Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 6.2 Bedenkenhinweise in der Wohnungseigentümerversammlung

Nicht selten werden Verwalter von Wohnungseigentümern aufgefordert, auch rechtswidrige Beschlüsse zu verkünden. Um ihre Wiederbestellung nicht als "Querkopf" zu gefährden, kommen sie entsprechenden Ansinnen auch nach. Verkündet der Verwalter rechtswidrige Beschlüsse, geht er zwar seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr das Risiko einer Verfahrenskostenbelastung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.4.2 Haftung gegenüber den Wohnungseigentümern

Bis zum Inkrafttreten des WEMoG wurde der Verwaltervertrag als ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, nämlich der Wohnungseigentümer, angesehen.[1] Der Verwalter haftete also auch gegenüber den Wohnungseigentümern. Da die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums seit Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern gemäß § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.2 Angaben "ins Blaue hinein"

Stellt der Verwalter in der Eigentümerversammlung ohne ausreichende Überprüfung unrichtige Tatsachenbehauptungen auf, haftet er auf Schadensersatz, wenn aufgrund der unrichtigen Darstellung ein für die Eigentümer nachteiliger Beschluss gefasst wird.[1] Praxis-Beispiel Angebliches Nutzerfehlverhalten Der Verwalter schätzt die im Bereich einer Wohnung vorhandenen Feuchtigkeitssc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.11 Feuchtigkeitsschäden

Lehnt es der Verwalter bei Feuchtigkeitseintritt mit Schimmelbildung und Silberfischbefall im Sondereigentum ab, der Ursache nachzugehen, weil er falsches Lüftungsverhalten für ursächlich hält, hierfür ein Mangel am Gemeinschaftseigentum aber nicht von vornherein auszuschließen ist, handelt er pflichtwidrig. Stellt sich jedenfalls später heraus, dass Ursache ein Mangel im Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.23 Unterlageneinsicht

Verweigert der Verwalter Wohnungseigentümern Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und ist der Eigentümer deshalb gezwungen, den Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der Jahresabrechnung anzufechten, hat die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Regressanspruch gegen den Verwalter bezüglich der ihr auferlegten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.7 Anspruch auf Abtretung von Ersatzansprüchen

Wird der Verwalter von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Haftung genommen, kann die Bestimmung des § 255 BGB für den Verwalter bedeutsam werden. Unmittelbar regelt die Bestimmung den Anspruch auf Abtretung des Ersatzanspruchs des Eigentümers gegen einen Dritten für den Verlust einer Sache oder eines Rechts. Entsprechende Anwendung findet die Regelung jedoch insbeson...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnung Die Abmahnungsbefugnis gegenüber dem Verwalter steht nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Bei dilatorischem Verhalten des Verwalters können allenfalls dem Verband – als Vertragspartner des Verwalters – Ersatzansprüche zustehen.[1] Anspruchsverzicht Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.8.1 Grundsätze

Eine Kardinalspflicht des Verwalters ist die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer.[1] Diese Pflicht besteht gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt. Die Wohnungseigentümer selbst haben hingegen keinen Anspruch auf Beschlussdurchführung gegen den Verwalter, wenn dieser un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 2.2 Gesellschafter

Vielmehr kann sich die Problematik des richtigen Ansatzes von Betriebsvermögen nur bei einem Gesellschafter stellen, der Einkünfte i. S. d. §§ 13 - 18 EStG erzielt bzw. welcher kraft Rechtsform nur gewerbliche Einkünfte haben kann. Bei ihm rechnet auch die Beteiligung an einer Zebragesellschaft zu seinem Betriebsvermögen. Hierbei ist zunächst zu differenzieren nach: Handelsrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.20 Rechtsauskünfte

Ungeachtet der Frage, ob der Verwalter im Einzelfall ggf. gegen die Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes verstößt, wenn er einzelnen Wohnungseigentümern einen Rechtsrat erteilt, haftet er jedenfalls für die Folgen einer falschen Rechtsauskunft.[1] Praxis-Beispiel Offener Kamin im Dachgeschoss mit Schornstein Der Dachgeschosseigentümer beabsichtigte den Einbau eines o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.4.1 Haftung gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Da das Vertragsverhältnis zwischen Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, haftet der Verwalter bei Vertragspflichtverletzungen in 1. Linie gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Verursacht der Verwalter Schäden am Gemeinschaftsvermögen, stehen entsprechende Ersatzansprüche allein der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Verursacht der Verwalter Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.6 Bauüberwachung

Hat die Eigentümergemeinschaft mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters, Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen. Bei der Bewirkung von Zahlungen ist er verpflichtet, wie ein Bauherr im Interesse der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommanditgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Der Zweck einer Kommanditgesellschaft (KG) ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet. Die KG ist damit eine Personenhandelsgesellschaft. Prägend für die KG ist die zweigeteilte Haftung der Gesellschafter: Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist hingegen nur in beschränktem Umfang. In rechtlicher Hinsicht ist eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 4 "Störer"-Haftung

Der Verwalter kann auch als öffentlich-rechtlicher Störer in Betracht kommen. Grundsätzlich kann der Verwalter lediglich hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums in Anspruch genommen werden. Sind allein das Sondereigentum und/oder das Privateigentum an den darin befindlichen Gegenständen betroffen, kann der Verwalter nicht als Störer in Anspruch genommen werden. Auf dieses er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Dem Eigentümer oder Inhaber nahestehende Person

[4] Soweit eine dem Eigentümer oder dem Inhaber des immateriellen Werts nahestehende Person ... Rz. 2707.1 [Autor/Stand] Nahestehende Person. Ausgehend von dem in Schritt 1 identifizierten Eigentümer oder Inhaber des immateriellen Werts (Rz. 2702), ist zu prüfen, inwieweit Personen, die dem Eigentümer oder Inhaber i.S.d. § 1 Abs. 2 (s. Rz 501 ff.) nahestehen, DEMPE-bezogene ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.4 Ausgangspunkt: Eigentum oder Inhaberschaft (§ 1 Abs. 3c S. 3 AStG)

Rz. 230 Eigentum oder Inhaberschaft: Die Bestimmung, wer das Eigentum oder die Inhaberschaft über einen immateriellen Wert und daraus abgeleitete Rechte innehat, bildet die Grundlage dafür, welchem der am Geschäft beteiligten Unternehmen die Erträge aus jeglicher Art der Nutzung dieses Wertes grds. zustehen und zufließen. Der (zivilrechtliche) Eigentümer oder Inhaber eines im...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Übertragung oder Überlassung zur Nutzung Die Übertragung oder Überlassung zur Nutzung ... aa) Vorbemerkungen Rz. 2606 [Autor/Stand] Abgrenzung der Übertragung von der Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter. Die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, also die endgültige Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, ist von der zeitlich begrenzten Nutzungsüberlassung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Auswirkungen von Veränderungen bei der Ausübung der DEMPE-Funktionen

Rz. 2719 [Autor/Stand] DEMPE-bezogene Implikationen organisatorischer Veränderungen. In der Praxis sind häufig organisatorische Veränderungen in Bezug auf immaterielle Werte zu beobachten, ohne dass sich das zivilrechtliche Eigentum an diesen immateriellen Werten ändern muss. Dies kann z.B. die Implementierung einer konzerneinheitlichen Leitungsfunktion sein, die die Entwick...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Einzelschritte der DEMPE-Analyse

... sind diese Funktionen vom Eigentümer oder Inhaber der nahestehenden Person angemessen zu vergüten. Rz. 2713 [Autor/Stand] Einzelschritte zur Durchführung der DEMPE-Analyse. Konkrete Hinweise zur Durchführung der DEMPE-Analyse enthalten weder § 1 Abs. 3c noch die VWG VP 2023. Die OECD-Leitlinien sehen zur wertschöpfungsorientierten Einkünftezuordnung einen mehrstufigen Ana...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.10 Zeitpunkt der Veräußerung

Tz. 35 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt gemeinhin den zeitlichen Moment der Entstehung der Eink aus einem VG und damit die Zuordnung der Eink zu einem bestimmten VZ/EZ oder Feststellungszeitraum sowie den Stichtag der Bewertung der Ermittlungsgrundlagen für den VG. Diese Aspekte spielen bei § 22 Abs 1 UmwStG keine Rolle, da die stliche Beurtei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / IV. Wirtschaftliche Betrachtungsweise (Satz 3)

[3] Die Feststellung des Eigentums oder der Inhaberschaft an einem immateriellen Wert, einschließlich aus einem solchen abgeleiteter Rechte, ist Ausgangspunkt für die Bestimmung, welchem an dem Geschäftsvorfall beteiligten Unternehmen der Ertrag zusteht, der sich aus jedweder Art der Verwertung dieses immateriellen Werts ergibt. Rz. 2701 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Betrach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Öffentliche Versteigerung

§ 182 Ort, Zeit und Bekanntmachung der Versteigerung (1) Die Versteigerung erfolgt an dem Ort, an dem das Pfand aufbewahrt wird oder an einem anderen geeigneten Ort (§ 1236 BGB). Die Bestimmung des Ortes ist Sache des Auftraggebers. Zeit und Ort der Versteigerung werden unter allgemeiner Bezeichnung des Pfandes öffentlich bekanntgemacht. Bei der Wahl der Art der Bekanntmachun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der (leihweisen) Geräteüberlassung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 4. Zustellung von Urkunden vor Beginn der Zwangsvollstreckung

§ 44 Allgemeines (1) Vor Beginn der Zwangsvollstreckung prüft der Gerichtsvollzieher, ob dem Schuldner sämtliche Urkunden zugestellt sind, welche die rechtliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung bilden. Nötigenfalls stellt der Gerichtsvollzieher diese Urkunden selbst zu. (2) Die Zustellung auf Betreiben des Gläubigers ist entbehrlich, soweit die Urkunden zulässigerweise sc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.4.1 § 39 AO

Rz. 12 Die Anwendung des § 15 AStG setzt die Zurechnung der entsprechenden Wirtschaftsgüter bei der ausländischen Stiftung voraus, andernfalls erzielte eine andere Person, nämlich der wirtschaftliche Eigentümer, die entsprechenden Einkünfte. Im Rahmen des Übertragungsvertrages erfolgt die zivilrechtliche Übertragung des Stiftungsvermögens an die ausländische Stiftung. Zwar e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Vorbemerkungen

Rz. 2601 [Autor/Stand] DEMPE-Konzept der OECD als wesentlicher Inhalt. § 1 Abs. 3c setzt im Wesentlichen das DEMPE-Konzept der OECD im deutschen Steuerrecht um. Die Bedeutung des § 1 für verrechnungspreisbezogene Sachverhalte steigt damit weiter. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich asymmetrischen Rechtsfolge einer Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 1, die lediglich Korrekturen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Bewertung eines immateriellen Werts im Rahmen der Übertragung

Rz. 2672 [Autor/Stand] Besonderheiten bei Übertragung statt Überlassung immaterieller Werte. In den vorstehenden Abschnitten wurde erörtert, wie eine angemessene Lizenzgebühr bei Überlassung eines immateriellen Werts ermittelt werden kann. Wird nun ein immaterieller Wert nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern übertragen (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, vgl. Rz. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / 5. Ablauf der Versteigerung

Rz. 278 Gepfändete und verwertbare Sachen können durch öffentliche Versteigerung vor Ort verwertet werden, § 814 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Öffentlich bedeutet, dass während der Dauer der Versteigerung jedermann Zutritt zu gewähren ist, soweit dies unter Berücksichtigung der Raumverhältnisse unter Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung möglich ist.[390] Rz. 279 Kursorischer Überbl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Übergang von Wirtschaftsgütern oder sonstigen Vorteilen

... einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mitüberlassenen Wirtschaftsgüter oder sonstigen Vorteile ... Rz. 1167 [Autor/Stand] Übergang von Wirtschaftsgütern oder sonstigen Vorteilen als konstitutive Voraussetzung der Funktionsverlagerung. Eine Funktionsverlagerung setzt voraus, dass mit der Funktion auf das ausländische verbundene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.7.1 Unmittelbare und mittelbare Beteiligung am Nennkapital

Rz. 327 § 7 Abs. 1 S. 1 statuiert, dass die steuerpflichtige Hinzurechnung der Zwischeneinkünfte "bei dem unbeschränkt Stpfl. entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung am Nennkapital" erfolgt. Im Vergleich zur Vorgängerregelung erfasst § 7 Abs. 1 S. 1 AStG nunmehr auch die direkte Zurechnung von Zwischeneinkünften aus mittelbaren Beteiligungen. Die Erfassu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / 2. Geld

Rz. 266 Gepfändetes Geld ist nach Abzug der Kosten der Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher dem Gläubiger abzuliefern, § 815 Abs. 1 ZPO. Geld sind gültige deutsche Zahlungsmittel; ferner solche gültigen deutschen Wertzeichen, die vom Gerichtsvollzieher ohne gerichtliche Anordnung in Geld umgewechselt werden können, wie etwa Briefmarken, Stempel-, Kosten- oder Versicher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Grundsätzliches

Rz. 2703 [Autor/Stand] Anknüpfung der Gewinnberechtigung an die DEMPE-Funktionen und -Risiken. § 1 Abs. 3c Satz 4 setzt das DEMPE-Konzept der OECD (Rz. 2704) in deutsches Steuerrecht um. Die Vorschrift nennt zunächst die sog. DEMPE-Funktionen (Entwicklung/Erschaffung, Verbesserung, Erhalt, Schutz und Verwertung) und stellt fest, dass diese – soweit nicht vom Eigentümer ausge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / IV. Behandlung des Erlöses und der nicht versteigerten Gegenstände

§ 186 (1) Der Gerichtsvollzieher führt den Erlös der Versteigerung oder des freihändigen Verkaufs nach Abzug der Gerichtsvollzieherkosten unverzüglich an den Auftraggeber ab. Dies gilt auch dann, wenn der Erlös den Betrag der Forderung und der Kosten übersteigt, es sei denn, dass der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragt hat, den Überschuss an den Eigentümer des Pfandes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 1. Pfändung

a) Gegenstand der Pfändung, Gewahrsam § 70 Allgemeines (§§ 808, 809 ZPO; Artikel 13 GG) (1) Der Pfändung unterliegen diejenigen beweglichen Sachen des Schuldners, die sich in seinem Gewahrsam befinden. Gewahrsam kann der Schuldner unter Umständen auch an Sachen haben, die sich in den Räumen eines Dritten befinden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Untermieter eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / K. Protokollanalyse

Rz. 200 Das Pfändungsprotokoll (§ 762 ZPO und §§ 63, 86 GVGA) muss zunächst enthalten, ob der Gerichtsvollzieher den Schuldner persönlich oder eine zur Familie des Schuldners gehörige oder beim Schuldner beschäftigte erwachsene Person angetroffen hat. Weiterhin anzugeben sind die Ergebnisse der Befragung nach § 806a ZPO. Rz. 201 Nach § 802b ZPO soll der Gerichtsvollzieher in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 7 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beschlagnahme [Rdn 109]

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 8. Aufgabe der Selbstnutzung der eigenen Wohnung

Rz. 284 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Auflösung des Wohnförderkontos und Besteuerung des Auflösungsbetrags erfolgt, wenn der Zulageberechtigte die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend oder das Eigentum an der geförderten Wohnung vollständig aufgibt. Bei anteiliger Aufgabe des Eigentums erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos und die Besteuerung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Allgemeines

§ 181 (1) Aus einem Pfand, das aus beweglichen Sachen oder Inhaberpapieren (§§ 1293, 1296 BGB) besteht, kann sich der Pfandgläubiger ohne gerichtliches Verfahren nach den §§ 1228 bis 1248 BGB im Wege des Pfandverkaufs befriedigen; es macht keinen Unterschied, ob das Pfandrecht durch Rechtsgeschäft bestellt oder kraft Gesetzes entstanden war (§ 1257 BGB). „Ein gesetzliches Pfan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übertragung

Rn. 1463 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Tatbestandlich erfordert § 6 Abs 3 EStG die "Übertragung". Der de lege nicht definierte Begriff kann in diesem Zusammenhang nur dahin ausgelegt werden, dass es sich um einen wirtschaftlich einheitlichen Vorgang handeln muss, der den ganzen geschäftlichen Organismus umfasst – insoweit vergleichbar einer entgeltlichen Betriebsveräußerung (s ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 1 im Überblick

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 als zentrale Korrekturnorm. § 1 bildet den ersten Teil des AStG. Die Vorschrift steht selbständig neben dem zweiten bis siebten Teil des AStG. Sie hat zu diesen Teilen keinen unmittelbaren Bezug, wenn man davon absieht, dass sich die Frage nach ihrer Anwendung auch innerhalb der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und innerhalb der Hinzurechnungsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Eigentumsvorbehalt

Rz. 309 In der Praxis stellt der Gläubiger eines unter Eigentumsvorbehalt verkauften Gegenstands häufig den Antrag auf Zuweisung an sich selbst. Ist der Schuldner mit der vereinbarten Ratenzahlung in Rückstand geraten, erwirkt der Gläubiger wegen der Restforderung einen vollstreckbaren Titel. Aufgrund dieses Titels pfändet der Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner den unter E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Prüfungskompe... / 1 Gründe

I. Als Eigentümer des im Beschlusskopf bezeichneten Grundstücks ist im Grundbuch der am 15.9.1960 geborene Beteiligte zu 1) eingetragen. Mit Vertrag vom 10.5.2023 (UVZ-Nr. 759/2023 des verfahrensbevollmächtigten Notars, Bl. 10 ff. in Grundakte Bl. 5699) übertrug der Beteiligte zu 1) den Grundbesitz an die Beteiligte zu 2), seine Tochter, wobei als Gegenleistung ein Ausgleichsb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 249 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzielle Eingliederung bedeutet nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG, dass der OT an der OG in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der OG zusteht. Hiernach ist zunächst Voraussetzung, dass der OT an der OG beteiligt ist. Die Stimmrechte müssen dem OT selbst zuzurechnen sein; die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / V. Pfandverkauf in besonderen Fällen

§ 187 (1) Die Vorschriften über den Pfandverkauf finden auch Anwendung auf eine Versteigerung,mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 85 Gem. § 5 Abs. 2 haftet das Vermögen, das den nach Abs. 1 einer Person zuzurechnenden Einkünften zugrunde liegt, für die von dieser Person für diese Einkünfte geschuldeten Steuern. Hintergrund der Norm ist das Auseinanderfallen des Steuerschuldners und Einkünftezurechnungssubjekts in Gestalt der Person i. S. d. § 2 AStG und dem zivilrechtlichen Eigentümer des Vermögens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Zuordnung von Vermögenswerten, Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Chancen und Risiken (Abs. 2)

Rz. 3514 [Autor/Stand] Zuordnung des Versicherungsvertrags als Ausgangsbasis für die Gewinnaufteilung. Durch die Übernahme des Versicherungsrisikos und den Abschluss eines Versicherungsvertrags ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, versicherungstechnische Rückstellungen zu bilden. Diese richten sich im Inland nach §§ 341e bis 341h HGB. Die Rückstellungen umfassen Rü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.5 DEMPE-Funktionen (§ 1 Abs. 3c S. 4 AStG)

Rz. 233 DEMPE-Konzept: Nach Satz 3 bildet das (zivilrechtliche oder wirtschaftliche) Eigentum oder die Inhaberschaft an einem immateriellen Wert zunächst nur den Ausgangspunkt zur Bestimmung, welchem Beteiligten die Erträge aus dessen Verwertung zustehen. Weiterhin ist i. S. einer funktionsorientierten Vergütung zu prüfen, welche wertschöpfenden Funktionen in Bezug auf den im...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5.1 Entzug der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht

Rz. 70 Der erste Teil der Entlastungsvoraussetzung, nämlich der Entzug der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht ist der BFH-Rechtsprechung[1] zum Schenkungsteuerrecht entnommen. Der Grundgedanke besteht in dem Wesen der freien Zuwendung, nämlich über das Wirtschaftsgut "tatsächlich und frei verfügen" zu können. Der Entscheidung des BFH lag ein Sachverhalt zugrunde, ...mehr