Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anteilswerterhöhende Leistungen an Kapitalgesellschaften (Abs. 8 Satz 1)

1. Steuerschuldner Rz. 610 [Autor/Stand] Die Vorschrift personifiziert die potenziellen Steuerschuldner: Bedachte, d.h. Erwerber, können nur natürliche Personen oder – sogar nichtrechtsfähige (s. § 7 ErbStG Rz. 206.1)[2] – Stiftungen sein, die an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Als Zuwendender wird jede "andere Person" benannt, d.h. als Schenker ko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Erbschaftsteuergesetz

Rn. 26 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der ESt einerseits und der ErbSt andererseits liegen nach der Auffassung des Gesetzgebers zwei verschiedene Besteuerungsgründe zugrunde: Die ESt soll dem durch den StPfl erwirtschafteten Zuwachs an steuerlicher Leistungsfähigkeit Rechnung tragen, während die ErbSt die unentgeltliche Vermögensübertragung steuerlich erfassen soll (BFH v 22.10.20...mehr

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ZErb 06/2023, Die Familieng... / I. Problemstellung

Im Bereich der Vermögensnachfolge stehen verschieden Rechtsformen für eine Bündelung von Familieninteressen für verschiedene Motive und Zwecke zur Verfügung.[1] Welche davon am geeignetsten ist, hängt weitestgehend von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Diese gesellschaftsrechtlichen Instrumente sollen dazu dienen, Familienvermögen in einer Einheit zu bündeln un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderfall: Forderungsverzicht

Rz. 630 [Autor/Stand] Ein Schulderlass führt stets zur Bereicherung des Schuldners (§ 397 Abs. 1 BGB), bei Geldschulden grundsätzlich in Höhe des Nominalbetrags der damit entfallenen Verbindlichkeit (s. Rz. 30).[2] Nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ist eine solche Vermögensmehrung einer Kapitalgesellschaft nun auch als mittelbare Bereicherung der Bedachten schenkungsteuerbar.[3]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Blick auf § 3 Nr. 2 GrEStG

Rz. 671 [Autor/Stand] Grundstücksschenkungen werden danach nur von der Schenkungsteuer erfasst, die Grunderwerbsteuer tritt zurück; insoweit prärogativ,[2] genügt stets die bloße Schenkungsteuerbarkeit des Erwerbs. Der BFH wendet die Kollisionsnorm des § 3 Nr. 2 GrEStG über ihren Wortlaut hinaus zur Vermeidung einer Doppelbelastung extensiv auch auf andere grunderwerbsteuerl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) ABC der unentgeltlichen Vorgänge

Rn. 96 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Erbfall Mit dem Erbfall tritt der Erbe/die Erbengemeinschaft ipso jure im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zivilrechtlich in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Der Erwerb von Todes wegen, unabhängig davon, ob der Erblasser testamentarisch die Erbfolge (§§ 1924ff. BGB) verfügt hat o ob die gesetzliche Erbfolge (§§ 2064ff. BGB) e...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / D. Übergang von der Kombinierungslage auf die Konsolidierungslage

Tz. 76 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Einem kombinierten Abschluss folgt typischerweise nach Abschluss der rechtlichen Umstrukturierung und dem Übergang von der Kombinierungs- in die Konsolidierungslage ein konsolidierter Abschluss. Damit einher geht die Fragestellung, wie Brüche in der Finanzhistorie vermieden werden können, um Bilanzkontinuität beim Übergang von dem kombinierte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 501 [Autor/Stand] § 7 Abs. 5 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 6 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Ziel war zu vermeiden, dass durch bestimmte gesellschaftsvertragliche Gestaltungen bei Auflösung oder Ausscheiden aus einer Personengesellschaft die Schenkungsteuer umgangen wird.[3] Speziell mit § 7 Abs. 5 ErbStG fokussierte ma...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordung nach BGB und ErbStG

Rz. 273 [Autor/Stand] Zivilrechtlich kommt es infolge rechtswirksam, d.h. durch letztwillige Verfügung (§ 1937 BGB) oder Erbvertrag (§ 1941 BGB), angeordneter Nacherbfolge zu einer zeitlich gestaffelten Gesamtrechtsnachfolge nach dem Erblasser (§ 2100 BGB). Die mit dem Erbfall zunächst dem/n Vorerben anfallende Erbschaft (§§ 1922, 1942 Abs. 1 BGB) fällt mit Eintritt des Nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hermstädt, Die Vergünstigung des § 34 Abs 2 Nr 1 EStG bei Ablösung der Kaufpreisrente, FR 1976, 289; Tiedtke, Die Veräußerung eines Teilbetriebes iSd §§ 16 Abs 1 Nr 1 u 34 Abs 2 Nr 1 EStG, DStR 1979, 543; Tiedtke, Die Tankstelle als Teilbetrieb, FR 1981, 445; Bolk, Ertragsteuerliche Probleme bei Erbfolge u Erbauseinandersetzung, wenn zum Nachlass ein Mitunternehmeranteil gehört...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Das Tatbestandsmerkmal der Unentgeltlichkeit

Rz. 54 [Autor/Stand] Kennzeichnend für die Schenkung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist eine Vermögensverschiebung: [2] Die Bereicherung des Bedachten muss durch eine auf Kosten des Zuwendenden verwirklichte Zuwendung geschehen sein. Dies erfordert nach maßgebender Interpretation des BFH eine "(objektiv) unentgeltliche"Leistung aus dem Vermögen des damit individualisierten Sc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaften (Abs. 8 Satz 2)

1. Regelungszweck der Vorschrift Rz. 651 [Autor/Stand] Anders als § 7 Abs. 8 Satz 1 oder § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] fingiert § 7 Abs. 8 Satz 2 ErbStG keinen weiteren Spezialfall einer steuerbaren Schenkung.[3] Ebenso wie § 7 Abs. 2–5 ErbStG hat die Vorschrift daher lediglich Ergänzungsfunktion. Ihre Bedeutung wird und kann sich in der Praxis nur anhand solcher Sachverhalte ze...mehr

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Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 2. Kritische Reaktionen auf die Regelungen des ErbStRG 2009 v. 24.12.2008

a) Vorbemerkungen Rz. 146 [Autor/Stand] Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen im Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] waren in der Literatur bereits frühzeitig Bedenken erhoben worden.[3] Bisweilen wurde sogar die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Frage gestellt.[4] b) BFH-Beschluss v. 5.10.2011 – II R 9/11 Rz. ...mehr

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ZErb 06/2023, Die Familieng... / IV. Zulässsiger Förderzweck

Über die Frage, was im Einzelfall als zulässige Fördertätigkeit anerkannt werden kann, besteht momentan viel Rechtsunsicherheit. Die Legaldefinition der Genossenschaft in § 1 Abs. 1 GenG, wonach der Zweck der Genossenschaft darauf gerichtet sein muss, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, schließt eine Familieng...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / a) Skizzenhafte Darstellung der historischen Entwicklung

Rz. 183 [Autor/Stand] Um den Beanstandungen und Vorgaben des BVerfG Rechnung zu tragen, hatte das BMF – nach vorheriger Erstellung eines "Eckwertepapiers"[2] – am 2.6.2015 einen ersten Gesetzesentwurf (RefE-ErbStG) vorgelegt.[3] Dieser RefE-ErbStG war allerdings durch den von der Koalition am 8.7.2015 in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Regierungsentwurf zum ErbStG (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 26 ErbStG bezieht sich ausschließlich auf eine Vorschrift: § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG . Nach Satz 1 dieser Vorschrift gilt als Schenkung unter Lebenden, was bei Aufhebung einer Stiftung oder bei Auflösung eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, erworben wird. Dem stehen nach Satz 2 gleich der Erwerb bei Auflösung einer Vermög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 7 Schenkungen unter Lebenden

R. Fiktive Erwerbe i.S.d. Abs. 8 A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand]"Schenkungen unter Lebenden unterliegen der gleichen Steuer wie der Erwerb von Todes wegen ..." In knapper Form sorgte so schon § 55 ErbStG i.d.F. v. 3.6.1906[2] reichseinheitlich dafür, dass die Erbschaftsteuer nicht durch lebzeitige Zuwendungen umgangen werden konnte. Der Tatbestand der freig...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Finanzinstrumente

Tz. 24 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2.6 erklärt die Bestimmungen für Finanzinstrumente (IAS 32/IFRS 9) als vorrangig gegenüber den Bestimmungen für anteilsbasierte Vergütungen. Damit soll gewährleistet werden, dass Verträge über nicht-finanzielle Werte (non-financial items), die statt durch physische Lieferung (zB auch) bar (net cash settlement) oder durch Hingabe eines an...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.6.2 Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung

Mit der Sicherungsübereignung (von Sachen) bzw. der Sicherungsabtretung (von Forderungen) überträgt der Sicherungsgeber (Schuldner) dem Sicherungsnehmer (Gläubiger) das volle Eigentum an den betroffenen Sachen oder Rechten. Der Sicherungsnehmer ist allerdings in der Verfügung darüber durch den zwischen beiden geschlossenen Sicherungsvertrag gebunden. Er soll nur bei Eintritt...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.6 Sicherheiten

Verträge, die sich nicht in einem punktuellen Leistungsaustausch erschöpfen oder ihrer Natur nach mit besonderen Risiken behaftet sind, begründen den Wunsch der Parteien nach Sicherheit. Der Besteller eines großen Bauwerkes fürchtet, sein Werkunternehmer könnte während der Bauarbeiten insolvent werden; der Käufer eines Grundstückes fürchtet, die Immobilie könnte sich später ...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.1 Vertragsparteien

Dass am Anfang eines Vertrages – ggf. unter der Überschrift des entsprechenden Vertragstyps – dessen Parteien stehen, ist wohl eine Selbstverständlichkeit. Gleichwohl ist auch hier Aufmerksamkeit geboten: Privatpersonen sollten mit vollem Vor- und Zunamen sowie der Adresse ihres ersten Wohnsitzes genannt werden. So werden Verwechslungen ausgeschlossen und eventuell später not...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Abgrenzung sonstiger Haftungsverhältnisse von sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Rn. 63 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im geltenden HGB ist der Begriff der "sonstigen Haftungsverhältnisse" nicht zu finden. § 285 Nr. 3a fordert für KapG und Gesellschaften i. S. d. § 264a die Angabe wesentlicher sonstiger finanzieller Verpflichtungen, die weder passiviert, noch nach § 268 Abs. 7 oder § 285 Nr. 3 angabepflichtig sind. In der maßgeblichen RegB zum Bilanzrichtlini...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohnungsbaugesellschaften u.a. (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] Neben den zuvor beschriebenen Grundsteuervergünstigungen besteht noch eine weitere gesetzliche Vergünstigungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 4 GrStG. Liegen für ein Grundstück weder die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 GrStG (Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes) noch des § 15 Abs. 3 GrStG (Erstes Wohnungsbaugesetz, Zweites Wohnungsbaugesetz oder Wohnraumförd...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / aa. Berichtspflichtige Unternehmen und Befreiungsregelungen

Tz. 79 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 In den persönlichen Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Art. 19a der modifizierten Bilanzrichtlinie fallen unabhängig von ihrer Rechtsform Unternehmen mit Sitz in der EU, die in den Anwendungsbereich der Bilanzierungsrichtlinie fallen, sofern es sich um große Unternehmen (die zwei der drei Kriterien erfüllen: Bilanzsumm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ostermeier, Reinvestitionsvergünstigung nach § 6c EStG bei der Gewinnermittlung nach dem GDL bzw nach § 13a EStG, StBp 1977, 63; Kanzler, Die Übertragung stiller Reserven gemäß §§ 6b, 6c EStG unter besonderer Berücksichtigung der Besteuerung von Land- und Forstwirten, INF 1983, 509; Zeitler, Strategien gegen die Aufdeckung stiller Reserven in der Landwirtschaft, INF 1988, 78; K...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb. Berichtspflichten in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts

Tz. 92 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Eine zentrale Änderung der CSRD stellt die Verortung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem gesonderten und klar abgegrenzten Teil des Lageberichts dar. Das bisherige Mitgliedstaatenwahlrecht, das von 20 Mitgliedstaaten in Anspruch genommen wurde, die nichtfinanzielle Erklärung auch außerhalb des Lageberichts zu gestatten (vgl. Tz. 10 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Rn. 22 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die aus § 323 verpflichteten Personen (vgl. HdR-E, HGB § 323, Rn. 3) müssen nicht nur gegenüber Dritten die Verschwiegenheit wahren. Ihnen ist darüber hinaus die unbefugte Verwertung der während der Prüfung erfahrenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu eigenen wie auch zu fremden Zwecken untersagt. Das Verwertungsverbot betrifft im Untersc...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / a. Berichtsform und -gegenstand nach Art. 8 der Verordnung

Tz. 48 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei der Bestimmung der Berichtspflichten nach der EU-Taxonomie-Verordnung ist zu beachten, dass sich die Berichtspflichten aus einem mehrstufigen System von Rechtsakten herleiten. Die Regelungen finden sich nicht allein in der EU-Taxonomie-Verordnung, sondern müssen vielmehr aufgrund von Verweisen auf delegierte Rechtsakte und deren Anhänge a...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überblick

Tz. 58 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Begriffe Umsatzerlöse, Capex und Opex sowie deren Herleitung werden in der Taxonomie-VO nicht definiert. In der Taxonomie-VO wurde für die konkreten Berichtsvorgaben ein delegierter Rechtsakt zum 1. Juni 2021 angekündigt, der am 6. Juli 2021 vorgelegt wurde und dessen Inhalte nachfolgend wiedergegeben und insbesondere aufbauend auf den Pr...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns

Tz. 60 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Seit dem BilReG im Jahr 2004 sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns nicht nur darzustellen. Gemäß § 315 Abs. 1 Satz 2 HGB sind diese zusätzlich zu analysieren. Entgegen dem Gesetzeswortlaut ist auch das Geschäftsergebnis als ein Element des Geschäftsverlaufs darzustellen und zu analysieren (vgl. Tz. 58). Tz. 61 Stand: EL 50 – ET: ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / bb) Vereinfachtes Ertragswertverfahren; neuer Kapitalisierungsfaktor ab 1.1.2016 (§ 203 Abs. 1 BewG)

Rz. 210 [Autor/Stand] Beim "vereinfachten Ertragswertverfahren" (§§ 199 bis 203 BewG) wird der regelmäßig aus den Betriebsergebnissen (§ 202 BewG) der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleitende zukünftig nachhaltig zu erzielende Jahresertrag (vgl. § 201 BewG) mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert, welcher aus dem Kapitalisier...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / dd. Einhaltung des Mindestschutzes (Minimum Safeguards)

Tz. 59 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Beim Mindestschutz handelt es sich nach Art. 18 der Verordnung um "Verfahren, die von einem eine Wirtschaftstätigkeit ausübenden Unternehmen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundpr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz [3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 2. Beschlüsse des BVerfG v. 22.6.1995 – 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91

Rz. 45 [Autor/Stand] In seinem Beschluss v. 22.6.1995[2] erklärte das BVerfG § 10 VStG als mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Bestimme der Gesetzgeber für das gesamte steuerpflichtige Vermögen einen einheitlichen Steuersatz, so könne eine gleichmäßige Besteuerung nur in den Bemessungsgrundlagen der je für sich zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten gesichert werden. Die Be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Berichterstattung über festgestellte bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz))

Rn. 32 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wurden im Verlauf der Prüfung Tatsachen festgestellt, die den Bestand des UN oder Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen, so ist darüber nach § 321 Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz) zu berichten. Hat der Prüfer keine berichtspflichtigen Tatsachen festgestellt, ist eine diesbezügliche Angabe im Prüfungsbericht (Negativerklärung) n...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns

Tz. 56 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Gemäß § 315 Abs. 1 Satz 1 HGB sind im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Für den Konzernlagebericht wird im Gegensatz zum handelsrechtlichen Konzernabschluss die Vermittlung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtslage bis 31.12.2020

Rn. 7 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es gelten die Grundsätze zu § 7i EStG entsprechend. Die Reichweite der Bindungswirkung der behördlichen Bescheinigung hängt vom jeweiligen konkreten Inhalt der Bescheinigung ab. Ihr Regelungsinhalt ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung unter ergänzender Heranziehung der Vorschriften des BGB zu ermitteln. Das bedeutet, dass empfangsbedü...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)

Tz. 125 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Mark Carney, Governor der Bank of England und Chairman des G20 Financial Stability Board (FSB), warnte bereits im Herbst 2014 vor einer "Carbon Bubble", die den Finanzmärkten drohe und potenziell gravierendere Auswirkungen als die Finanz- und Wirtschaftskrise haben werde. Wenn die Staatengemeinschaft zur Begrenzung des Klimawandels eine weit...mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / bb. Angaben zu Leistungsindikatoren (KPI) von Nicht-Finanzunternehmen

Tz. 71 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Anhang I des Offenlegungsakts spezifiziert die Berichtspflichten in Bezug auf die drei Leistungsindikatoren bzw. KPI als quantitative Angaben. Zur Bestimmung des Umsatzanteils (Umsatz-KPI) wird der Teil des Nettoumsatzes mit Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Forschungs- und Entwicklungsbericht

Tz. 114 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315 Abs. 2 Nr. 2 HGB soll der Konzernlagebericht auch auf den Bereich Forschung und Entwicklung eingehen (sog. Forschungs- und Entwicklungsbericht). Forschung ist gem. IAS 38.8 die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen. Dies umfasst sowohl die Grundlagenforschung als auch die a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 22 ErbStG sieht aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung[2] vor, dass von der Festsetzung der Steuer abzusehen ist, wenn diese für den einzelnen Steuerfall den Betrag von 50 EUR nicht übersteigt. Der Vereinfachungseffekt ist überschaubar[3], weil der steuerpflichtige Erwerb und die sich daraus ergebende Steuer zunächst ermittelt werden muss, um feststel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuwendungen über Mittelspersonen

Rz. 149 [Autor/Stand] Wird eine Vorteilsgewährung unmittelbar zwischen zwei Personen vollzogen, ist regelmäßig klar, wer Erwerber und wer Schenker ist. Sind mindestens drei Personen an einem Bereicherungsvorgang beteiligt, stellt sich die Frage nach den Steuerschuldnern: Wer wurde auf wessen Kosten bereichert? Oder anders: Zwischen welchen Personen wurde eine unentgeltliche Le...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Einziehung der Geschäftsanteile eines GmbH-Gesellschafters (Satz 2)

a) Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbliebenen Gesellschafter Rz. 583 [Autor/Stand] Die – nach § 34 GmbHG mögliche – Einziehung vernichtet den Geschäftsanteil des betroffenen Gesellschafters einer GmbH.[2] Sie führt keinesfalls zu einem Anteilsübergang auf die Gesellschaft selbst. Dies war einst entscheidend für den BFH, die Inanspruchnahme einer GmbH nach § 3 Abs. 1 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zur Nicht-/Anwendung der Vorschrift

Rz. 343 [Autor/Stand] Die Intention des historischen Gesetzgebers lässt sich anhand der zugänglichen Materialien leider nicht ermitteln. Dass eine Gesetzeslücke geschlossen werden sollte, ist weder der Gesetzesbegründung[2] noch den späteren Erörterungen im Finanzausschuss[3] explizit zu entnehmen und daher nicht mehr als eine bloße Vermutung.[4] Der Gesetzentwurf[5] verweis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten

Rn. 3031 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören einerseits die vom Erblasser herrührenden persönlichen Schulden, soweit diese vererblich sind, als auch die sog Erbfallschulden, also solche, die erst aus Anlass des Erbfalls entstehen. Erbschaftsteuerlich sind Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen des § 10 Abs 5 ErbStG abzugsfähig. Einkommensteuerlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkung

Rz. 221 [Autor/Stand] § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG zählt zu den Regelungen des § 7 ErbStG, die den schenkungsteuerlichen Zugriff auf bestimmte besteuerungswürdige Vorteilsgewährungen auch dann erlauben, wenn sie sich ggf. nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfassen lassen (s. Rz. 2). Funktionell tritt die seit 1922 unverändert gültige Vorschrift[2] daher ergänzend neben den Grund...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Innerer Wert (intrinsic value) und Zeitwert (time value) einer Option

Tz. 30 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der innere Wert einer Option ergibt sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert einer Aktie und dem für sie bei Erwerb zu entrichtenden Entgelt. Der innere Wert entspricht somit dem wirtschaftlichen Vorteil bei (ggf. fiktiver) Ausübung der Option (Ausübungsfiktion; vgl. auch Hoffmann/Lüdenbach, DStR 2004, S. 786). Tz. 31 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 59 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Veräußerung muss gegen Entgelt erfolgen. Dass nur die entgeltliche Veräußerung den Tatbestand des § 16 Abs 1 EStG erfüllt, ist aus § 16 Abs 2 EStG zu schließen (BFH v 23.04.1971, BStBl II 1971, 686). Eine entgeltliche Veräußerung liegt dann vor, wenn der Veräußernde eine Gegenleistung (= Entgelt) für die Übertragung der Sachgesamtheit o ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personenidentität

Rn. 789 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Personenidentität liegt immer dann vor, wenn wirtschaftlich, nicht unbedingt zivilrechtlich, das übertragene WG der Person (anteilig) zuzurechnen ist, die bereits zuvor wirtschaftlicher Eigentümer war. Das betrifft Einzel- und Mitunternehmer, und zwar auch solche, denen das WG über allg Vorschriften (§ 39 AO) zuzurechnen ist. Ebenfalls erfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Einkünfteermittlung

Rn. 159 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt nach §§ 4ff EStG (BFH BStBl II 2007, 163; 2004, 344; BMF BStBl I 2011, 530 Tz 6ff). Es finden die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften Anwendung, die für die Ermittlung des BV gelten. Die Gewinnermittlung erfolgt aufgrund des Zwecks der Regelung für Einkünfte aus VuV und Veräußerungsgewinne einheitl...mehr