Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Verfahren

Rz. 24 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Billigkeitsmaßnahmen sind nicht antragsabhängig, also ggf von Amts wegen zu gewähren. Besonders in den Fällen des § 227 AO ist aber ein Antrag des Stpfl, in dem die Voraussetzungen für einen Erlass dargelegt werden, üblich und zweckmäßig. Der Antrag auf abweichende Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen (> Rz 7) ist vor Ablauf der Festse...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wohnung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Aufwendungen für die Wohnung (Miete usw) sind grundsätzlich mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1), auch wenn der Stpfl wegen des Berufs eine besonders teure Wohnung anmietet (BFH 92, 8 = BStBl 1968 II, 435). Das gilt ebenso für die Wohnungseinrichtung, selbst nach einem beruflich veranlassten Umzug (zu Einzelheiten iZm >...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hausgewerbetreibende

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Es ist zu unterscheiden zwischen Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeistern und Heimarbeitern. Heimarbeiter sind nichtselbständig tätig, also > Arbeitnehmer (> R 15.1 Abs 2 EStR); Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sind selbständig tätig, also Gewerbetreibende (vgl § 11 Abs 3 GewStG). Wegen Personen, die gleichzeitig Hausgewerbetreibende u...mehr

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Kein Übergang von Verlusten i.S.d. § 2a Abs. 1 EStG auf Erben

Leitsatz Verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Satz 5 EStG gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über. Normenkette § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Sätze 3 und 5 EStG, § 1922 BGB Sachverhalt Der Kläger ist Erbe seines 2012 verstorbenen Vaters (V). V erzielte bis zu s...mehr

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Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

Leitsatz 1. Nimmt ein volljähriges Kind nach Erlangung eines ersten Abschlusses in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang eine nicht unter § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG fallende Berufstätigkeit auf, erfordert § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, zwischen einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgeführ...mehr

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Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei freiwilligem Landtausch

Leitsatz Für den freiwilligen Landtausch gelten einkommensteuerrechtlich dieselben Folgen wie beim Regelflurbereinigungs- und beim Baulandumlegungsverfahren. Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs ist daher nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Grundsätzen des § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG zu beurteilen, son...mehr

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Investmentsteuerrecht – DBA-Freistellung für Dividenden – anlegerbezogene Betrachtung

Leitsatz § 4 InvStG 2004 ist dahin auszulegen, dass die Frage, ob Dividendenerträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund des sog. Schachtelprivilegs steuerbefreit sind, im Einklang mit dem sog. Transparenzprinzip nach Maßgabe der Beteiligungen der Fondsanleger zu beurteilen ist. Normenkette § 4, § 15 InvStG 2004, Art. 10 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 Buchst. a DBA Polen 20...mehr

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Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Rückwirkung des § 43 Abs. 18 KAGG

Leitsatz Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 43 Abs. 18 KAGG, der die Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i.d.F. des sog. Korb II‐­Gesetzes auf alle noch nicht bestandskräftigen Festsetzungen auch des Veranlagungszeitraums 2003 ­anordnet, soweit Veräußerungen im Mai 2003 betroffen sind, infolge Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 53 [Übertragung von Wertguthaben]

1 Steuerfreie Übertragung von Wertguthaben (S. 1) Rz. 1 Nach § 3 Nr. 53 EStG ist die Übertragung von Wertguthaben nach § 7f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei (S. 1). Hierbei handelt es sich um sog. Zeitwertkonten, bei denen nach den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Teil des Arbeitslohns erst im Zusammenhang mi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Steuerfreie Übertragung von Wertguthaben (S. 1)

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 53 EStG ist die Übertragung von Wertguthaben nach § 7f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei (S. 1). Hierbei handelt es sich um sog. Zeitwertkonten, bei denen nach den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Teil des Arbeitslohns erst im Zusammenhang mit einer Arbeitsfreistellung vor Beendigung des Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Lohnsteuerabzugsverpflichtung (S. 3)

Rz. 3 In Bezug auf die Leistungen aus dem Wertguthaben ist LSt einzubehalten (S. 3). Dies gilt auch für die nach der Übernahme der Wertguthaben von der Deutschen Rentenversicherung Bund erwirtschafteten Erträge. Die Deutsche Rentenversicherung Bund tritt also in vollem Umfang in die LSt-Abzugsverpflichtung ein und hat die entsprechenden Arbeitgeberpflichten zu erfüllen (§ 38...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Spätere Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Bund als Arbeitslohn (S. 2)

Rz. 2 Die späteren Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Bund behalten ihren Charakter, als wäre der Schuldnerwechsel nicht eingetreten. Die Leistungen führen also nach wie vor zu Arbeitslohn, obwohl der Arbeitnehmer nicht in einem Dienstverhältnis zur Deutschen Rentenversicherung Bund stand (S. 2) Es kommt somit nicht zu einer endgültigen Steuerbefreiung, sondern nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die ab 2002 geltende Vorschrift stellt die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen/-anwartschaften auf einen Pensionsfonds in Fällen der Direktzusage oder Unterstützungskasse steuerfrei. Zum Begriff "Pensionsfonds" s. § 4e EStG. Im Ergebnis kommt es nicht zu einer endgültigen Steuerbefreiung, sondern wegen der späteren Besteuerung nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG nur zu ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Antragserfordernis

Rz. 3 Die Steuerfreiheit ist an die Bedingung geknüpft, dass der Arbeitgeber (Trägerunternehmen) einen Antrag nach § 4d Abs. 3 EStG bzw. § 4e Abs. 3 EStG stellt.[1] Zumindest bei der Übertragung von Direktzusagen sind i. d. R. zusätzliche bilanzielle Aufwendungen erforderlich, die nicht sofort, sondern nur gleichmäßig auf 10 Jahre verteilt als Betriebsausgaben abgezogen werd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 66 [Übertragung von Versorgungsverpflichtungen]

1 Allgemeines Rz. 1 Die ab 2002 geltende Vorschrift stellt die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen/-anwartschaften auf einen Pensionsfonds in Fällen der Direktzusage oder Unterstützungskasse steuerfrei. Zum Begriff "Pensionsfonds" s. § 4e EStG. Im Ergebnis kommt es nicht zu einer endgültigen Steuerbefreiung, sondern wegen der späteren Besteuerung nach § 22 Nr. 5 S. 1 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Übernahme bestehender Verpflichtungen und Anwartschaften

Rz. 2 Begünstigt sind nur die Leistungen eines Arbeitgebers oder einer Unterstützungskasse zur Übernahme bestehender Versorgungsverpflichtungen und -anwartschaften (sog. past service).[1] Dies betrifft zum einen ehemalige Arbeitnehmer. Zum anderen sind die zum Übernahmezeitpunkt bereits erdienten Anwartschaften der aktiven Arbeitnehmer begünstigt. Darunter fallen auch Nachsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Verweis auf § 10b Abs 3 u 4 EStG (§ 34g S 3 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der Verweis in § 34g S 3 EStG auf § 10b Abs 3 EStG eröffnet die Steuerbegünstigung auch für Zuwendungen von WG, mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen. Ansatz und Bewertung von Sachspenden richten sich ausschließlich nach den Regelungen des § 10b Abs 3 EStG; ausführlich dazu s § 10b Rn 231ff (Pust). Rn. 23 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Steuerermäßigung (§ 34g S 2 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 34g EStG ist eine Steuerermäßigung, die ausgehend von der tariflichen ESt (§ 32a Abs 1 u 5 EStG) bei der Ermittlung der festzusetzenden ESt in Abzug gebracht wird. Die Rangfolge der einzelnen Steuerermäßigungen ergibt sich aus § 34g S 1 EStG. Danach sind vorrangig die sonstigen Steuerermäßigungen von der tariflichen ESt abzuziehen, während ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Gesonderte Feststellung des EBITDA- u Zinsvortrags (§ 4h Abs 4 EStG)

Rn. 191 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Sowohl ein EBITDA- als auch ein Zinsvortrag sind nach § 4h Abs 4 EStG gesondert festzustellen. Die Feststellung erfolgt dabei betriebsbezogen u somit für den betreffenden "Betrieb". Der Feststellungsbescheid stellt einen eigenen VA dar u richtet sich gem § 179 Abs 2 S 1 AO an den Inhaber des Betriebs. Bei einem Einzelunternehmer ist dies de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nichtteilnahme an der jeweils nächsten Wahl (§ 34g S 1 Nr 2 S 2–4 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Folgen der Nichtteilnahme an der nächsten Wahl sind in § 34g S 1 Nr 2 S 2–4 EStG geregelt. S 2 bestimmt, dass in diesem Fall die Steuerermäßigung nur für die bis zum Wahltag geleisteten Beiträge und Spenden gewährt wird. Entscheidend ist der Abfluss iSd § 11 Abs 2 EStG beim Zuwendungsgeber. Die Ermäßigung wird nach § 34g S 1 Nr 2 S 3 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Betriebsbegriff iSd § 4h EStG

Schrifttum: Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Voraussetzungen für die Steuerermäßigung (§ 34g S 1 EStG)

A. Zuwendungen Rn. 11 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der Oberbegriff "Zuwendung" wurde durch Art 4 des Achten G zur Änderung des ParteienG (BStBl I 2002, 666) anstelle der bisherigen Begriffe "Mitgliedsbeiträge und Spenden" eingeführt. Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, vgl auch § 48 Abs 3 EStDV aF. Mitgliedsbeiträge sind regelmäßige Geldleistungen, die aufgrund satzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Legaldefinitionen (§ 4h Abs 3 EStG)

A. Maßgeblicher Gewinn/Einkommen Rn. 130 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die Bestimmung des Zinsabzugs ist das verrechenbare EBITDA zu ermitteln. Als Ausgangsgröße wird hierzu der in § 4h Abs 3 S 1 EStG definierte maßgebliche Gewinn herangezogen. Es gelten zunächst die Vorgaben des EStG, also die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 S 1 EStG o durch EÜR nach § 4 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Grundregel der Zinsschranke (§ 4h Abs 1 EStG)

A. Betriebsbegriff iSd § 4h EStG Schrifttum: Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Aufgabe u Übertragung des Betriebs sowie Ausscheiden eines Mitunternehmers (§ 4h Abs 5 EStG)

A. Aufgabe o Übertragung des Betriebs Rn. 199 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen im Falle einer Aufgabe o einer Übertragung des Betriebs ein nicht verbrauchter EBITDA-Vortrag sowie ein nicht verbrauchter Zinsvortrag vollumfänglich unter. Die Rechtsfolge des Untergangs des EBITDA- u des Zinsvortrags ist dabei an die Aufgabe o Übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nachgeordnete Mitunternehmerschaft (§ 4h Abs 2 S 2 EStG)

Schrifttum: Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Hoffmann, Die einer Körperschaft nachgeordnete Mitunternehmerschaft bei der Zinsschranke, GmbHR 2008, 183. 1. Tatbestandsvoraussetzung a) Grundstruktur Rn. 280 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 2 S 2 EStG soll offensichtlich die Umgehung der Abzugsbeschränkung für schädliche Gesellschafterfinanzi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ausnahmen von der Zinsschrankenregelung (§ 4h Abs 2 EStG)

A. Die 3-Mio-EUR-Freigrenze Rn. 95 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo der Zinsaufwendungen über die Zinserträge (Nettozinsaufwand) weniger als 3 Mio EUR pro Wj beträgt. Hervorzuheben ist, dass es sich hierbei um eine Freigrenze u nicht um einen Freibetrag handelt. Das bedeutet, dass die Abzugsbesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 34g Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen

Schrifttum: Lang, Steuermindernde Parteienfinanzierung, StuW 1984, 15; Schleder, Steuerabzug für Beiträge u Spenden an unabhängige Wählervereinigungen, DB 1988, 2019; Korn, KÖSDI 1989, 7824; Schleder, Fünftes Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze – Steuerliche Regelungen, DB 1989, 293; Thiel/Eversberg, Das VereinsförderungsG u seine Auswirkungen auf das Gemeinnütz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 28 Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Schrifttum: Stadie, Die persönliche Zurechnung von Einkünften, Schriften zum Steuerrecht, Berlin, 1983; Kanzler, Anmerkung zu BFH v 12.12.1992, BStBl II 1993, 430, StEL 1993, 90; Kanzler, Neuere Rspr zur Einkommensbesteuerung der LuF, FR 1992, 761; Kanzler, Die Besteuerung von Ehe u Familie, in Besteuerung von Einkommen, DStJG 24 (2001), 417. I. Vorbemerkung A. Inhalt u Bedeutung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)

Schrifttum: Welling, Die Zinsschranke, FR 2007, 735; Watrin/Wittkowski/Strohm, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Besteuerung von KapGes, GmbHR 2007, 785; Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Töben/Fischer, Die Zinsschranke für KapGes, GmbHR 2007, 532; Töben/Fischer, Die Zinsschranke, BB 2007, 974; Töben, Die Zinsschranke – Befu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 26b Zusammenveranlagung von Ehegatten

Schrifttum: Paus, Zuweisung von Erstattungsansprüchen bei Ehegatten, FR 1998, 143; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Lietmeyer, Ehegattensplitting – Zankapfel der Steuerpolitik, DStZ 1998, 849; Flies, Gemeinschaftliche Veranlagung der Ehegatten – zwei Bescheide? DStR 1998, 1077; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkommensermittlung

Rn. 34 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Das (gemeinsame) Einkommen beider Ehegatten wird durch Abzug der SA und ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Verlustabzug: Der Abzug negativer Einkünfte nach § 10d Abs 1 EStG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor SA, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen, vgl au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Von der Norm erfasste Einkünfte

Rn. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Erfasst werden grds alle Einkünfte, auch Surrogate u Früchte, die aus den im Gesamtgut befindlichen WG erzielt werden. Hierunter fallen insb auch Nutzungen, die aus dem Sondergut des überlebenden Ehegatten gezogen werden, sowie nachträgliche Einkünfte des verstorbenen Ehegatten, die in das Gesamtgut fallen, nicht jedoch alle aus den WG der Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdenbach in Lüdenbach/Hoffmann (Hrsg), Haufe IFRS-Praxis-Kommentar, 5. Aufl 2007, § 32; Lüdenbach/Hoffmann, Der IFRS-Konzernabschluss als Bestandteil der Steuerbemessungsgrundlage für die Zinsschranke nach § 4h EStG-E, DStR 2007, 636; Weber-Grellet, Der Konzernbegriff des § 4h EStG, DStR 2009, 557.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Geltungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 34g EStG gilt für unbeschränkt oder beschränkt stpfl natürliche Personen, unabhängig davon, ob diese wahlberechtigt sind. Für kstpfl Personen ist die Abzugsberechtigung (§ 9 Nr 3 KStG aF) aufgrund BVerfG v 09.04.1992, BStBl II 1992, 766 durch das Sechste G zur Änderung des ParteienG u anderer Gesetze v 28.01.1994 (BStBl I 1994, 207) entfalle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 BA/WK: Nach § 4 Abs 6 EStG und § 9 Abs 5 EStG sind Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke weder BA noch WK s § 10b Rn 219 (Pust). SA: Nach § 10b Abs 2 EStG sind Zuwendungen an politische Parteien iSd § 2 ParteienG bis zur Höhe von EUR 1 650 und im Falle der Zusammenveranlagung bis zu EUR 3 300 als SA insoweit abzugsfähig, als die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte

Rn. 31 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird ermittelt, indem von der Summe der Einkünfte der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) und der Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs 3 S 3 EStG) abgezogen werden. Rn. 32 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) ist nach § 2 Abs 3 EStG bei der Ermittlung des Gesamtbetrags de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine o nur anteilsmäßige Konzernzugehörigkeit ("Konzern-Klausel")

Rn. 104 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Konzernklausel in § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG ist die zweite Ausnahmeregelung iRd Zinsschranke. Diese greift, wenn der betreffende Betrieb nicht o nur anteilig zu einem Konzern gehört. Ziel der Konzernklausel ist es, konzernfreien Betrieben den vollumfänglichen BA-Abzug für Zinsaufwendungen zu ermöglichen ("Stand-Alone-Klausel"). Insb E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuteilung von Zinsabzug u Zinsvortrag

Rn. 233 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf Zinsaufwendungen (s Rn 136), "die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben" (§ 4h Abs 3 S 2 EStG). Diese tatbestandliche Voraussetzung der Gewinnminderung ist bei PersGes unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus Ergänzungs- u Sonderbilanzen (s § 15 Rn 92 (Bitz)) zu prüfen. Die PersGes ermittelt den G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ABC der Zinsaufwendungen u Zinserträge

Rn. 142 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auf- u Abzinsung von unverzinslichen o niedrig verzinslichen Verbindlichkeiten o Forderungen führt zu Zinsaufwendungen bzw -erträgen, die für Zwecke der Zinsschranke zu berücksichtigen sind. Nach Ansicht der FinVerw sind jedoch solche Erträge für Zwecke der Zinsschranke unbeachtlich, sofern diese aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Getrennte Einkünfteermittlung

Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Persönlich stpfl iSd § 1 EStG ist jeder Ehegatte und gerade nicht die Ehegattengemeinschaft. Der Grundsatz der Individualbesteuerung wird durch die von den Ehegatten gewählte Veranlagungsart nicht berührt. Ihre jeweiligen Einkünfte sind getrennt voneinander zu ermitteln, soweit nicht im Einzelfall neben der ehelichen Gemeinschaft ein Gemeins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft

Rn. 204 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Beim Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft gehen EBITDA- u Zinsvortrag in Höhe seiner Beteiligungsquote (§ 4h Abs 5 S 2 EStG) unter. Die Vorschrift findet auf entgeltliche u unentgeltliche Übertragungen von Anteilen an Mitunternehmerschaften Anwendung. Rn. 205 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Es gelten die Grundsätze des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandsvoraussetzungen u Systematik

Rn. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der Zusammenveranlagung sind in § 26 EStG geregelt, s § 26 Rn 30–49 (Schneider). Zusammengefasst sind dies: Ehegatten-/Lebenspartnereigenschaft unbeschränkte StPfl nicht dauerndes Getrenntleben. Zudem müssen beide Ehegatten die Zusammenveranlagung gewählt haben, s § 26 Rn 60 (Schneider), oder diese wird ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechnungslegungsstandards

Rn. 122 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Anforderungen an den anzuwendenden Rechnungslegungsstandard werden v Gesetzgeber in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 8–11 EStG beschrieben. Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 8 EStG wird dabei festgelegt, dass die für den EK-Quotenvergleich maßgeblichen Abschlüsse einheitlich nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausschließlicher Vereinszweck

Rn. 14 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach § 34g S 1 Nr 2 Buchst a EStG muss der ausschließliche Vereinszweck darauf gerichtet sein, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken. Die Ausschließlichkeit in § 34g S 1 Nr 2 Buchst a EStG bezieht sich auf die Mitwirkung bei der politischen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmetatbestände

Rn. 13 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke kommt nicht zur Anwendung, soweit einer der drei in § 4h Abs 2 S 1 EStG genannten Ausnahmetatbestände (u bei Körperschaften keine Rückausnahme nach § 8a KStG) vorliegt: 3 Mio EUR Freigrenze (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG); fehlende o nur anteilsmäßige Konzernzugehörigkeit (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG); Escape-Klausel (§ 4h Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Rechtsfolgen

Rn. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 28 EStG enthält eine zwingende Regelung der Zurechnung aller Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des überlebenden Ehegatten. Eine Vermeidung der Zurechnung nach § 28 EStG ist nur durch eine abweichende Vereinbarung aller Beteiligten möglich (s Rn 8). Rn. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Materiell folgt aus der gesetzlichen Fi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolge

Rn. 304 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Liegt nach den Tatbestandsvoraussetzungen (s Rn 280ff) eine einer Körperschaft nachgeordnete Mitunternehmerschaft vor, ist der Regelungsgehalt von § 8a Abs 2 u 3 KStG – schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung (s Rn 216ff) – analog anzuwenden. Dies bewirkt Nachfolgendes: Bei Nichtvorliegen eines Konzerntatbestandes (s Rn 104ff, s Rn 165ff)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 32 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Eine spezielle Ergänzung für die Anwendung der Zinsschranke bei Körperschaften stellt § 8a KStG dar. Abweichungen gehen den allg Zinsschrankenvorschriften in § 4h EStG vor. Die für Körperschaften geltenden Sondervorschriften zur Gesellschafterfremdfinanzierung nach § 8a KStG können nach § 4h Abs 2 EStG allerdings auch für PersGes zur Anwendu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 1 S 1 EStG...mehr