Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4 Rechnungsabgrenzungsposten

5.4.1 Rechtsentwicklung Rz. 242 Der Ansatz von Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) in der Bilanz dient der Verlagerung von Aufwand und Erträgen in andere Wirtschaftsjahre als die ihrer Entstehung zum Zweck einer richtigen Periodenabgrenzung. In welchem Umfang Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden dürfen oder müssen, hängt deshalb wesentlich von der jeweiligen Bilanzauffa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2 Anlagevermögen

5.2.1 Abgrenzung Rz. 167 Als Anlagevermögen sind die Vermögensgegenstände (materielle Wirtschaftsgüter) auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[1] Der Begriff "dauernd" ist jedoch nicht als "immer" zu verstehen. Dauernd dem Betrieb zu dienen bestimmt sind danach Wirtschaftsgüter, deren Nutzen gerade im Halten bzw. in der Benutzung dieser W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4 Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrealisierung

4.1 Allgemeines Rz. 65 An sich kann die Frage, wie etwas bilanziert wird, gedanklich von der Frage der Gewinn- und Verlustrealisierung getrennt werden; die Bilanzierung kann ergebnisneutral erfolgen (z. B. bei Veränderung eines Aktivpostens durch entsprechende Veränderung eines korrespondierenden Passivpostens, wie bei Treuhandverhältnissen). Praktisch entscheidet jedoch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4 Rückstellungen

6.4.1 Begriff und Zulässigkeit der Rückstellungen Rz. 325 Nach der statischen Bilanzauffassung (vgl. Rz. 12) hat die Bilanz in erster Linie die Aufgabe, die zu einem bestimmten Stichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und Schuldpositionen vollständig und mit dem richtigen (d. h. vorsichtig angesetzten) Wert aufzuführen. Dabei kommt der Bildung der Rückstellungen die Aufgabe ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4 Sonderfälle

6.5.4.1 Schwebende Geschäfte Rz. 484 Verbindlichkeiten aus Leistungsaustauschverträgen sind nicht auszuweisen, solange es sich um schwebende Geschäfte handelt. Deshalb hat der zahlungspflichtige Vertragspartner (z. B. der Käufer) seine Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag erst zu passivieren, wenn der Sachleistungspflichtige (z. B. der Verkäufer) seine Leistung (Lieferung) v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3 Sonderposten mit Rücklageanteil

6.3.1 Allgemeines Rz. 283 Das Steuerrecht gestattet in bestimmten Fällen die Bildung gewinn- und damit steuermindernder Rücklagen, die erst bei ihrer Auflösung versteuert werden müssen. Die Bildung dieser steuerfreien Rücklagen bedeutet keine endgültige Steuerersparnis, sondern nur einen zeitlichen Steueraufschub. Der Betrag der Rücklage ist zu versteuern, wenn sie aufgelöst w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2 Beteiligungen

5.2.4.2.1 Begriff der Beteiligung Rz. 202 Beteiligungen sind gesellschaftsrechtliche Anteilsrechte an einem Unternehmen, die dem Betrieb des Bilanzierenden durch Herstellung einer dauernden Verbindung mit dem Beteiligungsunternehmen dienen sollen, und die deshalb in der Absicht gehalten werden, auf das andere Unternehmen einen über die Belange eines Kapitalanlegers hinausgehe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2 Schuldcharakter

6.4.2.2.1 Allgemeines Rz. 338 Zu den Wesensmerkmalen der ungewissen Verbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet werden dürfen, gehört es, dass die Verbindlichkeiten Schuldcharakter aufweisen. Es muss sich also um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handeln; Verpflichtungen des Kaufmanns "gegen sich selbst" (etwa sein Privatvermögen) genügen nicht, da insoweit re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4 Finanzanlagen

5.2.4.1 Gliederung der Finanzanlagen Rz. 200 Unter den Finanzanlagen sind Beteiligungen, Ausleihungen und Wertpapiere des Anlagevermögens auszuweisen. Dabei sind diejenigen Werte, die an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowie an solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gesondert aufzuführen. Ausleihungen sind längerfristige (Darlehens-) Forderungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 37 Für die steuerliche Gewinnermittlung ist nach § 5 Abs. 1 EStG das Vermögen in der Bilanz anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) ergibt. Damit sind diese Grundsätze, und die nach diesen Grundsätzen aufgestellte Handelsbilanz, für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend (Maßgeblichkeitsgrundsatz). N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.2 Verpflichtungen auf Gewinnverzicht und aus künftigen Gewinnen zu tilgende Verbindlichkeiten

Rz. 485 Die wirtschaftliche Belastung kann bei einer Verbindlichkeit fehlen, wenn der Verpflichtete auf einen in der Zukunft möglicherweise anfallenden (Teil seines) Reingewinn(s) verzichtet. Eine solche Verbindlichkeit kann einer aufschiebend bedingten Verbindlichkeit nahe kommen, wenn der tatsächliche Anfall eines Reingewinns in der Zukunft als aufschiebende Bedingung anzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 53 Bis zur Einführung des § 5 Abs. 1 S. 2 EStG durch das Gesetz v. 22.12.1989[1] war die Frage umstritten, ob der Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für die Ausübung von Bilanzwahlrechten gilt. Solche Bilanzierungswahlrechte beruhen regelmäßig auf steuerlichen Vergünstigungen. Es wird dem Stpfl. überlassen, ob er von der Vorschrift Gebrauch macht und dadurch während der Begün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.8 Bildung und Auflösung der Rückstellung

Rz. 432 Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (Rz. 37ff.). Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen besteht die Bindung nicht an die tatsächlich aufgestellte Handelsbilanz, sondern an diejenige Handelsbilanz, wie sie nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung aufzustellen gewesen wäre.[1] Rz. 432a Entsprechend d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3.4 Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (ab Vz 2009/2010)

Rz. 62 Durch das BilMoG[1] wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgegeben und es wurden damit Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz bei der Ausübung von steuerlichen Wahlrechten zugelassen.[2] Hintergrund dieser Änderung war die Anpassung des Handelsbilanzrechts an die moderne Bilanzrechtsentwicklung. Dabei wurden zur Erhöhung der Aussagekraft der Handelsbilanz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.1 Das Realisationsprinzip

Rz. 66 Ein Gewinn wird erst ausgewiesen und besteuert, wenn er realisiert worden ist. Die Realisierung erfordert regelmäßig einen Umsatzakt am Markt (Rz. 71). Grundlage des Realisationsprinzips ist, dass dem Unternehmen durch den Umsatzakt am Markt der Wert seiner Leistung von außen, einem Dritten, zufließt und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht wird. Hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.4.1 Aufschub des Gewinnausweises trotz Realisation

Rz. 148 Die einkommensteuerlichen Vorschriften enthalten eine Reihe von Bestimmungen, nach denen der Gewinnausweis, und damit die Versteuerung, trotz Realisation des Gewinns durch ein (entgeltliches) Umsatzgeschäft aufgeschoben wird. Der Grund für solche Ausnahmen liegt häufig in wirtschaftspolitischen Überlegungen. Das Vermögen soll weiterhin, ohne steuerliche Belastung, de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 14 Nach §§ 238, 243 HGB müssen Buchführung und Bilanz den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen; nach § 5 Abs. 1 EStG ist steuerlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung auszuweisen ist. Sowohl nach Handels- als auch nach Steuerrecht müssen daher Buchführung und Bilanz den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.3 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 178 Geschäfts- oder Firmenwert (sog. Good-will) ist der Mehrwert, der einem Unternehmen über die Summe der Teilwerte seiner Einzelwirtschaftsgüter abzüglich der Verbindlichkeiten hinaus zukommt. Er dokumentiert sich im Fall einer Betriebsveräußerung in dem Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme des Betriebs hingegebene Gegenleistung die Summe der Teilwerte der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.1 Der Begriff des Grundstücks

Rz. 184 Der bilanzielle Grundstücksbegriff unterscheidet sich von dem des Zivilrechts in mehrfacher Hinsicht. Zwar bezeichnen beide einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der ganz oder z. T. auch ein Gewässer umfassen kann. Zivilrechtlich erhält eine solche Fläche aber erst dann Grundstückseigenschaft, wenn sie in das Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.7 Wertverhältnisse am Bilanzstichtag

Rz. 431a Bei der Bewertung ist von den an dem jeweiligen Bilanzstichtag herrschenden Preisverhältnissen auszugehen[1]; künftige Preisänderungen sind also nicht zu berücksichtigen. Diese Preisänderungen sind erst zu dem Stichtag in die Bewertung der Rückstellung einzubeziehen, in dem sie bereits eingetreten sind. Auch aus dem Gebot der Abzinsung ist nicht zu folgern, dass kün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden

1 Allgemeines 1.1 Bedeutung und Anwendungsbereich des § 5 EStG Rz. 1 § 5 EStG dient der Ermittlung des Gewinns bestimmter Gewerbetreibender. Der Gewinn bildet nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, die wiederum in die Berechnung des Einkommens eingehen und damit in das zu versteuernde Einkommen al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.2 Wirtschaftsgut

Rz. 163 Die Aktivierung von Wirtschaftsgütern (Vermögensgegenständen) in der Bilanz dient einem doppelten Zweck. Der Bilanzausweis des Aktivvermögens ist zunächst unter dem Gesichtspunkt der Offenlegung der Haftungsgrundlage zu sehen. Die Bilanz zeigt dem Gläubiger des Kaufmanns neben der Gesamtvermögenssituation die einzelnen Möglichkeiten des Zugriffs in das Schuldnervermö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.3.2 Kommanditgesellschaft

Rz. 275 Für die Kapital- und Privatkonten der Kommanditisten und Komplementäre gilt grundsätzlich Entsprechendes wie für die OHG. Zumindest ist jedoch ein Haftkapitalkonto für jeden Kommanditisten zu führen, um die Höhe des Haftkapitals, mit dem der Kommanditist haftet, zu dokumentieren.[1] Eine besondere Problematik stellt jedoch das negative Kapitalkonto des Kommanditisten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4.2 Steuerrechtliche Regelung (ab Vz 1999)

Rz. 404 Steuerlich ist die Abzinsung von Rückstellungen durch Gesetz v. 24.3.1999[1] in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e) EStG unabhängig von der handelsrechtlichen Rechtslage und damit unter Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, neu geregelt worden. Danach sind Rückstellungen grundsätzlich mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, und zwar auch dann, wenn der Verpflichtun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.3 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 190 Unter grundstücksgleichen Rechten sind solche Rechte zu verstehen, die im Privatrecht wie Grundstücke zu behandeln sind. Hierzu gehören insbesondere das Erbbaurecht (§ 11 ErbbRVO) sowie das Wohnungseigentum bzw. Teileigentum [1] und das Dauerwohnrecht nach § 31 WEG. Ferner gehört dazu das Bergwerkseigentum nach § 9 BBergG. Zu den grundstücksgleichen Rechten zählen nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.9 Bank- und Kapitalmarktgeschäfte

Rz. 132 Zerobonds (Nullcoupon-Anleihen) sind Schuldverschreibungen, die (formal) unverzinslich sind. Sie werden zu einem sehr niedrigen Ausgabekurs ausgegeben; die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmebetrag stellt die Zinsen (einschl. Zinseszinsen) dar. Zerobonds sind also wirtschaftlich festverzinsliche Anleihen, bei denen die Zinsen nicht regelmäßig ausgezahlt, sonder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rz. 373 Grundsätzlich gelten für die Bewertung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten die Regeln über die Bewertung von Verbindlichkeiten.[1] Rückstellungen sind daher mit den Anschaffungskosten (Nennwert) oder dem höheren Teilwert zu bewerten.[2] Zusätzlich gelten für die steuerliche Bewertung die durch Gesetz v. 24.3.1999[3] mit Wirkung ab Vz 1999 eingefügten B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.5 Ratierliche Ansammlung der Rückstellung

Rz. 413 Ist die Verpflichtung, die der Rückstellung zugrunde liegt, zum Bilanzstichtag zwar entstanden, aber erst in der Zukunft zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob ein ratierlicher Aufbau der Rückstellung zu erfolgen hat. Bei der ratierlichen Ansammlung wird der gesamte Rückstellungsbedarf gleichmäßig auf die Zeit bis zur Begleichung der Verbindlichkeit verteilt. Der Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.1 Allgemeines

Rz. 225 Eine auf Vertrag beruhende Forderung ist zu aktivieren, wenn sie rechtlich oder wirtschaftlich entstanden ist. Bei vertraglich begründeten Ansprüchen liegt der Forderung eine vertragliche Verpflichtung des Schuldners zugrunde, er hat dem Entstehen der Forderung also (grundsätzlich) zugestimmt, sodass erwartet werden kann, dass er die Forderung bei Fälligkeit erfüllen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.2 Bilanzzwecke und Bilanztheorien

Rz. 11 Einzelheiten des Inhalts der Bilanz, und damit die Höhe des handelsrechtlich und letztlich auch steuerrechtlich auszuweisenden Gewinns, hängen ab von dem Zweck, den die Bilanz verfolgt. Die Untersuchung dieser Zwecke bildet einen wesentlichen Teil der betriebswirtschaftlichen Bilanzlehre. Als Bilanzzwecke werden genannt: Dokumentation der Geschäftsvorfälle, des vorhand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3 Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

6.4.3.1 Begriff der Drohverlustrückstellung Rz. 442 Nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB sind auch Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Zur bilanziellen Behandlung der schwebenden Geschäfte vgl. Rz. 79. Leistung und Gegenleistung, die in synallagmatischer Beziehung zueinander stehen, sind danach nicht zu erfassen, solange für sie die Vermutung der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5 Die Aktivseite der Bilanz

5.1 Allgemeines 5.1.1 Die Gliederung der Aktivseite Rz. 162 Auf der Aktivseite sind nach § 266 Abs. 2 HGB grundsätzlich auszuweisen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten. Daneben können in der Handelsbilanz, z. T. auch in der Steuerbilanz, weitere Posten auszuweisen sein als Korrekturposten zum Eigenkapital oder als Bilanzierungshilfen, nämlich: ausstehende Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3 Ausübung von Bilanzwahlrechten ("umgekehrte Maßgeblichkeit")

3.2.3.1 Rechtsentwicklung Rz. 53 Bis zur Einführung des § 5 Abs. 1 S. 2 EStG durch das Gesetz v. 22.12.1989[1] war die Frage umstritten, ob der Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für die Ausübung von Bilanzwahlrechten gilt. Solche Bilanzierungswahlrechte beruhen regelmäßig auf steuerlichen Vergünstigungen. Es wird dem Stpfl. überlassen, ob er von der Vorschrift Gebrauch macht und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.1 Allgemeines

6.5.1.1 Begriff der Verbindlichkeit Rz. 459 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Verbindlichkeiten" gibt es nicht; der Begriffsinhalt lässt sich aber aus dem Zusammenhang mehrerer Gesetzesstellen ermitteln. Nach § 247 Abs. 1 HGB sind auf der Passivseite neben dem Eigenkapital und den Rechnungsabgrenzungsposten "die Schulden" auszuweisen. Darunter fallen nach dem Bilanzsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 1 Allgemeines

1.1 Bedeutung und Anwendungsbereich des § 5 EStG Rz. 1 § 5 EStG dient der Ermittlung des Gewinns bestimmter Gewerbetreibender. Der Gewinn bildet nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, die wiederum in die Berechnung des Einkommens eingehen und damit in das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.12 Wechselkurssicherung und Termingeschäfte

4.3.12.1 Allgemeines Rz. 142 Wechselkurssicherung wird regelmäßig durch Termingeschäfte betrieben. Dabei wird, wenn eine Fremdwährungsforderung besteht, der entsprechende Devisenbetrag zum Fälligkeitstag der Forderung verkauft. Wenn eine Fremdwährungsverbindlichkeit besteht, wird der entsprechende Devisenbetrag zum Fälligkeitstag gekauft. Das Wechselkursrisiko für die Zeit bi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2 Betriebliche Veranlassung

6.5.2.1 Allgemeines Rz. 472 Verbindlichkeiten sind zu passivieren, wenn sie zum Betriebsvermögen gehören. Ob eine Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen gehört, ist grundsätzlich nach den gleichen Grundsätzen zu entscheiden, die bei der Abgrenzung des aktiven Betriebsvermögens vom Privatvermögen gelten, vgl. § 4 Rz. 18ff. Verbindlichkeiten gehören zum Betriebsvermögen, wenn der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.3 Rücklage nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung

2.3.1 Allgemeines Rz. 14 Nach §§ 238, 243 HGB müssen Buchführung und Bilanz den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen; nach § 5 Abs. 1 EStG ist steuerlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung auszuweisen ist. Sowohl nach Handels- als auch nach Steuerrecht müssen daher Buchführung und Bilanz den Grundsätzen ordnu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.2 Inventur

2.3.2.1 Inventurgrundsätze Rz. 15 Eine ordnungsmäßige Buchführung und Bilanzierung setzen eine ordnungsmäßige Inventur voraus.[1] Nach § 240 Abs. 1 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und danach für den Schluss jedes Geschäftsjahrs seine Grundstücke, Forderungen und Schulden, den Betrag des Bargelds sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3 Sachanlagen

5.2.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Rz. 183 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ermöglicht unter dem Gliederungspunkt A II 1 den zusammengefassten Ausweis des gesamten Grundvermögens i. w. S. Dadurch sollen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Kategorien (etwa: bebaut, unbebaut) vermieden we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5 Bilanzausweis

6.5.5.1 Passivierungspflicht Rz. 495 Für passivierungsfähige Verbindlichkeiten besteht handelsrechtlich und steuerrechtlich uneingeschränkte Passivierungspflicht.[1] Ein Passivierungswahlrecht steht dem Stpfl. nicht zu. Nach § 246 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss "sämtliche" Schulden auszuweisen. Auch die GoB erfordern eine vollständige Erfassung des (aktiven und) passiven ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4 Allgemeine Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung

2.3.4.1 Allgemeines Rz. 25 Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung haben sich in Regeln niedergeschlagen, die z. T. gesetzlich kodifiziert, z. T. von Rspr. und Lehre herausgearbeitet worden sind. Gesetzlich kodifiziert sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in §§ 238ff. HGB. Ungeschriebene Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind etwa das Reali...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.9 Steuerliche Sonderregelungen für Verbindlichkeitsrückstellungen

6.4.2.9.1 Steuerliche Ansatzverbote Rz. 438 § 5 Abs. 3 bis 4b EStG enthält einige Regelungen, in denen das Steuerrecht von den handelsrechtlichen Regelungen abweicht. Diese Vorschriften stellen gesetzlich zugelassene Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz dar und durchbrechen daher den Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Die steue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3 Die Steuerbilanz und ihr Verhältnis zur Handelsbilanz

3.1 Begriff der Steuerbilanz Rz. 35 Eine Steuerbilanz i. S . einer eigenständigen Bilanz gibt es nicht. Nach § 60 Abs. 2 EStDV ist Grundlage der Besteuerung grundsätzlich die Bilanz, die aus der (ordnungsmäßigen) Buchführung abgeleitet ist, und damit die Handelsbilanz. Lediglich für die Fälle, in denen die Handelsbilanz Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2 Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

3.2.1 Allgemeines Rz. 37 Für die steuerliche Gewinnermittlung ist nach § 5 Abs. 1 EStG das Vermögen in der Bilanz anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) ergibt. Damit sind diese Grundsätze, und die nach diesen Grundsätzen aufgestellte Handelsbilanz, für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend (Maßgeblichk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1 Allgemeines

5.1.1 Die Gliederung der Aktivseite Rz. 162 Auf der Aktivseite sind nach § 266 Abs. 2 HGB grundsätzlich auszuweisen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten. Daneben können in der Handelsbilanz, z. T. auch in der Steuerbilanz, weitere Posten auszuweisen sein als Korrekturposten zum Eigenkapital oder als Bilanzierungshilfen, nämlich: ausstehende Einlagen[1], Aufwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3 Bilanzierung und Gewinnverwirklichung nach dem Realisationsprinzip bei den einzelnen Rechtsverhältnissen

4.3.1 Kaufverträge Rz. 88 Ist der zur Gewinnrealisierung führende Umsatzakt ein Kaufvertrag[1], so hat der Verkäufer die Forderung auf die Gegenleistung mit der Folge der Gewinnverwirklichung zu bilanzieren, wenn er das seinerseits zur Erfüllung des Vertrags Erforderliche getan hat.[2] Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Eigentum an der veräußerten Sache auf den Käufer übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5 Verbindlichkeiten

6.5.1 Allgemeines 6.5.1.1 Begriff der Verbindlichkeit Rz. 459 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Verbindlichkeiten" gibt es nicht; der Begriffsinhalt lässt sich aber aus dem Zusammenhang mehrerer Gesetzesstellen ermitteln. Nach § 247 Abs. 1 HGB sind auf der Passivseite neben dem Eigenkapital und den Rechnungsabgrenzungsposten "die Schulden" auszuweisen. Darunter fallen n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2 Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG) Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. de...mehr