Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Unter einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen, in dem ein Ehegatte als Arbeitgeber und der andere Ehegatte als Arbeitnehmer fungiert. Dies gilt entsprechend für gleichgeschlechtliche Ehepartner sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wegen der besonderen Beziehung der Ehegatten bzw. Lebenspartner untereinander ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verpflichtungsübernahmen, S... / 1 Anwendungsbereich des § 4f EStG

1.1 Auswirkungen für den Übertragenden Nach § 4f Abs. 1 Satz 1 EStG wird die lineare Aufwandsverteilung über 15 Jahre bei der Übertragung einer Verpflichtung, welche beim ursprünglich Verpflichteten einer steuerlichen Ansatz- oder Bewertungseinschränkung unterliegt, bestimmt. Die Hauptanwendungsfälle waren hierbei Drohverluste aus schwebenden Geschäften,[1] Verpflichtungen fü...mehr

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Verpflichtungsübernahmen, S... / Zusammenfassung

Begriff Der mit dem AIFM-StAnpG vom 18.12.2013 neu eingefügte § 4f EStG enthält Regelungen zur entgeltlichen Übertragung von Verpflichtungen sowie zu Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen. Der Gesetzgeber sah die Notwendigkeit einer Regelung, da im Dezember 2012 der BFH geurteilt hatte, dass entgeltlich erworbene Verbindlichkeiten, welche beim Veräußerer Ansatz- bzw. Bew...mehr

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Verpflichtungsübernahmen, S... / 1.2 Sonderregelungen

Ausnahmeregelungen gelten nach § 4f Abs. 1 Satz 3 EStG bei einer Veräußerung/Aufgabe eines gesamten Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils. In diesen Fällen wird der Aufwand nicht auf 15 Jahre verteilt. Das ist Ausfluss der Regelungen des § 16 EStG. Es ist nur gesetzessystematisch, dass eine Aufwandsverteilung bei dieser Art von außerordentlichen Einkünften gem. § ...mehr

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Verpflichtungsübernahmen, S... / 1.1 Auswirkungen für den Übertragenden

Nach § 4f Abs. 1 Satz 1 EStG wird die lineare Aufwandsverteilung über 15 Jahre bei der Übertragung einer Verpflichtung, welche beim ursprünglich Verpflichteten einer steuerlichen Ansatz- oder Bewertungseinschränkung unterliegt, bestimmt. Die Hauptanwendungsfälle waren hierbei Drohverluste aus schwebenden Geschäften,[1] Verpflichtungen für Jubiläumszuwendungen[2] oder auch Pe...mehr

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Verpflichtungsübernahmen, S... / 2 Auswirkungen auf den Erwerber

Für eine Gesamtbetrachtung der Thematik der erworbenen Verbindlichkeiten ist neben der Regelung des § 4f EStG auch die korrespondierende Norm des § 5 Abs. 7 EStG zu beachten, da letztendlich eine parallele Anwendung gewollt ist. Ausnahmeregelungen wie auf Ebene des Übertragenden gem. § 4f EStG sind auf der Seite des Übernehmenden nicht vorgesehen. Auch eine ursprünglich ange...mehr

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Verpflichtungsübernahmen, S... / 1.4 Zeitliche Anwendung

Die zeitliche Anwendung des § 4f EStG ist in § 52 Abs. 12c EStG geregelt. Hiernach ist er erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 28.11.2013 enden. Die Regelung sieht für Zwecke der erstmaligen Anwendung von § 4f EStG eine wirtschaftsjahrbezogene statt einer vertragsbezogenen Betrachtungsweise vor. Demnach ist die Aufwandsverteilung aufseiten des Veräußerers e...mehr

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Betriebsstätte / 1 Begriff der Betriebsstätte

Eine lohnsteuerliche Betriebsstätte ist der Betrieb oder Teil des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Wird der maßgebende Arbeitslohn nicht in dem Betrieb oder einem Teil des Betriebs des Arbeitgebers oder nicht im Inland ermittelt, so gilt als Betriebsstätte der Mittelpunkt der geschäftlichen...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich handelt es sich bei dem Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken durch natürliche Personen oder vermögensverwaltende Personengesellschaften unter steuerlichen Gesichtspunkten um private Vermögensverwaltung. Dies bedeutet, dass der Grundstückseigentümer mit seinen laufenden Erträgen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG erzielt. Darü...mehr

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Verpflichtungsübernahmen, S... / 1.3 Entsprechende Anwendungen bei vergleichbaren Übertragungsformen

In § 4f Abs. 2 EStG wird geregelt, dass die Rechtsfolgen des Abs. 1 (= 15-jährige Aufwandsverteilung) auch bei Schuldbeitritt und Erfüllungsübernahme eintreten. Sowohl der Schuldbeitritt als auch die Erfüllungsübernahme stellen wirtschaftlich vergleichbare Vorgänge zur zivilrechtlichen Eigentumsübertragung der Verpflichtung nach § 414 BGB dar.[1] Die Schuldübernahme setzt im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 6 Gewinnermittlung

Unter Rückgriff auf die allgemeinen ertragsteuerlichen Prinzipien erfolgt die Gewinnermittlung beim gewerblichen Grundstückshandel durch Betriebsvermögensvergleich i. S. d. § 4 Abs. 1 EStG . Dabei ist zu beachten, dass die Grundstücke im Umlaufvermögen zu erfassen sind, weshalb weder reguläre Abschreibungen noch Sonderabschreibungen geltend gemacht werden können. Grundsätzlich...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 1.1 Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit

Eine gewerbliche Tätigkeit charakterisiert sich im Allgemeinen durch eine selbstständige und nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, sofern die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder eines freien Berufs noch als eine andere selbststä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsstätte / Zusammenfassung

Begriff Eine lohnsteuerliche Betriebsstätte im Inland ist Voraussetzung für die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuereinbehalt; zudem sind dort die Lohnunterlagen aufzubewahren. Die Betriebsstätte ist der Betrieb oder Teilbetrieb des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Es kommt also darauf an, wo di...mehr

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Verpflichtungsübernahmen, S... / 3 Fazit

Nachdem Schätzungen veröffentlicht wurden, wonach aufgrund von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen mehrere Mrd. EUR an Steuersubstrat verloren gehen könnten, hat der Gesetzgeber Regelungen dazu in den §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG geschaffen. Wie aufgezeigt, sind in der Vorschrift zahlreiche Ungenauigkeiten enthalten. Auch das BMF-Schreiben vom 30.11...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Änderungen bei der Opti... / VI. Zufluss der Gewinnanteile an die Gesellschafter

Die Entnahme von Gewinnanteilen aus der optierenden Gesellschaft führt zu einer Gewinnausschüttungsfiktion an deren Gesellschafter (§ 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 KStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Der Zeitpunkt des Zuflusses von Gewinnanteilen wird durch § 1a Abs. 3 S. 5 KStG bestimmt. Nach der bisherigen Gesetzesfassung waren zwei Ereignisse für den Zufluss relevant: die Gewinnant...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Änderungen bei der Opti... / II. Option einer eGbR zur KSt

Nach bisherigem Recht (§ 1a Abs. 1 S. 1 KStG a.F.) konnten nur Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur KSt optieren. Damit waren u.a. Gesellschaften bürgerlichen Rechts von der Option ausgeschlossen. Durch das MoPeG [5] wurde u.a. das Recht der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend reformiert (§§ 705 bis 740c BGB n.F.). Rechtsfähige GbR haben seit d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Die Klage hatte Erfolg. Der Verkauf der Anteile der I-GmbH durch die H-GmbH an die Kl’in bewirke zwar eine vGA an die Muttergesellschaft und dies wiederum eine verdeckte Einlage an die Kl’in als deren nahestehende Person. Denn der Verkauf sei nicht zu einem fremdüblichen Kaufpreis erfolgt und stelle daher eine verhinderte Vermögensmehrung der H-GmbH dar. Dies habe wiederum zu e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Das FG gab der Klage insoweit Recht. Auch wenn § 20 GmbHG erwähnt, dass ein Gesellschafter, welcher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, zur Entrichtung von "Verzugszinsen" von Rechts wegen verpflichtet ist, sind damit nicht Verzugszinsen i.S.d. § 288 BGB gemeint, sondern der gesetzliche Zinssatz i.H.v. 4 % p.a. gem. § 246 BGB. Der Wor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
PV-Anlage: Besteuerung und ... / 2 Einkommensteuer

Anders als bei der Umsatzsteuer, bestand bisher bei der Einkommensteuer aus selbstständiger Tätigkeit lange Jahre keine Wahlmöglichkeit. Seit Juni 2021 hat sich das geändert. Betreibern von PV-Anlagen bis 10 kWp auf einem selbst bewohnten Gebäude wurde die Möglichkeit eingeräumt, sich auch bei der Einkommensteuer gegen eine Veranlagung zu entscheiden. Dazu mussten sie einen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Änderungen bei der Opti... / III. Optionsantrag bei Neugründung

Bei der Neugründung einer Personengesellschaft konnte diese bisher zwar "sofort" nach ihrer Gründung nach § 1a Abs. 1 KStG a.F. zur KSt optieren. Diese Option war aber nicht für das (mit der Gründung beginnende) erste WJ möglich. Dies resultierte aus der Optionsfrist nach § 1a Abs. 1 S. 2 a.F. KStG, nach der die Option "...spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Änderungen bei der Opti... / V. Zurückbehaltung von Anteilen an der Komplementärgesellschaft

Die von den Kommanditisten einer GmbH & Co. KG gehaltenen Geschäftsanteile an der Komplementärin (GmbH) können in bestimmten Fällen als Sonder-BV zu den funktional wesentliche Betriebsgrundlagen gehören.[18] Diese Geschäftsanteile sind dann bei einer Einbringung nach § 20 UmwStG für eine Buchwertfortführung grundsätzlich auf die Kapitalgesellschaft zu übertragen. Bei einem "e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte

Leitsatz Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar. Normenkette § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, § 69 Abs. 3 FGO,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.3 Auswirkungen auf andere Regelungen des EStG

Rz. 47 Durch die Begrenzung des Verlustausgleichs entsteht regelmäßig ein höherer Gesamtbetrag der Einkünfte. Diese Auswirkung muss nicht immer von Nachteil sein. Sie eröffnet einmal die Möglichkeit, andere Verluste oder Verlustvorträge zu berücksichtigen. Weiterhin können auch sonstige Vergünstigungen des EStG, die systematisch der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.1 Verhältnis zu § 15 EStG

Rz. 38 § 15a EStG bildet grundsätzlich eine Ergänzung und Modifizierung zu § 15 EStG. Er ist unmittelbar nur anwendbar, wenn die KG aus ertragsteuerlicher Sicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, sie also entweder selbst einen Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unterhält oder eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.2 Systematik der Wirkung von § 15a EStG

Rz. 36 Wie auch § 15b EStG orientiert sich § 15a EStG für die bezweckte Einschränkung der Verlustverrechnung an der Einkunftsquelle. Dabei entfaltet § 15a EStG ausweislich seines Wortlauts Wirkungen in dreierlei Hinsicht. Erstens wird durch die Formulierung "weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb" der Verlustausgleich in horizontaler Hinsicht beschränkt, zweitens kom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.1 Systematische Stellung im EStG

Rz. 31 Die Vorschrift ist in erster Linie eine Ergänzung zu § 15 EStG, der die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Einzel- und Mitunternehmern behandelt. Angesprochen ist daher zunächst auch nur der beschränkt haftende Gesellschafter einer KG, der Kommanditist. Rz. 32 Im konkreten Einzelfall kann durch § 15a Abs. 5 Nr. 4 EStG (= haftungslose Darlehen) auch eine Verlustausgleichs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8 Anwendung der Grundsätze des § 15a EStG bei anderen Einkunftsarten

Rz. 78 § 15a EStG erweitert seinen Anwendungsbereich bereits in Abs. 5 auf weitere beschränkt haftende Beteiligte in vergleichbaren Mitunternehmerschaften. Darüber hinaus wird die Verlustausgleichsbeschränkung mittels Verweisen in § 13 Abs. 7, § 18 Abs. 4 S. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und § 21 Abs. 1 S. 2 EStG jedoch auch auf andere Einkunftsarten, namentlich Einkünfte aus La...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2 Kapitalbestimmung für Zwecke des § 15a EStG

Rz. 156 Wegen des mit § 15a EStG verfolgten Ziels hat die Bestimmung des Kapitalkontos, bis zu dem ein Verlustausgleich zulässig bleiben soll, erhöhte Bedeutung. Es gilt insbesondere, die vorstehend beschriebenen Besonderheiten, die für eine korrekte Gewinnermittlung unverzichtbar sind, systemgerecht einzuordnen. Entscheidend bleibt allerdings, dass § 15a EStG in die Gewinne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.1 Nachträgliche Einlagen

Rz. 262 § 15a Abs. 1a S. 2 EStG enthält die Legaldefinition der nachträglichen Einlage. Danach sind Einlagen nachträglich i. S. v. § 15a Abs. 1a S. 1 EStG, wenn sie nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres geleistet werden, in dem ein nicht ausgleichs- oder abzugsfähiger Verlust i. S. v. § 15a Abs. 1 EStG entstanden oder ein Gewinn i. S. v. § 15a Abs. 3 S. 1 EStG zugerechnet word...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.1.2 Sondervorschrift § 52 Abs. 24 S. 3 EStG

Rz. 341 § 52 EStG regelt durchweg die erst- oder letztmalige Anwendung der einzelnen Vorschriften des EStG. Davon abweichend enthält § 52 Abs. 24 S. 3 EStG eine eindeutig materiell-rechtliche Regelung. Hier wird die Fiktion eines Veräußerungsgewinns für den Fall aufgestellt, dass ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto aufgrund ausgleichsfähiger Verluste aus der KG aussc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.6 Partenreederei mit beschränkter Haftung (§ 15a Abs. 5 Nr. 5 EStG)

Rz. 401 Der letzte Anwendungsfall in der Kette der Unternehmer, die einem Kommanditisten vergleichbar sind, ist jener des Mitreeders in einer Partenreederei mit beschränkter Haftung. Es hätte im Grund allerdings auch hier einer besonderen Regelung nicht bedurft, weil der angesprochene Sachverhalt durch den Einleitungssatz des § 15a Abs. 5 EStG mit abgedeckt ist. Rz. 402 Auch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.4 Ausländische Personengesellschaften (§ 15a Abs. 5 Nr. 3 EStG)

Rz. 392 Als weiteren Personenkreis, für den die Regelungen der § 15a Abs. 1 bis 4 EStG sinngemäß gelten sollen, nennt das Gesetz den Gesellschafter einer ausl. Personengesellschaft. Voraussetzungen sind allerdings auch hier eine Mitunternehmerstellung, eine Haftung, die der eines Kommanditisten oder stillen Gesellschafters entspricht, der Ausschluss sowie die Unwahrscheinlichke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.1 Grundaussage von § 15a EStG

Rz. 1 § 15a EStG normiert in seiner Grundaussage die Beschränkung des Ausgleichs von Verlusten aus Beteiligungen mit beschränkter Haftung auf den Betrag der geleisteten Einlage und gegebenenfalls eine darüber hinausgehende Außenhaftung. Kommanditisten soll die unmittelbare Geltendmachung von Verlusten dann versagt werden, wenn durch die Verlustzuweisung ein negatives Kapital...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.5 Haftungslose Verbindlichkeiten (§ 15a Abs. 5 Nr. 4 EStG)

Rz. 398 Unter § 15a Abs. 5 Nr. 4 EStG werden Unternehmer angesprochen, die Geschäfte unter besonderen Bedingungen abwickeln. Die Besonderheit liegt darin, dass für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern Verbindlichkeiten eingegangen werden, die vereinbarungsgemäß nur aus Erlösen oder Gewinnen aus dem Verkauf oder der Nutzungsüberlassung eben dieser Wirtschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4 Zusätzliche steuerliche Erfordernisse nach § 15a Abs. 1 S. 3 EStG

Rz. 244 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG begnügt sich nicht mit den allg. handelsrechtlichen Bestimmungen, sondern setzt in S. 3 zusätzliche eigene Bedingungen. Der erweiterte Verlustausgleich kommt danach zum Tragen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Kommanditist muss persönlich im Handelsregister eingetragen sein. Das Bestehen der Haftung muss nachgewiesen sein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.6.1 Rückgriff auf handelsrechtliche Begriffe in § 15a EStG

Rz. 52 § 15a EStG verwendet mehrfach Begriffe des Handelsrechts, ohne sie selbst zu definieren oder zu modifizieren. Für die Auslegung und praktische Umsetzung ist daher grundsätzlich von einer übereinstimmenden Beurteilung auszugehen. Im Zweifelsfall muss also für das Ertragsteuerrecht auf handelsrechtliche Erkenntnisse zurückgegriffen werden. In Ausnahmesituationen, in den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.9 Kritik an § 15a EStG

1.9.1 Grundlagen Rz. 94 Die Vorschrift des § 15a EStG war von Anfang an umstritten, die Diskussion um ihre Einführung äußerst kontrovers. Ansatzpunkte bildeten indessen weniger die grundsätzlichen Absichten und Ziele; hier erschien vielmehr eine Reaktion des Gesetzgebers auf die vorbehaltlose Anerkennung des negativen Kapitalkontos[1] unumgänglich. Rz. 95 Zur Kritik herausgefo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.2 Verhältnis zu weiteren Vorschriften

Rz. 40 Die Gewinnermittlungsvorschriften der §§ 4ff. EStG sind gegenüber § 15a EStG grundsätzlich vorrangig. Dies ist insofern notwendig, als § 15a EStG erst auf das nach den einkommensteuerlichen Vorschriften, wie z. B. § 4h EStG, ermittelte Ergebnis Bezug nimmt.[1] Das Ertragsteuerrecht enthält aber insbesondere auch weitere Vorschriften, die den sofortigen Verlustausgleich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.2 Atypisch stille Gesellschaft (§ 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG)

Rz. 380 Diese Gesellschaftsform leitet sich ab von der stillen Gesellschaft i. S. d. § 230 HGB. Anders als im HGB vorgesehen, wird die Stellung des stillen Gesellschafters jedoch vertraglich erheblich verstärkt, sein Einfluss so erweitert, insbesondere hinsichtlich der Eingriffsmöglichkeiten in das Tagesgeschäft, des Risikos sowie der Beteiligung an den stillen Reserven, das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.3 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 15a Abs. 5 Nr. 2 EStG)

Rz. 386 Die Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für Schulden der Gesellschaft. Im Allgemeinen stehen daher dem Gläubiger einer GbR für seine Ansprüche 2 unterschiedliche Haftungsmassen zur Verfügung: zum einen das Gesellschaftsvermögen, zum anderen das Privatvermögen jedes Gesellschafters (§ 721 BGB ab 1.1.2024). Das vorbehaltlose Einste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften des EStG

1.5.3.1 Verhältnis zu § 15 EStG Rz. 38 § 15a EStG bildet grundsätzlich eine Ergänzung und Modifizierung zu § 15 EStG. Er ist unmittelbar nur anwendbar, wenn die KG aus ertragsteuerlicher Sicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, sie also entweder selbst einen Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unterhält oder eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4.4 Einlage- und Haftungsminderung – Abs. 3

Rz. 22 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 EStG wird dem Kommanditisten, wenn durch Entnahmen ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht und nicht eine nach § 15a Abs. 1 S. 2 EStG zu berücksichtigende überschießende Außenhaftung besteht oder entsteht, der Betrag, um den sich das Kapitalkonto aufgrund der Entnahme verringert, als fiktiver Gewinn zugerechnet. Rz. 23 Dabei ist alle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7 Ausscheiden des Kommanditisten/Formwechsel

Rz. 332 § 15a EStG behandelt – in Ergänzung zu § 15 EStG – die ertragsteuerliche Situation des Kommanditisten während seiner Zugehörigkeit zu der KG, damit die laufenden Verluste oder laufenden Gewinne. Fragen, die sich aus der Beendigung der Mitunternehmerstellung speziell oder der Mitunternehmerschaft generell ergeben, sind in § 15a EStG mit Ausnahme von § 15a Abs. 2 S. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4.3 Posten ohne Bezug zu einer Ertrags- oder Aufwandsbuchung

Rz. 198 Ein außerbilanzieller Posten ohne Bezug zu einer Ertrags- oder Aufwandsbuchung ist z. B. der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Laut Finanzverwaltung findet sowohl die Inanspruchnahme des Abzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG als auch die spätere Hinzurechnung des Betrags nach § 7g Abs. 2 EStG außerbilanziell statt.[1] Der Investitionsabzugsbetrag ist somit weder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4.5 Gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlusts – Abs. 4

Rz. 25 § 15a Abs. 4 EStG betrifft den verfahrenstechnischen Teil der Verlustausgleichsbeschränkung und bestimmt, dass der nach § 15a Abs. 1 EStG nicht ausgleichsfähige Verlust, vermindert um die nach § 15a Abs. 2 EStG abzuziehenden und vermehrt um die nach § 15a Abs. 3 EStG hinzuzurechnenden Beträge, jährlich gesondert festzustellen ist. Rz. 26 Zuständig ist durch den Verweis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.9.1 Grundlagen

Rz. 94 Die Vorschrift des § 15a EStG war von Anfang an umstritten, die Diskussion um ihre Einführung äußerst kontrovers. Ansatzpunkte bildeten indessen weniger die grundsätzlichen Absichten und Ziele; hier erschien vielmehr eine Reaktion des Gesetzgebers auf die vorbehaltlose Anerkennung des negativen Kapitalkontos[1] unumgänglich. Rz. 95 Zur Kritik herausgefordert haben demg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4.1 Der Grundtatbestand – Abs. 1 S. 1, Abs. 2

Rz. 16 Nach dem Grundtatbestand des § 15a Abs. 1 S. 1 EStG darf ein Verlust, der dem Kommanditisten aus seiner Beteiligung an der KG zuzurechnen ist, weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit der Verlustanteil die Erhöhung oder Entstehung eines negativen Kapitalkontos zur Folge hat. Auch ein Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.3.2 Ausschluss oder Unwahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme

Rz. 389 Mit der Gesetzeseinschränkung "… soweit die Inanspruchnahme … ausgeschlossen oder … unwahrscheinlich ist" wird zurückgegriffen auf § 15a Abs. 1 S. 3 EStG (Rz. 237). Obwohl der Wortlaut nicht völlig übereinstimmt, ist eine unterschiedliche Auslegung kaum denkbar. Es macht keinen Unterschied, ob "… eine Vermögensminderung aufgrund der Haftung durch Vertrag ausgeschloss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.2 Vorgänge in Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 293 Die Grundvoraussetzung einer Zurechnung fiktiver Gewinne (= "soweit ein negatives Kapitalkonto … entsteht oder sich erhöht") wird in § 15a Abs. 3 S. 1 EStG ähnlich umschrieben wie die Grundvoraussetzung einer Beschränkung des Verlustausgleichs in § 15a Abs. 1 S. 1 EStG (= "nicht ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto … entsteht oder sich erhöht"). Auc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.2 Sinngemäße Anwendung im außerbetrieblichen Bereich

Rz. 85 Bei den Anteilen des typisch stillen Gesellschafters am Verlust des Betriebs und bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist § 15a EStG nur "sinngemäß" anzuwenden.[1] Im Bereich der nicht betrieblichen, privaten Einkünfte werden damit nur bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen und alle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, allerdings keine sonstigen Ein...mehr