Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 960 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Für die Frage, ob eine Betriebsaufgabe vorliegt, ist entscheidend auf die wesentlichen Grundlagen des Betriebs abzustellen (BFH v 26.05.1993, X R 101/90, BStBl II 1993, 710). Schon aus praktischen, aber auch aus systematischen Gründen kann die Annahme einer Betriebsaufgabe nicht davon abhängig gemacht werden, dass ausnahmslos sämtliches BV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung des Aufgabegewinns vom laufenden Gewinn

Rn. 1207 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ebenso wie bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind auch beim begünstigten Aufgabegewinn diejenigen Realisierungsvorgänge auszuschließen, die zum nicht begünstigten laufenden Gewinn zählen. Daher sind nicht alle Gewinne aus der Veräußerung von WG im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe Teil des Aufgabegewinns. Ausgenommen sind Gew...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1447 BGB – Aufhebungsklage des nicht verwaltenden Ehegatten.

Gesetzestext Der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht verwaltet, kann auf Aufhebung der Gütergemeinschaft klagen,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig. (2) Unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die näheren vor den entfernteren. (3) 1Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. 3Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Verpf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2211 BGB – Verfügungsbeschränkung des Erben.

Gesetzestext (1) Über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand kann der Erbe nicht verfügen. (2) Die Vorschriften zu Gunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung. Rn 1 § 2211 ist die zentrale Vorschrift für die Konstituierung des Nachlasses unter Testamentsvollstreckung als So...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Übergang von Gesellschaftsanteilen bei Umwandlung von Gesellschaften

Rz. 578 [Autor/Stand] Bei der Umwandlung von Gesellschaften geht das Vermögen einer Anteile haltenden Gesellschaft kraft Gesetzes auf die übernehmende Gesellschaft über (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Im maßgebenden Zeitpunkt der registerlichen Eintragung des Rechtsträgerwechsels (§ 20 Abs. 1 vor Nr. 1 UmwG) erlischt zugleich die übertragende Gesellschaft (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1145 BGB – Teilweise Befriedigung.

Gesetzestext (1) 1Befriedigt der Eigentümer den Gläubiger nur teilweise, so kann er die Aushändigung des Hypothekenbriefs nicht verlangen. 2Der Gläubiger ist verpflichtet, die teilweise Befriedigung auf dem Brief zu vermerken und den Brief zum Zwecke der Berichtigung des Grundbuchs oder der Löschung dem Grundbuchamt oder zum Zwecke der Herstellung eines Teilhypothekenbriefs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist die Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so geht das Pfandrecht dem Recht vor, es sei denn, dass der Pfandgläubiger zurzeit des Erwerbs des Pfandrechts in Ansehung des Rechts nicht in gutem Glauben ist. 2Die Vorschriften des § 932 Abs. 1 Satz 2, des § 935 und des § 936 Abs. 3 finden entsprechende Anwendung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hermstädt, Die Vergünstigung des § 34 Abs 2 Nr 1 EStG bei Ablösung der Kaufpreisrente, FR 1976, 289; Tiedtke, Die Veräußerung eines Teilbetriebes iSd §§ 16 Abs 1 Nr 1 u 34 Abs 2 Nr 1 EStG, DStR 1979, 543; Tiedtke, Die Tankstelle als Teilbetrieb, FR 1981, 445; Bolk, Ertragsteuerliche Probleme bei Erbfolge u Erbauseinandersetzung, wenn zum Nachlass ein Mitunternehmeranteil gehört...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht). (2) 1Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft. 2Die Fehlerhaftigkeit muss der Nachfolger im Besitz gegen sich gelten lassen, wenn er Erbe des Besitzers ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Erbschaftsteuergesetz

Rn. 26 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der ESt einerseits und der ErbSt andererseits liegen nach der Auffassung des Gesetzgebers zwei verschiedene Besteuerungsgründe zugrunde: Die ESt soll dem durch den StPfl erwirtschafteten Zuwachs an steuerlicher Leistungsfähigkeit Rechnung tragen, während die ErbSt die unentgeltliche Vermögensübertragung steuerlich erfassen soll (BFH v 22.10.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang der Anrechnung.

Rn 16 Auch ersparte Kosten für Fahrten, Berufskleidung etc sind anzurechnen (anders § 11 KSchG; str; vgl MüKo/Henssler § 615 Rz 72). Rn 17 Anzurechnen ist anderweitiger Erwerb, bei böswilligem Unterlassen aufgrund hypothetischer Berechnung (BAG NZA 17, 988 [BAG 22.03.2017 - 5 AZR 337/16]), also die Einkünfte, für deren (mögliche) Erzielung der Wegfall der Dienstleistung kausa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Weitere Hinweise.

Rn 14 Für den Pflichtteilsanspruch ist das allg Zivilgericht, für den Zugewinnausgleich das FamG zuständig (BGH NJW 83, 388, 389 [BGH 18.11.1982 - IX ZR 91/81]). Der Pflichtteilsanspruch verjährt nunmehr nach den allgemeinen Vorschriften (§ 2317 Rn 11–20). Die Klage auf Zahlung des großen Pflichtteils hemmt nicht die Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 1371...mehr

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ZErb 06/2023, Die Familieng... / I. Problemstellung

Im Bereich der Vermögensnachfolge stehen verschieden Rechtsformen für eine Bündelung von Familieninteressen für verschiedene Motive und Zwecke zur Verfügung.[1] Welche davon am geeignetsten ist, hängt weitestgehend von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Diese gesellschaftsrechtlichen Instrumente sollen dazu dienen, Familienvermögen in einer Einheit zu bündeln un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einigung.

Rn 3 Die Einigung ist wie bei § 1205 ein abstrakter dinglicher Vertrag, in dem dem Gläubiger ein dingliches Verwertungsrecht an einem vom Verpfänder gestellten zumindest bestimmbaren Recht zur Sicherung einer zumindest bestimmbaren gegenwärtigen oder künftigen Forderung (RGZ 78, 26, 27 f; 136, 422, 425; Karlsr WM 00, 521; Dresd WM 01, 803, 804) bestellt wird. Die irrtümliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 12. Sonstige vermögensrechtliche Beziehung.

Rn 42 Ansprüche oder Verpflichtungen aus Schuldverhältnissen des Erblassers sind grds vererblich und gehen auf den Nachlass über. Zu nennen sind neben den Haupt- und Nebenpflichten auch die vorvertraglichen Pflichten (Oldbg VersR 98, 220), sowie Anwartschaftsrechte und Rechtsbeziehungen, die noch im Werden begriffen sind (BGH NJW 91, 2558 [BGH 07.06.1991 - V ZR 214/89]). Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätzliches.

Rn 10 Die freie Entscheidung von Verein und Mitglied über Ein- und Austritt bzw Aufnahme gehört zu den Grundprinzipien des Vereinsrechts und ist Voraussetzung funktionierenden Wettbewerbs im Vereinswesen. Selbst wenn der Bewerber um die Mitgliedschaft alle satzungsgemäßen Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllt, besteht kein Aufnahmezwang, wenn sich der Verein nicht satzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwachsung (S 2).

Rn 3 Die übrigen Berechtigten können anstelle des nicht Interessierten den Erwerb im Ganzen durchführen. Wann ein ›nicht ausüben‹ des Rechts anzunehmen ist, richtet sich nach den Vereinbarungen im Innenverhältnis; im Zw muss jedem Wiederkaufsberechtigten eine Frist zur Ausübung gesetzt werden (BRHP/Faust Rz 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verdinglichte SNRe.

a) Allgemeines. Rn 24 Ein verdinglichtes SNR wird nach hM durch einen Vertrag zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden WEigtümer übertragen (München ZMR 16, 896). Die WEigtümer müssen sich nach hM analog §§ 877, 873 BGB über die Inhaltsänderung ihrer jeweiligen SonderE-Rechte einigen (BGH ZMR 20, 776 Rz 39). Die Änderung muss außerdem im Grundbuch eingetragen werden (BGHZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 934 dehnt die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs auf den Erwerbstatbestand des § 931 aus und erweitert damit die Möglichkeiten des Verkehrsschutzes. Die Norm knüpft (jedenfalls in ihrer ersten Alternative) an ein bestehendes Besitzmittlungsverhältnis an und behandelt dieses wie den unmittelbaren Besitz des Veräußerers. Dies stellt eine nicht unerhebliche Ausdehnung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Voreintragung.

Rn 10 Der Verfügende muss zum Zeitpunkt der Eintragung des Rechtserwerbs im Grundbuch voreingetragen sein. § 892 gilt nicht, wenn nach Beantragung der Eintragung das Grundbuch dahin gehend berichtigt wird, dass der Verfügende nicht mehr als Rechtsinhaber eingetragen ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit der Erwerb eines eingetragenen Rechts oder eines Rechts an einem solchen Recht gegenüber demjenigen, zu dessen Gunsten die Vormerkung besteht, unwirksam ist, kann dieser von dem Erwerber die Zustimmung zu der Eintragung oder der Löschung verlangen, die zur Verwirklichung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs erforderlich ist. (2) Das Gleiche gilt, wenn de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Familienrichter (Abs 3).

Rn 14 Die Richter der Abteilungen für Familiensachen entscheiden als Einzelrichter (§ 22 I GVG). Die Bezeichnung als Familienrichter hat keine Statusauswirkungen. Abs 3 stellt besondere gesetzliche Anforderungen an Familienrichter, die über belegbare Kenntnisse des Familienrechts sowie belegbare Grundkenntnisse der Psychologie, insb der Entwicklungspsychologie, verfügen soll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Gehört die Sache nicht dem Verpfänder, so finden auf die Verpfändung die für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften der §§ 932, 934, 935 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eintragung trotz grundbuchrechtlichem Mangel.

Rn 24 Es entsteht keine Hypothek und auch ein gutgläubiger Erwerb der Hypothek durch den Gläubiger scheidet aus, da keine Entstehung durch Rechtsgeschäft vorliegt (BGH WM 63, 219). Eine unwirksame Eintragung der gesamten Nebenforderungen auf mehreren Grundstücken soll nicht zur Unwirksamkeit der Eintragung der Hauptforderung führen (KG Rpfleger 20, 653).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Entspr §§ 891, 892 ermöglicht § 2366 den gutgläubigen Erwerb vom Erbscheinserben im Umfang der Vermutungswirkung des § 2365. Die Richtigkeitsfiktion des § 2366 dient der Verkehrssicherheit (s KG RJA 12, 118). § 2366 gilt entspr für das Testamentsvollstreckerzeugnis (§ 2368) und das über Fortsetzung der Gütergemeinschaft.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1163 BGB – Eigentümerhypothek.

Gesetzestext (1) 1Ist die Forderung, für welche die Hypothek bestellt ist, nicht zur Entstehung gelangt, so steht die Hypothek dem Eigentümer zu. 2Erlischt die Forderung, so erwirbt der Eigentümer die Hypothek. (2) Eine Hypothek, für welche die Erteilung des Hypothekenbriefs nicht ausgeschlossen ist, steht bis zur Übergabe des Briefes an den Gläubiger dem Eigentümer zu. Rn 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. § 577a IIa.

Rn 22 § 577a IIa regelt den Beginn des Laufs der Sperrfrist iSv § 577a I. Es kommt nicht auf die Veräußerung eines Wohnungseigentums, sondern bereits auf den Erwerb oder die Belastung vermieteten Wohnraums an. Dass durch diese Technik nicht zwei Fristen laufen, hindert § 577a Ia 2 Var 2. Damit löst § 577a IIa die Bestimmung vollständig von der Begründung von Wohnungseigentum...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Das Tatbestandsmerkmal der Unentgeltlichkeit

Rz. 54 [Autor/Stand] Kennzeichnend für die Schenkung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist eine Vermögensverschiebung: [2] Die Bereicherung des Bedachten muss durch eine auf Kosten des Zuwendenden verwirklichte Zuwendung geschehen sein. Dies erfordert nach maßgebender Interpretation des BFH eine "(objektiv) unentgeltliche"Leistung aus dem Vermögen des damit individualisierten Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss. (2) Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

Rn 41 Ist ein schlechter Bauzustand eines Gebäudes durch vertragswidriges Vermieterverhalten verursacht, scheidet eine Kündigung aus (LG Frankfurt/M WuM 95, 441), entspr gilt für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (LG Köln WuM 89, 255). Fällt die Wohnung durch die Baumaßnahme weg, ist ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses denkbar (LG Hambur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Hinauskündigung.

Rn 20 Das Recht zur Hinauskündigung eines Mitgesellschafters, also seines Ausschlusses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes, kann grds nicht vereinbart werden (BGH ZIP 04, 903 f mwN). Anderes gilt nur bei Vorliegen besonderer Umstände, so bei Koppelung an einen Kooperationsvertrag (BGH ZIP 05, 706), an die Fortdauer der Tätigkeit (BGH ZIP 05, 1917 und 1920) oder bei Erwer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der zum Sachverständigen Ernannte hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder wenn er die Wissenschaft, die Kunst oder das Gewerbe, deren Kenntnis Voraussetzung der Begutachtung ist, öffentlich zum Erwerb ausübt oder wenn er zur Ausübung derselben öffentlich bestellt oder ermächtigt ist. (2) Zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anteilige Haftung.

Rn 3 Mehrere Verwandte der gleichen Stufen haften nicht als Gesamt-, sondern als Teilschuldner anteilig nach ihren jeweiligen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 94, 696).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordung nach BGB und ErbStG

Rz. 273 [Autor/Stand] Zivilrechtlich kommt es infolge rechtswirksam, d.h. durch letztwillige Verfügung (§ 1937 BGB) oder Erbvertrag (§ 1941 BGB), angeordneter Nacherbfolge zu einer zeitlich gestaffelten Gesamtrechtsnachfolge nach dem Erblasser (§ 2100 BGB). Die mit dem Erbfall zunächst dem/n Vorerben anfallende Erbschaft (§§ 1922, 1942 Abs. 1 BGB) fällt mit Eintritt des Nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1754 BGB – Wirkung der Annahme.

Gesetzestext (1) Nimmt ein Ehepaar ein Kind an oder nimmt ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten an, so erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten. (2) In den anderen Fällen erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden. (3) Die elterliche Sorge steht in den Fällen des Absatzes 1 den Ehegatten gemeinsam,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auf einen Erwerb, der sich nach den §§ 894, 897 vollzieht, sind die Vorschriften des bürgerlichen Rechts zugunsten derjenigen, die Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, anzuwenden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anspruch auf Erteilung (§ 12 II 2).

Rn 18 Der veräußernde WEigtümer hat ohne einen dem Erwerb entgegenstehenden wichtigen Grund (§ 12 II 1) oder nach § 12 II 2 einen einklagbaren Anspruch auf Zustimmung (s.a. Rn 20).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vormerkung und Verfügungsbeschränkung.

Rn 5 Ein Widerspruch gegen eine nicht wirksam entstandene Vormerkung ist möglich, jedoch unzulässig, wenn der gesicherte Anspruch nicht besteht (BGHZ 25, 24), weil dann ein gutgläubiger Erwerb nicht möglich ist. Aus demselben Grund ist nur gegen zu Unrecht gelöschte, nicht aber gegen eingetragene, aber nicht bestehende Verfügungsbeschränkungen ein Widerspruch möglich (KGJ 26...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verlust des Verwaltungs- und Verfügungsrechts.

Rn 4 Mit der Eröffnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe mit Anordnung der Nachlassverwaltung unmittelbar die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Hierunter fallen insb die Möglichkeit der rechtsgeschäftlichen Rechtsübertragung, -änderung, -begründung oder -belastung. Bei fehlender Kenntnis des Erben von der Anordnung ist er den Nachlassgläubigern ggü geschützt, §§ 19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbundene Verträge.

Rn 4 Voraussetzung für den Durchgriff ist das Vorliegen verbundener Verträge. Dieses Merkmal wird allg definiert in III 1 und 2 mit wichtigen Sonderregeln für den Erwerb von Immobilien in III 3. I. Allgemeine Regeln, III 1 und 2. Rn 5 Allg gelten zwei Voraussetzungen: (1.) Zweck des Darlehens muss es sein, ganz oder teilweise einen Vertrag des Verbrauchers (im Folgenden: ›Besc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet. (2) Gelangt eine Sache, an der Rechte begründet sind, in einen anderen Staat, so können diese Rechte nicht im Widerspruch zu der Rechtsordnung dieses Staates ausgeübt werden. (3) Ist ein Recht an einer Sache, die in das Inland gelangt, nicht schon vorher erworben worden, so sind für e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rang.

Rn 7 Das Pfändungspfandrecht gewährt gem Abs 2 S 1 dem Gläubiger dieselben Rechte wie ein vertragliches Faustpfandrecht. Bei Bestehen mehrerer (vertraglicher [s BGHZ 93, 71, 76 = NJW 85, 863] oder gesetzlicher) Pfandrechte richtet sich die Verteilung des Erlöses nach dem Rang der Rechte. Die an dem gepfändeten Gegenstand bestehende Rangordnung setzt sich an dem durch die Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung). (2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderfall: Forderungsverzicht

Rz. 630 [Autor/Stand] Ein Schulderlass führt stets zur Bereicherung des Schuldners (§ 397 Abs. 1 BGB), bei Geldschulden grundsätzlich in Höhe des Nominalbetrags der damit entfallenen Verbindlichkeit (s. Rz. 30).[2] Nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ist eine solche Vermögensmehrung einer Kapitalgesellschaft nun auch als mittelbare Bereicherung der Bedachten schenkungsteuerbar.[3]...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zum Erbschaftsteuerrecht

Rn. 2511 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Verhältnis zwischen ESt und ErbSt ist, auch nach der Entscheidung des BVerfG vom 07.04.2015, nicht abschließend geklärt (BVerfG vom 07.04.2015, 1 BvR 1432/10, BFH/NV 2015, 1069). Beide Steuerarten zielen unter Verwendung unterschiedlicher Tatbestandsvoraussetzungen auf die Vermögensmehrung beim Erwerber/ESt-Subjekt. Das kann in bestimm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung ist das Abhandenkommen der Sache nur beim rechtsgeschäftlichen Erwerb auf Grund der §§ 932 bis 934 von Bedeutung. Dagegen ist ein gesetzlicher Eigentumserwerb durch Ersitzung, Verbindung, Vermischung, Verarbeitung und Fund auch an abhandengekommenen Sachen möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Mitgliedschaft oder die Mitwirkung in einer sowie deren...mehr