Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.2 Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Rz. 738 Beschränkt abzugsfähig sind die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung (§ 9 EStG Rz. 116) und Betriebsstätte (Rz. 738). Hierfür gilt § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG entsprechend.[1] Die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte werden daher pauschal ermittelt, ohne Rücksicht auf die Art des benutzten Verkehrsmittels. Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 482 § 4 Abs. 3 EStG stellt mit der Einnahme-Überschussrechnung eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar. Der Bestandsvergleich mit der Erfassung der Vermögenswerte der Wirtschaftsgüter wird ersetzt durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Aus Sicht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigt die Wahl der Gewinnermit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.3 Aufzeichnungspflichten

Rz. 515 Im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung besteht keine generelle Verpflichtung, Aufzeichnungen zu führen; die §§ 140, 141 AO gelten gerade nicht. Es besteht daher auch keine Verpflichtung, Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzuzeichnen.[1] Auch eine Verpflichtung zur Führung einer Kasse bzw. eines Kassenbuchs besteht nicht.[2] Rz. 516 Es bestehen nur einzelne Aufzeich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.1 Allgemeines

Rz. 736 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG übernimmt für den Bereich der Gewinnermittlungsvorschriften aus Gründen der Gleichbehandlung die Abzugsbeschränkungen des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) und des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG (Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung) sowie die Ausnahmebestimmungen für Körperbehinderte des § 9 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.3 Anwendung auf "Wirtschaftsgüter"

Rz. 370 Der Tatbestand des Abs. 1 S. 3 setzt immer ein Wirtschaftsgut voraus, hinsichtlich dessen das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Das Wirtschaftsgut kann zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehören; es kann materieller oder immaterieller Art sein, einschließlich eines Firmenwerts.[1] Es kann sich auch um eine Mehrzahl von Wirtschaftsgütern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 697 Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass sind insgesamt nicht abziehbar, wenn und soweit sie nach der Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Sind sie angemessen, greift die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG ein. Der Angemessenheitsprüfung zugrunde zu legen sind die Aufwendungen für die einzelne Bewirtung. Es ist zu prüfen, ob die A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist (für eine Steuervorschrift) verhältnismäßig wenig geändert worden. Wesentliche Änderungen waren: Durch G. v. 10.8.1971[1] wurde die Bodengewinnbesteuerung neu geordnet und dabei die (verfassungswidrige) Freistellung der Veräußerungsgewinne von Grund und Boden im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 EStG beseitigt. Die erforderlichen Anpassungsregelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.1 Begriff des Gewinns

Rz. 5 Als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist im Rahmen der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn anzusetzen. Die Definition des Gewinns ist in § 4 Abs. 1 EStG enthalten. Gewinn ist danach die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs und dem am Anfang des Wirtschaftsjahrs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.1 Übersicht

Rz. 21 Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und Bilanzierung nach § 5 EStG ist Vergleich des Vermögens am Ende des Gewinnermittlungszeitraums mit dem Vermögen am Anfang des Gewinnermittlungszeitraums (bzw. am Ende des vorhergehenden Gewinnermittlungszeitraums). Eine positive Differenz ist Gewinn, eine negative Differenz ist Verlust. Betriebsvermögen ist dabei die S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.3 Gewinnermittlungszeiträume

Rz. 20 Nach § 4 Abs. 1 EStG ist der Gewinn durch Gegenüberstellung von Endvermögen und Anfangsvermögen des Wirtschaftsjahrs zu ermitteln. Daraus ergibt sich, dass Gewinnermittlungszeitraum das Wirtschaftsjahr ist. Das Wirtschaftsjahr ist bei Land- und Forstwirten i. d. R. der Zeitraum v. 1.7. bis 30.6.; bei Gewerbetreibenden ist es i. d. R. das Kj., doch ist auch ein abweiche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13.3 Rechtsfolgen

Rz. 867 Rechtsfolge ist, dass die Zuwendungen und andere Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Erfasst werden sowohl die Zuwendung an den Empfänger selbst als auch Aufwendungen, die zwar durch die Zuwendung veranlasst, selbst aber keine Zuwendung sind, weil sie nicht als Vorteil beim Empfänger "ankommen". Vom Abzug ausgeschlossen sind daher auch Nebenkoste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.1 Allgemeines

Rz. 431 § 4 Abs. 2 EStG regelt die Bilanzänderung, fasst unter diesem Begriff aber 2 verschiedene Fälle zusammen. Die Vorschrift gilt für alle Fälle des Vermögensvergleichs und damit sowohl für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG als auch für die Bilanzierung nach § 5 EStG. In S. 1 regelt die Vorschrift, dass der Stpfl. die Bilanz auch nach Einreichung bei dem FA noch ä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen

1 Allgemeines 1.1 Systematik und Bedeutung Rz. 1 Systematisch ist § 4 EStG eine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens. Nach § 2 Abs. 1 EStG gehen in die Einkommensermittlung die Einkünfte ein, nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit durch den Gewinn gebildet. Rz. 1a Das Einkommen, und damit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts

6.3.2.1 Inhalt der Vorschrift Rz. 363 Nach § 4 Abs. 1 S. 3 EStG gilt es als (fiktive) Entnahme zum gemeinen Wert, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

6.3.2.4.1 Zur Systematik des Tatbestands Rz. 373 Tatbestandsvoraussetzung ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Rz. 373a Das Gesetz enthält keinen Anhaltspunkt, dass das Besteuerungsrecht auf eine bestimmte Weise ausgeschlossen oder beschränkt werden muss. Dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.5 Zurechnung bei Nießbrauch

Rz. 277 Die Vereinbarung von Nießbrauchrechten kann zur Änderung der steuerlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern führen. Einzelheiten hierzu werden im Anhang zu § 2 EStG dargestellt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4 Rechtslage ab Vz 2007

12.2.8.4.1 Allgemeines Rz. 791 Den Ausschluss der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für den Fall, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat das BVerfG wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG für verfassungswidrig erklärt (Rz. 758). Durch G. v. 8.12.2010[1] wurde insoweit der vor 2007 geltende Rechtszustand wieder hergestellt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand. Es gab lediglich einzelne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.1 Systematische Einordnung und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 713 Kosten für eigene Verpflegung gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Lebensführungskosten nach § 12 Nr. 1 EStG und sind daher schon begrifflich keine Betriebsausgaben (Rz. 571ff.). Sie können nur insoweit Betriebsausgaben sein, als sie allein durch die betriebliche Tätigkeit verursacht sind. Eine betriebliche Veranlassung kann nur insoweit vorliegen, als durc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 621 Für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen gewinnt die Abgrenzung von betrieblich und privat veranlassten Verbindlichkeiten (vgl. Rz. 235) dadurch besondere Bedeutung, dass Zinsen auf betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten zu Betriebsausgaben (bzw. Werbungskosten) führen, Zinsen auf privat veranlasste Verbindlichkeiten dagegen seit der mit Wirkung ab Vz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.10.1 Tatbestand der Nichtabziehbarkeit

Rz. 830 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG bestimmt, dass Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die inländische Behörden oder Gerichte oder Organe der EGen verhängt haben, nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. Gleichgestellt sind Aufwendungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, die in berufsgerichtlichen Verfahren erteilt wurden und keinen wiedergutmachenden Charak...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.2 Überführung eines Wirtschaftsguts

Rz. 374 Der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts tritt in den praktisch wichtigsten Fällen ein, wenn ein Wirtschaftsgut in das Ausland überführt wird. Dabei kann es sich um eine Überführung vom inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte (unbeschränkte Steuerpflicht) oder von einer inländischen Betriebsstätte in das ausländische St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.1 Allgemeines

Rz. 758 Durch G. v. 8.12.2010[1] wurde die Regelung an die Rspr. des BVerfG[2] angepasst. Danach sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; die abziehbaren Aufwendungen sind auf 1.250 EUR begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mitte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.2 Begriff des Betriebs

Rz. 22 Obwohl der Begriff des Betriebs für die Definition und Durchführung des Betriebsvermögensvergleichs grundlegend ist, hat er in der wissenschaftlichen Diskussion und in der Praxis kaum selbstständige Bedeutung erlangt. Auch im Gesetz ist der Begriff nicht definiert. In § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG erscheint der Begriff in der Verbindung als "Gewerbebetrieb"; in § 15 Abs. 1 Nr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.3 Schätzung

Rz. 301 Ist der Gewinn zu schätzen, weil die für die Durchführung des Betriebsvermögensvergleichs erforderlichen Aufzeichnungen oder Belege nicht vorliegen oder ihre Führung nicht ordnungsgemäß ist, ist durch die Schätzung derjenige Gewinn zu ermitteln, der sich bei Durchführung eines Betriebsvermögensvergleichs ergeben haben würde. Hat der Stpfl. andererseits wirksam die Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.4 Mehraufwendungen für Verpflegung bei Tätigkeit auf einem Fahrzeug

Rz. 730 Die gleiche Regelung wie für Geschäftsreisen und ständig wechselnde Einsatzstellen ist anwendbar für Mehraufwand für Verpflegung bei Tätigkeit auf einem Fahrzeug. Auch in diesen Fällen sind meistens Arbeitnehmer betroffen, doch können auch Gewerbetreibende hierunter fallen (z. B. selbstständige Taxifahrer, Transportunternehmer; zum Begriff der Tätigkeit auf einem Fah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.1 Allgemeines

Rz. 570 Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese Definition ist im Zusammenhang zu sehen mit der Funktion des Betriebsausgabenbegriffs. Dieser Begriff soll einmal die Zuordnung zu einer bestimmten Einkunftsart sicherstellen, um den Nettoertrag aus dieser Einkunftsart zu ermitteln. Dies drückt § 4 Abs. 4 EStG d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.5 Rechtsfolge der Entnahme

Rz. 345 Mit der Wirksamkeit der Entnahme scheidet das entnommene Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögensvergleich aus. Aufwendungen und Erträge berühren ab diesem Zeitpunkt den Betrieb nicht mehr, sondern treffen die private Sphäre. Etwaige Veräußerungsgewinne sind nur noch im Rahmen der §§ 17, 23 EStG und ab Vz 2009 im Rahmen des § 20 Abs. 2 EStG steuerbar. Der Zeitpunkt de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.3 Begriff des Wirtschaftsguts

Rz. 26 Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist das Betriebsvermögen am Ende des laufenden Jahrs und am Ende des vorangegangenen Jahrs zu ermitteln. In diese Ermittlung des Betriebsvermögens sind nur Wirtschaftsgüter einzustellen. Was kein Wirtschaftsgut ist, kann beim Betriebsvermögensvergleich auch nicht erfasst werden, hat daher keinen Einfluss auf An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.3 Mehraufwendungen für Verpflegung bei ständig wechselnder Einsatzstelle

Rz. 726 Die Regelung über Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeit gilt nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 i. V. m. § 9 Abs. 4a EStG entsprechend, wenn der Stpfl. bei seiner individuellen betrieblichen Tätigkeit typischerweise an ständig wechselnden Einsatzstellen tätig wird. Eine ständig wechselnde Einsatzstelle liegt nur vor, wenn der Stpfl. keinen Mittelpunkt einer d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.4 Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Rz. 660 Nach § 4 Abs. 4a S. 5 EStG bleibt der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens unberührt. Dagegen sind Darlehen für die Finanzierung von Umlaufvermögen nicht privilegiert. Es muss sich um Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten handeln. Die Darleh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13.4 Informationsaustausch

Rz. 868 Zusätzlich hat die Finanzbehörde Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen.[1] Die Mitteilungspflicht dient der Verfolgung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, nicht der Durchführ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.2 Inkrafttreten

Rz. 361 Die Neuregelung über die Entstrickung in § 4 Abs. 1 S. 3 EStGist erstmals anzuwenden auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, d. h. erstmals für den Vz 2006. Rz. 361a Soweit das Wirtschaftsjahr dem Kj. entspricht, sind von der Anwendung daher nur Vorgänge betroffen, die ab 1.1.2006 verwirklicht worden sind. Das G. v. 7.12.2006[1] ist am 12.12.2006 veröffen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.11 Forderungen

Rz. 232 Gibt der Stpfl. ein Darlehen aus betrieblichen Gründen, gehört die Darlehensforderung zum notwendigen Betriebsvermögen. Betriebliche Gründe liegen vor, wenn dadurch der Absatz der Erzeugnisse oder Leistungen des Stpfl. finanziert werden, oder wenn durch das Darlehen das Entstehen eines Schadens am Betriebsvermögen verhindert werden soll.[1] Maßgebend ist der Grund, au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 365 In persönlicher Hinsicht erfasst werden alle ESt-Subjekte. Ist der Stpfl. an einer Personengesellschaft beteiligt und verbringt diese Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut in das Ausland, ist dieser Vorgang (anteilig) den Gesellschaftern zuzurechnen, da die Personengesellschaft im internationalen Steuerrecht als "transparent" behandelt wird. Sind an der Personenges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.4 Aufzeichnungspflichten

Rz. 700 Zusätzlich zu der Dokumentation, die materielle Voraussetzung der Abzugsfähigkeit ist (vgl. Rz. 692), müssen die Aufwendungen nach § 4 Abs. 7 EStG einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (vgl. Rz. 893).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.10.3 Rechtsfolgen

Rz. 848 Rechtsfolge des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG ist, dass die betrieblich veranlassten Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind. Sie bleiben ihrem Wesen nach betrieblich veranlasst, also Betriebsausgaben, dürfen jedoch bei der Einkommensermittlung nicht abgezogen werden. Soweit das Abzugsverbot reicht, können für (zukünftige) Aufwendungen auch keine Rückstellungen g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.6 Aufzeichnungspflichten

Rz. 820 Nach § 4 Abs. 7 EStG ist die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer davon abhängig, dass sie einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (Rz. 893). Die Finanzverwaltung (hat besondere Erleichterungen für die Aufzeichnungen im Fall des häuslichen Arbeitszimmers zugelassen. Danach können die anteilig auf das Ar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.4.4 Bewertung der Einlage

Rz. 423 Die Einlage ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert anzusetzen (vgl. § 6 Rz. 417). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind anzusetzen, wenn das Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre angeschafft oder hergestellt worden ist (vgl. § 6 Rz. 426) und das eingelegte Wirtschaftsgut eine wesentliche Beteiligung nach § 17 EStG ist (vgl. § 6 Rz. 431). Erf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3 Gebäude und Gebäudeteile

3.5.3.1 Gebäude als einheitliches Wirtschaftsgut Rz. 114 Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden und damit "ortsfest" ist sowie von einiger Beständigkeit und Standfestigkeit ist.[1] Rz. 115 Die räumliche Umschließu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1 Allgemeines

1.1 Systematik und Bedeutung Rz. 1 Systematisch ist § 4 EStG eine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens. Nach § 2 Abs. 1 EStG gehen in die Einkommensermittlung die Einkünfte ein, nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit durch den Gewinn gebildet. Rz. 1a Das Einkommen, und damit auch der Gew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2 Gewinn

2.1 Begriff des Gewinns Rz. 5 Als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist im Rahmen der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn anzusetzen. Die Definition des Gewinns ist in § 4 Abs. 1 EStG enthalten. Gewinn ist danach die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs und dem am Anfa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen

3.4.3.1 Allgemeines Rz. 66 Das gewillkürte Betriebsvermögen umfasst solche Wirtschaftsgüter, die von ihrer Art und ihrer Funktion her nicht zwingend dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen angehören. Es umfasst ferner gemischt genutzte Wirtschaftsgüter, deren betriebliche Nutzung zwar nicht überwiegt (nicht mehr als 50 % beträgt), die aber auch nicht von untergeordneter ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3 Bilanzänderung

7.3.1 Begriff der Bilanzänderung Rz. 456 Bilanzänderung bedeutet, dass ein handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässiger (richtiger) Bilanzansatz durch einen anderen handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässigen Bilanzansatz ersetzt wird. Sie setzt grundsätzlich ein Wahlrecht des Stpfl. voraus, das durch die Bilanzänderung anders, als es in der ursprünglichen Bilanz der F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2 Entnahmen

6.2.1 Begriff der Entnahme Rz. 307 Entnahmen sind alle Wertabgaben des Betriebs für betriebsfremde Zwecke.[1] Diese Wertabgaben vermindern das Endvermögen des Wirtschaftsjahrs, in dem sie vorgenommen worden sind. Soweit der Gewinn als Differenz des Endvermögens des laufenden Wirtschaftsjahrs zum Endvermögen des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs durch diese Wertabgaben aus betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5 Einzelne Wirtschaftsgüter

3.5.1 Grundstücke und Grundstücksteile 3.5.1.1 Grundsätze der Bilanzierung Rz. 92 Zivilrechtlich werden Grundstück und Gebäude als ein einheitlicher Vermögensgegenstand behandelt, wobei das Grundstück im Vordergrund steht; das Gebäude ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Steuerlich sind Grundstück und Gebäude jedoch als unterschiedliche Wirtschaftsgüter zu behandeln[1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6 Entnahmen und Einlagen

6.1 Bedeutung im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs Rz. 303 Durch den Betriebsvermögensvergleich soll die wirtschaftliche (betriebliche) Leistungsfähigkeit gemessen werden, um sie der Besteuerung zu unterwerfen. Diese Leistungsfähigkeit wird erzielt durch die betriebliche Tätigkeit des Stpfl., durch die er am Marktgeschehen durch Angebot und Nachfrage von Lieferungen und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.8 Nutzungsrechte

3.5.8.1 Dingliche und obligatorische Nutzungsrechte Rz. 190 Nutzungsrechte, und zwar sowohl dingliche als auch obligatorische, sind grundsätzlich Wirtschaftsgüter[1], und zwar immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Bilanzierbarkeit hängt davon ab, ob ihnen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich entweder um selbst g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11 Nicht abziehbare Schuldzinsen (Abs. 4a)

11.1 Allgemeines Rz. 621 Für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen gewinnt die Abgrenzung von betrieblich und privat veranlassten Verbindlichkeiten (vgl. Rz. 235) dadurch besondere Bedeutung, dass Zinsen auf betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten zu Betriebsausgaben (bzw. Werbungskosten) führen, Zinsen auf privat veranlasste Verbindlichkeiten dagegen seit der mi...mehr