Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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§ 18 Länderübersicht / 1. Europäische Erbrechtsverordnung

Rz. 329 Für alle ab dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle richtet sich in Polen das Erbstatut nach den Vorschriften der EuErbVO. Dabei ist für die Formwirksamkeit eines Testaments vorrangig das Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961 zu beachten, welches für Polen am 2.11.1969 in Kraft getreten ist.[380] Rz. 330 Besonderheiten ergeben sich aus der polnischen spezielle...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / c) Pflichtteilserfüllung

Rz. 111 Darüber hinaus bietet das Pflichtteilsrecht selbst wesentliche Ansatzpunkte, um nach dem Ableben des Erstversterbenden die nachteiligen Erbschaftsteuerkonsequenzen eines Berliner Testaments zu korrigieren. Der länger lebende Ehegatte E 2 kann beispielsweise seinen beiden Kindern K 1 und K 2 anbieten, ihnen zur Abgeltung der bestehenden Pflichtteilsansprüche Geldbeträ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Negative Erbfreiheit

Rz. 47 Hinzu kommt aber ein völlig neuer Gedanke, der der sog. "negativen Erbfreiheit": Die Entscheidung, ob jemand die Erbschaft oder seinen Pflichtteil erhalten möchte, sei von der Privatautonomie, ja sogar mehr noch, von der Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gedeckt. Dadurch werde auch eine "negative Erbfreiheit" geschützt. Der durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Glade, Immaterielle Anlagewerte in HB und StB 1991; Welf Müller, Innovation – Probleme der Aktivierung und Passivierung, DStZ 1991, 385; Schubert, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1994, 362; Hayn, Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte im internationalen Vergleich, IStR 1996, 355/405; Kronner, Entgeltlicher Erwerb und Erwerb im Tauschwege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Merkmale einer (nur) typisch stillen Gesellschaft gemäß §§ 230ff HGB

Rn. 50c Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Hinsichtlich der Rechte des stillen Gesellschafters hat sich, insb unter ertrag- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten, die Unterscheidung in typisch und atypisch stille Beteiligungen eingebürgert. Zur Abgrenzung von der atypischen Gestaltung eingangs die Merkmale der vom Gesetzgeber im HGB initiierten typischen stillen Gesellschaft. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Land- und Forstwirtschaft

Rn. 186b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach RFH StuW 32 Nr 915 können Aktien eines Elektrizitätswerks notwendiges BV eines Landwirts sein, nach RFH RStBl 1933, 1006 auch Anteile an einer Zuckerrübenfabrik (bestätigt durch BFH v 11.12.2003, IV R 19/02, BStBl II 2004, 280). Nach RFH v 23.03.1938, VI 436/37, RStBl 1938, 645 stellt die Beteiligung an einer Mälzerei-AG hingegen im A...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / II. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 203 Gem. § 3 Nr. 2 GrEStG ist ein Grundstückserwerb dann von der Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz ausgenommen, wenn der Grundstückserwerb von Todes wegen oder als Grundstücksschenkung unter Lebenden i.S.d. ErbStG erfolgt. Umstritten ist seit dem Jahre 1999,[268] ob ein solcher Fall auch dann vorliegt, wenn zunächst beim Pflichtteilsberechtigten ein Pflichttei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Selbstständige Bewertbarkeit

Rn. 606 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Ein WG muss nicht nur in der dargelegten Weise greifbar, sondern zudem einer besonderen ("selbstständigen") Bewertbarkeit zugänglich sein (zB BFH v 09.07.1986, I R 218/82, BStBl II 1987, 14; Moxter, Bilanzrechtsprechung, 8 (6. Aufl 2007)). Das Erfordernis selbstständiger Bewertbarkeit folgt unmittelbar aus dem Grundsatz der Einzelbewertung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Gleichstellung des Mitunternehmers mit dem Einzelunternehmer? – § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und mittelbar Beteiligte, DB 1990, 905; Groh, Sondervergütungen in der doppelstöckigen PersGes, DB 1991, 879; Schmidt, Die doppelstöckige PersGes nach dem Beschluss des GrS, DStR 1991, 505; Felix, Mitunternehmerische Tochter- Betriebsaufspaltung: "Nauheimer Modell", KÖSDI 1991,...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / I. Grundsätzliches und Normzweck

Rz. 102 § 2338 BGB gibt dem Erblasser die Möglichkeit, abweichend von § 2306 BGB, der der erbrechtlichen Gestaltung doch enge Grenzen setzt, den Pflichtteilsberechtigten mit weit reichenden Anordnungen zu belasten. Die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht dient dabei zum einen dem wohlverstandenen Interesse des Pflichtteilsberechtigten, dessen erbrechtlicher Erwerb ohne...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 211 Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen führt beim pflichtteilsbelasteten Erben nicht zu Anschaffungskosten.[281] Der erbrechtliche Erwerb des Nachlasses durch den oder die Erben, die mit den Pflichtteilsansprüchen belastet sind, wird durch die Auszahlung der Pflichtteilsansprüche nicht zu einem (teil-)entgeltlichen Vertrag. Ein Veräußerungsgeschäft wird durch die b...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Freibeträge und Steuersätze

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§ 17 Internationales Pflich... / 5. Abgrenzung des Güterstatuts zum Erbstatut

Rz. 197 Beispiel Der deutsche Erblasser hatte mit seiner damaligen französischen Braut vor der Eheschließung im Jahr 1993 – noch als Student – bei einem Pariser Notar einen Ehevertrag beurkunden lassen, mit dem die Brautleute die Errungenschaftsgemeinschaft des französischen Rechts vereinbarten und dem überlebenden Ehegatten das Gesamtgut zuwachsen sollte (clause d’attributi...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Behandlung beim Abfindenden

Rz. 147 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG [203] sind vom Erwerb eines Erbschaftsteuerpflichtigen als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Hierzu zählt nach überwiegender Meinung auch die Leistung einer Abfindung als Geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zerobonds uä Finanzprodukte

Rn. 1327 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der Zerobond (Nullkupon-Anleihe) ist ein förmlich unverzinsliches Wertpapier, dessen Zins durch den Unterschied zwischen dem Ausgabe- und dem Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit hinweg enthalten ist. Der Zeichner der Anleihe (Gläubiger oder Käufer) aktiviert das erworbene Wertpapier mit dem Zeichnungsbetrag und schreibt die jährliche Aufzi...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Pflichtteilsrecht (legal rights)

Rz. 176 Der Pflichtteil (legal right) für den überlebenden Ehegatten bzw. den Partner aus einer gleichgeschlechtlichen civil partnership (relict bzw. ius relictae) beläuft sich auf ein Drittel des beweglichen Vermögens neben Abkömmlingen des Erblassers[224] und auf die Hälfte, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterließ. Die Kinder, ggf. die Enkel des Erblassers, erhalte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Annahmeverzug, § 293 BGB

Rn. 425 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Gemäß § 293 BGB kommt der Gläubiger in den Verzug der Annahme, wenn er die geschuldete und ihm ordnungsgemäß tatsächlich angebotene Leistung (§ 294 BGB) nicht annimmt oder eine zur Erfüllung erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt (Ernst in Münchener Kommentar BGB, § 293 BGB Rz 1 (9. Aufl 2022)). Der Annahmeverzug setzt als...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Bilanzmäßige Zurechnung bei Vollamortisationsverträgen (Mobilien)

Rn. 1010 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Auf der Grundlage des Urt BFH BStBl 1970, 264 ist die FinVerw den Anforderungen der Leasingbranche in den verschiedenen – oben zitierten (s Schrifttum vor Rn 1000, dort Verwaltungsaweisungen) – Verwaltungserlassen nach "passender" Abbildung der gängigen Vertragsmuster nachgekommen. Die Erlasse sind durch das Bestreben nach Zuordnung des wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Übergang der Preisgefahr als wirtschaftlicher Erfüllungszeitpunkt

Rn. 417 Stand: EL 80 – ET: 08/200 Definition Leistungsgefahr: Vor der Preisgefahr zunächst zu unterscheiden ist die Leistungsgefahr. Diese betrifft in gegenseitigen Verträgen die Frage, wer im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger Erfüllung iS § 363 BGB die Gefahr des zufälligen Untergangs des Leistungsgegenstandes trägt. Die Leistungsgefahr ist aus der Sicht des...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Niederstwertprinzip

Rz. 185 Nach dem Niederstwertprinzip des § 2325 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BGB ist bei nicht verbrauchbaren Schenkungsobjekten der Wert zur Zeit der Schenkung anzusetzen, wenn er niedriger als der Wert im Erbfall ist. Auch wenn der Wert im Zuwendungszeitpunkt nach der Rechtsprechung um den Kaufkraftverlust zu bereinigen ist, können sich dadurch gerade bei sehr wertvollen Zuwendungen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Finanzierung von AV

Rn. 1658d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Da betriebliche Schuldzinsen aus AK oder HK von AV keiner Abzugsbeschränkung unterliegen, ist es grds zu empfehlen, eher Investitionen im AV als UV oder laufende Betriebskosten fremdzufinanzieren. Zu beachten ist dabei jedoch der evtl GewSt-Nachteil aus sich ergebenden zusätzlichen Dauerschulden. Bedeutung gewinnt aber auch die Abgrenzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die erfolgsneutrale Begründung der echten Betriebsaufspaltung

Rn. 376 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unproblematisch ist die Begründung einer (unechten) Betriebsaufspaltung, wenn dies sofort im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit geschieht, indem die durch Bargründung errichtete Betriebs-GmbH das UV erwirbt, der Einzel-Besitzgesellschafter oder die Besitz-PersGes oder Besitzgemeinschaft das AV an die GmbH verpachtet. Dies h...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / III. Adjusted Present Value-Ansatz (Konzept des angepassten Barwerts)

Rz. 153 Bei der APV-Methode werden die Wertbeiträge der operativen Tätigkeit des Unternehmens und der Finanzierungsstruktur unabhängig voneinander ermittelt. Daraus folgt eine zweistufige Ermittlung des Gesamtkapitalwerts.[282] In einem ersten Schritt wird der Wert des Unternehmens unter der Annahme einer 100 %-igen Eigenfinanzierung bestimmt.[283] Die fiktiven Nettozuflüsse...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / H. Besonderheiten bei der Bewertung wachstumsstarker Unternehmen

Rz. 160 Wachstumsunternehmen zeichnen sich oft durch regelmäßige Produkt- und Leistungsinnovationen, hohe Investitionen in Human- und Sachkapital, erhebliche Vorleistungen im Entwicklungs-, Produktions- und Absatzbereich sowie einen wachsenden Kapitalbedarf aus. Daneben sind häufig auch der Einsatz von Risikokapital, dynamische Veränderungen der Unternehmensorganisation und ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / dd) Ertragsteuern der Unternehmenseigner

Rz. 79 Die Notwendigkeit der Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuern der Unternehmenseigner ist, wie gesagt, allgemein anerkannt.[151] Im Rahmen der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte sind sie im Bewertungskalkül sachgerecht zu typisieren.[152] Rz. 80 Bewertungstechnisch sind die künftigen Nettozuflüsse bei unmittelbarer Berücksichtigung der persönlichen Ertr...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Finanzplanung und Zinsprognose

Rz. 120 Ausschüttungen an die Anteilseigner setzen regelmäßig nicht nur Erträge, sondern auch Liquidität voraus. Das Volumen der für Ausschüttungen an die Unternehmenseigener zur Verfügung stehenden Überschüsse hängt im Übrigen auch von der zukünftigen Entwicklung der Zinsaufwendungen und -erträge ab. Daher muss auch das Zinsergebnis geplant bzw. prognostiziert werden.[209] ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Merkmalsübertragung bei InvZul u FördGG

Rn. 388 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Der BFH hat zu § 2 S 1 Nr 1 InvZulG 1991 und § 1 Abs 1 S 1 FördGG entschieden, dass ein WG auch dann zum AV einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören kann, wenn es im Rahmen einer Betriebsaufspaltung mit betriebsvermögensmäßiger Verflechtung von dem investierenden Besitz­unternehmen außerhalb des Fördergebiets an das Betriebsunternehmen ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Bestimmung des Residualwerts

Rz. 145 Der im Unternehmenswert enthaltene Wertbeitrag aus der Unternehmenstätigkeit nach dem Ende des Detailprognosezeitraums wird Residualwert genannt. Für die Art und Weise seiner Bestimmung kommt es zunächst auf die Frage an, ob von der Fortführung oder der Zerschlagung des Unternehmens ausgegangen wird.[267] Maßgeblich ist – falls keine rechtlichen oder wirtschaftlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rn. 656 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu den nicht abnutzbaren materiellen WG iwS gehören Anteile an KapGes (BFH v 03.10.1985, IV R 144/84, BStBl II 1986, 142: auch Beteiligung an Freiberufler-GmbH, in deren AK sich ein Firmenwert niedergeschlagen hat), antiquarische Gebrauchsgegenstände, die nur noch als Ausstellungs-/Anschauungsobjekte fungieren (BFH v 09.08.1989, X R 131–133/8...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Grundsätze zur Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 560 In den USA ist das Zivilrecht interlokal gespalten. Jeder der 50 Einzelstaaten hat nicht nur ein eigenes materielles Erbrecht, sondern auch ein eigenes Erbkollisionsrecht. Dabei gelten sowohl im Verhältnis der Erbrechtssysteme einzelner US-Staaten untereinander (interlokal) als auch im Verhältnis zum Erbrecht ausländischer Staaten (internationales Erbrecht) in den me...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / X. Gesellschaftsanteile im internationalen Pflichtteilsrecht

Rz. 225 Beispiel Ein zuletzt in Bologna lebender italienischer Staatsangehöriger war u.a. an einer in Form einer OHG betriebenen Speditionsgesellschaft mit Sitz in Aachen beteiligt. Testamentarische Alleinerben sind seine beiden Töchter. Der Sohn macht nun seinen Pflichtteil geltend. Rz. 226 Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. h EuErbVO sind "Fragen des Gesellschaftsrechts, des Vereinsr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Einnahmen vor Ablauf des Abschlussstichtages

Rn. 938 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Voraussetzung für den Ansatz eines passiven RAP ist, dass der Unternehmer bis zum Schluss des Wj Einnahmen erzielt hat. Das Gesetz spricht zwar von Einnahmen "vor dem Abschlussstichtag"; gemeint ist aber "bis einschließlich Abschlussstichtag". Rn. 939 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Einnahmen sind nicht nur Zahlungsvorgänge (Einnahme von Bargeld ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Beginn und Ende einer Mitunternehmerstellung bei Übergang des Anteils

Rn. 23d Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zu Beginn und Ende der Mitunternehmerschaft als solcher (in Abgrenzung zu Beginn und Ende der Mitunternehmerstellung bei Übergang des Anteils) s Rn 20. Hier geht es nicht um die Frage, ob für den Gesellschaftsanteil überhaupt eine Mitunternehmerstellung vorliegt (dazu s Rn 23e), sondern um die davon zu unterscheidende Frage, ob und wann eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Systematik und Regelungsfunktion

Rn. 276 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der rechtsdogmatische Gehalt des Einlagebegriffs erschließt sich wie der des Entnahmebegriffs (s Rn 200) aus dem dualen Einkünfteermittlungsprinzip des EStG. Einlagen sind Bestandteil des Vermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 S 1 EStG dar (s Rn 5). Sie führen zwar zu einer Erhöhung des BV, dürfen sich aber auf den Gewinn nicht auswirken, da di...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / a) Grundlagen

Rz. 85 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG sind von dem Erwerb des Erben als Nachlassverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus dem geltend gemachten Pflichtteil abzugsfähig. Weitere Regelungen zum genauen Zeitpunkt sowie zur Bewertung finden sich in § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG nicht. Dennoch wird zu Recht aus der Erwähnung der Geltendmachung des Pflichtteils abgeleitet, dass die Pf...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Grundsätzliche Probleme und Schwierigkeiten der erbrechtlichen Ausgleichung und pflichtteilsrechtlichen Anrechnung

Rz. 69 Der mit der Ausgleichungspflicht (§§ 2050 ff. BGB) verfolgte Zweck einer weitgehenden erbrechtlichen Gleichstellung zwischen den Abkömmlingen, die bereits lebzeitig, und denen, die erst von Todes wegen etwas von ihren Eltern erhalten, wird in vielen Fällen nicht erreicht. Zu optimistisch daher Mohr,[153] der unreflektiert davon ausgeht, das gesetzliche Ausgleichungssy...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / c) Fälle des § 2329 BGB

Rz. 96 In den vorstehenden Ausführungen wurde stets davon ausgegangen, dass der Erbe Schuldner des Pflichtteilsanspruchs sei. Dies ist jedoch nicht stets so. Insbesondere bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach § 2325 BGB kann es nach § 2327 BGB, nach § 2328 BGB oder wegen Überschuldung des Nachlasses dazu kommen, dass der ursprünglich Beschenkte nach § 2329 Abs. 1 BGB das...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Statut der Nachlassabwicklung

Rz. 566 Ebenso wie im englischen Recht wird die Verwaltung des Nachlasses (administration) vom Erbstatut kollisionsrechtlich gesondert angeknüpft, wobei der Bereich der administration weit interpretiert wird und z.B. den Übergang des Nachlasses auf einen Zwischenberechtigten (personal representative) anstelle des unmittelbaren Erwerbs durch die "Erben" erfasst. Für die admin...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Praktische Folgerungen

Rz. 275 Deutsche Gerichte haben bislang im internationalen Erbrecht wie auch auf anderen Gebieten des IPR eine "Rechtsumgehung" noch nicht angenommen.[258] Das gilt selbst für das Urteil des BGH im Beispiel 2, obwohl dies eine typische "Umgehungssituation" darstellt. Hintergrund dafür, dass der BGH hier nicht von Umgehung spricht, ist wohl, dass Art. 22 EuErbVO die Möglichke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 6. Pflichtteilsrechtliche Relevanz güterrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 206 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung derart abweichender Quoten für die Zwecke des Pflichtteilsrechts nur in bestimmten Konstellationen als unentgeltlich. Derartige Vereinbarungen sind daher im französischen Erbrecht in allen anderen Konstellationen entgeltliche Verfügungen und damit "pflichtteilsfest". Ähnliches ergibt sich für die Vereinbarung einer joint t...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Struktur der Vorschrift

Rn. 1470 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 5 Abs 7 EStG regelt die steuerlichen Konsequenzen der Verpflichtungsübernahme unter Hebung stiller Lasten für den Übernehmer und ist eine grundsätzlich komplementäre Regelung zu § 4f EStG für den Übertragenden. Insofern übertragene Verpflichtungen beim ursprünglich Verpflichteten Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Zuwendungsverhältnis

Rz. 169 Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gilt unabhängig davon, ob die Abfindung vom Erblasser selbst oder von einem Dritten gewährt wird.[229] Fraglich ist jedoch, ob für die Freibeträge und die Steuerklasse wie bei § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG ebenfalls stets auf das Verhältnis des Pflichtteilsberechtigten zum Erblasser abzustellen ist. Beispiel Vater V ist Inhaber umf...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Nachlasszugehörigkeit

Rz. 38 Ausnahmsweise ist jedoch eine Nachlasszugehörigkeit und damit das Eingreifen des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs zu bejahen. Dies ist zum einen der Fall, wenn keine wirksame Benennung eines Drittbegünstigten (Bezugsberechtigten) vorliegt, da dann die Forderung mangels eines besonderen Berechtigten den Erben als Nachlassbestandteil zusteht.[115] Zu beachten sind hie...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Deutsches Besteuerungsrecht

Rz. 188 Zusätzliche erbschaftsteuerliche Probleme treten auf, wenn der Erblasser oder der Pflichtteilsberechtigte oder beide entweder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder weder einen gewöhnlichen Aufenthalt noch ihren Wohnsitz in Deutschland haben. In diesen Fällen stellt sich zunächst die Frage, ob überhaupt ein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Diese Probleme sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Geleistete Zuschüsse

Rn. 1396 Stand: EL 81 – ET: 11/2008 Geleistete Zuschüsse kommen als AK o HK von WG in Betracht. Handelt es sich um immaterielle WG, muss wegen § 5 Abs 2 EStG der Zuschuss nach dem Inhalt des Vertrages, wenigstens nach den einvernehmlichen Vorstellungen beider Vertragsteile, die Gegenleistung für den Vorteil sein, den der Zuschussgeber erlangen soll (Döllerer, BB 1969, 501; Mo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Eigene Anteile, eigene "Schulden"

Rn. 1420 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Eine KapGes kann eigene Anteile erwerben, also sozusagen sich selbst teilweise kaufen. Aktienrechtlich bestand diese Möglichkeit in eingeschränktem Umfang schon immer (s § 57 Abs 1 S 2 AktG), für die GmbH wird dies analog als möglich erachtet. Durch das KonTraG ist diese Möglichkeit noch erweitert worden (s § 71 Abs 1 AktG). Zu Recht sieht ...mehr