Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.7 Ausnahme: Abfindung betrieblicher Altersvorsorge und Insolvenzsicherung (§ 93 Abs. 2 S. 2 bis 4 EStG)

Rz. 38 Die im BetrAVG vorgesehene Möglichkeit der Abfindung (§ 3 BetrAVG) oder Übertragung (§ 4 BetrAVG) einer unverfallbaren Anwartschaft steht der Förderfähigkeit der Beiträge nach Abschn. XI EStG grundsätzlich nicht entgegen (§ 82 Abs. 2 S. 3 EStG). Im Fall einer Abfindung ist jedoch zu prüfen, ob eine schädliche Verwendung vorliegt (§ 82 EStG Rz. 26). Der Grundsatz des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 94... / 3 Festsetzung des Rückzahlungsbetrags (§ 94 Abs. 2 EStG)

Rz. 13 Der Rückzahlungsbetrag wird nach § 94 Abs. 2 S. 1 EStG festgesetzt auf besonderen Antrag des Zulageberechtigten oder sofern die Rückzahlung nach § 94 Abs. 1 EStG durch Einbehalt ganz oder teilweise nicht möglich oder nicht erfolgt ist. Zuständig für den Erlass eines Rückforderungsbescheids ist die zentrale Stelle. Für die Festsetzung auf Antrag gelten die Regelungen des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.1 Grundsatz (§ 93 Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 10 Als schädliche Verwendung gelten nach § 93 Abs. 1 S. 1 EStG Auszahlungen von gefördertem Altersvorsorgevermögens an den Zulageberechtigten, die gegen die in den zwecksichernden Vorschriften des AltZertG in der jeweiligen Fassung festgelegten Voraussetzungen verstoßen. Nach den Regelungen des AltZertG und des § 93 EStG muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass die Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.5 Ausnahme: Übertragung zur Scheidungsfolgenregelung (§ 93 Abs. 1a EStG)

Rz. 29 Ausnahmereglungen bestehen auch bei Scheidung einer Ehe bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Eine schädliche Verwendung liegt nicht vor, wenn gefördertes Altersvorsorgevermögen aufgrund einer internen Teilung nach § 10 VersAusglG oder aufgGrund einer externen Teilung nach § 14 VersAusglG auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder eine nach § 82 Abs. 2 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.2 Ausnahme bei Hinterbliebenenversorgung und Absicherung verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 93 Abs. 1 S. 4 Buchst. a und b EStG)

Rz. 16 Altersvorsorgeverträge können zulässigerweise (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 AltZertG) zugunsten von Hinterbliebenen sowie hinsichtlich des Risikos verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit (einschl. Erwerbs- und Dienstunfähigkeit) mit (selbstständigen) Zusatzversicherungen oder mit zusätzlichen (unselbstständigen) Absicherungen (z. B. Hinterbliebenenversorgung mittels Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.8 Ausnahme: Abfindung von Kleinbetragsrenten (§ 93 Abs. 3 EStG)

Rz. 41 Kleinbetragsrenten konnten ursprünglich nur zu Beginn der Auszahlungsphase abgefunden werden. Ihre Kapitalisierung gilt nicht als schädliche Verwendung (§ 93 Abs. 3 S. 1 EStG). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine lebenslange Auszahlung kleiner Renten unverhältnismäßig kostenintensiv ist. Durch das G. v. 17.8.2017[1] wurden die Möglichkeiten zur förderun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.3 Ausnahme bei Tod des Zulageberechtigten (§ 93 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 und S. 4 Buchst. c EStG)

Rz. 23 Auszahlungen nach dem Tod des Zulageberechtigten sind grundsätzlich eine schädliche Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals (§ 93 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 EStG). Denn diese Auszahlungen dienen nicht mehr der Alterssicherung des Zulageberechtigten und erfüllen – mit Ausnahme einer Hinterbliebenenrente im zulässigen Ausmaß (Rz. 16) – nicht den Förderzweck (Rz. 2). R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.4 Ausnahme: Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 93 Abs. 1 S. 4 Buchst. d EStG)

Rz. 28 Eine Rückzahlungsverpflichtung nach § 93 Abs. 1 S. 1 EStG entsteht schließlich auch nicht, soweit der Zulageberechtigte gefördertes Kapital nach § 92a Abs. 1 EStG als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag verwendet. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass mietfreies Wohnen im Alter eine der Geldrente vergleichbare Art individueller Altersvorsorge darstellt.[1] Die Beschaffung m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 94... / 4 Verfahren zur Missbrauchsvermeidung bei Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 94 Abs. 3 EStG)

Rz. 19 § 94 Abs. 3 EStG und die korrespondierende Datenübermittlungsnorm des § 118 Abs. 1a SGB XII wurden durch das BetrRSG v. 17.8.2017[1] eingefügt und sollen einen Missbrauch bei Hilfe zum Lebensunterhalt und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verhindern. Der Kapitalstock einer nach § 10a oder Abschn. XI EStG geförderten Altersvorsorge ist grundsätzl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.6 Ausnahme: Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag (§ 93 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 37 Keine schädliche Verwendung liegt vor, wenn gefördertes Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag des Zulageberechtigten übertragen wird. Das steht in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG. Danach ist es Zertifizierungsvoraussetzung, dass dem Zulageberechtigten die Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen auf seinen Namen lautende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge erfolgt nach dem Willen des Gesetzgebers durch eine Kombination aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbetrag, der im Rahmen der ESt-Veranlagung berücksichtigt wird, und einer progressionsunabhängigen Zulage.[1] Die Förderung ist unabhängig davon, ob die zusätzliche Altersvorsorge im Rahmen der betriebl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 94... / 1 Ermittlung des Rückzahlungsbetrags durch die zentrale Stelle

Rz. 1 Die Vorschrift regelt das Verfahren bei einer schädlichen Verwendung des geförderten Altersvorsorgevermögens. Eine schädliche Verwendung lässt einen Anspruch auf Rückzahlung der gewährten staatlichen Förderung entstehen (§ 93 Abs. 1 EStG, § 93 EStG Rz. 42). Die Vorschrift gilt entsprechend in den Sonderfällen des § 95 EStG. Für die Auszahlung zur Abfindung von Kleinbetra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 3 Rechtsfolge der schädlichen Verwendung

Rz. 42 Als unmittelbare Rechtsfolge einer schädlichen Verwendung geförderten Altersvorsorgekapitals entsteht die Verpflichtung zur Rückzahlung der Fördermittel. Dies sind sowohl die erhaltenen Zulagen als auch die zusätzlichen Steuerermäßigungen nach § 10a EStG , die eigens zu diesem Zweck nach § 10a Abs. 4 EStG jährlich gesondert festgestellt werden. Die Rückgängigmachung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 94... / 2 Realisierung des Rückzahlungsanspruchs durch Einbehalt

Rz. 7 Der Anbieter hat den Rückzahlungsbetrag bei der Auszahlung des Altersvorsorgevermögens einzubehalten, anzumelden und abzuführen (§ 94 Abs. 1 S. 3 EStG). Anzumelden ist im Anmeldeverfahren des § 90 Abs. 3 EStG. Abzuführen ist der Betrag an die zentrale Stelle. Darüber hinaus sind die einbehaltenen und abgeführten Beträge der zentralen Stelle im amtlich bestimmten Datenv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93 Schädliche Verwendung

1 Überblick Rz. 1 Die Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge erfolgt nach dem Willen des Gesetzgebers durch eine Kombination aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbetrag, der im Rahmen der ESt-Veranlagung berücksichtigt wird, und einer progressionsunabhängigen Zulage.[1] Die Förderung ist unabhängig davon, ob die zusätzliche Altersvorsorge im Rahmen d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 94 Verfahren bei schädlicher Verwendung

1 Ermittlung des Rückzahlungsbetrags durch die zentrale Stelle Rz. 1 Die Vorschrift regelt das Verfahren bei einer schädlichen Verwendung des geförderten Altersvorsorgevermögens. Eine schädliche Verwendung lässt einen Anspruch auf Rückzahlung der gewährten staatlichen Förderung entstehen (§ 93 Abs. 1 EStG, § 93 EStG Rz. 42). Die Vorschrift gilt entsprechend in den Sonderfällen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2 Schädliche Verwendung

2.1 Grundsatz (§ 93 Abs. 1 S. 1 EStG) Rz. 10 Als schädliche Verwendung gelten nach § 93 Abs. 1 S. 1 EStG Auszahlungen von gefördertem Altersvorsorgevermögens an den Zulageberechtigten, die gegen die in den zwecksichernden Vorschriften des AltZertG in der jeweiligen Fassung festgelegten Voraussetzungen verstoßen. Nach den Regelungen des AltZertG und des § 93 EStG muss grundsät...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 56 EStG

Rz. 155 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Steuerbefreiung in § 3 Nr 56 EStG wurde ab VZ 2008 (vgl § 52 Abs 5 EStG idF des JStG 2007) neu eingeführt (> Rz 7). Während § 3 Nr 63 EStG für die kapitalgedeckte Versorgung gilt, soll § 3 Nr 56 EStG den Aufbau einer umlagefinanzierten bAV fördern. Damit soll auch in diesem Bereich eine – nachgelagerte – Besteuerung der späteren Versorg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 63 EStG

Rz. 140 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Steuerbefreiung in § 3 Nr 63 EStG wurde mit dem AVmG ab 2002 eingeführt und durch das AltEinkG ab 2005 weiter ausgebaut (> Rz 6). Die Vorschrift ist lex specialis zu § 3 Nr 62 EStG (> Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 14). § 3 Nr 63 EStG soll den Aufbau einer kapitalgedeckten bAV stärken und zu einer Besteuerung der späteren Versor...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 55, 55a, 55b, 63a, 65 und 66 EStG

Rz. 159 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Neben der Steuerfreiheit nach § 3 Nr 63 EStG (> Rz 140 ff) für idR laufend geleistete Beiträge an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, die im Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden, und der Steuerfreiheit nach § 3 Nr 56 EStG (> Rz 155 ff) für vergleichbare Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse gibt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. bAV-Förderbetrag (§ 100 EStG)

I. Einführung Rz. 220 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit Wirkung zum 01.01.2018 ist durch das BRSG (> Rz 7) mit dem bAV-Förderbetrag ein neues Fördermodell der bAV eingeführt worden; Rechtsgrundlage ist § 100 EStG/Abschnitt XII des EStG. Die FinVerw hat in BMF vom 06.12.2017, Rz 100ff, BStBl 2018 I, 147, > Rz 8 Einzelheiten dazu geregelt. Rz. 221 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der bAV...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Direktversicherung

Rz. 71 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Eine ‚Direktversicherung’ ist eine kapitalgedeckte Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht auf das Leben des ArbN. Der ArbN oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt (vgl § 1b Abs 2 Satz 1 und Abs 5 Satz 2 BetrAVG; > R 40b.1 Abs 1 Satz 1 LStR). Kennzeichnend für eine Direktvers...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Inländische Einkünfte

Rz. Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben und...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betriebliche Gesundheitsförderung

Rz. Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 M...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführende Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die vom ArbN getragenen Anschaffungs-, Herstellungs- und Instandhaltungskosten für typische > Berufskleidung, > Fachliteratur, Werkzeuge (> Werkzeuggeld Rz 2) und andere > Arbeitsmittel sind > Werbungskosten . Sie werden grundsätzlich auf die Nutzungsdauer verteilt (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 6 und 7 EStG); zu Ausnahmen > Rz 4/1 und > Rz 8. Der Regel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rückzahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Grundsatz: Wird > Arbeitslohn in demselben VZ an den ArbG zurückgezahlt, in dem er dem ArbN zugeflossen ist, mindert er den für dieses Kalenderjahr vom ArbG zu bescheinigenden Arbeitslohn. Kann der ArbG den zurückgezahlten Betrag nicht mehr berücksichtigen, zB weil der ArbN im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden und die > Lohnsteuerbeschei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Pensionskasse

Rz. 100 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Eine Pensionskasse ist gewissermaßen Lebensversicherer für einen bestimmten Personenkreis, idR die ArbN eines oder mehrerer Unternehmen; sie unterliegt der Versicherungsaufsicht (§ 1 Abs 1 VAG). Die Versorgung durch eine Pensionskasse ist eine Alternative zum Abschluss einer Direktversicherung oder der Direktzusage einer Pension. Pensionska...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Umlagefinanzierte Pensionskasse

Rz. 120 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Als Pensionskasse kommen auch nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes iSv § 18 BetrAVG in Betracht (vgl R 4c Abs 1 EStR; > R 40b.1 Abs 4 LStR), zB die VBL (> Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) sowie kommunale oder kirchliche Zusatzversorgungskassen; ergänzend > Rz 102. Zu Sonderregelungen für di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Pensionsfonds

Rz. 130 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Seit 2002 gibt es den ‚Pensionsfonds’ als fünften Durchführungsweg der bAV (vgl § 1 Abs 1 Satz 2 iVm § 1b Abs 3 BetrAVG und §§ 236ff VAG). Er übernimmt gegen Zahlung von Beiträgen anstelle eines oder mehrerer ArbG die späteren Versorgungsleistungen für den ArbN und seine Hinterbliebenen (> Rz 10). Rz. 131 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der Pensi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rettungssanitäter

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Ein Rettungssanitäter bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 Abs 1 EStG. Wird er nur nebenberuflich tätig, gehört er zu den in § 3 Nr 26 EStG genannten Personen (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten; > R 3.26 Abs 1 Satz 4 LStR). Ein Rettungsassistent übt eine freiberufliche Tätigkeit iSv § 18 Abs 1 Nr 1 Satz 2 EStG ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16), Forderungen nachrangiger InsGläubiger (§ 39 InsO), zB ab Verfahrenseröffnung anfallende Säumniszuschläge oder Zinsen auf Insolvenzforderungen, und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die die Besteuerung betreffenden Vorschriften zur bAV sind bereits 1974 mit dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG/Betriebsrentengesetz) in das EStG aufgenommen worden, zB § 40b EStG (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 240ff). Die bAV wurde mit dem Rentenreformgesetz 1999 fortentwickelt und durch das Altersver...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Pensionszusage

Rz. 170 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Wird beim Wechsel des ArbG eine dem ArbN gegebene unmittelbare Versorgungszusage (> Rz 35 ff) vom neuen ArbG übernommen und erbringt der frühere ArbG an den neuen ArbG als Gegenleistung für die Übernahme der Verpflichtung zur Versorgung des ArbN eine Zahlung zB in Höhe des Gegenwerts der Rückstellung, so fließt dem ArbN dadurch kein > Arbei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Direktversicherung/Pensionskasse/Pensionsfonds

Rz. 176 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Ein ausscheidender ArbN kann innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden die Übertragung der Versorgungsanwartschaft durch den bisherigen auf den neuen ArbG verlangen, wenn sowohl der bisherige als auch der neue ArbG die bAV über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abwickeln und der Übertragungswert die jeweilige...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Wechsel des Trägers der Versorgung

Rz. 200 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 § 3 Nr 66 EStG stellt Leistungen eines ArbG oder einer U-Kasse an einen Pensionsfonds zur Übernahme bestehender Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften durch den Pensionsfonds steuerfrei, wenn ein Antrag nach § 4d Abs 3 EStG oder § 4e Abs 3 EStG gestellt worden ist und der ArbG deshalb die Differenz zwischen dem Zahlbetrag...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Arbeitnehmerfinanzierung durch Entgeltumwandlung

Rz. 15 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Üblicherweise trägt der ArbG die mit der bAV verbundenen Aufwendungen. Will der ArbG aber keine eigenen Mittel einsetzen, kann er mit dem ArbN vereinbaren, dass dieser wirtschaftlich selbst die Beiträge zu Lasten seines Arbeitslohns trägt. § 1 Abs 2 Nr 3 BetrAVG ermöglicht die Umwandlung von Bar- in Versorgungslohn; dem folgt unter bestimmte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Steuerfreiheit geförderter Beiträge, nachgelagerte Besteuerung

Rz. 266 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Erfüllen Beiträge des ArbG für eine bAV des ArbN die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des bAV-Förderbetrags (> Rz 224 ff), bleiben diese Beiträge für den ArbN – für ihn sind die Beiträge > Arbeitslohn (> Rz 83) – bis 480 EUR (> Rz 255) steuerfrei (§ 100 Abs 6 Satz 1 EStG). Die Beiträge werden im Regelfall auch beitragsfrei in der > S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rückdeckungsversicherungen

Rz. 45 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Hat der ArbG selbst dem ArbN eine Versorgung zugesagt (> Rz 35 ff), so kann er seine spätere Verpflichtung zur Zahlung einer Pension durch Abschluss einer Lebensversicherung rückdecken. Eine solche Rückdeckungsversicherung wird zwar ebenfalls auf das Leben des ArbN abgeschlossen; anders als bei einer Direktversicherung/Pensionskasse/Pensions...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Unterstützungskasse

Rz. 55 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Eine U-Kasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung als > Juristische Person in Form der GmbH, eines eingetragenen Vereins oder als Stiftung; zu Besonderheiten im öffentlichen Dienst vgl § 18 BetrAVG. Der U-Kasse bedienen sich ein oder mehrere ArbG (Trägerunternehmen) zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Zu Hinweisen vgl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Geringverdiener/Einkommensgrenze

Rz. 243 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der bAV-Förderbetrag soll eine bAV für Geringverdiener fördern. Die Förderung kann der ArbG nur für diejenigen ArbN beanspruchen, deren laufender stpfl > Arbeitslohn bei Beitragszahlung eine bestimmte Höhe nicht überschreitet; die Einkommensgrenze (§ 100 Abs 3 Nr 3 EStG) beträgt 2 200 EUR bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum und 73,34...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Abschreibungsgrundsätze

Rz. 5 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Inanspruchnahme von AfA setzt voraus, dass der Stpfl oder sein Rechtsvorgänger Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen hat. Deshalb kann der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen Werbeinteresse verlosten WG mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung keine AfA in Anspruch nehmen (BFH 21...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rürup-Rente

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Basisrente oder Rürup-Rente ist mit dem AltEinkG vom 05.06.2004 (BGBl 2004 I, 1427 = BStBl 2004 I, 554) als private kapitalgedeckte Rentenversicherung eingeführt worden. Sie wird im Rahmen eines Versicherungsvertrags mit einer privaten Versicherung vereinbart. In der Ansparphase sind die Beiträge als SA beschränkt abziehbar (vgl § 10 Abs ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zinsen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Über Zinsen als Ausgaben (Sollzinsen) > Schuldzinsen. Bankzinsen zur Finanzierung privater Steuerzahlungen sind nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 EStG). Das Gleiche gilt für die auch nachfolgend in > Rz 5 angesprochenen Zinsen auf Steuernachforderungen (§ 233a AO), Stundungszinsen (§ 234 AO) und Aussetzungszinsen (§ 237 AO) für nicht abziehbare ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Erstes Dienstverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Rz. 224 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Inanspruchnahme des bAV-Förderbetrags durch den ArbG setzt ein erstes Dienstverhältnis zwischen ArbG und ArbN voraus (§ 100 Abs 1 Satz 1 EStG). Zum ArbG als demjenigen, der die Förderung geltend machen darf, vgl § 38 Abs 1 EStG und > Arbeitgeber, ergänzend > Inländischer Arbeitgeber, > Ausländischer Verleiher und > Wirtschaftlicher Arbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Pensionszusage

Rz. 35 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 ArbG können ihren ArbN vertraglich eine Versorgung für Invalidität, Alter oder Tod versprechen, ohne dem ArbN schon in der Gegenwart > Arbeitslohn zuzuwenden. Erst wenn der Versorgungsfall eingetreten ist, wird der ArbG an seinen ArbN oder dessen Hinterbliebene leisten. Mit der Zusage einer Versorgung (vgl § 1 Abs 1 Satz 1 BetrAVG) versprich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Versorgung durch überbetriebliche Versorgungsträger

Rz. 70 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Als Durchführungsweg im Rahmen des BetrAVG kann ein ArbG bei privaten inländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen Lebensversicherungen für seine ArbN abschließen. Die Versicherungsbeiträge können entweder vom Unternehmen oder vom ArbN oder von beiden anteilig getragen werden (Direktversicherung; > Rz 71 ff). Statt bei einem Vers...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Kapitalgedeckte Pensionskasse

Rz. 110 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Weil die kapitalgedeckte Pensionskasse sich von einer üblichen Versicherung vor allem durch den begrenzten Kreis der Versicherten unterscheidet, die wesentlichen Merkmale aber übereinstimmen, gilt für die steuerliche Behandlung grundsätzlich Entsprechendes wie für die Direktversicherung; zu Einzelheiten > Rz 71 ff. ▸▸ Ansparphase: ▸ Betriebs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Anwendbarkeit anderer Vorschriften

Rz. 280 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Für den bAV-Förderbetrag gelten bestimmte Vorschriften des EStG und der AO entsprechend (vgl § 100 Abs 5 EStG). Das gilt insbesondere für § 41 EStG; bei der Inanspruchnahme des Förderbetrags muss der ArbG wie beim LSt-Abzug > Aufzeichnungspflichten beachten; er muss im > Lohnkonto dokumentieren, dass die Voraussetzungen (> Rz 224 ff) für ge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Insolvenzgeld

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Ein ArbN kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, wenn der ArbG zahlungsunfähig wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich vor allem in den §§ 165–172 SGB III. Als Insolvenzgeld wird der Betrag gezahlt, den der ArbG als > Arbeitslohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis schuldet (> Rz 3)....mehr