Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIII. Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 121 [Autor/Stand] Selbstverständlich können auch Pensionskassen [2] und Unterstützungskassen [3] Erwerber sein. Wäre dies anders, ginge § 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG ins Leere. Nach Satz 1 Halbs. 1 sind allerdings nur rechtsfähige und[4] unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Pensions- und Unterstützungskassen i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG privilegiert. Dort auch erwähnte ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 47 [Autor/Stand] Treaty Override. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 1 ist unter weiteren Voraussetzungen ein Gewinn aus der Veräußerung oder Entnahme von Wirtschaftsgütern und Anteilen i.S. des § 17 EStG ungeachtet entgegenstehender Regelungen in einem DBA zu versteuern (Treaty Override, Anm. 14). Mit § 50 i Abs. 1 Satz 1 wird der unilateral bestehende Besteuerungsanspruch (§ 49 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zu Vorschriften des AStG

Rz. 51 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 6 AStG. Die Anwendung von § 50 i und § 6 AStG schließen einander aus. Während § 6 AStG den Wegzug von ehemals unbeschränkt Stpfl. regelt, die in ihrem Privatvermögen Anteile an einer Kapitalgesellschaft i.S. des § 17 EStG halten, werden von § 50 i solche Stpfl. erfasst, die über ein inländisches Betriebsvermögen verfügen, in dem sich ggf....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtliche Entwicklung

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 40 ist mit dem BewG 1965[2] in das Gesetzes eingefügt worden und beschränkte sich ursprünglich auf die Absätze 1 bis 4. Abs. 5 wurde erst durch das Gesetz zur Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes vom 22.7.1970[3] angefügt. Damit wollte der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung tragen, dass die Reiner...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Sonderregeln für Hopfen, Spargel und Obstbau (Abs. 5)

Rz. 50 [Autor/Stand] Nach § 40 Abs. 5 BewG werden die nach § 40 Abs. 1 und 2 BewG ermittelten Vergleichswerte für Hopfen um 80 %, für Spargel um 50 % und für Obstbau um 60 % vermindert. Das bedeutet, dass der durch Umrechnung der Vergleichszahlen in die absoluten Zahlen für die Nutzungsteile Hopfen, Spargel und Obstbau ermittelte Ertragswert nur mit 20, 50 oder 40 % angesetz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Besteuerung des Veräußerungs- oder Entnahmegewinns i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1

Rz. 138 [Autor/Stand] Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinnbesteuerung. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 4 gilt Satz 1 sinngemäß. Damit sind Veräußerungen und Entnahmen des Betriebsvermögens eines Besitzunternehmens nach dem 29.6.2013 (betrifft Besitzpersonengesellschaften) bzw. nach dem 31.12.2013 (betrifft Besitzeinzelunternehmen) ungeachtet abweichender Abkommensvorschriften (insb. Ar...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Rückwirkung von § 50 i Abs. 1 Satz 2 (§ 52 Abs. 48 Satz 1)

Rz. 28 [Autor/Stand] Rückwirkende Tatbestandserweiterung. § 50 i Abs. 1 Satz 2 beinhaltet eine gesetzliche Fiktion, wodurch ein nicht vom Wortlaut des § 50 i Abs. 1 Satz 1 erfasster Sachverhalt (Buchwerteinbringung i.S. des § 20 UmwStG durch die Personengesellschaft) als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1 fingiert wird....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 119 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Man muss zunächst festhalten, dass § 20 Abs. 2 mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun hat. Die Vorschrift regelt die Besteuerung von bestimmten ausländischen Betriebsstätteneinkünften im Inland. Sie ist nur auf unbeschränkt Stpfl. anwendbar, wobei unbeschränkt einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen gleich behan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 117 [Autor/Stand] Anwendung in allen offenen Fällen. § 50 i Abs. 1 Satz 3 ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist (§ 52 Abs. 48 Satz 2 EStG; vormals § 52 Abs. 59 d Satz 2 EStG i.d.F. des Art. 2 Nr. 39 Buchst. r). Zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen s. Anm. 33 ff.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. § 20 Abs. 1 Halbs. 1

a) Konzept Rz. 21 [Autor/Stand] Beseitigung von Bedenken gegen die Vereinbarkeit der §§ 7–18 mit DBA. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 besagt, dass die §§ 7–18 durch die DBA nicht berührt werden. Die Vorschrift ist überaus problematisch. Nach ihrem Wortlaut erstreckt sie sich auf die gesamten §§ 7–18. Nach seiner ursprünglichen Konzeption durch das StÄndG 1992 hatte § 20 Abs. 1 Halbs. 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 104 [Autor/Stand] Keine eigenen Anwendungsbestimmungen. Für § 50 i Abs. 1 Satz 2 gelten dieselben zeitlichen Anwendungsvorschriften wie für § 50 i Abs. 1 Satz 1 (§ 52 Abs. 48 Satz 1 EStG; vormals § 52 Abs. 59 d Satz 1 EStG i.d.F. des Art. 2 Nr. 39 Buchst. r), weshalb auf Anm. 60 f. verwiesen sei. Zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen s. Anm. 28 ff.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Veräußerung oder Entnahme vor dem 30.6.2013

Rz. 95 [Autor/Stand] Keine Anwendung von § 50 i. § 50 i ist nach § 52 Abs. 48 Satz 1 EStG nicht anwendbar, wenn die Wirtschaftsgüter und Anteile i.S. des § 17 EStG vor dem 30.6.2013 aus dem Betriebsvermögen der Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 EStG bzw. des Besitzunternehmens i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 4 verkauft oder entnommen wurden.[2] In diesen Fällen ist zu pr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anhang: Steuerbefreiung nach dem EVZStiftG

Rz. 201 [Autor/Stand] Die einzigen erbschaft-/schenkungsteuerliche Befreiungvorschriften außerhalb des ErbStG findet man in § 3 Abs. 4 Satz 3 und § 11 Abs. 4 des EVZStiftG, dem Gesetz zur Errichtung der am 12.8.2000 entstandenen Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" (§ 1 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 20 EVZStiftG).[2] Steuerbefreit sind danach Zuwendungen nicht zum Kreis der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 115 [Autor/Stand] Kein eigener persönlicher Anwendungsbereich. § 50 i Abs. 1 Satz 3 hat keinen besonderen persönlichen Anwendungsbereich. Die Vorschrift ist nur auf die von § 50 i Abs. 1 Satz 1 erfassten Personen (im DBA-Ausland ansässige Stpfl.) anwendbar und sichert in sachlicher Hinsicht eine Inlandsbesteuerung der laufenden Einkünfte aus der Beteiligung dieser Person...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Verhinderung einer Entstrickung

Rz. 136 [Autor/Stand] Keine Entstrickung bei Begründung der Betriebsaufspaltung vor dem 29.6.2013. Sofern eine Betriebsaufspaltung vor dem 29.6.2013 begründet wurde, hat dies bei einer anschließenden Wohnsitzverlagerung des Besitzeinzelunternehmers oder des Gesellschafters einer Besitzpersonengesellschaft in einen DBA-Staat nicht zu einer (anteiligen) Entstrickung der Wirtsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Rückwirkung von § 50 i Abs. 1 Satz 4 (§ 52 Abs. 48 Satz 3)

Rz. 36 [Autor/Stand] Keine einheitlichen Anwendungsvorschriften für Besitzeinzelunternehmen und Besitzpersonengesellschaften. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 4 gilt § 50 i Abs. 1 Satz 1, 3 für Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung entsprechend. Im Jahr 2014 wurde die Vorschrift im Zuge des KroatienAnpG[2] redaktionell neu verordnet (vormals § 50 i Satz 3 a.F.) und ihr Anwendun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 103 [Autor/Stand] Kein eigener persönlicher Anwendungsbereich. § 50 i Abs. 1 Satz 2 hat keinen besonderen persönlichen Anwendungsbereich. Es handelt sich hierbei vielmehr nur um eine rein sachliche Tatbestandserweiterung von § 50 i Abs. 1 Satz 1, durch den bestimmte Einbringungsvorgänge nach § 20 UmwStG als Übertragung bzw. Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG fin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIV. Übliche Gelegenheitsgeschenke (Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 129 [Autor/Stand] Der unbestimmte Rechtsbegriff: "Übliches Gelegenheitsgeschenk" ist nicht definiert. Umso fragwürdiger ist die behauptete[2] Funktion der angeblich "am häufigsten beanspruchten" Befreiungsnorm des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG, die Unterlassung der nach § 30 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich vorgeschriebenen Anzeige jedes schenkungsteuerbaren Erwerbs zu rechtferti...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Rechtsfolge

Rz. 113 [Autor/Stand] Fiktion einer Übertragung oder Überführung i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1. Die Rechtsfolge von § 50 i Abs. 1 Satz 2 ist, dass die Einbringung nach § 20 UmwStG durch die Personengesellschaft als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1 fingiert wird. Der E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 [Autor/Stand] Nach dem 31.12.2013 vereinbarte Einbringungen. Nach § 52 Abs. 48 Satz 4 EStG ist der mit dem BEPS-UmsG I im Dezember 2016 neugefasste Abs. 2 erstmals für Einbringungen anzuwenden, bei denen der Einbringungsvertrag nach dem 31.12.2013 geschlossen worden ist. Die Neufassung knüpft an den zeitlichen Anwendungsbereich der Vorfassung an, wonach die Einbringu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gescheitertes JStG 2013. Auslöser der Debatte über die Einführung von § 50 i war die Rspr. des BFH, wonach entgegen der früheren Verwaltungsauffassung eine vermögensverwaltend tätige Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 EStG mit ausländischen Gesellschaftern keinen abkommensrechtlich gesicherten Anspruch Deutschlands zur umfassenden Besteuerung des...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Einbringung von dem 29.6.2013 (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 110.1 [Autor/Stand] Einbringungszeitpunkt. Der Einbringungszeitpunkt muss vor dem 29.6.2013 liegen. Naheliegend erscheint es, auf den steuerlich relevanten Einbringungszeitpunkt i.S. des § 20 Abs. 5, 6 UmwStG abzustellen, wonach ein steuerlicher Rückbezug zu beachten wäre.[2] Auf den Tag der Handelsregistereintrag der Transaktion sollte es nicht ankommen. Eine nach dem 2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Verhältnis zum UmwStG

Rz. 55 [Autor/Stand] Verhältnis zu den Bewertungswahlrechten nach §§ 3 Abs. 2, 11 Abs. 2, 20 Abs. 2, 24 Abs. 2 UmwStG. Seit der rückwirkenden Änderung von § 50i Abs. 2 durch das BEPS-UmsG I werden Umwandlungen und Einbringungen i.S. des § 1 UmwStG betreffend das Betriebsvermögen der § 50i-Gesellschaft oder betreffend die Anteile an der § 50i-Gesellschaft nicht mehr per se zw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Sachlicher Anwendungsbereich

aa) Gewerbliche Einkünfte kraft Betriebsaufspaltung Rz. 129 [Autor/Stand] Kodifizierung des Instituts der Betriebsaufspaltung. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 4 gelten die Regelungen der Sätze 1 und 3 sinngemäß, wenn Wirtschaftsgüter vor dem 29.6.2013 Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft geworden sind, die deswegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Rechtsfolgen

aa) Verhinderung einer Entstrickung Rz. 136 [Autor/Stand] Keine Entstrickung bei Begründung der Betriebsaufspaltung vor dem 29.6.2013. Sofern eine Betriebsaufspaltung vor dem 29.6.2013 begründet wurde, hat dies bei einer anschließenden Wohnsitzverlagerung des Besitzeinzelunternehmers oder des Gesellschafters einer Besitzpersonengesellschaft in einen DBA-Staat nicht zu einer (...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Anteilsbezogener Besteuerungsvorbehalt bei Einbringungen nach § 20 UmwStG (Abs. 2)

1. Hintergrund Rz. 140 [Autor/Stand] Entschärfung des alten Absatzes 2 durch das BEPS-UmsG I. Der Gesetzgeber hat § 50i Abs. 2 mit dem sog. BEPS-UmsG I[2] entschärft. Die Zwangsbesteuerung von stillen Reserven nach § 50i Abs. 2 EStG i.d.F. des KroatienAnpG im Falle von Umwandlungen, Einbringungen, unentgeltlichen Anteilstransaktionen nach § 6 Abs. 3 EStG, Übertragungen nach §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Besteuerung bestimmter Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinne und laufender Beteiligungserträge einer Personengesellschaft (Absatz 1)

1. Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinnbesteuerung eines im DBA-Ausland ansässigen Mitunternehmers (Satz 1) a) Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 56 [Autor/Stand] Im DBA-Ausland ansässiger Stpfl. Die Norm stellt allgemein auf den "Steuerpflichtigen" ab und differenziert damit nicht nach der Rechtsform. Folglich werden neben natürlichen Personen auch Körperschaften von § 50 i Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Befreiung von einer Schuld gegenüber dem Erblasser/Schenker (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 30 [Autor/Stand] Die wichtigste Bedeutung dieser seit dem ErbStG v. 10.8.1925 textlich unveränderten Regelung, die unstreitig sowohl im Erbfall als auch bei Schenkungen gilt[2], erschließt sich aus einem Umkehrschluss i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG. Jede Schuldbefreiung eines Schuldners unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer, unabhängig davon, ob sie letztwillig oder fr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Sachlicher Anwendungsbereich

aa) Anteilsgewährung an Personengesellschaft, die vor Einbringung auch originär gewerblich tätig oder an einer Personengesellschaft mitunternehmerisch beteiligt war Rz. 105 [Autor/Stand] Hintergrund der Übertragungsfiktion. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 2 gilt als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auch di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Wortlautkommentierung

a) Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 129 [Autor/Stand] Ausländische Betriebsstätteneinkünfte. § 20 Abs. 2 ist nur auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte anwendbar. Insoweit kommt es auf den Betriebsstättenbegriff des § 12 AO an. Der Betriebsstättenbegriff der DBA ist nur insoweit von Bedeutung, als sich die Steuerbefreiung aus einem DBA ergeben muss. Insoweit stellt sich die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinnbesteuerung eines im DBA-Ausland ansässigen Mitunternehmers (Satz 1)

a) Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 56 [Autor/Stand] Im DBA-Ausland ansässiger Stpfl. Die Norm stellt allgemein auf den "Steuerpflichtigen" ab und differenziert damit nicht nach der Rechtsform. Folglich werden neben natürlichen Personen auch Körperschaften von § 50 i Abs. 1 erfasst.[2] Es werden aber nur solche Stpfl. erfasst, die i.S. eines Abkommens zur Vermeidung der Dop...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Besteuerung der laufenden Einkünfte bei dem im ausländischen DBA-Staat ansässigen Mitunternehmer (Satz 3)

a) Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 115 [Autor/Stand] Kein eigener persönlicher Anwendungsbereich. § 50 i Abs. 1 Satz 3 hat keinen besonderen persönlichen Anwendungsbereich. Die Vorschrift ist nur auf die von § 50 i Abs. 1 Satz 1 erfassten Personen (im DBA-Ausland ansässige Stpfl.) anwendbar und sichert in sachlicher Hinsicht eine Inlandsbesteuerung der laufenden Einkünfte ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Rückwirkung

aa) Rückwirkung von § 50 i Abs. 1 Satz 1 (§ 52 Abs. 48 Satz 1) Rz. 16 [Autor/Stand] Rückwirkende Gesetzesänderung durch AmtshilfeRLUmsG. § 50 i Abs. 1 Satz 1 verhindert nach hier vertretener Auffassung (1.) die Entstrickung von Wirtschaftsgütern und Anteilen i.S. des § 17 EStG, die vor dem 29.6.2013 ohne Besteuerung der stillen Reserven in das Betriebsvermögen einer Personeng...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 20 Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, BonnVors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für SteuerrechtProf. Dr. Jens Schönfeld, BonnHonorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Norminhalt

1. Norminhalt und Telos a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. § 20 Abs. 1 Halbs. 2

Rz. 28 [Autor/Stand] Beseitigung von Bedenken gegen die Vereinbarkeit von § 20 Abs. 2 mit DBA. § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft die Verträglichkeit der Besteuerung von Zwischeneinkünften mit den DBA. Soweit die Zwischeneinkünfte in einer ausländischen Betriebsstätte erzielt werden und nach einem DBA eigentlich von der dt. Besteuerung ausgenommen sind, kommt § 20 Abs. 2 zur Anwe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Verhältnis zu Vorschriften des GewStG

Rz. 52 [Autor/Stand] Veräußerungs- und Entnahmegewinne. Der nach § 50 i Abs. 1 Satz 1 steuerpflichtige Veräußerungs- oder Entnahmegewinn unterliegt grundsätzlich auch der Gewerbesteuer.[2] Wenn der Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn in Zusammenhang mit einer Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung einer Mitunternehmerschaft, an der eine von § 50 i erfasste natürliche Person un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Sachlicher Anwendungsbereich

aa) Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens und Anteile i.S. des § 17 EStG (Satz 1) Rz. 61 [Autor/Stand] Gegenstand der Übertragung oder Überführung. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 1 müssen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i.S. des § 17 EStG auf die Personengesellschaft übertragen oder überführt werden. Damit ist § 50 i mit Ausnahme der Anteile i.S. des § 17 EStG n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. § 7 Satz 8 GewStG

Rz. 216 [Autor/Stand] "Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG". Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 haben mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun (vgl. Anm. 119). Ziel des § 7 Satz 8 GewStG ist die Schließung einer vermeintlichen Besteuerungslücke.[2] Es geht um Rechtsfolgen, wie sie sich aus dem Mitunternehmerkonzept des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ergeben können. E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zum Verfassungsrecht

a) Treaty Override Rz. 14 [Autor/Stand] Verfassungsrechtlich ggf. zulässiges Treaty Override. § 50 i Abs. 1 Satz 1 EStG enthält ein sog. Treaty Override.[2] Dies bringt die Formulierung zum Ausdruck, dass in den Fällen des § 50 i die Inlandsbesteuerung "ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" vorzunehmen ist. Der erste BFH...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Sachlicher Anwendungsbereich

aa) Laufende Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1 Rz. 118 [Autor/Stand] Einkünfte der Personengesellschaft. Der Personengesellschaft wird nach nationalem Steuerrecht im Bereich der Qualifikation und Ermittlung der Einkünfte eine sog. steuerliche Teilrechtsfähigkeit eingeräumt, weshalb für die Personengesellschaft ein "eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 41. Sitzung am 11. April 2003 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) – Drucksachen 15/841 – angenommen. [keine Änderungen zu § 34 c EStG]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Übertragungsfiktion in bestimmten Einbringungsfällen (Satz 2)

a) Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 103 [Autor/Stand] Kein eigener persönlicher Anwendungsbereich. § 50 i Abs. 1 Satz 2 hat keinen besonderen persönlichen Anwendungsbereich. Es handelt sich hierbei vielmehr nur um eine rein sachliche Tatbestandserweiterung von § 50 i Abs. 1 Satz 1, durch den bestimmte Einbringungsvorgänge nach § 20 UmwStG als Übertragung bzw. Überführung vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Besteuerung des im ausländischen DBA-Staat ansässigen Steuerpflichtigen bei Beteiligung an einem oder Unterhaltung eines Besitzunternehmens einer Betriebsaufspaltung (Satz 4)

a) Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 126 [Autor/Stand] Im DBA-Ausland ansässige Stpfl. § 50 i Abs. 1 Satz 4 stellt allgemein auf den "Steuerpflichtigen" ab, für den die Sätze 1 und 3 des § 50 i Abs. 1 sinngemäß gelten. Hieraus folgt, dass die Vorschrift grundsätzlich denselben persönlichen Anwendungsbereich wie § 50 i Abs. 1 Sätze 1–3 hat. Folglich sollten neben natürlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2017, Verfahrenswert... / Leitsatz

In einem Verfahren um die Verpflichtung zur Zustimmung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Geltendmachung des begrenzten Realsplittings nach § 10a Nr. 1 EStG ist der Verfahrenswert nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers an der Abgabe der Zustimmung festzusetzen. Das Interesse bemisst sich bei ökonomischer Betrachtung nach der erwarteten Steuerersparnis d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 126 [Autor/Stand] Im DBA-Ausland ansässige Stpfl. § 50 i Abs. 1 Satz 4 stellt allgemein auf den "Steuerpflichtigen" ab, für den die Sätze 1 und 3 des § 50 i Abs. 1 sinngemäß gelten. Hieraus folgt, dass die Vorschrift grundsätzlich denselben persönlichen Anwendungsbereich wie § 50 i Abs. 1 Sätze 1–3 hat. Folglich sollten neben natürlichen Personen grundsätzlich auch Körpe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. § 20 Abs. 2

Rz. 31 [Autor/Stand] Doppelcharakter der Vorschrift. § 20 Abs. 2 ist vor dem Hintergrund der Ausführungen zu Anm. 28 zu verstehen. Die Vorschrift ergänzt § 20 Abs. 1 in dem Sinne, als durch sie erst der Regelungsbereich des § 20 Abs. 1 Halbs. 2 festgelegt wird. Die Erwähnung des § 20 Abs. 2 in § 20 Abs. 1 Halbs. 2 lässt für sich genommen nicht erkennen, welche Fälle § 20 Abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Besteuerung der laufenden Einkünfte des Besitzunternehmens

Rz. 139 [Autor/Stand] Rechtsfolgenverweis auf Abs. 1 Satz 3. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 4 gilt Satz 3 sinngemäß. Folglich sind sämtliche laufenden gewerblichen Einkünfte des Besitzunternehmens (inkl. etwaiger Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft) ungeachtet entgegenstehender Abkommensvorschriften im Inland steuerpflichtig (Treaty Override). Hinsichtlich etwaiger...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer

Der BFH[6] hatte über einen Ehevertrag zu entscheiden, in welchem für den Fall der Scheidung der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt, jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM vereinbart wurde. Der Unterhaltsanspruch sollte sich bei einer Wiederheirat nach Scheidung um die Hälfte reduzieren. Als Gegenleistung für den teilweisen Verzicht der Ehefrau auf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zuwendungen an Parteien i.S. des § 2 PartG (Nr. 18 Buchst. a)

Rz. 178 [Autor/Stand] Den Parteien als verfassungsrechtlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung obliegt die Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, insbesondere durch die Aufstellung von Bewerbern für die Bundes-, Länder- und Gemeindeparlamente, die politische Einflussnahme auf Parlamente un...mehr