Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.3 Haftungsminderung

Rz. 302 Ähnlich wie bei der Einlageminderung kann auch die Haftungsminderung zu einem nachträglichen Fortfall des bisherigen Ausgleichs von Gesellschaftsverlusten führen. Dem Kommanditisten ist dann der Betrag der Minderung der Haftsumme als Gewinn zuzurechnen; dieser Gewinn ist allerdings zu kürzen um Zahlungen, die aufgrund der Haftung tatsächlich geleistet worden sind. Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Einlage- oder Haftungsminderung (Abs. 3)

Rz. 279 Aufgrund von § 15a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG hängt der ertragsteuerliche Verlustausgleich beim Kommanditisten entscheidend von der Höhe seines Kapitalkontos und/oder der für ihn im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ab. Beide Grenzwerte sind in der Praxis keine festen Größen. Während das Kapitalkonto einerseits durch Gewinne oder Verluste, andererseits durch Entnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.1 Definition der Einlageminderung

Rz. 287b Eine Einlageminderung im hier relevanten Sinn entsteht durch einen Überhang der Entnahmen über die Einlagen, beide i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 2 und 5 EStG sowie im Wert von § 6 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 EStG. Im Rahmen des § 15a EStG können sich zusätzliche Auswirkungen ergeben, die zum einen durch die Teilwertansätze, zum anderen aus den Höchstwertvorschriften des § 6 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.5.1 Auflösung und Liquidation

Rz. 362 Für den Fall des Ausscheidens des Kommanditisten im Zusammenhang mit einer Liquidation gelten die in Rz. 334ff. dargestellten Grundsätze entsprechend. Die Auflösung, Liquidation und Beendigung der KG kann dabei eine begünstigte Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 EStG darstellen. Soweit bei der Auflösung, Liquidation und Beendigung der Gesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.1.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 80 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen regelmäßig nicht der GewSt; die erzielten Einkünfte bleiben, auch wenn sie in einer Mitunternehmerschaft erzielt werden, solche aus Land- und Forstwirtschaft. Das gilt selbst dann, wenn Bilanzen erstellt werden oder – was handelsrechtlich zulässig ist – der Betrieb als OHG oder KG geführt wird. Rz. 81 Etwas anderes gi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.1 Kommanditist

Rz. 111 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG spricht zunächst und als Hauptanwendungsfall den Kommanditisten an. Wie sich aus der Bezugnahme in Abs. 1 S. 2 ergibt, ist damit der Kommanditist des deutschen Handelsrechts gemeint, dessen Rechtsverhältnisse in den §§ 161 bis 177a HGB geregelt sind. Diese betreffen vorwiegend seine Gewinn- und Verlustbeteiligung, seine Haftung sowie die Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 285 Gemeinsame Voraussetzung für eine Zurechnung von Gewinnen, die tatsächlich nicht entstanden sind, sondern nur bisher als ausgleichsfähig behandelte Verluste rückgängig machen sollen, ist die nachträgliche Minderung der Einlage oder Haftung. Die Zurechnung ist außerdem nur vorzunehmen für ausgleichsfähige Verluste des Wirtschaftsjahres der Minderung sowie der 10 voran...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.7.1 Verlustermittlung und -zurechnung

Rz. 64 Das Steuerrecht folgt dem Handelsrecht grundsätzlich in seiner Beurteilung der Kapitalkonten. Es gibt allerdings signifikante Abweichungen, die aus ertragsteuerlichen Sonderregelungen für Mitunternehmerschaften herrühren. Während das negative Kapitalkonto in gleicher Weise anerkannt wird, werden bei der Verlustzurechnung seit längerem enge Grenzen gezogen. § 15a EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.9.3 Auswirkung auf die "normale" KG

Rz. 102 Die vielfältige Kritik an § 15a EStG ist vor allem in einem Punkt berechtigt; gemeint sind die Auswirkungen auf die "normale" KG. Die Begrenzung des Verlustausgleichs zielte in erster Linie auf Verlustzuweisungsgesellschaften ab. Betroffen sind indessen auch Familien-Personengesellschaften, die echte wirtschaftliche Verluste erzielen oder wegen vorhandener stiller Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleichf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4.6 Erweiterung des Anwendungsbereichs – Abs. 5

Rz. 28 Der Anwendungsbereich von § 15a Abs. 1–4 EStG beschränkt sich ausweislich des Wortlauts zunächst nur auf die beschränkte Haftung bei Kommanditisten. Der Gesetzgeber hat es allerdings dabei nicht belassen, und in § 15a Abs. 5 EStG normiert, dass die vorstehenden Regeln auf Unternehmer mit vergleichbarem Haftungskonzept entsprechend anzuwenden sind. Dabei werden nach de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.9.2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 98 Im Schrifttum wurde mehrfach auch die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift infrage gestellt. Während ein Teil der Autoren Unklarheiten und Kompliziertheit in Einzelpunkten beanstandete, sahen andere in der grundsätzlichen Entscheidung des Gesetzgebers Ansatzpunkte für verfassungsrechtliche Bedenken. Hierbei wurde einmal die unterschiedliche steuerliche Behandlung gegen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.2 Ergebnis der Gesamthandsbilanz

Rz. 180 Weil der "Anteil am Verlust der KG" nicht den gesamten Verlust aus der Mitunternehmerstellung umfasst, erhält im Rahmen von § 15a EStG die Frage einer Abgrenzung der jeweiligen Bereiche, insbesondere des Sonderbetriebsbereiches, auch in diesem Punkt entscheidende Bedeutung. Außerdem entsteht das zusätzliche Problem, ob und in welcher Weise eine Kompensation der Ergeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.1 Anwendungsbereich und -umfang

Rz. 378 Die "sinngemäße Geltung" legt § 15a Abs. 5 EStG für 5 Anwendungsbereiche fest; schon im Gesetzeswortlaut kommt allerdings zum Ausdruck, dass die Aufzählung nicht abschließend, sondern nur beispielhaft ist. Gemeinsames Merkmal für alle Fälle bleibt, dass sie in ihrer Ausgestaltung und ertragsteuerlichen Wirkungsweise den Verhältnissen bei einer KG entsprechen oder doc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.4.3 Ausschluss oder Unwahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme

Rz. 395 Als zweite Voraussetzung – zweite Alternative – für eine Anwendung nennt § 15a Abs. 5 Nr. 3 EStG den Ausschluss oder die Unwahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme für Schulden im Zusammenhang mit dem Betrieb. Hierfür gelten die gleichen Grundsätze und Einschränkungen wie zur GbR (§ 15a Abs. 5 Nr. 2 EStG); vgl. Rz. 389–391. Die faktische Schwierigkeit für einen ausl....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Zweck von § 15a EStG ist, sicherzustellen, dass die Anteile am Verlust einer KG für den nur beschränkt haftenden Kommanditisten erst dann steuerlich wirksam werden, wenn sie eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung darstellen. Diese Belastung spiegelt sich nach der Konzeption der Norm im Verlust der Einlage und der Haftung mit künftigen Gewinnanteilen wider, ausnahm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4.1 Abzug bei Ertragsbuchungen

Rz. 195 Enthält das negative Steuerbilanzergebnis einer KG z. B. dem Kommanditisten zuzurechnende steuerfreie Teileinkünfte aus einer Dividendenzahlung, die für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns (teilweise) abgezogen werden müssen, so passiert dies lediglich außerbilanziell und berührt den Kapitalkontenstand nicht. Der dem Kommanditisten zuzurechnende steuerliche Verlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15a Verluste bei beschränkter Haftung

1 Allgemeines 1.1 Grundaussage von § 15a EStG Rz. 1 § 15a EStG normiert in seiner Grundaussage die Beschränkung des Ausgleichs von Verlusten aus Beteiligungen mit beschränkter Haftung auf den Betrag der geleisteten Einlage und gegebenenfalls eine darüber hinausgehende Außenhaftung. Kommanditisten soll die unmittelbare Geltendmachung von Verlusten dann versagt werden, wenn durc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.4 Einlage bis zum 24.12.2008/Korrekturposten-Rechtsprechung

Rz. 271 § 15a Abs. 1a EStG wurde durch das JStG 2009[1] als Reaktion auf die sog. Korrekturposten-Rspr. des BFH im Gesetz implementiert. Nachdem die Behandlung nachträglicher Einlagen bereits seit dem Urteil des BFH v. 14.12.1995[2] geklärt war, hatte der BFH zwischen 2003 und 2007 in einer Folge von Urteilen entschieden, dass Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.3 Entstehung der Norm

Rz. 8 Die Rechtsentwicklung hinsichtlich § 15a EStG und rund um die steuerliche Anerkennung von Verlusten bei beschränkter Haftung findet ihren Ausgangspunkt in § 167 Abs. 3 HGB. Danach nimmt der Kommanditist am Verlust der Gesellschaft nur bis zum Betrag seines Kapitalanteils und seiner noch rückständigen Einlage teil. Aus diesem Wortlaut folgte für Teile des älteren handel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.2 Entgeltliche Übertragung bei bisher nicht ausgeglichenen Verlusten

Rz. 346 Scheidet ein Kommanditist aus einer KG aus, bei der ihm Verlustanteile zugerechnet worden sind, die nicht ausgleichsfähig waren und daher als verrechenbarbar festgestellt wurden, ist dieser Sachverhalt zunächst und grundsätzlich wie jede andere Beendigung einer Mitunternehmerstellung zu würdigen. Nach den allg. Regelungen des § 16 EStG bedeutet dies, dass der Veräuße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.4 Spezialfragen in Veräußerungsfällen

Rz. 230 Wenn der verrechenbare Verlust erst im Rahmen einer Anteilsveräußerung zu einer Gewinnminderung führt, treten gegenüber einem normalen Verlustvortrag Nachteile ein, weil – wegen der Betriebsbezogenheit der Verluste – immer mit einem Veräußerungsgewinn aufgerechnet werden muss, auch wenn andere positiv und normal zu versteuernde Einkünfte vorhanden sind. Es bleibt dan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4 Nachträgliche und vorgezogene Erhöhung der Einlage (Abs. 1a, Abs. 2 S. 2)

Rz. 260 Einlagen werden nicht nur im Rahmen der Errichtung der Gesellschaft geleistet. Die finanzielle Lage eines Unternehmens kann es auch erfordern, dass die Einlage zu einem späteren Zeitpunkt erhöht wird. Insbesondere ist dies der Fall, wenn ein negatives Kapitalkonto bereits entstanden ist und ganz oder teilweise ausgeglichen werden soll. Gem. § 15a Abs. 1a S. 1 EStG fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.4 Unentgeltliche Übertragung des KG-Anteils

Rz. 360 Wird ein KG-Anteil unentgeltlich übertragen, was im Rahmen einer privaten Zuwendung als Schenkung oder Erbregelung denkbar ist, gilt auch im Anwendungsbereich des § 15a EStG zunächst die allg. Vorschrift des § 6 Abs. 3 EStG. Das bedeutet, der Überträger bewirkt keine Entnahme und erzielt daher keinen Gewinn, der Übernehmer bewirkt keine Einlage und ist an die Werte s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.4 Ergebnisse aus Sonderbilanzen

Rz. 189 § 15a EStG versucht, eine Verbindung herzustellen zwischen der Ausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils und der persönlichen Haftung des Gesellschafters, dem dieser Verlustanteil steuerlich zuzurechnen ist. Bei Vorgängen im Sonderbetriebsvermögen fehlt es an dieser Grundvoraussetzung. Gesellschaftsgläubiger können auf das Sonderbetriebsvermögen zwar keinen Zugriff ne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.5.2 Realteilung

Rz. 364 Im Falle der Realteilung einer Kommanditgesellschaft gem. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4 EStG gehen die für den jeweiligen Kommanditisten festgestellten verrechenbaren Verluste aus seiner Beteiligung nicht unter, wenn das Unternehmen in anderer Form weitergeführt wird, etwa weil einer der Mitunternehmer einen Teilbetrieb übernimmt, während die übrigen Gesellschafter die Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.3 Einlageminderung und zusätzliche Haftung

Rz. 298 Eine Gewinnzurechnung wegen einer Einlageminderung unterbleibt, wenn die Haftung des Kommanditisten sich dadurch nicht ändert. Dieser Fall tritt entsprechend § 172 Abs. 4 HGB dann ein, wenn die vereinbarte Einlage ganz oder teilweise zurückgezahlt wird oder wenn Gewinnanteile entnommen werden, obwohl das Kapitalkonto wegen vorangegangener Verlustanteile noch negativ ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.3 Überhang verrechenbarer Verluste

Rz. 268 Die Versagung der Umqualifizierung von verrechenbaren Verlusten sowie der zukünftigen Nutzung einer nicht verbrauchten Einlage führt jedoch nicht dazu, dass die durch die zusätzliche Einlage und deren Aufzehrung vorliegende wirtschaftliche Belastung vollständig ohne Auswirkung bleibt. So werden nach § 15a Abs. 2 S. 2 EStG verrechenbare Verluste, die nach Abzug von ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.1 Verlustermittlung und -zurechnung

Rz. 177 § 15a EStG stellt zwar in erster Linie eine Ergänzung zu § 15 EStG dar, ist gleichwohl aber keine ergänzende Vorschrift zur Gewinnermittlung oder -zurechnung. Sie setzt vielmehr zuzurechnende Verlustanteile voraus und bestimmt für diese, unter welchen Bedingungen sie ausgleichsfähig oder nur verrechenbar sind. Auch im Anwendungsbereich des § 15a EStG gelten die allg....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.6 Wechsel in der Art der Haftung

Rz. 367 Insbesondere bei Familiengesellschaften ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Komplementär zu einem bestimmten Zeitpunkt in die Kommanditistenstellung einrückt, während umgekehrt ein Kommanditist zum Komplementär wird. In diesen Fällen stellt sich die Frage, was mit den bisher als ausgleichsfähig oder nur verrechenbar behandelten Verlusten geschieht, wenn sie nach der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.3.1 Vergleichbarkeit in der Haftung

Rz. 387 Eine "sinngemäße Geltung" des § 15a EStG kann deshalb nur zum Zug kommen, wenn die normalen Rechtsfolgen des Zivilrechts ausgeschlossen sind. Der Gesetzestext grenzt hier mit der Formulierung ab, "… soweit die Inanspruchnahme des Gesellschafters für Schulden … durch Vertrag ausgeschlossen oder nach Art und Weise des Geschäftsbetriebs unwahrscheinlich ist". Rz. 388 Im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6 Gesonderte Feststellung verrechenbarer Verluste (Abs. 4)

Rz. 317 Dem Gesetzgeber erschien es als zweckmäßig und notwendig, die zunächst nicht ausgleichsfähigen Beträge für künftige Vz festzuhalten. Aus diesem Grund ist gem. § 15a Abs. 4 EStG eine förmliche und gesonderte Feststellung verrechenbarer Verluste vorgesehen, die jährlich fortzuschreiben ist. Entscheidend ist hier die Überlegung, dass für die Verrechnung keine Frist best...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.1 Gegenstand der Verrechnung

Rz. 223 Gem. § 15a Abs. 2 S. 1 EStG mindert der verrechenbare Verlust die Gewinne, die dem Kommanditisten "aus seiner Beteiligung an der KG" zuzurechnen sind. Aus dieser Formulierung wird deutlich, dass eine Verrechnung nur mit Ergebnissen der Mitunternehmerschaft möglich ist, aus der die verrechenbaren Verluste stammen. Damit erfasst dieser Abzug auch nur die positiven Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.2 Zeitpunkt für die Bestimmung des Kapitalkontos

Rz. 169 Maßgebend für den Stand des Kapitalkontos ist jeweils das Ende eines Wirtschaftsjahres, für das dem Kommanditisten ein Verlustanteil zuzurechnen ist.[1] Es gilt ein strenges Stichtagsprinzip. Ein Zwischenstand im Lauf des Wirtschaftsjahres bleibt unberücksichtigt. Während Entnahmen und Einlagen des genannten Zeitraums einzubeziehen sind, gilt das nicht für einen Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Kapitalkonto

Rz. 131 § 15a EStG begrenzt den berücksichtigungsfähigen Verlustanteil des Kommanditisten auf die Höhe seines – positiven – Kapitalkontos. Das Gesetz umschreibt dies so, dass ein Anteil am Verlust der KG nicht ausgeglichen werden darf, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Indirekt bringt diese Formulierung damit zugleich zum Ausdruc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.6 Ergänzende Fragen

Rz. 256 Nach dem Wortlaut des § 15a Abs. 1 S. 2 EStG "… können abweichend von S. 1 Verluste des Kommanditisten … auch ausgeglichen … werden, soweit … ein negatives Kapitalkonto entsteht …". Im Hinblick auf diese Formulierung stellen sich für den erweiterten Verlustausgleich noch Fragen zum Personenkreis, Gegenstand des Verlusts, möglichen Wahlrecht. Rz. 257 Auf die beiden ersten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2 Ergänzungswerte und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 144 Die höchstrichterliche Rspr. hat für die Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaften Besonderheiten herausgearbeitet, die auch für die Bestimmung des Kapitalkontos von Bedeutung sind. Diese ergeben sich zum einen aus zwingenden Bilanzierungsgrundsätzen und abweichenden – personengebundenen – Bewertungswahlrechten (z. B. Rücklage gem. § 6b EStG), zum anderen aus der N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.1 Außenhaftung gem. § 171 HGB

Rz. 237 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG nimmt ausdrücklich Bezug auf § 171 Abs. 1 HGB, der den Grundsatz der unmittelbaren Haftung des Kommanditisten bis zur Höhe seiner Einlage festlegt. Nach handelsrechtlichem Verständnis ist hierunter die "Hafteinlage" oder "Haftsumme" zu verstehen, die im Handelsregister einzutragen ist, dadurch nach außen erkennbar wird und zugleich Außenwirkung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.6.2 Haftung des Kommanditisten

Rz. 54 Der Kommanditist muss für Schulden der KG im Außenverhältnis nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme einstehen. Dieses Einstehenmüssen ist unabhängig von der Höhe seiner tatsächlichen Einlage. Rz. 55 Im Handelsrecht wird grundsätzlich unterschieden zwischen der "Haftsumme", die den Betrag bezeichnet, mit dem der Kommanditist im Außenverhältni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4.2 Die überschießende Außenhaftung – Abs. 1 S. 2 und S. 3

Rz. 19 Erweitert wird der Grundtatbestand durch § 15a Abs. 1 S. 2 und S. 3 EStG. Danach ist ein Verlustausgleich auch dann möglich, wenn der Kommanditist nach § 171 Abs. 1 1. Halbs. HGB haftet, und zwar selbst dann, wenn ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Die gesellschaftsrechtliche Haftungsnorm des § 171 Abs. 1 1. Halbs. HGB legt fest, dass der Kommanditi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.1 Sachverhaltsgestaltungen bei der "normalen" KG

Rz. 214 Die vorstehend genannten Grundaussagen, so restriktiv sie erscheinen mögen, eröffnen gleichwohl Chancen für Sachverhaltsgestaltungen. In der Praxis durchführbar sind sie allerdings nur bei der "normalen" KG mit überschaubarem Gesellschafterbestand. Das gilt in erster Linie für die Familien- und die Einpersonen-GmbH & Co. KG. Dazu rechnen vielfach auch Grundstücksgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2 Einlageminderung

Rz. 287a Wie aus der Legaldefinition in § 15a Abs. 3 S. 1 EStG deutlich wird, meint der Begriff der Einlageminderung grundsätzlich und zunächst Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 2 EStG, die ein negatives Kapitalkonto entstehen lassen oder erhöhen. Die Einlageminderung spricht die effektiven Entnahmen an, die damit nicht nur eine Rückzahlung der eigenen ursprünglichen Vermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4.3 Einlageerhöhung – Abs. 1a, Abs. 2 S. 2

Rz. 21 Die durch das JStG 2009 eingeführte Regelung des § 15a Abs. 1a EStG sieht vor, dass Einlagen späterer Wirtschaftsjahre weder zu einer nachträglichen Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit eines vorhandenen verrechenbaren Verlustes noch zu einer Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit des – dem Kommanditisten zuzurechnenden Anteils – am Verlust eines zukünftigen Wirtschaftsjahres f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.1 Entsprechende Anwendung im sonstigen betrieblichen Bereich

Rz. 79 Im sonstigen betrieblichen Bereich außerhalb von § 15 EStG ist nach dem Gesetzeswortlaut die Vorschrift des § 15a "entsprechend" anzuwenden. Es soll innerhalb der 3 betrieblichen Einkunftsarten daher nach den gleichen Grundsätzen vorgegangen werden. Das erscheint auf den ersten Blick verständlich und notwendig, bringt für die Praxis indessen eine Reihe von Schwierigke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.1.2 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 82 Ähnliche Verhältnisse wie bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bestehen bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Zwar sind auch hier Sachverhalte gestaltbar, bei denen eine beschränkte Haftung des einzelnen Mitunternehmers erreicht wird, wegen der erforderlichen persönlichen Merkmale aller Beteiligten sind Verlustzuweisungsmodelle in diesem Bereich a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.5 Spätere Behandlung fiktiver Gewinne

Rz. 314 Durch den Ansatz eines fiktiven Gewinns werden im Ergebnis bisher ausgleichsfähige in verrechenbare Verluste umgewandelt. Diese Verluste gehen aber ertragsteuerlich nicht verloren, sondern werden wiederum vorgetragen. Ähnlich wie die verrechenbaren Verluste, die in ihrem Entstehungsjahr vom Verlustausgleich ausgeschlossen sind, werden die durch Einlage- oder Haftungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.8 Formwechsel/Option zur Körperschaftsteuer

Rz. 376b Nicht vergleichbar mit den oben genannten Statuswechseln ist der Formwechsel der KG in eine Kapitalgesellschaft. Hier gilt es zu beachten, dass bei Umwandlung einer KG in eine GmbH die verrechenbaren Verluste untergehen.[1] Das bedeutet insbesondere, dass bei späterer Veräußerung der GmbH-Anteile des früheren Kommanditisten eine Verrechnung des Gewinns mit dessen vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2.2 Auswirkungen von Werten aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen auf das Kapitalkonto

Rz. 150 Die Werte aus den zusätzlichen Bilanzen beeinflussen das Kapitalkonto des Mitunternehmers. Weil dieses wiederum die Grundlage für den Vermögensvergleich nach den Grundsätzen der §§ 4 und 5 EStG bildet, entscheidet es zugleich über die Höhe eines zuzurechnenden Gewinns oder Verlusts. Dabei sind die zusätzlichen Werte aus Ergänzungsbilanzen den jeweiligen Werten der Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Auswirkungen außerbilanzieller Korrekturen

Rz. 194 Aus der Tatsache, dass für das Kapitalkonto die Steuerbilanz maßgeblich ist, der Anteil am Verlust hingegen nach allg. ertragsteuerlichen Grundsätzen bestimmt wird, also außerbilanzielle Hinzu- und Abrechnungen zu berücksichtigen sind, können sich Diskrepanzen hinsichtlich der am Kapitalkontenstand ablesbaren Kapitalveränderung in der Steuerbilanz und dem, dem Komman...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.7 Anwachsung

Rz. 376a Welches Schicksal verrechenbare Verluste im Rahmen der Anwachsung ereilt, ist in vielen Teilen ungeklärt bzw. strittig. So ist vor allem fraglich, ob verrechenbare Verluste stets verloren gehen oder bspw. auf den letzten verbleibenden Kommanditisten übertragen werden können.[1] Letzteres hat das FG München in Bezug auf eine GmbH bejaht. Nach Ansicht des FG[2] geht d...mehr