Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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Pakistan / I. Allgemeines

Rz. 132 Für das Steuerrecht ist in Pakistan das Federal Board of Revenue zuständig. Das Steuerjahr in Pakistan geht vom 1.7. bis zum 30.6. des Folgejahres. Bei der Besteuerung wird zwischen direkten und indirekten Steuern unterschieden. Bei den indirekten Steuern (u.a. Umsatzsteuer) besteht derzeit generell ein Steuersatz von 17 %. Rz. 133 Die Einkommensteuer fällt unter die ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 294 Steuerpflichtig für die Einkommensteuer (Inkomstenbelasting) sind natürliche Personen, die Einwohner der Niederlande sind (inländische Steuerpflichtige), und natürliche Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen und – bestimmte – niederländische Einkünfte erzielen. Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer von natürlichen Personen entspricht dem Kalenderja...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Rz. 312 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG werden die stillen Reserven in Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft einer natürlichen Person (Gesellschafter), die seit mindestens zehn Jahren der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlag, im Zeitpunkt des Wegzugs des Gesellschafters in das Ausland (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitze...mehr

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Schweden / III. Steuerarten

Rz. 170 Gesellschaftsrechtlich relevant sind in Schweden in erster Linie die Einkommensteuer, die Stempelsteuer und die Mehrwertsteuer. Rz. 171 Die Einkommensteuer (inkomstskatt) ist die wichtigste direkte Steuer. Sie wird im Einkommensteuergesetz geregelt. Rz. 172 Die Stempelsteuer (eigentlich eine Grunderwerbsteuer) ist im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken zu entr...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / M. Steuerrecht

Rz. 362 Die Besteuerung von Einkommen oder Erträgen erfolgt in Spanien, wie in der Mehrheit der EU-Staaten, über zwei Steuerarten: die Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) und die Körperschaftsteuer [220] (Impuesto sobre Sociedades, IS), die das steuerpflichtige Einkommen von Handelsgesellschaften (wie die S.L.) und sonstigen juristischen Pe...mehr

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Dänemark / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 155 Das dänische (Gesellschafts-) Steuerrecht ist äußerst kompliziert und unterliegt ständigen Änderungen. Gegenwärtig gilt das Gesellschaftssteuergesetz – [selskabsskatteloven – SEL-SkatL]) i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 1084 vom 26.6.2020 (mit späteren Änderungen). Rz. 156 Kapitalgesellschaften sind selbstständige Steuerpersönlichkeiten, die nach ihren Einnahmen besteuer...mehr

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Österreich / j) Steuern, Kosten

Rz. 140 Einkommensteuer: Bei der Veräußerung ist lediglich ein allfälliger Spekulationsgewinn im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern. Ein solcher liegt dann vor, wenn der Veräußerungserlös die Anschaffungskosten samt Werbungskosten übersteigt (§ 31 Einkommensteuergesetz – EStG). Gerichtsgebühren: Die Anmeldung zum Firmenbuch verursacht 34 EUR Eingabegebühr und pro geände...mehr

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Schweden / IV. Einkommens- und Körperschaftsbesteuerung und Auswirkungen bei den einzelnen Rechtsformen

Rz. 175 Kapitalgesellschaften unterliegen der Einkommensteuer zu einem einheitlichen linearen Steuersatz von zurzeit 20,6 %. Dagegen sind Personengesellschaften, wie z.B. die Handelsgesellschaft, keine selbstständigen Steuersubjekte. Vielmehr werden wie in Deutschland die Gesellschafter einer Personengesellschaft unmittelbar besteuert. Rz. 176 Juristische Personen werden grun...mehr

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Estland / O. Steuerrecht

Rz. 136 Gemäß dem estnischen Einkommensteuergesetz (tulumaksu seadus), das sowohl für natürliche als auch für juristische Personen gilt, wird die Einkommensteuer von den Einkünften des Steuerpflichtigen, vermindert um die gesetzlich festgelegten Freibeträge, erhoben. Der allgemeine Steuersatz beträgt seit 1.1.2015 grundsätzlich 20 % des ausgeschütteten Gewinns des Unternehme...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 192 Das französische Steuerrecht unterscheidet zwischen gewöhnlichen Ausschüttungen, d.h. solchen, die auf einem förmlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung beruhen, und sog. steuerlichen Ausschüttungen, d.h. solchen Vorgängen, die lediglich steuerlich als Ausschüttungen qualifiziert werden (z.B. verdeckte Gewinnausschüttungen). Rz. 193 Bei einer körperschaftsteuer...mehr

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Belgien / 2. Ermittlung des Steuerergebnisses

Rz. 156 In Art. 183 EStG wird hinsichtlich der Qualifikation von steuerpflichtigen Einkünften auf die Regelung der Gewinnermittlung bei der Einkommensteuer der natürlichen Personen verwiesen. Der Gewinn wird in Art. 24 EStG definiert und umfasst danach alle Einkünfte, die mittelbar oder unmittelbar durch die Industrie- und Handelstätigkeit der Gesellschaft erzielt wurden. Im...mehr

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Kanada / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 96 Neben der – wegen ihrer geringen Höhe und der auf Unternehmen mit hohem Kapitaleinsatz beschränkten – Kapitalsteuer ("Capital Tax") unterliegt die Gesellschaft sowohl der Bundes- als auch der Provinz-Einkommensteuer ("Income Tax"). Nur in den Provinzen Ontario, Quebec und Alberta sind getrennte Einkommensteuererklärungen für Bund und Provinz abzugeben; in den übrigen ...mehr

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Weißrussland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 71 Natürliche Person, die von belarussischen und ausländischen Organisation (unter anderem auch solche, die Tätigkeiten in der Republik Belarus durch eine dauerhafte Niederlassung ausüben) Dividenden oder Zinserträge erhalten, zahlen hierauf Einkommensteuer für natürliche Personen. Der Einkommensteuersatz beträgt 13 % (§§ 195, 214 Steuerkodex). Rz. 72 Die Republik Belarus...mehr

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Lettland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 75 Für einen Gesellschafter ist die Einkommensteuer (20 %), die sich in eine beschränkte und eine unbeschränkte Steuerpflicht aufteilt, die entscheidende Steuerpflicht in Lettland. Dabei ist zu beachten, dass beschränkt Steuerpflichtige das vom Ministerkabinett jährlich neu festgelegte Existenzminimum auf ihr Einkommen nicht anrechnen dürfen. Die Besteuerung von Dividend...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Slowenien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 126 Die Gewinne des Gesellschafters unterliegen der Einkommensteuer,[18] da einkommensteuerpflichtig grundsätzlich jede inländische und ausländische natürliche Person ist, die ein Einkommen in Slowenien bezieht. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der jeweiligen Progressionsrate. Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Inte...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / e) Steuern

Rz. 178 Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen unter Lebenden fallen folgende Steuern an: Rz. 179 (1) Direkte Steuern. Die Besteuerung der bei der Übertragung von Geschäftsanteilen erzielten Gewinne erfolgt in Spanien je nachdem, ob der Veräußerer eine natürliche oder juristische Person ist, die in Spanien steuerlich ansässig ist oder nicht, über drei Steuerarten: die Eink...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Überblick

Rz. 177 Das US-Bundeseinkommensteuerrecht ist im Wesentlichen im Internal Revenue Code in der Neufassung von 1986 (IRC) geregelt. Seither wurden Änderungen und Zusätze zu den Bestimmungen vorgenommen, zuletzt durch den Tax Cuts and Jobs Act von 2017. Zuständige Bundesbehörde für die Durchführung der Steuergesetze ist der Internal Revenue Service (IRS). Der IRS gibt eine Reih...mehr

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China / f) Steuern

Rz. 126 Die Einnahmen aus der Veräußerung eines Geschäftsanteils stellen steuerbares Einkommen dar und unterliegen der Einkommensteuer. Sofern Gesellschafter eines FIE in China über keine Betriebsstätte verfügen, wird ein eventueller Veräußerungsgewinn im Rahmen einer Quellensteuer erhoben. Der Steuersatz beträgt zwischen China und Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungs...mehr

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Mexiko / I. Haftung der Gesellschafter

Rz. 84 Wie der Begriff der Responsabilidad Limitada schon verrät, ist wie bei ähnlichen Rechtsinstituten auch bei der mexikanischen S. de R.L. die Haftung gemäß Art. 58 HS 1 LGSM nach Abschluss der Gründung und Einzahlung des Gesellschafterkapitals grundsätzlich auf die Gesellschaftereinlagen und somit auf das Kapital begrenzt. Rz. 85 Eine Durchbrechung der Haftungsbeschränku...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Vermietung von Geschäftsanteilen

Rz. 106 Nach Art. L 239–1 Abs. 1 C.com. können Geschäftsanteile an einer körperschaftsteuerpflichtigen SARL an eine natürliche Person vermietet werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag zugelassen wurde. Dies gilt nicht, wennmehr

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Australien1 Der Autor dankt... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 140 Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es für gezahlte Dividenden ein Anrechnungsverfahren, bei dem die von einer in Australien ansässigen Kapitalgesellschaft gezahlte Einkommensteuer zu 100 % auf die Einkommensteuerschuld des Dividendenempfängers angerechnet werden kann.[161] Gewinnausschüttungen aus derart versteuerten Dividenden heißen nach den gestempelten ...mehr

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Rumänien / O. Steuerrecht

Rz. 147 Das rumänische Steuerrecht ist umfassend (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, lokale und andere Steuern und Abgaben) im Steuergesetzbuch vom 22.12.2003[25] ("SGB"), das am 1.1.2004 in Kraft getreten ist, geregelt. Hinsichtlich der Besteuerung des Einkommens juristischer Personen (jede Gesellschaft i.S.d. GesG, somit auch die S.R.L.) folgt das rumänis...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 136 Die Pflicht, die Steuer auf Dividenden zu berechnen, zu deklarieren und abzuführen, obliegt der Gesellschaft, die Dividenden ausschüttet. Sind die Gesellschafter natürliche Personen, werden sie nach dem Gesetz über die Einkommensteuer besteuert. Der Steuersatz für die Dividendenbesteuerung für inländische natürliche Personen beträgt i.d.R. 15 %. Sind die Gesellschaft...mehr

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Norwegen / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Wenn es sich bei dem Gesellschafter der AS um eine norwegische Kapitalgesellschaft, also um eine AS oder eine ASA, handelt, unterliegen die Gelder, welche die AS an den Gesellschafter zahlt, bei dem Gesellschafter grundsätzlich nicht der norwegischen Körperschaftsteuer. Wenn es sich bei dem Gesellschafter hingegen um eine natürliche Person handelt, unterliegen die Zah...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / V. Dauerhafte Investitionen einer ausländischen Gesellschaft in Spanien

Rz. 295 Besitzt eine ausländische Gesellschaft in Spanien Vermögensgegenstände, ohne insoweit im Rahmen einer ständigen Geschäftsbeziehung tätig zu werden (establecimientos permanentes), bedarf es nicht der Errichtung einer ausländischen Zweigniederlassung in Spanien. Verpachtet etwa eine ausländische GmbH ein in Spanien belegenes Seniorendomizil, so wird sie nur als Besitz-...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 137 Die proprietary company unterliegt der australischen Einkommensteuer mit ihren gesamten Einkünften, unabhängig davon, ob diese in Australien oder im Ausland erzielt wurden. Berechnungsgrundlage ist i.d.R. der Nettogewinn.[159] Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 30 %, jedoch für kleinere Gesellschaften (sog. base rate companies) liegt der Steuersatz ...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 132 Ist eine inländische Gesellschaft Gesellschafterin, wird bei ihr der ausgeschüttete Gewinn zu 100 % von der Besteuerung ausgenommen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die inländische Gesellschaft ein Jahr lang eine Beteiligung i.H.v. mindestens 10 % hält. Sind die Voraussetzungen der sog. tax-exemption nicht erfüllt, wird die Hälfte des ausgeschütteten G...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 376 Nur in Spanien ansässige natürliche Personen unterliegen der spanischen Einkommensteuer. Das Welteinkommen wird in Spanien besteuert. Die Ansässigkeit in Spanien wird bejaht, wenn Rz. 377 Ferner besteh...mehr

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Slowakei / O. Steuerrecht

Rz. 149 Das Steuerrecht in der Slowakei unterliegt regelmäßigen Änderungen, die sich auf alle Arten der Besteuerung beziehen und im Vergleich zu der ehemaligen einheitlichen Struktur zu komplizierter Besteuerung sämtlicher für die GmbH relevanten Steuerarten führen. Je nach der Steuerresidenz des Empfängers sind Dividendensteuer oder auch Quellenesteuer anzuwenden. Die Körpe...mehr

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Argentinien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 92 Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Argentinien besteht für alle Gesellschaften, die nach argentinischem Recht gegründet wurden oder soweit sich deren satzungsmäßiger Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Argentinien befindet. Rz. 93 Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sind grundsätzlich die weltweit erzielten Einkünfte der Gesellschaft (unter zusätzlicher Beachtun...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Körperschaftsteuer

Rz. 363 Das steuerpflichtige Einkommen von in Spanien ansässigen juristischen Personen unterliegt der Körperschaftsteuer. Es gelten das am 1.1.2015 in Kraft getretene Körperschaftsteuergesetz (Ley del Impuesto sobre Sociedades, LIS)[221] und die Gesetze, die die verschiedenen sog. Sondertatbestände (regímenes especiales) der Steuer regeln, mit Ausnahme der Genossenschaften[2...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach §§ 2, 4 und 5 AStG

Rz. 324 Bei Auswanderung eines deutschen Staatsangehörigen in niedrig besteuernde Staaten unter Beibehaltung wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland erweitern die §§ 2, 4 und 5 AStG unter bestimmten Voraussetzungen die beschränkte Steuerpflicht. Insbesondere muss der Auswandernde in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Überblick

Rz. 191 Charakteristisch für die Behandlung der Personengesellschaften nach dem deutschen Steuerrecht als steuerliche Mitunternehmerschaften ist, dass sie nicht selbst Steuersubjekt der Körperschaft- oder Einkommensteuer sind. Sie werden vielmehr als bloßes Einkunftsermittlungssubjekt angesehen. Das bedeutet, dass die Mitunternehmerschaft selbst nicht körperschaft- oder eink...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / I. Investitionsklima

Rz. 1 Längst sind die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu einem der wichtigsten Wirtschaftszentren im Nahen und Mittleren Osten geworden und haben auch ihre internationale Bedeutung als Knotenpunkt des globalen Güter- und Finanzverkehrs konsolidieren können. Die VAE möchten die Lücke schließen, die zwischen den großen Wirtschaftszentren in Europa und Asien klafft. Im Sin...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Körperschaftsteuer

Rz. 184 Die SARL – mit Ausnahme der EURL (siehe Rdn 190) – ist als Kapitalgesellschaft nach Art. 206 Nr. 1 C.G.I. grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig (impôt sur les sociétés). Der Regelsatz der Körperschaftsteuer beträgt derzeit 33 ⅓ % (Art. 219 Nr. I. C.G.I.). Für Langzeitgewinne gilt nach Art. 219 Nr. I. a) C.G.I. ein reduzierter Steuersatz von 15 % (bzw. 19 % für Ge...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Band 6: §§ 329–410 WpÜG, 5. Auflage 2021Band 7: SE-VO, SEBG, 5. Auflage 2021Band 12: Internationales Privatrecht I, Europäisches Kollisionsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1–26), 8. Auflage 2020Band 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 50–253), 8. Auflage 2021 Altmep...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft (einschließlich Gesellschafter-Fremdfinanzierung)

Rz. 208 Ist Empfänger von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft aus dem Ausland eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, so gilt abweichend vom regelmäßigen Einkommensteuersatz seit dem Veranlagungszeitraum 2009 nach § 32d EStG grundsätzlich ein besonderer Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und gg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1 Nachentrichtung als Bedingung der Straffreiheit

Rz. 304 Der Eintritt der Straffreiheit setzt nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO, entsprechend dem Gedanken des "Ablasses" (vgl. Rz. 8), die Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten (steuerlichen) Schadens[1] voraus. Folglich muss der Tatbeteiligte die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern sowie – in der seit dem 1. 1. 2015 geltenden Fassung des § 371 Abs. 3 S. 1 AO – die Hin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.4 Geringfügige Abweichung

Rz. 116 Darüber hinaus ist zu klären, wie mit Selbstanzeigen zu verfahren ist, die nur geringfügig von den zutreffenden Besteuerungsgrundlagen abweichen. Vor der Änderung des § 371 Abs. 1 AO im Jahr 2011 wurden von der Rechtsprechung Fehlberechnungen von bis zu ca. sechs Prozent akzeptiert,[1] teilweise wurden in der Lit. sogar bis zu zehn Prozent als tolerabel angesehen.[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.3.2.2 Bekanntgabe

Rz. 186 Da die Einleitung des Steuerstrafverfahrens nicht erfordert, dass der Beschuldigte hiervon in Kenntnis gesetzt wird[1], ist die Einleitung allein für die Ausschlusswirkung nicht ausreichend. Vielmehr ist deshalb nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO ausdrücklich die Bekanntgabe der Einleitung für das Eingreifen der Ausschlusswirkung erforderlich. Bei der Bekanntgabe handel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 116 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Was Gegenstand eines Vermächtnisses ist, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung.[2] Bei einem Vermächtnis ist durch Auslegung zu ermitteln, was der vermachte Gegenstand ist. Diese Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatsachen...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Gegenstandswert bei EÜR mit aufgelöstem IAB

Frage: Ich erstelle gerade eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) für einen Mandanten, bei dem im betreffenden Jahr ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) aufgelöst wurde, und wollte mir dafür die Gegenstandswerte aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ziehen. Dort wird ein Betrag (Einnahmen) ohne die Auflösung des IAB angeboten. In DATEV-Einkommensteuer bietet mir das Programm einen ...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Juni 2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung zu kleineren Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken getroffen. Die ursprüngliche Verwaltungsanweisung wurde jetzt durch eine ausführlicheres BMF-Schreiben ersetzt. Kleine Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerke Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) bet...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.3 Auflösung gesondert festgestellter Nachversteuerungsbeträge nach § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG

Rz. 276 Die Tarifbegünstigung nach § 34a EStG (Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne) kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG) erfolgt (§ 34a Abs. 1 Satz 3 EStG). Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine ermäßigte Besteuerung nicht möglich.[1] Entscheidet sich der Steuerpflichti...mehr

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr der Eheschließung

Leitsatz Steuerpflichtige, die als Ehegatten nach §§ 26, 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Eheschließung (zeitanteilig) in Anspruch nehmen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen, insbesondere nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen, in § 24...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 1.2 Gewinnbegriff des Einkommensteuerrechts

Rz. 5 In § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–7 EStG werden verschiedene Einkunftsarten aufgezählt, die der Einkommensteuer unterliegen. Für die hier genannten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–3 EStG) bildet der Gewinn i. S. d. §§ 4–7k[1] und 13a EStG die Bemessungsgrundlage (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). In Ab...mehr

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten im Trennungsjahr

Leitsatz Steuerpflichtige, die als Ehegatten nach §§ 26, 26a EStG einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung zeitanteilig in Anspruch nehmen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen, insbesondere nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen, in § 24b Abs. 3...mehr