenden: "Gesellschaft" und Herrn … im Folgenden: "Geschäftsführer" Präambel Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen si...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 2.6 Zivilprozessuale und insolvenzrechtliche Wirkungen

Die wichtigste Folge des Eigentumsvorbehalts ist, dass er dem Vorbehaltsverkäufer einen exklusiven Zugriff auf Vorbehaltsware bietet. Er kann deren Verwertung zugunsten anderer Gläubiger des Käufers verhindern. Konkret bedeutet das zweierlei: Vollstreckt ein anderer Gläubiger in den Kaufgegenstand, muss der Käufer den Vorbehaltsverkäufer darüber informieren. Der kann dann unt...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 1.2 Einseitiger Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer kann den Eigentumsvorbehalt auch einseitig durchsetzen. Das ist wichtig, wenn er die Aufnahme einer entsprechenden Vereinbarung in den Kaufvertrag vergessen hat oder die vertragliche Vereinbarung, wie im Fall kollidierender Geschäftsbedingungen, am fehlenden Einverständnis des Käufers scheitert. Um den Eigentumsvorbehalt einseitig zu begründen, muss der Verkäufe...mehr

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II Gründung - Muster / 2.2 Satzung

Anlage zur notariellen Urkunde vom … des Notars … Satzung der … GmbHmehr

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Eigentumsvorbehalt / 1.1 Vereinbarung

Der normale Weg zur Begründung eines Eigentumsvorbehalts ist eine spezielle Vereinbarung im Kaufvertrag. Eine mögliche Formulierung lautet: "Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung Eigentum des Verkäufers." Die Vereinbarung kann schriftlich, im Normalfall aber auch mündlich (nicht bei Teilzahlungsgeschäften zwischen Unt...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 4 Rückgängigmachung der Lieferung

Kommt der Abnehmer der Ware seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und muss er deshalb die Ware an den Unternehmer zurückgeben, wird die vorausgegangene Lieferung rückgängig gemacht.[1] Eine Rückgängigmachung ist umsatzsteuerlich anzunehmen, wenn der Liefernde oder der Lieferungsempfänger das der Hinlieferung zu Grunde liegende Umsatzgeschäft beseitigt oder sich auf dessen...mehr

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II Gründung - Muster / 2.4 Sachgründungsbericht

Die Unterzeichner als die alleinigen Gesellschafter der am … gegründeten … GmbH mit dem Satzungssitz in ("Gesellschaft") erstatten folgenden Sachgründungsbericht:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRIC 17 Sachdividenden an Eigentümer (Distributions of Non-cash Assets to Owners)

Schrifttum Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2011; Baumbach/Hueck (Hrsg.), GmbHG, 21. Aufl., München 2017; Driesch/Riese/Schlüter (Hrsg.), Beck’sches IFRS-Handbuch, 5. Aufl., München 2016; Dieter, Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung (common control) im Teilkonzernabschluss, PiR 2012, S. 167–173; ESMA, 22nd Extract from the E...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IFRIC 17 ist ausschließlich auf folgende Ausschüttungen an die Eigentümer eines Unternehmens, die in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner handeln, anzuwenden (IFRIC 17.3): Ausschüttungen von Sachwerten (zB selbsterstellte Produkte, Sachanlagen, Geschäftsbetriebe lt. Definition in IFRS 3 (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 3, Tz. 52ff.), eigene Gesell...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Bilanzierung der abzugebenden Vermögenswerte

Tz. 26 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Die Bilanzierung des auszukehrenden Vermögenswertes richtet sich nach den jeweils einschlägigen IFRS, insbesondere nach IFRS 9 "Finanzinstrumente", IAS 2 "Vorräte", IAS 16 "Sachanlagen" und IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien". Zu beachten ist, dass eine Sachausschüttung von langfristigen Vermögenswerten einer Veräußerung gleic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung

Tz. 1 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Unternehmen können neben oder statt Barmitteln auch Sachwerte an ihre Eigentümer auskehren. Sie können den Eigentümern auch ein Wahlrecht zwischen einem Barausgleich und Sachwerten einräumen. Der IASB hat mit IFRIC 17 einheitliche Leitlinien zur Bilanzierung von Sachausschüttungen für das ausschüttende Unternehmen entwickelt (IFRIC 17.1). Mit ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Abzugebende Vermögenswerte

Tz. 38 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Für die auszukehrenden Vermögenswerte sind die Angaben nach den jeweils einschlägigen IFRS zu machen, insbesondere die Angaben nach IFRS 5, IAS 2, IAS 16, IAS 40, IFRS 9/IFRS 7 sowie IFRS 13. Tz. 39 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Wenn eine Sachausschüttung nach dem Bilanzstichtag, jedoch vor der Freigabe des Abschlusses beschlossen wird, ist weder ...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / II. Rechtliche Würdigung

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. Die Klägerin kann, soweit sie ihre Leistungsverpflichtung aus der bei ihr gehaltenen Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt hat, von der Beklagten einen Innenausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Mehrfachversicherung verlangen (§ 78 Abs. 2 S. 1 VVG). Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei der Regelung in A.1.1.5 Abs. 4 AKB, ...mehr

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AGS 11/2019, Derselbe Strei... / 2 Aus den Gründen

Klage und Widerklage betreffen den nämlichen Gegenstand, sodass die Streitwerte nicht gem. § 45 Abs. 1 S. 1 GKG zu addieren sind, sondern allein der höhere Wert maßgeblich ist, § 45 Abs. 1 S. 3 GKG. Die Ansprüche aus Klage und Widerklage können – was Voraussetzung der Nämlichkeit des Gegenstandes ist – nicht in der Art nebeneinander bestehen, dass das Gericht u.U. beiden Antr...mehr

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zfs 11/2019, Reichweite der... / 1 Aus den Gründen:

"… Im Ergebnis zu Recht hat das LG einen Anspruch der Kl. auf die begehrte Feststellung der Einstandspflicht der Bekl. verneint. Infolgedessen stehen der Kl. auch keine Ansprüche auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten zu." Die Kl. hat keinen Anspruch auf Deckungsschutz aufgrund der zwischen den Parteien abgeschlossenen Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk fü...mehr

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ZErb 11/2019, Zur beschränk... / Aus den Gründen

II. Die Klage hat keinen Erfolg. 1. Die Klage ist zulässig. Sie wurde insbesondere fristgerecht erhoben. 2. Die Klage ist jedoch unbegründet. Das FA hat im Streitfall zu Recht eine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG angenommen und die Klägerin dadurch nicht in ihren Rechten verletzt (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). a) Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterlie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Typisierende Operationalisierungen der Chancen- und Risikoverteilung

Tz. 6 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Praxis-Beispiel Beispiel 1 – Eigentumsübertragung (IAS 17.10(a)): Leasingvereinbarungen oder Nebenabreden zu Leasingverträgen, die am Ende der Laufzeit eine definitive Übertragung des juristischen Eigentums auf den Leasingnehmer vorsahen, waren grundsätzlich als Finance-Leasingverhältnis zu interpretieren. So wurde unterstellt, dass in einem so...mehr

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ZErb 11/2019, Beweislast fü... / Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist – soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von 82.241,90 EUR wegen der Vereinnahmung des Guthabens auf dem Girokonto der Erblasserin, der Lebensversicherung und aus dem Wertpapierdepot richtet – unzulässig und im Übrigen unbegründet. A. Die Berufung ist hinsichtlich der Verteidigung der Beklagten gegen die Ansprüche...mehr

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AGS 11/2019, Derselbe Strei... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrte die Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs, der Beklagte beantragte widerklagend die Herausgabe der Fahrzeugpapiere sowie der Fahrzeugschlüssel. Beide Parteien nahmen für sich das Eigentum am Fahrzeug und an den Papieren in Anspruch. Vor dem LG haben sich die Parteien verglichen. Das LG hat den Streitwert von Klage und Widerklage jeweils mit 51.0...mehr

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zfs 11/2019, Entziehung der... / Sachverhalt

Der 1996 geborene Antragsteller wendet sich gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung seiner Fahrerlaubnis (u.a. der Klasse B). Am 15.8.2018 gegen 22:40 Uhr wurde er im Rahmen einer Verkehrskontrolle als Fahrer eines Pkw überprüft. Die Analyse einer am selben Tage um 23:50 Uhr entnommenen Blutprobe ergab einen THC-Wert von 2,0 ng/ml und einen THC-Carbonsäure-Wert v...mehr

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AGS 11/2019, Keine Einigung... / 1 Sachverhalt

Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung, die im Eigentum der Kläger steht. Mit Schriftsatz vom 28.9.2017 haben die Kläger das Mietverhältnis mit den Beklagten über die von ihnen bewohnte Wohnung ordentlich zum 31.10.2018 gekündigt. Im folgenden Schriftverkehr haben die Beklagten der Kündigung mit der Begründung widersprochen, dass vergleichbarer Wohnraum in der Gemeinde, der...mehr

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ZErb 11/2019, Zur Steuerbef... / Aus den Gründen

II. 12 Die Revision führt aus verfahrensrechtlichen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung, weil sich während des Revisionsverfahrens der Verfahrensgegenstand, über dessen Rechtmäßigkeit das FG zu entscheiden hatte, geändert hat (§ 127 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). An die Stelle des im Klageverfahren angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids vom 17. September 2015, übe...mehr

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Fernwärmeversorgung kann der erweiterten Gewerbeertragskürzung entgegenstehen.

Leitsatz Versorgt ein grundstücksverwaltendes Unternehmen nicht nur eigene, sondern auch ein fremdes Grundstück mit Fernwärme, schließt dies die erweiterte Gewerbeertragskürzung aus. Sachverhalt Eine GmbH ist Eigentümerin von zwei Grundstücken. Die Grundstücke werden durch eine von der GmbH betriebene Fernwärmestation mit Heizwärme und Warmwasser versorgt. Eine zusätzliche Ve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wirtschaftliches Eigentum

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Übt ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen (§ 39 Abs 2 Nr 1 Satz 1 AO). Die Re...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Vorrang der Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG kann der Stpfl nur beanspruchen, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um BA/WK handelt (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). § 35a EStG kommt deshalb zB nicht in Betracht für die Reinigung der (Zweit-)Wohnung bei einer > Doppelte Haushaltsführung . Dies gilt sowohl bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Begründung und Beibehaltung eines Wohnsitzes

Rz. 4 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Einen Wohnsitz (von ggf mehreren; > Rz 2) hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO; vgl AEAO zu § 8). Gemeint ist damit der geografische Ort (Kommune). Im Regelfall ist die "Wohnung" iSv § 8 AO ein den persönlichen und wirtschaftlichen V...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hausverwalter

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Hausverwalter sind im Gegensatz zu Hausmeistern und Hauswarten idR selbständig. Wesentlich für die selbständige Tätigkeit ist, dass sie in ihrem Kernbereich auf der eigenen persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers beruht (vgl BFH 175, 284 = BStBl 1994 II, 936). Der Hausverwalter ist gewerblich tätig und erzielt Einkünfte aus § 15 EStG, wenn...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Immobilienspargesellschaft

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zum Erwerb von Miteigentum im Rahmen der Vermögensbildung können vwL im Rahmen von § 2 Abs 1 Nr 5 VermBG (> Anh 5.1) nicht eingesetzt werden, da der ArbN bei solchen Unternehmen kein unmittelbares Eigentum an den Grundstücken erwirbt (BFH 122, 286 = BStBl 1977 II, 633). > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 101 ff.mehr