Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Steuerermäßigung (§ 34g S 2 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 34g EStG ist eine Steuerermäßigung, die ausgehend von der tariflichen ESt (§ 32a Abs 1 u 5 EStG) bei der Ermittlung der festzusetzenden ESt in Abzug gebracht wird. Die Rangfolge der einzelnen Steuerermäßigungen ergibt sich aus § 34g S 1 EStG. Danach sind vorrangig die sonstigen Steuerermäßigungen von der tariflichen ESt abzuziehen, während ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Gesonderte Feststellung des EBITDA- u Zinsvortrags (§ 4h Abs 4 EStG)

Rn. 191 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Sowohl ein EBITDA- als auch ein Zinsvortrag sind nach § 4h Abs 4 EStG gesondert festzustellen. Die Feststellung erfolgt dabei betriebsbezogen u somit für den betreffenden "Betrieb". Der Feststellungsbescheid stellt einen eigenen VA dar u richtet sich gem § 179 Abs 2 S 1 AO an den Inhaber des Betriebs. Bei einem Einzelunternehmer ist dies de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nichtteilnahme an der jeweils nächsten Wahl (§ 34g S 1 Nr 2 S 2–4 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Folgen der Nichtteilnahme an der nächsten Wahl sind in § 34g S 1 Nr 2 S 2–4 EStG geregelt. S 2 bestimmt, dass in diesem Fall die Steuerermäßigung nur für die bis zum Wahltag geleisteten Beiträge und Spenden gewährt wird. Entscheidend ist der Abfluss iSd § 11 Abs 2 EStG beim Zuwendungsgeber. Die Ermäßigung wird nach § 34g S 1 Nr 2 S 3 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Betriebsbegriff iSd § 4h EStG

Schrifttum: Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Voraussetzungen für die Steuerermäßigung (§ 34g S 1 EStG)

A. Zuwendungen Rn. 11 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der Oberbegriff "Zuwendung" wurde durch Art 4 des Achten G zur Änderung des ParteienG (BStBl I 2002, 666) anstelle der bisherigen Begriffe "Mitgliedsbeiträge und Spenden" eingeführt. Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, vgl auch § 48 Abs 3 EStDV aF. Mitgliedsbeiträge sind regelmäßige Geldleistungen, die aufgrund satzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Legaldefinitionen (§ 4h Abs 3 EStG)

A. Maßgeblicher Gewinn/Einkommen Rn. 130 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die Bestimmung des Zinsabzugs ist das verrechenbare EBITDA zu ermitteln. Als Ausgangsgröße wird hierzu der in § 4h Abs 3 S 1 EStG definierte maßgebliche Gewinn herangezogen. Es gelten zunächst die Vorgaben des EStG, also die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 S 1 EStG o durch EÜR nach § 4 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Grundregel der Zinsschranke (§ 4h Abs 1 EStG)

A. Betriebsbegriff iSd § 4h EStG Schrifttum: Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Aufgabe u Übertragung des Betriebs sowie Ausscheiden eines Mitunternehmers (§ 4h Abs 5 EStG)

A. Aufgabe o Übertragung des Betriebs Rn. 199 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen im Falle einer Aufgabe o einer Übertragung des Betriebs ein nicht verbrauchter EBITDA-Vortrag sowie ein nicht verbrauchter Zinsvortrag vollumfänglich unter. Die Rechtsfolge des Untergangs des EBITDA- u des Zinsvortrags ist dabei an die Aufgabe o Übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nachgeordnete Mitunternehmerschaft (§ 4h Abs 2 S 2 EStG)

Schrifttum: Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Hoffmann, Die einer Körperschaft nachgeordnete Mitunternehmerschaft bei der Zinsschranke, GmbHR 2008, 183. 1. Tatbestandsvoraussetzung a) Grundstruktur Rn. 280 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 2 S 2 EStG soll offensichtlich die Umgehung der Abzugsbeschränkung für schädliche Gesellschafterfinanzi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ausnahmen von der Zinsschrankenregelung (§ 4h Abs 2 EStG)

A. Die 3-Mio-EUR-Freigrenze Rn. 95 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo der Zinsaufwendungen über die Zinserträge (Nettozinsaufwand) weniger als 3 Mio EUR pro Wj beträgt. Hervorzuheben ist, dass es sich hierbei um eine Freigrenze u nicht um einen Freibetrag handelt. Das bedeutet, dass die Abzugsbesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 34g Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen

Schrifttum: Lang, Steuermindernde Parteienfinanzierung, StuW 1984, 15; Schleder, Steuerabzug für Beiträge u Spenden an unabhängige Wählervereinigungen, DB 1988, 2019; Korn, KÖSDI 1989, 7824; Schleder, Fünftes Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze – Steuerliche Regelungen, DB 1989, 293; Thiel/Eversberg, Das VereinsförderungsG u seine Auswirkungen auf das Gemeinnütz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 28 Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Schrifttum: Stadie, Die persönliche Zurechnung von Einkünften, Schriften zum Steuerrecht, Berlin, 1983; Kanzler, Anmerkung zu BFH v 12.12.1992, BStBl II 1993, 430, StEL 1993, 90; Kanzler, Neuere Rspr zur Einkommensbesteuerung der LuF, FR 1992, 761; Kanzler, Die Besteuerung von Ehe u Familie, in Besteuerung von Einkommen, DStJG 24 (2001), 417. I. Vorbemerkung A. Inhalt u Bedeutung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)

Schrifttum: Welling, Die Zinsschranke, FR 2007, 735; Watrin/Wittkowski/Strohm, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Besteuerung von KapGes, GmbHR 2007, 785; Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Töben/Fischer, Die Zinsschranke für KapGes, GmbHR 2007, 532; Töben/Fischer, Die Zinsschranke, BB 2007, 974; Töben, Die Zinsschranke – Befu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 26b Zusammenveranlagung von Ehegatten

Schrifttum: Paus, Zuweisung von Erstattungsansprüchen bei Ehegatten, FR 1998, 143; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Lietmeyer, Ehegattensplitting – Zankapfel der Steuerpolitik, DStZ 1998, 849; Flies, Gemeinschaftliche Veranlagung der Ehegatten – zwei Bescheide? DStR 1998, 1077; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkommensermittlung

Rn. 34 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Das (gemeinsame) Einkommen beider Ehegatten wird durch Abzug der SA und ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Verlustabzug: Der Abzug negativer Einkünfte nach § 10d Abs 1 EStG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor SA, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen, vgl au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Von der Norm erfasste Einkünfte

Rn. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Erfasst werden grds alle Einkünfte, auch Surrogate u Früchte, die aus den im Gesamtgut befindlichen WG erzielt werden. Hierunter fallen insb auch Nutzungen, die aus dem Sondergut des überlebenden Ehegatten gezogen werden, sowie nachträgliche Einkünfte des verstorbenen Ehegatten, die in das Gesamtgut fallen, nicht jedoch alle aus den WG der Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdenbach in Lüdenbach/Hoffmann (Hrsg), Haufe IFRS-Praxis-Kommentar, 5. Aufl 2007, § 32; Lüdenbach/Hoffmann, Der IFRS-Konzernabschluss als Bestandteil der Steuerbemessungsgrundlage für die Zinsschranke nach § 4h EStG-E, DStR 2007, 636; Weber-Grellet, Der Konzernbegriff des § 4h EStG, DStR 2009, 557.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Geltungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 34g EStG gilt für unbeschränkt oder beschränkt stpfl natürliche Personen, unabhängig davon, ob diese wahlberechtigt sind. Für kstpfl Personen ist die Abzugsberechtigung (§ 9 Nr 3 KStG aF) aufgrund BVerfG v 09.04.1992, BStBl II 1992, 766 durch das Sechste G zur Änderung des ParteienG u anderer Gesetze v 28.01.1994 (BStBl I 1994, 207) entfalle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 BA/WK: Nach § 4 Abs 6 EStG und § 9 Abs 5 EStG sind Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke weder BA noch WK s § 10b Rn 219 (Pust). SA: Nach § 10b Abs 2 EStG sind Zuwendungen an politische Parteien iSd § 2 ParteienG bis zur Höhe von EUR 1 650 und im Falle der Zusammenveranlagung bis zu EUR 3 300 als SA insoweit abzugsfähig, als die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte

Rn. 31 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird ermittelt, indem von der Summe der Einkünfte der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) und der Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs 3 S 3 EStG) abgezogen werden. Rn. 32 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) ist nach § 2 Abs 3 EStG bei der Ermittlung des Gesamtbetrags de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine o nur anteilsmäßige Konzernzugehörigkeit ("Konzern-Klausel")

Rn. 104 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Konzernklausel in § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG ist die zweite Ausnahmeregelung iRd Zinsschranke. Diese greift, wenn der betreffende Betrieb nicht o nur anteilig zu einem Konzern gehört. Ziel der Konzernklausel ist es, konzernfreien Betrieben den vollumfänglichen BA-Abzug für Zinsaufwendungen zu ermöglichen ("Stand-Alone-Klausel"). Insb E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ABC der Zinsaufwendungen u Zinserträge

Rn. 142 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auf- u Abzinsung von unverzinslichen o niedrig verzinslichen Verbindlichkeiten o Forderungen führt zu Zinsaufwendungen bzw -erträgen, die für Zwecke der Zinsschranke zu berücksichtigen sind. Nach Ansicht der FinVerw sind jedoch solche Erträge für Zwecke der Zinsschranke unbeachtlich, sofern diese aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuteilung von Zinsabzug u Zinsvortrag

Rn. 233 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf Zinsaufwendungen (s Rn 136), "die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben" (§ 4h Abs 3 S 2 EStG). Diese tatbestandliche Voraussetzung der Gewinnminderung ist bei PersGes unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus Ergänzungs- u Sonderbilanzen (s § 15 Rn 92 (Bitz)) zu prüfen. Die PersGes ermittelt den G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Getrennte Einkünfteermittlung

Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Persönlich stpfl iSd § 1 EStG ist jeder Ehegatte und gerade nicht die Ehegattengemeinschaft. Der Grundsatz der Individualbesteuerung wird durch die von den Ehegatten gewählte Veranlagungsart nicht berührt. Ihre jeweiligen Einkünfte sind getrennt voneinander zu ermitteln, soweit nicht im Einzelfall neben der ehelichen Gemeinschaft ein Gemeins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft

Rn. 204 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Beim Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft gehen EBITDA- u Zinsvortrag in Höhe seiner Beteiligungsquote (§ 4h Abs 5 S 2 EStG) unter. Die Vorschrift findet auf entgeltliche u unentgeltliche Übertragungen von Anteilen an Mitunternehmerschaften Anwendung. Rn. 205 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Es gelten die Grundsätze des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausschließlicher Vereinszweck

Rn. 14 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach § 34g S 1 Nr 2 Buchst a EStG muss der ausschließliche Vereinszweck darauf gerichtet sein, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken. Die Ausschließlichkeit in § 34g S 1 Nr 2 Buchst a EStG bezieht sich auf die Mitwirkung bei der politischen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmetatbestände

Rn. 13 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke kommt nicht zur Anwendung, soweit einer der drei in § 4h Abs 2 S 1 EStG genannten Ausnahmetatbestände (u bei Körperschaften keine Rückausnahme nach § 8a KStG) vorliegt: 3 Mio EUR Freigrenze (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG); fehlende o nur anteilsmäßige Konzernzugehörigkeit (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG); Escape-Klausel (§ 4h Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechnungslegungsstandards

Rn. 122 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Anforderungen an den anzuwendenden Rechnungslegungsstandard werden v Gesetzgeber in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 8–11 EStG beschrieben. Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 8 EStG wird dabei festgelegt, dass die für den EK-Quotenvergleich maßgeblichen Abschlüsse einheitlich nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolge

Rn. 304 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Liegt nach den Tatbestandsvoraussetzungen (s Rn 280ff) eine einer Körperschaft nachgeordnete Mitunternehmerschaft vor, ist der Regelungsgehalt von § 8a Abs 2 u 3 KStG – schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung (s Rn 216ff) – analog anzuwenden. Dies bewirkt Nachfolgendes: Bei Nichtvorliegen eines Konzerntatbestandes (s Rn 104ff, s Rn 165ff)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandsvoraussetzungen u Systematik

Rn. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der Zusammenveranlagung sind in § 26 EStG geregelt, s § 26 Rn 30–49 (Schneider). Zusammengefasst sind dies: Ehegatten-/Lebenspartnereigenschaft unbeschränkte StPfl nicht dauerndes Getrenntleben. Zudem müssen beide Ehegatten die Zusammenveranlagung gewählt haben, s § 26 Rn 60 (Schneider), oder diese wird ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Rechtsfolgen

Rn. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 28 EStG enthält eine zwingende Regelung der Zurechnung aller Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des überlebenden Ehegatten. Eine Vermeidung der Zurechnung nach § 28 EStG ist nur durch eine abweichende Vereinbarung aller Beteiligten möglich (s Rn 8). Rn. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Materiell folgt aus der gesetzlichen Fi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 32 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Eine spezielle Ergänzung für die Anwendung der Zinsschranke bei Körperschaften stellt § 8a KStG dar. Abweichungen gehen den allg Zinsschrankenvorschriften in § 4h EStG vor. Die für Körperschaften geltenden Sondervorschriften zur Gesellschafterfremdfinanzierung nach § 8a KStG können nach § 4h Abs 2 EStG allerdings auch für PersGes zur Anwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensfragen

Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Wurden die Zuwendungen von PersGes/Gemeinschaften geleistet, so war die Entscheidung über die Abzugsfähigkeit bis einschließlich VZ 1994 im Veranlagungsverfahren der Beteiligten zu treffen, vgl BFH v 08.08.1990, BStBl II 1991, 70. Mit Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 180 AO durch das StMBG v 21.12.1993 (BStBl I 1994, 50) ist mE die E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 165 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Konzernabgrenzung nach § 4h Abs 3 S 5 u 6 EStG hat einerseits Bedeutung für die Anwendbarkeit der Konzernklausel, da diese Ausnahmeregelung nur Anwendung findet, sofern ein Betrieb nicht o nur anteilig zu einem Konzern gehört. Andererseits ist die Konzernabgrenzung auch für die Escape-Klausel bedeutend, da die zutreffende Konzernabgrenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 1 S 1 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustausgleich

Rn. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zusammenrechnung der Ehegatteneinkünfte – auf der Ebene Summe der Einkünfte oder Gesamtbetrag der Einkünfte – führt grds zur Verrechnung positiver und negativer Einkünfte beider Ehegatten, vgl BFH BStBl II 1975, 698; 1978, 8; 1980, 188. Sofern durch diesen (vorrangigen) Verlustausgleich bei einem Ehegatten bestimmte Verluste nicht zur Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zinsaufwand bei der Mitunternehmerschaft

Rn. 296 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Eine v Gesetzgeber vielleicht beabsichtigte Vermeidung von möglichen Gestaltungen könnte ggfs im Rechtsinstitut der Sonder-BE gesehen werden. Bei Körperschaften (KapGes) als "vorgeordnete" Rechtsperson der PersGes unterliegt die Zinszahlung der PersGes an die KapGes (als Mitunternehmerin) nicht der Abzugsbeschränkung, da sie den "maßgeblich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Nachweis u Sanktionen

Rn. 126 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Beweislast iRd Escape-Klausel obliegt dem Betrieb. Ein solcher Nachweis gilt dann als erbracht, wenn alle maßgeblichen Abschlüsse entweder in deutscher Sprache o aber in Form einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden u der Konzernabschluss dabei v einem Abschlussprüfer entsprechend testiert ist. Sowohl der Einzelabschluss als auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Errungenes Mandat o Teilnahme an der nächsten Wahl

Rn. 15 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zusätzlich zum ausschließlichen Vereinszweck (§ 34g S 1 Nr 2 Buchst a EStG) verlangt das Gesetz in § 34g S 1 Nr 2 Buchst b EStG, dass der Verein auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bei der jeweils letzten Wahl wenigstens ein Mandat errungen hat (Alt 1) oder der zuständigen Wahlbehörde oder dem zuständigen Wahlorgan angezeigt hat, dass er m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. EBITDA-Vortrag

Schrifttum: Rödder, Entsteht ein EBITDA-Vortrag in Jahren mit einem Zinsertragsüberhang?, DStR 2010, 529; Kessler/Lindemer, Die Zinsschranke nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, DB 2010, 472; Herzig/Liekenbrock, Zum EBITDA-Vortrag der Zinsschranke, DB 2010, 690; Bohn/Loose, Ausgewählte Zweifelsfragen bei der Anwendung des EBITDA-Vortrags, DStR 2011, 241; Fischer, Zinsschranke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Eigenkapitalquotenvergleich konzernzugehöriger Betriebe ("Escape-Klausel")

Schrifttum: KPMG, Insights into IFRS 2006/2007; Ernst & Young, International GAAP 2007; Heuser/Theile, IFRS-Handbuch, 3. Aufl 2007; Beck'sches IFRS-Handbuch, 2. Aufl 2007; Hennrichs, Zinsschranke, EK-Vergleich u IFRS, DB 2007, 2007; Lüdenbach/Hoffmann, Der IFRS-Konzernabschluss als Bestandteil der Steuerbemessungsgrundlage für die Zinsschranke nach § 4h EStG-E, DStR 2007, 636; Hein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsvoraussetzung

a) Grundstruktur Rn. 280 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 2 S 2 EStG soll offensichtlich die Umgehung der Abzugsbeschränkung für schädliche Gesellschafterfinanzierungen (s Rn 216ff) durch Einschaltung von eigenständigen Gewinnermittlungssubjekten wie der (mitunternehmerischen) PersGes verhindern. Rn. 281 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 "Nachordnung" (so der Wortlaut als Adjektiv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Konzernzugehörigkeit

Schrifttum: Lüdenbach in Lüdenbach/Hoffmann (Hrsg), Haufe IFRS-Praxis-Kommentar, 5. Aufl 2007, § 32; Lüdenbach/Hoffmann, Der IFRS-Konzernabschluss als Bestandteil der Steuerbemessungsgrundlage für die Zinsschranke nach § 4h EStG-E, DStR 2007, 636; Weber-Grellet, Der Konzernbegriff des § 4h EStG, DStR 2009, 557. 1. Allgemeines Rn. 165 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Konzernabgrenzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zuwendungsempfänger

1. Politische Parteien Rn. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Politische Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendung des § 8c KStG

Schrifttum: Prinz, Sonderwirkungen des § 8c KStG beim "Zinsvortrag", DB 2012, 2367. Rn. 211 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In § 4h Abs 5 S 3 EStG geht es um die Anwendung des § 8c KStG beim Erwerb von Anteilen an KapGes u PersGes, soweit eine KapGes unmittelbar o mittelbar als Mitunternehmer beteiligt ist. Die Vorschrift des § 4h Abs 5 S 3 EStG bezieht sich dabei nur auf den Zinsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zinsvortrag

Schrifttum: Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlich Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505; Beusser, Der Zinsvortrag bei der Zinsschranke, FR 2009, 49. Rn. 91 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nicht abziehbare Zinsaufwendungen können nach § 4h Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zinsaufwendungen u Zinserträge

1. Begriffsdefinition Rn. 136 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke enthält eine eigenständige Definition der Zinsen für Zwecke der Zinsschranke. Zinsaufwendungen sind nach § 4h Abs 3 S 2 EStG "Vergütungen für FK, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben". Spiegelbildlich dazu sind Zinserträge nach § 4h Abs 3 S 3 EStG "Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, die de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Betriebsstätten

Rn. 181 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Betriebsstätten qualifizieren nicht als Betriebe iSd Zinsschranke u können deshalb nur mittelbar über das Stammhaus Teil eines Zinsschranken-Konzerns sein.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. ABC ausgewählter Einzelfälle

a) Betriebsaufspaltung Rn. 180 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ergibt sich im Falle einer klassischen Betriebsaufspaltung die Gewerblichkeit des Besitzunternehmens nur aus einer personellen u sachlichen Verflechtung mit dem Betriebsunternehmen, begründen diese beiden gewerblichen Betriebe für sich genommen noch keinen Konzern iSd Zinsschranke. Besitz- u Betriebsgesellschaft sind s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Öffentliche Hand

Rn. 186 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand sowie im Besitz von Körperschaften des öffentlichen Rechts stehende Holdinggesellschaften des privaten Rechts können Teil eines Zinsschrankenkonzerns sein o einen solchen bilden.mehr