Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Warum sollte Persönliche Sc... / Zusammenfassung

Überblick Der Unternehmer muss alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Technische Lösungen haben Vorrang vor organisatorischen Lösungen. Der Einsatz von persönlichen Lösungen, zu denen der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zählt, ist nur nachrangig. Es gilt die bekannte Reihe...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.2 Übernahme der auf dem Grundstück ruhenden sonstigen Belastungen oder die Begründung neuer Belastungen zugunsten des Verkäufers

Rz. 4g Nach §§ 433 Abs. 1 S. 2, 435 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den verkauften Gegenstand frei von Rechtsmängeln zu verschaffen, die von Dritten gegen den Käufer geltend gemacht werden können. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn der Käufer die Grundstücksbelastung bei dem Abschluss des Kaufs kennt (§ 442 Abs. 1 BGB). Eine Ausnahme gilt allerding...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.1 Übernahme der auf dem Grundstück ruhenden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden

Rz. 4 Eine der Hauptpflichten des Verkäufers ist es, den Kaufgegenstand (bzw. das Recht zu dessen Besitz) frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben (vgl. § 433 Abs. 1 S. 2, § 453 Abs. 1 und Abs. 3 BGB). Verstößt der Verkäufer gegen diese Pflicht, stehen dem Käufer die sich aus den §§ 437ff. BGB ergebenden Rechte zu. Nach § 442 Abs. 1 S. 1 BGB sind diese Rechte des Käufer...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.3.4 Hinzurechnung weiterer zusätzlicher Leistungen

Rz. 11e Bei den Erwerben im Zwangsversteigerungsverfahren sind für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage neben § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG auch die Bestimmungen des § 9 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 GrEStG einschlägig (BFH v. 16.10.1985, II R 99/85, BStBl II 1986, 148). So sind auch hier zusätzlich gewährte Leistungen i. S. v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG der Gegenleistung hinzuzurechnen. ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.3 Vom Erwerber übernommene Kosten der Rechtsänderung

Rz. 4j Nach § 448 Abs. 1 BGB fallen die Kosten der Übergabe der verkauften Sache dem Verkäufer zur Last. Hierher gehören z. B. die Schätzungskosten, die Vermessungskosten sowie die Kosten für die Beschaffung von Katastermaterial. Werden diese Kosten wie gesetzlich vorgesehen vom Verkäufer getragen, berührt das die Gegenleistung nicht. Allerdings ist § 448 Abs. 1 BGB abdingba...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

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Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 4.1 Möglichkeiten und Ausgestaltung

Rz. 25 Ein Hauptkritikpunkt an der aus der GuV-Rechnung abgeleiteten Wertschöpfungsrechnung besteht darin, dass die Ergebnisse der Wertschöpfungsrechnung unter anderem vom zugrunde liegenden Rechnungslegungssystem sowie der Ausübung von hiermit verbundenen Bilanzierungswahlrechten (z. B. Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) abhängen. Zu...mehr

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Gestaltungsmissbrauch / 1 Missbrauchsvorschrift im Einzelsteuergesetz

Steht eine missbräuchliche Gestaltung im Raum, ist zunächst zu prüfen, ob das einschlägige Einzelsteuergesetz eine Regelung enthält, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient. Ist der Tatbestand der Regelung erfüllt, bestimmen sich die Rechtsfolgen allein nach dem Einzelsteuergesetz. Praxis-Beispiel Verbilligte Wohnungsvermietung Eltern vermieten eine Wohnung an ihren So...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 4.3 Leistungen des Erwerbers an Dritte für einen Erwerbsverzicht (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 26 Nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG sind der Gegenleistung die Leistungen hinzuzurechnen, die der Erwerber des Grundstücks anderen Personen als dem Veräußerer als Gegenleistung dafür gewährt, dass sie auf den Erwerb des Grundstücks verzichten. Die kausale Verknüpfung derartiger Leistungen des Erwerbers an Dritte mit der Erlangung des Eigentums am Grundstück rechtfertigt eine...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 5 Behandlung der für den Erwerbsvorgang zu entrichtenden Grunderwerbsteuer (§ 9 Abs. 3 GrEStG)

Rz. 28 Nach § 9 Abs. 3 GrEStG ist die für den zu besteuernden Erwerbsvorgang zu entrichtende Grunderwerbsteuer der Gegenleistung weder hinzuzurechnen noch von ihr abzuziehen. Mit dieser Vorschrift soll offenkundig "eine Steuer von der Steuer" verhindert werden. Sie erfasst nur die Fälle, in denen einer der an dem jeweiligen Erwerbsvorgang Beteiligten (oder auch ein daran unb...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.2 Tausch (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 9 Von einem Tausch ist auszugehen, wenn sich der Erwerber eines Grundstücks ausschließlich zu einer Gegenleistung verpflichtet, die keinen Kaufpreis i. S. v. § 433 Abs. 2 BGB darstellt. Dies wäre z. B. bei einer Vereinbarung der Fall, bei der sich der Grundstückserwerber gegenüber dem Veräußerer ausschließlich zur mietfreien Überlassung eines (anderen) Grundstücks oder z...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 1 Begriff und Inhalt der Gegenleistung

Rz. 1 Nach der Systematik des GrEStG ist der Wert der Gegenleistung das in erster Linie maßgebende Kriterium für die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Nach ihr bestimmt sich regelmäßig die Höhe der Steuer. Nur wenn eine Gegenleistung ausnahmsweise nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GrEStG) sowie in den ausdrücklich in § 8 Abs. 2 S. 1 ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.4 Gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer

Rz. 4m Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Zwar fällt unter diese Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen grundsätzlich auch die Veräußerung eines Grundstücks. Diese Grundstücksveräußerung ist jedoch als ein unter...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 3.1 Erbbaurechtsvorgänge

Rz. 14 Zur Gegenleistung bei Erbbaurechtsvorgängen gilt Folgendes: Der Wortlaut des § 9 Abs. 1 GrEStG lässt nicht ohne Weiteres erkennen, auf welche Grundstücksgeschäfte die Vorschrift anzuwenden ist. Es könnte z. B. im Hinblick darauf, dass in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nur vom "Kauf" gesprochen wird, fraglich sein, ob die Bestimmung auch für "andere Rechtsgeschäfte" i. S. d. ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.5 Übernahme von Anlieger- und Erschließungskosten

Rz. 8a Erschließungskosten und andere Anliegerbeiträge, die der Erwerber eines Grundstücks übernimmt, können grunderwerbsteuerlich unter bestimmten Voraussetzungen als sonstige Leistung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG anzusehen sein. Mit der Übergabe eines Grundstücks an den Käufer hat dieser die Lasten des Grundstücks zu tragen (§ 446 Abs. 1 S. 2 BGB). Zu diesen Lasten gehö...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.2 Instrumente des Plan-Jahresabschlusses

Rz. 5 Instrumente des Plan-Jahresabschlusses sind nach der überwiegenden Auffassung in der Literatur die Planbilanz und die Plan-GuV. Damit konzentriert sich der Plan-Jahresabschluss auf die in § 242 Abs. 3 HGB für alle Kaufleute aufzustellenden Abschlussinstrumente. Die übrigen Instrumente des Jahres- bzw. Konzernabschlusses werden als Planungsinstrumente in der Literatur h...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.4 Übersicht der einzelnen Fallkonstellationen

Rz. 11g (aus DStR 1987, 631) 1. Variante (Fall des BFH v. 16.10.1985, II R 99/85, BStBl II 1986, 148, Erlass Nr. 2 S. 1) Eine Person ist gleichzeitig Befriedigungsberechtigter (= Grundpfandgläubiger) Meistbietender Ersteher (= derjenige, dem der Zuschlag erteilt wird) Beurteilung: ein Erwerbsvorgang Rechtsgrundlage § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG § 114 a ZVG ist anwendbarmehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 3.6 Gemischte Schenkung und Auflagenschenkung

Rz. 19 Bei einer gemischten Schenkung, bei der ein Grundstück teils entgeltlich und teils unentgeltlich erworben wird (vgl. § 3 GrEStG Rz. 41), entfällt die Gegenleistung in vollem Umfang auf den entgeltlich erworbenen Teil des Grundstücks; sie ist daher Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (vgl. BFH v. 20.4.1977, II R 48/76, BStBl II 1977, 676). Der Erwerb des unen...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.9.2 Folgewirkungen

Rz. 51a Liegen die Voraussetzungen des einheitlichen Vertragswerks vor, hat dies gravierende Auswirkungen. Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage erhöht sich ("große Grunderwerbsteuer"). Dies kann zu steuerlichen Belastungen führen, welche die grundstücksbezogenen Kosten um ein Mehrfaches übersteigen. Gerade bei geschlossenen Immobilienfonds sind Gestaltungen anzutreff...mehr

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Anzahlung / 1.2 Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss-Rechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und den übrigen Überschusseinkünften

Hier gelten die gleichen Regeln, wie bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts oder dem Empfang einer Leistung selbst. Wird z. B. eine Anzahlung auf den Erwerb von Grund und Boden geleistet, wird die Anzahlung (nebst Schlusszahlung) erst im Zeitpunkt des Abgangs (Entnahme bzw. Verkauf) aus dem Betriebsvermögen zu Anschaffungskosten und somit zu Betriebsausgaben.[1] Die Vereinna...mehr

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Gestaltungsmissbrauch / 4.10 Grunderwerbsteuer

Überträgt ein Elternteil Miteigentumsanteile an einem Grundstück schenkweise auf Kinder und verpflichten sich diese dazu, anteilige Miteigentumsanteile auf später geborene Geschwister zu übertragen, kann der Erwerb durch diese Geschwister aufgrund interpolierender Betrachtung nach § 3 Nr. 6 i.Verb. mit § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steuerfrei sein. Die Steuerbefreiung ist dabei ni...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.5 Enteignung (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG)

Rz. 12 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG gilt als Gegenleistung bei der Enteignung die Entschädigung. Diese kann sowohl als Barentschädigung (z. B. § 99 BauGB) oder in Form einer Landentschädigung (z. B. §§ 9, 100 BauGB) gewährt werden. Auch andere Entschädigungsformen, wie z. B. die Begründung eines Rechts, sind denkbar. Als Entschädigungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG sind n...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 4.1 Zusätzliche (nachträgliche) Leistungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 24 Nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG gehören zur Gegenleistung auch Leistungen, die der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt. Mit der Einbeziehung dieser Leistungen in die Bemessungsgrundlage soll die Erfassung der vollen Gegenleistung gewährleistet werden (BFH v. 15.11.1998, II R 71/88, BStBl II 1...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.3 Die richterliche Rechtsfortbildung

Rz. 37 Die Rechtsprechung hat Kriterien entwickelt, wonach abweichend von diesem Grundsatz Bau- oder sonstige vertragliche Leistungen in Zusammenhang mit der Bebauung eines Grundstücks in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage miteinbezogen worden sind. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH v. 30.8.2017, II R 48/15, BStBl II 2018, 24 m. w. N.) bestimmt der ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.8.1 Vertragliche Vereinbarung mit dem Veräußerer unmittelbar

Rz. 45 Relativ unproblematisch ist der Fall zu beurteilen, bei dem der Erwerber bereits 45 beim Grundstückserwerb in mit dem Rechtsvorgänger (Veräußerer) geschlossene Verträge eintritt. Praxis-Beispiel A erwirbt mit Vertrag ein Grundstück von B. A hatte sich verpflichtet, dass das erworbene Grundstück von Bauunternehmer U bebaut wird, C die Baubetreuung übernimmt und D eine M...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.1 Vorbemerkung

Rz. 11 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der Grunderwerbsteuer (vgl. hierzu § 1 GrEStG Rz. 51). Als Gegenleistung gelten hierbei nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG neben dem Meistgebot auch die Rechte, die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben. Die frühere Steuervergünstigung für den Erwerb zur Rettung eines Grundp...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.3.2 Bestehen bleibende Rechte

Rz. 11c Die nach den Versteigerungsbedingungen (hier wird unter gesetzlichen Versteigerungsbedingungen gem. §§ 49ff. ZVG und den von einem Beteiligten begehrten abweichenden Versteigerungsbedingungen gem. § 59 ZVG unterschieden) bestehen bleibenden Rechte sind Teil des Versteigerungserlöses und nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 (oder Nr. 5) GrEStG als Gegenleistung zu erfassen. Ein Rech...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.5.1 Aufbau und Ablauf

Rz. 22 Die integrierte Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung setzt sich aus dem Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplan zusammen. Der Finanzplan verwendet als Rechenelemente Einzahlungen und Auszahlungen oder Einnahmen und Ausgaben.[1] Die Differenzen aus den positiven und negativen Zahlungskomponenten ergibt den "vorläufigen" Liquiditätssaldo. Dieser ist der optimalen Liquidität geg...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 3.2.2 Planung des Anlagevermögens und der Abschreibungen

Rz. 35 Die Planung der bilanziellen Endbestände für die einzelnen Vermögensgegenstände des Sachanlage- und immateriellen Anlagevermögens kann zerlegt werden in die Planung der Anlagezugänge, die Abschreibungsplanung und die Planung der Anlageabgänge. Rz. 36 Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden gewöhnlich aus dem Investitionsplan abgeleitet. Nach Berndt/Sigle ergibt sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 4.4 Leistungen Dritter an den Veräußerer (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 27 Zur Gegenleistung gehören nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG auch Leistungen, die der Veräußerer von einem Dritten als Gegenleistung dafür erhält, dass er dem Erwerber das Grundstück überlässt. Die Vorschrift ergänzt folgerichtig § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG. Denn wenn auch Leistungen des Erwerbers an Dritte zur Erlangung des Eigentums am Grundstück zur Gegenleistung rechnen, ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 3.9 Übergang des Eigentums (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 22 Zu den von § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG erfassten Fällen vgl. § 1 GrEStG Rz. 41ff. Beim Erwerb eines Erbanteils (vgl. § 1 GrEStG Rz. 42b) ist Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer die hierfür erbrachte, auf das Grundstück entfallende Gegenleistung (vgl. BFH v. 17.7.1975, II R 141/74, BStBl II 1976, 159). Bei Vorliegen einer Gesamtgegenleistung ist deren Aufteilung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 3 Folgen der Steuerumgehung

Liegt eine missbräuchliche Gestaltung vor, wird anstelle der gewählten Gestaltung eine andere, nämlich angemessene rechtliche Gestaltung der Besteuerung zugrunde gelegt. Praxis-Beispiel Vorsteuerabzug geht verloren Wenn der Vermieter-Ehegatte in einem überschaubaren Zeitraum die Aufwendungen für Fremdmittel und Erhaltung des vermieteten Objekts nicht aus den Mietzahlungen und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 3.5 Treuhandgeschäfte und Auftragserwerb

Rz. 18 Bei grundstücksbezogenen Treuhandgeschäften ist hinsichtlich der Bemessungsgrundlage nach den verschiedenen Erwerbsvorgängen sowie nach dem Vorliegen einer uneigennützigen oder eigennützigen Treuhand zu unterscheiden. Bei einem Auftragserwerb erlangt der Auftraggeber bzw. der Geschäftsherr die Verwertungsbefugnis i. S. v. § 1 Abs. 2 GrEStG am Grundstück. Zur Gegenleist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.4 Grundstücksübertragungen

Der Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter ist rechtsmissbräuchlich, wenn er unter Verrechnung des Kaufpreises mit einem gleichzeitig von den Eltern gewährten Darlehen erfolgt, dessen Rückzahlung auf 20 Jahre gestundet wird.[1] Für die Anwendung von § 42 AO sprach im Streitfall insbesondere der Umstand, dass die Tilgung des Grundstückspreises bis zu einem Ze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitalisierung trifft Gesu... / 3 Digitales Gesundheitskonto

Ein komplexeres Beispiel für die Digitalisierung des Gesundheitsmanagements im Betrieb wäre beispielsweise die Einführung eines digitalen BGM-Kontos. Viele Betriebe bieten heutzutage schon verschiedene BGM-Maßnahmen an, wie etwa Kurse für gesunde Ernährung oder Yoga. Des Weiteren versuchen Betriebe ihre Mitarbeiter durch verschiedene Anreize zu einem gesundheitsförderlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 4.2 Auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehende Lasten (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 25 Nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG gehören zur Gegenleistung auch die Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen. Zur Gegenleistung gehören jedoch nicht die auf dem Grundstück ruhenden dauernden Lasten. Der Erbbauzins gilt nicht als dauernde Last. Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG unterscheidet zwischen zur Gegenl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.2 Wohnungsvermietung

Vermieten Eltern ihren unterhaltsberechtigten Kindern eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil das Kind die Miete durch Verrechung mit dem Barunterhalt der Eltern [1] oder aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt.[2] Der Mietvertrag muss jedoch dem sog. Fremdvergleich standhalten.[3] Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.8.2 Vertragliche Bindung durch dem Veräußerer nahestehende Personen

Rz. 46 Die unter 3.3 dargestellten Grundsätze waren von dem Umstand geprägt, dass zum Zeitpunkt des Erwerbs der Veräußerer selbst ein Vertragsbündel angeboten hat. Es sind freilich auch Fälle denkbar, bei denen die vertragliche Bindung nicht mit dem Veräußerer, sondern mit einer dieser nahestehenden Person besteht. Nachfolgend soll der Versuch unternommen werden, die Abgrenzun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 4.2 Aussagefähigkeit

Rz. 29 Unter Rz. 25 wurde bereits erwähnt, dass die auf Zahlungsmittelströmen basierende Wertschöpfung(srechnung) nicht von dem jeweils zugrunde liegenden System an Bilanzierungs- und Bewertungsregeln abhängt. Vorteilhaft ist weiterhin, dass diese Form der Wertschöpfungsrechnung die an einzelne Wertschöpfungsadressaten geleisteten Zahlungen aufzeigt, unabhängig davon, ob die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.7 Nutzungsüberlassungen

Rz. 43 Außerdem spielen hier auch Nutzungsüberlassungen (Nießbrauch/Leasing) eine Rolle. Zwar lösen Nutzungsüberlassungen wie z. B. Immobilienleasing zunächst keine Grunderwerbsteuer aus, da das Grundstück den Rechtsträger nicht wechselt. Dabei spielt auch die Frage keine Rolle, wer wirtschaftlicher Eigentümer im ertragsteuerlichen Sinne geworden ist oder wer das Grundstück bi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.6 Die dem einheitlichen Vertragswerk zugänglichen Tatbestände

Rz. 42 § 1 GrEStG regelt alle Tatbestandsalternativen, die Anknüpfungspunkt für die Grunderwerbsteuer sein können. Grundsätzlich sind diese auch für die Beurteilung relevant, ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt. Gleichwohl gibt es solche, die hierfür nicht infrage kommen. Auf welche Tatbestände sich die Behandlung des Themas fokussieren lässt, ist Gegenstand der nachfo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 3.4 Gebäude auf fremdem Boden

Rz. 17 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG stehen Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleich. Rechtsvorgänge über Gebäude auf fremdem Boden unterliegen daher der Grunderwerbsteuer. Bei einem Gebäude auf fremdem Boden, das Scheinbestandteil (§ 95 Abs. 1 BGB) ist und bei dem sich die Eigentumsübertragung an den Grundsätzen für bewegliche Sachen (§§ 929ff. BGB) orientiert (vgl. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.9 Bestimmung des Umfangs beim einheitlichen Vertragswerk

Rz. 47 Das FG Berlin hat es in einem Urteil v. 29.1.1998 (I/270/95, n. v.) abgelehnt, die Finanzierungskosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Hierunter fallen vor allem Gebühren für die Vermittlung der Dauerfinanzierung, des Eigenkapitals sowie Bauzeitzinsen und Vermietungsgarantie. Als einer einheitlichen Betrachtung zugängliche Aufwendungen kommen nach Auffassung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 3.3 Erwerbsvorgänge im gesellschaftsrechtlichen Bereich

Rz. 16 Zur Bemessungsgrundlage beim Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen, Einbringungen und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage siehe § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG sowie die Kommentierung unter § 8 GrEStG Rz. 18 bis 22 und den bundeseinheitlich abgestimmten Erlass aus 1997/2000, z. B. FinMin Baden-Württemberg v. 19.12.1997, S 4520/2, in der d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 3.1 HGB-Rechnungslegung

Rz. 17 Sofern die Wertschöpfungsrechnung auf Basis von Aufwendungen und Erträgen durchgeführt werden soll, lassen sich – in einer unternehmensbezogenen Betrachtungsweise – die für die additive Wertschöpfungsermittlung benötigten Komponenten im Wesentlichen vollständig aus dem GuV-Gliederungsschema nach dem Gesamtkostenverfahren entnehmen. Eine gewisse Einschränkung besteht f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.3.1 Das Meistgebot

Rz. 11b Beim Meistgebot (§ 81 Abs. 1 ZVG) handelt es sich um das höchste Gebot, das bis zum Schluss zur Versteigerung abgegeben worden ist. Es ist dem Protokoll (§ 78 ZVG) zu entnehmen und begründet den Anspruch auf den Zuschlag (vgl. § 81 ZVG). Das Meistgebot setzt sich aus dem geringsten Gebot und aus dem Mehrgebot zusammen. Das geringste Gebot besteht aus den zu leistende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland macht Fortschritte bei der Digitalisierung: Verfahren im Außenwirtschaftsrecht werden digital geführt

Zusammenfassung Am 4.10.2023 wurde im Bundesgesetzblatt die Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung veröffentlicht. Digitalisierung Die Änderungen betreffen die neue Möglichkeit, dass Verwaltungsakte nach dem Außenwirtschaftsgesetz auch elektronisch erlassen werden können. Auch Anträge, Meldungen, Auskünfte, Unterlagen, Berichte und sonstige Dokumente...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.3.3 Bewertung der bestehen bleibenden Rechte

Rz. 11d Die Bewertung der bestehen bleibenden Rechte erfolgt grundsätzlich mit ihrem vollen im geringsten Gebot (§ 45 Abs. 1 ZVG) enthaltenen Nennwert. Der Ansatz des Nennwerts erfolgt unabhängig davon, ob ein solches Recht dem Meistbietenden zusteht. Denn dieser Umstand beeinflusst nicht den Umfang des Meistgebotes und deshalb auch nicht den Umfang der Gegenleistung i. S. d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieter in Pflegeeinrichtung... / 3 Das Problem

Beim Tod des Mieters treten entweder der Ehegatte, der Lebenspartner, andere Familien- oder Haushaltsangehörige oder die Erben in das Mietverhältnis ein. Voraussetzung eines solchen Eintritts ist, dass der bzw. die Eintretenden beweisen können, dass sie zum privilegierten Personenkreis gehören und mit dem Erblasser einen gemeinsamen bzw. einen auf Dauer angelegten gemeinsame...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.4 Haftung für Personenschäden

Die Haftung für Personenschäden bei Arbeitnehmern wird durch § 104 SGB VII beschränkt. Nach allgemeinem Haftungsrecht würde der Arbeitgeber an sich für jeden Personenschaden eines Arbeitnehmers, den er fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt, haften. § 104 SGB VII verlagert die Haftung jedoch ganz überwiegend auf die gesetzliche Unfallversicherung. Personenschäden sind Verlet...mehr