Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 2 Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht (Abs. 1)

2.1 Besondere Mitteilungspflicht (Abs. 1 S. 1) Rz. 3 Antragsteller und Kindergeldberechtigte haben Änderungen in den für den Kindergeldanspruch erheblichen Verhältnissen und über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, der zuständigen Familienkasse unverzüglich mitzuteilen. Die Regelung wurde eingefügt, da die AO-Vorschriften insoweit nicht gre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 67 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Nach Abs. 2 a. F. sollte ein Kind über die Vollendung des 18. Lebensjahrs hinaus nur dann berücksichtigt werden, wenn der B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 Rz. 1 ff.). Durch das JStErgG 1996 v. 18.12.1995[2] wurden Abs. 1 S. 2, Abs. 4 angefügt. Das Gesetz zur Familienförderung ( FamFG) v. 22.12....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.2 Schriftliche Antragstellung (S. 1)

Rz. 8 Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Ein Telefax reicht aus.[1] Es genügt, wenn sich aus dem Schriftstück die Geltendmachung eines Kindergeldanspruchs eines bestimmten Antragstellers für ein bestimmtes Kind ergibt. Die Verwendung eines Vordrucks ist nicht erforderlich[2], in der Praxis aber zweckmäßig. Zulässig ist auch ein Antrag in elektronischer Form; hierbei ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 17 BKKG a. F.[1] § 9 BKGG n. F. wurde entsprechend gefasst. Die Vorschrift regelt das Erfordernis eines Antrags auf Kindergeld als verfahrensrechtliche Voraussetzung für die erstmalige Kindergeldzahlung. Die materielle Entstehung des Kindergeldanspruchs ist von einer Antragstellung unabhängig. Die rechtzeitige Antragstellung hemmt den Ablauf de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 3 Das Antragsverfahren könnte deshalb als verfassungswidrig angesehen werden, weil die durch die Nichtberücksichtigung der Kinderfreibeträge während des laufenden Kj. eintretende Übermaßbesteuerung nur durch eine rechtzeitige Antragstellung gemildert werden kann. Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Familie verbietet jedoch verfahrensrechtliche Schranken...mehr

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Entfernungspauschale ist bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit nur für Hinfahrt zur Tätigkeitsstätte abziehbar

Leitsatz Begibt sich ein Arbeitnehmer von seiner ersten Tätigkeitsstätte aus auf eine mehrtätige Auswärtstätigkeit, kann er die Entfernungspauschale nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts Münster nur für den Tag der Hinfahrt zur Tätigkeitsstätte abziehen. Für den Tag der einfachen Rückfahrt gewährte das Gericht keinen Kostenabzug. Sachverhalt Ein angestellter Flugbegleite...mehr

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Abzinsung von Angehörigendarlehen

Leitsatz 1. Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, Selbstständigen oder Land‐ und Forstwirt gewährt, sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist. 2. Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht. Normen...mehr

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Gewerbliche Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG"

Leitsatz Der gewerblichen Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG" steht nicht entgegen, dass der im Grundsatz allein geschäftsführungsbefugten Komplementärin im Gesellschaftsvertrag der KG die Geschäftsführungsbefugnis betreffend die Ausübung der Gesellschafterrechte aus oder an den von der KG gehaltenen Geschäftsanteilen an der Komplementär-GmbH entzogen und diese auf die Ko...mehr

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Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still

Leitsatz 1. Bei einer GmbH & Still kann sich die Entfaltung einer stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative des stillen Gesellschafters auch aus dessen Stellung als Geschäftsführer der GmbH als Inhaberin des Handelsgewerbes ergeben. 2. Mitunternehmerrisiko setzt einen Gesellschafterbeitrag voraus, durch den das Vermögen des Gesellschafters belastet werden kann. Normenkette §...mehr

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Außergewöhnliche Belastungen: Abweichende Steuerfestsetzung nur in atypischen Ausnahmefällen

Leitsatz 1. Aufwendungen i.S. des § 33 Abs. 1 EStG sind grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem der Steuerpflichtige sie geleistet hat. 2. Eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO ist atypischen Ausnahmefällen vorbehalten. Sie kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn sich Aufwendungen im Veranlagungszeitraum der Verausgabung nicht in vol...mehr

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Doppelte Haushaltsführung – notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

Leitsatz Der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigende sog. Durchschnittsmietzins einer 60 qm‐Wohnung am Beschäftigungsort kann nach dem im fraglichen Zeitraum gültigen Mietspiegel bemessen werden. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, § 535, § 558c, § 558d BGB Sachverhalt Die Klägerin ist verheiratet und in X beschäftigt. Die Ehele...mehr

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Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Leitsatz 1. Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 können auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden als Betriebsausgaben abziehbar sein. 2. Sind einzelne Regelungen in einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag nach Fremdvergleichsgrundsätzen ertragsteuerlich nicht anzuerkennen, führt die...mehr

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Zu den Grenzen der digitalen Betriebsprüfung, insbesondere der Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

Leitsatz 1. Eine Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die...mehr

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Modifikation zum Grundsatz der Einheitlichkeit einer Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

Leitsatz Der Grundsatz, dass Entschädigungen, die aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, einheitlich zu beurteilen sind, entbindet nicht von der Prüfung, ob die Entschädigung "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt worden ist. Normenkette § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, §...mehr

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Rechtsprechungsänderung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen

Leitsatz 1. Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. 2. Aufwendungen des Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme...mehr

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Geschlossener Immobilienfonds – Veräußerung oder Rückabwicklung

Leitsatz 1. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung teilweise auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers erbracht worden ist (hier: Verzicht auf Schadensersatzansprüche, Rücknahme von Klagen), die nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 EStG erfüllen, ist der vereinbarte Kaufpreis insoweit aufzuteilen. 2. Für Zwecke der Aufteilung ist ...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen und geerbte Verluste

Leitsatz Es kommen keine Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit geerbten steuerlichen Verlustvorträgen in Betracht. Sachverhalt Die Kläger sind Erben ihres in 2009 verstorbenen Vaters. Dieser war an einer GmbH & Co. KG als Kommanditist neben seinen Söhnen beteiligt. Im Dezember 2008 wurden die Kommanditanteile an eine GmbH veräußert. Zum 31. Dezember 2008 wurden dem Erblass...mehr

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Abfindung für eine "kleine" Riester-Rente

Leitsatz Wählt der Steuerpflichtige zulässigerweise (BMF, Schreiben v. 24.7.2013, BStBl 2013 I S. 1022, Rz. 190) für eine "kleine" Riester-Rente anstelle der monatlichen Auszahlung eine Kapitalabfindung, hat er diese in voller Höhe als nicht tarifbegünstigte "sonstige" Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG zu versteuern. Sachverhalt Die Klägerin hatte Ende 2003 bei ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 3.3 Gemeinsamer Haushalt von Eltern und Großeltern (Abs. 2 S. 5)

Rz. 15 Bei gemeinsamem Haushalt von Eltern (Elternteil) und Großeltern (Großelternteil) – auch hier kann allein das Obhutsprinzip die Anspruchskonkurrenz nicht lösen – bestimmt § 64 Abs. 2 S. 5 Halbs. 1 EStG die Rangfolge dahingehend, dass abweichend von § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4 EStG vorrangig das Kindergeld an einen Elternteil gezahlt wird. Für die Bestimmung des vorrangig be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). § 64 Abs. 3 S. 3 und 4 EStG wurde durch das FamFG v. 22.12.1999[1] neu gefasst. Danach können über die bisherigen Fälle hinaus mehrere Bere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 4 Fehlende Haushaltszugehörigkeit (Abs. 3)

Rz. 17 Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten (Eltern oder Adoptiveltern) aufgenommen, wird die Anspruchskonkurrenz nach dem Grundsatz der Unterhaltsrentengewährung gelöst. Entscheidend ist, wer eine Unterhaltsrente bzw. wer die höchste Unterhaltsrente zahlt. Bei gleich hohen Unterhaltsrenten und in den Fällen, in denen keiner der Berechtigten Unterhalt zahlt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 3 BKGG a. F.[1] § 3 BKGG n. F. wurde inhaltlich entsprechend gefasst. Da nach §§ 62, 63 EStG für dasselbe Kind regelmäßig mehrere Berechtigte anspruchsberechtigt sind (Anspruchskonkurrenz), das Kindergeld aber nur einmal einem Berechtigten gezahlt wird (Einmalgewährung, Aufteilungsverbot; § 64 Abs. 1 EStG), ist eine Regelung über die Rangfolge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 3.2 Gemeinsamer Haushalt gleichrangig Berechtigter (Abs. 2 S. 2 bis 4)

Rz. 8 Bei Aufnahme in einen gemeinsamen Haushalt mehrerer Berechtigter, der in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU liegen kann[1], kann die Anspruchskonkurrenz allein nach dem Obhutsprinzip nicht gelöst werden. Im Fall eines gemeinsamen Haushalts von Eltern (Hauptfall), einem Elternteil und dessen Ehegatten, von Pflegeeltern oder Großeltern, in den das Kind a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). § 64 Abs. 3 S. 3 und 4 EStG wurde durch das FamFG v. 22.12.1999[1] neu gefasst. Danach können über die bi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 2 Einmalgewährung (Abs. 1)

Rz. 3 Der Grundsatz der Einmalgewährung stellt bei Anspruchskonkurrenz mehrerer Berechtigter den Ausschluss von Doppelzahlungen für dasselbe Kind sicher. Zugleich folgt daraus, dass eine Aufteilung unter mehreren Berechtigten – anders als beim Kinderfreibetrag(§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG) – nicht möglich ist.[1] Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern (Hauptfall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). § 64 Abs. 3 S. 3 und 4 EStG wurde durch das FamFG v. 22.12.1999[1] neu gefasst. Danach können über die bisherigen Fäll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 3 Obhutsprinzip (Abs. 2)

3.1 Aufnahme in den Haushalt (Abs. 2 S. 1) Rz. 6 Erfüllen für ein Kind mehrere Anspruchsberechtigte die Berücksichtigungsvoraussetzungen, wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Dies gilt auch dann, wenn ein Elternteil ohne das Kind in Deutschland und der andere Elternteil mit dem Kind im EU-Ausland lebt.[1] Diese Regelung ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 3.1 Aufnahme in den Haushalt (Abs. 2 S. 1)

Rz. 6 Erfüllen für ein Kind mehrere Anspruchsberechtigte die Berücksichtigungsvoraussetzungen, wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Dies gilt auch dann, wenn ein Elternteil ohne das Kind in Deutschland und der andere Elternteil mit dem Kind im EU-Ausland lebt.[1] Diese Regelung ist sachgerecht; verfassungsrechtliche Bedenke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 5 Berechtigtenwechsel

Rz. 20 Die Änderung der Berechtigtenbestimmung im laufenden Kindergeldbezug führt zu der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem bisher bestimmten Berechtigten nach § 70 Abs. 2 EStG und zur Festsetzung gegenüber dem nunmehr bestimmten Berechtigten mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung. Die Festsetzung für den bisher vorrangig Berechtigten ist aber erst ab dem Folg...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007(BT-Drucks. 16/6290)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 5.3.1993(BT-Drucks. 12/4487)

Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes 2. § 10 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte sind in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Eine Gewinnermittlung entsprechend den Grundsätzen des § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes steht einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1971

(1) Die nach § 7 Abs. 1 steuerpflichtigen Einkünfte sind bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit dem Betrag, der sich nach Abzug der Steuern ergibt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diesen Einkünften sowie von dem diesen Einkünften zugrundeliegenden Vermögen erhoben worden sind, anzusetzen (Hinzurechnungsbetrag). Ergibt sich ein negativer Betrag, so entfä...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

(1) Der nach § 7 Abs. 1 zu versteuernde Teil der Einkünfte ist bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit dem Betrag, der sich nach Abzug der Steuern ergibt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diesen Einkünften sowie von dem diesen Einkünften zugrundeliegenden Vermögen erhoben worden sind, anzusetzen (Hinzurechnungsbetrag). Ergibt sich ein negativer Betrag, so...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

(1) Der nach § 7 Abs. 1 zu versteuernde Teil der Einkünfte ist bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit dem Betrag, der sich nach Abzug der Steuern ergibt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diesen Einkünften sowie von dem diesen Einkünften zugrundeliegenden Vermögen erhoben worden sind, anzusetzen (Hinzurechnungsbetrag). Ergibt sich ein negativer Betrag, so...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

(1) Der nach § 7 Abs. 1 zu versteuernde Teil der Einkünfte ist bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit dem Betrag anzusetzen, der sich nach Abzug der Steuern ergibt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diesen Einkünften erhoben worden sind (Hinzurechnungsbetrag). Ergibt sich ein negativer Betrag, so entfällt die Hinzurechnung. (2) Der Hinzurechnungsbetrag ge...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 20.2.2017BT-Drucks. 18/11233)

Artikel 2 Änderung des Außensteuergesetzes § 10 Absatz 3 Satz 4 des Außensteuergesetzes vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: "Steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder einer ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Regierungsentwurf v. 10.9.2001(BT-Drucks. 14/6882)

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes 4. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Hinzurechnungsbetrag gehört zu den Einkünften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes und gilt unmittelbar nach Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft als zugeflossen. Gehören Anteile an der ausländischen Ge...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf und Entwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen v. 15.2.2000(BT-Drucks. 14/2683)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Auf den Hinzurechnungsbetrag sind § 3 Nr. 40 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes und § 8 b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes nicht anzuwenden. b) Absatz 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter sind Einkünfte der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gesetzesbegründung

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 202 BewG hat folgenden Wortlaut: [2] Rz. 8 [Autor/Stand] Zu § 202 Abs. 1 – neu – Rz. 9 [Autor/Stand] Die Ermittlung der Betriebsergebnisse orientiert sich an dem Gewinn nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, das ist der Wert des Betriebsvermögens am Ende des Wirtschaftsjahres abzüglich des Werts des Betriebsvermögens ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Unterrichtung durch die Bundesregierung – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 12.10.2016 (BT-Drucks. 18/9956)

16. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 (§§ 7 und 9 GewStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in Artikel 11 Nummer 2 und 4 vorgesehenen Änderungen ausreichen, um die in der Praxis vermehrt auftretenden (Gewerbesteuer-) Vermeidungsmodelle durch Zwischenschaltung ausländischer Personengesellschaften zielgenau zu erfassen. Begründung: In mehreren ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsgrundlagen

Rz. 17 [Autor/Stand] Zur Erläuterung des § 202 BewG bildet R B 202 ErbStR 2011 [2] eine weitere Rechtsgrundlage, der folgenden Wortlaut hat: Rz. 18 [Autor/Stand] (1) [1]Die einzelnen Betriebsergebnisse sind gesondert zu berechnen; Ausgangswert ist sowohl bei Personenunternehmen als auch bei Kapitalgesellschaften der Gewinn im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 EStG und nicht das zu...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 16.5.2000 mit Änderungsvorschlägen(BT-Drucks. 14/3366)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „Der Hinzurechnungsbetrag gilt unmittelbar nach Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft als zugeflossen. Die Steuer auf den Hinzurechnungsbetrag beträgt 25 vom Hundert; sie ist der tariflichen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer hinzuzurechnen. Auf den Hinzu...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Bericht der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 19.4.2001(Beilage zu Finanz-Rundschau 11/2001)

D. Außensteuerrecht I. Einführung 1. Zielsetzung des Außensteuerrechts Innerhalb der Reform der Unternehmensbesteuerung kommt der Fortentwicklung des Außensteuerrechts eine wichtige Aufgabe zu. Das Ziel ist ein Doppeltes. Die äußeren Grenzen des deutschen Steuerzugriffs müssen so festgelegt werden, dass die wachsende weltwirtschaftliche Verflechtung Deutschlands und seine Einbi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei ausländischen Unternehmen

Rz. 183 [Autor/Stand] Die Ermittlung des gemeinen Werts von ausländischen Unternehmen ist in der Praxis schon immer besonders problematisch gewesen. Dies liegt zweifellos in erster Linie an der Tatsache, dass die Sachverhaltsermittlung im Ausland schwieriger ist. Auch wenn der Steuerzahler erhöhten Mitwirkungspflichten unterliegt, ändert sich daran wenig. Rz. 184 [Autor/Stand...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses v. 4.7.2000(BT-Drucks. 14/3760)

Zu Artikel 13 (Änderung des Außensteuergesetzes) Artikel 13 wird wie folgt geändert: 2. Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „ 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Hinzurechnungsbetrag gilt unmittelbar nach Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft als zugeflossen. Die Steuer auf den Hinzurechnungsbetrag beträgt 3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen war ursprünglich in § 141 AO vom 13.12.1919 [2] geregelt. Diese Vorschriften sind durch VO vom 1.12.1930[3] unverändert in das BewG (§ 15) und anschließend unter unwesentlicher Änderung in das BewG 1934 (§ 13) übernommen worden. Durch das ÄndG-BewG vom 10.8.1963[4] wurde mit Abs. 1 die Bewertung der notierten Wer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Zurechnungen und Abrechnungen im Einzelnen

aa) Zurechnungen (R 99 Abs. 1 Nr. 1 ErbStR 2003) Rz. 579 [Autor/Stand] Dem Steuerbilanzgewinn sind insbesondere zuzurechnen Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen für Abnutzung – AfA – (vgl. hierzu z.B. die erhöhten AfA nach dem Einkommensteuerrecht – § 7a ff. EStG i.V.m. § 8 KStG), Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen. Zu...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 8.6.2016(BT-Drucks. 18/8739)

Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 2. § 10 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: "Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte sind in entsprechender Anwendung der Vors...mehr