Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Vermögenswirksame Leistunge... / 4 Einkommensgrenzen

Die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist einkommensabhängig. Hinsichtlich der Einkommensgrenze ist zwischen der vermögenswirksamen Anlage im Wohnungsbau und in Vermögensbeteiligungen zu unterscheiden. Die Einkommensgrenze bei wohnwirtschaftlicher Verwendung beträgt 17.900 EUR für Alleinstehende bzw. 35.800 EUR für Verheiratete und Partner einer eingetragenen Lebenspartn...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.4.2 Pauschbetrag oder Abzug als außergewöhnliche Belastung

Der Pauschbetrag dient der Verwaltungsvereinfachung und wird ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gewährt. Er soll dem Steuerpflichtigen das kleinliche Sammeln von Belegen und dem Finanzamt deren Nachprüfung ersparen. Stattdessen kann der Mensch mit Behinderung aber auch sämtliche Mehraufwendungen, die ihm aufgrund seiner Behinderung entstehen, unter de...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.3 Außergewöhnlichkeit

Es muss sich um größere Aufwendungen handeln, als sie der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands entstehen. Durch das Tatbestandsmerkmal "größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen" soll nicht ausgedrückt werden, dass sehr hohe Beträge stets als außergewöhnlich a...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.6 Zumutbare Belastung

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (d. h. i. S. v. § 33 EStG) führen (anders als bei § 33a und § 33b EStG), auch wenn sie zwangsläufig entstanden sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten, nur insoweit zu einer Steuerermäßigung, als sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese Regelung beruht auf der Erwägung, dass dem Steuerpflichtigen entsprechend ...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.2 Körperschaftsteuer

Rz. 39 Es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die voraussichtliche Körperschaftsteuer-Abschlusszahlung durch eine Rückstellung zu berücksichtigen. Die Körperschaftsteuer beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2008 15 %. Bemessungsgrundlage für die tarifliche Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen,[1] nach R 29 Abs. 1 KStR ist dieses aus der Han...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.1 "Ansatzstelle"

Bei Bezügen aus einer Zwischengesellschaft ist bei Ermittlung der Summe der Einkünfte oder bei Körperschaften beim steuerlichen Gewinn ein gesonderter Kürzungsbetrag abzuziehen, soweit in den Vorjahren oder im selben Jahr Hinzurechnungsbeträge angesetzt worden sind. Es ergibt sich damit folgende neue Berechnungsreichenfolge zum zu versteuernden Einkommen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.7 Dividenden (Bezüge i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG), ausgenommen [...] (Nr. 7)

Aufgrund der Vorgaben der ATAD-RL müssten Dividenden eigentlich komplett passiv sein. Dies hätte gravierende Auswirkungen, denn diese wurden bislang umfassend nach dem nationalen Konzept der Dividendenfreistellung als aktive Einkünfte qualifiziert. Abweichend von der ATAD-RL bleibt es nur noch für den – in der Praxis wichtigsten Fall – der Schachteldividenden bestehen. Konkr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1 Überblick

§ 10 AStG enthält folgenden Regelungsbereich: Es gelten folgende Grundsätze bzw. Schritte:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 15.2 Einzelfragen

Entsprechend dem Grundgedanken des § 10 Abs. 5 AStG bestimmt § 12 Abs. 1 AStG, dass die Steuern, die nach § 10 Abs. 1 AStG abziehbar sind, auf die anteilige Einkommen- oder Körperschaftsteuer anzurechnen sind. Ein Wahlrecht auf Abzug besteht entgegen dem AStG a. F. nicht mehr.[1] Die Regelungen der §§ 34c EStG, 26 KStG gelten entsprechend – allerdings nur zum System der Bere...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.4 Hinzurechnungskorrekturvolumen

Begriff Das in § 11 Abs. 3 AStG nomierte Hinzurechnungskorrekturvolumen gibt vor, dass am Schluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres ein Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert festzustellen ist. Hierbei handelt es sich um die Summe des für die nachfolgenden Veranlagungszeiträume zur Verfügung stehenden Kürzungsbetrags. Vereinfacht dargestellt handelt es sich um die versteuerte...mehr

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Renten / 11.4 Waisenrenten

Nach dem Tod des Versicherten erhalten dessen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente.[1] Sie beträgt bei Halbwaisen 10 %, bei Vollwaisen 20 % der Vollrente, außerdem wird ein bestimmter Zuschlag gezahlt. Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Befindet sich das Kind noch in Berufsausbildung, tritt grundsätzlich ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.3 Einkunftsermittlung

Die Richtlinie enthält hierzu in Art. 8 Abs. 1 Satz 1 ATAD keine Vorgabe, sondern überlässt dies den Mitgliedstaaten. § 10 Abs. 3 AStG gibt hierzu vor, dass die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach deutschem Steuerrecht erfolgen muss. In jedem Fall ist eine Korrektur der nicht abzugsfähigen Steuern vorzunehmen, denn zu den Vorschriften des...mehr

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Renten / 11.2.1 Grundsätzliches

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, Einkommen zu ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem bestimmten Maß eingeschränkt oder weggefallen ist. Diese Renten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres) gezahlt, da dann die Regelaltersr...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.6 Erwerbsobliegenheit

Grundsätzlich muss eine volljährige Person selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen und die Grundbedürfnisse aus der Verwertung der ihr zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere der eigenen Arbeitskraft, befriedigen.[1] Folglich wird angenommen, dass eine volljährige, arbeitsfähige Person die Kosten der eigenen Lebensführung selbst erwirtschaften kann.[2] Wenn ei...mehr

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Renten / 10.1 Aufteilung der Rente in der Übergangsphase

Der prozentuale Besteuerungsanteil teilt die Rente in der Übergangsphase bis einschließlich 2039 in 2 Teile auf, und zwar in den Teil der Jahresrente, der versteuert werden muss (Besteuerungsanteil), und in den Teil der Jahresrente, der steuerfrei bleibt (Rentenfreibetrag). Kern der nachgelagerten Rentenbesteuerung ist in der Übergangsphase der Rentenfreibetrag. Das ist der Tei...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.4 Latente Steuern

Rz. 41 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben gemäß § 274 HGB latente Steuern anzusetzen für Differenzen, die sich aus den Unterschieden zwischen den Wertansätzen nach HGB und den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen ergeben. Ein für die Praxis bedeutsames Beispiel für die Notwendigkeit zur Bildung latenter Steuern sind die Bewertungsunterschiede der Pensi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen

Rz. 633 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen stellen Betriebseinnahmen dar. Voraussetzung ist, dass sie durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veranlasst sind und dem Stpfl. im Rahmen seines Betriebs zufließen. Werden die Entschädigungen und ähnliche Vergütungen für unterschiedliche Schadensereignisse geleistet, sind sie bei unterschiedlicher steuerlicher Beha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 8 Anwendung des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1a, Abs. 2 S. 2 und 3 EStG und der §§ 15a und 15b EStG (§ 13 Abs. 7 EStG)

Rz. 366 Über § 13 Abs. 7 EStG sind die Vorschriften des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1a, Abs. 2 S. 2 und 3 EStG und der §§ 15a und 15b EStG auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entsprechend anwendbar. Die Verweisung auf § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 S. 2 und 3 EStG hat klarstellenden und die Verweisung auf § 15 Abs. 1a EStG sowie §§ 15a und 15b EStG konstituti...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.6 Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

Das besondere Kirchgeld wird in einigen Bundesländern von Ehegatten erhoben, die in glaubensverschiedener Ehe leben. Um eine glaubensverschiedene Ehe handelt es sich, wenn nur ein Ehegatte einer steuererhebenden Kirche angehört. Dabei ist es unerheblich, ob der andere Ehegatte gar keiner Kirche oder ob er einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört, die zwar ...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 3.1 Kappung der Kirchensteuer

Man versteht darunter die Festlegung eines Höchstbetrags, berechnet auf einen bestimmten Prozentsatz des vom Finanzamt rechtskräftig veranlagten zu versteuernden Einkommens. Übersteigt das Einkommen eine bestimmte Höhe, die Kappungsschwelle, tritt ein Steuervorteil ein, da der Prozentsatz (Kappungssatz) des zu versteuernden Einkommens feststeht, während die KiSt durch die Fo...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 2 Bemessungsgrundlage

Die KiSt wird in Form eines festen Prozentsatzes der Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Der Prozentsatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % und in allen übrigen Bundesländern 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer, die unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre. Die Berücksichtigung der Kind...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / Zusammenfassung

Überblick Die Kirchensteuer (KiSt) wird aufgrund von Landesgesetzen erhoben. Steuerpflichtig sind alle Kirchenmitglieder in dem Kirchengebiet, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Von Arbeitnehmern wird die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Grundlagen finden sich in den Kirchensteuergesetzen der...mehr

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Ferienhaus/Ferienwohnung / 7 Ferienwohnung im Ausland

Ist die Ferienwohnung im Ausland belegen und wird sie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ergeben sich keine steuerlichen Auswirkungen. Die Selbstnutzung einer Wohnung im Ausland führt generell nicht zu steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland. Folglich ist eine Anrechnung bzw. ein Abzug evtl. anfallender ausländischer Einkommensteuer nach § 34c Abs. 6 i. V. m....mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.5 Glaubensverschiedene Ehe

Bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird die KiSt nur von dem Ehegatten erhoben, der Mitglied der steuerberechtigten und steuererhebenden ­Religionsgemeinschaft ist. Der Anteil des kirchensteuerpflichtigen Ehegatten an der gemeinschaftlichen Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die sich bei Anwendung des Einkommensteuer-Grundta...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.1 Kurzfristige Erfolgsrechnung: Schlüsselloch zum Unternehmenserfolg

Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens wird in der kurzfristigen Erfolgsrechnung dargestellt. Der Blick gilt hier meist dem vorläufigen Ergebnis – also dem Erfolg, der im betreffenden Zeitraum zustande gekommen ist. In der kurzfristigen Erfolgsrechnung werden unter anderem folgende Positionen aufgeführt: Umsatzerlöse Material- und Wareneinsatz Abschreibungen Personalkoste...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / IV. Zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG

1. Überblick zum zu versteuernden Einkommen Rz. 898 Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Einkommen, vermindert um die Freibeträge für Kinder und den Härteausgleich.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / III. Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG – Verlustabzug/Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen/außergewöhnliche Belastungen

Rz. 758 Eine Unterhaltsrelevanz ergibt sich aus dem Grundsatz der Ableitung des Unterhaltseinkommens aus dem steuerlichen Einkommen. 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum zu versteuernden Einkommen

Rz. 898 Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Einkommen, vermindert um die Freibeträge für Kinder und den Härteausgleich.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG

Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) und sonstige Abzugsbeträge wie z.B. nach § 7 FördG ab, so kommt man zum Einkommen nach § 2 Abs. 4 EStG .mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Fiktives Einkommen als Erwerbsersatzeinkommen

Rz. 855 Nach dem Eigenverantwortungsprinzip des § 1602 obliegt demjenigen, der einen Verwandten aufgrund eines Unterhaltstatbestands berechtigt in Anspruch nimmt, zunächst seine Arbeitskraft zu verwerten sowie zumutbare Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.[1194] Verletzt der Unterhalt begehrende Verwandte eine solche Obliegenheit, wird auf fiktive und somit anrechenbare Eink...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / C. Einkommen/Vorsorgeaufwendungen/Einkommensteuer

I. Einkünfteermittlung nach § 2 Abs. 2 EStG 1. Überblick zur Ermittlung der Summe der Einkünfte Rz. 742 Die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG resultiert aus der Zusammenrechnung der positiven und/oder negativen Einkünfte der verschiedenen sieben Einkunftsarten. Sie stellt ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Deckung des eigenen Lebensbedarfs durch Einkommen

Rz. 838 Der Lebensbedarf des Unterhalt begehrenden Verwandten kann sowohl durch eigene (fiktive) Einkünfte (§ 1602 Abs. 1) gedeckt sein. aa) Deckung des Lebensbedarfs durch eigene Einkünfte Rz. 839 Nach § 1602 Abs. 1 ist nur derjenige Verwandte unterhaltsberechtigt, der außerstande ist, seinen Lebensbedarf aus eigenen Einkünften teilweise oder insgesamt zu decken, und der auch...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / e) Kindergeld als anrechenbares Einkommen

Rz. 276 An dieser Stelle wird das Kindergeld als anrechenbares Einkommen erörtert. Weitergehende Ausführungen zum Kindergeld an sich werden im Rahmen der "Einzelfragen" besprochen. Rz. 277 Das Kindergeld ist nach § 62 Abs. 1 EStG eine staatliche Leistung für das Kind an die Eltern. Es unterscheidet sich von anderen regelmäßig wiederkehrenden kindbezogenen steuerlichen Leistun...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 1266 Muster 3.80: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Muster 3.80: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Einkommen aus zumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 841 Einkommen aus zumutbarer Erwerbstätigkeit mindert den (Unterhalts-) Bedarf des Unterhalt begehrenden Verwandten nach Kürzung um Erwerbsaufwand und Mehrbedarf[1176] in vollem Umfang. Gleiches gilt für solche Einkünfte, die unter Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit nicht erzielt worden sind.[1177] Rz. 842 Praxistipp Die bedarfsmindernde Wirkung der Einkünfte des Unter...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 626 Muster 3.44: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 3.44: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unse...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 788 Muster 3.51: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 3.51: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie w...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Einkommen aus Vermögen/Gebrauchsvorteile

Rz. 861 Vermögenserträge mindern als Teile des Einkommens den Lebensbedarf ohne Besonderheiten. Rz. 862 Auch Gebrauchsvorteile (Wohnvorteile[1207]) mindern den Barbedarf des Kindes. Rz. 863 Praxistipp Die (auch) vertretene Auffassung,[1208] das mietfreie Wohnen des Kindes führe nicht zu einer Kürzung seines Barunterhalts, verstößt gegen den elementaren Grundsatz, dass Unterhal...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 625 Muster 3.43: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 3.43: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt sich aus § 1361 BGB. Denn unsere Mandan...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / III. Korrekturen zum Einkommen und zum Bedarf

Rz. 1894 Bei Feststellung eines Mangelfalls ist der Unterhalt nach Billigkeit gemäß § 1581 BGB herabzusetzen. 1. Neubewertungen und Kürzungen im Mangelfall Rz. 1895 Nach § 1581 BGB hat der Verpflichtete in einem Mangelfall insoweit Unterhalt zu leisten, als dies mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten der Billigkeit entspricht...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) AfA und Sonder-AfA im Familienrecht (bewegliche Wirtschaftsgüter) sowie Investitionsfreiheit, Rücklagenbildung, Gewinn ≠ Einkommen

Rz. 357 Die Abschreibung ist ein immer wiederkehrendes und uraltes Problem in Unterhaltsrechtstreitigkeiten und allen Beteiligten an derartigen Verfahren bestens bekannt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Fragestellung. Die familienrechtliche Rechtsprechung und Lehre haben sich zu keinem Zeitpunkt mit der Frage befasst, ob bei Leasing unterhaltsrechtl...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Abzugsposten vom Einkommen

Rz. 1911 Das unterhaltsrechtlich zu bestimmende Einkommen wird grundsätzlich berechnet durch Abzug von Bei begrenzter Leistungsfähigkeit sind an die Möglichkeit des Abzugs dieser Positionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sind im Einzelfall d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen aus Vermögen

Rz. 1463 Während der Ehe zufließende Erträge aus vorhandenem Vermögen prägen die ehelichen Lebensverhältnisse, unabhängig von der Herkunft des Vermögens, gleichgültig ob aus erwirtschafteten Vermögen, aus Erbschaft[1537] oder Schmerzensgeld.[1538] Rz. 1464 Zu den Vermögenserträgen zählen vor allem:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 787 Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie wissen, kein eigenes Einkom...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 849 Einkünfte aus unzumutbarer (überobligatorischer) Erwerbstätigkeit bleiben nicht anrechnungsfrei, sondern sind nach Billigkeitsgesichtspunkten, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 entweder voll oder nur teilweise anzurechnen.[1186] Es ist zunächst nach allgemeinen Grundsätzen in einen unterhaltsrelevanten (anrechnungspflichtigen) und in einen nicht unter...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Einkommen aus Vermögen

Rz. 497 Einkünfte aus Vermögen, z.B. Zinsen oder auch sonstige Gebrauchsvorteile, sind ggf. dem Einkommen des Berechtigten zuzurechnen. Rz. 498 Nach Scheidung der Ehe ist ggf. durch den Berechtigten auch der Stamm des Vermögens zu verwerten, es sei denn, die Verwertung ist unwirtschaftlich oder wäre unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbil...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen des Verpflichteten

Rz. 1814 Grundlage zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist das bereinigte Nettoeinkommen. Ggf. sind sonstige, auch fiktive Einkünfte zuzurechnen. Rz. 1815 Inwieweit einem Unterhaltsverpflichteten im Mangelfall fiktive Nebenverdienste anzurechnen sind, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die zeitliche und physische Belastung durch die ausgeübte und die zusät...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 1265 Muster 3.79: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Muster 3.79: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt haben, bei dem jetzt erreichten Alter der Kinder seien Sie nicht mehr unt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Einkommen des Berechtigten

Rz. 1076 Die Höhe des ggf. anteilig zu berücksichtigenden Einkommens hängt insbesondere davon ab, in welchem Maß der Betreuende von der Erwerbsobliegenheit befreit ist.[1107] Grundsätzlich gilt aber, dass aus dieser Erwerbstätigkeit erzielte Einkünfte nicht von vornherein unberücksichtigt bleiben. Über die Höhe ihrer Anrechnung ist gemäß § 1577 Abs. 2 BGB nach Treu und Glaub...mehr