Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuerbescheid

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Wahrung der Festsetzungsfrist durch Übersendung eines Steuerbescheids im Wege des Telefax-Verfahrens

Leitsatz 1. Die gesetzlich gebotene Schriftform für behördliche und gerichtliche Entscheidungen wird auch durch Übersendung per Telefax gewahrt (ständige Rechtsprechung, BFH, Urteile vom 4.7.2002, V R 31/01, BFHE 198, 337, BStBl II 2003, 45; vom 18.8.2009, X R 25/06, BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965). 2. Die Festsetzungsfrist ist nach Maßgabe des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO ...mehr

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Teilweise vorläufige Steuerfestsetzungen bei ungewisser Vermietungsabsicht

Leitsatz Eine stereotype Wiederholung von Vermietungsanzeigen kann die fehlende Einkünfteerzielungsabsicht indizieren, wenn der Steuerpflichtige trotz deren Erfolglosigkeit keine anderweitigen Maßnahmen ergreift. Sachverhalt Die Klägerin erklärte ab dem Jahr 1996 aus einem bis 1992 selbst genutzten und anschließend leer stehenden Einfamilienhaus Werbungskostenüberschüsse aus ...mehr

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Umfang der Bindungswirkung eines geänderten Grundlagenbescheids

Leitsatz Enthält ein geänderter Grundlagenbescheid zugleich eine Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung und ist er damit nach § 164 Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO wie eine erstmalige Feststellung zu werten, dann ist sein Regelungsinhalt nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO in vollem Umfang und ohne Bindung an in der Vergangenheit bereit...mehr

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Gesonderte und einheitliche Feststellung von Veräußerungsgewinnen bei Erwerb einer Beteiligung an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft und Veräußerung von Wohnungen innerhalb der Veräußerungsfrist

Leitsatz Erwirbt ein Steuerpflichtiger eine Beteiligung an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft und veräußert diese zwei Wohnungen innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist nach Beitritt, ist über die Frage, ob er den Einkünftetatbestand des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG verwirklicht hat, nicht im Verfahren der gesonderten und einheitlichen ...mehr

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Einkommensteuerbescheide für 2013 ergehen frühestens im März

Kommentar Einkommensteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum 2013 werden von den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen frühestens ab Anfang März erlassen. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen begründet dies mit den bis dahin andauernden Übermittlungsfristen für Arbeitgeber und Versicherungen. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen (FinMin) weist in einer aktuellen Pr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Änderung des Verwaltungsakts, Abs. 2

Rz. 69 Den Regelfall der stattgebenden Entscheidungen im Finanzgerichtsprozess stellen den angefochtenen Verwaltungsakt abändernde Urteile gem. § 100 Abs. 2 S. 1 FGO dar. Ganz überwiegend werden bei den FG Steuerbescheide nach § 155 AO und Feststellungsbescheide nach § 179 AO angefochten mit dem Ziel, dass ein niedrigerer Geldbetrag festgesetzt/festgestellt wird. Damit wird ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.5 Kassation ohne Entscheidung in der Sache, Abs. 3

Rz. 56 In Fällen, in denen die Besteuerungsgrundlagen nicht geschätzt wurden, weil der Kläger seiner Erklärungspflicht nicht nachgekommen ist (s. Rz. 61f.), kann das Gericht, wenn seit Eingang der Behördenakten bei Gericht noch keine sechs Monate vergangen sind (s. Rz. 63), den angefochtenen Verwaltungsakt aufheben, ohne in der Sache selbst zu entscheiden (s. Rz. 57f.). Vora...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.4.2 Verhältnis zu § 68 FGO

Rz. 50 Wird während des Prozesses der angefochtene Verwaltungsakt geändert oder durch einen anderen Bescheid ersetzt, entfällt regelmäßig die geltend gemachte Beschwer durch den ursprünglichen Bescheid. Denn der neue Bescheid nimmt den Regelungsgehalt des alten in sich auf. Der alte Bescheid ruht, solange der neue, an seine Stelle getretene Bescheid wirksam ist[1]. Dennoch k...mehr

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Steuerberater haftet trotz Verjährung

Leitsatz Hat der Steuerberater beim Mandanten durch Übersendung einer Abschrift eines auftragswidrig nicht eingelegten Einspruchs den Eindruck erweckt, dass der von ihm anzufechtende Steuerbescheid nicht bestandskräftig sei, kann er sich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen. Sachverhalt Eine Grundstücks-GBR hatte ein Grundstück verkauft und eine Steuerberatungsgesells...mehr

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Zustimmung des FA zur Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahrs für den Gewerbebetrieb eines Land- und Forstwirts

Leitsatz 1. Kann ein Land- und Forstwirt erst nach Beginn des Wirtschaftsjahrs für seinen Betrieb erkennen, dass sich aus diesem Betrieb ein Gewerbebetrieb herausgelöst hat, reicht es für die Ausübung des Wahlrechts zur Bestimmung eines dem land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftsjahr entsprechenden Wirtschaftsjahrs für den Gewerbebetrieb aus, wenn er dem FA einen einheit...mehr

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Berichtigung einer Anrechnungsverfügung nach Änderung der bei der Veranlagung erfassten Einkünfte

Leitsatz Werden durch einen die Festsetzung der Einkommensteuer ändernden Steuerbescheid die Einkünfte in abweichender Weise erfasst und führt diese Änderung zu einer entsprechenden Änderung der gem. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf die Einkommensteuer anzurechnenden Beträge, ist die erforderliche Berichtigung einer früheren Anrechnungsverfügung durch eine neue mit dem Steueränder...mehr

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Umfang der Bestandskraft eines Einkommensteuerbescheides nach Ergehen einer Teil-Einspruchsentscheidung

Leitsatz Die Frage, ob ein Teilabhilfebescheid erlassen werden soll oder ob es zweckmäßiger ist, die Teilstattgabe im Rahmen der Schlussentscheidung über den Einspruch vorzunehmen, erfordert eine Ermessensausübung des Finanzamtes. Eine Teil-Einspruchsentscheidung darf hierbei keine inhaltlichen Unklarheiten über die Reichweite der Bestandskraft entstehen lassen Sachverhalt Di...mehr

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Änderung eines Steuerbescheides wegen Datenabgleichs

Leitsatz Die Änderung eines Steuerbescheides wegen eines nachgelagerten Datenabgleichs ist nicht zulässig. Sachverhalt Die Kläger sind Eheleute, die für 2010 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. In ihrer Steuererklärung machten diese Beiträge zur Krankenversicherung als Vorsorgeaufwand geltend. Hierbei erklärten sie den gesamten Aufwand als Basisabsicherung. Das Fin...mehr

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FF 10/2013, Die Zustimmung zur Zusammenveranlagung auf der Grundlage des § 26 EStG n.F. ab dem Veranlagungszeitraum 2013

Die Ehegattenveranlagung ist letztmalig im Trennungsjahr möglich. Ob und in welchem Umfang sie auch darüber hinaus "gestaltet werden kann", z.B. durch einen Versöhnungsversuch,[1] soll vorliegend außer Acht gelassen werden. Die Ehegattenveranlagung knüpft nicht an die Dauer der Ehe an, sondern daran, dass die Ehegatten in dem gesamten Veranlagungsjahr nicht "auf Dauer getren...mehr

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Änderung eines Steuerbescheides.

Leitsatz Die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides kommt auch wegen einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit in Betracht. Sachverhalt Die Kläger wurden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin wurde darüber hinaus mit ihrem Gewerbebetrieb unter einer gesonderten Steuernummer für die Betriebssteuern erfasst. Für das Jahr 2005 wurde hierfür ...mehr

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Keine Terminsgebühr bei reinem E-Mail-Schriftverkehr.

Leitsatz Kommunikation mittels E-Mail führt nicht zum Entstehen einer Terminsgebühr. Sachverhalt Strittig war, ob E-Mails, die die Beteiligten eines Rechtsstreits austauschen, bereits die Festsetzung einer Terminsgebühr rechtfertigten. In einem Kostenfestsetzungsbeschluss hatte das FG so entschieden. Gegen diesen Beschluss wandte sich der Erinnerungsführer im Wege der Erinner...mehr

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Offenbare Unrichtigkeit: Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben

Leitsatz Übersieht das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung, dass der Steuerpflichtige in seiner vorgelegten Gewinnermittlung die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum erklärten und im Umsatzsteuerbescheid erklärungsgemäß berücksichtigten Umsatzsteuerzahlungen nicht als Betriebsausgabe erfasst hat, liegt insoweit eine von Amts wegen zu beri...mehr

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Aufteilung des Gesamtkaufpreises bei der Anschaffung eines Mietwohngrundstückes

Leitsatz Eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein Grundstück, der den Grund und Boden, die Altbausubstanz und Modernisierungsaufwendungen umfasst, im Schätzungswege ist zulässig, wenn Zweifel an der wirtschaftlichen Haltbarkeit der vertraglichen Kaufpreisaufteilung bestehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht ...mehr

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Wiedereinsetzung bei Traumatisierung durch Raubüberfall

Leitsatz Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Fristversäumnis wegen Krankheit kann nur gewährt werden, wenn die Krankheit so schwer ist, dass es nachweislich unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder einen Vertreter zu bestellen. Sachverhalt Die Klägerin erhob gegen ihren Einkommensteuerbescheid 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung Klage, ohne diese zu begründen....mehr

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Rückabwicklung eines Kaufvertrags als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Die Sonderabschreibung nach § 4 FöGbG ist nach der Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht rückwirkend i. S. v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO rückgängig zu machen, wenn das wirtschaftliche Eigentum sowie die Erzielung von Miteinnahmen übergegangen sind. Sachverhalt Der Kläger erwarb Ende 1995 Grundstücksflächen, die vom Verkäufer bis Dezember 1996 mit mehreren Reihenhäu...mehr

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Hinweismitteilung im Steuerbescheid

Leitsatz Die Hinweismitteilung in einem Einkommensteuerbescheid ist kein Verwaltungsakt. Sachverhalt Die Antragsteller wurden als Eheleute in 2010 zusammen zu Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten in 2010 Einkünften aus Renten und Versorgungsleistungen. Das Finanzamt forderte die Eheleute hierbei auf, eine Steuererklärung abzugeben. Grundlage für die Aufforderung bildete e...mehr

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Zur leichtfertigen Steuerverkürzung durch abweichende Angaben in Einkommensteuer- und Gewinnfeststellungserklärung

Leitsatz Deklarieren Kläger ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aus ihrer Arztpraxis in ihrer Gewinnfeststellungserklärung in zutreffender Höhe, geben sie in der zeitgleich abgegebenen Einkommensteuererklärung die Einkünfte der Klägerin aber nur in hälftiger Höhe an, kann darin eine leichtfertige Steuerverkürzung liegen. Normenkette § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 169, § 1...mehr

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Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen

Leitsatz Es ist aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht geboten, einen Übergangsverlust, der bei dem Wechsel von der Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG entsteht, auf das Jahr des Übergangs und die beiden Folgejahre zu verteilen. Normenkette § 163 AO, § 4 Abs. 1, Abs. 3, § 5 Abs. 1 EStG, Abs. 1 ...mehr

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Kindergeldberechtigung eines als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Saisonarbeiters

Leitsatz 1. Behandelt das FA einen vorübergehend im Inland tätigen Saisonarbeiter, der seinen Familienwohnsitz im EU-Ausland hat, als unbeschränkt steuerpflichtig, hängt die von der Familienkasse und dem FG vorzunehmende Prüfung der kindergeldrechtlichen Anspruchsberechtigung von der Art der persönlichen Steuerpflicht ab. 2. Das durch § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG geforderte Vorlieg...mehr

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Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. Eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige seine Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG vorausgesetzt inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG erzielt hat (Anschluss an BFH, Urteil vom 24.10.2012, V R 43/11, BFHE 239, 327, BStBl II 2013, 491). 2. Diese Auslegung des § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b...mehr

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Zur erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht

Leitsatz Das FG Köln hatte sich mit der Ermittlung der Einkunftsgrenze bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht im Fall der Zusammenveranlagung zu befassen. Sachverhalt Ein niederländischer Staatsangehöriger lebt mit seiner Frau, die ebenfalls niederländische Staatsangehörige ist und kein Einkommen hat, in den Niederlanden. Er erzielte Einkünfte von über 80.000 EUR aus nicht...mehr

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Doppelte Haushaltsführung bei Zweitwohnung in der Nähe des Familienwohnsitzes

Leitsatz Liegt die Zweitwohnung näher am Familienwohnsitz als an der regelmäßigen Arbeitsstätte, kann trotzdem eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegen, wenn der Weg vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte in erheblicher Weise baustellenbelastet ist, sodass ein arbeitstägliches Pendeln mit Fahrzeiten von bis zu 2 Stunden pro Strecke nicht zumutbar ist. S...mehr

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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei krankheitsbedingter Verhinderung

Leitsatz Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach § 65 Abs. 1 FGO ist entsprechend § 56 FGO nicht zu gewähren, wenn eine krankheitsbedingte Verhinderung nicht nachgewiesen wird. Sachverhalt Die Kläger erhoben gegen die Einkommensteuerbescheide 2003 und 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung Klage mit dem Versprechen, die Klagebegründung nachzureichen. Die mit ric...mehr

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AGS 6/2013, Abzugsfähigkeit... / 1 Sachverhalt

Streitig ist, ob bei der Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr 2010 Gerichts- und Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerermäßigend zu berücksichtigen sind. Die Ehe der Klägerin wurde durch Urteil des FamG in 2010 geschieden. Gleichzeitig wurden im Urteil Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs zugunsten der Klägerin begründet. Mit geric...mehr

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AGS 6/2013, Abzugsfähigkeit... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist begründet. Der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 10.2.2012 sowie die ihn bestätigende Einspruchsentscheidung vom 11.6.2012 sind rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO). Bei der Einkommensteuerfestsetzung für 2010 sind weitere außergewöhnliche Belastungen von 8.195,00 EUR zu berücksichtigen. Die insgesamt anlässlich des ...mehr

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Zugang eines Steuerbescheides

Leitsatz Das einfache Bestreiten eines Zugangs reicht nicht aus, wenn die Umstände für einen Zugang des Bescheides sprechen. Sachverhalt Strittig war im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Einspruchseinlegung der Zugang der Einkommensteuerbescheide 2008 und 2009. Das Finanzamt berief sich hierbei darauf, dass diese Bescheide zusammen mit einem Bescheid über die Aufheb...mehr

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Überlassung einer komprimierten "ELSTER"-Einkommensteuererklärung: Grobes Verschulden des steuerlichen Beraters

Leitsatz 1. Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Einkommensteuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuere...mehr

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Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Erteilung einer Nichtveranlagungs-­Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG

Leitsatz Die Erteilung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG beendet nicht die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO. Normenkette §§ 38, 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, 170 Abs. 1 1. Alt., Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 171 Abs. 3a AO, §§ 25 Abs. 3, 36 Abs. 1, 44 Abs. 1 Satz 2, 44a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 u...mehr

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Änderung wegen einer offenbare Unrichtigkeit.

Leitsatz Eine offenbare Unrichtigkeit kann auch vorliegen, wenn die Änderung aufgrund eines Prüfhinweises erfolgt. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen gaben in ihrer Einkommensteuererklärung 2009 für haushaltnahe Dienstleistungen 278 EUR an. Das Finanzamt setzte davon 26 EUR nicht an, da diese seiner Ansicht nach das Vorjahr betrafen. Im Einkommensteuerbescheid wurden jedoch ve...mehr

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Zur Einkunftserzielungsabsicht beim Betrieb eines Pferdehandels

Leitsatz Das Fortführen eines Betriebs trotz andauernder Verluste ist in der Regel ein Beweisanzeichen für eine fehlende Einkunftserzielungsabsicht. Der Beweis gilt in der Regel als erbracht, wenn feststeht, dass der Betrieb nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird, und nach seiner Wesensart sowie der Art seiner Bewirtschaftung nicht nachhaltig mit Gewinn...mehr

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Entgelte für strafbare oder berufsrechtlich sanktionierte Handlungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG

Leitsatz Ein Steuerpflichtiger erzielt Einnahmen i. S. des § 22 Nr. 3 EStG, wenn er zum Schein einen Anstellungsvertrag bei einer Firma sowie eine Betriebsleitererklärung unterzeichnet und der Firma eine Fotokopie seines Meisterbriefes überlässt, um dieser einen Betrug gegenüber den Krankenkassen zu ermöglichen, und hierfür monatliche Honorare erhält. Sachverhalt Der Steuerpf...mehr

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Festsetzungsfrist bei Aussetzungszinsen

Leitsatz Es liegt eine einheitliche Aussetzung vor, wenn zunächst gegen den Folgebescheid und dann gegen den Grundlagenbescheid Einspruch eingelegt wird und Aussetzung der Vollziehung gewährt wird. Sachverhalt Die Kläger war vom 31.12.2000 bis 30.6.2001 Kommanditist einer GmbH & Co. KG. In 2001 erließ das für die Feststellung zuständige Finanzamt eine Mitteilung, in der die v...mehr

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Antragsveranlagung: Ermittlung der Einkünfte

Leitsatz Unter der "Summe der Einkünfte" i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG ist derjenige Saldo zu verstehen, der nach horizontaler und vertikaler Verrechnung der Einkünfte verbleibt. Versagt das Gesetz wie in § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG im Falle eines Verlustes aus privaten Veräußerungsgeschäften die Verrechnung eines Verlustes aus einer Einkunftsart mit Gewinnen bzw. Überschüssen a...mehr

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Wiedereinsetzung bei nicht eingegangenem Schriftsatz

Leitsatz Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei reiner Behauptung des rechtzeitigen Abgangs eines Einspruchs. Sachverhalt Die Kläger waren Eheleute, die im Jahr 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Einkommensteuerbescheid 2006 erging am 2.6.2008 gem. der eingereichten Steuererklärung nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Mit Schreiben v. 2.10....mehr

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Änderung eines im Massenrechtsbehelfsverfahren geänderten Bescheids wegen neuer Tatsachen

Leitsatz Erlässt das Finanzamt in einem Massenrechtsbehelfsverfahren einen geänderten Bescheid, mit dem der angefochtene Einkommensteuerbescheid wegen beim BVerfG oder beim BFH anhängiger Musterverfahren für vorläufig erklärt wird, ist eine Änderung des geänderten Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO auch dann noch möglich, wenn dem Finanzamt die neuen Tatsachen zum Zeitpunk...mehr

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Umfang der Prüfungspflicht des Finanzamtes in einem Masseneinspruchsverfahren

Leitsatz Die gemäß § 367 Abs. 2 Satz 1 AO bestehende Pflicht des Finanzamts, im Einspruchsverfahren die Sache in vollem Umfang erneut zu überprüfen, findet ihre Grenze in den Umständen des Einzelfalles. Erlässt das Finanzamt in einem Massenrechtsbehelfsverfahren einen geänderten Bescheid, mit dem der angefochtene Einkommensteuerbescheid wegen beim BVerfG oder beim BFH anhäng...mehr

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Adressierung eines Steuerbescheides an den Vorsteher

Leitsatz Für den Zugang ist der allein der Zugang bei der Empfangsbehörde maßgeblich und nicht der Zugang bei einem bestimmten Sachbearbeiter. Sachverhalt Das Finanzamt gab am 10.9.2012 einen Einkommensteuerbescheid zur Post. Am 15.10.2012 ging im Finanzamt per Fax ein Einspruch gegen den Bescheid ein, der als persönlich an den Vorsteher adressiert war. Entsprechend der Gesch...mehr

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Zeitpunkt des Sonderausgabenabzugs gezahlter Kirchensteuer

Leitsatz Gezahlte Kirchensteuern können unabhängig davon, ob im Zahlungsjahr aufgrund der Abgeltungsteuer keine Einkommensteuer mehr anfällt, erst in dem Jahr als Sonderausgaben berücksichtigt werden, in dem sie von dem Steuerpflichtigen tatsächlich gezahlt worden sind. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige überwiegend Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und infolg...mehr

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Positive Differenz der Rückgewähr von Einlagen gegenüber den Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 4 Satz 1 EStG) als nachträglich bekannt gewordene Tatsache

Leitsatz 1. Vereinnahmt der i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG beteiligte Steuerpflichtige Zurückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG, erklärt er im Rahmen seiner Veranlagung aber keinen Veräußerungsgewinn, sondern legt dem FA nur eine Steuerbescheinigung über die zurückgezahlten Beträge vor, kann das FA einen ohne Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns erga...mehr

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Keine Berufung auf Treu und Glauben nach unterlassenem Untätigkeitseinspruch oder Antrag nach § 171 Abs. 3 AO

Leitsatz 1. Wer seine Einkommensteuererklärung jenseits der Fristen des § 149 Abs. 2 AO abgibt, kann sich, falls das FA vor Ablauf der Festsetzungsfrist keinen Einkommensteuerbescheid erlässt, nicht auf Treu und Glauben berufen, wenn er es selbst unterlässt, einen Untätigkeitseinspruch einzulegen oder jedenfalls einen Antrag auf Steuerfestsetzung zu stellen. 2. Der Untätigkei...mehr

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AGS 1/2013, Streitwert bei ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten war im Streit, ob bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzusetzende Zinsen bereits in den Streitjahren (1998 bis 2001) oder erst im Jahre 2002 zugeflossen sind. Während die Klägerin, Revisionsklägerin und Erinnerungsführerin (Klägerin) die Zinsen in Höhe von insgesamt 1.364.916,00 DM in ihrer Einkommensteuererklärung für 2002 ansetzte, vertrat der ...mehr

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AGS 1/2013, Streitwert bei ... / 2 Aus den Gründen

In Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit bestimmt sich der Streitwert gem. § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache; betrifft sein Antrag einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt, ist nach § 52 Abs. 3 GKG deren Höhe maßgebend. Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Streitwert nach den An...mehr

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Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommen­steuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung

Leitsatz 1. Erzielt ein Kind gewerbliche Einkünfte und steht ihm hinsichtlich der Gewinnermittlungsart ein Wahlrecht zwischen dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahme-Überschuss-Rechnung zu, so kann dieses Wahlrecht auch bei der für die Kindergeldfestsetzung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG 2002 notwendigen Ermittlung der Einkünfte des Kindes nur vom Kind und nicht vom Ki...mehr

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Bindungswirkung von Einspruchsentscheidungen gegen Dritte und Klagebefugnis der Dritten

Leitsatz Der Hinzugezogene ist klagebefugt, wenn das Finanzamt dem Einspruch des Einspruchsführers in der Einspruchsentscheidung abhilft, dem Hinzugezogenen die Einspruchsentscheidung bekannt gegeben worden ist und darin (bindende) Feststellungen getroffen sind, die gemäß § 174 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 AO im Folgeänderungsverfahren für den Hinzugezogenen zu einer nachteiligen ...mehr

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Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten 5 Jahre i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG i.d.F. d. StEntlG 1999/2000/2002

Leitsatz Der Beteiligungsbegriff gem. § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. d. StEntlG 1999/2000/2002 ist veranlagungszeitraumbezogen auszulegen, indem das Tatbestandsmerkmal "innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt" in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der in diesem Veranlagungszeitraum jeweils gelten...mehr